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. fing an, ihn zu befragen, aber der Alte antwortete, wie| Antisemiten und anderen Oppositionsparteien gemessen wird, nach Imüssen vom Absender frankirt werden. Der Absender fann auch es schien, nur ungern und in mattem Ton; man fah, daß er Verdienst zu kritisiren. Der Freifinn ist eben unter der Richters bei Po stanweisungen nachträglich das Berlangen der Ab­sehr ermüdet sein mußte, daß er jedoch weder aufgeregt war noch schen Führung so herunter gekommen, daß man sich scheuen muß, änderung der Aufschrift stellen. Bostanweisungen, telegraphische Furcht verspürte und sich zu Allem ganz gleichgiltig verhielt. als Kampfgenosse in seine Gesellschaft zu kommen. Bostanweisungen und Sendungen mit Werthangabe bis 400 M. Uebrigens mochte das Gespräch mit dem Bourgeois" nicht nach dürfen bei Behinderung des Empfängers u. f. w. an ein er seinem Geschmack sein. Beim Frühstück wurde er, nachdem er mit Zum Schulinspektor ist vom Berliner   Magiftrat der deutsch  - wachsenes Familienglied des Empfängers oder des Bevoll großem Behagen gegessen und getrunken hatte, etwas lebhafter freifinnige Reichstags Abgeordnete und Gymnasial Lehrer am mächtigten desselben bestellt werden. Sendungen gegen und gesprächiger. grauen Kloster, Dr. Mar Ruge in Steglig gewählt. Gegen diese Rückschein dürfen nur an den Empfänger selbst oder dessen Im Februar," so erzählte er, versprachen wir der provi- Wahl haben nun Stöcker und andere fromme Brüder wegen der Bevollmächtigten bestellt werden. Erblindete Personen dürfen forischen Regierung, drei Monate zu warten, nun find sie vor- Nichifirchlichkeit des Dr. Ruge Protest erhoben. Zu einer Beit, wo auch ohne Begleiter zur Reise mit der Post zugelassen werden. über, aber die Noth ist noch dieselbe, ja, sie ist noch größer ge- die ganze freisinnige Partei sich für den Konfessionalismus der Bolts- Für die Freibeförderung von Kindern mit den Bosten ist das worden. Die provisorische Regierung hat uns betrogen, ver- schule erklärt hat, kann die Anfechtung der Wahl eines Nicht- Alter von 8 Jahren auf 4 Jahre erhöht worden. fprach viel hielt aber nichts. Sie that nichts, gar nichts für Gläubigen kein Wunder nehmen, und sie dürfte wohl auch Er- förderung von Estafettensendungen und Kurierreifenden durch die Die Arbeiter. Unsere Mittel find nun verzehrt, Arbeit giebt es folg haben. Poft findet nicht mehr statt. Zur Anbringung von Beschwerden teine, die Geschäfte stocken. Eine schöne Republik   das! Nun ent­der Poftreifenden fommen besondere Befchwerbebücher fchloffen wir uns, verloren sind wir so wie so!"

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Der Berliner   Polizeipräsident v. Richthofen soll, wie Erlauben Sie," versuchte G. einzuwenden, welchen Mugen verlautet, demnächst aus dem Amte treten. Als sein Nachfolger konnten Sie von einem solch unsinnigen Aufstande erwarten?" wird der Landrath in Teltow  , Herr Stubenrauch, bezeichnet. sich den Mund recht sauber, legte die Serviette nieber, danktet nur ein Schritt. Auch Herr v. Richthofen hat seinen Be­Be. Verloren find wir so wie fo," wiederholte der Alte, wischte Bom Landrath in Teltow   bis zum Polizeipräsidenten von Berlin  und erhob sich. fähigungsnachweis für das Berliner   Polizeipräsidium als Land­" Gehen Sie schon?" fragte G. rath in Hinterpommern geführt.

Bleiben?"

"

" Ja, ich muß zu den Unsrigen. Was soll ich denn hier Aber man wird Sie auf dem Rückweg ganz gewiß anhalten " Ift möglich. Vielleicht. Aber was hat das zu bedeuten? Lebt man, so muß man für seine Familie Brot erwerben, aber wie und wo? Wenn man uns aber todtschlägt, so werden die Leute schon für unsere Waisen sorgen. Adieu, Bürger!" So fagen Sie mir doch wenigstens Ihren Namen! Ich möchte wissen, wie der Mann heißt, der so viel für mich ge­Es ist nicht nöthig, daß Sie meinen Namen wiffen; in Wahrheit, was ich that, das that ich nicht für Sie, sondern weil die Unsrigen es befahlen. Adien!" Und der Alte ging, vom Garçon begleitet, hinaus.

und vielleicht noch wirklich erschießen!"

than."

