mußte.
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Gerichts- Beifung.
nur mit 3 M. event. 1 Tag Haft.
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Versammlungen.
Die erste Zusammenkunft behufs Konstituirung des Vereins findet des Klägers die Bestrafung des Beklagten. Derfelbe habe aller- den Bahnzüge, sowie die Thatsache, daß in Nachbargebieten, Freitag, den 17. Juni, im Restaurant Bodenburg statt. Stimm- dings die Gerichtsdisziplin während der Verhandlung in seinen deren Mitwirkung im Verkaufsgeschäft von Bedeutung ist, die begabte Herren find zu derselben freundlichst eingeladen. Händen, aber die ihm zustehenden Befugnisse überschritten. Der Schlußzeit der Sonntagsbeschäftigung auf eine spätere Stunde Polizeibericht. Am 13. d. Mts. Vormittags gerieth ein es sei gewiß im hohen Grade beleidigend, wenn dem Kläger der Kläger stehe auf demselben Bildungsgrad wie der Beklagte, und gelegt wird. Arbeiter vor dem Hause Schöneberger Ufer 5-9 unter die Räder Vorwurf der Unanständigkeit gemacht und er in die Ecke geKonkurrenz auf Kosten der Arbeiter. Die Westf. Freie eines Rollwagens und wurde am Fuß bedeutend verlegt. Vor wiesen werde, als sei er ein unartiger Schulfnabe. Die Presse " schreibt:„ Der Kanal Dortmund- Emshäfen wird in allerDenn Hauſe Ackerſtraße 166 wurde Nachmittags ein fechsjähriger Befürchtung des Beklagten, daß der Kläger die Zeugin nächster Zeit bei Lüdinghausen mit 800 Arbeitern in Angriff ge Knabe von einem Zweirad überfahren und am Kopfe so schwer beeinflussen würde, fei als ein Ausfluß der Vor- nommen. Die Ausführung der Erdarbeiten auf den Strecken verletzt, daß er nach dem Lazarus- Krankenhause gebracht werden eingenommenheit anzusehen, denn Nichts sei natürlicher, als daß Lippe- Uebergang und Steuer- Uebergang mit einer Erdbewegung der im Erdgeschoß des Hauses Frankfurter Allee 112 belegenen vor Gericht als Zeugin zu erscheinen hätte. Der Kläger fügte nehmer Mansart Abends sprang ein Mädchen aus dem Küchenfenster ein Ehemann in der Nähe seiner Ehefrau sich halte, wenn diese von mehr als 1/2 Millionen Kubikmetern ist dem Unterin Köln übertragen worden. Die Schankwirthschaft auf den Hof hinab und erlitt anscheinend noch hinzu, daß der Zon des Borsitzenden ein sehr barscher ge- Forderungen schwankten zwischen 70 Pfg. und 1,70 M. Schivere innere Verlegungen. Es wurde nach dem Krankenhause wesen sei und daß er sich eine derartige Beleidigung im bürger- für den Rubikmeter. Das ist ein netter Unterschied. Abends fanden zwei kleine lichen Leben nie gefallen lassen würde. Der Bertreter des Be- Wie aber ermöglichen die Unternehmer es mit so geringen Forde flagten, Rechtsanwalt Kleinholz, führte dagegen aus, daß der- rungen wie der von 70 Pf. heranzutreten? Nun, sie nußen vor selbe nur von dem ihm zustehenden Recht Gebrauch gemacht allen Dingen die herrschende Arbeitslosigkeit aus, infolge deren habe, um die Disziplin im Gerichtssaale aufrecht zu halten, in sie die Arbeitskräfte für ein Butterbrot haben können, weil ein Wahrnehmung berechtigter Intereffen gehandelt habe und des Butterbrot den erwerbslosen ausgehungerten Glenden immer noch halb freigesprochen werden müsse. Diesen Ausführungen trat besser dünkt als garnichts, tein Brot, kein Obdach, keine Kleidung. der Gerichtshof bei und sprach den Beklagten frei, obgleich an- Wäre die Organisation der Arbeiter gewaltiger ausgebildet, als. erkannt werden müsse, daß in objektiver Beziehung eine Bees thatsächlich der Fall ist, so würde ein derartiges Sichunterbieten der mit einander konkurrirenden Unternehmer nicht in Grober Uufug. Gegen den 75 Jahre alten Handelsmann leidigung vorliege. N. war, weil er am Abend des 