Er berzichtet" großmütig, mir einen„ iveiteren und klareren Spiegel vorzuhalten". Durch diese Kapriole glaubt er seine offenfundige Schmach verdecken zu können, die Schmach eines Verleumders, dem es unmöglich ist, den Wahrheitsbeweis zu führen.
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Die Anschuldigungen gegen meine Streifberichterstattung habe| Kreis- Schulinspektor gehört werden. Das ist ungenügend; es seine Erwerbsbeeinträchtigung von zwei Dritteln, für die jetzige ich in den ersten zwei Kapiteln als Verleumdungen nachgewiesen. müßte mindestens der Schulleiter gehört werden. Neurasthenie von Dr. Renvers eine solche von einem Drittel Die Anschuldigungen gegen meine gesamte Berichterstattung stellen Es ist ferner angeordnet, daß alle Betriebe, welche fremde Kinder angenommen. Dieses Arztes Gutachten war besonders ausführlich sich ohne weiteres als Verleumdungen dar, nachdem er meiner Auf- im Sinne dieses Gesetzes beschäftigen, mindestens halbjährlich einmal wissenschaftlich begründet und ließ über den Zusammenhang zwischen forderung zum Wahrheitsbeweis ausgewichen ist. einer ordentlichen Revision zu unterziehen sind neben den der Arbeitsleistung und dem Leiden sowie über den Charakter der etwaigen außerordentlichen, die vorzunehmen sind, sobald der Ver- Entstehung des Leidens als eines Unfalles gar keinen Zweifel. dacht einer gesetzwidrigen Beschäftigung von Kindern vorliegt. Ueber alles dies setzte sich das Reichs- Versicherungsamt hinweg, erklärte, daß die Arbeit nicht so anstrengend gewesen sei, um die Gewerbegerichtlicher Schuk der Verlegung der Bäckereiverordnung. zugegebene Verschlimmerung des Leidens hervorzurufen und daß es Er spekuliert ohne Zweifel auf seinen großen Weltruf. Er wird berichtet. Danach hatte ein Bäckergeselle vereinbarungsgemäß das Leiden des Klägers verschlimmert habe; vielmehr iſt auVon einem seltsamen Urteil des Münchener Gewerbegerichts deshalb nicht wahrscheinlich sei, daß gerade sie( 1) glaubt, mich ungestraft verleumden zu dürfen, da er es sicher wähnt, bei ſeinem Prinzipal an zehn Tagen je zwei Ueberstunden über die zunehmen, daß es sich auch ohne die fragliche Arbeitsdaß man ihm, dem großen Mann, aufs Wort glauben werde. Die Rechnung mag bei seinen blinden oder interessierten Be- vorgeschriebene Maximal- Arbeitszeit von zwölf Stunden gearbeitet. Leistung in der Weise, wie es geschehen ist, entwidelt hätte." W. erhält also überhaupt keine Rente. Da der Meister sich weigerte, hierfür Zahlung zu leisten, so citierte wunderern schon zutreffen, ebenso wie bei seinen Freunden" aus ihn der Gehilfe vor das Gewerbegericht. Dieses wies jedoch die Um diese Weisheit von sich zu geben, hätte das Reichsallen von klassensolidarischen" Tendenzen angetränkelten Ländern, Klage mit der Begründung kostenpflichtig ab: Nach der Bundesrats tommodieren brauchen. Gewiß! Warum soll gerade die erwähnte die zu ihm," dem Oberhaupt des fich frei ausleben dürfenden fran- Verordnung darf für Bäckereien die zwölfftündige Arbeitszeit nicht Arbeitsanstrengung den Bluthusten hervorgerufen haben! Er kann