Stadtbaurat Krause erklärt die Voraussetzung Singers als Mädchen unter 18 Jahren, insofern sie nicht zur Familie des gleifung reuevoll zu. Troydem beantragte der Staatsanwalt je durchaus zutreffend. Die Vorlage wird nach kurzer weiterer Er- Wirtes gehören, verboten war. örterung angenommen. Die ununterbrochene Minimal- fechs Wochen Gefängnis, da es sich doch um einen erheb Ruhezeit innerhalb 24 Stunden wurde von 7 auf 10 Stunden lichen Vertrauensbruch handele. Die Verteidiger empfahlen dagegen verlängert und zwar für das gesamte, im Dienste des Wirtes dringend, den Angeklagten nicht ihre ganze Zukunft dadurch zu vers stehende Personal. Die bisherige Bestimmung betreffend die Frei- derben, daß man sie für den dummen Streich, der allerdings eine gabe von mindestens 6 Stunden an einem Nachmittag in jeder Unterschlagung darstelle, ins Gefängnis schide. Woche wurde beibehalten und neu hinzugenommen die Bestimmung, gericht entsprach diesem Ersuchen und erkannte auf je 100 M. GeldDas Schöffens daß in jedem Monat ein voller Ruhetag von 24 Stunden zu ge- strafe. währen ist. Weiter werden die Birte verpflichtet, dem Dienstpersonal gesundheitlich befriedigende Schlafräume zur Verfügung zu stellen, welche der Kontrolle unterstehen.
Nachdem der Schankwirt Emil Kerfin, Pantstr. 32b, wegen der Kassierung seiner Wahl die Klage gegen die Versammlung im Verwaltungsstreitverfahren erhoben hat, muß eine Vertretung der Versammlung bestellt werden. Das Mandat hierfür wird dem Stadtberordneten Taffel übertragen. Nach Erledigung einiger kleiner Vorlagen stellt sich um 9 Uhr die Nichtbeschlußfähigkeit der Versammlung heraus.
heißt es:
hat."
Soziales.
Aerzte und Krankenkassen.
Gerichts- Zeitung.
Versammlungen.
liche Statistische Amt in der Statistik der Krankenversicherung für mit folgendem ablehnenden Bescheid zurück:„ Die bösen Buben Jungen um die Zustellung einer Eintrittskarte. Er erhielt aber das Geld Anerkennung gekommen wäre. Wohl haben die Bäckers
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Die Freinächte der Bäckergesellen. Am Dienstagnachmittag be schäftigte sich eine im Gewerkschaftshause abgehaltene Bäderversamm lung mit der feit Jahren erhobenen aber immer noch nicht durchs Mit welchen grundlosen Behauptungen in dem gegenwärtigen Streite von ärztlicher Seite operiert wird, lehrt ein Artikel der dem hiesigen Schöffengericht. Es handelte sich um eine Privatflage Referent Seshold beleuchtete zunächst die äußerst mangel Die bösen Buben" gaben gestern eine eigenartige Gastrolle vor geführten Forderung: Gewährung je einer arbeitsfreien Nacht an ben drei hohen Festen: Weihnachten, Ostern und Pfingsten. Der Boffischen Zeitung", der offenbar von einem Arzte herrührt. Darin Rudolf Bernauer vom Neuen Theater, beide vertreten durch Arbeiterschuh- Borschriften, dann ging er auf das eigentliche Thema der der Schauspieler Karl Meinhard vom Deutscher Theater und hafte Befolgung der für das Bäckergewerbe bestehenden Justizrat Paul Jonas , gegen den Hausdichter des Metropol „ Es iſt uns unbegreiflich, wie man bestreiten kann daß der Erlaß Theaters, Julius Freund, vertreten durch Rechtsanwalt Leonhard Bersammlung ein und führte dazu aus: Drei arbeitsfreie Nächte im des Krankenversicherungs Gesetzes die Lage der Aerzte verschlechtert Friedmann. Die beiden Privatfläger sind die Unternehmer der ganzen Jahre für die Bäckergesellen, welche jahraus, jahrein