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Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 138.

Parlamentsberichte.

Abgeordnetenhaus.

75. Sigung vom 15. Juni. 11 Uhr. Am Ministertische: von Schelling, Thielen und Rommiffarien.

Die zweite Berathung des Gesezentwurfs betreffend die Eisenbahnen unterster Ordnung wird fortgesetzt. Die Berathung war gestern bis zum§ 37 gelangt.

Abg. von Tiedemann- Bomst beantragt die Einfügung folgenden§ 37a: Die auf Grund des Allerhöchsten Erlasses von 16. September 1867, des Gesetzes vom 7. März 1868, des Ge­setzes vom 11. März 1872 und der§§ 2 und 3 des Gesetzes vom 8. Juli 1875 den dort genannten Provinzial- und Kommunal­verbänden überwiesenen Kapitalien und Summen können auch zur Förderung des Baues von Kleinbahnen verwendet werden. In Verbindung mit diesem Antrage wird die von der Kom­mission beschlossene Resolution erörtert: Der Regierung zur Er­wägung anheim zu geben, ob die Erweiterung der Verwendungs­zwecke im§ 4 des Provinzial- Dotationsgesetzes von 1875 auf die Fürsorge für den Bau von Lokalbahnen und die Unterstützung von Gemeinde- und Kreis- Lokalbahnen im Wege der Gesetzgebung herbeizuführen set.

Abg. Höppner( f.) bedauert, dem Antrag nicht zustimmen zu fönnen mit Rücksicht auf die östlichen Landestheile. Dort feble es noch in vielen ausgedehnten Gebieten an Chausseen, und wenn das Gesetz mit dem§ 37 a angenommen werden sollte, würden diese Gebiete weder Chauffeen noch Kleinbahnen be­tommen. Dafür könne er aber die Verantwortung nicht über­

nehmen.

in das Gesetz.

V

verwenden werde.

Donnerstag, den 16. Juni 1892.

9. Jahrg.

Verpflichtungen der Kleinbahnen gegenüber der Postverwaltung gestattet seien. Sehr wünschenswerth wäre es, wenn man von präzisirt, wird ohne Debatte angenommen. dem Abschluß unseres Etats für 1891/92 schon jezt etwas vom Abschnitt II des Gesetzes,§§ 39-47 behandelt die Privat: Regierungstische zu erfahren bekäme; die bezüglichen Mit­anschlußbahnen, die ebenfalls, sofern sie mit Maschinenbetrieb theilungen würden zweifellos taltes Wasser über die Resolution eingerichtet werden, zum Bau und zum Betriebe der polizeilichen ausgießen. Genehmigung bedürfen. Finanzminister Miquel: Der Finanzabschluß der Eisenbahn­Bei§ 39 weist Verwaltung ist schon nahezu zu übersehen, die Eisenbahn­Abg. v. Tiedemann- Bomst darauf hin, daß in der Kom- Rechnung wird mit etwa 58 Millionen unter dem Etat ab­mission die Frage der eventuellen Verleihung des Enteignungs- schließen.( Sört! Hört! und Bewegung.) rechtes an die Unternehmer von Privatanschlußbahnen Die Abgg. Lieber und Jerusalem erklären sich gegen erörtert worden ist. Er bittet um die Wiederholung einer die Resolution, besonders mit Rücksicht auf die eben erfolgte seitens der Regierung in dieser Beziehung abgegebenen Er- Mittheilung des Finanzministers. In der Abstimmung werden flärung, die an den später zurückgezogenen Antrag, ein be- die Anträge Gerlich und Bunzen sowie die Resolution der Kom­schränktes Enteignungsrecht zu geben, angeknüpft war. mission selbst abgelehnt. Die eingegangenen Petitionen werden durch die gefaßten Beschlüsse für erledigt erklärt.

Geheimrath Gleim: Die Verleihung eines eingeschränkten Enteignungsrechts ist, wenn auch in der Praxis schwerlich bereits vorgekommen, doch rechtlich nicht unmöglich; in dem maius ift natürlich das minus auch enthalten.

