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Der wirtschaftliche Aufschwung, der sich im Berichtsjahre nur zögernd entwickelte, hätte voraussichtlich ein schnelleres Tempo ein­geschlagen, wenn nicht die Unsicherheit, die den Arbeitsmarkt be= herrschte, sich dämpfend auf die Unternehmungslust gelegt hätte. Der Lohnausfall, der die Arbeiterschaft traf und ihre Konsumkraft ver­ringerte- ein Umstand, der naturgemäß weitere Kreise in Mitleiden­schaft zog

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der Verbrauch:

in Mehl ust.

1902

kg

kg

48,7

68,3

in Butter, Käse usw.

78,2

90,5

in Obst, Gemüse usw.. 52,0

56,6

in Zuder usw..

.. 20,5

in Manufakturwaren

23,5 14,4

12,9

also im Jahre 1903

kg

19,6

12,3

4,6

3,0 1,5

Soziales.

Der Kampf gegen die Warenhäuser.

Die Glashütten  

nehmer im Berichtsjahre nicht so stark, daß ders Die Reserven beziffern sich Ende 1908 auf 28 921 711,200. Da muß man doch sagen, daß das schon früher hätte geschehen Arbeitsmarkt vor heftigen Erfmütterungen gleich zirfa 28,9 Bros. Des auf 100 Millionen Mark erhöhten Kom- sollen. Schon vor 13 Jahren teilte der Gewerbe- Inspektor Bed­bewahrt geblieben wäre. In einer Reihe von Branchen mandit- Kapitals. Aus dem Aufgelde der Kapitalserhöhung sind mann in Trier   in seinem amtlichen Bericht mit, daß durch zwei mit und Einzelbetrieben unsres Plazes fanden Arbeitseinstellungen von außerdem 500 000 m. in eine Interims- Reserve gestellt; der nach Syphilis behaftete Arbeiter diese Krankheit auf acht andre Arbeiter längerer oder fürzerer Dauer statt. Von partiellen Streits wurden Abzug der Kosten der Kapitalserhöhung verbleibende Rest dieser desselben Arbeitsplatzes durch die gemeinschaftlich gebrauchten Glas­besonders die Holzindustrie und einzelne Zweige des Baugewerbes Reserve wird im laufenden Jahre dem gesetzlichen Reservefouds zu bläserpfeifen übertragen worden ist. Der Fall sei im Auftrage des betroffen, der größte Generalstreit war die Arbeitseinstellung der geführt werden. Regierungspräsidenten nach allen Seiten hin untersucht und Vorbeugungs­Metalldrüder und Gürtler, die zwei Saisonmonate währte und eine Der Gewinn bleibt hinter den Erwartungen zurück, die in legter maßregeln beratschlagt worden. Die Verhandlungen seien noch Zahl von ca. 10 000 Arbeitern aus dem Verdienen setzte. Die Zeit geäußert wurden. Der Gewinn auf dem Zinsen- und dem nicht zum Abschluß gekommen, aber alle Glashütten   feines Aufsichts­Folgen der Arbeitseinstellungen, namentlich des großen Streits der Provisionsconto ist gegen das Vorjahr zurückgegangen; selbst das bezirks habe er auf das Vorkommnis aufmerksam gemacht. Etwas Metallarbeiter, waren für die Geschäftsthätigkeit unfres Plates schwer Wechselconto liefert troß des höheren Diskonts im letzten Jahre nur weniger langsam hat Gewerberat Grünewald in Hildesheim   ein fühlbar; manche Aufträge auf Metallwaren usw. konnten von den einen geringen Mehrertrag, während andrerseits der Gewinn auf dem ähnliches Vorkommnis in der Schildhorster Glashütte erledigt. Der Fabrikanten nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt werden und mußten Effektenconto um 1,16 Millionen Mark abgenommen hat. felbe teilt in seinem Berichte über das Jahr 1897 darüber mit: der sächsischen, süddeutschen ust. Konkurrenz überlassen werden, was Norddeutsche Bank  , Hamburg  . Unter den Infektionskrankheiten ist eine Syphilisepidemie hervor­besonders für den Export mitspricht, da hier einmal verlorene für das Jahr 1903 die Verteilung einer Dividende von 8% Prozent. infolge Benutzung derselben Pfeifen durch verschiedene Arbeiter ver­Der Aufsichtsrat beschloß zuheben, welche von einem schlesischen Glasmacher   eingeschleppt und Kundschaft nicht leicht wieder zurückgewonnen werden