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Zur a«ieri?anischen Präsidentenwahl. Die Demo kraten werden übermorgen ihre Konvention beginnen; es ist kaum zu bezweifeln, daß Cleveland einstimmig aufgestellt wird, und zwar ohne solch erbitterte Kämpfe, wie sie auf der republikanischen Konvention der Ernennung Harrison's vorausgegangen sind. Der republikanische Kandidat für die Vize-Präsidentschast, Whitelaw Reib, war bisher amerikanischer Gesandter bei der französischen Republik. Unser langjähriger Mitarbeiter Leopold Jaeobh in Mailand , ist wie uns mitaetheilt wird, nicht unbedenklich erkrankt. Derselbe befindet sich in der Pflege seiner Freunde, welche mit uns hoffen, den verdienten Dichter des Pro- letariats recht bald und vollständig hergestellt.zu sehen. Vttrlamsnksbortchlo. Abgeordnetenhaus. 7S. Sitzung vom 13. Juni. 11 Uhr. Am Ministertische: Thielen und mehrere Kommiffarien. Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des Gesetz- entwurfs über die Bahnen unterster Ordnung. Die Vorlage ent» Wt zwei Abschnitte: L Eisenbahnen, welche dem öffentlichen Verkehr dienen, und II. sonstige Eisenbahnen. Die Kommission hat die Titel geändert: I. Lokalbahnen. II. Privatanschlußbahnen. § 1 lautet nach den Anträgen der Kommission: Lokaldahnen sind die dem öffentlichen Verkehr dienenden Eisenbahnen, welche wegen ihrer geringen Bedeutung für den allgemeinen Eisenbahn. Verkehr dem Gesetze über die Eisenbahn- Unternehmungen vom 3. November IS3S nicht unterliegen. Insbesondere sind Lokal- bahnen der Regel nach solche Bahnen, welche hauptsächlich den örtlichen Verkehr innerhalb eines GemeindedezirkS oder benach- barter Gemeindebezirke vermitteln, sowie Bahnen, welche nicht mit Lokomotiven betrieben werden. Ob die Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Gesetzes vom S. November 1333 vor- liegt, entscheidet auf Anruf der Betheiligten das Staats- Ministerium. Die Vorlage lautet: Eisenbahnen, welch« dem öffentlichen Verkehre dienen, jedoch weder auf Grund des Art. 41 Abs. 1 der Verfassung des Deutschen Reichs angelegt und betrieben werden, noch auch dem Gesetze über die Eisenvahnunternehmungen vom 3. November 1833 unterworfen oder zu unterwerfen sind, bedürfen zur bau- llchen Herstellung und zum Betriebe polizeilicher Genehmigung. Bahnen, welche 1. hauptsächlich den örtlichen Verkehr innerhalb kiner Gemeinde oder zwischen benachbarten Gemeinden ver- Mitteln oder 2. nicht mit Lokomotiven betrieben werden, sind dem Gesetze über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1333 nur dann zu unterwerfen, wenn nach Entscheidung des Ctaatsministeriunis ihnen ein« solche Bedeutung für den össent- lichen Verkehr beizumessen ist, daß sie als Theile des allgemeinen Eisenbahnnetzes zu behandeln sind. Zweifel darüber, ob für eine Bahn die Voraussetzungen zu 1 und 2 vorliegen, entscheidet auf Anrufen Betheiligter das Staatsministerium. Abg. Im Walle beantragt zu§ 1») da? Wort.die" zu streichen und das Wortdienenden" zu ersetzen durch.dienende", v) statt.der Betheiligten" zu setzen:.Der zuständigen Behörde (8Z l« und 2)". Abg. Jansen(Z.) tritt dafür ein, daß die Bezeichnung.Klein. bahnen" statt.Lokalbahnen" gewählt wird; im Uebrigen sind seine Ausführungen unverständlich. Abg. Krause(natl.) bezeichnet eS als eine Verbesserung der Vorlage, daß die Kommisston die Fieiheit der Unternehmer ae- sichert hat gegenüber der Willkür