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aus dem
Berufsgenossen, theilzunehmen an dem Kampf für unsere gerechte Sache, eingedent der Worte:„ Einzeln sind wir Nichts, ver: einigt Alles". In der öffentlichen Versammlung der Haus- und Geschäfts diener Berlins vom 9. Mai 1892 wurde nach Annahme folgender Resolution die unterzeichnete Kommission gewählt. Resolution:
nach Berlin zurückgekehrt, hat sich hier unangemeldet aufgehalten Verhandlung gegen ihn zu vertagen bis ein Bescheid der Staats- nehmer fiegreich entgegen treten zu können, ist es pflicht aller und nur von dem Ertrage von Diebstählen gelebt, von denen anwaltschaft erfolgt sei. Der Gerichtshof beschloß nach diesem fünf bekannt geworden sind. Beck, welcher mit allen Diebeskniffen Antrage und vertagte die Verhandlung. und Diebeswerkzeugen genau Bescheid weiß und verschlossene Wohnungs- und Schrankthüren im Handumdrehen öffnet, hat bei Aus dem Reichs- Versicherungsamt. In einer Reihe einzelnen dieser Einbrüche eine Beute von mehreren hundert neuerer Retursentscheidungen hat das Reichs- Versicherungsamt Mart gemacht. Er wußte fich Monate lang vor der Anlaß genommen, die Voraussetzungen, unter denen ein fest Polizei in der Wohnung, die er von seinem Freunde, dem gestellter Leistenbruch als die nach dem Unfall- Versicherungsgesetz Tapezirer Willy Winter gemiethet hatte, zu verbergen. Winter zu entschädigende Folge eines Betriebsunfalles anzuerkennen ist, Die heutige öffentliche Versammlung der Hausdiener Berlins verbarg Bed's sämmtliches Diebeshandwertszeug, Schlüssel, mit thunlichster Schärfe zu bestimmen. Hiernach muß einerseits erklärt, für eine Bentralorganisation in ihrem Beruf vorläufig Dietriche, Feilen, Stemmeisen, Stechbeutel, Blendlaterne 2c. in ein Unfall im gesetzlichen Sinne vorliegen. Der Bruchaustritt nicht eintreten zu können, da die Hausdiener und Berufsgenossen den Federn eines Sophas; in die Winter'sche Wohnung wurden muß also ein zeitlich bestimmtes, in plöglicher Entwickelung sich in den weitaus meisten Städten Deutschlands überhaupt nicht auch die gestohlenen Sachen zunächst gebracht und als daselbst vollziehendes Ereigniß darstellen. Andererseits darf dieser Unfall organisirt sind. Auf Grund dessen beschließt die Versammlung, am 12. April eine Haussuchung abgehalten wurde, fand man nicht lediglich zeitlich und örtlich, sondern er muß ursächlich mit die Lokalorganisation vorläufig beizubehalten, ferner eine eine ganze Reihe von offenbar aus Diebstählen herrührenden einem versicherungspflichtigen Betriebe im Zusammenhange stehen Agitationskommission von fünf Mitgliedern zu wählen, welche Sachen vor. Winter stand deshalb wegen Begünstigung und und zwar dergestalt, daß der Bruchaustritt im Anschluß an beauftragt wird: Hehlerei neben dem alten Einbrecher vor der Straffammer und eine schwere törperliche Anstrengung erfolgt, welche zugleich über 1. mit den Kollegen Deutschlands in Verbindung zu treten wurde zu zwei Jahren Gefängniß verurtheilt. Den Angeklagten den Rahmen der gewöhnlichen Betriebsart hinausgeht. Es hieße behufs Einführung eines Vertrauensmänner- Systems, 8ed traf, wie schon oben erwähnt, eine Zuchthausstrafe wenn ihnen Leistenbrüche, die bei natürlich erweiterter Bruchstelle spätestens im September d. J. stattzufinden hat, den