Sonn „ Die Krankenkassen haben die Preise der ärztlichen Leistungen gehenden Borstellungen. Der Zutritt zu diesen ist nur denjenigen Personen Reihe von Jahren eine Rolle bei allen von den Bädern geführten unter der Spizmarke„ Die bösen Buben" von Zeit zu Zeit in Scene und Feiertags ebenso wie an Wochentagen schuften müssen, das ist eine gewiß recht bescheidene Forderung. Sie spielte schon seit einer herabgedrückt, soweit sie nur herabgedrückt werden konnten." gestattet, welchen auf ihre Namen lautende Eintrittskarten zugestellt Demgegenüber sei doch einmal darauf verwiesen, daß das kaiser- find. Bu einer solchen Vorstellung ersuchte Herr Julius Freund Lohnbewegungen, ohne daß daß sie bis jetzt zur allgemeinen 1900 alle von den Aerzten erhobenen Klagen einer gründlichen Unter- bedauern, an Julius Freund keine Einladung senden zu können, da Jahre 1900 erklärt, daß diese Forderung durchaus berechtigt fei; den Einigungsverhandlungen im fuchung unterwirft. Darin wird festgestellt, daß erstens was wir ihnen die Anwesenheit des Herrn Freund bei den Veranstaltungen aber nur die Concordia- Innung hat sich um die Erfüllung dieser For schon mehrfach dargelegt haben die Arztkosten per Kopf der„ bösen Buben" nicht erwünscht erscheint." Julius Freund fühlte derung einigermaßen bemüht, die Germania- Innung hat nichts gethan, der Versicherten seit 1885 bon 2,15 M. auf 3,60 m. sich durch diesen Brief verlegt und schrieb an die Privatkläger um ihre Mitglieder zur Anerkennung der berechtigten Forderung anzu im Jahre 1900( und 3,70 M. im Jahre 1901) gestiegen folgende Antwort:" Ich habe Ihre albernen, im vollsten Sinne des halten. Wenn ein Teil der Berliner Bäckereien in der Nacht vom sind; daß zweitens die Arztkosten jetzt einen größeren Bruchteil der Wortes bubenhaften Zeilen erhalten und erhalten und würdige diese ersten zum zweiten Feiertag jest nicht arbeiten lassen, so ist das im gesamten Krankheitsfosten ausmachen als im Jahre 1888; daß einer Antwort nur, itm ein Mißverständnis zu berichtigen. wesentlichen dem Umstande zu danken, daß das Publikum, veranlaßt drittens die Arztkosten bei den Ortskaffen in erheblich stärkerem Dilettanten- Abende beigewohnt und diesmal die Besorgung der Badwaren lauft. Obwohl sich längst herausgestellt hat, daß die Ich selbst habe nur ein einziges Mal einem Ihrer allerersten durch die Aufrufe der Bäckergesellen, am zweiten Feiertage feine Maße gestiegen sind als die Verwaltungskosten; daß viertens, Karte nur im Auftrage einer mir bekannten jungen Künstlerin über- Bäderarbeit in der Nacht vom ersten zum zweiten Feier trozdem die Zahl der Aerzte in Deutschland seit 1885 um 74 Proz. nommen, in der irrigen Meinung, es mit wohlerzogenen Leuten zu tage den Meistern keinen Vorteil bringt, ja daß sie die gestiegen ist, die Ausgaben der deutschen Krankenkassen, berechnet auf den thun zu haben, ohne auf eine derartig pöbelhafte aber mich eigentlich unfoften nicht einmal deckt, müssen doch die Gesellen in einem sehr Kopf aller approbierten Aerzte, noch viel stärker, nämlich um 118 Proz. recht belustigende Anrempelung impotenten Brotneides gefaßt zu arbeiten, fie haben also während des ganzen Jahres nicht einen großen Teil der Berliner Bäckereien in den genannten Nächten gestiegen sind; daß fünftens zwar die Kaſſenklientel pro Kopf des fein."