Commission nochmals ermäßigten Quoten auch nur den geringsten| Lieutenants folgend, zum Weggehen lediglich deshalb aufgefordert] Bruchteil abgeben und deshalb an weiteren Bestrebungen, hätten, um das Streitposten stehen zu verhindern. falls solche von den jüngeren Werken zur Erzielung einer Dazu hätten sie kein Recht. anderen Verteilung teilnehmen würden. Die älteren Werke würden erst dann wieder zu einer Sizung erscheinen, wenn die jüngeren Werke ihnen die schriftliche Erklärung abgeben, daß sie über die ihnen nach dem Verteilungsplan der bisherigen Vermittelungskommission zu gebilligten Quoten unter sich eine Verständigung erzielt haben. Nach dem bestehenden Syndikatsvertrage verlängert sich dieser, falls er nicht im März d. J. gekündigt wird, um ein Jahr.
Nachtlänge vom Kampf in Crimmitschan.
Die Crimmitschauer Justiz hatte sich am Sonnabend wieder mi einer Anzahl der bekannten fürchterlichen Terrorismusfälle" zu be beliebt werden sollte, in keinem Falle Gegen das erste Urteil legten die Angeklagten, gegen das zweite fchäftigen. Der erste derselben war eigentlich ein Fall, in dem ein die Staatsanwaltschaft Revision ein. Ausgesperrter, der Weber Mar Schiller, die Polizei des Rechtsanwalt Koppel, der als Substitut des Rechtsanwalts Terrorismus beschuldigt hatte. Er hatte in einer Versammlung be Dr. Heinemann die Angeklagten vertrat, suchte ausführlich die Un- hauptet und stellte auch vor Gericht unter Beweis, daß die Behörde haltbarkeit des Urteils in Sachen Schulz nachzuweisen und bezog Die Polizei verfahre in einer Weise, wie man es sich kaum denken alle Mittel anwende, auf die Arbeiter und den Streit einzuwirken. sich auch auf das bekannte Urteil des Reichsgerichts, wonach das fann. Unter Pfeifen laufe diese hinter den Streitposten her, als ob Streitpostenstehen als ein Ausfluß des Koalitionsrechtes nicht vers es sich um Verbrecher handle, und harmlose Straßenpassanten würden. Das Hamburger Hochofenprojekt. Die Mitteilungen über den boten werden könne. In Widerspruch zu dieser Entscheidung feze belästigt. Ein Zeuge wurde, als er eines Morgens nach der Arbeits Plan der Gründung eines Hochofenwerkes in Hamburg werden von sich das Landgericht namentlich dadurch, daß es das Werben für den stätte ging, plöglich von einem Schuhmann angepackt und am Arme verschiedenen Blättern, darunter auch von den„ Hamburger Nach- Streit unter den Arbeitswilligen und denen, die von den Streit geschüttelt. Er sollte sich nicht mehr in dieser Straße blicken lassen. richten" und der„ Köln . Volksztg.", bestätigt. Nach erstgenanntem posten für solche gehalten würden, verurteile. Gerade das Werben Der Schußmann fannte ihn und habe gewußt, daß er kein TextilBlatt befindet sich das Projekt allerdings noch im ersten Vorbereitungs- fei ein wesentlicher Bestandteil des Streitpostenstehens und der arbeiter sei. Auch fei niemand weiter auf der Straße gewesen. stadium. Man beabsichtigt, ausländische Erze( Schweden , Spanien ) Ausübung des Koalitionsrechts. Es sei unhaltbar, fagen zu wollen, laden lassen. Der Gerichtshof lehnte die Bernehmung der Der Angeklagte hatte zu seiner Entlastung noch mehrere Zeugen zu verhütten. Als Kapital wird die Summe von 6 000 000 m. an sich sei das Streitpostenstehen erlaubt, seine Ausübung sei aber 8eugen ab, da die Sachlage genügend geklärt jei. Wegen Be Als Kapital wird die Summe von 6 000 000 M. ein Vergehen gegen die Straßenpolizei- Berordnung. leidigung in zwei Fällen wurde der Angeklagte zu zehn Tagen Gefängnis verurteilt. Der Form nach soll der Angeklagte sich der Beleidigung, schuldig gemacht haben.