Versicherungsamt nicht erst noch einen Obergutachter zu inzösischen Bourgeoissocialismus, mit Ehrfurcht und verstohlenem Neid überschritten werden. Haben trotzdem Kläger und Beklagter Ueberemporblicken. Mögen sie alle famt und ſonders feinen Verleumdungs- stunden vereinbart, so ist ein solches Rechtsgeschäft nichtig, weil es doch auch so entstanden sein! Klassisch einfach! Wozu dann überhaupt Gutachten von Sach Diejenigen Socialdemokrvten aber, die von jeglicher ministeria- gegen ein gesetzliches Verbot im Sinne des§ 134 des Bürger- verständigen über Vorgänge, die der Laie nicht ohne weiteres belichen Gesetzbuches verstößt. Es besteht vielmehr überhaupt kein listischer Boreingenommenheit frei ſind und Herrn Jaurès persönlich rechtliches Verhältnis und demgemäß kann der Kläger auch keinen urteilen kann! Man brauch ja zu solchem Einwande gegen das Gutdurchschaut haben, sie wissen genau, daß seine verleumderische Attacke Anspruch an den Beklagten erheben. wider mich nichts andres ist als ein Ausfluß der schon lange zurückgehaltenen" Wut darüber, daß meine Berichterstattung dem verordnung oder durch irgend eine andre Verordnung geplanter Wäre dies Urteil zutreffend, so wäre ein durch die BäckereiJaurėsismus und den Jaurèsisten unbequem ist, schon insofern sie Arbeiterschutz völlig illusorisch: es würden die Arbeiter infolge des lediglich die Handlungen der Herren registriert.
mahnen. In meinem Artikel
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Eingegangene Druckfchriften.
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Von der Neuen Zeit"( Stuttgart , Dies' Verlag) ist soeben das 10. Heft des 22. Jahrganges erschienen. Aus dem Inhalt des Heftes heben wir hervor: Justizbediente. Die Erfolge der Landtags- Wahlbeteiligung in Preußen. Von Paul Hirsch . Die gegenwärtige Lage des französischen schutz- Gesetzes und der kunstgewerbliche Urheberschutz. Von Hugo Hillig. Socialismus. Von Hubert Lagardelle ( Paris ). Die Revision des KunstDer Niedergang der britischen Industrie. Von Th. Rothstein- London.( Schluß). Berufszählung im Deutschen Reiche. Von Adolf Braun . „ Lieder aus dem Rinnstein." Von Franz Diederich. Die nächste schau: Zur Hebung der Seefischerei Destreichs. Von F. W. Litterarische Rund
achten eines Sachverständigen nicht einmal Laienverstand. Die Löhne der preußischen Bergarbeiter. Aus den soeben veröffentlichten Nachweisungen über die BergIhre Handlungen find ihre furchtbarsten Ankläger. Denn die wirtschaftlichen Drucks, unter dem sie leiden, unter Uebertretung der arbeiterlöhne in Preußen im dritten Quartal 1903 geht zunächst Ihre Handlungen find ihre furchtbarsten Ankläger. Denn die Schutzbestimmungen zu gefezwidrigen Ueberstunden gezwungen hervor, daß die Zahl der beschäftigten Arbeiter gegen das zweite Handlungen lassen Spuren hinter sich", wie ihnen werden; der„ Schutz" würde nur darin bestehen, daß sie im Gegen- Quartal wieder etwas gestiegen ist. Sie stieg in Oberschlesien Sarrante, der seine fonsequent regierungsfocialistische" Denkweise aufrichtig und offen ausspricht, auf dem Bordeaux - Kongreß zurief, faz zu früher keinen Lohn erhielten. Das Urteil ist aber unhaltbar. um 703, im Dortmunder Revier um 2025, in den Saarbrüdener aufrichtig und offen ausspricht, auf dem Bordeaux - Kongreß zurief, Freilich ist die gegen das Verbot ciner zwölf Stunden über- Staatsbergwerken um 525, bei Aachen um 153, im Halleschen Salzun sie zur ehrlichen Bekenmung ihres wahren Standpunktes zu erschreitenden Arbeitsschicht gerichtete Vereinbarung nichtig. Aber bergbau um 225, im Erzbergbau um 242. Gefallen ist sie im daraus folgt nicht, daß der Geselle nun seines Lohnes verlustig Halleschen Braunkohlenbau um 539 und in Niederschlesien um 143. " Wie Jaurès citiert" 2c.(„ Vorwärts", ginge. Daraus folgt vielmehr zunächst strafrechtlich, daß der Die Zahl der verfahrenen Arbeitsschichten per Arbeiter schwankt im Nr. 271) habe ich bereits eine Anzahl ihrer neuesten anti- Arbeitgeber nach§§ 120e und 147 der Gewerbe- Ordnung zu bestrafen dritten Duartal zwischen 74 und 82, während sie im zweiten Quartal socialistischen und antiproletarischen Thaten zusammenfassend an genagelt und dabei Herrn Jaurès aufgefordert, eine Spur von„ Ent- ist, und civilrechtlich, daß dem Arbeiter trotz der Nichtigkeit zwischen 67 und 76 schwankte. Die reinen Schichtlöhne sind gegen den Durchschnitt des Jahres stellung“ und„ Verleumdung" an jener Zusammenfassung meiner be- Arbeit gegen das gesetzliche Verbot der Bäckereiverordnung verstoßen 1902 um eine Kleinigkeit gestiegen. der Lohn zu zahlen ist. Der Arbeitgeber hat durch Annahme der Die Steigerung schwankt züglichen Berichte nachzuweisen. Er ist darauf natürlich die Antwort und ist deshalb nach§§ 307 bis 309 und 819 des Bürgerlichen bei den unterirdisch beschäftigten eigentlichen Bergarbeitern schuldig geblieben. Denn es find alles harte Thatsachen, die er Gesetzbuchs zur Bezahlung der Arbeit verpflichtet. Da der Arbeit zwischen 2 und 18 Pfennig. Die geringste Steigerung fällt auf weder ableugnen kann noch sachlich erörtern darf. Jede sachliche geber durch die mehr als zwölfftündige Arbeitsschicht einer strafbaren Niederschlesien, die größte auf den nassauischen Erzbergbau. Im Diskussion über seine Politik muß ihm verhängnisvoll werden, fo- Handlung sich schuldig gemacht, so ist er nach§ 823 des Bürger- Dortmunder Revier beträgt sie 13 Pfennig. Bei der Gesamtheit bald er es mit einem Socialdemokraten zu thun hat, der die tiefe, lichen Gesetzbuchs zu vollem Schadensersatz verpflichtet. Diese der Arbeiter( ohne Scheidung in Berufsgruppen) geht die Steigerung innere Lüge feiner Position erkannt hat. Es ist kein Zufall, daß er den Streit von Armentein den Schuß eines andren bezweckendes Gesetz verstößt. Freilich Schadensersatzpflicht ist dort insbesondere dem aufgelegt, der gegen( nach Revieren) nicht über 12 Pf. heraus. tières zum Boden seiner Attade gewählt hat. Meine mag bei eng formalistischer Gesezesauslegung für diesen Schadensviel herbere Beurteilung seiner Haltung in der Inter - erfazanspruch nicht das Gewerbegericht, sondern das ordentliche pellation über die Pariser Arbeiterme gelei hat er