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Staatssekretär Dr. Nieberding:
Gerichts- Zeitung.
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Ebenso bedürfen absolut der Ab-| verpflichtet wäre, und hier, wo die Richter selbst im Namen der Ge-[ Ersazanspruch schon nach drei Monaten verjähren zu lassen. Tehnung, die Ausnahmen, die ſtatuiert werden sollen von der rechtigteit Imrecht thun, fold man mit dem ängstlichsten Fiskalismus Gehr wünschenswert wäre es, wenn auch den burch eine u Entschädigungspflicht. Nun weiß ich ja, daß der, der vorsäßlich vorgehen? Meine Freunde und ich können dem Gesez nur zu begründete Haussuchung moralisch Geschädigten wenigstens eine rder durch grobe Fahrlässigkeit die Haft herbeigeführt hat, nach stimmen, wenn es den Grundsäten der Gerechtigkeit, Freiheit moralische Genugthuung gewährt würde durch eine öffentliche Erdem Gesetze von 1898 feine Entschädigung zu bekommen und Menschlichkeit mehr entspricht, als der Entwurf.( Lebhafter flärung, daß die Haussuchung nichts irgend wie Belastendes ergeben hat. Der Herr Staatssekretär fagt, daß er Respekt haben Beifall bei den Socialdemokraten.) hat.( Bravo ! links.) müsse vor so und so vielen früheren Beschlüssen des Reichstags. Hierauf vertagt das Haus die Weiterberatung auf Donnerstag Ach, wenn doch der Respekt vor den Beschlüssen des Reichstags nicht immer da vorhanden wäre, wenn sie etwas versagen, Ich habe nicht die Absicht, auf die juristischen Einzelheiten ein- 1 hr.( Außerdem Fortsetzung der zweiten Beratung des Etats des sondern auch wenn sie etwas geben, dann wären wir sehr zufrieden. zugehen, die vom Vorredner und den andren Herren in die Debatte Reichsamts des Innern.) Schluß 5 Uhr. ( Heiterkeit und Sehr richtig! links.) Gewiß, es kommt leider vor, gezogen sind. Ich glaube nicht, daß das hohe Haus disponiert ist, daß arme Teufel so elend und heruntergekommen sind, daß sie lieber auf Einzelheiten einzugehen, die besser der Kommission vorbehalten ins Gefängnis gehen, als draußen auf der Straße erfrieren. Ich des Vorredners muß ich widersprechen. Er hat ja im allgemeinen so überwerden.( Zuruf bei den Socialdemokraten.) Aber einer Bemerkung glaube aber nicht, daß die viele Schadensersatz- Ansprüche stellen werden. treibend gesprochen, daß er der Stärke seiner Position Abbruch gethan hat. Ein Nachspiel zu dem seiner Zeit vor dem Schwurgericht ver Aber wie ist es mit der groben Fahrlässigkeit? as foll Was das heißen? Gehört es nach der Meinung der Verfasser des Ent- Ein großer Teil seiner Forderungen ließe sich überhaupt nicht durch- handelten Mordprozeß Gleditsch beschäftigte gestern das wurfs zur groben Fahrlässigkeit, wenn der Verhaftete die Verlänge- das fiskalische Interesse maßgebend gewesen sei. Auch der Abg. des Anschlages auf den Major a. D. Reisch, dem dieser zum Opfer führen. Besonders aber sagte er, daß für diesen Entwurf hiesige Schöffengericht. Die Wirtschafterin Marie Gleditsch ist wegen rung seiner Haft verschuldet hat durch Unkenntnis der Ge Gröber machte Bemerkungen, die bei ihm die gleichen Anschaumgen gefallen ist, am 17. Oftober v. J. wegen Todschlags zu fünf Jahren feye? Im allgemeinen gilt bei uns das Gesez, daß im Strafvorausseßen. Das weise ich ganz entschieden zurück. Ich fann aus sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Wie noch erinnerlich verfahren die Unkenntnis der Gesetze dem Angeklagten nicht nügt, bester Ueberzeugung sagen, daß wir auch in dieser Frage von sein wird, hatte die Gleditsch, die eine Reihe von Jahren Wirt sondern schadet. Soll nun etwa hier jemand deshalb die Entschädigung verwirken, weil er vielleicht