Berufsgenossenschaften ein ungebührliches Risiko aufbürden, 2. zu diesem Zwede eine Konferenz einzuberufen, welche von 15 Jahren. schon im Anschluß an die geringeren Anstrengungen des täglichen Unter der Anklage des versuchten Mordes stand Lebens auszutreten geneigt sind, stets dann zur Entschädigung ganisationen der Hausdiener und Berufsgenossen bestehen, solche 3. dafür Sorge zu tragen, daß überall, wo noch feine Dr gestern der Arbeiter Hermann Schwän vor dem Schwurgericht angewiesen würden, wenn der Bruch infolge einer nicht größeren ins Leben gerufen werden." Des Landgerichts I . Der pensionirte Schußmann Bogel ist Anstrengung im Betriebe, oder zwar infolge einer schweren Eigenthümer des Hauses Sorauerstr. 25. In dem Keller dieses Arbeit, die aber dem mit der Bruchanlage behafteten Arbeiter zeichnete Kommission an alle Berufsgenossen Deutschlands die Kollegen! Im Anschluß an diefe Resolution richtet unter Hauses betrieb der Angeklagte ein Kohlengeschäft. Er konnte geläufig ist, herantritt. Sind die angegebenen Voraussetzungen Forderung, überall, wo irgend möglich, öffentliche Versamm den Miethspreis nicht zahlen und wurde von Herrn Vogel auf fämmtlich erfüllt, so ist die Entschädigungspflicht der zuständigen lungen einzuberufen, die Organisationsfrage zu besprechen und Räumung der Wohnung verklagt. Die Klage hatte auch Erfolg, Berufsgenossenschaft begründet. Freilich muß aber der Nachweis, daß Delegirte zur Beschickung der Berliner Konferenz zu wählen. die Konsequenzen brauchten jedoch nicht gezogen zu ein Unfall sich ereignet hat, bei der nahe liegenden Möglichkeit Diese werden ersucht, sich vom Bureau der betreffenden Ver werden, da sich Bogel auf Ersuchen des Angeklagten dazu einer allmäligen Entwickelung der Bruchanlage zum Bruchleiden sammlung ein Mandat ausfertigen zu lassen, und ihre Adresse so verstand, denfelben gegen Zahlung der rückständigen Miethe und wenigstens insoweit strenge geführt werden, daß eine dem vollen, bald als möglich an den Unterzeichneten gelangen zu lassen, fo das Versprechen aufünftiger prompter Miethszahlung ferner zwingenden Nachweise sich möglichst nähernde Häufung von wie mitzutheilen, wie stark die Kollegen vertreten sind. Kollegen wohnen zu lassen. Das Versprechen wurde jedoch nicht gehalten Wahrscheinlichkeiten stattfindet. und Berufsgenossen, welchen es nicht möglich ist, Versammlungen und so tam es zu einer Mobiliarpfändung, bei welcher der AnDer Arbeiter Anton Frieside erlitt einen Leistenbruch einzuberufen, die aber Lust und Liebe haben, den Verhandlungen getlagte fehr aufgeregt gewesen sein und wiederholt geäußert bei der Thätigkeit im versicherungspflichtigen Betriebe. Er wurde beizuwohnen, würden auf ihren Antrag Karten zugehen, welche haben soll: Wir beide sprechen uns noch!" Am 16. Februar mit der Aufstellung eines zwei Meter hohen und 1/2 Bentner zur Theilnahme berechtigen. verlangte er von Vogel di Freigabe der Sachen, dieser schweren, mit einer Holzbohle versehenen Dampfrohres auf ein beanspruchte aber vorher die Quittung des Gerichtsvollziehers Saugerahr, welches einen Fuß hoch Die Kommission hat beschlossen, die Konferenz am Sonntag, über geleiftete Zahlung. Der Angeklagte beschaffte diese Quittung, hervorragte, Boden den 11. September 1892, von Morgens 8 Uhr ab in Berlin , betraut. Dabei trotzdem aber verweigerte Bogel die Freigabe der Sachen, gu. 30g er fich den Bruch Berliner Ressource, Stallschreiberstr. 