Abg. Hammacher glaubt, daß man für jekt mit dieser Er­flärung zufrieden sein könne; eine weitere Ausbildung des Ent­eignungsrechts sei zwar sehr wünschenswerth, aber sie an dieser Stelle des Gesetzes einzuführen, jedenfalls verfrüht. Man werde aus der Praxis erst zu lernen haben, ob eine Erweiterung des Gesezes später in dieser Richtung sich nothwendig erweise. § 39 wird unverändert angenommen, ebenso§§ 40-46 ohne wesentliche Debatte.

Abg. Hammacher findet ebenfalls den Antrag unnöthig. Der Antragsteller zieht nach den Erklärungen des Kommissars seinen Antrag zurück.

Es folgt die Berathung des Antrags der Abgg. Kelch und Genoffen, die Regierung zu ersuchen, dem Landtage in der nächsten Session einen Gesetzentwurf betr. die Errichtung eines Amtsgerichts auf Helgoland vorzulegen.

Abg. Kelch( ft.): Meine persönlichen Erfahrungen als kaiser­licher Kommissar auf Helgoland lassen es mir nach wie vor an gezeigt erscheinen, die Einrichtung eines eigenen Amtsgerichts auf Helgoland zu befürworten. Zu der Bewohnerzahl von 2100 tommen die zahlreichen Badegäste; der Etat der Insel wächst immer mehr an, die großartigen Befestigungsbauten ziehen zahl­reiche Arbeitskräfte dort hin. Ein Amtsrichter würde also auf Helgoland durchaus genügend beschäftigt fein. Jeßt seien die In­fulaner gezwungen, um ihre Rechtsgeschäfte wahr zu nehmen, eine zweitägige Reise nach dem Festland zu machen. Diese Er­schwerung einer ordentlichen Rechtspflege könne auf dem Wege der Errichtung eines besonderen Amtsgerichts in Helgoland be= seitigt werden; die Kosten würden nicht mehr als 2-8000 M. betragen.