"

innern!"

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Eine Be

nicht mehr zur Anwendung. Die neue Postordnung enthält auch eine vollständige Bu bekanntlich unzulässig, wenn dieselben nach ihrer Fertigstellung Die Versendung von Drucksachen gegen die ermäßigte Tare ift fammenstellung der gestatteten Menderungen an Drucksachen. im Druck irgend welche Zusätze oder Aenderungen erfahren haben. Es find jedoch nach der neuen Postordnung vierzehn Ausnahmen Nach einer unter dem 15. b. Mt8. erlassenen Bekannt davon gestattet, während die alte Postordnung deren nur neun an Sonn- und Feiertagen Buschlagskarten zur zweiten der Drucksachenfendung die bei Briefen zulässigen Vermerke anger machung des Betriebsamtes der Stadt- und Ringbahn werden tannte. Es foll nämlich geftattet sein: 1. auf der Außenseite Wagentlaffe auf den Perrons nicht mehr ausgegeben, sondern bringen; 2. auf gedruckten Visitenkarten die Anfangsbuchstaben find solche lediglich an den Schaltern zu haben und bei dem Be- üblicher Formeln zur Erläuterung des Zwecks der Uebersendung treten der Bahnsteige durch die Kontrolleure zu kopiren. Wer an der Karte handschriftlich anzugeben; 3. auf der Drucksache ſelbſt Sonn- oder Feiertagen mit einer Fahrkarte pritter Wagenklaffe ben Ort, den Tag der Absendung, die Namensunterschrift oder oder ungefochter 3ufchlagstarte in einem Wagen Firmazeichnung, sowie den Stand des Absenders handschriftlich oder weiter Klasse angetroffen wird, hat ohne Weiteres die für solchen auf mechanischem Wege anzugeben oder abzuändern; 4. den Korrektur­Fall ausgesetzte Mindeststrafe von 6 M. oder auch mehr zu bogen das Manuskript beizufügen und in denselben Abänderungen zahlen. Die Veranlassung zu dieser Verfügung ist in dem Um- und Zufäße zu machen, welche die Korrektur, die Form und stand zu suchen, daß durch das Nachlösen von Zuschlagstarten den Druck betreffen, folche Zufäge in Ermangelung des Raumes auf den Bahnsteigen zu große Ueberfüllungen der zweiten Wagen auch auf besonderen Betteln anzubringen; 5. Druckfehler zu be flasse an Feiertagen stattfinden. richtigen; 6. gewiffe Stellen des gedruckten Tertes zu durchstreichen, um diefelben unleserlich zu machen; 7. einzelne Stellen des In balts, auf welche die Aufmerksamkeit gelenft werden soll, durch

Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. Zur Ausführung Noch an demselben Tage wurde der Aufstand unterdrückt. Der SS 105b Abfas 2, 105e, 41a und 55a der Reichs- Gewerbe- Striche tenntlich zu machen; 8. bei Preislisten, Börsenzetteln und Sobald der Verkehr frei wurde, holte G. fein Söhnchen, nach Ordnung wird vom Polizeipräsidenten für den Stadtkreis Handelszirkularen die Preise, sowie den Namen der Reifenben der ihm übergebenen Adresse, bei der Frau, die es beherbergte. Berlin   folgende Berordnung über die Sonntagsruhe im Handels- und den Tag ihrer Durchreife handschriftlich oder auf mecha Der Mann und der Sohn dieser Frau waren gefangen, ein gewerbe zur öffentlichen Kenntniß gebracht:§ 1. Feststellung der nischem Wege einzutragen oder abzuändern; 9. in die Anzeigen zweiter Sohn, sowie ein Neffe auf der Barrikade gefallen. Auch gefeglich zulässigen fünfstündigen Beschäftigungsüber die Abfahrt von Schiffen den Tag der Abfahrt handschrift fie wollte kein Geld annehmen, aber, indem sie auf zwei im eit. Im Handelsgewerbe dürfen Gehilfen, Lehrlinge und lich anzugeben; 10. bei Quittungskarten die durch das Invaliditäts­Bimmer herumspringende Mädchen Töchterchen ihres gefallenen Arbeiter am ersten Weihnachts, Ofter und Pfingsttage überhaupt und Altersversicherungs- Gesetz zugelassenen Eintragungen hand Sohnes hinwies, fagte fie: Wenn ich einmal für diese zu nicht, im übrigen an Sonn- und Festtagen nicht vor 7 Uhr Vor- fchriftlich oder auf mechanischem Wege vorzunehmen, die Beitrags bitten genöthigt sein werde, so möge Ihr Sohn fich ihrer er mittags und nicht nach 2 Uhr Nachmittags, sowie nicht während und die Doppelmarken aufzutleben und die aufgeflebten Marten der für den Hauptgottesdienst bestimmten Zeit beschäftigt werden. zu entwerthen oder zu vernichten; 11. in die Sendungen mit Das Schicksal des Alten, der G. auffuchte, blieb unbekannt. Für den Hauptgottesdienst ist nach der landespolizeilichen Ber- Büchern, Musikalien, Beitschriften, Landkarten und Bildern eine Es war unmöglich, diese seine That nicht zu bewundern, jene ordnung vom 22. Februar 1889 die Zeit von 10-12 Uhr Vor- Widmung handschriftlich einzutragen, auch diesen Sendungen unbewußte, fast heroische Einfachheit, mit der er die That voll- mittags bestimmt. Abweichend von der Regel des ersten Absages eine auf den Preis der überfandten Gegenstände bezügliche brachte. Es fam ihm augenscheinlich nicht im Mindesten in den dürfen die dafelbft bezeichneten Personen in dem Handelsgewerbe Rechnung beizufügen und letztere mit solchen handschriftlichen Sinn, daß er etwas ungewöhnliches gethan, daß er sich geopfert. der Beitungsspedition nicht vor 4 Uhr früh und nicht nach Bufägen zu versehen, welche den Inhalt der Sendung betreffen Aber man fann auch jene Männer nicht genug bewundern, die 9 Uhr Vormittags beschäftigt werden. Sobald durch ftatutarische und nicht die Eigenschaft einer befonderen, mit diefem in feiner in dem Getümmel eines furchtbaren Kampfes fich der Angst Bestimmung für einzelne Zweige des Handelsgewerbes die Beziehung stehenden Mittheilung haben; 12. bei Bücherzetteln eines ihnen unbekannten Bourgeois" erinnerten und bar zulässige Beschäftigungszeit über das gefeßliche Maß eingeschränkt( offen gedruckten Bestellungen auf Bücher, Zeitschriften, Bilder auf bedacht waren, denselben zu beruhigen. Freilich haben wird, verlieren die vorstehenden Vorschriften hinsichtlich dieser und Mufitalien) die bestellten oder angebotenen Werke auf der Leute vom felben Schlage zweiundzwanzig Jahre später Paris   Gewerbezweige ihre Giltigkeit.§ 2. Sulaffung einer ver- Rüdfeite handschriftlich zu bezeichnen und den Bordruck ganz oder angezündet und die Geifein erfchoffen, aber Derjenige, ber nur längerten Beschäftigungszeit. An den beiden lehten theilweise zu durchstreichen oder zu unterstreichen; 13. Modebilder, ein wenig das Menschenherz kennt, wird diesen Widerspruch zu Sonntagen vor Weihnachten, dem letzten Sonntage vor Ostern Landkarten u. f. w. auszumalen und 14. bei Drucksachen, Löfen wissen. und dem letzten Sonntage vor Pfingsten dürfen im Handels- welche von Berufsgenossenschaften oder Versicherungsanstalten oder gewerbe die im§ 1 Absatz 1 bezeichneten Personen, abgesehen von deren Organen auf Grund der Unfallversicherungs- Gefeße von der ebendaselbst festgesetzten Beit, noch von 2 Uhr Nach ober des Invaliditäts- und Altersversicherungs- Gesezes abgesandt mittags bis 6 Uhr Abends beschäftigt werden. Die gleiche Ver- werden und auf der Außenseite mit dem Namen der Berufs längerung der Beschäftigungszeit findet für den Handel mit genossenschaft oder der Versicherungsanstalt bezeichnet sind, Bahlen Blumen und Krängen auch an dem zum Gedächtniß der Ge- oder Namen handschriftlich oder auf mechanischem Wege einzus storbenen bestimmten Sonntage, sowie am 31. Dezember, fofern tragen oder abzuändern und den Vordruck ganz oder theilweise Dieser Tag auf einen Sonntag fällt, Anwendung.§ 3. Aus- zu durchstreichen. nahmen von der Regel des§ 1. 1) An denjenigen

Tokales.

