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1. Beilage zumVorwärts" Berliner VolMatt. Nr. 13«. Dienstag, den 14. Inni 18SS. S. Jahrg. Davkeinnrsirichken. . Wahl zweier sozialdemokratischer Stadtverord- in Kiel hat bekanntlich dazu geführt, daß die Stadt- Vertretung durch Erhöhung des Wahlzensus die zukünftige Wahl- vilhnligung für die meisten Arbeiter unmöglich machte. Anstands- balber fügte man, wie dasHamburger Echo" mittheilt, dem rkzuglichen Ortsstatut die Klausel bei, daß diejenigen Personen, welche bis jetzt im Besitz des Bürgerrechts waren, dasselbe er- halten sollten. Allerdings wurde den mit dieser Vergünstigung nicht einverstandenen Stadtvätern sofort die tröstliche Versicherung gegeben, daß voraussichtlich der Bezirksausschuß die Klausel nicht genehmigen werde. Diese Erwartung der Bourgeois wurde auch nicht getäuscht; der Bezirksausschuß verwarf die Klausel und das Gleiche geschah seitens der weiteren Instanz, des Provinzial- eathes. Damit sind nun Alle, welche unter 1200 M. versteuern, vom Bürgerrecht und vom kommunalen Wahlrecht nuSgeschlossen und Sozialdemokraten können voraussichtlich Nicht mehr gcivählt werden, sodaß in Zukunft die Herren im «tadtverordneten-Kollegium unter sich sind. Um das Maß voll in machen, ist dem Statut auch noch rückwirkende Kraft gegeben worden. Will man denn vielleicht die beiden gegenwärtig wi Stadtverordneten-Kollegium sitzenden, rechtmäßig gewählten Sozialdemokraten ausschließen? fragt dasHamburger Echo". Wundern würden wir uns über eine derartige Verwaltung durch- aus nicht. Eine ätzendere Satire ist auf die.Volksfreundlichkeit" der herrschenden Klassen noch nicht geschrieben morden, als sie das unter liberaler Führung agirende wohlhabende Bürgerthum Kiels sich durch die Erhöhung" des kommunalen Wahlzensus selbst schrieb. Mehr als ein ganzes Regiment von Agitationsrednern und mehr als Presse und Versammlungen leisten können, muß lene Maßnahme des Kieler Bürgerthums jür unsere Sache wirken. »« Der dritte pfälzische Arbeitertag, welcher kürzlich in Kaiserslautern abgehalten wurde, war von 68 Delegirten besucht, welche 31 Orte vertraten. Aus dem Bericht des �gitationSkomitees geht hervor, daß für die Ausbreitung unserer Grundsätze fleißig gearbeitet worden ist. Allein 74 Volks- Versammlungen fanden in der Pfalz statt. Um die Agitation noch �ehr zu fördern, ersetzte man den Agitationsverein durch eine beweglichere Organisation, nämlich durch ein Agitationskomitee, bas vom Vorort gewählt wird, und auch Bezirkskomitees, b>e von den Parteigenossen in den einzelnen Wahlkreisen er- Nannt werden und mindestens alle 6 Monate eine Konferenz der Parteigenoflen ihres Bereichs einzuberufen haben. Den Vorort bestimmt der Arbeitertag; für diesmal wurde als solcher wieder Ludwigshafen gewählt. Die Gründung von Wahlvereinen kwpfahl man für alle Orte, wo solche gehalten werden können; kleinere Orte sollen sich zu Bezirks vereinen Jvsammenthun, durch welche dann Wanderversammlungen betreffs Rechnungslegung zu veranstalten sind. In der Agitation durch Versammlungen sollen ganz besonders kleine propagandistische Zusammenkünfte gepflegt werden, dagegen sollen größere Volks- Versammlungen nicht allzu häufig stattfinden. Den Landauer Parteigenossen, denen auch nicht das geringste Lokal zur Verfügung steht, wurde thatkräftiaste Unterstützung zur Beschaffung eines 'vlchen, event. durch Leistung von Beiträgen zur Miethe, zu- gesichert. Endlich beschloß man, auf dem nächsten Parteitag der deutschen Sozialdemokratie zu beantragen, daß der Varteivorstand *wr