Nr. 52.
21. Jahrgang.
46. Sigung. Dienstag, 1. März 1904, 1 Uhr. Am Tische des Bundesrats: Nieberding.
Mittwoch, 2. März 1904.
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dem Geseze wird der Thatbestand der strafbaren Handlung durch den Menschen viel schlimmer mißhandelt als in Bromberg . Nicht die Inhalt einer im Inlande erschienenen Druckschrift begründet. Wir Furcht brotlos zu werden, sondern nur fanatische Leiden hatten beantragt, daß nicht der Inhalt der Druckschrift allein, sondern schaft und rohe Lust an der Gewalt hatten zu diesem der Juhalt in Verbindung mit ihrer Herstellung, Verbreitung Tumult auf einem Begräbnisplatz geführt. Aber diesmal stellte der oder Mitteilung an andre den Thatbestand der ftraf Staatsanwalt die Maschine auf groben Unfug, Körperverlegung usw., Die zweite Beratung des Justizetats wird bei den baren Handlung bilden solle. Zur Begründung unsrer Geldstrafen und Kleine Haftstrafen sind das Resultat. In beiden die werden fortdauernden Ausgaben, Titel, Staatssekretär", Auffassung führte ich damals an, Juristen es gebe eine große An- Fällen Anwendung fortgesetzt. zahl von strafbaren Handlungen, welche überwiegend durch treffenden Paragraphen als zulässig und richtig erklärt haben. Abg. Dr. Spahn( C.) führt Beschwerde über allzu große Ueber die Presse begangen würde und bei denen die Strafbarkeit nicht In der Beziehung kann man ja alles nachweisen. Aber gerade Laftung der Richter am Reichsgericht. Die Folge ist eine außer allein durch den Inhalt der Druckschrift begrimbet sei, sondern es deshalb muß mit dieser Art von Jurisprudenz und dieser Befugnis ordentliche Verschleppung der Rechtsprechung. Die Revisionssumme müsse da immer noch etwas hinzukommen, z. B. die Kenntnis der Staatsanwaltschaft, je nach Willkür und Laune einen Fall so sollte von 1500 M. auf 3000 m. erhöht werden. Dr. Reichensperger nahme durch Dritte. Der Staatssekretär war damals oder so zu frisieren, aufgeräumt werden. Ich bitte den Staatshat früher verlangt, daß außer der Fortsetzung einer Revisionssumme so liebenswürdig, meine Bedenken für überflüssig zu erklären sekretär, bei der Neuabfassung des Strafgesetzbuchs in Erwägung zu eine Vorprüfung über die Gültigkeit eines Revisionsantrages er- und glaubte einen besonderen Trumpf damit auszuspielen, daß er ziehen, ob man weiterhin versuchen soll, die Bergehen durch Abgesehen folgen solle. Das ist damals abgelehnt worden, aber die Gründe fagte, er hätte sich mit dem Herrn Ober- Reichsanwalt in Ver- allgemeine Ausdrücke zu umschreiben. Reichenspergers haben noch heute ihre volle Gültigkeit. In der bindung gesetzt und dieser hätte ihm gesagt, eine Auslegung, wie von Klassen- und politischen Tendenzurteilen ist das der Presse ist eine Vermehrung der Senate beim Reichs- die von uns befürchtete, wäre unmöglich. Nun ist schneller, als innerste Grund dieser Mißgriffe, daß die Definitionen unfres gericht angeregt worden. Das würde aber eine Beeinträchtigung ich glaubte, meine Befürchtung eingetreten. In dem letzten Bande Strafgesetzbuches viel zu allgemein find. Das ganze ist viel der Rechtseinheit bedeuten. Schon heute ist die Unser ein der und lange nicht fafuistisch genug. Entscheidungen des Reichsgerichts befinden sich bereits zu theoretisch heitliche Rechtsprechung nicht garantiert, und die Sicher zwei Urteile, welche alle Errungenschaften, die wir die wir mit Strafgesetzbuch geht davon aus, daß wir dem Richterstande uns heit beim Abschluß bon Rechtsgeschäften leidet darunter. Diesem Gesetze zu erreichen suchten, in Frage stellen. Es handelt sich bedingtes Vertrauen schenken können, daß er nicht nur das Recht Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung des Reichsgerichts hat auch dort um eigenartige Fälle; um einen ganz besonderen Thatbestand. suchen, sondern auch immer finden wird. In dieser Annahme hat für landesgefeßlich geregelte Rechtsgebiete, wie z. B. das Bergrecht, Gin Redakteur aus Hamburg hatte mit der Presse hergestellte unsre Gesetzgebung geirrt.( Sehr richtig! bei den Socialdemokraten.) die Wirkung, daß innerhalb der Einzelstaaten auf diesen Gebieten hamburgische Lotterieprospette, Drudschriften Db sich je ein solcher Richterstand finden läßt, ist mir zweifelhaft, einheitliche Grundsätze zur Durchführung kommen. Zur Einschränkung nach Preußen verschickt, und wenn nach der Auffassung ver- aber heute haben wir ihn jedenfalls nicht.