Bismard contra Erfinder. Während Fürst Bismard mit In der Straffache gegen den Rechtsanwalt Dr. Stein feinem Sprößling in Wien   zur Kirche fuhr, ereignete sich, wie Sonntagen, an welchen im Handelsgewerbe die Beschäftigung der bie Beitungen meldeten, ein eigenthümlicher Zwischenfall. Ein Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter während 5 Stunden zugelassen war der Termin zur Hauptverhandlung auf Donnerstag angefeht. Schloffergefelle warf ein Packet, das Schriften enthielt, in den ist, darf deren Beschäftigung über den in§ 1 Ab. Der Termin ist jedoch aufgehoben worden, weil auf Antrag bes Wagen des Fürsten  . Der Fürst bog fich zurück, während Graf fat 1 vorgeschriebenen Beitraum hinaus a) im Betriebe Bertheidigers, Rechtsanwalts Sello, vorher erst noch gerichts Herbert das Packet aufbob und es wieder zum Wagen hinaus des Sandels mit Back- und Konditorwaaren, mit Fleisch ärztliche Erhebungen über die Geiftes und Gemüthsverfaffung, roarf. Bermuthlich schwebten die Herrschaften einige Minuten und Wurst, mit Milch, sowie im Betriebe der Bortofthandlungen: in welcher sich der Angeklagte zur Beit der That befunden, statts in der Angst vor einem Dynamit"-Attentat. Ein später fchon um 5 Uhr Morgens beginnen, b) im Betriebe des Handels finden sollen.

eingegangenes Zelegramm meldete, daß der betreffende mit Back und Konditorwaaren, sowie des Handels mit Milch

Die Untersuchung gegen den Partiewaarenhändler ach Schloffer Lorenz heiße, ein geborener Wiener   fei und geistes- bis um 3 Uhr Nachmittags dauern. 2) Am ersten Weihnachtsmann, dessen Verhaftung wir vorgestern meldeten, nimmt gang gestört zu sein scheine. Das Erstere ist richtig, das Lehtere trifft Ofter- und Pfingsttage darf die Beschäftigung der unter Nr. 1 bedeutende Dimensionen an, da es jetzt bereits als feftftehend jedoch nicht zu und Lorenz ist dem Fürsten   Bismarck fein Fremder. bezeichneten Bersonen a) im Betriebe des Handels mit Back- und gilt, daß 2. fein Lager fast nur aus gestohlenen Waaren ergänzte. Die zur Holzpflasterung bestimmten Buchentlöße, die von Ronditorwaaren, mit Fleisch und Wurst, mit Milch und mit Der Verhaftete tauste hauptsächlich von Hausdienern und Friedrichsruh   aus in die Welt geschickt werden, tragen die Be- Borkostwaaren: von 5 Uhr Morgens bis zum Beginne der für Kommis, deren eine große Anzahl mit in die Untersuchung vers zeichnung Patent Soreng. Der Erfinder des paten  - den Hauptgottesdienst bestimmten Zeit, b) im Betriebe des wickelt find. In dem Geschäft find große Mengen Waaren, tirten Verfahrens Verfahrens ist derselbe Lorenz, der eben in Handels mit Rolonialwaaren, mit Blumen, mit Tabat und Wien   dem Fürften einige schreckliche Minuten bereitet hat. Bigarren, sowie mit Bier und Wein: während der letzten beiden welche nachweislich aus Diebstählen herrühren, beschlagnahmt Lorenz, das Schicksal aller Erfinder theilend, erhielt für fein Stunden vor dem Beginne der für den Hauptgottesdienst bes worden, ebenso eine ganz bedeutende Geldsumme, welche 8. auf Patent eine winzige Summe, um welche es in den Besitz bes ftimmten Beit, c) im Betriebe der Beitungsspedition: von der Deutschen Bank zu liegen hatte. Fürsten Bismarck überging, während ein von Lorenz gestelltes 4 bis 9 Uhr Vormittags stattfinden.§ 4. Beschränkung

Beifall aller Fachkenner gefunden hat.

