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Nr. 15. 21. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Dienstag, 19. Januar 1904.

Das Aufstandsgebiet der Hereros in Deutsch- Südwest- Afrika .

SWAKOPMUND .

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Kapitänschaften d.Herero

Garnison& Feld- Komp.

Wachtkomando dSchudstrupp

Eisenbahn mit Station

Heliograph. Verbindung

Verkehrswege

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Okahandja

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Windhoek. Seers

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Nachdem erst vor wenigen Wochen die Aufstände der Bondelzivarts Unsre beistehende Karte giebt über die Lage der verschiedenen im südlichen Teil Deutsch- Südwestafrikas niedergedrückt worden find, Ortschaften, über die Trace der Eisenbahn Swakopmund - windhut kommen jest recht bedrohliche Nachrichten über den Aufstand und über die Ausdehnung des gewaltigen Gebietes, das vom des im Norden wohnenden Stammes der Hereros. Besonders schwer ist das Schutzgebiet durch die von den Hereros verursachten Zer­störungen auf der Eisenbahnstrecke Swakopmund- Windhut getroffen. Deftlich der Station Otahandja ist sogar eine Eisenbahnbrücke bei Osona zerstört worden, so daß der Betrieb unterbrochen ist. Aber auch zwischen Okahandja und der Küste ist die Eisenbahn das einzige und daher hoch wichtige Verkehrsmittel Deutsch - Südwestafrikas be­schädigt und ein Hilfszug von Swakopmund bei Waldau an der Weiterfahrt verhindert worden.

Wenn Justizminister schimpfen.

Oldenburg , den 16. Januar.

Stamme der Herero bewohnt wird, Aufschluß. Oberhäuptling der Hereros ist der in Okahandja wohnende Samuel, ein Sohn Waha­reros, welch letzterer sich lange gegen die Herrschaft der Deutschen gesträubt hat, 1890 starb, nachdem er namentlich in den Jahren 1885 und 1888 dem damaligen Führer der Schußtruppe, Hauptmann von François viel zu schaffen gemacht hatte.

selbstverständlich um so mißlicher ist, je mehr der Stand überfüllt ist. Ganz abgesehen von diesen logischen Thatsachen, welches Interesse sollte rein materialistisch diese Bewegung aufgefaßt die gegentvärtige Aerztegeneration in ihrer Majorität daran haben, ein neues Lockmittel für den Eintritt in den ärztlichen Beruf zu schaffen? Dr. D. Munter.

Wir haben dieser Zuschrift Raum gewährt, um uns nicht dem Verdacht auszusetzen, als wollten wir unsre Leser in der Mehr­zahl Krankenkassenmitglieder absichtlich falsch unterrichten über die Ziele der gegenwärtigen ärztlichen Standesbewegung. In Wirklich­feit bestätigt Herr Dr. Munter nur, was er zu berichtigen vermeint, genau so, wie er schon in seinem Artikel in der Medizinischen Reform" gethan. Auch dort nennt er es einen unglaublichen Mangel an Wahrheit und Logik, daß von den Vertretern der Kassen­Interessen behauptet wird, die Aerzte wollten durch die freie Arzt­wahl nur Beschäftigung für die leberzahl der Aerzte finden. Vorher aber spricht er in diesem Artikel aus, was wir durch unsre Notiz beleuchtet haben und was ausgesprochen zu haben Herr Dr. Munter auch nicht bestreitet. Er bestreitet nur, die Abschaffung aller ärztlichen Monopole in allen organisierten Krankenkassen durch Einführung der organisierten freien Arztwahl" als das alleinige Ziel der Aerztebewegung bezeichnet zu haben. Er hat in aller Form recht. Denn selbstverständlich fordert er dancben noch angemessene Honorierung der Kassenärzte. Natürlich. Beides gehört ja zusammen. Die eine Forderung soll ja die andre erst sicherstellen. Die freie Arzttvahl soll allen Aerzten die Möglichkeit geben, an der Kassenpragis teilzunehmen und deswegen sollen die Kassen größere Summen für ärztliche Behandlung ausgeben. Die Stellenjägerei der Aerzte, von der Herr Dr. Munter spricht, Geschäftspolitik und noch viele ähnliche Erscheinungen im ärztlichen Berufe find gewiß sehr häßlich. Sie sind eine Begleiterscheinung der heftigen Konkurrenz unter den Aerzten, die sich aus der leberfüllung" des Berufes ergiebt. Sie sind aber keineswegs eine Specialität des ärztlichen Berufes; es sind die gleichen Erscheinungen in beruflich eigentümlicher Form- die als Folge der kapitalistischen Wirtschaftsweise in allen Erwerbs­zweigen auftreten. Wenn die Aerzte dagegen ankämpfen, so ist das gang schön und es mag vom Standpunkte des engen ärztlichen Standesinteresses wohl auch begreiflich erscheinen, die Krankenkaffen, die ein faßbarer Organismus find, als Mittel gegen die Mißstände in Anspruch zu nehmen. Aber man mute doch den Krankenkassen nicht zu, daß sie bei dieser Operation still halten. Sie sind nicht berufen zur Wahrung ärztlicher Standes­interessen, sondern zur Wahrung ihrer eignen Interessen.