43, stattfinden zu lassen, und Die Für diese gerade weil er auf Grund des Kontraktes Miethe bis April anstrengende Bauchmuskeln 1. Situationsbericht. besonders schlägt folgende Tagesordnung vor: Arbeit hätten nach Ansicht des Reichs 2. Welche Organisationsform ist für uns die befte? 3. Regelung verlangte. Der Angeklagte kam dann Abends noch einmal Versicherungsamtes billigerweise mehrere Arbeiter angestellt werden der Agitation. 4. Stellungnahme zu unserer Presse. wieder und verlangte die Herausgabe eines Handwagen und müssen, während sie unbestritten dem Berlegten allein oblag. Die Wie Ihr Alle hieraus erfeht, ist die Tagesordnung eine sehr zweier Betten und als auch dieses verweigert wurde, zog er Kraftanstrengung, welcher der Kläger sich unterziehen mußte, ging wichtige und es thut dringend noth, die Verhältnisse in unserem unter dem Rufe:„ Ich habe mit meinem Leben abgeschlossen" bei dieser Sachlage über das Maß der üblichen Betriebsarbeit Berufe zu klären. Wir hoffen, daß die Beschlüsse der Konferenz plöglich einen Revolver aus der Tasche und schoß aus unmittel- hinaus. Der als Folge dieser Anstrengung erwiesene Bruch stellt uns, sowie allen Berufsgenossen zum Segen gereichen werden, und barer Nähe auf Vogel los. Die Schrotladung traf Vogel in den also einen Betriebsunfall dar. deshalb rufen wir Euch nochmals zu: Betheiligt Euch zahlreich Leib, die Kleider desselben geriethen in Brand und der Schuß verunfachte eine tellergroße Wundfläche. Das Hilfegeſchrei der hinzu Arbeiter zusammen einen schweren Balken über unebenes Erdreich ferenz sind zu richten an J. A.: H. Pinzer, Berlin , KurfürftenDer Arbeiter Heinrich Fenste hatte mit einem anderen an der Beschickung der Konferenz! Alle Anfragen und sonstigen Sendungen bezüglich der Kon gefprungenen Frau Bogel lockte bald andere Personen herbei und als der ihn verhaftende Schuhmann ihm Borhaltungen übertragen. Dabei fam er unvermuthet auf eine höher gelegene ferenz sind zu richten an J. A.: H. Pinzer, Berlin , Kurfürstenfeine Rohheit machte, erwiderte er trozig:" Das ist mir ganz ganze Gewicht des Baltens auf ihm allein. Stelle des Bodens. Infolgedessen lastete plöglich das straße 6. egal! Mit meinem Leben habe ich abgeschlossen!" Die Anklage- fofort auf, ließ den Balken los und äußerte zu dem andern Alle Arbeiterblätter werden um Abdruck ersucht. behörde zog aus diesen Vorgängen den Schluß, daß der An- Arbeiter, er habe Schmerzen im Leibe. Auch diesen Borgang abzugs von 15-20 pet. zum Ausstand gekommen. Da ein großer In Gaffen in der Laufis find die Former wegen Lohns getlagte ben wohlüberlegten Blan verfolgt habe, den Bogel zu hat das Reichs- Versicherungsamt für einen versicherungspflichtigen Theil der schlesischen Former( nach den Berichten) den Hirsch tödten und stüßt sich dabei wesentlich auf die wiederholten drohen Betriebsunfall erklärt. den Aeußerungen desselben. Der Angeklagte behauptete dagegen, Dunder'schen Gewerkvereinen angehört, so wird den im Ausstand unter Widerspruch des Ehepaares Bogel, daß er von dem legteren Der durch einen Bruch heimgesuchte Arbeiter Karl Rühle befindlichen Genoffen der Kampf äußerst