- Dieser Brief bildete den Gegenstand der Privatapprobierten Arztes um 75 gestiegen, die nicht versicherte Klientel flage. Justizrat Jonas hielt die in dem Briefe ent einzigen freien Tag. In Nürnberg , Fürth . Würzburg , München und aber um 989 abgenommen hat. Von dieser Abnahme entfallen haltenen Beleidigungen für fehr schwere. Der Beklagte habe einigen andren bayrischen Städten ist die Arbeit in den drei in demnach nur 75 auf die Zunahme der Versicherten, 914 aber auf die die Privatkläger seien die Veranstalter eines in geschlossenem Streise Was sich in diesen Orten durchführen läßt, ist auch anderwärts möglich. gar keine Veranlassung gehabt, so in Zorn zu geraten, denn Rede stehenden Nächten durch Polizeiverordnung bereits verboten. Nach diesen Untersuchungen kommt das kaiserliche Statistische bleiben, zu beftinumen, wessen Anwesenheit ihnen erwünscht sei oder Regierungen um Erlaß von Berordnungen zu ersuchen, wie sie in den fich abspielenden Unternehmens, es müsse ihnen daher unbenommen Das Bestreben der Gesellen geht nun dahin, durch Petitionen an die Amt zu dem Schluß, daß sich die Lage der Aerzte während des nicht. Rechtsanwalt Friedmann machte dagegen geltend, daß genannten bayrischen Städten bestehen. Die Petitionen sollen gemeinsam Bestehens der Versicherungsgesetzgebung nicht wegen, sondern trotz der Angeklagte durch die ihm gewordene Abweisung in der ihr von den Gesellenausschüssen und den Vorständen der Innungen derselben verschlechtert hat. Wie man angesichts solcher Feststellungen behaupten kann, die Eintrittskarten zu den Veranstaltungen der Bösen Buben" doch Redner verlas diefelbe. Sie fordert unter ausführlicher Begründung, daß gegebenen Form sich sehr verletzt fühlen mußte. Schließlich würden unterzeichnet werden, wozu sich die letzteren bereit erklärt haben. Für Berlin wird die Petition an den Polizeipräsidenten gerichtet. Der Kaffen hätten die Bezahlung der Aerzte herabgedrückt, ist uns an jeden gegeben, der 10 Mark zahle. Die" private" Beranunbegreiflich; umgekehrt ist es: die Kassen haben die Bezahlung der sonst einer Konzeffion bedürftige und vielleicht nicht tonzeffions- 10 Uhr bis zum zweiten Feiertage abends 10 Uhr verboten unbegreiflich; umgekehrt ist es: die Klassen haben die Bezahlung der staltung und die Gefchloffenheit" fei nur eine Form für das die Herstellung sowie das Austragen von Backware zu Ostern, Aerzte fortgesetzt erhöht. Pfingsten und Weihnachten in der Zeit vom ersten Feiertage morgens Aber ebenso unbegreiflich ist uns, wie der Arzt in der„ Vossischen Freund aufs schwerste auch dadurch beleidigt, daß sie dritten Per Verordnung erlassen werden sollte, es Pflicht der interessierten fähige Theaterunternehmen der Privatkläger. Diese hätten Herrn 1210 wird. Zum Schluß betonte der Referent, daß, wenn die gewünschte Beitung" schreiben kann: fonen gegenüber den Verdacht ausgesprochen haben, der Beklagte " Die Kunden, die außerhalb der Kassen stehen, find ſpärlich könnte seine Anwesenheit dazu benußen, um sich etwas von ihrem Bäckereiarbeiter sei, über die strikte Durchführung derselben zu wachen. gefät." geistigen Eigentum anzueignen. Der Gerichtshof hielt dafür, daß Ferner betonte der Redner, daß die Gewährung der drei geforderten Freis Von den 56 Millionen Einwohnern des Deutschen Reiches ge- der Brief des Angeklagten in hohem Maße beleidigend fei und bei nächte der Anfang fein müsse zur Durchführung der vollen Sonntagsruhe hören rund 10 Millionen den Krankenkassen