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Die Verhandlungen über die Gründung eines deutschen StahlDer Straffenat des Kammergerichts verwarf beide Res werksverbandes, die gestern aufs neue in Köln begonnen haben, visionen, so daß es im Falle Schulz bei der Verurteilung, im Falle führten, wie die„ Köln . 8tg." zu berichten weiß, zur Beilegung ber Beirau bei der Freisprechung bleibt. Präsident Lindenberg schiedener bisheriger Differenzen. So hat die deutsch - luxemburgische Der Weber Apis hatte vereint mit einem Kollegen die arbeitsBergiverks- und Hüttengesellschaft sich mit der ihr zugewiesenen führte aus: Zunächst zur Sache Schulz und Genossen. Es sei willige Fabrikarbeiterin Bräunlich aufgesucht, um dieselbe zu vers Beteiligungsziffer einverstanden erklärt und sich der vereinigten unrichtig, daß, weil das Reichsgericht das Streit anlassen, die Arbeit einzustellen. Bei dieser Gelegenheit hat er die füddeutsch- rheinisch- westfälischen Gruppe angeschlossen. Auch Dillingen post en stehen für erlaubt erklärt, nun jeder Streit Helmen auf Arbeit zu gehen! Es sei eine Schande, Worte geäußert: Schämen Sie sich da nicht, zwischen Raupen und Haspe sind beigetreten. Mit Düdelingen wird noch verhandelt, posten das Recht habe solle, das Publikum zu belästigen. Er tönne fie arbeiten und ihren Schwestern nebst Brüdern in den Rücken und zwar scheinen die Aussichten für den Beitritt dieses Werkes ja mit den Leuten in Verkehr treten, sobald aber dies in eine fallen." Er wäre beinahe der Crimmitschauer Justiz entgangen, denn günstig zu fein. Im ganzen nehmen jedoch die Verhandlungen den Belästigung ausarte, so habe die Polizei dieser entgegen zu treten. bie angeblich Beleidigte erklärte: Ich fühle mich nicht be Verlauf, daß man nicht auf die Begründung eines allgemeinen Das sei aber die Absicht der Beamten in Sachen Schulz gewesen. leidigt! Ich will nicht haben, daß der Mann bes Stahlwerkverbandes auf der ursprünglich geplanten weiteren Grundlage hinstrebt, sondern den Ausbau der bestehenden Verbände, ins- Nach den„ thatsächlichen Feststellungen" des Landgerichts sei an- straft werde, ich habe auch feinen Strafantrag besondere des Träger- und Halbzeugverbandes in festerer Form und zunehmen, daß der Beamte nur um die Ruhe und Ordnung anwalt beantragte eine hohe Strafe wegen Vergehen gegen§ 153 Der Fabrikant Böttger hat es gemacht. Der Amts unter Einbeziehung des Auslandsgeschäfts in Aussicht nimmt. aufrechtzuerhalten, vorgegangen sei. Somit rechtfertige sich die Schienen und Schwellen bleiben anscheinend hiervon ausgeschlossen. Bestrafung. der Gewerbe- Ordnung. Urteil: 4 Tage Gefängnis.
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Bemerkenswert von den Verhandlungen dieses Tages ist auch noch eine, die einen im Reichstage und sächsischen Landtage er örterten Fall behandelt. Der Arbeitswillige Lorenz aus Frankenhausen hatte bei einem Tanzvergnügen im Gasthofe unter den höhnischen Zurufen des Publikums allein tanzen müſſen. Die Musik sollte dabei einen Tusch geblasen haben. Dieser hatte gegen einen gewissen Otto und den Musikdirektor anwalt Tietze Privatllage gegen Ahnert erhoben. Durch eine Ahnert Strafantrag gestellt, außerdem noch durch Rechtsumfangreiche Zeugenvernehmung wurde die Unschuld der Angeklagten bewiesen. Der Gerichtshof sprach beide frei.