13. März in der Friedrichstraße dieser Weise möglich sein. So aber schlägt die Unternehmerschaft einem bei ihm vorbeipaffirenden jungen Mädchen ohne erficht mit peinlichster Strenge durchgeführt wurde, beschäftigte gestern Ein Prozeßt, bei welchem der Ausschluß der Deffentlichkeit heute noch aus der Berelendung des Volkes Kapital." lichen Grund einen Schlag ins Geficht verfeht hat, durch amts- die zweite Straffammer des Landgerichts I unter dem Vorsitz Die Kraftwirkung des Rheins auf der Strecke von richterlichen Strafbefehl eine Woche Haft verhängt worden. des Landgerichts- Direktors Brausewetter. Angeklagt war ein Waldshut bis Mannheim entspricht, wie Hofrath Engler in der Auf den von dem Betroffenen erhobenen Einspruch gelangte Mann, der den hiesigen und auswärtigen Behörden schon viel zu erſten badischen Kammer mittheilte, bei niedrigem Wafferstande diefer Fall zur Kognition der 132. Abtheilung des Berliner schaffen gemacht hat, ver ehemalige Hauptmann Sidney 120 000 Bferbeſtärken, zu deren Erzeugung 160-180 Millionen Schöffengerichts. Der bejahrte Angeklagte erklärte, daß er die ihm zur' Dan ne, ein Abenteurer, wie es nur wenige ihres Gleichen Bentner Steinkohlen erforderlich wären. Da Baden für Maschinener sich für dieselbe nicht verantwortlich, denn das junge Mädchen Personen hin dereinst dem jezigen Kaiser nahe gestanden, als Bentner Kohlen verbrauchte, könnte der Rhein zirka sieben mal habe ihm beim Vorbeipaffiren auf den linken Fuß getreten, der derselbe noch Bring war. Während des 1870er Feldzuges wurde mehr Straft liefern, als das Großherzogthum überhaupt bedarf. mit einem sehr empfindlichen Hühnerauge behaftet ist. Vor in- er wegen Beutemachens zu einer Festungsstrafe von neun grimmigem Schmerz habe er impulfio mit seiner rechten Hand Monaten verurtheilt. Später ließ er sich eine Unterschlagung zu zugeschlagen und einige Schimpfworte ausgestoßen. Seiner Ab- Schulden kommen, welches feine Ausstoßung aus dem Offiziersficht habe dieser Att nicht entsprochen, wie wohl aus seiner bis- ftande zur Folge hatte. Von jetzt an begann für O'Danne ein herigen völligen Unbestraftheit entnommen werden könne. Die unruhiges abenteuerndes Leben. Er hielt sich abwechselnd in als Zeugin vernommene junge Dame giebt die Möglichkeit zu, Paris , Italien oder in der Schweiz auf. Ueberall gerieth er mit den Angeklagten auf den Fuß getreten zu haben; fie habe den den Behörden in Konflikt. In der Schweiz beging er einen felben auch nur auf die Intervention eines Herrn festnehmen äußerst raffinirten Betrugsversuch. Bei seiner Berhajtung stellte In der Volksversammlung für Schöneberg und Ums laffen. Der Gerichtshof erblickt in der Nichtbeherrschung auf sich heraus, daß er seit längerer Zeit mit den regierungs- gegend, welche am 18. Juni tagte, sprach Genoffe Untrid öffentlicher Straße einen groben Unfug, ahndet denselben jedoch feindlichen Frländern in geheimer Berbindung stand, daß er beab- aus Berlin über Christenthum und Sozialismuz". fichtigte, fich an ihre Spitze zu stellen und zu diesem Zwecke Waffen Der Redner erwähnte vor Beginn seines Referats, daß diese Gemeiner Wucher. Eine empfindliche Strafe verhängte land gebracht und hier wegen einer Anzahl Strafthaten zu vier Pastoren ihm gegenüber, das sich in einer Versammlung des und Geldmittel sammelte. D'Danne wurde dann nach Deutsch Versammlung veranlaßt sei durch das Gebahren der Herren gestern die erste Straftammer des Landgerichts I füber den Kauf- Jahren Gefängniß verurtheilt. Diese Strafe muß binnen Kurzem„ Barochialvereins" bemerklich gemacht hätte, wo man ihm als mann Knobbe, der des Wuchers angeklagt war und durch die Beweisaufnahme für überführt erachtet wurde. Der Klempner abgelaufen sein. Ueber die ihm jest wieder zur Last gelegten" Berliner " das Wort entzogen habe. Heute, wo die Herren Pastoren Greiner befand sich im Februar v. J. in arger Geldverlegenheit. Berlesung ber Anklagebeschlusses wurde der Zuhörerraum ge- sollten diese sehen, daß die Sozialdemokraten toleranter feien als Strafthaten wird ſtrenge Geheimhaltung gepflogen, schon vor der zu dieser Versammlung eingeladen und auch erschienen wären, Gr betrieb die Anfertigung von Laternen für den Export und räumt.