der Behörden. Es feie,, aber trotzdem noch manche Bedenken bestehen geblieben. Für die mit Dampf betriebenen Bahnen besteht für Preußen ein Rechtsboden; bedenklich ist das aber bezüglich der Pferde- «ahnen, welche dem§ 3 der Gewerbe-Ordnung unterstellt sind, wenigstens nach dem Urtheil des Reichsgerichts, welches die Pferdebahn nur in Bezug auf das Haftpfiichtgesetz, also in Bezug auf eine zivilrechtliche Materie, den Eisenbahnen gleichstellt, aber dicht in' Bezug auf die öffentlich rechtlichen Fragen, und das StaatSminifterium hat selbst die Pferdebahnen unter die Gewerbe- Ordnung gestellt. Um den Rechtsboden der Vorlage zu sichern, wird eS rathsam sein, daß die Regierung die Bestimmungen der Gewerbe-Ordnung von Reichswegen deklariren läßt. Unter dieser Voraussetzung sind wir bereit, die Vorlog« zu Stande zu dringen. Abg. vom Heede lnatl.) spricht sich für die Bezeichnung «Kleinbahnen" aus. Minister Thiele« stellt es dem Hause anheim, welche B«> ieichnung es wählen will. Bedenklich sei eS, daß man die Vor. l«ge mit dem Male!«ineS Zweifels über seine reichsgesetzliche Zulässtgkeit behaftet habe. Jedenfalls wäre es gut,»ach dieser Richtung hin lcinerlei Resolution anzunehmen. wieder auf den Tisch brachte, fiel ihm eine neu« Be- i°rgniß ein: »Olga wird denken, ich habe den ganzen Wein ge- Lunken. Und wenn ich ihr gestehen wollte, daß ich das Eigenthum ihrer Mutter an Andere verschenkt habe, so wird mir das bei ihr auch nicht zur Ehre gereichen. Ach was, man muß sich zu helfen wissen, ich iverfe den Tisch "m, es wird in diesen Tagen noch mehr entzwei gehen, und den Schaden kann ich ja bezahlen." Kaum gedacht, so auch gethan; im nächsten Augenblicke fiel unter lantem Gckrach und Geklirr der Tisch mir Allem, was darauf war, zu Boden. Herr Mensch neb sich vergnügt dieHände, wurde aber nicht wenig erschreckt, als unmittelbar darauf Olga mit einem Lichte auf dem Schauplatze der Zerstörung eintraf und mit vorwurfsvollem Tone ausrief: ,,..Aber, Herr Mensch, waS richten Sie denn hier für Unheil an?" E,«Bitte tausendmal um Entschuldigung, theuersteS raulein. Ich sah Sie mit dem Lichte kommen, wollte y.nen entgegeneilen und habe dabei an den Tisch ge- stoßen." .«Und meine schöne Tasse, die ich von meinem ver- storbenen Papa geerbt. Nein, Sie sind doch ein ganz ab- Icheulicher Mensch!" sprach dies in so weinerlichem Tone, daß der -Philosoph ganz außer Fassung gerieth und in seiner Ver- w»rru«g betheuerte: --Hatte ich gewußt, daß Ihre Tasse darauf stand, so 2. fle gewiß vorher weggenommen. Was war es venn für eine Tasse?" ihm ha�"! klaut wit Gold; eS ist die einzige, die ich von bi«."®jne blaue mit Gold? warten Sie einmal, ist das bit Untertasse dazu?" »jja, die ist es, ein Wunder, daß sie ganz geblieben." riek£ burrah, hurrah! die Obertasse ist auch noch ganz," un>. m Glückliche und sprang vor Freuden in den Glas- und Porzellanscherben herum. »Ist es wahr, ist es möglich?" rief Olga freudig über- Abg. Im Walle(Z.) empfiehlt seine Anträge, dm ersten namentlich im Interesse der sprachlichen Richtigkeit. Abg. Hammacher(natl.) stellt die Annahme de? ersten An träges anheim, trotzdem die Kommissionsfassung vollständig das- selbe sage. Bedenklich sei aber der zweite Antrag, weil dadurch die Unternehmer geschädigt würden. Die Jrage betreffend die Stellung der Pferdebahnen, ob sie unter die Gewerbe-Ordnung fallen oder nicht, wird klargestellt