nicht alle ganz anderen Erwägungen ausgegangen sind. Der Abg. Heine schafterin bei dem Major a. D. Reisch gewesen war, die feste Hoffnung Rechtsmittel verfolgt hat? Häufig kommt es vor, daß in wie leichtfertiger Weise die Staatsanwaltschaft vorgeht. Ich hatte stellen würde. Nach beiden Richtungen hin war ihre Hoffnung ge sagte, bei der Gewährung der Entschädigung wird sich herausstellen, gehabt, daß letzterer sie heiraten, event. aber ihre Zukunft sicher die Beschwerde gegen den Haftbefehl unterlassen wird, schon vorher die Ehre, zu sagen, weil der Betreffende doch darauf rechnen kann, daß die Beschwerde sie sich innerhalb des staatsanwaltschaftlichen Ermittelungsverfahrens die Gleditsch daß die Zahl der Fälle, täuscht worden. Als der Major nach Berlin übersiedelte, wurde entlassen und verworfen wird und er nur drei bis vier Wochen länger in Saft ſizen erledigen, verschwindend gering ist gegenüber denjenigen Fällen, in denen Frau Reisch, des Majors, die Stiefmutter zog zu ihrem Stiefsohn nach Berlin . Aus muß. Soll ihm in diesem Falle auch wegen grober Fahrlässigkeit der das richterliche Untersuchungsverfahren Platz greift. Wir haben keine Wut und Merger über diese Entwickelung hatte die Gleditsch das Schadensersatz abgesprochen werden? Das müßte Klargestellt vollständige Statistik, aber einen Ueberblick über die Verhältnisse. Revolver- und Messerattentat auf den Major verübt, das dessen Tod werden. Der Staatssekretär schüttelt mit dem Kopf, er scheint also wir haben am Landgericht I und II zu Berlin , München I , zur Folge gehabt hat.- Gestern wurde sie nun vor dem Schöffender Meinung zu sein, daß diese Gefahr nicht bestehe. Wir haben Nürnberg und drei es aber wiederholt erlebt, daß der Staatssekretär meinte, eine darüber veranstaltet. An den ungünstigen Orten spielen sich Verantwortung gezogen. Diese Strafthaten stammen auch aus jener Kleineren Gerichtspläßen Erhebungen gericht wegen Beleidigung, Bedrohung und Körperverlegung zur Gefahr bestünde nicht und nach ein bis zwei Jahren 6 Proz. innerhalb war die Auslegung doch da! Also eine bloße Meinungsäußerung des staatsanwaltschaftlichen Verfahrens ab Sturm- und Drangperiode. Die Angeklagte hielt die Frau Reisch genügt uns nicht. Weiter müßte, wo grobe Fahrlässigkeit des Ver- gegenüber 90 Proz., die zu gerichtlicher Entscheidung kommen, für die Zerstörerin ihres Glüds und deren Freundin, ein Fräulein also zur Entschädigung zugelassen sind; in günstigen Bezirken sind Herrhut, fälschlicherweise für die Auserforene des Majors. Eines hafteten eine Rolle spielen soll, auch der Frage näher getreten es 1/2 Proz. gegenüber 99% Proz., die zur gerichtlichen Entscheidung Tages, als die etwas schwerhörige Frau Reisch das Haus Frobenſtr. 35 werden, ob nicht, wenn durch grobe Fahrlässigkeit eines fommen. Man kann also einen Durchschnitt von höchstens 3 Proz. betrat, erhielt sie von der Angeklagten, die ihr offenbar im HausBeamten die Haft herbeigeführt oder verlängert ist, eine Verstärkung der Haftung des Staates oder des Beamten persönlich ein- staatsanwaltlichen Haftbefehlen annehmen. Wir haben diese Umfrage flur aufgelauert hatte, einen Schlag ins Genick und wurde von zuführen wäre.