der

Nach§ 47 soll das Aufsichtsrecht der Bergbehörden gegen über den als Zubehör eines Bergwerts nach dem Berggefeße von 1865 fich darstellenden Bahnen durch die Vorschrift, wonach die eisenbahntechnische Aufsicht und Ueberwachung der Anschluß­geleise der Eisenbahnbehörde obliegt, nicht berührt werden. Abg v. Ehnern( natl.) hält den Antrag für überflüssig, da Abg. Engels( ft.) beantragt, die eisenbahntechnische Aufsicht nach dem Wortlaut des Dotationsgesetzes die Verwendung der ausdrücklich auf die Anschlußgeleise der schmalspurigen Bahnen Dotationsgelder für diesen Zweck schon jetzt zulässig sei. Wolle zu beschränken. Geh. Rath Vierhans: Bisher ist auf Helgoland Rechts­man den Antrag aber annehmen, so würde es sich empfehlen, Geh. Rath v. Jedlių: Der Antrag ist zur Erreichung des pflege und Verwaltung in einer Hand vereinigt gewesen. Die ihn zu erweitern und unter die zulässigen Verwendungszwecke auch von dem Antragsteller gewollten Zweckes überflüssig. Auch wenn Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung ist mit der Ein­den Bau von Sekundärbahnen aufzunehmen. der Antrag nicht angenommen wird, kann das Gesez keine verleibung durchgeführt worden. Der Abg. Kelch will jetzt zu Abg. Lieber( 3.) ist nicht abgeneigt, für die Resolution, auch andere Wirkung haben, als daß Grubenbahnen, welche mit öffent- dem alten System zurückkehren. Bleibt man auf dem Boden der in der vom Vorredner angeregten Erweiterung zu stimmen, hat lichen Bahnen in Verbindung stehen und dieselbe Spurweite Thatsachen, wie sie sich jetzt darstellen, so würde ein Amtsgericht aber Bedenken gegen die Aufnahme einer bezüglichen Vorschrift haben, so daß die Betriebsmittel von den einen auf die anderen nur hergestellt werden können auf dem Boden des Gerichts­übergehen können, und welche mit Maschinenkraft betrieben wer- verfassungs- Gesetzes. Dazu gehören allein brei bis vier Beamte. Abg. Hammacher( natl.) erklärt die Auffassung des Abg. den. unter die Aufsicht der Eisenbahn- Behörde gestellt werden. Bei der geringen Zahl der Bewohner und den einfachen Ver­b. Eynern für irrthümlich; es sei gegenwärtig nicht zulässig, die Auf die übrigen Grubenbahnen würde es keine Anwendung hältnissen der Infulaner ist die Einrichtung eines so großen Provinzial Dotationsfonds zum Bau von Klein- oder Sekundär finden. Apparates nicht angezeigt. Durch kaiserliche Verordnung ist ja bahnen zu verwenden. Wenn das Bedürfniß für Chauffeebauten bereits ein Schöffengericht für die Insel selbst unter Abänderung in den östlichen Provinzen noch so groß sei, wie Herr Höppner des Gerichtsverfassungs- Gesetzes gebildet worden, und an diesem geschildert, so müsse man doch zur Provinzialverwaltung das volle Schöffengericht nehmen als Schöffen nur eingeborene Helgoländer Vertrauen habe, daß sie die Fonds zum Bau von Bahnen nicht§§ 47-52, Einleitung und Ueberschrift des Gesetzes, werden Theil. Für Zivilsachen werden die Gerichtstage derart gelegt, unverändert angenommen. daß in den Sommermonaten zweimal im Monat, sonst einmal Abg. v. Tiedemann- Bomst ( frk.) tritt den Ausführungen Die Kommission beantragt ferner folgende Resolution: im Monate Gerichtstage abgehalten werden, an welchen der der Abgg. Höppner und v. Eynern entgegen, besonders auf- Die Erwartung auszusprechen, daß der Staat sich an Klein- Richter selbst anwesend ist. Dauernd ist außerdem auf der Insel fällig ist es ihm, daß die Konservativen, sonst Freunde der bahnen mit Geldmitteln betheiligen werde, wenn es sich um Auf- ein Aftuar stationirt. Für die eiligen Sachen und die Geschäfte Selbstverwaltung, hier plöglich Bedenken tragen, der Provinzial- schließung wirthschaftlich schwächerer Gegenden handelt. des Gerichtsvollziehers ist ebenfalls Vorsorge mit Rück­die Abg. Humann( 3.) verlangt von dem Minister eine Er- ficht auf verwaltung erweiterte Rechte zu übertragen. besonderen Verhältnisse Insel ge Abg. Rickert( dfr.) ist ebenfalls über diese Haltung der klärung, daß die Regierung in Zukunft diejenigen Bahnen bauen troffen werden; alle diese Geschäfte nimmt der Aktuar wahr. Konservativen befremdet. Bei der Berathung des Dotations- werde, welche wegen ihrer Unrentabilität weder von Privat- Der Antragsteller modifizirt seinen Antrag dahin, daß die Regie­gesetzes sei auch die Berechtigung der Provinzialverwaltung aus unternehmern, noch von Korporationen gebaut werden können. rung ersucht werden soll, in Erwägung zu ziehen, ob nicht ein gesprochen worden, zur Durchführung der Kreisordnung Beihilfen Minister Thielen: Eine so allgemeine Erklärung abzugeben Amtsgericht auf Helgoland zu errichten sein möchte. zu gewähren; aus dieser Fakultät habe sich nicht die geringste bin ich außer Stande. Es ist ganz unthunlich, die Staats- Dieser Antrag findet nicht die genügende Unterstützung.( Große Schwierigkeit ergeben. Ebenso wenig könne eine den Provinzial- regierung zu binden, in jedem einzigen derartigen Falle mit dem Heiterkeit.) Selbstverwaltungsbehörden im Sinne des Antrags ertheilte Be- Bermögen des Staats für die betreffende Bahnlinie einzutreten. Abg. Meyer- Berlin : Nach den Erklärungen des Regierungs rechtigung Bedenten gegen sich haben. Es sei gar nicht mehr Abg. Bunzen( ft.) beantragt, die Beihilfe des Staats nicht fommissars ist bewiesen, daß die angeregte Frage zur Zeit nöthig, der Regierung und den Provinzial- Landtagen erst Zeit auf die Ausschließung der wirthschaftlich schwächeren Gegenden wenigstens nicht dringlich und die Annahme des Antrags nicht zu geben, sich mit der Frage zu befassen. Die Regierung habe zu beschränken, sondern zur Erreichung eines möglichst großen rathsam ist. Die Zahl der Rechtsfälle ist bisher nicht groß ge­auch schon in den 70er Jahren eine entsprechende Vorlage ge- volkswirthschaftlichen Nußens die Staatsunterstützung auch der wesen; indeß meint wohl der Antragsteller, daß, wenn man nur macht, welche eine schwache Majorität des Hauses in dritter Anlage solcher Bahnen in Landestheilen zuzuwenden, die nicht einen Richter dorthin feßen, auch die Rechtsfälle sich mehren Lesung ablehnte; in den Provinzen habe man überall den leb- gerade zu den wirthschaftlich schwächeren gehören. Es würde würden. Das erinnert mich an eine Geschichte aus meiner haften Wunsch, zu der Möglichkeit zu gelangen, für den Bau von das erreicht werden, wenn man in dem Antrage der Kommission Jugend, wo man den Ankauf einer Maufefalle damit motivirte, Lotalbahnen Beihilfe zu gewähren. Auch jetzt scheine die sagte: namentlich wenn es sich um Aufschließung u. s. w. daß wenn sie angeschafft wäre, sich auch die Mäuse zeigen würden. ( Große Heiterkeit.) Der Poesie des Orts würde nichts so erträg­Staatsregierung ja dem Grundgedanken des Antrages geneigt. handelt. Abg. Gerlich( ft.) will den Kommissionsantrag dahin er- lich sein wie die Anwesenheit eines eigenen Amtsrichters. Minister Thielen: Der einfachste und zweckmäßigste Weg, weitern, daß gefagt werden foll: 1. wenn es sich um Auf-( Stürmische Heiterkeit.) Wir werden ja die Frage heute nicht Die Bedenken wegzuräumen, welche noch jetzt gegen eine derartige schließung wirthschaftlich schwächerer Gegenden handelt; 2. der für alle Zukunft ablehnend bescheiden, aber dringlich ist die Frage Berwendung der Provinzialfonds sprechen könnten, ist jedenfalls Staat als Besitzer der Haupteisenbahn an der Herstellung solcher keinesfalls. mit dem Antrage von Ziedemann gegeben.( Beifall.) Auch der Abg. v. Benda: Ich habe für den Eventualantrag gestimmt Minister des Innern ist mit mir in dieser Beziehung derselben Verkehrszubringer ein finanzielles Intereſſe hat. Meinung. Wenn also der Antrag in der nächsten Zeit praktische Abg. Hammacher steht ganz auf dem Standpunkte dieses und bedaure, daß er nicht genügend unterstützt worden ist; Wirkungen von einschneidender Bedeutung äußern dürfte, so habe Antrages Gerlich, hebt aber hervor, daß in erster Linie die namentlich werden die Helgoländer selbst barüber befrembet ich gegen seine Annahme nichts einzuwenden. Herstellung der Kleinbahnen Sache der nächsten Interessenten sein. Ich bin allerdings zur Beit mit den Erklärungen des Kom fein muß. missars zufrieden gestellt, aber die Zeit wird nicht lange auf sich Abg. Gerlich( ft.) ist über diese Stellungnahme der Regierung Finanzminister Miquel: Aus dem Gesichtspunkte, daß die warten lassen, wo das Haus anders über diese Angelegenheit fehr erfreut und giebt auch seiner besonderen Genugthuung darüber Herstellung von Kleinbahnen in erster Linie Sache der Interessenten denkt. Bis zur Einverleibung ist stets ein Gericht auf der Insel Ausdruck, daß er diesmal voll und ganz mit dem Abg. Rickert felbst ist, folgt keineswegs, daß der Staat nun in feinem Falle gewesen.