kann. breitet worden ist. Jetzt hat jeder Bläser sein eignes Werkzeug." Man sollte doch meinen, wenn in der Schildhorster Glashütte schon im Jahre 1897 die Einrichtung getroffen werden konnte, daß jeder Bläser sein eignes Werkzeug hatte, so hätte doch auch in den inzwischen verflossenen sieben Jahren veranlaßt werden können, Nachdem der Stadt 3eiß der erste Versuch, eine kommunale daß diese Einrichtung inzwischen auch auf allen andern Glashütten  -war sehr beträchtlich; um einige Beispiele anzuführen, umfassteuer für Warenhäuſer einzuführen, fehlgeschlagen war, indem getroffen werde. Auf einigen Glashütten  , wie in der Nienburger bezifferte er sich bei dem Metallarbeiterstreit auf das Ober- Verwaltungsgericht die Steuerordnung für ungültig er- Glasfabrik und mehreren Glashütten   der Regierungsbezirke Minden  zweieinviertel Millionen Mart, bei den partiellen flärte, führte die Stadt unter dem Namen einer besondern Ge- und Kassel  , ist dies allerdings nicht mehr nötig, da man dort Arbeitseinstellungen der Tischler auf 85 000 meinde- Gewerbesteuer" im Sinne des§ 29 des Kommunal- Abgaben- die inzwischen von dem Engländer Ashley und den Gebrüdern Mart, bei dem Streit der Fraiser auf 110000 Mart. geieges von 1902 die Umsatzsteuer von neuem ein. In der Appert   in Clichy   konstruierten zweckmäßigen Blase- Apparate mit Der günstigere Verdienst ermöglichte den breiten Schichten der neuen Steuerordnung wird gesagt, daß alle pflichtigen Ge- Erfolg benutzt, die, mit Regulator und Manometer versehen, Bevölkerung, insbesondere der Arbeiterklasse, eine Verbesserung der werbebetriebe einer Gewerbesteuer nach den Vorschriften dieser mittels komprimierter Luft das Glasblasen besorgen und sehr Lebensweise. Auf den Kopf der Bevölkerung Groß- Berlins betrug Drönung unterlägen und daß bei ihnen, abgesehen von den bequem zu handhaben sind, die also nicht nur die genannten An­in den§§ 2-5 der Ordnung gemeinten Betrieben, die Gewerbe- steckungen, sondern auch jede Ueberanstrengung der Lungen auss 1903 mehr gegen das Vorjahr steuer in Prozenten von den staatlich bestimmten Säßen erhoben schließen, an denen die Glasbläser sonst viel leiden müssen und wird. Der§ 6 meint dann, die Höhe des Prozentsatzes werde bei durch die auch die Verbreitung der chronischen Lungenkrankheiten diesen Gewerbebetrieben, ausgeschlossen wieder die der unter ihnen sehr gefördert wird. Denn die Infektion durch die §§ 2 und 5, alljährlich durch Beschluß der städtischen Körper- gemeinschaftliche Benuzung der Glasbläserpfeife ist nicht das einzige fchaften festgesetzt. Die§§ 2-5 mun stellen den Begriff von llebel, an dem die Glasbläser zu leiden haben. Gerade in den Warenhäusern und Detail- Versandgeschäften fest und unterwerfen Glashütten   sind Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen derartige Handelsbetriebe, Indem der Konsum der Bevölkerung an Gegenständen des täg- Beispiel mindestens 10 Angestellte beschäftigen), einer Umsatz liegen vielfach abseits der Verkehrsstraßen in waldigen Gegenden, sofern sie Großbetriebe sind( zum ziemlich ebenso häufig, wie in Ziegeleien.  lichen Bedarfs fich quantitativ erweiterte, erfuhr er zugleich eine in die die Aufsichtsbeamten wenig kommen, und es bilden fich steuer, die sich Aus einer nicht unbeträchtlichen Zahl der Abschluß des letzten Jahres ergab. richtet nach dem qualitative Veränderung. ganzen Umfaß, Umsatz, den Zwar ist die dort vielfach Mißbräuche der schlimmsten Art aus. Erhoben wird bei einem von Branchen, namentlich aus Zweigen des Detailhandels  , wird ge- Jahresumfaß von 100 000 bis 200 000 m. 1 Broz. bes umfaßes. Beschäftigung von Arbeiterinnen in den Räumen der Glashütten  , in meldet, daß die viel beklagte Gewohnheit des Publikums, beim Ein- bei 200 000 bis 300 000 m. 2 