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Soziales.
Die Kaufmannsgerichte und die Konkurrenzklausel.
Der Gesezentivurf leidet nicht nur an den äußerlichen Ver
Beschäftigt Euch deshalb neuerlich in gründlicher Weise mit der Frage der Heimarbeit und den Mitteln und Wegen zur Eindämmung des vielgestaltigen entsetzlichen Elends, das ihr Begleiter ist. In manchen Orten haben die Genossinnen bereits seit längerer
stande sind.
Elends der Ausgebeutetsten unter den Ausgebeuteten muß die Frucht Genossinnen, thut Euere Pflicht! Die Milderung des furchtbaren auch Euerer Arbeit, Eneres Stampfes sein!
Verfammlungen.
Hof anerkennen, daß in dem Verhalten der Geistlichen, welche in den Kirchen politische Agitation getrieben haben, sowie in der Beschränkung polnischer und focialdemokratischer Versammlungen ein nicht ganz forreftes" Vorgehen zu erblicken sei. Den Zusammenhang zwischen diesen Vorfällen und den so furchtbar bestraften schlechterungen gegenüber dem Gewerbegerichtsgesetze, er bedeutet Zeit den Bedingungen der Heimarbeit ihre besondere Aufmerksamkeit Wahlkrawallen wird kein unparteiisch Denkender in Abrede stellen gegenüber dem, was dieses Gesez den gewerblichen Arbeitern bietet, zugewendet und durch Erhebungen wertvolles Material darüber können. Es läßt sich nich leugnen, daß moralisch Polizei und Geist- für die Handlungsgehilfen auch eine erhebliche Minderleistung, zu sorgen, daß dieses Material dem Kongreß dadurch nutzbar gezusammengetragen. Die weiblichen Vertrauenspersonen haben dafür lichkeit für die Erzesse die Verantwortung tragen. Wenn auch der indem er die Vorschrift über die Konkurrenzklausel aus dem zu sorgen, daß dieses Material dem Kongreß dadurch nutzbar gemacht wird, daß die Genofsinnen es zur Sichtung und Verarbeitung Redakteur des Vorwärts", der in Erfüllung seiner Pflicht das Gewerbegerichts- Gesetz übernimmt. Verhalten der Obrigkeit öffentlich kritisierte und hierbei einen AusDer Bundesrats- Entwurf bestimmt in dem Schlußsatz seines den Vorständen der in Betracht kommenden Gewerkschaftsverbände überweisen. drud gebrauchte, über dessen Bedeutung die Ansichten auseinander welche" der Handlungsgehilfe oder Handlungslehrling für die Zeit die Genoffinnen Stellung zu dem einberufenen Kongreß nehmen § 5: Streitigkeiten über Ansprüche aus einer Vereinbarung, durch Die Vertrauenspersonen haben des weiteren zu veranlassen, daß gehen, mit schwerer Freiheitsstrafe belegt wurde, so ändert das doch nach Beendigung des Dienst- oder Lehrverhältnisses in seiner gewerbund, wo es nötig und möglich ist, eigne Delegierten zu demſelben nichts an der Thatsache, daß in Wahrheit nicht der Vorwärts"-lichen Thätigkeit beschränkt wird, gehören nicht zur Zuständigkeit entsenden, die sich fachkundig an den Beratungen zu beteiligen im Redakteur, sondern oberschlesische Polizeibeamte und katholische der Kaufmannsgerichte". Geistliche als Angeklagte vor Gericht standen und von dem Urteil Inhaltlich deckt sich diese Anordnung, die alle Streitigkeiten des Volkes für schuldig erklärt sind, schuldig durch die geschilderten, aus der sogenannten Konkurrenzklausel der Rechtsprechung der eidlich erwiesenen Maßnahmen- wenn auch nicht der Absicht, so Staufmannsgerichte entzieht, einer Vorschrift des§ 3 des Gewerbedoch der Wirkung nach die Erregung verschiedener Bevölkerungsgerichts- Gesetzes. schichten bis aufs höchste gesteigert und zu Gewaltthaten gereizt zu haben. feine Schwierigkeiten in der Verfolgung ihrer Rechtsansprüche entFür die gewerblichen Arbeiter sind aus diesem Zustande bisher Diese