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Eine Belohnung von 300 m. hat sich die Köpnicer Gesuch um irgend eine, und sei es auch nur untergeordnete Bedes Gewerbetriebes im fehenden Handel. ber schäftigung bei der Herstellung des von ihm erfundenen Pflasters Soweit nach den den vorstehenden Bestimmungen Gehilfen, übrigens gestern in bas hiesige Untersuchungsgefängniß ein von Bismarck   abschlägig beschieden wurde. Jedenfalls hat die Lehrlinge und Arbeiter im Handelsgewerbe an Sonn- geliefert ist, erwirkt. Der wirtliche Name des Festgenommenen ihm zugefügte Unbill Lorenz zu seiner Demonftration ver- und Fefttagen nicht beschäftigt werden dürfen, ist gemäß ist jedoch nicht Krüger, sondern Stieber; derfelbe ist eine von bet anlaßt. Lorenz, der als echtes Grfindergenie eine etwas 41 a der Reichs- Gewerbe- Ordnung an diesen Tagen in offenen Berliner   Polizei schon längst gesuchte Persönlichkeit, die an sabl exzentrische Natur ist, befindet sich erst seit Gröffnung der Aus- Berkaufsstellen, zu welchen auch die selbstthätigen Verkaufs- reichen, vorwiegend in den östlichen Stadtvierteln verübten Gin stellung für Musik und Theaterwesen in Wien  , und zwar geschah apparate gehören, der Gewerbebetrieb verboten.§ 5. Be brüchen betheiligt war. Bei der in der Wohnung des St. vor die Ueberfiedelung auf Wunsch des in jener Ausstellung fungiren schränkung des Gewerbes des nicht stehenden Handels. Von dem genommen Haussuchung wurde eine Liste aufgefunden, auf den deutschen Reichskommissars. Lorenz hat nämlich eine neue Verbote des§ 55 a Absatz 1 der Reichs- Gewerbe- Ordnung wird welcher eine ganze Reihe Köpnicker Geschäftsleute verzeichnet sind, Borrichtung zum Spannen der Saiten an Streichinftrumenten auf Grund des Abfah 2 dafelbst ausgenommen: 1) das Feil bei jedem einzelnen Namen findet sich ein Bermert, um welche erdacht, die ebenso Die ebenso einfach wie ingenios ift und den bieten von Wilch auf öffentlichen Wegen, Straßen und Blagen Beil der betreffende Geschäftsmann feine Lokalitäten zu schließen Dieser legte an allen Sonn- und Festtagen für die Zeit bis zum Beginne pflegt und hatte der Berhaftete jedenfalls die Absicht, auf Grund Umstand veranlaßte den Reichskommissar, Lorenz von Berlin der für den Hauptgottesdienst bestimmten Stunden; 2) das Feil- Diefer Lifte in Röpnick einen förmlichen Raubzug auszuführen. bieten von Blumen, Backwaaren, Dbst, Spielwaaren, gering: Frau und Tochter des St. find gestern wieder auf freien Fuß nach Wien   kommen zu lassen. Wir empfehlen den Telegraphenbureaus, welche über die werthigen Gebrauchsgegenständen und ähnlichen Sachen auf gefegt. Reife Bismards so geschäftig berichten, vorstehende Mittheilung öffentlichen Wegen, Etraßen und Plägen an den beiden legten des Vorwärts" gleichfalls brühwarm nach allen Richtungen der Sonntagen vor Weihnachten bis um 6 Uhr Abends mit Ausschluß Polizeibericht. Am 20. d. Mts. Abends fand vor dem Windrose zu depefchiren. Sie wird überall mehr Interesse er der für den Hauptgottesdienst bestimmten Zeit. Die besonderen und regen, als dies bezüglich der Depeschen über Bismarck   und seine polizeilichen Borschriften hinsichtlich der Übhaltung des Weib- Schulz eine Schlägerei statt, wobei der Legtere von seinem Gegner nachtsmarktes werden durch die Bestimmung unter Nr. 2 nicht durch einen Schlag mit einem Mauerstein so schwer am Ropie Familienfestlichkeit der Fall sein fonnte. berührt.§ 6. Diese Verordnung tritt in Gemäßheit der faiser- verlegt wurde, caß et, nachdem der Arat einen Schädelbruch Der Stadtverordnete Dr. Friedemann hat folgenden, lichen Berordnung vom 28. März d. J.( R.- G.- 8. 6. 339) am festgestellt hatte, nach dem Krankenhause in Moabit   gebracht haft von 52 Mitgliedern der Stadtverordneten- Versammlung unter 1. Juli d. J. in Kraft. den mußte. Bei einer Schlägerei vor der Schantwirthschaft ftüßten dringlichen Antrag eingebracht: Die Stadtver­Aus der neuen Postordnung, die mit dem 1. Juli in bei, bain Rylestr. 