Proz., bei 300 000 bis 400 000 m2. benen vor dem Ofen gearbeitet wird, nicht nur durch die Bekannt­tauf der Ware mehr auf Billigkeit, als auf Güte zu sehen, im 21 Proz. und bei mehr als 400 000 m. 3 Proz. machung des Reichskanzlers vom 11. März 1892, sondern schon Schwinden begriffen sei. Freilich kann von einer entschiedenen Auf Grund dieser Bestimmungen waren für 1902 der Waren- durch die Bekanntmachung vom 23. April 1879 verboten, zwar Wandlung noch nicht die Rede sein, es handelt sich nur um die hausbefizer Cohn mit gegen 5000 Mart und der Warenhaus- sollen männliche jugendliche Arbeiter nur nach Borlegung eines von Anfänge der Besserung." Bemerkt sei zu den obigen Verbrauch zahlen, um falschen Schluß- gegen den Magistrat auf Freistellung von der Steuer und bestritten die zugelassen werden, das ihre dazu genügende körperliche Ausbildung besitzer Messow mit 8750 Marf Umsatzsteuer belegt worden. Sie flagten einem dazu ermächtigten Arzte ausgestellten Zeugnisses zur Arbeit folgerungen vorzubeugen, daß sie nicht den thatsächlichen Anteil an- Gültigkeit auch der neuen Steuerordnung. Der Bezirksausschuß er bescheinigt, zwar ist die Innehaltung bestimmter Pausen und geben, der von dem Gesamtverbrauch auf den Einzelnen entfällt, flärte jedoch die Steuerordnung für gültig und wies die Kläger ab. Verbot der Sonntagsarbeit vorgeschrieben, und doch werden noch sondern den induſtriellen Konsum, d. h. die Weiterverarbeitung bezw. Diese legten Revision ein. Nechtsanwalt Fuchs als Bertreter des immer in den Glashütten   Frauen und Mädchen und schulpflichtige Verwendung der betreffenden Produkte zu anderen Erzeugnissen, mit Herrn Cohn machte vor dem Ober- Verwaltungsgericht geltend, daß Kinder mit Arbeiten beschäftigt, zu denen ihr Organismus nicht ge­die Steuerordnung namentlich aus zwei Gründen ungültig sei. In eignet ist und die deshalb berboten sind, zu Arbeiten vor den Defen, Bilanz der Berliner Handelsgesellschaft. Der in der heutigen Wirklichkeit handle es sich gar nicht um eine besondere Gewerbe- zum Abpuzen von Glaswaren vom Glasstaube, zu Nacht- und Sigung des Verwaltungsrats der Berliner Handelsgesellschaft bor- fteuer im Sinne des§ 29 des Kommunalabgaben- Gesetzes, sondern Sonntagsarbeit, und viele junge Arbeiter unter Nichtinnehaltung der gelegte Jahresabschluß ergiebt einschließlich des aus dem Vorjahre um eine gegen die Warenhäuser gerichtete Sondersteuer, wie vorgeschriebenen Arbeitszeit und Arbeitspausen. Selbst mit giftigen übernommenen Vortrages von 301 995,40 m. einen Bruttogewinn sie die Gemeinden nicht einführen dürften. Stoffen werden junge Mädchen in Glashütten   beschäftigt. m bon 10 954 891,80 m., wobei in diesem Jahre die für angezeigt er- ordnung verstoße gegen den§ 20 des Kommunalabgaben- Gesetzes, Bezirk Lüneburg   erkrankte ein junges Mädchen an Bleivergiftung, achteten Abschreibungen durch entsprechende Bewertung der Aktiven welcher eine Verteilung der Steuer nach festen und gleichmäßigen beschäftigt war und mehrere andre beim Polieren des Glases mit das mit dem Auftragen bleihaltiger Glasur auf Lampencylinder vorweg abgesetzt sind. Von den erzielten Gewinnen entfallen auf: Grundfäßen auf alle Pflichtigen verlangt. Davon fönne hier nicht die Rede fein. Neu eingeführt werde nur die Umsatzsteuer für bleihaltiger Zinnasche. Die Arbeit in den Glashütten   ist schon für erwachsene Arbeiter Zinsen- Conto. Warenhäuser, während es bezüglich der Steuer für alle andern Ge- und bei Beachtung der vorgeschriebenen hygienischen Schutzmaßregeln Wechsel- Conto werbebetriebe beim alten verblieben sei, nur daß die Bestimmung, eine sehr angreifende, sowohl wegen der damit verbundenen großen sie werde in Prozentfäßen von der staatlich veranlagten Gewerbe- Anstrengung und wegen des bei den Vorbereitungsarbeiten ent­steuer erhoben, deren Höhe alljährlich festgestellt werde, jetzt in der stehenden Staubes, als wegen der intensiven, strahlenden Hige, der felben Steuerordnung getroffen sei. Nach wie vor würden von allen die Arbeiter beim Blasen vor dem Ofen und beim Abtragen in die pflichtigen Gewerbebetrieben, ausgenommen die mit der Umsatzsteuer bedachten Warenhäuser, 160 Proz. der staatlich veranlagten Säße der Kühlöfen ausgesezt sind; um wie viel mehr muß fie bei förperlich Die Verwaltungskosten haben 1 526 088,40.