vom Kassenstandpunkte geteilter Meinung sein, aber immer nur von Ucber die Frage der freien Arztivaht kann man wohl auch der Voraussetzung ausgehend, wie etwa das Interesse des einzelnen Versicherten mit dem Interesse der Gesamtheit der Versicherten in Einklang zu bringen sei. Es kann sein, daß der einzelne Versicherte ein Interesse an möglichst freier Wahl seines Arztes hat, und es fann sein, daß das finanzielle Jnteresse der Kaffe dem entgegensteht. Wie zwischen diesen scheinbar widerstreitenden Interessen ein Ausgleich mal die Gelegenheit geboten gewesen, die ihm zugefügten Beleidigungen zu finden sei, ist aber lediglich Sache der Versicherten selber. Es fönnten des Residenzboten" zu erwidern. Nach einer Entscheidung des Oberlandes- darüber Differenzen zwischen den Versicherten und ihren Ver­gerichts Jena sei eine Aufrechnung folcher Erwiderungen auch dann möglich, waltungen entstehen; solche sind aber zur Zeit in irgendwie nennens Vor dem hiesigen Schöffengericht wurde heute unter riesigem der Erwiderung liege. Die Frau habe zum Minister gesagt: Mein wertem Maße nirgends vorhanden. Nur die. Aerzte sind es, die den wenn ein gewisser Zeitabschnitt zwischen der ersten Beleidigung und Audrange des Publikums der Beleidigungsprozeß verhandelt, welchen Mann ist unvorsichtig gewesen in seinen Ausdrücken!", fie habe also Versicherten durchaus die freie Arzttahl als Schablone aufzwingen der Verleger des hier erscheinenden Residenzboten", Biermann, nicht zugegeben, daß die Angriffe unberechtigt waren; angesichts wollen. gegen den großherzoglichen Justizminister Ruhstrat angestrengt hatte, dieser Aeußerung habe dann der Minister in höchster Erregung er­weil der Minister der Frau des Privatklägers gegenüber im Laufe widert: Unvorsichtig nennen Sie das von Ihrem Mann? Ihr Mann gemessen honoriert werden, doch wenn die Aerzte wie in Köln Die Versicherten haben ein Interesse daran, daß die Aerzte an­einer dieser bewilligten Audienz geäußert haben sollte, ihr Mann sei ist ein Lump!" Diese Aeußerung stelle fich namentlich im Munde und Leipzig Honorarerhöhungen um zwei Drittel des bisherigen und ein Lump. Wie erinnerlich, hatte die Zeitung des Privatklägers eines gebildeten Mannes ohne weiteres als eine solche dar, die nur mehr fordern, eine angebotene Erhöhung um fast ein Viertel als gänzlich Biermann in den legten Jahren eine heftige Campagne gegen den in höchster Erregung gethan werde. Sie sei also als eine spontane ungenügend zurüdweisen, ein garantiertes Mindeſteinkommen von oldenburgischen Justizminister geführt. Biermann erhielt als Verleger und Redakteur des Residenzboten" eine hohe Gefängnis- durchdachten des Privattlägers und seiner Hintermänner. Er nehme 6000. neben ausdrücklich gestatteter Privatpragis als zu dürftig Beleidigung anzusehen gegenüber jenen wohlüberlegten und fein firafe, die er zur Zeit unter erschwerenden Umständen in der im übrigen auch gar nicht an, daß der Privatkläger es mit seinem bezeichnen, dann wird eine Verständigung über den Begriff eines Strafanstalt Bechelde verbüßt. Ms nun das Verfahren gegen Antrage auf eine Gefängnisstrafe ernst meine, das scheine vielmehr angemessenen Honorars zwischen den Versicherten und den Aerzten Biermann eingeleitet und dieser in Untersuchungshaft genommen nur auf die Leser seines Blattes wirken zu sollen. worden war, riet sein Verteidiger seiner Gattin, bei dem beleidigten schwerlich möglich werden. Justizminister um eine Audienz nachzusuchen und ihn um Schonung beklagte Justizminister Ruhstrat wird wegen einfacher Beleidigung Nach längerer Beratung erging folgendes Urteil: Der Privat­ihres Mannes zu bitten. Im Verlauf ihrer Unterredung mit dem des Redakteurs Biermann zu einer Geldstrafe von 20 M., an deren Stelle Umgegend erläßt folgende öffentliche Erklärung: Die Krankenkassenkommission der Aerzie Düsseldorfs und Minister soll dieser die vorerwähnte Beleidigung begangen haben. Die fönigliche In der heutigen Verhandlung war als einzige Zeugin Frau Die Kosten des Verfahrens fallen dem Beklagten zur Last." In der freie Arztwahl nicht nur rundweg abgelehnt, sondern auch den Gegen­im Unvermögensfalle eine Haftstrafe von zwei Tagen tritt, verurteilt. Eisenbahndirektion Elberfeld hat für ihre Betriebskrankenkasse die Biermann geladen. Die