10 brachte der Arbeiter Gärtner einem anderen Arbeiter ordneten- Versammlung ersucht den Magistrat, mit dem König­lichen Polizeipräsidium in Verbindung zu treten, um der Be- Kraft tritt, find folgende Bestimmungen von allgemeinem Schwerverlegte wurde nach dem Krankenhauſe am Friedrichshain  läftigung des Publikums durch Verbreitung Scham verlegender Interesse: Unfrantirte Postkarten und solche Postkarten, welche ben wurden brei Männer erhängt aufgefunden, und ens gebracht und ber thäter am nächsten Tage verhaftet.- Am Schriften auf den Straßen der Stadt zu steuern." Diefer Antrag ist wieder einmal echt freifinnig. Diese Herren äußeren Anforderungen nicht entsprechen, unterliegen dem Porto Bormittags in den Anlagen des Hippodroms ein Mann, Namen wissen sonst nicht Worte genug zu machen für das Recht der für unfrantirte Briefe. Für unzureichend frantirte Postkarten Rehfe, Nachmittags in seiner Wohnung in der Waffergasse ein unbeschränkten freien Meinungsäußerung, sobald aber dieses wird dem Empfänger der doppelte Betrag des fehlenden Porto: Kaufmann, und Abends im Thiergarten, in der Nähe von Cher Recht in einem ihnen unbequemen Sinne ausgeübt wird, dann theils in Ansatz gebracht, wobei Bruchtheile einer Mart auf eine lottenhof, ein Arbeiter. Die bei dem Begteren angestellten Wieber: schreien sie nach Polizei und Staatsanwaltschaft, just wie die durch 5 theilbare Pfennigsumme aufwärts abgerundet werden. belebungsversuche waren von Erfolg und schlimmsten Reaktionäre. Wir wissen uns von jeder Sym- Außer Flüssigkeiten dürfen Dele, fette Stoffe, trockene, abfärbende Charitee gebracht. but abfärbende Bulver ſowie lebende Bienen als anten pathie gegenüber der antisemitischen Schundliteratur gewiß frei Baaren proben versandt werden, sofern ihre Berpackung Melenchi Tie Brust bei und mußte nach dem Lazarus- van brei In der Nacht zum 22. d. M. brachte sich und die garte Schonung, veren fich diese Erzeugniffe- im Verben von der Boftverwaltung vorgeschriebenen Bedingungen ent- eerſtich in die prent. Am 21. d. M. Abends fanden drei gleich 3. B. mit unserer Parteiliteratur- feitens der Polizei spricht. Pofin a chnahmen find fortan auf Briefen, Druck- leine Brände statt. der Polizei hause gebracht werden. Um erfreuen, wiffen wir gebührend zu würdigen. Aber die Polizei um Hilfe zur Unterdrückung eines politischen sowie bei Postkarten und Packeten zulässig. Für Postaufträge sachen und Waarenproben bis zum Gewicht von 250 Gramm Gegners anzurufen, bas erfcheint uns und mit uns gewiß allen politisch anständig Denkenden- so unwürdig, daß es ur Ginholung von Wechselakzepten wird fünftig weder eine schwer ist, daneben das zweierlei Maß, mit dem gegenüber den Porto für die Rücksendung des Poftauftrages erhoben. Den a n d- Borzeigegebühr, noch, im Fall der vergeblichen Vorzeigung, briefträgern dürfen zur Ablieferung an die Postanstalt Sendungen mit Werthangabe im Einzelnen bis zum Werth­Das betrage von 400 M. vom Publikum übergeben werden. Berlangen der Beschaffung eines Rückscheines ist nicht nur bei Wegen öffentlicher Beschimpfung von Einrichtungen und Einschreibsendungen, sondern auch bei Packeten ohne Werth- fteller Martin Hildebrandt vor ber 1. Straftammer leiner Gebühr von 20 Pf. zulässig. Sendungen gegen Rückschein geklagten verfaßte und Herrn M. von Egidy gewidmete

*)   Paris, das ist jeht erwiesen, ist nicht von den Pariser Arbeitern angezündet"; und die Geifeln, das ist eben falls erwiesen, sind nicht von den Pariser Arbeitern erschossen woorden. Die volle und ganze Schuld der damaligen Greuel ruht auf der sogenannten Ordnungspartei".

Neb. d. N. 28.

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Gerichts- Betfung.