Charlottenburger Wasserwerke. Der Geschäftsbericht der Gesell- Im Falle Beirau, to mit Recht Freisprechung erfolgt fchaft für 1902/03, das fünfundzwanzigste Jahr seit dem Bestehen sei, lägen die Dinge ganz anders. Da habe der Vorderrichter feftder Gesellschaft weist eine Gesamteinnahme von 2616 212 Mart gestellt, und daran sei das Revisionsgericht gebunden, daß die polizei( im Vorjahr 2420 606 m.), darunter 1784 236 M. für Wasserliche Verfügungsgewalt sich darauf richtete, die Streitposten zu entgelder 2c., nach. An Ausgaben waren erforderlich: für Unkosten und fernen, in eil sie Streitposten seien. Das gehe nicht, Zinjen 608 738 M., für Abschreibungen 157 754 M.( i. V. 181 333 M.). folche Verfügung trete dem Koalitionsrecht entgegen. Wenn nun ein Aus dem mit 1717 941 m. verbleibenden Reingewinn soll eine Streifpoften einer zu Unrecht ergangenen polizeilichen AufDividende von 14 Prozent gegen 13% Prozent im Borforderung jahre verteilt werden. Der auf neue Rechnung vorgetragene Saldo forderung nicht nachkomme, so könne er nicht bestraft werden, beträgt demnach 37 941 M. Mit dem Abschluß eines Wasser- wenn auch an sich niemanden das Recht zustehe, erst nachzuprüfen, Lieferungs- Vertrages mit der Gemeinde Briz wurde das Ver- ob eine polizeiliche Anordnung berechtigt oder nicht berechtigt sei. Wir fürchten, der Arbeitswillige wird auch in Zukunft allein forgungsgebiet nach dem Süden hin vergrößert. Wie der Bericht Das Landgericht sei auch berechtigt gewesen, selbständig nachzuprüfen, tanzen. Schließlich geht es doch selbst in Crimmitschau nicht so weiter bejagt, bedingen die Erschließung neuer Wasserquellen für ob die Wegweisung auch wirklich zur Aufrechterhaltung der Ruhe, weit, daß man anständige Arbeiter zwingen kann, mit ArbeitsStation Beelitzhof, Rohrnetz- Erweiterungen die Aufwendung weiterer Ordnung und Sicherheit erfolgt sei, und sei dabei nicht an die An- willigen zusammen zu tanzen. Geldmittel. Es soll daher eine Erhöhung des Aktienkapitals um gaben der Beamten gebunden. Andrerseits habe der Richter aber 3 000 000. stattfinden. die Zweckmäßigkeit" und" Notwendigkeit" einer Anordnung, von Die priesterliche Einmischung in einen Lohnkampf hatte in Lauf Die Gewerkenversammlung der Zeche Freie Bogel und Un- der feststehe, daß sie zur Aufrechterhaltung der bei Nürnberg dazu geführt, daß eine Anzahl Arbeiter aus der Kirche verhofft" in Hörde, die sich bekanntlich dem Kohlensyndikat nicht an- Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Bequemlichkeit austraten. In genanntem Drt dauert die Töpferaussperrung noch gefchloffen hat, gestaltete sich recht wenig angenehm für deren Vor- des Verkehrs ergangen" sei, nicht nach zu prüfen. immer fort, da der Fabrikant Bankel von den 125 Ausgesperrten stand, da, wie sich bald zeigte, die Mehrzahl der Gewerken mit dem Nichtanschluß der Zeche an das Kohlensyndikat nicht einverstanden Das Stammergericht zeigt hier also den Polizeibehörden an nur 85 wieder einstellen will, welcher Vorschlag von den Ausist. Der