erschwert und ist Zuzug mißhandelt worden sei und dabei losgeschossen habe, lediglich um erhält Unfallrente. Er zog sich am 10. März d. J. den Bruch unter allen Umständen fernzuhalten. feine Gegner einzuschüchtern. Um dies plausibler zu machen, au, als er einen mit Kohlen gefüllten Eisenbahnwagen, der durch führte er dem Gerichtshof einige Miether des Vogel'schen das Aufstoßen mehrerer anderer Wagen in sehr schnelle Bewegung Hauses vor, welche von dem dort herrschenden Verhältniß gekommen war, mit einem Holzscheit plößlich und gewaltsam auf zwischen Wirth und Miether ein höchst unfreundliches Bild enthalten und zurückstoßen wollte. Infolge dieser ungewöhnlichen warfen. Der Angeklagte ging sogar so weit, zu behaupten, daß und heftigen, über den Nahmen der üblichen Betriebsarbeit der Kontrakt, auf welchen sich Bogel bezüglich seiner Miethe- hinausgehenden Anstrengung entstand das Bruchleiden. forderung ftüßte, von ihm gar nicht unterschrieben sei, da er überhaupt nicht schreiben könne. Aus diesem Grunde will er haften Erklärung seiner Mitarbeiter bereits längere Zeit mit Der Arbeiter Heinrich Rollfuß hatte nach der glaubauch den ihm angebotenen Kassirerposten im Theaterverein ihnen gemeinschaftlich gearbeitet, ohne je über Bruchbeschwerden " Carmen Sylva " nicht haben annehmen können. Bogel dagegen au lagen. Erst an dem Unfalltage hat er plöglich bei der Arbeit blieb dabei, daß der Kontrakt von dem Angeklagten eigenhändig über Schmerzen am Unterleibe geklagt und, nachdem er sofort die unterschrieben worden sei. Der Staatsanwalt beantragte schmerzhafte Stelle besichtigt hatte, zeigte er alsbald den Mit Das Schuldig im Sinne der Anklage, N.-A. Dr. Ladewig plädirte arbeitern, daß er an der linken Seite des Unterleibes eine weiche Dagegen auf Freisprechung aus dem Gesichtspunkte der Nothwehr. Erhöhung in Form eines Taubeneis hatte. Schon am nächsten Die Schneider St. Gallens, welche sich wegen 15 pro Die Geschworenen erklärten nach längerer Berathung den An- Tage stellte der Arzt einen fintsseitigen Leistenbruch fest und führte sentiger 2ohnreduktion im Ausstande befinden, flagen getlagten nur der Körperverlegung mittelst einer Schußwaffe für diesen Bruch auf die am Tage vorher verrichtete Betriebsarbeit über starken Buzug aus Deutschland . Es ist daher ernste Pflicht des Gerichtshofes lautete auf 1 Jahr 3 Monate Gefängniß unter daß der Leistenbruch des Klägers in der That bei dem haben, noch mehr als bisher darauf hinzuwirken, daß die reifen. Anrechnung von 3 Monaten auf die Untersuchungshaft. Dem von ihm angegebenen Vorgange entstanden ist. Es tommt aber ben Schneider St. Gallen bis auf Weiteres meiden. Außerdem Zeugen Vogel wurde der Anspruch auf eine Buße in Höhe von hinzu, daß die damalige Thätigkeit des Klägers, das Losstechen bitten die Ausständigen um materielle Unterstügung. 30 M. zugesprochen. von Füllmassen, nach der eingehenden Darstellung, welche der eidlich vernommene Sachverständige von ihr gegeben hat, immerhin als eine schwere törperliche Arbeit anzusehen ist.
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Er schrie
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In Bromberg befinden sich die an der 9. Schleuse bes schäftigten Arbeiter der Bromberger Schlepp schifffahrts. Attiengesellschaft im Streit.