wohlweislich ignoriert. Da wäre der Boden für ihn Gericht zuständig sein. Reinesfalls ist die Deduktion des Gewerbegar zu heiß gewesen. Da hätte er sich nicht hinter der organisierten hätte sich schlimmstenfalls für unzuständig erklären dürfen. gerichts, daß dem Arbeiter kein Anspruch zusteht, zutreffend. Es Arbeiterklasse" verschanzen können, die ja seine Rede und sein Votum an den Branger gestellt hat. Jezt aber, nach dem Erfolg des Textil- daß durch eine derartige Rechtsprechung nicht der den Schutz des Die Arbeiterbeisiger mögen in ähnlichen Fällen dahin wirken, streits glaubte er, von der Erklärung seiner Entwürdigung in den Arbeiters anstrebende Zweck des Gesetzes in sein Gegenteil verkehrt Augen des revolutionären Proletariats", welche ihm das Inter - wird, und darauf dringen, daß entweder Arbeitgeber, welche Schußföderale Komitee" feiner eignen Partei verehrt hat, sowie von der vorschriften übertreten, verurteilt werden oder daß das Gewerbemoralischen Selbstentwürdigung gelegentlich der Arbeitermezelei sich gericht sich für unzuständig erklärt, weil kein gültiger Arbeitsreingewaschen zu haben. Umstrahlt von der Glorie des Streit vertrag vorliege; die direkte Verurteilung entspricht dem Gesetz crfolges holte er zur verleumderischen Attacke wider mich aus. Er am besten, weil ein Arbeits vertrag, wenngleich ein nichtiger, glaubte, feiner Sache sicher zu sein. Und das Resultat? vorliegt, und das Gesetz als Folge diefer Nichtigkeit nicht die Abinnere Lüge seiner Politik enthüllen. Es ist ihm in dieser weisung des geschädigten Arbeiters, sondern die Verurteilung des Diskussion ein Geständnis entschlüpft, wie er es öffentlich bisher das Gesetz verlachenden Beklagten vorgesehen hat. Von der Kommunalen Praxis", 3eitschrift für Kommunal. noch nicht hat verlauten lassen. Der Streiferfolg ist ihm so stark zu politik und Gemeinde Socialismus , herausgegeben von Kopf gestiegen besonders nach den bösen Tagen der Pariser Reichs- Versicherungsamt und ärztliche Gutachten. Dr. Albert Südckum( Redaktion und Verlag Berlin W. 15) ist Nr. 23 Arbeitermezelei, daß er unversehens seinen gouvernementalen Das Reichs- Versicherungsamt hat seiner Zeit darauf hingewiesen, des 3. Jahrganges erschienen. Sie enthält u. a.:" Zur GrundwertStandpunkt in der Frage der Truppenverwendung bei Streits ver- daß die Rechtsprechungsinstanzen gegenüber den ärztlichen Gutachten besteuerung" von Eduard David ; cinen Artikel über die letzte Konferenz raten hat. nicht auf die freie Selbstprüfung der vorliegenden Umstände und lebens; eine Darstellung des Schwebebahn- Projektes für die Stadt Hamdeutscher Städtestatistiker; Notizen über alle Gebiete des GemeindeDieses Ergebnis verleiht für sich allein der gegenwärtigen Thatsachen verzichten sollen, damit nicht am Ende der Arzt faktisch burg u. a. m. Bolemit ein allgemeines Interesse. Und es entschädigt mich hin- über Gewährung der Rente entscheidet. Man nahm an, daß Die Kommunale Pragis" erscheint am 1. und 15. jeden länglich für die Unannehmlichkeiten, die mit einem Kampf gegen sich diese Anweisung gegen den