Vorsigende, Rechtsanwalt Sauer Stöln, führte in seiner zwei Schulbeispielen, wie sie es machen sollen, um auf alle Fälle Die Situation ist für sie sehr günstig, da wenig Arbeitswillige zu vergesperrten in geheimer Abstimmung einstimmig zurüdgewiesen wurde. Darlegung der Geschäftslage aus, die Situation der Gewerkschaft des Kammergerichts bei der Verurteilung von Streitposten sicher zu zeichnen und diese meistens nur ungelernte Arbeiter sind. In der habe sich in letzter Zeit anders gestaltet; die Annahme, es werde der sein. Die Ausübung des ihnen gesetzlich garantierten Koalitions- höchsten Not erschienen die beiden Ortsgeistlichen nebst Zeche, nachdem der Beschluß, einen neuen Schacht anzulegen, gefaßt rechtes wird den Arbeitern damit noch weiter erschwert. Der einem Amtsbruder aus Schwabach dem Unternehmer als reitende war, eine Mehrbeteiligung zugebilligt werden, habe sich nicht be- Erfolg wird auch hier sein, daß man die Arbeiterschaft mehr und Engel; sie bemühten sich eifrig um Anwerbung von stätigt. Nach Lage der Sache habe die Zeche mit 180 000 Tonnen mehr dazu drängt, den Kampf um ihre Befreiung auf politischem Streitbrechern und suchten auch eine Organisation der ArbeitsJahresbeförderung nicht beim Syndikat bleiben können, solch eine Gebiet auszufechten. willigen zu gründen. Damit riefen sie einen Sturm der Entrüstung unter Förderung sichere der Zeche nicht das Bestehen. Die Anlage eines der Einwohnerschaft hervor, und eine Anzahl von Arbeitern fehrten der menen Schachtes im Westfelde werde 2-2 Millionen fosten. Berlin und Umgegend. Kirche, deren Diener so offensichtlich zu Gunsten der Besitzenden Coviel Geld fönne man aber nicht ausgegeben. Der Vorstand schlage Achtung, Schuhmacher! gegen die Nichtbefigenden eingetreten, den Rücken. In einer Boltsdeshalb vor, in der Nähe des alten Schachtes einen neuen Schacht Laut Beschluß der Generalversammlung vom Montag ist über versammlung wurde ihr Vorgehen auf das schärfste verurteilt. Die niederzubringen, der sich billiger stelle. Es müsse auch eine neue die Filzschuh- Fabrik von Kusche. Büschingstr. 8, endgültig die beiden Geistlichen waren eingeladen und auch erschienen; sie Fördermaschine für den alten Schacht sowie andre Anlagen beschafft Sperre verhängt worden. Die Organisation sicht sich zu dieser Maß- gaben zu, daß ihre Handlungsweise geeignet gewesen sei, die Meinung werden. Er ersucht schließlich im Auftrage des Vorstandes um Be- nahme veranlaßt, nachdem Herr Seusche die ihm von seinen Ar- zu erwecken, daß sie, die Verkünder der christlichen Lehre, dieser willigung von 1 Million Mark Zubuße. beitern gemachten Einigungsvorschläge brüst abgelehnt hat. Ta entgegen handeln und anstatt sich der Armen und Unterdrückten anplausible Gründe für die Entlassungen nicht angegeben werden zunehmen, die Reichen und Mächtigen unterstützen. Sie hätten aber konnten, sind diefelben thatsächlich nur darin zu suchen, daß Herr nichts Böses gewollt. Nun feien sie au andrer Ansicht Stuf dh e genötigt war, im Herbst v. J. die Lohnfäße