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Einem räuberischen Ueberfall ist in der Dienstag Nacht Haft und war dadurch, obgleich er sich feines irgendwelchen Ver- gelang es ihm, seine vertrauensseligen Opfer um erhebliche ber obdachlose Bergmann Ddwor im Friedrichshain   zum Opfer froßes gegen das Gefeß bewußt war, gezwungen, Einspruch zu er- Summen zu prellen. In drei Fällen soll die Ehefrau Steffen gefallen. Dowor, welcher eben erst nach Berlin   gekommen, um heben und vor Gericht zu erscheinen. Der geladene Schußmann von den Heirathsschwindeleien ihres Mannes gewußt und ihn hier Stellung zu suchen, wollte sich nach dem Asyl für Obdach- erklärt sofort, daß der Angeklagte mit dem Strolch nicht identisch dadurch unterstützt haben, daß sie den anfragenden Damen er­lofe begeben und verirrte sich auf dem Wege dahin nach dem sei. Seine Freisprechung war daher selbstverständlich. klärte, der betreffende adelige Herr wohne bei ihr als Chambre­Friedrichshain. Plötzlich sprangen mehrere Personen aus einem garnift. Gebüsch auf ihn zu und forderten die Herausgabe des Geldes, In dem Prozesse gegen den ehemaligen Hauptmann welches er bei sich führe. Den wiederholten Betheuerungen des Sidney O'Danne wurde das Urtheil am Dienstag gegen geschäftes in der Großen Hamburgerstraße. Er legte sich auf den In der letzten Zeit war Steffen Inhaber eines Zigarren­Bergmannes, daß er nichts habe und im Asyl Obdach suche.. 10 Uhr Abends verkünder, nachdem die Deffentlichkeit wieder Rautionsschwindel, indem er Verkäufer für sein Geschäft annahm. müsse, schenkten die Strolche feinen Glauben; ste zogen ihre hergestellt war. Aus den Gründen ließ sich folgender Sachverhalt nachdem er mehrere junge Leute betrogen, wurde er vom Geschick Messer und stachen damit auf Ddwor los. Das Hilferufen führte entnehmen: Bom Strafgefängniß Piöthensee aus hatte der An- ereilt und verhaftet. einen Schuhmann herbei, bei dessen Annäherung die Burschen die geklagte ein Gnadengeſuch an den Kaifer gerichtet und ferner Die Angeklagte Ehefrau Steffen bestritt entschieden, daß sie Flucht ergriffen. Dowor erhielt in der Sanitätswache am Prenz  - eine Anzeige gegen den deutschen   Militär Attachee   in Paris  , von dem schwindelhaften Treiben ihres Ehemannes Kenntniß ge lauer Thor einen Nothverband und begab sich dann nach dem Oberst v. Hoiningen, genannt von Huene, und mehrere andere habt, aber selbst ihr Wertheidiger, Rechtsanwalt Wronter, mußte obenerwähnten Asyl. hohe Offiziere eingereicht. In beiden Schriftstücken erblickte der einräumen, daß die Beweisaufnahme teinen Zweifel an der Schuld Gerichtshof die Merkmale der wissentlich falschen Anschuldigung beider Angeklagten gelaffen. und der verleumderischen Beleidigung. Durch die Beweis­aufnahme habe sich ergeben, Staatsanwalt v. Jaroczewski beantragte gegen den Ehemann daß die von O'Danne haupteten Thatsachen durchaus erlogen feien und daß der und fünf Jahre Ehrverlust, gegen die Ehefrau be Steffen eine Zuchthausstrafe von vier Jahren Denunziant lediglich von Rachsucht geleitet worden fei. Steffen neun Monate Gefängniß. Der Gerichtshof ging Die den erwähnten hohen Offizieren gemachten Bor: noch über den Antrag hinaus, da das Verhalten der Angeklagten würfe seien außerordentlich schwerer Natur, denn, erwiesen, würden sie fich des Landesverraths und des Meineides Steffen wurde zu se chs Jahren Zuchthaus   und zehn­wenn als ein besonders gemeingefährliches bezeichnet werden müsse. schuldig gemacht haben. Der Gerichtshof habe zwei selbständige jährigem Ehrverluft, die Ehefrau Steffen zu einem Jahre Strafthaten als vorliegend angenommen, von Wahrnehmung be- Gefängniß verurtheilt, die Letztere wurde auch sofort ver­rechtigter Interessen fonnte nicht die Rede sein. Bei