( 1902 1 385 581,05 Gewerbesteuer erhoben. Eine Verteilung nach festen gleichmäßigen Grund- ungeeigneten und bei Nichtinnehaltung der notwendigen Vorsichts­Mark), die Steuern 632 403,95 M.( 1902 632 899,90 2.) betragen. fäßen auf alle Pflichtigen sei demnach nicht erfolgt, und schon deshalb sei die maßregeln und Bausen die Gesundheit der Betreffenden schädigen. Nach Absetzung dieser Posten sowie des dem gesetzlichen Reserve- Steuerordnung ungültig. Zweitens wirke diese Gemeinde- Umsatz- Es ist deshalb nicht nur der baldigste Erlaß eines Verbotes der ge­fonds zugewiesenen Betrages von 42 223 m. an zurückvergüteten steuer in Beiß unterdrückend. Nach dem Ober Verwaltungsgericht sondern auch eine strengere Innehaltung und Ergänzung der bereits meinschaftlichen Benutzung der Glasbläser- Mundstücke geboten, Steuern bleibt ein Reingewinn von 8 754 181,45 M. gegen dürfe aber eine Umsatzsteuer nicht zur Unterdrückung von Handels- sondern auch eine strengere Innehaltung und Ergänzung der bereits 8 122 313,75 M. im Vorjahre verfügbar. Davon sollen, vorbehaltlich betrieben führen, da dies mit der Gewerbefreiheit nicht vereinbar in der Bekanntmachung vom 11. März 1892 erlassenen Schutz­bestimmungen. der Genehmigung durch die Generalversammlung, 8 Proz. Dividende wäre. Herr Cohn habe nun im Vorjahre an Umsatzsteuer nicht ( im vorigen Jahre 71½ Broz.) verteilt werden. Der Pensionskasse weniger als 85 Prozent des steuerpflichtigen Jahresertrages seines Keine Anzeigepflicht bei Kindbettfieber. Für rechtsungültig er der Angestellten soll eine Dotation von 50 000 m. überwiesen Geschäfts bezahlt. Er müsse dieses einfach aufgeben, wenn die Steuer flärte das Kammergericht eine Regierungs- Polizeiverordnung werden, durch welche deren Vermögensstand auf 1907 707,90 m. bestehen bleibe, die viel höher sei, als die vom Staat eingeführte vom 15. Dezember 1882, welche die Hebammen verpflichtet, in jedem ( 1902 1 792 072,40 M.) gebracht wird. Der nach Abzug der statuten- Warenhaus- Umsatzsteuer. Der Staat erhebe erst bei 400 000 Mark Falle, wo eine Wöchnerin lindbettfieberverdächtig ist, sofort dem und vertragsmäßigen Tantiemen verbleibende Restbetrag verbleibende Restbetrag von Umiaz etwa die Hälfte von dem, was von Zeit schon bei 200 000 Kreisarzt Anzeige zu machen und welche alle Hebammen mit Strafe 315 762,40 m. soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Mark Umsatz erhoben werde. Außerdem fehle in dem Zeiger Orts- bedroht, die den Grundfäßen und Bestimmungen des Hebammen­Die Bilanz der Berliner Handelsgesellschaft per 31. Dezember recht die Beschränkung des Steuerertrages auf höchstens 20 Prozent Lehrbuches zuwiderhandeln. Letzteres sei, meinte der Straf 1903 weist folgende Positionen auf: des steuerpflichtigen Jahres- Geschäftsertrags, wie sie der Staat für fenat, feine gültige Strafbestimmung, denn eine solche Aktiven. feine Umsatzsteuer eingeführt habe. Auch wegen Gefährdung der müsse genau sagen, um was was es sich handle. Die meisten 7 403 250,-. Gewerbefreiheit müsse also die Steuerordnung für ungültig erflätt Bestimmungen im Hebammen Lehrbuch seien aber biel werden. Der Kläger Messow stellte fest, daß er im Steuer 60 744 755,- jahr jogar 7000 M. Verlust gehabt habe.

