Nr. 13. 21. Jahrgang.
2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Zu den Gemeindevertretungs- Wahlen
in den Landgemeinden.
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Jm März dieses Jahres finden in einer Reihe von Landgemeinden der östlichen Provinzen Ostpreußen , Westpreußen , Brandenburg , Pommern , Posen, Schlesien und Sachsen die Wahlen zur Ergänzung der Gemeindevertretung statt. Die Wahlen erfolgen nach dem in der Landgemeinde- Ordnung vom 1. April 1892 fest gelegten Dreillassen- Wahlsystem, einem System, das, auf den Geldfad zugeschnitten, die Rechte der Minderbemittelten erheblich einschränkt, aber doch der Arbeiterklasse die Möglichkeit bietet, wenigstens in der dritten Abteilung den bürgerlichen Parteien die Mandate streitig zu machen.
Zur Einleitung der für die Wahlen notwendigen agitatorischen und organisatorischen Arbeit ist vor allem eine genaue Kenntnis der einschlägigen Gefeßesbestimmungen erforderlich.
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Das Wesen des Dreillaffen- Wahlsystems besteht darin, daß zum Zwecke der Wahlen die sämtlichen Stimmberechtigten einer Landgemeinde nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden direkten Steuern( Gemeinde-, Kreis-, Provinzial- und Staatssteuern mit Ausschluß der Steuern für den Gewerbebetrieb im Umherziehen) in drei Klassen geteilt werden, und zwar in der Art, daß auf jede Klasse ein Drittel der Gesamtsumme der Steuern entfällt. Steuern, welche für Grundbesitz oder Gewerbetrieb in einer andren Gemeinde entrichtet werden, kommen hierbei nicht in Betracht. Jede Klasse wählt aus der Zahl der Stimmberechtigten ein Drittel der Gemeindeberordneten, ohne dabei an die Wähler der Klasse gebunden zu sein. Es kann also auch ein Gemeindemitglied, das selbst in der ersten oder zweiten Klasse wählt, in der dritten Masse kandidieren, und umgekehrt. Gehören zu einer Klasse mehr als 500 Wähler, so kann die Wahl nach dazu gebildeten Wahlbezirken geschehen.
Wer ist wahlberechtigt?
Das Wahlrecht steht jedem selbständigen Gemeinde- Angehörigen zu, tvelcher 1. Angehöriger des Deutschen Reiches ist, 2. die bürgerlichen Ehrenrechte besikt, 3. seit einem Jahre in dem Gemeindebezirk feinen Wohnsitz hat, 4. keine Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfängt, 5. die auf ihn entfallenden Gemeinde Abgaben bezahlt hat und außerdem a) entweder ein Wohnhaus in dem Gemeindebezirle besitzt, oder b) von seinem gesamten, innerhalb des Gemeindebezirks belegenen Grundbesitze einen Jahresbetrag von mindestens 3 M. an Grund- und Gebäudesteuer entrichtet, oder c) zur Staatseinkommensteuer veranlagt ist oder zu den Gemeinde- Ab: gaben nach einem Jahreseinkommen von mehr als 660 M. herangezogen wird.
Steht ein Wohnhaus im Miteigentum mehrerer, so kann das Gemeinderecht auf Grund dieses Besites nur von einem derselben ausgeübt werden, und zwar ist, falls die Miteigentümer sich über die Person des Berechtigten nicht einigen fönnen, derjenige befugt, das Gemeinderecht auszuüben, welcher den größten Anteil besitzt. Bei gleichen Anteilen bestimmt sich die Person des Berechtigten durch das Los, welches durch die Hand des Gemeindevorstehers gezogen wird.
Als selbständig wird nach vollendetem 24. Lebensjahre jeder betrachtet, welcher einen eignen Hausstand hat, Schlafburschen ist das Wahlrecht durch eine Entscheidung des Ober- Verwaltungsgerichts abgesprochen worden.
Auslegung der Wählerliste.