der niedrigen Gesinnung, die der Angeklagte an den Tag gelegt und haftet. bei seinen vielen Vorstrafen sei für jede Strafthat auf 2 Jahre treu. Es war kein Wort von ihm zu entlocken, und auch die Be­Steffen blieb seiner Rolle bis zum Schlusse der Verhandlung Gefängniß erkannt und diese beiden Strafen seien auf eine mühungen seiner Ehefrau, ihn zum Sprechen zu bewegen, waren Gesammtstrafe von drei Jahren Gefängniß zusammen- vergeblich. gezogen worden. Ferner sei auf Verlust der Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren erkannt worden. Den Beleidigten wurde die Publikationsbefugniß im Deutschen Reichs- und Königl. legung eines Rechtsmittels Widerspruch gegen eine Straf Das kommt davon. Schlimme Erfahrungen mit der Ein­Preuß. Staats- Anzeiger" zugesprochen. Der Verurtheilte erklärte, verfügung hat ein hiesiger Droschtenführer machen müssen. Revision einlegen zu wollen. Derselbe war beschuldigt, in der Nähe der Moltkebrücke auf dem

Eine Brutalität erregte am Dienstag Nachmittag an der Ecke der Courbière- und Kurfürstenstraße den Unwillen der Zu­fchauer. Dort hielt der Wagen des Bäckers Schulz in Teltow  . Die zwei Infaffen des Wagens entfernten sich von demselben, während ein Arbeiter das Fuhrwerk bewachte. Als jene Beiden surückkehrten, stiegen sie in den Wagen, während der Arbeiter sich auf das Verdeck begab und sich mit dem dort befindlichen Plan­tuche bedeckte. Kaum merkten dieses die Inhaber, als sie sich auf das Verdeck begaben, wo der eine dem Arbeiter das Plantuch wegzog, und der andere ihn mit Ohrfeigen traktirte und ihn noch weiter zu mißhandeln Miene machte, was nur durch einen hinzu retenden Droschkentutscher verhindert wurde.

Hartnäckiger Selbstmordsversuch. Als Dienstag Abends zwischen 10 und 11 Uhr der fahrplanmäßige Dampfstraßenbahn­Zug Apostelkirche- Hundekehle von der Kohlenstation Schöneberg  nach Wilmersdorf   bergan fuhr, warf sich ein dem Arbeiterstande angehöriger Mann quer über die Schienen. Der Maschinist be­merkte dies noch rechtzeitig und hielt sofort an. Der Selbstmord: kandidat mußte nun vom Fahrweg gewaltfam entfernt und auf den Fußweg gebracht werden. Hier warf er sich hin und blieb liegen, bis der nächste Bug heranbrauste, wo er den ersten Versuch wiederholte. Er wurde nun von Arbeitern, die die ganze Sache beobachtet hatten, ergriffen und nach der Polizei gebracht.

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Um eine Ohrfeige handelte es sich in der Privatklage der Asphaltpflaster sein Pferd derartig roh mißhandelt zu haben, daß Frau Rönsch gegen den Agenten Herrn Wagner, über es schließlich hinstürzte und die Scheerbäume zerbrach. Er wurde welche gestern das hiesige Schöffengericht zu verhandeln hatte. dieferhalb in eine Polizeistrafe von 15 M. genommen. Gegen Es war am 4. April d. J. Abends in der achten Stunde, als diese Strafverfügung erhob er Widerspruch und beantragte Herr Wagner mit seinem Sohn die Straße am Mühlendamm richterliche Entscheidung, da er sich schuldlos fühlte und be­Durch Unfall irrfinnig geworden. In der Prenzlauer   passirte. Plöglich erhielt er, wie er vor Gericht befundete, von hauptete, auf dem schlüpfrigen Asphaltpflaster dem Pferde nur Allee irrte vorgestern Abend ein Mann umber, welcher die Bassanten hinten einen wuchtigen Fußtritt in das rechte Fußgelenk, welcher sogenannte Hilfen" zur Aufmunterung, damit es nicht stürze, aufforderte, niederzuknieen und zu beten, da er vom Himmel ihn vor Schmerz zusammenfnicken ließ. Unwillkürlich machte er gegeben zu haben. Seinem Antrage wurde stattgegeben, doch hat Tomme, um das jüngste Gericht zu verkünden. An der Ecke der infolge dessen eine Armbewegung, welche es zu Wege brachte, diese Angelegenheit für den Betreffenden einen sehr unangenehmen