gemeinverständliche Broschüre herausgiebt, welche die wesent- «che Thätigkeit des Reichstags in der verflossenen Legislatur. Periode behandelt. Die Arbeiter WandSbeckS beauftragten das Bureau einer sozialdemokratischen Versammlung, beim Staatssekretär v. Bötticher darum einzukommen, daß derselbe den Magistrat veranlaßt, die verweigerte Schaffung eines Gewerbegerichts dennoch vor« »unehmen. Der Magistrat hatte seinerzeit die Bedürfnißsrage verneint, weil Wandsbeck industriellzu wenig" thätig sei. « Praktische Winke hinsichtlich der Ausnutzung des herein s« und Versammlungsrechts, die auch für die Arbeiter anderer Bundesstaaten als Sachsen zum Theil von Werth sei» dürften, giebt die.Sächsische Arbeiter- Zeitung". Dieselbe schreibt: »Mehrfach haben wir in neuerer Zeit die Erfahrung machen wnnen, daß die Arbeiter bei Ausübung ihrer politischen Rechte sich selbst Beschränkungen auferlegen, die im Gesetze gar keinen Anhalt finden, den Polizeibehörden aber häufig willkommenen Anlaß bieten, eine Versammlung und dergleichen zu verhindern. Am meisten wird da immer noch gesündigt bei der Anzeige von Airsammlungen. Sehr viele Arbeiter glauben, die bei der Polizei- vehörde anzubringende Anzeige über die Einberufung einer Aer- mmmlung müsse so lauten, wie die in den Zeitungen und durch Plakate ergehende öffentliche Einladung zu der Versammlung. Da wird denn angezeigt:Den und den findet eine öffentliche Versamm- sttug statt. Tagesordnung: 1. Di« Arbeiterschutz-Gesetze. Refe- Freie Dolksbühnr. Die Freie Volksbühne hatte am letzten Sonntage einen Ehrentag. Eine mächtige Tragödie fand ein andächtiges Publikum Und«ine respektable Darstellung. I b s e n' sGespenster" wurden nusgeführt. Unter allen Dramen sozialkritischen Inhalts, die der Auhnenliteratur unserer Tag« ihr charakteristisches Gepräge auf- "rucken, hat keines eine solche epochemachende Bedeutung, wie gerade dieses Schauspiel. Keines eröffnet so weite, geistige Aus- blicke, keines hat eine so innerlich revoltirende Gewalt und in «Mem bricht so beredt, so beweglich die Sehnsucht nach Erlösung "US seelischem Druck, die Sehnsucht nach Befreiung aus dem 5«cht dumpfer Gespenster, die Sehnsucht nach freien, sonnigeren -i-agen hervor. Höchst- Sittlichkeit ist höchste Lebenslust. Man sein Lebenswerk, seine Taaesarbeit mit Freuden erfüllen rönnen, nicht in mühseliger Qual; der starre Pflichtenkodex, den heutig« Gesellschaft, die heutige Weltordnung uns auf- rrlegt, reibt uns Leib und Seele wund. Auf alle angst- volle» Fragen der genmrtertcn Kreatur weiß der Zuchtmeister 5}jt zu antworten:Thu' Deine Pflicht! Wie willst Du, 'Pl«ischlein. Dich hienieden des Glücks erdreisten? Hast Du b'nen verbürgten Rechtstilel. der Dir das Glück aus Erden verschaffe?-- . Und immer noch verbittet das Berliner Polizeipräsidium die Aufführung derGespenster" aus öffentlicher Bühne. Denn vom A°chte. das mit uns geboren wird, vom Recht am sonnigen "densantheil für Jedermann, von dem ist. wie es in Göthe's »uust Hecht, niemals die Siede, von dem soll nicht laut gesprochen werden dürfen. j Ein modern empfindender Mensch fragt sich verwundert, wie « nur möglich, daß eine Dichtung von so hohem ethischen tonnte?n'ie �bsen'sGespenster", als unsittlich ausgesaßt werden Zu keiner modernen Tragödie wird der einfache Grundsah: "wte Schuld der Väter rächt sich an den Kindern" größer ver- rent: Herr Schulze. 2. Debatte. 3. 4. 