& 8 sind eine Anzahl hochstehender Militärpersonen als die Freunde des Pastors Iskraut. Im Referat ſelbſt gab Redner war Zahlungsverpflichtungen eingegangen, die er nicht erfüllen konnte. Er suchte durch die Zeitung ein Darlehn von 2000 m. Beugen geladen, außerdem der Professor Rose als Dolmetscher einen geschichtlichen Ueberblick über Entstehung und Entwickelung M. Der Angeklagte meldete sich, worauf Steiner mit ihm in Ver- der Berichterstatter au Geficht bekam, werden die dem An- fiel, als es sich um Bethätigung der vom Christenthum aufgestellten der französischen Sprache. In der Vorladung eines Beugen, bie des Christenthums, der insoweit nicht zu Gunsten desselben aus bindung trat. Bunächst 30g der Angeklagte über ihn Grfundigungen ein und da diese günstig lauteten, erfärte er sich zur Her geklagten zur Laft gelegten Strafthaten als„ Wissentlich falsche Forderungen praktischer Menschenliebe handelt. In der Diskussion gabe des Geldes bereit. Wie Steiner im Termine befundete, hatte Anschuldigung pp." bezeichnet. Die Verhandlungen nahmen den ergriff zunächst Superintendent Borberg das Wort, der wie der Angeklagte von vorne herein erklärt, daß er unter ganzen Tag in Anspruch und können wir das Urtheil deshalb er äußerte- allerdings kein günstiges Urtheil über das Christenthum erwartet hatte. Dagegen freue es ihn, zu hören, daß im Grunde Prozent teine Geldgeschäfte mache. Da Steiner erst morgen mittheilen. genommen das Christenthnm nicht so schlecht sei, als daß es mehrere Wechsel zu decken hatte, so mußte er in den sauren Das Kammergericht hat, wie die Freis. 8tg." mittheilt, nicht mit dem Sozialismus in Gintlang zu bringen fei. Mit Apfel beißen. Er übergab dem Angeklagten einen Sechs- Monats am 14. April 1892 eine Polizeiverordnung der Regierung zu demselben Rechte, wie man immer die Pfaffen für Alles in der Wechsel über 2500 M., wofür er aber nur 2120 M. erhielt. Am Düsseldorf , welche die Ankündigung von Heil und Geschichte verantwortlich mache, könne man auch die heutigen Berfalltage konnte Steiner nicht zahlen. Der Angeklagte war Geheim mitteln unter Strafe gestellt, für ungiltig Sozialisten für alle Greuel früherer Revolutionen verantwortlich zur Prolongation des Wechsels bereit, wenn Steiner 500 M. ab- erklärt, weil solche Polizeiverordnungen eine unzulässige Be- machen. Sozialismus und Christenthum gehörten zuſammen, zahlen und die übrigen 2000 m. wieder mit 30 pet. verzinsen schränkung der durch Art. 27 der Verfassung gewährleisteten Frei- wie im Vorbild Chrifti und seinem Evangelium die Wurzel in das Kapital höchstens mit 8 pet. verzinsen. Nun ließ der An- kann dadurch nur durch Gesetz, nicht durch Polizeiverordnungen finden sei, daher werde einst der Sozialismus die Wahrheit des getlagte den fälligen Wechsel austlagen und bei dem Schuldner erfolgen. Da das Kammergericht die höchste Instanz ist in Evangeliums erfüllen. Die Genossen Küster, Dastig und pfänden. Steiner behauptet, durch dies Verfahren völlig Sachen des öffentlichen preußischen Landesrechts, so stellt diese oß sprachen unter dem Beifall der Versammlung im Sinne des ruinirt worden zu