oberschlesischen Bilder eines strupellosen Centrums- standen, weil nur für einen verschwindend fleinen Teil von gewerb Terrorismus geben zugleich eine erwünschte Ergänzung zu jenem lichen Arbeitern die Stonkurrenzflaufel in Frage kommt. Es handelt Der Verband der Möbelpolierer hielt am Montag feine erste türzlich in Saarbrücken verhandelten Prozeß, wo ein Centrums- sich hier immer nur um einzelne, sehr wenige Arbeiter, die als diesjährige Generalversammlung ab, die sehr stark besucht war. Aus Redakteur vor Gericht stand, weil er den Bergbehörden Wahl- Werkmeister, Vorarbeiter 2c. thätig sind in Betrieben, bei denen dem Jahresbericht, den der Vorsitzende Schulz erstattete, geht hervor, terrorismus gegen die Klerikalen zu Gunsten der Nationalliberalen wichtige Betriebsgeheimnisse zu wahren sind. In dem Arbeits- daß die Organisation im vergangenen Jahre befriedigende Fortschritte borgeworfen hatte. Vor Gericht zwang der Eid auch einen Geist einer herrschenden Erscheinung geworden, von der nicht einzelne weist eine Einnahme auf von 10 259,85 M., dazu kommt ein Bestand vertrage der Handlungsgehilfen aber ist diese Konkurrenzklausel zu gemacht hat. Der vorliegende Sassenbericht für das 4. Quartal 1903 lichen des Saarrebiers zuzugeben, daß er den Beichtſtuhl zu Wahl- Angestellte, sondern häufig das gesamte Personal großer Unter- bon 16 356,30 M. Demgegenüber steht eine Ausgabe von 3467,95 pressionen mißbraucht habe. In Oberschlesien aber begnügt sich das nehmer betroffen werden. Schon bei der Beratung des neuen Mark, darunter für Arbeitslosenunterstügung 655,25 M., StreifCentrum damit nicht. Dort ist es regierende Partei und erlaubt sich Handelsgesetzbuches hat die socialdemokratische Fraktion ent- unterstüßung 512,50 M., Krantenunterſtüßung 611 M., für die Ausalles, was ihm seine Macht möglich macht. Sein Vorgehen ist in sprechend den Wünschen der Handlungsgehilfen nichts un- gesperrten in Crimmitschau 400 M. Der Kassenbestand am Schluß; Oberschlesien noch weit brutaler als das der Nationalliberalen im versucht gelassen, die Konkurrenzklausel zu beseitigen. des Jahres beträgt 23 148,20 m. Gine lebhafte Diskussion Saarrevier. Das Centrum hat nach den eidlichen Feststellungen in gelang aber nur sehr geringfügige Milderungen herbeizuführen, füpfte sich an einen Antrag, welcher die Anstellung eines befoldeten dem Vorwärts"-Prozeß nicht den mindesten Anlaß mehr, sich über Dant des Verhaltens der bürgerlichen Parteien, die eine Konkurrenz- Beamten fordert. Der kürzlich abgehaltene Delegiertentag hat die Unterdrückung, Wahlbeeinflussung, Terrorismus zu beklagen. flausel als eine sittliche Notwendigkeit im Arbeitsvertrag bezeichneten. Erledigung dieser Angelegenheit der Generalversammlung überEs lautet jezt§ 74 des Handelsgesetzbuches: wiesen. Für die Anstellung eines besoldeten Beamten wurde geltend „ Eine Vereinbarung zwischen dem Prinzipal und dem Hand- gemacht, daß sich die notwendigen Verbandsarbeiten in chrenamt lungsgehilfen, durch welche dieser für die Zeit nach der Beendigung licher Thätigkeit nicht mit der wünschenswerten Bünktlichkeit und des Dienstverhältnisses in seiner getverblichen Thätigkeit beschränkt Schnelligkeit erledigen ließen, und der Verband deshalb im eignen wird, ist für den Handlungsgehilfen nur in so weit verbindlich, als Interesse einen Beamten anstellen müsse. Andrerseits wurde bedie Beschränkung nach Zeit, Ort und Gegenstand nicht die Grenzen über- dauert, daß dieser Antrag auf dem Delegiertentage nicht vor dem schreitet, durch welche eine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Antrage