Belforterstraße wurde der Unglückliche von einem Schutzmann daß seine rechte Hand in eine nicht minder schmerzhafte Be- Ausgang genommen. Das Gericht hielt nämlich durch die Be­festgehalten und nach seiner Wohnung gebracht. Auf Ver- rührung mit der Wange der hinter ihm schreitenden Frau weisaufnahme eine ganz rohe Mißhandlung des Pferdes für anlaffung eines herbeigeeilten Arztes wurde der Kranke dann Rönsch, von welcher der Fußtritt ausging, fam, wie aus ihrem erwiesen und verurtheilte den Beklagten zu einer Geldstrafe von nach der Charitee gebracht. Derselbe ist ein Bau- Arbeiter Gefchrei zu entnehmen war. Um allen Weiterungen aus dem 60 m. und selbstverständlich zur Tragung aller Roften. Wilhelm Drenske, der vor einigen Wochen vom Gerüst gestürzt Wege zu gehen, entfernte fich Herr Wagner sehr schnell und hat und sich eine Kontufion am Kopfe zugezogen hatte. Entscheidungen des Reichsgerichts. Das demons es Frau Rönsch sich große Mühe fosten lassen, um die Person strative Tragen einer rothen Fahne als eines des Herrn Wagner festzustellen, da sie der Ansicht war, daß fozialdemokratischen Abzeichens auf der Straße tann, nach einem Ein Raubmordverfuch hat in der Facht zu Mittwoch in ihr absichtlich eine regelrechte Ohrfeige applizirt worden Urtheil des Reichsgerichts, I. Straffenats, vom 22. Februar 1892, Friedenau   stattgefunden. Dort betreibt in dem Hause Niedtstr. 2 sei, wofür sie sich Genugthuung zu verschaffen trachtete. als grober Unfug bestraft werden sowohl gegen den Fahnen­Der 80 Jahre alte Bäckermeister Paul Seyffert ein Geschäft. Ein schiedsmännischer Vergleich war nicht zu Stande gekommen, träger als auch gegen die am Zuge Betheiligten, wenn die Be Hinter dem Laden liegt die Schlafftube der Eheleute. Zwischen da Herr Wagner es für mit feiner Ehre unvereinbar hielt, der theiligung als eine sozialdemokratische Demonstration in bewußter den beiden Betten befindet sich eine Kommode, in welcher Forderung der Frau Rönfch, öffentlich im Vorwärts" Abbitte Weise erfolgt ist. Die Eintragung eines Namens Seyffert sein Geld aufbewahrt. Am Freitage hatte sich der zu leisten, zu genügen. So gelangte die Angelegenheit vor das in die Invaliditäts- Quittungstarte und die Bäckermeister aus der Herberge zur Heimath in Berlin  , Forum des Schöffengerichtes. Hier lehnte Frau Rönsch ihrer Ueberklebung dieser Eintragung mit einer Marke dergestalt, daß Dranienstraße 105, den Gesellen Ludwig Hoffmann  , am feits entschieden jeden Vergleich ab und verlangte zur Wieder- der Name sichtbar ist, wenn die Karte gegen das Licht gehalten 14. März 1873 in Stettin   geboren, angenommen. Dieser herstellung ihrer beleidigten Ehre, wie auch, um einmal einen wird, ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Straffenats, faßte den ruchlosen Plan, seinen Arbeitgeber zu ermorden Attentäter gegen das weibliche Geschlecht der verdienten Strafe vom 11. März 1892, wegen unzulässiger Eintragung aus§ 151 und sich in den Besitz seines Geldes zu setzen. Als Seyffert heute Nacht um 122 Uhr sich nach seiner im Reller 3 überantworten, die Fällung eines gerichtlichen Urtheils gegen des Invaliditätsgesetzes zu bestrafen, auch wenn jene Ein­den Beklagten  . Der Gerichtshof erachtete den Beklagten der belegenen Backstube begeben wollte, hatte sich Hoffmann am Fuße öffentlichen Beleidigung zwar für schuldig, beurtheilte den Fall tragung lediglich eine Kontrolle über die thatsächliche Verwendung der vom Laden dorthin führenden Treppe aufgestellt und schlug aber sehr milde, sowohl in Rücksicht darauf, daß Herr Wagner der Marke bezweckt. mit einem etwa einen Meter langen eisernen Gasrohr auf den als anständiger Mann bekannt sei, als auch in Rücksicht auf den ahnungslosen Meister ein, so daß dieser eine drei