Mißstand des Systems der Monats und loftet im Vierteljahr 1,50 M. Probenummern können jederWaffen der Fälschung und Entstellung verknüpft sind. Vertrauensärzte wende und fand sie sehr erfreulich; es entspricht ja zeit vom Verlage kostenlos bezogen werden. Im übrigen ist an der verleumderischen Attacke des Herrn auch durchaus den Aufgaben der Schiedsgerichte, daß auch die Gut- Annalen des Deutschen Reiches 1903. Nr. 12. München . Jaurès vor allem empörend der Versuch, sich an einem Gegner seiner achten der Aerzte der freien Würdigung des Gerichts unterliegen. J. Schweizer Verlag( Arthur Sellier). Inhalt: I. Betrachtungen zur Politik zu rächen unter der biederen Maske der moralischen Ent- Jüngst hat aber ein Senat des Reichs- Versicherungsamtes unter Reichs- Finanzreform von Dr. Frizz Kestner in Halle a. S. II. Die rüstung über angeblich erlittenes Unrecht. Mich persönlich aber Borsiz des Geh. Reg.- Rats Stolzmann diesen Grundsatz in enderungen des deutschen Eisenbahntransportrechts durch die Einführung fechten seine Verleumdungen nicht an. Im Gegenteil, sie gereichen einer Weise selbst angewandt, die schwere Bedenken erwecken muß. Eisenbahn- Berkehrsordnung vom 26. Oftober 1899 von Dr. Georg Eger, des neuen deutschen Handelsgesetzbuches vom 10. Mai 1897 und der mir zur Genugthuung; sie beweisen, daß ich meine socialdemo- Es handelte sich um eine Entscheidung darüber, ob eine Arbeits- Regierungsrat in Berlin . III. Die Versicherungspflicht des Bühnenpersonals fratischen Pflichten nach Kräften erfüllt habe. von Rechtsanwalt Dr. Fuld in Mainz . IV. Stizzen und Notizen. V. Aus Paris , 3. Dezember. den Gesebblättern. VI. Alphabetisches Gesamtregister über die Jahrgänge 1868-1903 der„ Annalen". VII. Titel und Inhalt zum Jahrgang 1903. Marktpreise von Berlin am 7. Dezember 1903 nach Ermittelungen des tgl. Polizeipräsidiums. Rindfleisch, Keule 1 kg
Auch hier oder vielmehr
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gerade hier mußte cr die
B. Kritschewsky.
Partei- Nachrichten.
Das Strafconto der Parteigenossen beziffert sich in den Monaten Dftober und November auf 7 Jahre, 9 Monate, 1 Woche und 5 Tage Gefängnis und 3110 M. Geldstrafe.
Sociales.
Ausführungsanweisung zum Kinderschutz- Gesetze.
Die beteiligten preußischen Ministerien haben zu dem am 1. Januar in Kraft tretenden Geseze über die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben eine Ausführungsanweisung erlassen. Für Sie beim Austragen von Waren 2c. bis 31. Dezember 1905 zugelassenen Ausnahmen von den gefeßlichen Vorschriften über die Zeit, während welcher die Arbeiten nur verrichtet werden dürfen, wird bestimmt:
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handlungen, Bostanstalten und Kolporteure zum Preise von 3,25 M. pro Die Neue Zeit" erscheint wöchentlich einmal und ist durch alle BuchDuartal zu beziehen. In der Zeitungspreisliste der Postanstalten ist die Neue Zeit" unter Nr. 5575 eingetragen, jedoch kann dieselbe bei der Post nur pro Quartal abonniert werden. Das einzelne Heft kostet 25 Pf. Probenummern stehen jederzeit zur Verfügung.