Sonnabend, 16. Januar 1904.
demokratie, im Wirken für die Arbeiterschaft fand Paul Singer den
In dem Zeitraum vom 15. bis 30. Januar erfolgt die Aus- Lebensberuf. Er, dessen Jugend die Not nicht getroffen, er wurde legung der Liste in einem vorher zur öffentlichen Kenntnis zu ein Sachwalter der Notleidenden, und in ihrem Dienst nahm er in bringenden Raume. Während dieser Zeit kann jeder Stimm- den Mannesjahren vielerlei Not und Verfolgung auf sich. Seit 1884 Einspruch erheben. berechtigte gegen die Richtigkeit der Liste bei dem Gemeindevorsteher war er Berliner Stadtverordneter und Mitglied des Reichstages, er eines Versehens nicht in der Liste steht, die Ausübung feines des Socialistengesetzes. Er wurde aus Berlin ausgewiesen und Wer die Frist versäumt, hat, wenn er infolge stand in der ersten Reihe der Bewegung, und er wurde ein Opfer Wahlrechts verwirkt. Es ist daher Pflicht eines jeden später aus Offenbach a. M. Arbeiters, sich davon zu überzeugen, ob er in die Liste aufgenommen fehrte er nach Berlin zurück, und in stets wachsendem Maße gewann Nach dem Fall des Socialistengesetzes ist. it sein Name nicht darin enthalten, so erhebe er unverzüglich er durch seine umfassende, unermüdliche Thätigkeit, durch seine hervorEinspruch. ragende parlamentarische Begabung den hohen Platz im deutschen system Erfolge zu erringen, noch durch die Oeffentlichkeit Vermehrt wird die Schwierigkeit, unter dem Dreiflaffen- Wahl- Parteileben, ben auch kein politischer Gegner ihm bestreitet. de 3 Wahlverfahren. Aber wie groß auch immer die erkennung seiner Mitmenschen, auch der politischen Feinde errungen, Paul Singer hat aber durch sein Wirken sich nicht nur die An unsrer Genossen in Städten und in einer ganzen Reihe von Land- außer ihm, die Herzensfreundschaft der Arbeiter, insbesondere der Schwierigkeiten sind, mmüberwindbar sind sie nicht. Das Beispiel er hat sich vor allem und in einem Maße wie wohl nicht einer gemeinden lehrt, daß die Arbeiterschaft bei angestrengter Thätigkeit Berliner Arbeiter, der Arbeiter seines Wahlkreises, die ihn am schneidet. Leicht ist der Kampf nicht, aber je schwerer der Kampf, der Obdachlosen selbst unter diesem Wahlrecht zum Schrecken ihrer Gegner gut ab nächsten kennen, gewonnen. Und diese Liebe des Volkes, der Armen, desto schöner der Sieg. Und die Arbeiterschaft wird siegen, sie wird schönsten Lohn seiner Thätigkeit empfand, was er hundertfach höher das war, wir wissen es, was er selbst als den die dritte Wählerklasse erobern, wenn sie rechtzeitig und planmäßig einschätzt als alle politischen Anerkennungen und Ehrungen, die sich in die Agitation eintritt. Die Indifferenten aus ihrem Schlummer auf ihn gehäuft haben. Und diese Liebe der Arbeiterklasse grüßt aufzurütteln, die Säumigen anzufeuern, den Unschlüssigen und Lauen unsern Jubilar, da er das 60. Lebensjahr vollendet; sie sagt ihm die Bedeutung der Gemeindewahlen vor Augen zu führen, das ist Dank und sie ruft ihm den Wunsch zu, daß es ihm gegeben sei, in in erster Linie die Aufgabe der Socialdemokratie. Mit gewohntem frischer Kraft noch sehr viele Jahre mit uns, den Seinigen, ant Ernst wird sie die Waffen schmieden, mit denen sie den Feinden der gemeinsamen großen Werle der Arbeiterbefreiung zu wirken! Arbeiterschaft den Garaus bereitet.
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Die Gemeindetvähler- Listen liegen vom 15. bis 30. Januar aus: Genossen sind bereit, die Listen für andre einzusehen: August Bed , In Adlershof von 8 bis 3 1hr im Gemeindebureau. Folgende Hadenbergstr. 29; Hermann Hildebrandt, Selchowstr. 14; Berthold Löwenthal, Hadenbergstr. 3; Paul Schmidt, Bismardstr. 7, 2 Tr.; Gust. Tempel, Kronprinzenstr. 6; Ernst Lost, Bismarcstr. 10. 10 bis 11 Uhr im Gemeindehause. In Grünau während der Amtsstunden sowie Sonntags von
Uhr im Rathause, Dorfstraße, Zimmer 17. Wer feine Zeit hat, In Lichtenberg von 8 bis 3 1hr und Sonntags von 9 bis 12 wende fich, mit Legitimation versehen, an eine der durch I atate fenntlich gemachten Sammelstellen.