Bentimeter zuvor erhaltenen Fußtritt und die Möglichkeit der Unabsichtlich­lange Wunde mitten auf dem Kopfe davontrug und hinstürzte. feit der vorgedachten Ohrfeige und verurtheilte der Beklagten zu Hoffmann warf sich nun auf den nach seiner Ansicht Wehrlosen, einer Geldstrafe von 10 M. ev. 2 Tagen Haft und erkannte auch um ihn durch Würgen zu tödten. Seyffert besaß aber noch so der Privatklägerin Publikationsbefugniß durch Aushang des Er viel Kraft, den Mörder von sich zurückzustoßen und laute Hilfe- fenntnisses an öffentlicher Gerichtsstelle zu. rufe erschallen zu lassen. Diese wurden von dem in dem Nachbar­hause wohnhaften Gastwirth Kettner gehört, welcher sich mit Mit einem häßlichen Auftritt begann eine Verhandlung, Werner( Fabrit photographischer Apparate) in Leipzig  Achtung, Tischler! Die Kollegen der Firma Fulz und einem Gummischlauche bewaffnete und herbeieilte. Die Ghe welche gestern vor der dritten Straskammer des Landgerichts I.   beabsichtigen, die Arbeit einzustellen, da daselbst an Stelle der frau des Ueberfallenen, welche gleichfalls das Angstgefchrei stattfand. Von drei Beamten getragen wurde der Mechaniker, bisher zehnftündigen Arbeit die elfftündige bei ge ihres Mannes gehört hatte, hatte die Ladenthür geöffnet, so Bigarrenmacher, Maler und Tapezier Gustav Adolf August ringerem Lohn eingeführt werden soll. Der Lohn daß Kettner sofort Zutritt fand. In der Backstube perfeßte Steffen aus dem Untersuchungs- Gefängnisse in den Gerichts beläuft sich bei der jegigen Arbeitszeit zwischen 14-19 Mart, er dem räuberischen Gesellen mit dem Schlauche derartig faal gebracht und auf einen Stuhl im Anklageraum gefeßt. Er gewiß faum genug, un fich satt essen zu können. Die Kollegen Schläge, daß Hoffmann bewußtlos umsant und nunmehr leicht zu fiel sofort auf den Fußboden nieder und blieb dort wie ein allerorts werden angesichts dieser Verhältnisse ersucht, der obigen bewältigen war. Hoffmann wurde nach dem Amtsgefängniß in Klumpen Unglück liegen. Man hob ihn auf und setzte ihn wieder Firma bis auf Weiteres fern zu bleiben. Wilmersdorf   überführt. Bei seiner Vernehmung hat er die Ab- hin, aber ebenso erfolglos wie vorhin. Endlich gelang es, den ficht des Mordes unumwunden zugestanden und angegeben, er stöhnenden und die Augen verdrehenden Menschen in habe aus der Kommode das Geld rauben wollen, um sich dafür eine halbliegende Stellung auf zwei Stühlen zu bringen. Wegen zahlreicher Kündigungen resp. Maßregelungen ist einen Anzug zu kaufen. Bei seiner Durchsuchung wurden noch Das Richter Kollegium und der Staatsanwalt faben über die Kesselfabrit von Wagner u. Eisenmann in ein Meffer und ein Handtuch vorgefunden, woraus man den diesen Vorgängen ohne Theilnahme gut, ste wußten Rannstadt die Sperre verhängt. Alle Arbeiter werden Schluß zieht, daß er, nachdem er seinen Brodherrn ermordet aus dem Gutachten der Sachverständigen, daß sie einen gewiegten bestens gebeten, diese Fabrik zu meiden; gleichzeitig ersuchen wir hatte, auch noch dessen Ehefrau, vielleicht im Schlafe, hat über- Verbrecher vor sich hatten, welcher ben wilden Mann" spielte. alle Arbeiterzeitungen, dieser Notiz die weiteste Berbreitung zu wältigen und abthun wollen. Der Mörder hat vor der That Als der Vorsitzende die Vernehmung mit dem Angeklagten be- geben. J. A.: Karl Hartner, Rannstatt, Waiblinger­alle Ausgänge und die Stube des Hausdieners Siewert, welcher gann, beobachtete dieser die Methode, alle an ihn gerichteten ftraße 28 a. bei Kettner in Stellung ist, aber im Keller des Seyffert'schen Fragen zu verneinen. Er bestritt, je eine Strafe erlitten zu Hauses schläft, abgeschlossen, so daß er feine Störung zu be­fürchten hatte.

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Soziale Ltebersicht.