sein. Alle übrigen Gläubiger hätten Entscheidung die Giltigkeit sämmtlicher Polizeiverordnungen, Referenten, während Prediger Strahlenbeck hervorhob, daß Anschluß Pfändungen vornehmen lassen und nach wenigen welche die Ankündigung von Heil- und Geheimmitteln verbieten, das Christenthum erst die Liebe in die Welt gebracht habe. Tagen sei er außer Stande gewesen, sein Geschäft weiter in Frage. Redner brach unter dem Unwillen der Versammlung für zu betreiben. Sein Hab und Gut habe einen Werth Luther, der vom Referenten abfällig beurtheilt worden war, von zirka 40 000 m. gehabt, seine Schuldenlast nur reichlich Entscheidungen des Reichsgerichts. Ein von einem eine Lanze und gab eine höchst unzutreffende Kritik 7000 M. betragen und dennoch hätten die Gläubiger nicht vollauf polizeilich angestellten Hundefänger abgefangener und nach unseres Parteiprogramms, fowie einiger theils persönlicher befriedigt werden können, da bei den Zwangsverkäufen wahre dem amtlichen Hundedepot abgelieferter Hund ist, nach einem Aeußerungen von Sozialdemokraten über Atheismus und Spottpreise erzielt worden seien. Der Staatsanwalt hielt den Urtheil des Reichsgerichts, IV. Straffenats, vom 12. Februar 1892, Revolution, wobei er auf die Verhandlungen des letzten evangelischWucher für vorliegend, er beantragte gegen den Angeklagten in Breußen als polizeilich beschlagnahmt zu erachten sozialen Kongresses hinwies, wurde aber von den Genossen drei Monate Gefängniß und 3000 m. Geldstrafe. und die Entziehung aus dieser Berstrickung ist aus§ 187 des Antric und Jahn unter stürmischem Beifall der VersammDer Vertheidiger, Rechtsanwalt Wreschner, führte aus, daß eine Straf- Gesetzbuchs als Arrest bruch zu bestrafen. Die 3er- lung widerlegt. Mehrere darauf folgende Redner ergänzten eigentliche Nothlage des Zeugen Steiner nicht vorhanden gestörung oder Beschädigung eines Grabes ist, durch Anführung von zahlreichen Beispielen„ chriftlicher Nächstenwesen sei und plädirte deshalb auf Freisprechung. Der Gerichts- nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Straffenats, vom liebe" die Ausführungen des Referenten. Nach einem weiteren hof erkannte nach dem Antrage des Staatsanwalts. 15. Februar 1892, als ein Vergehen gegen die Religion aus Disput zwischen dem Referenten und dem Superintendenten § 168 des Straf- Gesetzbuchs zu bestrafen, auch wenn dabei ein Borberg, welcher sein Einverständniß mit unserem Programm besonderer, auf Pietätverlegung gerichteter Vorsatz nicht mit Ausnahme der materialistischen Geschichtsauffassung" aus vorhanden gewesen ist. spricht und das naive Bekenntniß ablegt, daß wenn auch manche Pastoren Sinne im sozialistischen wollten, handeln tönnen, fie gar nicht anders da ihnen ihr Thun fei!" und Handeln streng vorgeschrieben Nach diefer pikanten Eröffnung gelangt mit allen gegen fünf Stimmen eine Resolution zur Annahme, in welcher unter Anderem gefagt ist, daß durch das Christenthum in seiner jetzigen Gestalt bez. durch die Raffen- und Settenheze wir keine Glückseligkeit erlangen und weder glückliche Menschen noch Brüder werden fönnen, sondern nur der Sozialismus durch seine auf den Grundlagen der Wissenschaft aufgestellten Forderungen uns auf den Weg der wahren Menschenverbrüderung bringen kann, es dem gemäß Recht und Pflicht eines jeden denkenden Menschen ist, die teligion zur Privatfache zu erklären und sich der Sozialdemokratie anzuschließen. Mit einem stürmischen Hoch auf die Sozialdemokratie wurde die von mehr als tausend Personen besuchte Versammlung, welche alsbald begeistert die Marseillaise anstimmte, geschlossen.
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=
der
Soziale Ltebersicht.