auf Anschluß an den Holzarbeiter- Verband erschienen sei; Handlungsgehilfen ausgeschlossen wird. Die Beschränkung kann nicht auf die Abstimmung über den letzteren bekanntlich abgelehnten einen Zeitraum von mehr als drei Jahren von der Beendigung des Dienst- Antrag würde dann wohl anders ausgefallen sein. Für eine Organiverhältnisses an erstreckt werden. Die Vereinbarung ist nichtig, fation von 1400 Mitgliedern sei die Besoldung eines Beamten doch wenn der Handlungsgehilfe zur Zeit des Abſchluſſes minderjährig zu koſtſpielig. Nach längerer Debatte wurde der Antrag von der ift."$ 75. Giebt der Prinzipal durch vertragswidriges Verhalten Tagesordnung abgesetzt; er soll zunächst in den Filialversammlungen dem Handlungsgehilfen Grund, das Dienstverhältnis gemäß den beraten und dann in einer außerordentlichen Generalversammlung Vorschriften der§§ 70, 71 aufzulösen, so fann er aus einer Ber - erledigt werden. Hinsichtlich der Arbeitslosenunterstüßung wurde einbarung der im§ 74 bezeichneten Art Ansprüche nicht geltend beschlossen, daß dieselbe innerhalb eines Kalender= machen. Das Gleiche gilt, wenn der Prinzipal das Dienst- jahres für acht Wochen bezogen werden kann. verhältnis fündigt, es sei denn, daß für die Kündigung ein erheblicher Anlaß vorliegt, den er nicht verschuldet hat, oder daß während der Dauer der Beschränkung dem Handlungsgehilfen das zuletzt von ihm bezogene Gehalt fortbezahlt wird. Hat der Handlungsgehilfe für den Fall, daß er die in der Vereinbarung übernommene Verpflichtung nicht crfüllt, eine Strafe versprochen, so kann der Prinzipal nur die verwirkte Strafe verlangen; der Anspruch auf Erfüllung oder auf Ersatz eines weiteren Schadens ist ausgeschlossen. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Die Herabsetzung einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe bleiben unberührt. Vereinbarungen, welche diesen Vorschriften zu widerlaufen, sind nichtig."
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Partei- Nachrichten.
Arbeitersekretariate.
Nachstehend veröffentlichen wir die Adressen der zur Zeit in Deutschland errichteten Arbeiterfekretariate. Die Veröffentlichung foll periodisch erfolgen, jedesmal bei Beginn eines neuen Quartals. Wir ersuchen die Interessenten, uns in der Vervollständigung des Verzeichnisses zu unterstützen und Techzeitig Stenbutis geben zu wollen einer Adreſſenänderung uns
Arbeitersekretariate bestehen in:
Altenburg ( S.-A.), Unterm Schlosse 1. Altona, Große Bergstr. 204 I. Berlin SO., Engel- Ufer 15.
Breslau , Meffergasse 18/19 I.
Bromberg, Jakobstr. 17.
Caffel, Wildemannsgasse 20 II,
Darmstadt , Elisabethstr. 31. Dortmund , 1. Kampftr. 73 I. Effen, Rottstr. 16.
Frankfurt a. M., Am Schwimmbad 8/10. Gera , Hospitalstr. 21 I.
Gelsenkirchen , Vereinsstr. 29.
Gotha , Erfurterstraße( altes Gerichtsgebäude). Halle a. S., Geiststr. 21.
Hanan, Mühlenstr. 2.
Harburg a. Elbe , Erste Bergstr. 72. Iserlohn , Karrenstr. 2.
Kattowik, Rathausstr. 6.
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Landeshut i. Schl., Gasthof zur Sonne", I. Leipzig, Härtelstr. 12, part.
Lübed, Johannisstr. 46, part.
Mühlheim a. Main , Wiesenstr. 3,
Nen- Ruppin, Karlstr. 13.
Bosen, Breitenstr. 21.
Remscheid , Kölnerstr. 18. Striegau , Ziganstraße. Stuttgart , Eglingerstr. 17/19. Tuttlingen , Schaffhäuserstr. 24. Waldenburg- Altwasser.
Wolgast , Maarbrückerstr. 17, I. Würzburg, Brüdnerstr. 6, I. Berlin , den 11. Jamuar 1904.
Der Parteivorstand.
Streuzbergstr. 30. Polizeiliches, Gerichtliches ufw. Sonntägliche Flugblattverbreitung.