werden müssen. Der frühere Minister hat sich dahin ausgesprochen, daß die Pferdebahnen unter die Gewerbe-Ordnung fallen. Minister Thielen: Die preußische Regierung hat alle? gethan, was sie thun konnte; sie hat der zuständigen Reichs behörde speziell diese Frage vorgelegt und.diese hat die preußische Regierung dahin beschieden, daß kein Zweifel besteht. Auf dieser Grundlage ist der Gesetz-Entwurf zu Stande gekommen. § 1 wird angenommen mit dem Antrag Jansen statt.Lokal- bahnen" zu setzen.Kleinbahnen". Der von der Kommission ein geschaltete Z la lautet: Die Befugniß zur Herstellung und zum Betrieb einer Lokalbahn wird durch die Genehmigung der zu- ständigen Behörde ertheilt. Wesentliche Erweiterungen oder Aenderungen des Unternehmens der Anlage oder des Betriebes bedürfen der gleichm Genehmigung. Dieselbe ist nicht zu er- theilen, wenn die Aenderung der Unterordnung des Unternehmens unter das Gesetz vom 3. November 1833 bedingt. Nach Befürwortimg durch die Abgg. Jansen und von Strombcck wird der Paragraph mit einer redaktionellen Aenderung angenommen. Z 2 lautet: Zur Ertheilung der Genehmigung ist zuständig: l. wenn der Betrieb ganz oder theilweise mit Maschinenkraft beabsichtigt wird: Der Regierungspräsident, für den Stadtkreis Berlin der Polizeipräsident, im Einvernehmen mit der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten bezeichneten Eisenbahnbehörde; 2. in allen übrigen Fällen, und zwar a) sosern Kunststraßen benutzt oder von der Bahn mehrere Kreise oder nicht preußische Landestheile berührt werden sollen: Der Regierungspräsident, für den Stadtkreis Berlin der Polizeipräsident, b) sofern mehrere Polizeibezirke desselben Landkreises berührt werden: der Land- rath, c) sofern das Unternehmen innerhalb eines Polizeibezirks verbleibt: die Ortspolizei-Behörde. Wenn die zum Betriebe mit Maschinenkraft einzurichtende Bahn die Bezirke mehrerer Landespolizei-Behörden berührt, oder im Falle der Nr. La die betreffenden Kreis« nicht in demselben Regierungsbezirk liegen, bezeichnet der Oderpräsident, falls jedoch die Landespolizei-Bezirke, bezw. Kreise verschiedenen Provinzen angehören, oder Berlin betheiligt ist, der Minister der öffentlichen Arbeiten im Einvernehmen mit dem Minister des Innern die zu- ständige Behörde. Abg. Barth(frk.) beantragt, hinter 2o folgenden Zusatz zu beschließen: In den Fällen der Nr. 2 b und o ist der Kreis- Baubeamte oder ein Beamter der Stadtgemeinde, beziehentlich des Kreisverbandes, welcher die gleiche Qualifikation besitzt, gut- achtlich zu hören. Das Gutachten hat sich insbesondere auch auf die Benutzung öffentlicher Wege zu erstrecken. Die hierdurch erwachsenen Kosten fallen dem Unternehmer zur Last. Minister Thielen hält den Antrag für überflüssig, da, wo eS nothwendig sei, Sachverständige zuzuziehen, dies ohnehin ge- schehen werde, über die Kostenfrage würde dabei auch die Ent- scheidnng getroffen werden. Aus eine Anregung de? Abg. Jerusalem (Zentr.) erklärt Geheimralh v. Zedlitz, daß unter Kunststraßen diejenigen Straßen zu verstehen sind, welche das Chaussee- Polizeigesetz vor 1337 als solche bezeichnet. Der Antrag Barth wird abgelehnt, ebenso mehrere redak- tionelle Anträge der Abgg. I m w a l l« und Hansen. 