Zeugin erklärte zunächst, daß sie der festen Begründung dieses Urteils wird ausgeführt: Durch die Beweis- faz zu den Forderungen der Aerzte dadurch verschärft, daß sie auch Ueberzeugung gewesen sei, der Minister werde trotz der ihm seitens aufnahme erscheint festgestellt, daß der Justizminister zu der Frau die Bahnarztstellen gekündigt und auswärtige Aerzte angestellt hat. thres Mannes zugefügten Ehrenkränkungen doch soweit eine des Klägers die Aeußerung gethan hat, ihr Mann sei ein Lump. Durch dieses Vorgehen sind die Düsseldorfer Aerzte gezwungen, bon Grenze zu ziehen wissen, daß er die Griſtenz einer ganzen Die Beleidigung sei mit Vorfaz und Ueberlegung erfolgt. Die jest ab allen Bahnbeamten und Bahnarbeitern sowie deren Familien­an der Affaire unbeteiligten Familie nicht aufs Spiel sege, um Strafausschließungsgründe aus§ 193( Wahrnehmung berechtigter angehörigen jegliche ärztliche Hilfe zu verfagen mit Ausnahme ein­seine Rache zu einer vollkommenen zu machen. Andernfalls würde Interessen) lagen nicht vor. Somit ist der Beklagte zu verurteilen. maligen, dann aber unentgeltlichen Eingreifens in dringenden Not­sie sich niemals neben der Demütigung auch noch der Beschimpfung Es war noch zu prüfen, ob der§ 199( fofortige Erwiderung einer fällen. ausgesetzt haben. Der Minister habe sich aber ganz unversöhnlich voraufgegangenen Beleidigung) dabei heranzuziehen war. Das Gericht gezeigt, als sie ihm ihre Bitten vorgetragen habe, ebenso wie er ihr hat nun zwar angenommen, daß die inkriminierte Aeußerung in der ja neuerdings auch jede Erleichterung der Lage ihres Mannes im Erregung gefallen ist, diese Erregung war aber nicht die Fortsetzung Gefängnis rundweg abgeschlagen habe, trotzdem die jetzige Behand derjenigen, die durch die Lektüre der Biermannschen Beleidigungen Der Vorstand des Verbandes fortschrittlicher Frauenbereine hat lung ihres Mannes den gesetzlichen Vorschriften zuwiderlaufe. Er habe ihr erklärt, ihr Mann müsse ganz empfindlich bestraft werden. hervorgerufen worden war. Auch kam in Betracht, daß bie Be- zur Regelung der Heimarbeit" seinen Mitgliedern die Annahme habe ihr erklärt, ihr Mann müsse ganz empfindlich bestraft werden. leidigung nicht dem Privatkläger, sondern dessen Frau zu teil wurde, " Ihr Mann ist mir wirklich nicht mehr als der Kot an meinen die mit der voraufgegangenen Beleidigung nichts zu thun hatte. ihren niedrigen Löhnen, ihren ungefunden Arbeitsstätten werden folgender Thesen empfohlen: 1. Durch die Heimarbeit mit ihrer unbegrenzten Arbeitszeit, Stiefeln!" habe der Minister u. a. geäußert, und als sie, die Zeugin, Diefer Umstand mußte eigentlich sogar strafverschärfend wirken. Die in ihr beschäftigten Männer, Frauen und Kinder wirtschaftlich und darauf erwidert habe:" Herr Minister, Sie sprechen von meinem Allein das Gericht hat nach der ganzen Lage der Sache den Manne!" habe der Minister gefagt: Ihr Mann Ihr Mann ist Fall milde beurteilen zu müssen geglaubt, indem geistig zu Grunde gerichtet. ein Lump! Ein Jahr muß er mindestens kriegen!" Darauf sei sie stimmig der Ansicht war, daß eine Persönlichkeit, die, wie Biermann Fabriken beschäftigten Arbeitern den Kampf um die Hebung ihrer 2. Die Heimarbeit erschwert auch den in Werkstätten und aus dem Audienzzimmer gegangen. cs that, sich nicht scheute, Behörden und Einzelpersonen in seinem Im Anschluß an die Vernehmung der Zeugin erhielt der Kläger Blatte fortwährend in den Schmals zu ziehen, durch den inkriminierten Biermann das Wort zur Begründung der Klage. Er sehe davon ab, Ausdrud Lump" nicht sehr empfindlich in ihrer Ehre getränkt werden an dieser Stelle nochmals feinen früheren Prozeß aufzurollen, der könne. Auch war die berechtigte Erregung zu berücksichtigen, in der den unmittelbaren Anlaß zu der heute hier verhandelten Sache ge- fich der Privatbeklagte durch das Vorgehen Biermanns zur Zeit der boten habe. Db er aber in jenem Prozeß zu Unrecht verurteilt worden sei oder nicht, in jedem Fall sei es eine feltene Roheit, wenn ein Justizminister die ihn um Gnade für ihren Mann an­gehende Frau eines widerrechtlich in Untersuchungshaft genommenen Angeklagten in dieser brutalen Weife abfertige. Er habe die Thränen dieser Frau mißachtet und sie obendrein beschimpft und dadurch aufs tiefste gedemütigt.