einiger Artikel gekommen und sie würden feinen Fuß mehr in aufzubessern, die niedriger waren, als es sonst üblich ist. Ver die Banfelsche Fabrik segen. Die Versammlung sei für sic gangenen Herbst hatten Sie die Macht, jetzt habe ich dieselbe!" so eine große Lehre. Angesichts dieser Erklärungen wurde von der Anungefähr äußerte sich Herr tus che seinen Arbeitern gegenüber. nahme einer Resolution abgesehen. sei hier noch erwähnt, daß derselbe noch erklärte, daß er nicht ab Doch um auch Herrn Kusche Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, müßten diefelben einzeln zu ihm kommen um Arbeit aufragen. Es ist selbstverständlich, daß die Aus- Von den Metallarbeitern 50,-. Bon den Fliesenlegern 30,-. troffen sind 14 Personen, darunter drei weibliche, sämtlich unter- Crimmitschau : Ein franker Schuster 2 Vom Bau AlexandrinenFür die ftreikenden und ausgesperrten Weber in stüßungsberechtigt organisiert. Kollegen und Stolleginnen! Wir erstraße 50 durch Bier auf Liste 13 10,65. Bon den Töpfern Bau Lange, fuchen Euch dringend, den Zuzug nach der Fabrik von St us che streng b. Boß, Selofteritr. 101 4,- Von d. Buzern, Kolonne Sprechert d. Sad 4,50. Friedenau , Wielandstr. 8, d. Mathes 6,-. Durch eine amerikanische Auktion fernzuhalten. Bon den Maurern u. Arbeitern Bau Stepfanstr.42 durch W. Hadstein 7,90. Die Ortsverwaltung des Vereins deutscher Schuhmacher, Von dem Berjonal d. Firma Gaus u. Goldschmidt 11. Von den Fliesenlegern nebst Arbeitern 5. Firma Bielsky u. Co. durch Bollad, 4. Rate 10,25. Gesammelt Bau- Ausstellung durch Schorrak, 2. Rate 11,-. Bau Ulmstr. 3 3. Rate, Lifte 14 10,60. Bom Verein der Markthallen- Arbeiter 20,- durch August Schulz, Liste 17 7,- Gesammelt am Dombau zu Berlin , Bon den Maurern und Arbeitern am Bau Sophienstraße durch Rossade 10,05. Bon den Fliesenlegern nebst Arbeitern der Firma Bielsky u. Co. durch Bollack, 5. Rate 7,05.
Von seiten verschiedener Mitglieder wurde die Befürchtung aus gesprochen, das Kohlensyndikat werde die Zeche niederkämpfen. Befonders war Dr. Klewis der Ansicht, die Zeche werde im Stampfe gegen das Syndikat unterliegen. Die guten Rußkohlen möge man absehen, aber wie werde es mit der großen Menge Induſtriefohlen werden. Das Heil der Zeche sei nur beim Syndikat. Vielleicht erreiche man den Anschluß noch.
Vom Vorstand wurde die eingenommene Saltung verteidigt. Einen Kampf werde das Syndikat gegen die Zeche auf keinen Fall führen, da derselbe unverhältnismäßig teuer sein werde und auch nicht den noblen Anschauungen des Syndikats entspreche. Wolle man mit letterem wieder verhandeln, so könne das der jebige Vorstand so gut wie ein neuer, da die früheren Verhandlungen in durchaus korrekter Form geführt feien, aber es jei ausgeschlossen, günstigere Begingungen zu erreichen, und bei einer Beteiligung von 180 000 Tonnen könne man nicht existieren.
Schließlich wurde der Antrag des Vorstandes auf Zuzahlung von 1 Million Mark abgelehnt und beschlossen, mit dem Syndikat neue Verhandlungen anzuknüpfen.
Gewerkschaftliches.