3 lautet: Die Genehmigung wird auf Grund vor- gängiger polizeilicher Prüfung ertheilt. Diese Prüfung beschränkt sich auf die betriebssichere Beschaffenheit der Bahn und der Betriebsmittel, den Schutz gegen schädliche Einwirkungen der Anlage und des Betriebes, die technische Befähigung und die Zuverlässigkeit der in dem äußeren Betriebsdienste anzustellen- den Bediensteten, die Wahrung der Interessen deS öffentlichen Verkehrs. Die Abgg. R i ck e r t nnd I m w a l l e beantragen in zwei verschiedenen Anträgen, die Prüfung der technischen Befähigung der im Betriebsdienste anzustellenden Bediensteten nur dann ein- treten zu lassen, wenn der Betrieb mit Mnschinenkrast erfolgt. Abg. Rickert weist darauf hin, daß ohne die vorgeschlagene Aenderung auch die Pserde der Pferdebahn aus ihre Leistungs- fähigkeit hin von der Behörde geprüft werden müßten; ebenso könnten auch Kutscher und Schaffner geprüft werden. Redner spricht sich auch gegen die Nr. 4 aus, weil die Fassung zu viel- deutig sei. Minister Thielen: Die Mitwirkung der Polizei wird zum Schutz des Publikums nicht entbehrt werden können; sie wird die Möglichkeit haben müssen. Pferde, welche Schaden angerichtet haben, Personen, welche sich als unzuverlässig erwiesen, aus dem Dienste solcher Transporl-Unternehmungen zu entfernen. Dieselbe Bestimmung befindet sich im Eisenbahn -Gesetz von 1333, nament- lich in Bezug auf die Wahrung der öffentlichen Interessen. Die Abg. Simon- Waldenburg(natl.) und Jmwave(Z.) sprechen sich für den Antrag Rickert aus; die Unternehmer hätten rascht;»nun, dann ist der Schaden zu verwinden, und ich will Ihnen auch nicht böse sein." Sie geben mir das Leben wieder, ich hätte mich niemals über den Verlust beruhigen können." «Das ist hübsch von Ihnen. Es zeigt, daß Sie auch Vcrständniß für Gefühle haben, mit denen Ihre Philosophie sich nicht adgicbt. Äber jetzt kommen Sie, wir haben alles Brauchbare zusammengesucht, Mama will auch Wein mit- nehmen; aber es fehlt uns au Leuten." .Haben Sie keine Sorge, gnädiges Fräulein, denn so darf ich Sie jetzt nach meiner großen Missethat mit Fug und Recht neuuen, ich habe inzwischen eine Leibgarde von 18 Manu herankommaitdirt, die nimmt nöthigeufalls das ganze Haus mit." Eine Viertelstunde später verließ ein ansehnlicher Zug daS Haus und bewegte sich auf möglichst abgelegenen Wege» nach der Vorstadt, in welcher Helene wohnte. SechSzehnteS Kapitel. Heiße Stunden. Kein Mensch hätte am Morgen dieses ereignißvollen Tages vorauszusagen gewagt, wie der Abend aussehen würde. Allerdings erregte die mit aller Härte, mit �Fortschrittsbrutalität", wie es die Demokraten benannten, ausgesührte Transportirung der fremden Arbeiter viel böses Blut, ja selbst den Unwillen gänzlich Unbethciligter und Parteiloser, und man vernahm deshalb mit Befriedigung, daß diese Maßregel hier und da zu Exzessen geführt, welche zum Nachtheile der ausführenden Polizcier und Soldaten ausgefallen. Auch die infolge der über solche Exzesse beim Poleizeichef eingelaufenen Berichte häufiger und zahlreicher erscheinenden Patrouillen betrachtete man nur als eine ge- wöhnliche Sicherheitsmaßregel. Gegen Mittag aber entstanden allerlei aufregende Ge- rüchte, welche blitzschnell von Mund zu Mund gingen. Man sprach vom Einrücken der Landlente in die Stadt, von be- vorstehendem Belagerungszustand, von Konzentrirung be- deutender Truppenkorps in der Umgebung der Stadt, aber auch vom Ausreißen der Eisenbahn-Schienen, Durchschneiden der Telegraphendrähte und der Konstituirung seiner revo- da? größte Interesse daran, nur zuverlässige'Personen