5. u. s. w." Jetzt ist plötzlich der Referent verhindert, zu erscheinen; ein Anderer soll über den Gegenstand sprechen. Der überwachende, meist untergeordnete Beamte, der manchmal vom Vereinsgesetz nicht mehr oder noch weniger weiß, wie der Einberufer der Versamm- lung, dafür aber rechtschneidig" ist, besteht auf seinem Schein: Hier steht Referent Schulze, wenn der nicht referiren kann, dann darf überhaupt nicht referirt werden". Zu belehren sind die Herren meist nicht, und so muß entweder der Vortrag unter- bleiben oder die Versammlung wird aufgelöst. Oder man will blos debattiren, oder erst den 2., 3. oder 4. Gegenstand erledigen und den 1. ganz fallen lassen oder später behandeln:Nein, erst muß referirt werden, sonst darf die ganze Versammlung nicht stattfinden". Solche Fälle sind genugsam vorgekommen und hätten den Arbeitern zur War- nung dienen sollen. Ein Verfahren seitens Polizeibeamter, wie da? oben ge- schilderte, findet allerdings keine Begründung in den vorhandenen gesetzlichen(sächsischen) Bestimmungen, aber im Augenblicke der Ausführung läßt sich Nichts dagegen thun; wenn eine Versamm- lung für aufgelöst erklärt ist, dann muß eben Jeder gehen, und es ist nur nachträgliche Beschwerde möglich. Das(sächsische) Vereins- und Versammlungsgesetz verlangt bei öffentlichen Versammlungen nur die Angabe von Ort und Beginn der Versammlung und Angabe des Gegenstandes, mit dem sie sich beschäftigen soll. Eine Versammlungs-Anzeige hat demnach so zu lauten: An die Kgl. Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt. Sonntag, den 12. Juni findet in derDeutschen Eiche" in Striesen , Straße I, eine öffentliche Versammlung statt. Zweck derselben ist eine Besprechung über die Arbeiter- schutz-Gesetzgcbung, Die Versammlung beginnt 3 Uhr Nachmittags. (Datum.) Kein Wort mehr ist nöthig. zu behandeln, so heißt es einfaci Damit ist den gesetzlichen Vors ((Name.) Oder sind mehrere Gegenstände Besprechung über dies und dies. .risten Genüge geleistet, und kein Polizeibeamter kommt in die Lage, zu glauben, er könne der Ver- fammlung Vorschriften machen über die Form und die Reihen- folge, in der sie ihr Thema erledigen will. Man hat außerdem der Polizeibehörde nicht Rechte einzuräumen, die ihr gar nicht zukommen. Es ist bei den geringen politischen Rechten, die uns heute zur Verfügung stehen, um so noth- wendiger, eifersüchtig darüber zu wachen, daß nichts davon preis- gegeben wird. Die Polizeibehörden sind nur zu bereit, zu dem ihnen freiwillig gebotenen kleinen Finger die ganze Hand zu nehmen. Ja, sie fordern oft viel mehr, als sie zu fordern de- rechtigt sind. So wurde die Nennung des Referenten von der Amtshauptmannschaft Dresden-Altstadt früher stets gefordert; nach- dem es ihr jedoch mehrmals konsequent verweigert worden war, hat sie von dieser Forderung abgesehen. Auch die Amts- hauplmannschaft Dresden-Neustadt hat diese Forderung ge- stellt. Wie uns mitgetheilt wird, soll!sie auch jetzt noch gestellt werden. Wenn dies der Fall ist. dann empfehlen wir nur konsequente Weigerung selbst auf die Gefahr hin, daß eine Ver- fammlung deswegen verboten werden sollte. Uebrigens glauben wir nicht, daß eine Behörde es unternehmen würde, aus solchem Grunde eine Versammlung zu verbiete», es wäre durchaus un- gesetzlich. Sollte es dennoch geschehen, so würde eine Beschwerde hiergegen bei der höheren Berwaltungsbehörde sicher von Erfolg begleitet sein. Auch nach einer anderen Richtung wird noch oft gesündigt. Bei Gewerkschafts-Versammlungen nämlich wird häufig angezeigt, daß eine Tischler-, Schuhmacher-, Bauarbeiter- oder dergleichen Versammlung stattfinden soll, und daraus leiten dann Beamte das Recht her, solche Personen, von denen sie wissen, daß sie dem