9-1 Uhr. Bankow: Im Rathos, Bimmer 6, täglich 8-3 Uhr, Sonntags 2-5 Uhr. Nieder- Schönhausen : Im Gemeindebureau wochentäglich 8-12,
Franz.- Buchholz: Im Gemeindebureau wochentäglich 8-12, 2-5 Uhr.
8-3 Uhr. Zur Einsichtnahme sind bereit: Otto John, Bring Rummelsburg : Im Gemeindebureau, Zimmer 26, täglich von Albertstr. 5 a; Hugo Lindner, Türrschmidtstr. 37; Voß, Kantstr. 47; Gust. Tempel, Alt- Borhagen 56; Wenger, Neue Prinz Albertstr. 17. bureau. In Tempelhof während der Dienststunden im Gemeinde
In Wilmersdorf im Rathause, Brandenburgische Straße, von 8 bis 3 Uhr. Zur Einsichtnahme sind bereit: Wilhelm Rudloff, Bruchsalstr. 13; Aug. Natusch, Uhlandstr. 71; Wilh. Nickel, Uhlandstraße 113; Emil Witte, Berlinerstr. 40; Emil Selfe, Brandenburgische Straße 100; Wilh. Murrer, Eislebener Straße 14; in Halensee Paul Hilpert, Kurfürstendamm 126. Besonders sei noch darauf hingewiesen, daß man zur Aus- In Waidmannsluft im Gemeindebureau während der Dienstübung des Gemeinde- Wahlrechts im Gegensatz zu den Städtenstunden. Wer selbst verhindert ist, nachzusehen, wende sich in nicht Preuße zu fein braucht; es ist nur erforderlich, daß man die Dalldorf an John Adam, Hauptstraße, oder an Bernhard deutsche Reichsangehörigkeit besitzt.
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Unter welchen Voraussetzungen ruht das Wahlrecht? Die Ausübung des Wahlrechts ruht: 1. wenn gegen ein Mitglied wegen eines Verbrechens oder Vergehens, welches die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte zur Folge haben kann, das Hauptverfahren eröffnet oder derselbe zur gerichtlichen Haft gebracht ist, so lange, bis das Strafverfahren beendet ist; 2. wenn ein Gemeindeglied in Konkurs verfällt, bis zur Beendigung des Verfahrens; 3. wenn ein Gemeindeglied Armenunterstüßung aus öffentlichen Mitteln empfängt, während 6 Monate nach dem Empfang der Unterstüßung, sofern es die Unterstützung nicht früher erstattet; 4. wenn ein Gemeindeglied feine Gemeindeabgaben nach Mahnung durch den Steuererheber nicht gezahlt hat, bis zur Entrichtung derselben.
Das Wahlrecht der Forensen.
Wahlberechtigt sind auch solche Personen, welde zwar nicht im Gemeindebezirk wohnen, aber in demselben seit einem Jahre Grundbesitz von bestimmtem Umfange haben; ebenso juristische Personen, Aftiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Attien, Berggewerf schaften, eingetragene Genossenschaften und der Staatsfistus, sofern dieselben Grundstücke von bestimmten Eigenschaften im Gemeindebezirk befizen. Diese letteren werden in der Ausübung des Stimm rechts vertreten durch ihre verfassungsmäßigen Organe, Repräsentanten oder Generalbevollmächtigten, sowie durch Bächter oder Nießbraucher der zur Teilnahme am Stimmrechte befähigenden Grundstücke, oder durch Gemeindeglieder. Im übrigen werden in der Ausübung des Stimmrechts, zu welchem der Grundbesis befähigt, Minderjährige durch ihren Vater, Stiefvater oder Vormund, Ehefrauen durch ihren Ehemann, großjährige Besfiber vor vollendetem 24. Lebensjahre, unverheiratete Besizerinnen, und Witwen durch Gemeindeglieder vertreten. Der Vertreter muß sich im Befihe der deutschen Reichsangehörigkeit und der bürgerlichen Ehrenrechte be= finden, das 24. Lebensjahr zurückgelegt haben, und er darf keine Unterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen.