anzustellen. Die Polizei'habe jetzt schon das Recht, irgend welchen Miß- ständen, wenn sie hervortreten, entgegenzutreten, es bedürfe dazu nicht besonderer neuer Beschränkungen der Unternehmer. Abg. v. Tiedemann- Bomst (fk.): Man will der Polizei Rechte geben, aber will es im Gesetz nicht aussprechen. Diese Mißachtung der Polizei ist überall bei uns bemerklich, während in England die Polizei immer vom Publikum unterstützt wird. Abg. Simon- Waldenburg(ntl.): In England tritt die Polizei auch ganz anders auf als bei unS. Abg. v. Czarlinskt tritt dem Antrag Rickert bei, weil eS bedenklich sei, der Polizei ew« Prüfung zuzumuthen bei Erthei- lung der Genehmigung, eh« noch die betreffenden Personen sich bethätigt haben. Abg. Graf Limburg- Stirum (k.): Der vergleich mit England muß abgelehnt werden, die Polizei in England ist anders und daS Publikum ist auch anders..DaS Berliner Fuhr- wesen hat sich durch die Einwirkung der Polizei ganz erheblich verbessert. Der Unternehmer hat durchaus mcht«in Interesse daran, gutes Personal anzustellen, denn die Benutzer der Trans- port-Unternehmungen werden immer so auf dieselben angewiesen sein, daß sie dieselben denutzen trotz mancher Unbequemlichkeiten. Abg. Frentz(k.) empfiehlt ebenfalls die Annahme deS ß 8 zum Schutze des Publikums. Abg. Krause(natl.): Wenn man den Schutz deS Publikums in den Vordergrund stellt, dann müßte man weiter gehen, dann müßte man auch die Kutscher , die im Privatdionst angestellt sind. prüfen, nicht blos die Droschkenkutscher. Redner empfiehlt dringend die Annahme deS Antrages Rickert, weil sonst durch die Bedenken untergeordneter Polizeibehörde« wichtige Unter­nehmungen unterdrückt werde» könnten. Abg. Hammacher(natl.) beantragt zu sagen:Die tech» nische Befähigung und Zuverlässigkeit", damit die Prüfung sich nicht auf die allgemein« Zuverlässigkeit der Personen erstreckt. sondern nur auf die technische Zuverlässtgkett, welche der Dienst erfordert. Minister Thiele« weist darauf hin, daß die Beschränkung der Prüfung aus die Unternehmungen, welche mit Maschinen- kraft getrieben werden, eine Reihe von Unternehmungen aus- schließt, welch« sehr gefährlich sind, nämlich diejenigen, welch« nur mittelst der Schwerkraft betrieben werden und deren sichere Leitung lediglich von den BremSwärtern abhängt. § 3 wird mit der vom Abg. Hammacher vorgeschlagenen Aenderung angenommen. Nach§ V soll, soweit ein öffentlich« Wog benutzt werden soll, die Zustimmung deS zur Unterhaltung deS Wegei Berpflich- teten beigebracht werden. Die Untnhaltnng-üzflichtigen können ein Entgelt für die Benutzung d«S WegeS beanfvruchen und sich den Erwerb der Bahn nach Ablauf ein« bestinunttn Frist gegen angemessene EchadloShaltung vorbehalten. Abg. Jmwalle beantragt die letztere Bestimmung zu streichen; dem Unterhaltungspflichtigen könne nur der Anspruch aus Echad- losHaltung gegeben werden. Geheimralh v. Zedlitz«klärt sich gegen den Antrag; den Wegeunterhaltungspflichtigen müsse das Recht gegeben wnden, sich für die Fortführung des Betriebes d« Bahn auf die Dan« durch Uebernahme derselben zu sichern. Abg. Hammacher spricht sich ebenfalls gegen den Antrag aus, welcher auch mit großer Mehrheit abgelehnt wird. § 6 bestimmt darüber, welche Instanzen die Zustimmung der Unterhaltungspflichtigen zu ergänzen haben. Abg. Hansen beantragt stattergänzen" ,n sagenersetzen". Nach einer ferneren Vorschrift soll bei dem Antrage auf Er- .