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Der Fabrikbesitzer Franz Spielhagen hatte sich gestern vor der siebenten Straftammer des Landgerichts I wegen eines Unglücksfalles zu verantworten, der am 23. Februar d. J. in feiner in der Nostizstraße belegenen Stearinfabrit fich ereignete. Un jenem Tage hatte der Arbeiter Jahn bei einem großen freiftehenden eingemauerten Bottich zu thun, zu dem eine kleine hölzerne Laufbrücke führte. Einige Tage zuvor war an jenem Bottich eine Reparatur vorgenommen worden, welche es nöthig machte, daß der Deckel entfernt wurde. Am 23. Februar war der Bottich, der mit einer siedenden Masse angefüllt war, noch theilweise unbedeckt, auch fehlte noch auf der einen Seite In London ist ein Streit der Maurer durch Vergleich Laufbrücke das Geländer. Der Arbeiter Jahn rutschte aus, zwischen denselben und den Meistern verhütet worden. als er die Brücke passirte; mit einem Bein fiel er in die siedende Flüssigkeit und mit dem rechten Arm fiel er auf den ebenfalls Anmeldung Noch recht häufig kommt es vor, daß die Behörden die Der Krantentassen Versamm beißen, metallenen Rand des Bottichs. Zum Glück hatte er noch lungen verlangen. Dazu haben dieselben aber durchaus tein soviel Kraft, sich heraus zu schwingen, dann wurde er aber ohn- Recht. Auf der Pfingsten in Halle fortgesetzten Generalmächtig. Die Brandwunden, die er davongetragen, sind noch versammlung der Zentral- Krankenkasse der Tischler theilte der nicht geheilt. Der Gerichtshof erblickte eine Fahrlässigkeit des Vorsigende mit, daß eine diesbezüglich am 11. Juni v. J. an Angeklagten darin, daß derselbe nicht für eine interimistische den Regierungspräsidenten zu Merseburg eingereichte Beschwerde Schließung des Bottichs bis zur beendeten Reparatur Sorge ge- in folgendem Schreiben für begründet erachtet wurde: tragen und verurtheilte denselben nach dem Antrage des StaatsHalle a. S., 2. August 1891. Die Mitglieder des Verbandes deutscher Maurer, anwalts zu 300 M. Geldstrafe. Der Zentral- Kranken- und Sterbekasse wird auf die Be Bahlstelle Berlin II, hörten am 12. Juni einen Vortrag des BahnGegen den Gerichtsdirektor Dr. Zimmermann wurde schwerde vom 11. Juni hierdurch eröffnet, daß der Regierungsarztes Robert Wolf über das Thema:" Wie schüßt man sich gestern vor der 187. Abtheilung des Schöffengerichts eine Privat präsident in Merseburg diese Beschwerde für begründet erachtet gegen Schwindsucht?" mit großem Interesse an und verschritten flage verhandelt, welche der Chemiler Dr. H. Bradebusch und die Aufhebung der diesseitigen Verfügung vom 8. Juni, bierauf zur Berathung des Statuts. Die bezüglichen Anträge gegen ihn angestrengt hatte. Der Beklagte ist Vorsitzender der durch welche die Anmeldung der Generalversammlung der sollen formulirt dem Hauptvorstand unterbreitet werden. Als 19. Zivilabtheilung, vor welcher Dr. Bracebusch derzeit in einer Bentral- Kranken- und Sterbekaffe auf Grund des preußischen Kandidat zur Delegirtenwahl wurde der Kollege Wilhelm Klage zu erscheinen hatte, die gegen ihn von einem feiner früheren Vereinsgefeßes gefordert wurde, angeordnet hat. Die Aufhebung Ker sta n, Lübbenerftr. 2, bestimmt. Im Weiteren forderte man Angestellten erhoben worden war. In diesem Verfahren wurde der fraglichen Verfügung wird daher hierdurch ausgesprochen. das Zeugniß der Gattin des Beklagten Dr. Brackebusch nöthig. Die Polizeiverwaltung." Als die Dame vernommen werden sollte, stellte ihr Gatte sich ,, Chriftliche Liebe" auf dem Laude. In der„ Altendicht hinter sie. Der Vertreter des damaligen Klägers, Nechts- burger Landeszeitung"( Nr. 185 vom 11. Juni 1892) lesen wir Im Verein zur Wahrung der Intereffen der Berliner anwalt Kleinholz, hatte den Vorsitzenden vorher darauf aufmerksam über eine Altenburger Schöffengerichts- Verhandlung: Kuopfarbeiter sprach am 12. Juni Herr Dr. med. Christeller gemacht, daß Dr. Brackebusch in einer früheren Prozeßfache, in" Die Dienstmagd Lina Pöschel aus Dobitschen , 3. 