einschließen.

Provisions- Conto

Konsortial- und Effekten­Conto

Eingang aus zurüdver­güteten Steuern

Ausstehende Vollzahlungen

Kasse

Wechsel

Repords und Lombardvorschüsse

Eigne Effekten.

Grundstücks- Conto

Hypotheken- Conto

Bankgebäude.

Konsortial- Conto

Debitoren

1902

4 962 868,10

2 661 331,50

1903

4 829 644,45

1 158 569,40

1 091 210,75

2 606 036,80

2016 422,75

3 175 373,85 256 039,55

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Arbeiter- Radfahrer­

Die Steuer­

Der zweite Senat des Ober- Verwaltungsgerichts erklärte jedoch in feiner letzten Sigung die Gewerbe- Stenerordnung der Stadt Zeiz für rechtsgültig, weil sie in der jezigen Fassung nicht mehr dem§ 20 des Kommunal- Abgabengeseßes widerspreche und die gegen die Gültigkeit geltend gemachten Bedenken auch sonst nicht für durchgreifend erachtet werden könnten. Wegen Verrechnungsmängeln soll sich jedoch der Bezirksausschuß nochmal mit der Sache beschäftigen.

Der Arbeiterschutz in den Glashütten  .

In der Reichstagssigung vom 9. Februar beschwerte sich Genoffe Horn, daß für die Glashütten   keine Bestimmungen erlassen feien, um die Uebertragung von Infektionskrankheiten, wie Syphilis und Tuberkulose durch gemeinsame Benutzung der Mundstücke an den Bläserpfeifen, zu verhüten. Jm belgischen Parlament sei dieselbe Klage erhoben worden, und dort habe die Staatsregierung Maß­regeln zur Beseitigung dieser Ansteckungsgefahr zugefagt. So gut wie

zu allgemein gehalten, auch hätte der Inhalt des Lehrbuches, was nicht geschehen, mit publiziert werden müssen, wenn er einen Teil der Regierungs- Polizeiverordnung bilden sollte. Ferner fönne eine Polizeiverordnung überhaupt nicht eine Anzeigepflicht bei Kindbett fieber begründen, da die Anzeigepflicht für ansteckende menschliche Krankheiten in der Kabinettsorder von 1835( Sanitätsreglement) und im Menschen- Seuchengesetz erschöpfend geregelt sei, ohne daß dort das Kindbettfieber erwähnt werde. Nicht durch Polizei­verordnung, sondern nur durch Gesetz könne hierin Wandel geschaffen

werden.