derselben Meinung ist. Redner bittet nur den Minister, mit Bei- folche Unternehmungen mit Staatsgeldern unterstützt. Aber ein Abg. Bödiker: Ich verzichte, nachdem der Eventualantrag bilfen aus Staatsfonds zum Bau derartiger Bahnen in wirth- Grundsatz kann aus der letzteren Möglichkeit nicht gemacht nicht einmal genügend unterstützt worden ist und der Abg. Meyer schaftlich schwächeren Landestheilen nicht zu fargen, wenn die werden. Das muß gegen die Resolution von unserer Seite aus so wirkungsvoll gegen den Antrag gesprochen hat. Mittel der Provinzialfonds und der Interessenten nicht aus- nachdrücklich geltend gemacht werden. Die Resolution iſt dunkel Abg. Graf Limburg- Stirum: Vor allem ist ja in dieser und daher vielfagend oder auch nichtssagend, je nachdem man sie Sache der Instanzenzug nicht eingehalten worden, da der Bericht trag ein. Abg. Ludowieg( natl.) tritt ebenfalls lebhaft für den An- ansieht.( Sehr richtig! Links.) In der Sache selbst ist zwischen des Ober- Landesgerichtes über die Angelegenheit noch aussteht. der Kommission, dem Hause und der Regierung keine erhebliche Der Vortrag des Kommissars war aber im übrigen so schlagend, Abg. Lieber( 3.) begreift nicht, weshalb man die Gründe, Differenz; beim Etat wird sich erörtern laffen, ob für diese oder daß wir über den Antrag einfach zur Tagesordnung übergehen welche für den Antrag sprechen, so sehr überspannt. I'm Biel sei jene Bahni beim Borwiegen eines staatlichen Interesses ein Staats- tönnen.