Die Brauer der Binding'schen Brauerei in Frant furt a. M. haben durch geschlossenes Vorgehen erreicht, daß um 2 und den übrigen derselbe um 4 M. wöchentlich erhöht Denjenigen von ihnen, welche in der Brauerei logiren, der Lohn wurde. Infolge dessen kam es nicht zum Streit.
Der Streit beim Hofschuhmacher Waninger in München ist zu Gunsten der Arbeiter beigelegt.
Quittung über bei der Generalfommiffion der Gewerk Ju Steglih wurde am 13. November v. J. der auf dem schaften Deutschlands in der Zeit vom 19. Mai bis 16. Juni Steglitzer Bahnhof verunglückte Arbeiter Burkhart beerdigt. 1892 eingegangene Gelder. Diterburg, Gewerkschaften( Maisonds) Eine Anzahl Genossen nahmen an dem Leichenbegängniß Theil, Entscheidungen des Reichsgerichts. Die im§ 21 des 42,50. Breslau , Tischlerverband, Ueberschuß vom Narrenfest 25,- darunter die Genoffen Sudrow, Kiefer und Gülzow . Diese sind Reichs- Preßgesetzes bei einem fahrlässigen Preßdelikt vorgesehene Hirschfelde, Sachsen ( Maifonds) 10,-. Quartalsbeitrag( 1. Quart. angeklagt, eine Rede am Grabe, eine öffentliche Bersammlung Befreiung des Nachmannes durch Nachweisung des 1892) des Verbandes der Seiler, Reepschläger u. f. w. 13,20. und einen öffentlichen Aufzug gehalten zu haben. Bei der Vormannes findet, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Straf- Quartalsbeitrag( 2. Quart. 1892) des Verbandes der Schiffs, Gerichtsverhandlung stellte es sich heraus, daß die Reden darin fenats, vom 21. März 1892, auch dann statt, wenn nicht der Nach- zimmerer 56,90. Hamburg , E. Guirand 2,- Quartalsbeitrag bestanden haben, daß die Angeklagten, als fie in üblicher mann selbst diesen Nachweis erbringt, sondern das Gericht( 1. und 2. Quart. 1892) des Verbandes der Glasarbeiter 120, Weise drei Hände voll Sand in die Gruft warfen, auf anderem Wege den Vormann ermittelt. Auch wird der Frankfurt a. M., Verband der Gold- und Silberarbeiter 13,80. fagten: Ruhe sanft, Genosse!" Die anderen Ber Nachmann von der Bestrafung befreit, wenn 3. 3. des Nachweises Hamburg- St. Pauli, Liederkranz von 1888" 20,- Quartals gehen wurden in dem gewährten Leichengefolge erblickt. Verjährung der Strafverfolgung des Bormannes eingetreten ist. beitrag( 2. Quart. 1892) des Verbandes der Bau- Arbeiter 77,10. Der als Zeuge erschienene Gendarm erklärte, daß er vom Das Spielen mit einer Flinte in einem öffentlichen Bergedorf , Verband der Schneider und Schneiderinnen, Uebers Amtsvorsteher zu diesem außergewöhnlichen Begräbniß geschickt Schanklokal und das Anlegen derselben auf daß daselbst be schuß vom Ostervergnügen 15,-. Hamburg , von Berkaufsstellen sei, weil auf dem Friedhose immer Rosen gestohlen und die An- findliche Publikum ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, Inhabern der Zabalarbeiter Genossenschaft 50,- Quartals. Tagen vernichtet wurden. Diese Aussage erregte laute Seiterteit, I. Straffenats, vom 24. März 1892, als grober Unfug zu beitrag( 2. Quart. 1892) des Verbandes der Metallarbeiter 400, ob der Befürchtung, daß im November Rosen vom Friedhof ge- bestrafen, wenn auch der Thäter die ernstliche Absicht zu schießen Hamburg , Kümmelüberschuß am Bau Hobrecht, Conventstraße 27, stohlen werden könnten. Das außergewöhnliche Begräbniß garnicht gehabt hat. erblickte der Gendarm darin, daß der Verstorbene Sozialdemokrat Pforzheim , vereinigte Fachvereine 20,- gewesen und ebenso auch die Theilnehmer, welche dem Arbeiter A. Dammann, Raffirer, Bildungsverein angehörten. Der Staatsanwalt beantragte gegen Hamburg , Zollvereins- Niederlage, Wilhelmstr. 13, 1 r. Gülzow 3 M., gegen Sudrow und Riefer, je 8 M. Geldstrafe. Der Gerichtshof sprach die Angeklagten frei. Die Kosten wurden Gegenwartsbild and der bürgerlichen Gesellschaft. der Staatstaffe auferlegt. Mannheim , 17. Juni. In T 5 Nr. 11 lebte in der legten Beit als selbständiger Kleinmeister der Korb- und Stuhlmacher Georg Seemann. Schlecht und recht, wie es bei dem niedergehenden Handwerte sich noch machen ließ, brachte er seine Familie, die aus Vater, Mutter und 6 Kindern bestand, mit seiner Hände Arbeit durch, bis das„ Unglück" über ihn hereinbrach. Seine Frau starb nach etwa neunmonatlichem Krankenlager und furge
Soziale Itebersicht.