Wer ist wählbar?
Claujus, Oranienburgerstraße; in Borsigwalde an Paul Kienast, Schubartstr. 43, oder an Hermann Straube, Räuschstr. 57; in Waidmannslust an Frizz Tessel, Bildhauer, oder an Ernst Bütow, Tapezier, Waidmannstraße. Einsprüche gegen die Richtigkeit der Liste sind sofort zu Protokoll zu geben!
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Der Feuerwehrmann auf Theaterwache. bürgerliche Presse, soviel wir gesehen haben, zunächst keine Von unsren Mitteilungen über dieses Thema hatte die Notiz genommen. Erst jetzt bringen einige Blätter eine Aeußerung hierüber. Aber aus dem, was da erwidert wird, spricht zu deutlich die Verlegenheit und der Aerger, als daß man nicht merken sollte, woher die Antwort kommt.
„ Die Verstärkung der Theaterwachen", so heißt es dort, ist Theaterbesucher selbst liegende Maßnahme anerkannt worden. Nur von der gesamten Presse als eine vorbeugende und im Interesse der der Vorwärts", der freilich eine Verantwortung für eine Katastrophe nicht zu übernehmen braucht, hat diese Maßregel benutzt, um die Feuerivehr und ihren Leiter anzugreifen." Das ist Unsinn. Es ist uns nicht eingefallen, die Verstärkung der Theaterwachen zu bes mängeln. Wir wissen selber, welche wichtige Aufgabe diesen Wachen zugeteilt ist, und wir haben ausdrücklich hervorgehoben, daß es wiederholt nur der Umsicht, Geistesgegenwart und Pflichttrene der hinter den Coulissen stehenden Feuerwehrmänner zu danken war, Wer da herausgelesen hat, wir hätten die Feuerwehr" angegriffen. wenn die Theaterbefucher vor einer Katastrophe" bewahrt blieben. der hat unsre Darlegungen nicht fapiert.
Getadelt haben wir, daß man die Mannschaften an ihren dienstfreien" Tagen zur Theatertvache kommandiert und ihnen teine Entschädigung dafür zahlt. Diese Thatsache fann auch in der durch die bürgerliche Presse veröffentlichten Antwort nicht bestritten werden. Es wird jedoch versucht, sie damit zu entschuldigen, daß die Feuerwachen nur schwach besetzt seien, daß zahlreiche Leute frank feien, und daß man daher für den Theaterwachdienst auf die dienstfreien Leute zurückgreifen müsse. Wir haben hier einzuschalten, daß bei der Feuerwehr ständig die Zahl der Kranken recht hoch ist, und um Mißverständnissen vorzubeugen, wollen wir hinzufügen, daß auch die Heranziehung der dienstfreien Mannschaften zum Theaterwach dienst nicht erst seit der neuerlichen Verstärkung der Theaterwachen, sondern seit langem üblich ist. Wir empfehlen eine Ber größerung des Feuerwehrcorps und Verminderung des Gamaschen dienstes- vielleicht wird's dann besser.
Daß bei Nachmittagsvorstellungen und Generalproben, tvie in den Blättern hervorgehoben wird, die Wachmannschaften entschädigt werden, wissen wir selber. Aber gerade weil dieser Dienst beaahlt wird, bermögen wir nicht einzusehen, warum der Dienst bei den Abendvorstellungen, sofern dienstfreie Mannschaften dazu ber
Berliner Partei- Angelegenbeiten. wendet werden, nicht ebenso bezahlt werden kann.