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do. Bauch Schweinefleisch
Kalbfleisch Hammelfleisch Butter
6,505,00 1,80 1,20 1,50 1,10
mittel
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16,12 16,08
gering
16,04 16,00
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13,05 13,04
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1,60 1,00
mittel
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13.03 13,02
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2,00 1,20
gering
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13,01 13,00
1,80 1,10
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14,30 13,20
2,80 2,00
mittel
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13,10 12,00
11,90 10,80
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Eier Karpfen
60 Stüd
5,00 3,00
1. kg
2,20 1,20
15,70 14,40 Alale
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2,80 1,40
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mittel
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14,30 13,10 Zander
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2,60 1,20
gering
13,00 11,80 Hechte
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2,00 1,00
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4,00 3,50 Barsche
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1,80 0,80
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7,30 4,80 Schleie
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3,00 1,40
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40,00 25,00 Bleie
1,40 0,80
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50,00 25,00 Krebse
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60,00 20,00
thätigkeit, über deren äußere Beschaffenheit volle Klarheit vorhanden war, auf eine innere Erkrankung, deren Thatbestand gleich falls unbestritten ist, einen solchen Einfluß ausgeübt hat, daß die Erkrankung als Unfall aufzufassen und demnach entschädigungspflichtig ist. Die ärztlichen Gutachten bejahen diesen Zusammenhang ausnahmslos; das Schiedsgericht erkannte danach auf Unfall und verurteilte die Berufsgenossenschaft zur Rentenzahlung. Das Reichs-* Weizen, gut D.- Ctr. 16,20 16,16 Startoffeln, neue D.- Ctr. Versicherungsamt aber erklärt entgegen den übereinstimmenden ärztlichen Gutachten den Zusammenhang für nicht wahrschein* Roggen, gut lich und hebt die Verurteilung der Berufsgenossenschaft auf. Der Sachverhalt ist kurz folgender: Der Streckenarbeiter W. bei der Großen Berliner Straßenbahn mußte eines Tages mit einem † Gerste, gut Kollegen zusammen auf einem Handwagen, der auf Veranlassung des Aufsehers besonders schwer beladen war, Kupferringe transportieren.+ Hafer, gut gering W. zog den Wagen mit Hilfe eines Ziehbandes, das über Achsel und Brust gelegt wird. Der andre Arbeiter schob und bei Steigungen des Weges schob auch der Aufseher manchmal mit. Es wurden Richtstroh mehrere Fuhren gemacht. Bei der letzten Fuhre empfand W. Stiche Heu und Schmerzen in der Brust; er arbeitete zunächst noch bei leichterer Erbsen Arbeit auch am nächsten Tage weiter, obwohl er mehrmals Speisebohnen Linsen Blut hustete und sich auch dem Kollegen gegenüber über Schmerzen in der Brust beklagte. Am darauffolgenden Tage mußte er zum Arzt gehen. Dieser verordnete Bettruhe. Dadurch wurde zwar der Bluthuſten beseitigt, aber das Leiden verschlimmerte sich bald so, daß W. in eine Lungenheilstätte kam, aus der er nach drei Monaten als gebessert entlassen wurde. Jezt beantragte er die Gewährung einer Unfallrente. Die Straßenbahn- Berufsgenossenschaft lehnte jedoch die Rente ab, weil kein Zusammenhang zwischen der erwähnten Arbeits
Die unteren Verwaltungsbehörden haben von der ihnen hiernach zustehenden Befugnis nur für solche Orte und für solche Gewerbszweige Gebrauch zu machen, in denen schon bisher die Früh beschäftigung von Kindern mit dem Austragen von Zeitungen, Backwaren oder Milch üblich war. Sie haben ferner bei der ZuTassung von Ausnahmen darauf zu sehen, daß nirgends über das zur Eingewöhnung in die neuen gesetzlichen leistung und dem Lungenleiden bestehe. Vorschriften unbedingt erforderliche Maß hinausgegangen wird, und daher die Ausnahmen grundsätzlich nicht im voraus für die ganze zulässige Zeit, sondern nur für einen beschränkten Zeitraum zu gewähren. Nur soweit sich demnächst ergeben sollte, daß sich troß ernstlicher Bemühungen der beteiligten Gewerbetreibenden ein ausreichender Ersatz für die Frühbeschäftigung der Kinder noch nicht hat beschaffen lassen, ist die Ausnahmebewilligung demnächst ent sprechend zu verlängern."
Für die Zulassung von Ausnahmen hinsichtlich der Beschäftigung von Kindern in Gast- und Schankwirtschaften(§ 16 des Gesetzes) heißt es in der Anweisung:
Das Schiedsgericht, an das W. fich wandte, holte das Gutachten des Kreisarztes Geh. Med.- Rats Dr. Becker ein und diefer auf dem Gebiete der Unfallbegutachtung erfahrene Arzt gab sein Gutachten dahin ab, daß der festgestellte Vorgang als Unfall anzusehen sei, der im stande war, eine Verlegung der Lunge und Bluthusten hervorzurufen.