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Eine Mittheilung aus Breslau , welche in der Nummer des Kleinen Journal" vom 5. März d. J. veröffentlicht wurde, Aufruf an alle im Handelsgewerbe hat dem Redakteur des genannten Blattes, Richard Saling, beschäftigten Arbeiter, Handlungsgehilfen, Hausdiener, eine Anklage wegen Beleidigung durch die Presse zugezogen, Backer , Markthelfer und Berufsgenossen. welche am Montag vor der dritten Straffammer des Land- gewerbe bei einer täglichen Arbeitszeit von 12-17 Stunden und Zeit darauf legte er sich selbst und ist nun in der 16. Woche Kollegen! Die elende Art, wie die Arbeiter im Handelsgerichts I gegen ihn verhandelt werden sollte. In dem Artikel einem wöchentlichen Zohn von 12-18 M. unter den beutigen frant. Um wenigstens für seine Kinder noch einigermaßen forget wurde mitgetheilt, daß das Haus des Kaufmanns Sittner in wirthschaftlichen Verhältnissen gezwungen find, oft mit einer au fönnen, ging er nicht ins Krankenhaus, sondern schleppte fich Breslau Borkommnissen standalöser Art als Schlupfwinkel gedient zahlreichen Familie ihr Leben zu fristen, auf der anderen Geite mühsam fort und suchte ihnen zu essen zu verschaffen. Doch habe. Unter der Begünstigung der Frau Sittner feien dort die Sucht vieler Unternehmer, die Lebenslage der Arbeiter noch bald waren fogar Brot und Kartoffeln ein feltener Artifel Personen beiderlei Geschlechts aus den besten Kreisen Breslau's mehr zu verschlechtern; das Alles wird Euch Allen klar sein. auch mit dem Miethzins blieb er im Rückstand. Am vergangener zusammengekommen, Frau Sittner sei wegen Ruppelci in Haft An der Zeit ist es, diesem Treiben einen starken Damm unserer Sonnabend hatte die Schuld so etwa 25 M. erreicht. Das bie genommen worden und ihr Ehemann habe einen Gelbst seits entgegen zu stellen. mordversuch gemacht. Der Inhalt dieser Notiz foll Die Sittner'schen Eheleute auf Guer wohl bedacht? Bir erinnern Euch nur an den Be- feinen 6 Stindern auf die Straße. Und nirgends fand der Be nicht auf Wahrheit beruhen. dem Hausherrn, Buchbindermeister Krebs, zu viel. Er setzte die Kollegen und Berufsgenossen! Wie sind denn die Unternehmer hatten sich dem öffentlichen Berfahren als Nebenklager an- schluß der Berliner Spediteure, welche sich durch ihre Bereinigung bauernswerthe Unterkunft. Sein Hausrath wurde in das Blatte gefchloffen und wurden durch den Rechtsanwalt Dr. Sello ver gegen Strafe verpflichteten, ben Hausdienern fernerhin die spital geschafft und treten. Der Angeklagte gab an, daß ihm die Mittheilung aus Stolligelder nicht zu gewähren. Auch wird Euch das Spiel der Kühne verwahrt. Dort einstweilen in einem Winkel Breslau von durchaus glaubwürdiger Seite zugegangen sei. In männer und Konsorten wohl noch genügend im Gedächtniß K 4, 