Bei der Gewerbegerichtswahl in Schweidnis( Schlesien  ) siegte die Liste des Gewerkschaftskartells mit 375 Stimmen gegen die der ver einigten christlichen und Hirsch Dunderschen, auf welche sich 224 Stimmen vereinigten.

Verfammlungen.

Erwiderung. Der Genoffe Wenzel in Groß- Lichterfelde  ( Kreis in Belgien   sei das auch eine Pflicht der deutschen   Regierung. Staats- Teltow- Beeskow- Storfow- Charlottenburg) hat sich angemaßt, in sekretär Graf Pojadowsky mußte in seiner Antwort auch zugeben, daß die einer Versammlung des dortigen Wahlvereins nachdrücklichste Ver Klagen des Genossen Horn über die Ansteckungsgefahr an Tuberkulose wahrung  " gegen meine Berichterstattung im zweiten Berliner   Kreise und andre Krankheiten durch gemeinsame Benutzung der Mundstücke einzulegen. Abgesehen davon, daß Genosse Wenzel als Interessent durchaus zutreffend feien. Es sei festgestellt, daß Arbeiter, die an in der strittigen Frage aus naheliegenden Gründen wohl besser einer Stelle arbeiteten, wo vorher ein schwindsüchtiger Arbeiter seine gefchwiegen hätte, glaube ich im Namen aller Genossen des zweiten handwerksmäßigen Verrichtungen gemacht habe, demnächst auch von Berliner   Kreises dagegen protestieren zu dürfen, daß auswärtige der Schwindsucht ergriffen wurden, daß also bei gemeinsamer Be- Genossen über meine Thätigkeit als Mitglied der Preßkommission zu nugung der Arbeitsgeräte die Schwindsucht und andre Krankheiten Gericht fißen wollen. Ueber diese Thätigkeit schulde ich ausschließlich übertragen werden können. Es frage sich nur. ob man Ein- den Genossen meines Kreises Rechenschaft; und in der Frage der richtungen treffen könne, um die gemeinsame Benutzung der Mund- Gehaltserhöhung der Expeditionsangestellten am Vorwärts" folgte stücke zu verhindern, ob man jedem Arbeiter ein Mundstück geben ich lediglich den Intentionen, die mir die Vertretung des zweiten fönne, das er dann seinerseits aufzusehen habe. Die Frage Berliner   Kreises ausgedrückt hatte. Albrecht Fülle. sei erforschenswert und er wolle sich darüber an Ort und Stelle über Obiger Erklärung schließt sich an H. Werner, 1. Vorsitzender die Möglichkeit eines solchen Verfahrens orientieren. für den zweiten Berliner   Reichstags- Wahlkreis.

Verein Berlin  . Wer in Bezug auf ſein Frühſtücks­

"

Dr. Schünemann Specialarzt für Hauts, Harn. und Frauenleiden, Seydelstr. 9.

Getränk naturgemäß leben will, ohne auf die ihm lieb ge- 212-3, 6-8, Sonnt. 9-11 wordenen Gewohnheiten zu verzichten, der muß sich an freie, wohlschmeckende Getränk vereinigt mit seinem faffeeähnlichen Geschmac überaus zuträglich die vortrefflichen Eigenschaften des Malzes und ist darum der Gesundheit Echt nur in Pateten mit dem Bild des Prälaten

Sonnabend, den 20. Februar d. J., in den Gesamträumen des Kathreiners Malzfaffee halten. Dieses gesunde, von allen Schädlichkeiten Böhmischen Brauhauses", Landsberger Allee   11/13: Grosser Wiener Maskenball. Aufführung einer humoristischen Radfahrer: Pantomime, Reigenfahren, humoristische Vorträge, humoristisches Radrennen auf untersetten Rädern 2c.

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