an. Nur ein ganz ge- weitem das Maß dessen übersteige, was der bei Künstlern vielleicht Die Diskussionsredner stimmten dem Als Jllustration zu dem oft erübliche ungebundene Ton gestatte. Das Ablehnungsschreiben der Referenten in allen Punkten bei. ringer Bruchteil der Kassen hat bis jetzt Familienversicherung, die Privatkläger enthalte objektiv zivar teine Beleidigung, aber man Zahl der mitversicherten Familienangehörigen läßt sich mit der vor- fönne boch verstehen, daß der Empfänger sich darüber ärgern mußte. handenen Statistik leider nicht feststellen, aber sie erreicht nicht entfernt Dies berücksichtigend, erkannte der Gerichtshof gegen Herrn Freund die Zahl von 10 Millionen, auch noch keine 5 Millionen; es bleiben nur auf 50 Mart Geldstrafe. mehr als 40 Millionen der freien ärztlichen Pragis übrig und das nennt man gegenüber der Zahl der Kassenpatienten
Zunahme der Aerzte.
spärlich gesät?
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im Bäckergetverbe.
örterten Thema: Kost- und Logiswesen, hatte ein Versammlungsbesucher sein Mittagseffen in natura mitgebracht: Ein Teller Startoffeln mit einem halben Hering, welches in der Versammlung unter allgemeiner Entrüstung vorgezeigt wurde und als ein in die Augen springender Beweis dafür diente, wie notwendig die Vera besserung der Arbeitsverhältnisse der Bäckergesellen ist.
Die Versammlung erklärte sich mit der Fassung der ihr vors gelegten Petition einverstanden. Diese wird nun den Vorständen der präsidenten zugestellt. beiden Innungen zur Unterschrift präsentiert und dann dem Polizei
waren- Geschäfts von Wilhelm Lindstedt, Leipzigerstr . 126, weigerte Ein eigensinniger Arbeitgeber. Der Inhaber des Delikatesfich, einem Hausdiener, den er am 3. Dezember entließ, ein Zeugnis Die Aerzte in Crimmitschau haben ihre Thätigkeit für werbe- Ordnung ein solches forderte. Der Hausdiener sei zu frech auszustellen, obgleich der Entlassene unter Berufung auf die Gedie dortige Drtstasse eingestellt. gewesen, er habe kein Zeugnis verdient, meinte Herr Lindstedt. Die Drahtarbeiter( Sektion des Metallarbeiter- Berbandes), Nachdem der Entlassene wochenlang vergebens versucht hatte, durch besprachen am Mittwoch in einer start besuchten Versammlung die Arbeitslosigkeit und Arbeitsnachweis. briefliche Wiederholungen seiner Forderung ein Zeugnis von seinem eventuelle Neuregelung ihres Lohntarifs. Wie der Referent Die Stadtverwaltung in Köln hat nach vorheriger Beratung früheren Arbeitgeber zu erlangen, wandte er sich an das Gewerbe- Wiesenthal ausführte, hat es während des verflossenen Jahres mit den gewerkschaftlichen Organisationen Sonntag, 17. Januar, gericht, und dieses belehrte den Arbeitgeber am 7. Januar, daß er wegen Nichtinnehaltung des Tarifs verschiedentlich Differenzen eine amtliche Arbeitslosen- Zählung vorgenommen, wobei die Drgani zur Ausstellung eines Zeugnisses verpflichtet ist. Abermals ver- zwischen Arbeitern und Unternehmern der Branche gegeben. In einem fationen die Zähler stellten, die Stadt die Kosten trägt und die gingen zwei Wochen, ohne daß der Entlaffene ein Zeugnis erhielt. alle ist sogar der seit 27 Jahren in der betreffenden Fabrik beBearbeitung des Materials übernimmt. Am 20. Januar fand ein zweiter Termin vor dem Gewerbegericht schäftigt gewesene Vertrauensmann entlassen worden, angeblich wegen Diese Zählungen sollen sich periodisch wiederholen. Das vorläufige