E3
Diese Vorschriften gestatten die weitgehendste und verschiedenste Auslegung. Die Auslegung dieser Vereinbarungen soll mit dem§ 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Einklang stehen, b. H. es soll der wirkliche Parteiwille erforscht und nicht nach dem buchstäblichen Sinne des Ausdruckes entschieden werden. An sich flingt das alles sehr schön und gut, es fommt nur eben darauf an, tver die zur Beurteilung und Entscheidung Berufenen sind. Die Pragis hat mun gezeigt, daß auf Grund des Konkurrenztlaufel- Paragraphen Urteile gefällt werden, die mit dem praktischen Leben und den Bedürfnissen der Angestellten in schreiendem Gegensaße stehen.
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Die Zahlstelle Weißensee des Deutschen Holzarbeiter- Verbandes hielt am 5. Januar ihre Generalversammlung ab. Stusche hielt einen Vortrag über: Rückblick in das Jahr 1903 und was haben wir von 1904 zu erwarten". Er schloß mit dem Appell an die Versammelten, die Agitation immer mehr zu entfalten, da den Arbeitern große Kämpfe bevorstehen und ihrer Organisation auch ein organifiertes, fapitalkräftiges Unternehmertum gegenübersteht. Eine Dis fussion fand nicht statt. Im weiteren Verlauf der Tagesordnung gab Schröder den Jahresbericht. Danach haben stattgefunden 15 Lohndifferenzen, die teils ohne Ausstand geregelt wurden. Nur zwei Werkstätten sind es, wo die Sperre bestehen bleibt und deren Ende noch nicht abzusehen ist. Es sind dies die Betriebe von Hahn u. it. Metkow sowie von Straus. Die letzte Betvegung im vorigen Jahre war die der Billardqueuemacher. Die Organisation ist hier wenig vertreten. Trotzdem fah sich die Verwaltung gemüßigt, den Kollegen den Zweck der Organisation flar zu machen, was zur Folge hatte, daß Lohnforderungen gestellt wurden bis zu 20 Proz. Die Firma Heine bewilligte sofort, während es bei Weiß zur Arbeitsniederlegung kam. Nach einer Woche, und nachdem verhandelt worden war, wurde auch hier bewilligt. Der Erfolg war: Anerkennung des Lohntarifs, und sämtliche Kollegen organisierten sich. Am 1. Mai waren waren 46 Kollegen ausgesperrt. Es haben Die Konkurrenzklausel ist für die Handelsangestellten zu einem 12 Mitgliederversammlugen, 4 Vororts- Zusammenkünfte, 26 VorAusnahmegesez geworden. Vielfach führen die Unternehmer standssigungen und 4 gemischte Berwaltungssigungen statts Arbeitslos diese Klausel ein, um ihren Konkurrenten das Engagement von Personal gefunden. waren 132 Kollegen 1673 Tage. zu erschweren, in den meisten Fällen aber in der bewußten Absicht, Die Mitgliederzahl ist von 258 im ersten Quartal auf nahe den Angestellten durch Einengung der Arbeitsgelegenheit noch ge- 400 im letzten Quartal gestiegen. Beschlossen wurde dani, fügiger zu machen, als es Handlungsgehilfen gegenüber der Unter den 1. Bevollmächtigten mit 20 M. vierteljährlich und den 2. Bes nehmertvillfür ohnedies schon sind, und zu dem ausgesprochenen vollmächtigten mit 5 M. pro Vierteljahr zu entschädigen. Das Re3wed, Gehaltsforderungen der Angestellten abzuwenden. Angestellten, sultat der Wahlen war folgendes: May Schröder, 1. Bevoll die ein monatliches Einkommen bon 75-100. beziehen, wird diese mächtigter; Franz Schlemminger, 2. Bevollmächtigter; Albert Konkurrenzflaufel auferlegt, deren Nichtinnehaltung mit Kirchner, Staffierer; Nichard Daefchner, Schriftführer. Als Konventionalstrafen, deren Höhe in keinem Verhältnis zu den Revisoren fungieren Mallissa, Paul Schulz und Ernst Ramtte. geringen Gehältern stehen, belegt. Sodann wurde beschlossen, das Verbandslokal nach Die Angestellten geraten durch diese Inebelnden und nechtenden dem" Prälaten", König- Chauffee, Ecke Lehderstraße, zu verlegen. Beftimmungen geradezu in ein Hörigkeitsverhältnis. Zu welcher
Auffassung die ordentlichen Gerichte über die Geltung der Konturrenz Letzte Nachrichten und Depeschen.