( Sehr richtig! b. d. Soc.) Ferner soll nicht veranstaltet, um unser fistalisches Gewissen zu beruhigen, ihr mit gröblichen Schimpfworten bedacht. Bei einer Begegnung auf und das ist sondern um die Wahrheit zu erfahren. Wenn Sie diese Zahlen der Straße hat sie der alten Frau zugerufen:" Ich schlage Dir doch ja neu der Verhaftete den Entschädigungsanspruch verlieren, vorurteilsfrei ansehen, werden Sie uns den Vorwurf fiskalischer noch einmal den Schädel ein!" und bei einer andern Gelegenheit wenn das zur Untersuchung gezogene Verhalten desselben gegen die guten Sitten verstoßen hat. Was heißt das? Nehmen wir an, Rücksichten nicht machen können. versprach sie demjenigen, der der Frau Reisch den Schädel einschlagen ein Arbeiter steht Streifposten. Er wird verhaftet unter der An- Abg. Hagemann( natl.): Ich kann unsrer Freude Ausdrud würde, 100 M. Belohnung. Auch Fräulein Herrhut ist vor ihren schuldigung, er hätte Erpressung oder Nötigung oder ein Vergehen geben, daß in Verfolg liberaler Anträge dieser Entwurf an das Haus Nachstellungen nicht sicher gewesen. Als sie eines Tages das Haus nach§ 153 der Gewerbe- Ordnung begangen. Nachdem er wochen-, gekommen ist. Wir stimmen der Ueberweisung an die Kommission Frobenstr. 35 betrat, um der Frau Reisch einen Besuch zu machen, vielleicht monate lang in Untersuchungshaft gesessen hat, wird zu. Zuerst lege ich Verwahrung gegen die Aeußerung fürzte die Angeklagte, die auch ihr aufgelauert hatte, wie eine festgestellt, daß er keinen Menschen bedroht hat, er muß freigesprochen des Abg. Heine ein, der meint, die Richter würden aus Furie auf sie los und brachte ihr vier Messerstiche bei, die werden. Das wäre der gegebene Fall dafür, daß unsre fistalischen Interessen ihre Urteile anders motivieren. Eine solche eine dreiwöchige ärztliche Behandlung notwendig machten. Gerichte fagten: eine strafbare Handlung liegt zwar nicht vor, aber Insinuation weise ich als deutscher Richter auf das schärfste Angeklagte verbüßt die 5 Jahre Gefängnis zur Zeit in Breslau . fein Berhalten, das zu feiner Verhaftung Anlaß gegeben hat, zurück.( Beifall rechts. Zwischenrufe bei den Socialdemokraten.) Auch wegen weiter Entfernung war sie vom persönlichen Erscheinen zum war ein gegen die guten Sitten gerichtetes.( Sehr wenn nur 3 Proz. staatsanwaltliche Haftbefehle verbleiben, so gestrigen Termine entbunden und kommissarisch vernommen worden. richtig! bei den Socialdemokraten.) Oder ein socialdemokratischer brauchen die davon Betroffenen doch nicht schlechter stehen als die Gine solche Entbindung vom persönlichen Erscheinen ist nur statt Zeitungsredakteur wird angeklagt wegen Majestäts- andren 97. Man gebe ihnen das Recht, bei der Strafkammer haft, wenn nach dem Ermessen des Gerichtes keine höhere Strafe beleidigung. Er fizzt monatelang und wird dann frei- Entscheidung zu beantragen. Vor allem muß die Kommission hier als sechs Wochen Gefängnis zu erwarten ist. Der Staatsanwalt gesprochen, weil das Gericht sagt, es sei feine Majestätsbeleidigung. jedes Wohlthätigkeitsverfahren ausschalten. Mit der Mehrzahl glaubte aber, daß hier eine Gesamtstrafe von fünf Monaten Gefängnis Indessen dürfte es denn doch weiter fagen: Erstens ist es meiner Vorreduer erkläre ich mich gegen die vielen am Blaze sei, und gab deshalb anheim, die Sache zu vertagen und geschrieben zum 3wede focialistischer Tendenzen und Ausnahmen, z. B. gegen die Angeklagte persönlich vorzuladen, falls nicht etwa das Gericht die auf Grund des folche sind immer gegen die guten Sitten.( Heiter- Verstoßes aus eigner Initiative mildernde Umstände für vorliegend er gegen gute Sitten und bei grober feit), zweitens habe der Betreffende zwar nicht eine Beleidi- Fahrlässigkeit. Die Kommission muß hier Der Gerichtshof bewilligte der Angeklagten achten würde. genau mildernde Umstände mit Rücksicht darauf, daß sie bis zu diesen gg, aber sonst eine sehr scharfe Kritik gegen das Staats- präzisieren. Ersetzen soll man nur den Vermögensschaden; an oberhaupt verübt, und das sei zwar nicht strafbar, aber doch gegen die moralische Defette soll man nicht den Maßstab des Geldes legen. Strafthaten unbestraft und durch die Zerstörung ihres Liebesverhält guten Sitten verstoßend.