Ergebnis der ersten Zählung ausstellen. Gleichzeitig sollte auch eine Entschädigungsklage ber den Tarifs zu beseitigen, hat die Kommission bereits einen neuen statt. Hier mußte Herr Lindstedt das verlangte Zeugnis sogleich Mangel an Arbeit. Um nun die Mängel des am 1. April ablaufenliegt jetzt vor. Es waren danach am 16. Januar, einem Sonnabend, liegt jetzt vor. Es waren danach am 16. Januar, einem Sonnabend, handelt werden, die der entlassene Hausdiener gegen feinen früheren Tarifentwurf ausgearbeitet, jedoch sind die Verhandlungen darüber arbeitslos: 2476 arbeitsfähige männliche, männliche, 161 arbeitsfähige Arbeitgeber anhängig gemacht hatte. weibliche Arbeiter, 597 frante männliche, 195 franke weibDa der Entlassene ohne mit den Unternehmern noch nicht zum Abschluß gekommen. Bezüg liche Arbeiter; insgesamt ergaben sich also Beugnis über seine bisherige Thätigkeit eine neue Stellung nicht lich der Frage, ob der jetzt bestehende Tarif gekündigt werden solle als arbeitslos 3429 Arbeiter beiden Geschlechts. erhalten konnte, forderte er eine Entschädigung von 82 M., er ver- oder nicht, beschloß die Versammlung: Die Mitglieder der Die Zahl ist aber noch erheblich höher, da es in einzelnen Bezirken mit zahlte. Immerhin eine verdiente Strafe für unbegründeten die Kündigung des alten Tarifs zu beantragen, falls bis zum in einzelnen Bezirken mit glich sich jedoch mit dem Beklagten, dahin, daß dieser ihm 41 M. Schlichtungskommission erhalten Vollmacht, bei der Ortsverwaltung den Zählern haperte. Der Zähltag wie die vorhergehenden Tage Eigensinn. hatten für die Arbeitsgelegenheit günstiges und frostfreies Wetter. Kündigungstermin die Verhandlungen über den neuen Tarif nicht Und dennoch die erschreckend hohe Bahi! Es hat sich erwiesen, daß Wegen thätlicher Beleidigung seines Dienstmädchens wurde abgeschlossen sind. der einzig zuverlässige Maßstab zur Feststellung der Arbeitslosigkeit gestern der Friseur Heinrich Hollmann vor der vierten Straffammer folche amtliche Zählungen von Wohnung zu Wohnung sind. Handlungsgehilfen und Gehilfinnen Die des Landgerichts I zur Verantwortung gezogen. Der Angeklagte Deutschlands , Bezirk Berlin Süden. Freitagabend 9 Uhr: Sizung städtische Verwaltung hatte bisher stets die Arbeitslosigkeit nach den wurde beschuldigt, sein Dienstmädchen in beleidigender Weise berührt im Restaurant zur Turnhalle, Brinzenstraße 50. Frl. Bader spricht über Bahlen der allgemeinen städtischen Arbeitsnachweise- Anstalt tagiert und geliebfost zu haben. Er behauptete, daß dies nur in der An- Emancipationstämpfe". Gäste find willkommen. und sich bei ihrer Haltung gegenüber den Anträgen auf Schaffung getrunkenheit geschehen sein tönne. Die unter Ausschluß der Berliner Tanzlehrer Verein( Freie Bereinigung). Sigung sowie von Notstandsarbeiten auf diese berufen. Am Tage der Zählung Beffentlichkeit vorgenommene Beweisaufnahme muß diese Behaup- Uebungsstunden jeden Freitag 9%, Uhr, im Englischen Hof, Neue Roßftr. 3. waren bei der Anstalt nur 968 männliche in Köln anfäffige Arbeits- tung aber nicht bestätigt haben, überdies traten zwei ehemalige Prüfung der neu aufzunehmenden Mitglieder. Lose eingezeichnet, während die Zählung 2676 arbeitsfähige männliche Dienstmädchen als Beugen gegen ihn auf, indem fie bekundeten, daß Arbeitslose ergeben hat. der Angeklagte auch ihnen sonderbare Beweise seiner Zuneigung Letzte Nachrichten und Depeschen.