„ Die Lungen des Verletzten find vor dem Unfall schon nicht völlig unversehrt gewesen, vielmehr in denselben Neste( Verivachsungen und Narben) der früher beim Militär überstandenen Lungenentzündung zurückgeblieben, welche das Entstehen des Bluthustens begünstigten. Nach dem ausführlichen Krankheitsberichte des Die unteren Verwaltungsbehörden sind hinsichtlich der Alters- Herrn Dr. Piorkowski, der den W. zuerst behandelt hatte, hat sich grenze, bis zu der herab sie Ausnahmen in der Beschäftigung der dann an den Unfall in ununterbrochener Folge die Entwicklung des eignen Kinder zulassen wollen, durch das Gesetz nicht beschränkt, doch jeßigen Krankheitszustandes angeschlossen und dadurch ist der wird grundsätzlich nicht unter das Alter von zehn Jahren herabzu- ursächliche Zusammenhang gegeben." gehen sein. Auf dieses Gutachten verurteilte das Schiedsgericht die BerufsDie unteren Verwaltungsbehörden haben Ausnahmen nur für genossenschaft zur Rentenzahlung. Vor dem Reichs- Versicherungsfolche Orte und für solche kleinere Wirtschaftsbetriebe zuzulassen, io amte, das von der Berufsgenossenschaft angerufen wurde, fand eine nach Lage der Verhältnisse von der erweiterten Beschäftigung der Zeugen- Beweiserhebung über den Arbeitsvorgang statt, wodurch der eignen Kinder sittliche Gefahren oder sonstige Nachteile für diese Thatbestand außer Zweifel gestellt wurde. Der vom Reichsnicht zu befürchten sind und durch die angezogene Verbots- Versicherungsamte auf Grund dieser Beweiserhebung nochmals bestimmung ungerechtfertigte Härten hervorgerufen werden würden. befragte Dr. Becker erklärte, daß danach für ihn kein Grund Für die Vororte der größeren Städte ist in der Regel von der Zu- vorliege, fein Gutachten zu ändern. Darauf holte das Reichslaffung einer erweiterten Beschäftigung der Kinder abzusehen. Versicherungsamt ein Obergutachten des Geh. Medizinal- Rats Die Ausnahmen können auch allgemein für alle Gast- oder Professor envers ein. Dieser beobachtete den Verletzten durch Schantwirtschaftsbetriebe der bezeichneten Art( d. H. solcher, die in neun Tage im Krankenhause in Moabit . Danach lautete sein Gutder Regel lein fremdes Personal zur Bedienung der Gäste ver- achten in Uebereinstimmung mit den andern Aerzten dahin, daß das wenden) zugelassen werden. Sie sind sogleich zurückzunehmen, wenn Lungenleiden des W. infolge des Unfalls verschlimmert worden sei. sich Mißstände infolge der erweiterten Beschäftigung der eignen Es liege deshalb ein rentenberechtigter Unfall vor. Das Lungenleiden Kinder herausstellen. sei jetzt wieder geheit, aus diesem habe sich aber eine hypochonderische
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Was die Familie
über Kathreiners Malzkaffee sagt!
,, Kathreiners Malzkaffee ist mir der liebste Morgentrunk!" sagt der Vater.
,, Sathreiners Malztaffee enthebt mich mancher Sorge um die gute Ernährung der Kinder!" sagt die Mutter.
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Vor der Zulajjung aller eventuellen Ausnahmen von den gesetz- Neurasthenie entwickelt, die gleichfalls als Unfallfolge anzusehen sei. lichen Bestimmungen soll die Schulaufsichts- Behörde- das ist der Während der Zeit des Lungenleidens wurde von beiden Gutachtern J. Tomporowski, Prinzenſtr. 55.
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