reichen.

Heiterkeit.)

erledigt.

ban einig, ein Streit bestehe nur darüber, ob schon jetzt im Gesetz zuschuß gegeben werden soll; aber generell Summen für Zuschüsse Abg. Schmidt- Warburg verzichtet auf das Wort. den Provinzialverwaltungen diese Fakultät gegeben werden soll zu solchen Bahnen in den Etat einzustellen, wäre höchst bedenklich. Im Schlußwort bemerkt Abg. Kelch, daß sein Eventual­oder ob nran, um die Sache nicht zu überhaften, die An- Für die Errichtung dieser Bahnen kann ja auch die Form der Antrag wohl nur infolge eines Mißverständnisses nicht genügend gelegenheit durch die Annahme der Resolution erledigen foll. Attiengesellschaft zweckmäßig sein, erwünscht aber ist, daß die unterstützt fei. Die Erklärung des Kommissars habe auch für Ohne Schaden für das Ganze lasse sich die Entscheidung auf ein diretten Interessenten, Gemeinden und Kreise und Private ein ihn beruhigend gewirkt und er habe daher keine Veranlassung, feine Zeit gehabt, die Bedenken gegen diese Erweiterung der zusprechen haben. Jahr verschieben. Die verschiedenen politischen Barteien hätten gewichtiges Wort bei der Errichtung und Tarifirung mit eine Abstimmung über seinen Antrag herbeizuführen.( Große Abg. von Eynern spricht auch bei dieser Gelegenheit seine Ginige dieſer Bedenten feien allerdings durch die bisherige Er- Zweifel an der Zweckmäßigkeit von Refolutionen der vor­örterung beseitigt. Die Provinzialbehörde brauchte in der That geschlagenen Art überhaupt aus. yorher habe faber eine eigentliche Be­Miniſtern Zeit zu laſſen, ſich über die Frage schlüffig zu machen, beutung nicht. Es sei unangebracht, solche homöopathische Re­da die Erklärungen des Eisenbahnministers ergeben, daß man an folutionen zu beschließen. Werde ein Staatsinteresse bei der Der obersten Verwaltungsstelle fich bereits für die neu zu ge- unterstüßung einer solchen Kleinbahn nachgewiesen, so werde auch währende Fakultät entschieden habe. Hiernach werde der ber Zandtag eine Unterstützung bewilligen. Mehrheit seiner Freunde jezt für den Antrag Tiedemann stimmen, Leser

ledigung der Sachen wünsche.