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Vorsitzender: Sie haben sich hier aller Beleidigungen des Herrn Ministers zu enthalten und nur Ihre Anträge zu stellen!( Inruhe im Zuhörerraum.)

Biermann: Nun, ich bin in dem Verfahren des Herrn Ministers gegen mich ganz anders hergenommen worden. Hier war es, wo Der Herr Bertreter des Ministers von meinem berbrecherischen Willen" sprach. Angesichts der ergangenen drakonischen Urteile gegen mich

Borsigender( unterbrechend): Ich mache Sie nochmals darauf aufmerksam, daß Sie sich hier aller Beleidigungen zu enthalten haben. Ein Wort wie brafonische Urteile" ist unstatthaft!

Biermann: Der Herr Minister hat auch oft genug die Grenzen des Zulässigen weit überschritten. Es ist doch weit schlimmer, wenn ein Minister seinen Mund nicht halten kann, als wenn ein Mann aus dem Arbeiterstande einmal über die Schmur haut. Er müsse bitten, so schließt Biermann, den Minister wegen der Schwere der Beleidigung nicht zu einer Geld, sondern zu einer Freiheitsstrafe zu berurteilen.

Rechtsanwalt Wisser als Vertreter des Justizministers erklärt zunächst, er gebe namens des Ministers ohne weiteres zu, daß eine Beleidigung vorliege, müsse aber trotzdem um Freisprechung seines Klienten bitten, da es sich im vorliegenden Fall um eine gewisser­maßen sofort erividerte Beleidigung handele. Denn als die Frau des Privatklägers zu dem Minister gekommen sei, sei diesem zum ersten­

That befand.