Arbeiter! Achtung!

Der Streit der

Bediensteten der Nord- Eisenbahn. Ju Barcelona( Spanien  ) ftreifen die Eisenbahn­Eisenbahn- Arbeiter in Valladolid   dauert fort.

Versammlungen.

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haben, trotzdem er früher das ihm vorgehaltene lange Sünden- In Florenz   streiken die an der Wasserleitung be­register, das zulegt mit anderthalb Jahren Zuchthaus abschloß, schäftigten Arbeiter. Die städtischen Behörden hatten sich mit als richtig anerkannt und auch eingeräumt hat, daß er aus Zwischenunternehmern eingelassen, welche den Arbeitern einen Mit der Niederlegung der Schloßfreiheit ist am Mitt- Berlin ausgewiesen sei. Der Vorsitzende nahm von seinem hart- Atfordlohn aufzwangen, nach welchem dieselben den bei Kommune­woch Morgen begonnen worden. näckigen Leugnen keine Notiz, sondern verlas den Anklagebeschluß. Arbeiten sonst üblichen Minimal- Lohnsatz von 3 Franks pro Tag Die Weichbildgrenze zwischen Charlottenburg   Dieser lautete auf Bedrohung mit Mord in zwei, auf Betrug in nicht erreichen können. Die Streitenden verlangen, daß die Stadt und Berlin   am Kurfürstendamm   und am Blaze Facht und auf Diebstahl in drei Fällen. Die ebenfalls auf der selbst die Arbeit ausführe. der Abtheilung IV/ V des Bebaungsplanes( beim Zoologischen Anklagebant befindliche Ehefrau Ratharina Steffen soll ihrem Garten) ist durch Beschluß des Oberpräsidenten zu Potsdam   in Ehemanne in drei Betrugsfällen Hilfe geleistet haben. Als der die nördliche Bauflucht des Kurfürstendammes verlegt worden. Anflagebeschluß verlesen war, führte Steffen wieder eine tolle Szene auf. Er warf sich von seinem Sige herunter und schlug Polizeibericht. Am 14. ds. Mis. Vormittags wurde ein mit Händen und Füßen um sich, dabei unartikulirte Töne aus­78 Jahre alter Raufmann an der Ecfe der Prenzlauer- und stoßend. Man ließ ihn ruhig austoben. Der Vorsitzende, Land­Alexanderstraße von einer Droschke überfahren und an den Armen gerichtsrath Althaus, ließ sodann einen gepolsterten mit Mechanik und Beinen verlegt, so daß er nach dem Krankenhause Am versehenen Lehnstuhl herbeischaffen. In diesen wurde der An­Friedrichshain gebracht werden mußte. Abends fiel ein zwölf getlagte mehr gebettet wie gesetzt und nun verhielt er sich ruhig. jähriger Knabe in den vor dem Hause Lothringerstr. 95 befind- Hatte er aber bisher alle Fragen verneint, so schlug er jetzt lichen Lichtschacht, dessen eiserne Bedeckung von anderen Kindern ein anderes Verfahren ein. Es war fein Ton aus Für den ersten Berliner   Neichstags- Wahlkreis fand gelockert worden war, und erlitt eine Verlegung des Rückgrats. ihm herauszubringen. Der Gerichtshof nahm an, daß er von am 14. Juni eine besonders start auch von Frauen- be­-Im Laufe des Tages fanden zwei kleine Brände statt. dem ihm zustehenden Rechte, nicht zu antworten, Gebrauch machen suchte öffentliche Parteiversammlung des Wahlvereins dieses wolle. Es tamen durch die Beweisaufnahme mehrere Schwin- Kreises statt, welche einen Vortrag des Genossen Rechtsanwalt deleien an den Tag. Nach seiner Ausweisung aus Berlin   ging Arthur Stadthagen   über die Frage hörte: Finden der Angeklagte nach Königsberg, wo er sich fümmerlich durch die gelehrten Gerichte selten die Wahrheit?" schlug. Seine Ehefrau soll sich dort mit Kartenlegen beschäftigt Da der Vortragende noch am selben Abend nach Leipzig   reisen, haben. In Königsberg lernte Steffen eine wohlhabende Wittwe mußte, konnte er die Frage nur in gedrängter Kürze behandeln. fennen, der er Liebe heuchelte, vorspiegelte, daß er Junggeselle sei Redner hob hervor, daß sowohl für den Gelehrten wie für den und dermaßen zu bethören wußte, daß sie ein bereits ein- Laienrichter das geschriebene Recht bindend sei, welches Unschuldig