betreffende» Gewerbe nicht angehören, in diesen Versammlungen nicht reden zu lassen, und nian kommt dann schließlich in die Lage, mit einem Polizeibeamten darüber streiten zu müssen, ob ein Schlosser ein Bau- Arbeiter sei oder nicht. Daß dies ein unleidlicher Zustand ist, ist klar und darum melde man nicht Tischlerversammlungen oder ähnliche an, sondern einfach öffentliche Versammlung. Daß gerade unter- geordnete Beamte fehr leicht geneigt sind, der Ausübung politi- scher Rechte noch engere Schranken zu ziehen, als das Gesetz es thut(aus oben bereits gekennzeichneten Ursachen), das kann man oftmals in Vereinsversammlungen erleben. Das sächsische Vereins- gesetz unterscheidet zwischen öffentlichen Versammlungen und den Mitgliederversammlungen von Vereinen, die sich mit öffentlichen An- gelegenheiten beschäftigen. Bei öffentlichen Versammlungen wird die Angabe des Zweckes, zu welchem dieselbe zusammenberufen ist, ge- fordert; daraus ergiebt sich die Verpflichtung der Versammlung, sich auch lediglich an diesen Zweck zu halten, und das Recht der Vehörde rcsp. ihres Vertreters, Einspruch zu erheben, wenn in der Ver- fammlung hiergegen verstoßen wird. Bei den Versammlungen von Vereinen dagegen, zu denen nur die Mitglieder und etwa eingeführte Gäste Zutritt haben, also schlechtweg den Vereins- Versammlungen, wird die erwähnte Forderung nicht gestellt. (Vergleiche hierzu ZZ 2, 19, 21, 23 und 31 des sächsischen Vereins- anschanlicht, als in Jbsen'sGespenstern", und in keiner wird die Wahrheit so eindringlich verkündet: Die Erde ist kein Jammcrlhal. Schafft Segen um Euch hier auf Erden, und Ihr werdet freie, gesegnete, glückdurchwärmte Menschen hier auf Erden wachsen sehen. Frau Alving, die Heldin in Jbsen's Tragödie, hat es zu spät erkannt, daß nur der Enischlossene, der sein Glück zu erobern versteht, sich zu freier Sittlichkeit emporringen kann. In ihr selber rumorten noch allerhand Gespenster, Vorurtheile, die ihrer unfreien Erziehung, ihren veralteten gesellschaftlichen Anschauungen anhasteten; und darum brachen alle Schuhdämme, die sie mit Menschenwitz ausbaute, um das Unheil von sich ab- zuwehren. Als junges Mädchen ist sie dem ungeliebten Gatten gefolgt. Man hat ihr am Morgen und am Abend vorgeredet, das sei ihre Pflicht, und der vermögende Kammerherr Alwina sei eine glänzende Partie. Herr Alving aber war ein flotter Offizier gewesen. Müßig war sein Lebensinhalt und so erschöpfte sich sein Temperament, sein Lebensdrang in wüstem Genuß. Bald mußte die junge Frau Alving erfahren, daß ihr Gatte sich auch nicht scheue, seine Orgien selbst im eigenen Hause zu seiern. Es überwältigte sie. Im ersten Affekt fand sie den richtigen Weg. Sie verließ ihren Gatten, flüchtete zu dem Manne, den sie inner- lich liebte und bat ihn erschüttert: Nimm mich auf! Ihr Ge- liebtcr war.der Pastor Manders; ein guter Mann, aber ein großes Kind! Seine beschränkte Weltanschauung gab ihm die Sicherheit, der gesolterten Frau zu antworten: Kehre zurück zu Deiner Pflicht. Heilig ist das Band der Ehe. Kehre um zu Deinem Gatten! In seiner philiströsen Befangenheit konnte er nicht einmal ahnen, wie brutal er war, als er ani Korrektesten zu fein wähnte. Im Innern rühmte er sich noch seines Heldenthums; er hatte ja die Versuchung über- wunden. Und Frau Alving gehorchte ihrerPflicht", und sie ging heimwärts einem fürchterlichen Leben zu. Mit ihrem Gatten würbe es immer toller. Sein wüstes Lebe» zeugte wüste Krank- heiten, und ruchlos starb er nach des Arztes Aussage. Er hinter- ließ einen Erben. Ihn, ihren Sohn Oswald, suchte Frau