änzuna und Zustimmung der Nachweis dn erforderlichen Eicher- .eitsstellung beigebracht werden. Abg. v. Strombeck beantragt die Aushändigung deS Er- gänzungsbeschlusses von der- EicherheitSbestellung abhängig zu machen; denn es wäre nicht richtig, eine Sicherheitsbestellung zu verlangen, ehe die Zustimmung ergänzt ist. Geheimrath v. Zedlitz erklärt sich gegen den Antrag, d« abgelehnt wird; es wird aber auch die ganze hierauf bezügliche Vorschrift des 8 3 gestrichen. Nach§ 3 können Fristen bestimmt w«den für die AuS» sührung der Bahn und den Beginn deS Betriebes. Abg. Jansen will für den Beginn, die vorschriftsmäßige Vollendung, die vorschriftsmäßig« Einrichtung und für die Nach- suchung der Eröffnungserlaubniß Fristen festsetzen. Abg. Simon-Waldenburg(natl.) fleht darin eine Belästigung der Unternehmer, die schließlich zur Verzögerung d« Durch- sührung solcher Unternehmungen führen müßte. Ministerialdirektor Brefeld erklärt sich ebenfalls gegen den Antrag. 8 10 wird unverändnt angenommen. Zu§ II beantragt Abg. von Stromdeck folgenden usatz:Die Ertheilung der Genehmiguna ist auf Kosten deS nternehmers von der Behörde sofort öffentlich bekannt zu machen." 8 1l wird unverändert genehmigt, ebenso 8 12. Darauf wird gegen 4 Uhr die weitere Berathung bis Dienstag 11 Uhr vertagt. lutionären Regierung, bei der man zumeist auf richtige Namen rieth. Nach nnd nach fiel e» auf, daß so ausnehmend viel« fremde Gesichter gesehen wurden, daß eine ungewöhnliche Zahl von Arbeitern sich in den Straßen herumtrieb, von denen viele nach der Wohnung eines Herrn Mensch fragten. Als aber gar ein Plakat der Reglerung an den Straßen­ecken angeheftet wurde, durch welches man die wohl- gesinnten Bürger zum Beistande behufs Ausrechterhaltung von Ordnung und Gesetz aufforderte, da zweifelte Niemand mehr, daß man am Borabende großer Ereignisse an- gelangt sei. Und welchen Eindruck machte eS nun aar, al» gegen Abend, da die einheimischen Arbeiter ihre Werkstätten ver- ließen, dichte Massen zusammentrafen, die sich grüßten und unverhohlen von einem ernsttichenVorgehen gegen dasfreiheits- fcindliche Ministerium sprachen. Freilich gab eS Viele von den Einheimischen, welche eben erst eingetroffene Fremdlinge gastlich in ihre beschränkte Wohnung aufnahmen, Viele, welche dieselben zunächst in Wirlhshäusern bewirtheten, aber das außergewöhnliche Leben und Drängen in den Straßen wollte deswegen nicht abnehmen. Die Bourgeoisie ward durch alle diese Anzeichen eines nahenden Sturmes in die äußerste Ausregung und Besorgniß versetzt, und die Führer der liberalen Partei beeilten sich, in die vom Weinhändler Tieftrunk besonders hierzu ein- gerichtete Privat-Weinstube zu kommen, in welcher sie den Ministerpräsidenten gelegentlich*u finden pflegten. In Er- Wartung seines Eintreffens theilten sie sich ihre Almungen mit und tauschten die gewonnenen Erfahrungen und Nach- richten auS. Endlich in der Mitternachtsstunde erschienen die Minister und wurden sofort von allen Seiten mit Fragen bestürmt. Lassen Sie uns in Ruhe," schrie aber Dr. RaffinanS; «wir sind den Tag über geplagt genug gewesen bis in die sinkende Nacht. Wir werden Ihnen Rede stehen, wenn wir uns gekräftigt haben und parlamentarische Ordnung ein« geführt ist, wir brauchen unsere Lungen welter. Herr Find- eisen, übernehmen Sie doch de» Vorsitz und schaffen Sie uns. Ruhe."(Fortsetzung folgt.)