Bor der Entscheidung.
Ausstandsbeendigung.
flausel kommen, dafür diene nur ein bekannter Fall. Die Konkurrenz flausel soll wirkungslos bleiben, wenn der Prinzipal fündigt. Doch dieser Sag hat Ausnahmen: Die Klausel behält Wirksamkeit, falls der Prinzipal für die Kündigung einen erheblichen, von aus Tolio besagt: Heute nachmittag hatte der Kaffer mit allen London , 12. Januar. Ein Telegramm des„ Reuterschen Bureaus" ihm selbst nicht verschuldeten Grund hat. Dieser erhebliche, nicht selbst verschuldete Grund braucht nun nicht etwa ein Mitgliedern des Kabinetts, fünf alten Staatsmännern, zwei AdmiDer Parteigenoffe Kreis aus der Gegend von Hanau war in Vergehen des Angestellten zu sein, das Anlaß zu seiner Entlassung ralen und dem General Kodama eine lange Besprechung. Es heißt, in dieser Beratung sei die gestern entworfene Antiv ort ztveiter Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er an bietet. Wenn ein Prinzipal z. B. infolge seiner geschäftlichen Lage einem Aprilsonntage bei der Verbreitung von Wahlflugblättern solche sich zur Verringerung seines Personals genötigt sieht, so bleibt der Japans an Rußland gebilligt worden. Diese Antwort wird auch auf öffentlicher Straße an daherkommende Personen abgegeben Angestellte, welcher gekündigt wurde, unter der Knute der Stonkurrenz- als der letzte Schritt in den Verhandlungen betrachtet. Das Interesse des Volkes an dem Ausgang ist bis zur Siedehige gehatte. Die Regierungsverordnung vom 31. Dezember 1896, auf flausel. Grund deren die Verurteilung erfolgte, bestimmt:" Auf öffentlichen Das Unternehmertum steht nun nicht an in immer größerem stiegen. Straßen und Plägen ist an Sonn- und Feiertagen das Aus- Umfang von dieser Befugnis Gebrauch zu machen. Diese Zustände tragen und Berteilen bon Flugschriften berboten." Der gebieten mit Notwendigkeit, daß Streitigkeiten aus derartigen Verurteilte legte Revision ein und bestritt u. a. die Gültigkeit Gefeßen vor einem aus beiden beteiligten Barteien zusammengesetzten der Bremer Jutespinnerei und Weberei in Hemelingen ist heute Bremen , 12. Januar .( W. T. B.) Der Ausstand der Arbeiter dieser Bestimmung. Das Kammergericht verwarf die Revision Gerichte entschieden werden. Sie schreien geradezu nach sachSie schreien geradezu nach fach und erklärte die Verordnung für rechtsgültig, da sie in zu verständigen Richtern, die Zwved und Wirkung solcher Bestimmungen mittag, nach Beilegung der Differenzen mit der Fabrikleitung, beendet worden. lässigerweise dem Schuße der äußern Heilighaltung der Sonn- und fraft ihrer Thätigkeit beurteilen können. Feiertage diene. Solche Verordnungen müßten auch während der Wenn nun in der Begründung des Bundesrats- Entivurfs Diätenantrag vor der badischen Kammer. Zeit von der amtlichen Bekanntgabe des Wahltermins bis zur Wahl behauptet wird, daß in Anbetracht der wichtigen Interessen, die für Karlsruhe , 12. Januar .( W. T. B.) Die Kammer verhandelte beachtet werden; die Bestimmung der Gewerbe- Ordnung, wonach in die Handelsangestellten dabei auf dem Spiele stehen, diese Ent- heute über einen Antrag Blankenhorn auf Gewährung von Diäten dieser Zeit zur öffentlichen Verteilung von Druckschriften zu Wahl- scheidungen ben ordentlichen Gerichten vorbehalten werden und freie Eisenbahnfahrt an die Abgeordneten. Der Minister zwecken feiner polizeilichen Erlaubnis bedürfe", ändre daran nichts. müssen, so bedarf es nur einer Würdigung der thatsächlichen Ver- des Innern erklärte, daß die Regierung dem Gedanken, welcher Wegen Nebertretung derselben Verordnung war auch der Genosse hältnisse, um die Richtigkeit dieses Einwandes zu erkennen. in dem Antrage zum Ausdruck gebracht werde, nicht abgeneigt sei. Hebig angeklagt worden. Die Dinge lagen