( Heiterkeit.) Haben Sie alle den Mut zu Vor allem muß schon im Intereffe einheitlicher Rechtsprechung die nisses seelisch sehr erregt gewesen sei. Sie erhielt eine Zusatzstrafe fagen, daß das nicht eintreten könnte? Ich glaube nicht. Und mun Berufung gegen die Beschlüsse eingeführt werden. Wir hoffen in von sechs Wochen Gefängnis. die Vorstrafen! Weil jemand wiederholt wegen irgend eines kleinen ernster Arbeit etwas Gutes zu schaffen und eine Wunde zu heilen, Die Milchcentrale abgewiesen. Von den großen Prozessen, Vergehens vorbestraft ist, soll keine Entschädigung gewährt werden. die zum Schaden des Rechts schon lange an unserm Körper schwärt. welche die Milch centrale gegen diejenigen Untergenoſſenſchaften In dieser Lage befindet sich je der oppositionelle Re-( Beifall bei den Nationalliberalen.) angestrengt hat, die die Verpflichtung zur Zahlung der statutenmäßigen dakteur. Das ist ganz unannehmbar. Abg. Müller- Meiningen ( frs. Vp.): Auch wir sind im Princip Abgaben von den Milchlieferungen nach Berlin bestreiten, ist gestern bekommen sollen, die durch ein gerichtliches Urteil freigesprochen sind. führung haben wir viele Bedenken. Vor allem müßte ein einheitliches abweisung der Klage der Milchcentrale gegen die Wittstocker Unklar ist die Bestimmung, daß nur diejenigen die Entschädigung mit der Vorlage einverstanden; aber gegen die Aus- der erste vor dem Landgericht Berlin I zu Ende gegangen. Die 14. Kammer für Handelssachen erkannte auf tostenpflichtige Es fragt sich hier: wer wird nicht dazu gerechnet? Angenommen, Gesez für die beiden Materien bestehen. Schade, daß Herr Gröber Abweisung der Klage der Wilchcentrale gegen die Wittstocker die Polizei oder Staatsanwaltschaft verhaftet jemand, führt ihn dem abfiel. Sonst hätten wir mittels eines Initiativantrags das Gesetz Milchverwertungs- Genossenschaft, da die bezügliche Bestimmung im Statut der Centrale gegen die zwingenden Vorschriften des GenossenRichter vor und dieser weigert sich, einen Haftbefehl zu erlaffen. von 1898 berbessern können. Daß der Staatssekretär fein fiskalisches Statut der Centrale gegen die zwingenden Vorschriften des GenossenIst da die Entschädigung zu gewähren oder nicht? Herr Gröber Interesse hat, glaube ich, aber die ganze öffentliche Meinung sieht hinter fchaftsgesetzes verstoße. Ein Beschluß der Centrale, von ihren Mitmeinte, fie wäre nach dem Entwurf zu versagen, und mir scheint es jedem Paragraphen einen einzelstaatlichen Finanzminister und über gliedern Nachschüsse zur Deckung ihrer Unterbilanz einzufordern, iſt, auch so. Das muß Klargestellt werden. Wenn die Entschädigung dem ganzen den Geist des seligen Finanzministers von Preußen. wie feiner Zeit gemeldet worden, bereits durch Urteil der 12. Civiltvirtlich für solche staatsanwaltliche Festnahmen nicht gewährt werden( Heiterfeit.) Die Statistit des Staatssekretärs paßt nicht; sie fammer des Landgerichts I mit der gleichen Begründung für nichtig foll, hat die Sache gar keinen Zweckt. Denn zweifellos kommen hier bezieht sich nur auf die allergrößten Städte; da sind die gerade eine ungeheure Anzahl von Fällen in Betracht. Ganz flar Staatsanwälte überlastet überlastet und geben die Akten gern rasch Lotterieschwindel. Die Verhandlung gegen die des Lotteries ist es, daß nach dem Entwurf der nicht entschädigt werden soll, der ab. In den Einzelheiten stimme ich völlig schwindels beschuldigten Druckereibefizer Heinze und Losehändler vielleicht vier Wochen auf Antrag