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gegeben habe. Der Staatsanwalt beantragte sechs Monate Gefängnis, der Gerichtshof fah aber die Sache milder an und erkannte nur auf 100 Mart Geldstrafe.
Centralverband der
Der französische Senat.
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Der Achtuhr- Ladenschluß wurde in Gera durch polizeiliche Anordnung für Bäder und Fleischer eingeführt. Ausgenommen von Zum Darmstädter Bergiftungsfall. dieser Bestimmung ist nur der Sonnabend, an dem, wie in den Frankfurt a. M., 28. Januar. Nach Meldung der Frank anderen Geschäften, um 9 Uhr Geschäftsschluß ist. Für alle andren 3wei jugendliche Selbstmordkandidaten, die ihren Eltern die furter Zeitung" aus Darmstadt ist heute mittag die Gemeindeschwester Geschäfte, ausgenommen die Milchhandlungen, war der Achtuhr- Weihnachtsfreude völlig verdorben hatten, standen gestern in den Agnes als fünftes Opfer der Vergiftung im Elisabethstift gestorben. Ladenschluß bereits seit dem 1. Januar eingeführt worden. Darmstadt , 28. Januar. Laut Meldung der Darmstädter Personen der 19jährigen Buchhalter G. und 2. vor dem Schöffen Eine Probe glänzender Disciplin haben die Arbeiter Nürn- gericht, um sich wegen eines ganz thörichten Streiches zu verant Beitung" beläuft sich die Gesamtzahl der an Vergiftungserscheinungen Bor auf 16. Mit der wissenschaftlichen Untersuchung des mutmaßlichen bergs gegeben. Vor einiger Zeit wurde vom Magistrat neuer Chef frankheitshalber längere Zeit von Berlin abwesend sein mußte. Strankheitserregers sind die Professoren Gaffty und Bostroem betraut worten. Beide waren in einem hiesigen Engrosgeschäft thätig, dessen erkrankten Besucherinnen der Kochschule des Alice Frauenvereins dings wieder die Errichtung einer allgemeinen Orts- Krankenkasse während dieser Zeit waren die Angeklagten mehr sich selbst über- Krankheitserregers sind die Professoren Gaffty und Bostroem betraut berlangt. Wie gewöhnlich lehnten die freifinnigen Stadtväter dieses lassen als sonst. G. trug den Schlüssel zum Geldschrank bei sich, worden. Verlangen ab, weil sie den Arbeitern nicht das Recht einräumen wollen, in ihren Versicherungsangelegenheiten mitzubestimmen. Als der außer den Geschäftsbüchern auch Kleinere Geldsummen be die Regierung dann den Magistrat zwang, wenigstens eine absäumten die beiden jungen Menschen ihre Pflichten, die herbergte. Bei dem Mangel einer strengeren Aufsicht ver- Paris , 28. Januar. ( W. T. B.) Der Senat genehmigte die im Abstimmung über die Frage unter den Beteiligten zu ver anstalten, flügelten die Herren einen Abstimmungsmodus aus, fie fonft gana eifrig erfüllten, und famen mit Buchungen und der Haag zwischen Frankreich und mehreren Mächten zur Regelung von Erledigung sonstiger geschäftlicher Angelegenheiten in Rückstand. Alle Gefeßesstreitigkeiten und Streitigkeiten in der Rechtsprechung der auf der ganzen Welt noch nicht angewendet wurde. wurde nämlich die Zahl der Versicherungspflichtigen festgestellt und ihre Sünden fielen ihnen ein, als sie erfuhren, daß der Chef am abgeschlossenen Uebereinkommen, erstens bezüglich des Schuzes Minderjähriger, zweitens bezüglich der Verheiratung bestimmt, daß die Kasse nur dann errichtet werde, wenn