Erweiterung vorliegen.

Abg. Gerlich bittet dem gegenüber nochmals um die An­Minister Miquel: Was hier angestrebt wird, darf nicht in Den betheiligten

feines Antrages und der Resolution.

Der Antrag ist zurückgezogen und damit die Angelegenheit Schluß 82 Uhr. Nächste Sigung Freitag 11 Uhr.( Dritte Lesung des Kleinbahn- Gefeßes, Petitionen.)

zur Herstellung zur

Herrenhans.

20. Sigung vom 15. Juni. 12 Uhr. Am Ministertische: Herrfurth und Kommiffarien. Neu eingetreten ist der Ober- Bürgermeister von Duisburg . Ein Antrag des Justizministers betreffend die Ermächtigung strafrechtlichen Verfolgung des Borwärts" wegen Beleidigung wird der Geschäftsordnungs- Kommiſſion fiber

über­

wohl vorbereitete Abänderung des Provinzial- Dotationsgesetzes muß vou Fall zu Fall entschieden werden. Abg. Höppner bleibt dabei, daß es vorzuziehen ist, eine eine allgemeine Resolution zusammengefaßt werden, sondern es Eile hier diesen Baragraphen unterzubringen. Von den Provinzial- von Tertiärbahnen gegeben werden. Landtagen und auch der Zentralinstanz müßten erst die auf gründ- aber provoziren Sie die Betheiligung des Staats mit Geldmitteln wiesen. lichen Erwägungen beruhenden Urtheile über die Thunlichkeit dieser und die Beseitigung dieser freien Bewegung; denn wenn der Zur Berathung stehen zunächst einige Anträge der Ge. Staat Geld hergiebt, muß er sein Aufsichtsrecht in anderer Weise schäftsordnungs- Kommission, welche veranlaßt sind burch die neu eingeführte, wiederholte Schlußberathung"; dieselbe und in seinem Auftrage die ausdrückliche Erklärung ab, daß dieser Geb. Bath Söpker giebt namens des Ministers des Innern geltend machen und ganz andere Garantien verlangen. Abg. Rickert hält es für das richtigste, wenn man mit Rück- soll danach in den Formen der zweiten Berathung erfolgen; im sicht auf die Erklärung des Finanzministers die Resolution für Uebrigen handelt es sich um redaktionelle Nenderungen. Die An­liegende Gesetz nichts zu erinnern hat. erledigt erklärte. Die Leute draußen im Lande würden mit der träge gelangen mit einem Abänderungsantrage des Ober- Bürger­Erklärungen der beiden meisters Struck mann zur Annahme. Bei dieser Gelegenheit hat die Kommission auf Anregung des Minister, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lassen, für Erklärungen des Ministers diese Wirkung thun. Man sollte mit den Antrag stimmen. Resolutionen doch endlich etwas sparsamer werden. Die Haupt- Präsidenten eine Revision der Geschäftsordnung vorgenommen heit angenommen; dagegen stimmen nur einige Mitglieder des essenten selbst; die freie Entwickelung der Kräfte solle nicht mehr Mitglied des Bibliothek Kuratoriums nicht als Bibliothekar, Der Antrag von Tiedemann wird darauf mit großer Mehrfache bleibe doch die Bethätigung der nächſtbetheiligten Inter- und einige Lücken ausgefüllt. Nach den Anträgen foll bag ente Die wie bisher behindert werden, namentlich nicht in den östlichen sondern als geschäftsleitendes Mitglied bezeichnet werden; die Resolution der Kommission ist damit beseitigt.§ 38, welcher die Landestheilen, die auch von der Natur nur stiefmütterlich aus- Quästoren sollen von Session zu Session ernannt werden; die