des Staatsanwalts in Haft ge- dem Kollegen Heine zu. Warum soll man den Glombed ist auch gestern nicht zu Ende gelangt, da ein folossales sessen hat und entlassen wird, weil der Staatsanwalt dann der Sache Vorbestraften, gegen den der Richter schon eingenommen ist, noch Material zu bewältigen war und die Verlesung der Aussagen von feine weitere Folge giebt. Warum hier keine Entschädigung durch Verweigerung der Entschädigung benachteiligen? Sind die Rechts- hunderten außerhalb vernommener Zeugen viel Zeit in Anspruch gewährt werden soll, begreift niemand. Der Herr Staats- güter der Freiheit, Gesundheit und Ehre keine Güter, für die man nahm. Der Prozeß wird heute zum Abschluß gelangen. Schon fetretär meinte, in solchen Fällen gebe es keine Instanz. Entschädigung verlangen darf. Da tann ich ihnen den besonders am ersten Verhandlungstage hatte sich das Belastungsmaterial gegen Das fann doch nicht der Grund sein. Unfre Bureaukratie ist noch fraffen Fall des Gerbereibesizers August Brehm in Saalburg vortragen, die Angeklagten dermaßen verdichtet, daß der Gerichtshof beider nie in Verlegenheit gewesen, eine Instanz herzustellen, wenn sie dem ftatt 200 000 m. 2000 M. zugesprochen wurde, weil er schon Verhaftung verfügte. jemand verhaften soll.( Sehr gut! und Heiterteit links.) Der wahre durch die Verhaftung, nicht durch die ungerechte Verurteilung zum armen Ein leichtsinniger Bauunternehmer. Der Baumeister Franz Reiner Grund liegt in der fiskalischen Besorgnis. Man fürchtet, Mann geworden sei! Und die pfändete ihm der Fiskus für die in Nürnberg hatte sich wegen fahrlässiger Körperverlegung vor daß nach wie vor Staatsanwalt und Polizei ziemlich leichtfertig zu- Prozeßkosten!( Große Bewegung.) Das ist Formalismus im Recht, der dem Landgericht Nürnberg zu verantworten. Er hatte es an einem greifen und der Staatskasse dadurch erhebliche Unkosten verursachen nicht länger geduldet werden kann.( Vielfaches Sehr richtig!) Frau Bau unterlassen, eine Steinschicht, die um 55 Centimeter über eine Gerade deshalb aber müssen wir darauf bestehen, und Kinder wurden aus formalen Gründen abgewiesen, trotzdem fie andre, schon 20 Centimeter ausladende Steinschicht noch hervorragen daß in allen diesen Fällen die Entschädigung gezahlt gar keine Schuld an dem Formfehler trugen.( hört! hört!) Ich sollte, ordnungsgemäß abzustüßen, so daß beim Versetzen die Steine werden muß.( Sehr richtig! bei den Socialdemokraten.) stelle diesen tragischen und typischen Fall der Kommission zur Ver- das Uebergewicht bekamen, auf das Gerüst hinabstürzten und dieses Weshalb will der Entwurf nur den Vermögensschaden natürlich ein- fügung. Mögen sie daraus lernen! durchschlugen, wobei drei Arbeiter mit in die Tiefe geriffen und schließlich des entgangenen Gewinnes ersehen? Wenn man bedenkt, schwer verletzt wurden. Diefes leichtfertige Spiel mit Menschenleben in welch entehrender Weise Gefangene behandelt werden, wie sie in hielt das Gericht mit 100 m. Geldstrafe für hinreichend gefühnt. Ketten geschlossen, in schmutzige Zellen gesperrt werden, ich erinnere nur an die berühmte Gefängniszelle in Gnesen , so sehe ich nicht ein, warum wir nicht auch für moralischen Schaden Entschädigung ges währen sollen. Das geht zwar über den Rahmen unsrer Gesez- verlangt eine gründliche Reform des ganzen Prozeßverfahrens," Der Arbeitsmarkt", Halbmonatsschrift der Centralstelle für Arbeits. gebung hinaus, aber es ist auch ein besonderer Fall, wenn die das geradezu mittelalterlich und im 20. Jahrhundert markt- Berichte( Herausgeber Dr. J. Jastrow, Berlin , Verlag von G. Reimer). Diener des Gesetzes im Namen des Rechts Unrecht thun. Die Be - gänzlich unhaltbar sei.