Alving und Versammlungsgesetzes.) Der Verein hat nur den Zweck, zu welchem er gebildet worden ist, ein- für allemal anzugeben, und dem ist genügt, wenn gesagt wird, daß der Verein sich mit öffentlichen Angelegenheiten beschäftigen will. Nun kommt es aber trotzdem vor, daß überwachende Beamte in Ver- einsversammlungen verlangen, der Redner solle sich an die Sache halten. Aus der soeben gekennzeichneten Unterscheidung deZ Ge- setzes zwischen öffentlichen Versammlungen und Vereinsversamm- jungen geht aber unzweifelhaft hervor, daß dieses Verlangen in Nichts begründet ist. Ein Verein, derZsich mit öffentlichen An- gelegenheiten beschäftigt, kann in seinen Vereinsversammlungen behandeln, was er will und in welcher Reihenfolge er will, es ist ganz seine Sache, resp. des Vorsitzenden, ob er einem Redner gestatten will, von dem gerade zur Verhandlung stehenden Thema abzuschweisen oder nicht, der Vertreter der Polizeibehörde hat da kein Wort dreinzureden; thut er es, dann verweise man ihn energifch auf das Gesetz. Der Verein hat nur nöthig, darauf zu achten, daß Nichts gesprochen oder beschlossen wird, was gegen das Strafgesetzbuch verstößt(zu beachten auch die ßß 8. 14, 20, 24 des sächsischen Vereins- und Versammlunas- gesetzes). Hieraus geht zugleich hervor, welchen Vortheil die Vcreinsversammlungen vor den öffentlichen Versammlungen in dieser Richtung voraushaben und wie werthvoll es daher auch ist, möglichst Alles, was die Arbeiter bewegt, in Vereinsversamm» lungen zu erledigen. Der Nachtheil, daß nur Personen, die 21 Jahre alt sind, Mitglieder solcher Vereine werden dürfen, wird unseres Erachtens dadurch reichlich aufgewogen. Darum also aufgepaßt und kein Recht preisgegeben. Jeder Arbeiter, der im öffentlichen Leben thätig sein und als ein Leiter seiner Ge- nosscn gelten will, ist es seinen Genoffen schuldig, die wenigen Rechte, die wir besitzen, energisch zu wahren.'und er hat daher die Pflicht, sich mit diesen Rechten durch Studium der einschlägigen Gesetze vertraut zu machen." Ueber die Generalversammlung deS Schweizerischen Typographenbundes berichtet die Züricher Arbeiterstimme": Der Anschluß an den GewcrkschaftSbund wurde mit Zweidrittel- Majorität beschloffen. Da der Typographenbund eine Reserve- lasse von 30 000 Franken besitzt, so ist klar, daß durch diesen Be- schluß der Gewerkschaftsbund eine große Kräftigung erfährt. Be- züglich des Beitrittes des Typographenbundes zur fozialdemo- kratischen Partei wurde folgender Beschluß gefaßt: Der Parteileitung der sozialdemokratischen Partei sei mit- zutheilen: a) Ter Schweizerische Typographenbund erklärt sich solidarisch mit den Interessen der gesammten Arbeiterschaft. b) Er wird stets die Interessen der Arbeiterschaft moralisch und finanziell nach Kräften unterstützen. e) Er entrichtet alljährlich dem sozialdemokratischen Partei- komitee einen angemessenen Beitrag zur Agitation für die Interessen der Sozialdemokratie.. S) Die Mitgliedschaft ist Jedem freigestellt." DieArbeiterstimme" begrüßt diesen BeschlußalS die glück- lichste Lösung der ganzen Frage". »» AuS Nachod in Böhmen ' wird unS geschrieben: AlS Be» weis« dafür, in welch' hohem Maß das Bewußsein der Soli» darität unter den Arbeitern in Nachod seit dem letzten Streik gestiegen ist. können folgende Angaben dienen. Als am 7. Juni ein Genosse ohne Ursache aus der Baumwollspinnerei von Wänidorfer, Benedikt, Mautner plötzlich entlassen wurde, sämmt- liche Arbeiter und Arbeiterinnen sofort die Arbeit einstellten und verließen die Fabrikräume. Diese Arbeitseinstellung dauerte blos eine