Bierter Wahlkreis, Südost. Morgen, Sonntagvormittag 8 Uhr, lichen Blättern versichert, seien die dienstfreien Tage gleichfalls vers Den Offizieren der Feuerwehr, so wird von den bürgerfindet für den Südosten eine Flugblatt- Verbreitung statt. Wir ersuchen lichen Blättern versichert, seien die dienstfreien Tage gleichfalls verdie Genossen, sich in den bekannten Stellen zahlreich einzufinden. türzt worden. Fehlt nur die Angabe, seit wann. Wir wissen, daß die Theaterbrandfurcht jetzt auch den Offizieren, die die Theater Sechster Wahlkreis, Schönhauser Borstadt. Sonntagabend 5 Uhr zu revidieren haben, mehr Arbeit gebracht hat. Aber vielleicht ers fammlung für Männer und Frauen statt, in welcher Genosse hatten den bisherigen Zustand geschildert, der mun vor ein paar findet im Jägerhaus, Schönhauser Allee Nr. 103, eine erzählen die betreffenden Blätter einmal, wie es bisher war. Wir Bartels feinen zweiten Vortrag über„ Karl Marr und seine Tagen geändert worden ist. ökonomischen Lehren" halten wird. Nach der Versammlung: Ge- Tagen geändert worden ist. mütliches Beisammensein. Um rege Beteiligung ersucht Nach der Darstellung der bürgerlichen Presse könnte es scheinen, Der Vertrauensmann. daß die Offiziere jetzt noch öfter daran sind als die Mannschaften. von Röttger, Leibnizstr. 3 aus, eine Flugblatt- Berbreitung jeden vierten. Der Mann, der das schrieb, hat hinzuzufügen verCharlottenburg. Jm 7. Bezirk findet Sonntag früh 7 Uhr, Die Mannschaften hätten jeden dritten Tag frei, die Offiziere erst statt; vormittags 10 Uhr ist bei Graffunder, Wielandstr. 4, Bezirks- geffen, daß die Offiziere auf den Wachen wohnen. Auch an Tagen, besprechung. wo sie Dienst haben, bringen sie manche schöne Stunde in ihrer antow. Treffpunkt früh 71, Uhr bei Abendrot, Mühlenstr. 25; nur jeden dritten Tag nach Hause und zu ihrer Familie- und Flugblatt Verbreitung zur Gemeinderatswahl. Am Sonntag: Wohnung und im Kreise ihrer Familie zu. Die Mannschaften kommen Dreßler, Floraftr. 35; Böhlice, Bollantstr. 100. Nieder- Schön müssen sich diesen dritten Tag noch durch unbezahlte Theaterwache haufen, 7 Uhr bei Anton, Kaiser Wilhelmstr. 4. Franz. schmälern lassen! Buchholz, 8 Uhr bei Rähne, Berlinerstraße.
Lokales.
Das 60. Lebensjahr
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Die Fraktionen der Berliner Stadtverordneten - Bersammlung haben sich konstituiert. Die Fraktion der Linken zählt 63 Mitglieder und hat ihren bisherigen Vorsitzenden, den Abgeordneten Justizrat Caffel, wiedergewählt. Die socialdemokratische Fraktion besteht aus 32 Mitgliedern unter dem Vorsitz des Abgeordneten Paul
vollendet an diesem Sonnabend unser Parteigenoffe Baul Singer. Singer. Die Neue Fraktion der Linken" ist auf 26 Mitglieder Wenn er diesen Tag im Kreise feiner Anverwandten und Freunde zurüdgegangen. Der bisherige Vorsitzende Abgeordneter R. Kreitling begeht, so ist ihm doch zugleich in herzlichem Gedenken ver- hat eine Wiederwahl abgelehnt. Die Freie Vereinigung", bekannt Wählbar sind alle Gemeindemitglieder, die das aktive Wahlrecht bunden die gewaltig große Zahl seiner Parteigenossen, die durch unter dem Namen„ Keller- Fraktion" oder" Fraktion Spinola" bestzt. befizen, mit Ausnahme derjenigen Beamten und der vom Staate lange Kampfesjahre mit ihm gekämpft, denen er stets ein rastlos 22 Mitglieder mit dem Vorsitzenden Abgeordneten Mommsen. ernannten Mitglieder derjenigen Behörden, durch welche die Aufsicht treuer Berater und Führer gewefen. Außerdem wird noch ein„ Wilder" gezählt, es ist dies der Senior des Staates über die Gemeinden ausgeübt wird, der besoldeten der