( Beifall bei den Polen und Soc.) Die als Organ des Verbandes deutscher Arbeitsnachweise" erscheinende stimmungen über die Verfolgung des Entschädigungsanspruchs machen Bezüglich des vorliegenden Gesezes schließen wir uns ganz dem Zeitschrift enthält in Nr. 9 des 7. Jahrganges unter anderm: Mangel an weiblichen Arbeitskräften. den Eindruck, als seien sie darauf berechnet, die Leute zu Ordnungs- Abg. Heine an. Die Kammer, die über den Entschädigungsanspruch Allgemeines: Internationaler Arbeitsmarkt. Central- Auskunftsstelle für Auswanderer. fehlern zu verleiten und um ihr Geld zu bringen. Es sind zwei entscheiden soll, steht in viel zu naher Verbindung mit der Straf- Gewerben: Bergbau und Hütten( Rentabilität im Jahre 1903); EisenSituationsberichte aus einzelnen Präklusivfristen zur Anmeldung und Durchfechtung im ordentlichen kammer, als daß sie objektiv sein könnte. Die Bestimmungen gewerbe( Abschwachung des Geschäftsganges am Jahresanfang. Vergleich Verfahren eingeführt. Wie ich das Publikum fenne- und ich kenne des Entwurfs bedeuten eine geradezu Rechtsverwirrung. mit dem Vorjahre); Textilgewerbe( Internationale Strise im Baumwoll es sehr gut wird es, wenn ihm der Beschluß zugestellt wird, daß Einen Verstoß gegen die guten Sitten" wird man im gewerbe. Plan einer allgemeinen Erzeugungseinschränkung); Holz- und es erfaßberechtigt ist, denken: alles ist gut, nächstens bekomme ich Gebrauch der polnischen Sprache erblicken. Das ist bei der Schnißstoffe( Beschäftigungsgrad in der Bau- und Möbeltischlerei, in der mein Geld ins Haus. Dann wird es drei Monate jezigen preußischen Rechtsprechung sicher. Der Entwurf schafft keinen Böttcherei, Waggonindustrie und in der Pianofortefabrikation); Cigarren warten und hinterher merken, daß es die Frist Rechtsanspruch( Lachen rechts), sondern eine Gnadenentschädigung. industrie( Ausfall des Weihnachtsgeschäfts. Geschäftsgang im Jahre 1903). Statistisches Monatsmaterial: Internationale Streifstatistik. Börsenkurse. hat. Da müßte in die zuzustellenden Warum schließt z. B.§ 12 die Ausländer von der Entschädigung Martenerlös der Landes Versicherungsanstalten Oktober bis Dezember Beschlüsse mindestens eine Belehrung über die Präklusiv- Frist und die aus? Uns ist der ganze Entwurf ziemlich gleichgültig, weil und insgesamt 1903. Haushaltungskosten. Konsum: Lebensmittelpreiſe Folgen einer Bersäumung aufgenommen werden. Daß der Beschluß polnische Redakteure ja doch immer verurteilt werden, weil sie Polen im Januar. Verwaltung der Arbeitsnachweise: Amtliche Erhebungen über die Entschädigung nicht anfechtbar sein soll, widerspricht allen sind.( Sehr richtig! bei den Polen .) über Arbeitslosen- Bersicherung und Arbeitsnachweis. Kaufmännische Grundsäßen unsrer Rechtsprechung. Für die Feststellung der Klage Abg. Prüfchent von Lindenhofen( Rp.): Meine Freunde halten Stellenvermittelung durch Handelskammern. im ordentlichen Gerichtswege soll das Landgericht zuständig sein. den Entwurf für eine sehr brauchbare Unterlage für die KommissionsIch habe aber die größten Bedenken, die Entscheidung dem Gericht beratung. Die Einführung des Begriffs eines Verstoßes gegen die zu überlassen, bei dem das Strafverfahren geschwebt hat. Man guten Sitten aus dem Civilrecht in das Strafrecht halten wir für follte sich trotz der Schwierigkeiten überlegen, ob nicht eine andre fehr bedenklich. Das Strafrecht ist kein moralischer Censor. Daß Instanz für den Entschädigungs- Anspruch zu schaffen ist. die Richter sich durch fiskalische Interessen beeinflussen lassen, wie der Wie steht es mit dem Regreß des