1, neben der bie Familie in besseren Beiten neut Der sechs Kinder erbarmte sich eine Frau in Breslau seien die erwähnten Vorkommnisse das Tagesgespräch sein. Und, Kollegen, wie sieht es denn unter den uns nächst Jahre lang gewohnt hatte. gewesen und auch hier an der Börse wie an anderen öffentiebenden Berufsgenoffen, den Raufleuten, aus? Sind diese nicht zwei Tage obdachlos umher und nächtete in einem GisenbahnDer Mann selbst aber irrte lichen Orten habe man darüber als erwiesene Thatsachen ge- in derselben traurigen Lage wie wir, indem sie teine geregelte Wagen der Mannheim - Heidelberger Nebenbahn. Die drei nächsten Arbeitszeit, feine Sonntagsruhe und zumeist nur einen monat- Tage gewährte ihm der Wirth des Gasthauses zur Bentralisation Rechtsanwalt Dr. Sello bat demgegenüber feftaufstellen, daß lichen Gehalt von 50-75 M. haben? Wir verweisen Guch in unentgeltliche Unterkunft. Mann und Kinder hungern. Denn die auch nicht in einer einzigen Breslauer Zeitung eine derartige Mit dieser Beziehung auf den Aufruf der Kaufleute im„ Borwärts" arme Frau, welche die Kinder in ihre Obhut genommen, thut theilung gemacht worden. Es wurde ferner eine Auskunft des vom 14. Juni cr., fowie auf die Statistit der Berliner Haus- beinahe schon mehr, als in ihren Kräften steht, wenn sie ihnen Breslauer Polizeipräsidiums verlesen, wonach der dortigen Behörde biener in ihrer Fachzeitung Die Einigkeit" vom 11. Juni cr. Obdach gewährt. Vorgestern erhielt der Kranke von irgend von den erwähnten standalösen Vorgängen Nichts bekannt sei. Gegen alle diese Uebelfiände Front zu machen, ist unsere welcher Seite 70 Pf. geschenkt. Dafür kaufte er für 32 Pfennige Der Angefchuldigte gab zu, daß er in Betreff der behaupteten heiligste Pflicht; dies kann aber nur geschehen, wenn wir eine Brot und 5 Pfund Kartoffeln um 25 Biennige. Das war die Berhaftung der Frau Sittner, sowie des Selbstmordverfuchs ihres einheitliche, auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung Tagesnahrung für 7 Berfonen. 10 Bjennige opferte er als Ehemannes falsch berichtet worden sei, hielt dagegen den übrigen stehende, fefte zielbewußte Organisation schaffen, um mit der an- gläubiger Katholik dazu, daß sein ältestes Kind gestern die Front Inhalt des Artikels aufrecht. Er hat auch, um die Wahrheit deren Arbeiterschaft Schulter an Schulter uns beffere Lebens- leichnamsfeier in der Kirche mitmachen konnte. Vielleicht hofft festzustellen, bei der Breslauer Staatsanwaltschaft eine Anzeige und Arbeitsbedingungen zu erkämpfen. Um aber etwas Großes er dadurch die Aufmerksamkeit der Heiligen auf sich zu fenten. wegen Ruppelei gegen Frau Sittner gemacht und beantragte, die und Ganzes zu schaffen und der Ausbeutungswuth der Unter-( Mannheimer Voltsstimme", Nr. 140 vom 17. Juni 1892.)
sprochen.