3. bei dem über Gewerbekrankheiten". Der lehrreiche Vortrag wurde mit welcher seine Ehefrau ebenfalls als Beugin aufgetreten war, sich Rittergutspächter Eichhorn in Poschwitz in Diensten, hatte großem Beifall aufgenommen. An der Diskussion betheiligten nicht durchaus passiv verhalten hatte. Als der Vorsitzende nun während ihres achttägigen Krantenlagers bei ich u. A. die Kollegen Gütling, Schubert, Spieß, Krause. Den bemerkte, daß Dr. Bracebusch vor der Vernehmung seiner Ghe- Demfelben eine leine Partie Heu beschädigt. Ihr ftreifend en Webern Nixdorfs wurden auf Antrag des Kollegen frau unruhig mehrere Male auf und ab ging und sich dann Dienstherr Eichhorn hatte gegen diese seine noch unbestrafte Spieß 50 M. aus der Kaffe bewilligt. Sonntag, den 26. Juni, hinter sie stellte, mochte er wohl annehmen, daß Dr. Brackebusch Dienstmagd Antrag auf deren Bestrafung gefindet ein Familien Ausflug nach Johannisthal , Restaurant bie Beugin beeinflussen würde. Er fragte ihn: Wer sind Sie?" stellt( 1) Das Gericht verurtheilte dieselbe wegen Sach- Senftleben statt. Abfahrt vom Görlizer oder Schlesischen Bahnund als ihm hierüber Auskunft geworden, befahl er:„ Gehen beschädigung zu der geringsten Strafe, der eines Verweises." hof von Mittags 12 Uhr ab alle Viertelstunden. Sie zurück!" Dr. Bracebusch folgte der Aufforderung etwas
zur regen Betheiligung am Stiftungsfeste auf. Die nächste Mitgliederversammlung findet Mittwoch, den 6. Juli, Inselstraße 10, statt; in derselben erfolgt die Delegirtenwahl.
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zögernd, worauf der Vorsitzende, mit dem Finger nach der Wand Die Schlußzeit für die Sonntagsbeschäftigung der Ge Ju einer öffentlichen Drechslerversammlung erstattete deutend, sagte:„ Noch weiter! Noch weiter! Stellen Sie sich hilfen im badischen Handelsgewerbe ist bei den unter der am 18. Juni der Vertrauensmann Herr Blagens für die Zeit ganz hinten hin!" A13 Dr. Brackebusch dann nicht weiter Leitung der Landeskommisjäre geschehenen Berathungen der vom 11. Januar bis zum 18. Juni folgende Abrechnung: Die zurückweichen konnte, meinte der Vorsitzende:" Ich habe es Amtsvorstände eingehend erörtert und auch eine Uebereinstimmung geringen Bestände, welche am 11. Januar vorhanden waren, ein schon mit Mißfallen bemerkt, daß Sie im Saale auf erzielt worden, wobei dem Gesichtspunkt Rechnung getragen gerechnet, betrug die Einnahme 154,37 M., die Ausgabe und abgingen, das ist nicht anständig." Diese zurechtweisung wurde, daß abgesehen von besonderen Verbältnissen ble Schluß- 143,45 m., fo baß ein Ueberschuß von 11,12 M. geblieben ist. lag der Privatbeleidigungsklage gegen den Landgerichts- Direktor zeit nicht später als auf 3 Uhr Nachmittags zu legen ist. Als Nachdem Herr Plagens noch ermahnt hatte, die AgitationsKleinholz vertreten, während dem Kläger der Rechtsanwalt eigenartige und nicht leicht zu beseitigende Kaufsgewohnheiten trag der Revisoren Decharge ertheilt. Herr Doft empfiehlt mit Raetzett zur Seite stand. Nachdem der Thatbestand wie vor der landwirthschaftlichen Bevölkerung, ungünstige Lage der An- Rücksicht auf die miserable Lage der Kollegenschaft eine Kom ftehend mitgetheilt festgestellt worden war, beantragte der Bertreter funftszeiten der den Berkehr in die Kleineren Städte vermitteln mission zu energischem Betreiben der Agitation zu wählen. Die