Versammlung, der Stadtverordnete Dr. Neumann. Es kann heute nicht unfre Aufgabe sein zu erzählen, was Paul Wilde, der Fabrikant Pretzel , wurde bei den letzten Wahlen nicht Der zweite Gemeindebeamten, der richterlichen Beamten, der Beamten der Singer für die deutsche Arbeiterbewegung bedeutet, was er als wiedergewählt. Nach dem Fraktionsbestande im vorigen Jahre hat Staatsanwaltschaft, der Polizei Exekutivbeamten, der Geistlichen, Agitator, als Stadtverordneter und als Reichstags- Abgeordneter die Fraktion der( alten) Linken zwei Mitglieder und die der Social Stirchendiener und Volksschullehrer und der Frauen. Vater und geleistet. Er wirkt mit uns heute, er wird mit uns wirken in demokraten vier Mitglieder gewonnen, während die Neue Fraktion Sohn dürfen nicht zugleich Gemeindeverordnete derselben Ge- tommenden Jahren und die gesamte Deffentlichkeit kennt die auf der Linken" fünf Mitglieder eingebüßt hat. Die Freie Vereinigung“ meinde sein. opfernde Thätigkeit, die er Tag um Tag übt im Dienste des Gemein hat ihren alten Besitzstand bewahrt. wohls und des Proletariats, dem sein ganzes Denken und Bestreben geweiht ist.
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Das Privileg der Angesessenen. Windestens zwei Drittel der Mitglieder der Gemeindevertretung müssen Angesessene sein, das heißt Leute, die ein Wohnhaus Paul Singer war hervorgegangen aus kaufmännischen Kreisen im Gemeindebezirk befizen oder bestimmten Grundbesit versteuern. Berlins , in denen das Wünschen und hoffen der beginnenden ( Vergleiche§§ 41 Nr. 6a und b, 45 und 52 der Landgemeinde- Arbeiterklasse eine unbekannte Welt war. Er ergriff selbst die kaufOrdnung.) Die Zahl der Gemeindeverordneten, welche aus der männische Laufbahn. Aber schon früh erwachte in ihm das Interesse nur Lehrlinge mit der Reparatur von Schußwaffen usw. beschäftigt. Mitte der Nichtangesessenen gewählt werden können, wird auf die drei für öffentliche Fragen und bald entzündete sich in ihm das VerKlaffen gleichmäßig verteilt. Sind in einer Klasse mehr nicht ständnis für die neue Zeit und die neuen Jdeale, die aus angesessene Gemeindeverordnete gewählt, als zulässig ist, so gelten der Arbeiterklaffe erwuchsen. Er erkannte früh die Unfähigkeit diejenigen, welche die geringste Stimmenzahl erhalten haben, als des Liberalismus, die neuen Aufgaben der Zeit zu verstehen, nicht gewählt. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los. Bei er sah das Neuland der Arbeiterbewegung. Geraden Mutes den zum Ersatz derselben anzuordnenden Neuwahlen sind nur die auf brach er mit den Ueberlieferungen seiner Klasse und stellte sich fest Angesessene entfallenden Stimmen gültig. hinein in die neue Zeit, in ein neues Leben. In der Socials
Die Gewerbe Deputation des Magistrats beschloß in ihrer fugnis zum Halten und zur Anleitung von Lehrlingen auf Grund Yetzten Sizung, dem Büchsenmacher Michalet, Kochstr. 30, die Bes der Bestimmungen des§ 126 a der Gewerbe- Ordnung zu entziehen. In dem Betriebe des Herrn Michalek werden keine Gehilfen, sondern Die Eltern der Lehrlinge haben für die Ausbildung" ihrer Söhne ein Lehrgeld" von 300 Mark zu zahlen. Der Lehrherr scheint es auszubilden, nicht so genau zu nehmen, so daß selbst die Handwerke mit seinen Pflichten, seine Lehrlinge zu tüchtigen Büchsenmachern auszubilden, nicht so genau zu nehmen, so daß selbst die HandwerksWochen und länger auf seiner Besikung in oder bei Fürstenwalde fammer gegen ihn Stellung genommen hat. Er soll sich öfter vier aufhalten und während dieser Zeit die Ausbildung der Lehrlinge seiner Ehefrau und dem ältesten Lehrlinge überlassen.