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Soziales.

Aerzte und Krankenkassen.

es ein

Mit dem Ersuchen um Veröffentlichung geht uns folgendes zu: Jm Borwärts" vom Sonntag, den 17. Januar 1904, wird unter Sociales berichtet, daß ich als das Endziel der jetzigen ärzt­lichen Bewegung in der letzten Nummer der Medizinischen Reform" die Durchführung der organisierten freien Arztwahl bei allen organisierten Krankenkassen Deutschlands erklärt habe. Daraus folgert der Bortvärts", daß dieses Ziel den Hauptzwed haben soll, die durch die Ueberfüllung des ärztlichen Standes geschaffenen Mißstände zu beseitigen. Ich habe wie ich mir hierdurch zu berichtigen erlaube die Durchführung der freien Arztwahl nur als eines der zu erstrebenden Ziele und nicht als das Ziel hingestellt. In demselben Artikel habe ich gegen den neuerlich bon den Gegnern erfundenen Zusammenhang zwischen freier Arztwahl und ärztlicher Ueberproduktion mich entschieden gewandt. Bei der Wiedererschließung der Millionen Versicherter und ihrer Angehörigen für alle Aerzte, die sie unter gewissen von andern Seiten stipulierten Bedingungen behandeln wollen, fallen die Jllusionen der werdenden Aerztegeneration fort, durch Nepotismus, Konnegionen und andre wenig schöne Praktiken den Kampf um die Stellen" zu bestehen, auf deren Basis sie dann leichter in die Privatpraris fommen wollen. Das unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnissen auch für die Ver­ficherten m. E. wirtschaftlichste System der organisierten freien Arztwahl bietet im allgemeinen dem jungen Mediziner nur diefelbe Aussicht auf Erlangung von Pragis, wie die Privatpraxis, die

Der Kampf gegen die Heimarbeit.

age, weil viele Unternehmer sich den Anforderungen der Arbeiter­schutz- und Versicherungsgeseze zu entziehen fuchen durch immer größere Verivendung der Heimarbeit; die in der Heimarbeit be­schäftigten Arbeiter sind ohne ihr Verschulden die gefährlichsten Schmutzkonkurrenten der Fabrik- und Werkstättenarbeiter. 3. Um die verhängnisvolle Lücke zu verstopfen, die in der deutschen Arbeiterschutzgesetzgebung flafft, so lange die Heimarbeit ungeregelt ist, find die folgenden gesetzgeberischen Maßnahmen zu fordern: a) Gefeßliche Beschränkung und entsprechende Vergütung der leberstunden, sowie Verbot der Mitgabe von Arbeit nach Hause.

b) Verpflichtung der Arbeitgeber und Zivischenmeister, eine ge naue Liste aller von ihnen beschäftigten Arbeiter zu führen, die sichtbar aushängen muß und von Zeit zu Zeit, etiva alle drei Monate, der Gewerbeinspektion einzufenden ist.

c) Erlaß strenger allgemeiner Vorschriften über die sanitäre Beschaffenheit der Räume, in denen Heimarbeit verrichtet werden darf, sowie Erlaß von Specialvorschriften für die verschiedenen Zweige der Heimarbeit. Jeder in kontrollierten Räumen hergestellte Artikel ist mit einer amtlichen Er­kennungsmarke zu versehen, so daß die Konsumenten gleichfalls eine Kontrolle über die Herstellungsart ausüben können. d) Gründliche, häufig wiederkehrende Aufsicht über diese häus­lichen Arbeitsstätten; dazu ist eine starke Vermehrung des Gewerbeaufsichtspersonals nötig. Vor allem sind weibliche, vollberechtigte Beamte sowie Assistenten aus den Kreisen der männlichen und weiblichen Arbeiterschaft anzustellen.

e) Ausdehnung der Arbeiterschutzgesetze auf die Heimarbeit, bor allem der Paragraphen betr. Sonntagsruhe, Verbot der Kinderarbeit, Regelung der Arbeitszeit und Pausen, Erlaß von Arbeitsordnungen.

f) Erlaß strenger Strafen für die Uebertretung der gesetzlichen Vorschriften; die Arbeitgeber sind mit haftbar zu machen für die Innehaltung der unter e angeführten Bestimmungen