Principielles vom Streifpoftenstehen. ( Rammergericht als Kommentator des Reichs
gerichts.)
geneigt sei, einige von den Entlassenen wieder einzustellen, doch träge gingen ein: Gewerkschaftskartell für Berlin und Umgegend. Folgende Bei
Ein ,, Arbeitswilligen"-Agent
und
ist der Schneider Hermann Rutschte, Dresdenerstr. 85, Hof III. Der selbe sucht Arbeitswillige für die Schneidermeister in Jena , die ihre Gehilfen aufs Pflaster geworfen haben. Alle Schneider seien hiermit gewarnt.
Funke, Dieffenbachstraße, ist hierdurch aufgehoben. Achtung! Kiftenmacher! Die Sperre über die Kistenfabrik von Die Lohnkommission.
Deutfches Reich.
Um gewisse Unterschiede deutlich zu machen", wie der Präfident sagte, verhandelte der Straffenat des Kammergerichts in seiner legten Sigung zwei Streifpoftenfachen, die nichts mit einander zu thun hatten, hinter einander und publizierte die Urteile in beiden Zur Schneiderbewegung. Die Aussperrung in Jena dauert Sachen zusammen. In dem ersten Fall waren die Streifposten fort. Die Unternehmer versprechen etwaigen Arbeitswilligen Schulz und Genossen wegen Nichtbefolgung einer zur Aufrecht- gute Jahresstellen" und hohe Löhne, die sie bisher nie
Für die ausgesperrten 8inlgießer und Stürzer:
Berichtigung. Zu der letzten Duittung muß es heißen: Von einem Glenden aus der Wrangelstraße 3, M.
Weitere Beiträge werden in unserm Bureau, Dragonerstr. 15, of part., Mittwochs und Sonnabends in der Zeit von 8-10 Uhr abends entgegen. genommen.
Ferner werden auf Wunsch auch Listen ausgegeben. Arthur Biester, Chorinerstr. 61 zu senden. Gelder, welche mit der Post eingesandt werden, sind an den Kaffierer
erhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit auf der öffentlichen gezahlt und welche bie ben ihnen aufs after georgenen Letzte Nachrichten und Depeschen. Straße ergangenen" polizeilichen Aufforderung zum Weggehen aus Schneider auch nie verlangt haben. In der Streifgegend vom Landgericht I Berlin zu einer Geldstrafe mit Woche tamen 14 Mann in Jena an, die aber sofort wieder als abreisten, folgender Begründung verurteilt worden:
Es sei festgestellt, hielten.
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fte bon den Verhältnissen Kenntnis Cr
daß hier der Schußmann, der von seinem Lieutenant die Anielten. Die Unternehmer im Schneidergetverbe zu Bremen wurden zwei Maurer verschüttet und einer getötet.
Humberts Dreyfus.
wie schon furz mitgeteilt, den dort gültigen weisung zum Aufpassen auf die Streifpoften hatte, gleich dem Tarif gekündigt. Dieselben erklärten, mit mehreren Ge Lieutenant die Befürchtung hegte, es könne wieder, wie ein Jahr hilfenmitgliedern des Tarifausschusses nicht zusammenarbeiten zu vorher bei einem Streit derselben Arbeiterkategorie( Maschinenbauer) fönnen. Nicht etwa aus dem Gefühl der Schwäche heraus, sondern Paris , 19. Januar. ( W. T. B.) In der von der Deputierten zu Ausschreitungen und Störungen des öffentlichen Verkehrs tommen. weil sie den streitfüchtigen Unternehmern jeden Vorwand zur Scharf- faminer ernannten Untersuchungskommission in der Angelegenheit der Die Streitposten hätten Passanten, unter denen sie Arbeitswillige macherei nehmen wollten, teilten die Gehilfen den Arbeitgebern Humberts wurde heute Labori vernommen. Derselbe erklärte, er vermuteten, befragt. Das sei eine Belästigung gewesen. In dieser mit, daß sie an Stelle der unliebſamen zwei andre Kommiffions- babe niemals in seiner Verteidigungsrede gefagt, daß die Humberts Weise für ihren Streit zu werben, berechtige§ 152 der Gewerbe- mitglieder delegieren würden, wenn die Unternehmer ihrerseits zwei politische Mitschuldige hätten. Labori führte aus, es gebe hier keine namhaft gemachte scharfmacherisch gesinute Vertreter durch andre er Gaunerei, deshalb gebe es auch keine Mitschuldigen. Ordnung die Streifenden nicht. fetzen. Auf die Antwort darf man gespannt sein. Der Staatsanwalt Baudouin hat heute nachmittag dem Präsidenten des Kaffationshofes den Bericht über die Dreyfus- Angelegen richtshofe, daß die Kriminalkammer selbst eine Untersuchung anheit überreicht; dieser Bericht ist sehr lang. Man glaubt beim Gestellen werde wie im Jahre 1899. Die endgültigen Verhandlungen würden dann erst im Juni vor den Kasjationshof kommen.