Staates gegen die Beamten, Abg. Heine meinte, glaube ich nicht. die Unrecht gethan haben? Im Civilrecht wird der Grundbuch- Abg. v. Damm( wild): Durch den Entwurf wird die Gerichter z. B. gleich am Halse gefaßt; das ist auch recht, er soll das währung des Entschädigungsanspruches fast zur Ausnahme gemacht. Staatsgeld nicht verpulvern. Aber warum sollte der Beamte nicht Vor allem muß die Entschädigung auch gewährt werden, wenn der verantwortlich sein, wenn er die Untersuchungshaft verhängt? Jch Staatsanwalt selbst die Haft aufhebt. Vor allem giebt uns zu würde darin sogar einen besonderen Vorteil sehen; nur das wird Bedenken Anlaß, daß die volle Unschuld erwiesen werden muß und die Beamten am wirksamsten von der leichtfertigen daß keinerlei Rechtsmittel gegen den Gerichtsbeschluß zugelassen Zwölf Bersonen durch Erdrutsch erftict. Nach einem Telegramm Verhängung der Untersuchungshaft abhalten. Ich ist. Den Grundsaß, daß nur der unmittelbare Vermögensschaden aus Laibach geriet am Wocheiner Bahnbau bei einem Tunneleingang will jetzt in der Besprechung der Einzelheiten abbrechen, vieles wird ersetzt werden soll, halte ich für berechtigt. Aber gerade bei Auf- die Erdmasse ins Rutschen und begrub zahlreiche Arbeiter, von denen in der Kommission noch zu besprechen sein. Nur eine allgemeine stellung dieses Grundsages liegt kein Anlaß vor, irgend welche Aus- zwölf erdrückt wurden. Die übrigen wurden gerettet. Bemerkung zum Schluß. Es wird an sich nicht zu vermeiden nahmen einzuführen, in denen doch von einer Vermögensschädigung sein und entspricht der menschlichen Unzulänglichkeit, daß auch bei nicht die Rede sein kann.( Bravo !) der besten Justiz Irrtümer vorkommen und Schaden an= Abg. Storz( füdd. Vp.): Die Fälle, in denen der Staatsanwalt gerichtet wird. Aber wenn sie in die traurige Lage kommt, ob- selbst die Haft aufhebt, sind doch recht häufig, und in all diesen jektiv Unrecht zu begehen, dann sollte sie sich doch mit allem Gifer Fällen wäre die Entschädigung durchaus berechtigt. Der Kwiledi bemühen, das Unrecht wieder gut zu machen. Jeder Ehrenmann be- Prozeß hat ja aufs deutlichste gezeigt, wie leicht Staatsanwälte müht sich in solcher Lage, lieber etwas mehr draufzugeben, als er geneigt sind, zu weit zu gehen. Absolut kein Grund liegt vor, den
fönnten.
bersäumt
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Zweimal giebt nicht nur, wer schnell giebt, sondern auch wer weitherzig giebt. Damit wir dafür sorgen fönnen, bitten wir um eine Stommiffion von 21 Mitgliedern.( Beifall links.) Abg. Dr. Chrzanowski( Pole)
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erklärt worden.
sid
Eingegangene Druckfchriften.
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Vermischtes.
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Ueber Maffenvergiftungen wird aus Budapest gemeldet: In den Ortschaften Obrezia, Marga und Glumboka des Krasso- Szörenher Komitats sind mehr als hundert Personen an Bleivergiftung erkrankt und mehrere gestorben. Die Branntweinbrenner hatten, un. die Stärke des Branntweins zu erhöhen und den Bereitungsprozeß aba zukürzen, die Kessel inwendig mit Blei überzogen. Eine strenge Untersuchung ist eingeleitet worden.
Vulkanausbruch auf den Sunda- Inseln . Nach Meldungen über Amsterdam hat auf Sumatra ein starker Ausbruch des Vulkans Merapi stattgefunden. Durch den Feuerregen, der aus dem Krater hervorbrach, wurden mehrere Dörfer in der Umgegend des Berges vernichtet. Zugleich mit der Eruption stellte sich ein Erdbeben ein, das gleichfalls viel Schaden verursachte. Die Bevölkerung der gefährdeten Gegenden flieht in Todesangst.