mehr als 24. Dezember heimkehren würde. Nun überfiel sie eine Angst, die und brittens bezüglich der Trennung von Tisch und Bett. die Hälfte der Stimmberechtigten sich für die Orts- Krankenkasse er- fie ganz topflos machte. Sie waren beide der Meinung, daß ihnen Im weiteren Verlaufe der Sigung genehmigte das Haus kläre. Da unter solchen Umständen an die Erzielung einer Mehrheit gar nichts übrig blieb, als sich das Leben zu nehmen. Zu diesem mit 238 gegen 39 Stimmen den Gefeßentivurf betreffend Aufnicht zu denken war, wurde in einer Arbeiterversammlung bewed steckte der erste Angeklagte eine Summe von 480 M., die für hebung der Stellenbermittelungs- Bureaus; die schloffen, fich an der Abstimmung überhaupt nicht zu beteiligen. Das Geschäft eingegangen war, zu sich und beide entflohen, nachdem sie Aufhebung wird jedoch in das Belieben der Gemeinderäte gestellt. Nunmehr liegt das Resultat der Abstimmung vor: von 54000 Stimme einen Revolver eingekauft und nicht etwa bei Dressel, fondern bei berechtigten haben ganze 42 abgestimmt, von diesen erklärten sich 35 schinger zu Mittag gegeffen hatten. Ihre Uhren schickten sie ihren Madame Humbert. Eltern mit einigen Abschiedsworten zu. Nun ist aber das Revolvergegen die Orts- Krankenkasse. taufen leichter, als die Ausführung eines Selbstmordes. Die beiden Paris , 28. Januar. ( W. T. B.) Vor dem Berufungsgericht Gefehlicher Schutz des Wirtschaftspersonals in der Schweiz . Bei thörichten Menschen tamen schon in Ertner auf andre Gedanken, sie sollte heute die Klage des Bankiers Cattaui gegen die Humberts der Revision des Wirtschaftsgefezes des Kantons Basel ist der schon ließen vom Selbstmord ab und schickten das gesamte Geld, das sie wegen Berleumdung verhandelt werden; die Verhandlung mußte bestandene Schutz des Wirtschaftsperfonals in erfreulicher Weise bei sich hatten, ihren Eltern ein, mit der Bitte, es ihrem Chef jedoch vertagt werden, da Thérése Humbert fich frank gemeldet und erweitert worden, wozu Eingaben des Vereins der Hotel - wieder zuzustellen. Das geschah denn auch, und der Chef wurde Frédéric Humbert sein Erscheinen verweigert hat. angestellten und der Vereinigung für internationalen Arbeiterschutz völlig schadlos gehalten. Die beiden Ausreißer hatten aber gar keine vorlagen. Beschlossen wurde vom Großen Rat, nachdem auch der Vorstellung, was aus ihnen eigentlich werden sollte. Sie wanderten Hamburg , 28. Januar. ( B. H. ) Der Kaffierer einer hiesigen socialdemokratische Regierungsrat Wullschleger entschieden für noch furze Beit planlos in der Nachbarschaft von Berlin umher Firma, Frahm, ist nach Unterschlagung von 70 000 m. mit seiner einen weitherzigen Arbeiterschutz eingetreten, das Verbot und kehrten dann als reuige Sünder zu ihren geängstigten Frau flüchtig geworden.- Der 23 jährige Buchhalter Petersen der Verwendung von männlichen Personen im Alter von Eltern zurück. Inzwischen war bereits Strafangeige erstattet worden. beging Wechselfälschungen in Höhe 100 000 M. Eine mit 90'000 m. 16 Jahren, während bisher nur eine solche von Die beiden jungen Menschen gaben gestern vor Gericht ihre Ent- I beteiligte Firma ist gededt. Petersen ist berhaftet.
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