Hansen wurde der Schaffner kleine von einer 2 otomotive Barmen, 19. Januar. ( B. H. ) Auf dem Bahnhofe Nitters
In dem andern Falle des Streifpostens Beirau fällte das Landgericht ein freisprechendes Urteil und führte im wesent: sehr an Breslau erinnert, fällte heute das Landgericht Mag de Wieder zwei Opfer des§ 153. Gin auffallendes Urteil, das Lichen aus: Die Wegweisung sei hier erfolgt auf die Anweisung des burg . Die Baudeputierten, Arbeiter Lorenz und llhde,( legzterer Nevierlieutenants, auf die Streifpoften aufzupassen und diejenigen ist Vertrauensmann und Angestellter des Bauarbeiter- Verbandes) wegzuweisen, die Arbeitswillige zur Nieberlegung der Arbeit an hatten von einem Nichtorganisierten verlangt, er solle, wenn er schon halten oder sie am Eintritt in die Fabrik hindern würden. Wenn nicht dem Verbande beitreten wolle, doch wenigstens die Lokalmarken nun auch die Schußleute sagten, der Grund ihres Borgehens sei die fleben. Als der Betreffende das brüst ablehnte, fagte Lorenz Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung gewesen, so genüge die Na, dann muß ich das dem Vertrauensmann bloße Angabe nicht, sondern nur wenn das Verhalten der Streit fagen." Uhde aber soll, als der Nichtorganisierte auch ihm erfaßt und zermalmt. Das posten thatsächlich geeignet gewesen sei, die öffentliche Ruhe und gegenüber sich weigerte, Marken zu leben, gesagt haben: Ordnung zu gefährden, sei die Wegweisung berechtigt. Es sei num Gericht uhde zu einem Monat Gefängnis, Lorenz zu drei Wochen wird sich finden." Wegen dieser Aeußerungen verurteilte das hier nicht ersichtlich, wie durch das Auf- und Abgehen der Leute auf Gefängnis. Das Gericht führte aus, die betreffenden Worte sollten der Straße und durch ihr gelegentliches Stehenbleiben habe die bebeuten": Wenn Du die Marken nicht flebst, fliegst Du aus öffentliche Ruhe und Ordnung gestört werden sollen. Vorliegend sei der Arbeit. Gegen das Urteil hat Rechtsanwalt Landsberg sofort vielmehr anzunehmen, daß die Schuyleute, der obigen Weisung des Revision eingelegt.
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Barcelona , 19. Januar. ( W. T. B.) Der Ausstand der Lungen getreten. Etive: 10 Schiffsreeder haben die von den Schiffsarbeiter ist in das Stadium von Berhands Ausständigen vorgeschlagene Grundlage angenommen.
Nach Meldungen aus Tarragona kam es dort wegen der Steuer auf Lebensmittel zu Ruheſtörungen, in deren Verlauf das Steuergebäude in Brand gesteckt wurde.