mit einem auf eine Woche Haft gegangenes Verhältniß wieder löfte und sich mit Steffen verlobte. nicht immer mit dem lebendigen Rechte im Einklang lautenden Strafbefehl bedacht zu werden, ist Dieser hatte sich als Dr. Krause, Leibarzt Sr. Majestät des Kaisers, stehe. Deshalb habe man sich auch weniger gegen die ein unerfreulicher Vorgang. Nichtsdestoweniger haben wir bei bei der Wittwe eingeführt. Er ließ fie im Stich. nachdem er Richter, als gegen die Gesetze zu wenden und diese so zu ges der herrschenden Praxis der Feststellung der Nationale Fest ihr gegen 36 000 W. abgeschwindelt hatte. Als seine Braut sich stalten, daß sie mit dem allgemeinen Rechtsbewußtsein überein genommener auf den Berliner   Polizeiwachen nicht allzu felten weigerte, feine unaufhörlichen Geldforderungen zu befriedigen, stimmen. Dies fei aber innerhalb der heutigen Gesellschafts­Gelegenheit, dergleichen Vorkommnisse zu begegnen. Auch heute griff er zu zweien Malen zum Revolver. Er setzte ihr die Waffe ordnung nicht möglich, da die Gesetze in derselben meist nur ber paffirte ein solches vor der 181. Abtheilung des Berliner   Schöffen  - auf die Brust und drohte sie zu erschießen, wenn sie kein Geld Ausdruck der herrschenden Klaffeninteressen wären. Weder der gerichts. Am 3. März cr. erlaubte sich ein aus der Wärmehalle herausgäbe. Ferner bestahl der Angeklagte feine Braut zu dreien gelehrte noch der Laienrichter vermöge demzufolge das lebendige am Alexanderplatz   fommender Mensch derbe Anzüglichkeiten gegen Malen. In Berlin   verlobte Steffen sich mit der Tochter eines Recht zur Anwendung zu bringen, da sie an die geschriebenen den dort postirten Schuhmann. Als der Beamte denselben zum Restaurateurs, wo er sich als Physiker einführte, der ein gut Gefeße gebunden seien. Würde das allgemeine lebendige Recht Weitergehen aufforderte, wurde er nicht nur von diesem, gehendes Geschäft in Königsberg befize. Er lebte gut bei den bewußtsein mit den geschriebenen Gefeßen nicht in Widerspruch fondern auch deffelben zukünftigen Schwiegereltern, bis er mit dem Anliegen um ein stehen, so bedürfte es überhaupt feiner gelehrten Richter. noch von einigen Begleitern arg verhöhnt. wie auch wegen Infolge dessen arretirte der Schuhmann Darlehn von 6000 M. herausrückte. Er wollte das Geld Infolge dieses Widerspruches sowohl den Erzedenten, welcher auf der Polizeiwache das voll- angeblich zur Ausführung eines ihm von der Regierung der vielfachen Unklarheit der Gesetze sei der Richter ständige Nationale des Arbeiters Mar 2ambrecht gewordenen Auftrags, eine unterirdische Telegraphenleitung außer Stande, immer die Wahrheit zu finden. Er sei darauf angab. Durch telegraphische Nachfrage wurde auch festgestellt, in Billau betreffend, benutzen. Der Versuch mißlang, angewiesen, die Geseze zu interpretiren und thue es nach den daß in der angegebenen Wohnung ein Hausdiener Max worauf Steffen das Verhältniß löfte. Nun suchte er durch die Anschauungen, in denen er aufgewachsen. Zudem sei die Unab Lambrecht, auf den das bezügliche Stationale vollständig paßte, Beitung als höherer Beamter in sicherer Lebensstellung" eine hängigkeit der gelehrten Richter lediglich eine Paradepferd der polizeilich gemeldet war, und wurde der Arrestant deshalb von der passende Lebensgefährtin. In mehreren Fällen trat er als Liberalen. Die abfolute Unverantwortlichkeit der Richter sei ache entlassen. Der Hausdiener May Lambrecht erhielt Telegraphen  - Inspektor Arthur Blumberg" auf, in anderen unhaltbar; im Gegentheil müsse man die Forderung der Verant nun ein amtsrichterliches Strafmandat in Höhe von einer Woche Fällen als der Reichsbankbeamte Karl von Stillfried". Stets wortlichkeit aller Beamten gegenüber dem Bolt immer wieder

Gerichts- Beitung.