nun in seinem Falle in Außerdem fällt aber diese bundesrätliche Begründung für die Aus- Sie wäre deshalb in der Lage, einem solchen Gesezentwurf, bors thatsächlicher und darum auch in rechtlicher Beziehung wesentlich schaltung der Kaufmannsgerichte in diesen wichtigen Fragen zu behaltlich eingehender Prüfung, zuzustimmen. Die Kammer nahm Er hatte die Wahlflugblätter nicht öffentlich versammen durch die vorgeschlagenen andren Bestimmungen desselben den Antrag einstimmig an. teilt. Ihn verurteilte das Landgericht schon deshalb, weil er mit Entwurfes. In allen Konkurrenzklausel- Klagen wird die Höhe des den Blättern von Haus zu Haus gegangen sei, er also gegen die Streitgegenstandes die Summe von 300 M. übersteigen, dieselbe Summe Vorschrift verstoßen habe, soweit sie das Austragen von Flug- aber berechtigt zur Berufung an die ordentlichen Gerichte gegen jedes schriften auf öffentlicher Straße an Sonntagen verbiete. Dadurch Kaufmannsgerichts- Urteil. Sollten die flagenden Angestellten sich durch werde auch das Austragen zum Verteilen in den Häusern getroffen. Die faufmannsgerichtlichen Urteile in ihrem Rechte geschmälert sehen, -Das Kammergericht gab jedoch der hiergegen eingelegten Revision bann bleibt ihnen für ihre hohen Interessen der Rechtsspruch des statt, hob die Vorentscheidung auf und verwies die Sache zu noch ordentlichen Gerichtes vorbehalten, das dann aber immerhin durch maliger Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht das von Sachverständigen gefällte Urteil einen bis jetzt völlig entzurück. Begründend wurde ausgeführt: Die Feststellungen des behrten Einblick in das kaufmännische Leben, in die wirtschaftliche Borderrichters trügen die Verurteilung nicht. Zur Bestrafung Wirklichkeit gewinnen wird vielleicht nicht zum Nachteil der An genügte nach dieser Verordnung allerdings schon das öffentliche gestellten, die sich so großer aber unfruchtbarer bundesrätlicher SorgAustragen und Verteilen der Flugschriften. Da Angeklagter erfreuen. feine öffentlich verteilt habe, so bleibe nur das öffentliche Elberfeld , 12. Januar .( W. T. B.) In dem heute hier vor dem Austragen. Das wäre strafbar, wenn Angeklagter die Blätter Zum Heimarbeiterschuh- Kongres veröffentlicht die Vertrauens- Schwurgericht verhandelten Prozeß gegen den Oberlehrer Deditius öffentlich sichtbar getragen hätte. In der Richtung fehle person der Genofsinnen Deutschlands in der Gleichheit" folgenden aus Barmen wegen Mißhandlung eines Schülers mit tödlichem Ausaber noch jede Feststellung, deshalb die Zurüdverweisung an das Aufruf: gange wurde der Angeklagte freigesprochen. Landgericht. Das Heimarbeiterelend, deffen Bekämpfung der in vorstehendem Baris, 12. Januar .( W. T. B.) Deputiertentammer. Tragen darf man also, nur sehen darf's niemand; man darf einberufene Kongres gilt, ist in sehr großem Umfange Frauenelend, Zu Vicepräsidenten werden erwählt Etienne mit 405, Lodroh mit fogar über diese Rechtsaktionen seine Meinung sagen, nur hören Kinderelend. Klar ist Euer Interesse, Euere Pflicht, an den Arbeiten 265, Gerville Réache mit 255 und Guillain mit 254 Stimmen. darf's niemand. Ider Tagung teilzunehmen und ihren Erfolg zu fördern. Jaurès blieb mit 119 Stimmen in der Minderheit. Verantw. Redakteur: Julius Kalisti, Berlin . Inferatenteil verantwo.: Th. Glode, Berlin . Druck u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW. Hierzu 2 Beilagen u. Unterhaltungsblatt
anders.
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Opfer eines Verbrechens.
Oldenburg , 12. Januar .( W. T. B.) Es hat sich herausgestellt, daß die bei dem heutigen Brande in der Rosenstraße tot aufgefundenen beiden Frauen durch Zertrümmerung der Schädeldede ermordet waren.
Allgemeiner Ausstand.