Stunde, da sich der Fabrikdirektor eines Besseren besann und den entlassenen Arbeiter wieder in Arbeit nahm. Am Pfingstsonntag veranstalteten die Nachoder Genossen, Tausende an der Zahl,«inen Ausflug nach dem Schaumburg-Lippe'schen Sommerschloß Ratiboritz bei Skalitz und Pfingstmontag hielt der Prager böhmische politifche Arbeiter- klub eine Volksversammlung in Nachod ao, wobei der Saal so überfüllt war, daß eine Menge Genossen draußen vor den offenen Fenstern Posta fassen mußten. Ein Arbeiter-Bildungsverein für Nachod und Umgegend ist in Bildung begriffen. Aus der sozialdem orrattsche» Presse. DieWestfälische Freie Presse" bemerkt zu dem Lütgenau'schen Vorschlage, wonach in Zukunft bei Stichwahlen zwischen gegnerischen Kandidaten die Genossen für den Gegner stimmen sollen, welcher sich für ein Achtstundengesetz erklärt: Wir müssen gestehen, es wäre bedauerlich, sollte dieser Grundsatz allgemein werden. Den gegnerischen Parteien würden wir damit gewiß einen großen Gefallen thun und unsere Genossen würden unter Umständen in die Lage versetzt werden, für einen Konservativen stimmen zu müssen. Der Vorschlag Lütaenau's soll ein Kniff sein, mit dem aber bei der Gewissenlosigkeit der Gegner garnichts erreicht wird. Deutlich genug lehrt die Erfahrung, daß diese Leute viel versprechen, aber keineswegs die Absicht haben, ihr Ver- sprechen zu halten. Wer dächte hierbei nicht an den ängstlich vor der verpesteten Atmosphäre, die von ihrem Gatten ausging, zu hüten. Er mußte fort aus dem Vaterhause, weit fort. Frau Alving, die nie stark genug war, ihre Ketten zu brechen, ertrug allen Jammer, und die Welt sollte nicht erfahren. wer der Kamnierherr Alving war. In seinem Namen schuf sie Wohlsahrtseinrichtungen, man sollte das Angedenken des Kammer» Herrn ehren, und ihr Sohn sollte mit Stolz den Vaternamen tragen dürfen. Das war ihr Lebensziel geworden, und«ine furchtbare tragische Ironie ist es, wie in der Dichtung Jbsen's ihr Lebensziel versinkt. Zehn Jahre waren seit dem Tode des Kammerherrn vergangen. Frau Alving hatte«in großes Asyl erbauen lassen, die umfassendste Stiftung zu Ehren des Kammer- Herrn, dessen irdische Schuld sie vor der Welt damit endgiltig zu tilgen glaubt. Da muß sie eS an ihrem Liebling OSwald in schrecklicher Form erleben, wie nichtig all ihr Witz gewesen. Oswald ist in Paris und Rom Maler geworden. Ein lebensfroher, junger Mann, wird er plötzlich von einer lähmenden Krankheit befallen. Er sieht seine Schaffenslust schwinden und Bekleminungen er- fassen ihn. Er befragt einen berühinten Arzt. Die Antwort ist trostlos. Oswald ist erblich belastet. Der durchseuchte Vater hat einem kranken Kinde das Leben gegeben. Oswald hat ein« wurmstichige Stelle im Gehirn. Oswald vertheidigt seinen Vater dem Arzt gegenüber; er hält solche Möglichkeit für ausgeschlossen. Dann, meint der Arzt achselzuckend, haben Sie es sich felber zu verdanken. Die Entdeckung untergräbt in Oswald vollends allen Lebensmuth. Verzweifelt, gebrochen kehrt er heim; und allmälig wird der Frau Alving daS ganze Unglück offenbar. Wie sich die Enthüllung Zug um Zug vorbereitet, das ist ein technisches Meisterstück. So ward all ihr Sinnen, all ihr Wirken, ihre ver- meintliche Klugheit zu Schande». Das erkennt Frau Alving, und sie überschaut den Zusammenhang der Dinge.Wir sind alle miteinander so gottsjämmerlich lichtscheu. In uns alle» steckt etwas Gespensterartiges," ruft sie einmal aus; sie sagt es dem guten, dornirten Pastor Manders, der von seinen engen Moral- begriffen aus sie gar nicht verstehen kann. Sie durste sich