( Sehr gut! bei den der Revisionsanträge sind in der Presse verschiedenartige Gedanken fahren wäre, die wir seiner Zeit im Einverständnis mit dem Herrn Socialdemokraten.) Die Begriffs Jurisprudens ist ja schöner Aber doch verdient diese ausgesprochen worden. Sehr häufig werden Revisionen von den Staatssekretär vertreten haben, wäre in Hamburg die Anklage er- als die immer lückenhafte Kafuistit. Parteien zurüdgenommen, nachdem bereits Referent und Korreferent hoben worden und dort war der Thatbestand nicht strafbar. Für heutzutage noch den Vorzug. Unfre Strafrechtspflege wird viel mehr die Sache bearbeitet hatten. Der Begründungszwang bei Revisionen die preußischen Richter lag ein Dilemma vor, weil eben Preußen Vertrauen im Wolfe gewinnen, wenn einzelne Fälle möglichst bis hätte neben Vorteilen auch seine Nachteile für die Parteien, deren sich erlaubt hat, ein Preßdelift unter Strafe zu ins einzelne hinein beschrieben und den Richtern möglichst festgelegt Schicksal damit ganz in die Hände des Rechtsanwalts gelegt wäre. Der stellen, obgleich das nach dem Reichsgericht nicht werden. Das kann zu Härten führen, aber Härten des Gesetzes sind beste Vorschlag, um das Reichsgericht von unberechtigten Revisionen zulässig ist. Das Reichsgericht hätte also eigentlich das immer noch besser als die Willkür, unter der jetzt unsre Rechtsprechung zu entlasten, scheint mir nach wie vor die Zulassung der Vorprüfung preußische Gesetz für ungültig erklären müssen. Wichtiger als der Fall leidet, die Willkür, die ebenso dem guten Willen des Gesetzgebers beim Reichsgericht mit mündlicher Verhandlung. Die Anwalts- selbst aber ist die Begründung der beiden Urteile. Darum möchte ich bitten, von Die Anwalts- selbst aber ist die Begründung der beiden Urteile. Diese sagt wie dem Betroffenen Unrecht thut. kammer des Reichsgerichts hat die Erhöhung der Revisionssumme deutlich, daß diese Beseitigung des fliegenden Gerichtsstandes der dem bisherigen Wege abzugehen.( Bravo ! bei den Socialdemokraten.) als unumgänglich bezeichnet. Möge der Staatssekretär dafür sorgen, Presse nur gelte für Fälle wo in den Druckschriften ein Gedanke Staatssekretär des Reichs- Justizamts Dr. Nieberding: daß wir nicht auseinandergehen, bevor in dieser Frage Abhilfe berkörpert ist, mit dessen Kundgebung nach außen ohne weiteres geschaffen ist. Das Reichsgericht kann seinen hohen Aufgaben im fämtliche Begriffsmerkmale eines im Strafgesetz vorgesehenen That gebracht, die die Gestaltung des neuen Strafrechts betreffen. Ihre Die Vorrebner haben eine Anzahl von Wünschen zur Sprache Deutschen Rechtsleben nur dann genügen, wenn man die Kräfte bestandes erfüllt sind. Diese Begründung führt zu Konsequenzen, seiner Richter nicht übermäßig beansprucht.( Bravo ! im Centrum.) wie wir sie damals befürchtet haben. Auch bei Religions- Delitten Wünsche werden sicherlich sorgfältig geprüft werden. Die ganze Be Staatssekretär Dr. Nieberding: Es besteht beim Reichsgericht wird nicht durch den bloßen Inhalt der Druckschrift der gesamte ratung des neuen Gesetzes soll in drei Stadien erledigt werden. zweifellos ein schwerer Notstand. Wir haben die Verhältnisse tommen Thatbestand begründet, sondern es gehört dazu auch das ergernis, Zunächst soll die gesamte Rechtspflege mit ihrer Kritik in Presse, sehen und schon bei Abschluß des Bürgerlichen Gesetzbuches der welches ein Dritter daran nimmt. Dasselbe gilt von den Majestäts- Parlament und Wissenschaft zusammengestellt werden, daß bei jeder Materie das vorhandene Material übersehen werden fann. Ueberlastung des Reichsgerichts Abhilfe schaffen wollen. Der beleidigungen.( Sehr richtig! bei den Socialdemokraten.) Reichstag ist damals nicht darauf eingegangen. Wir haben be- In allen solchen Fällen würde, wenn die Begründung des Dazu kommt eine Uebersicht über die neue Gesetzgebung der schloffen zu warten, bis die öffentliche Meinung von dem Bestehen Reichsgerichts zuträfe, die Beseitigung des fliegenden Gerichtsstandes auswärtigen Länder; diese wird ein von uns unabhängiges der Mißstände durchaus überzeugt fein würde. Dieser Augenblid nicht erreicht sein. Es find hier die Befürchtungen durchaus ein- wissenschaftliches Komitee zusammenstellen. Ihm müssen wir um so scheint uns jetzt gekommen zu sein. Ich bin infolgedessen bereits im getroffen, die ich hier früher im Namen meiner Partei ausgesprochen mehr dankbar sein, als dem Reichsjustizamt schon wegen der bebor borigen Jahre dem Gedanken einer Reform von neuem näher ge- habe. Es ist dringend notwendig, daß die Reichsregierung hier erst stehenden Reform der Strafprozeß- Ordnung zu diesen Arbeiten treten, und zwar im großen und ganzen in Uebereinstimmung mit durch ein besonderes Notgesetz wieder das einmal ins Lot rückt, was Weittel und Kräfte fehlen würden. Diese Arbeiten des wissenschaft der preußischen Justizverwaltung. leider auf Grund ihrer Interpretation vom Reichstag nicht unzweifel- lichen Komitees sind weit vorgeschritten und werden im Laufe des Was zunächst die Ueberlastung in Straffachen an- haft festgestellt worden ist. nächsten Jahres beendet werden. Damit wäre ein erster Tangt, so liegen hier die Verhältnisse etwas schwierig, weil Ich wollte ferner an den Staatssekretär die Frage richten, ob wichtiger Schritt zu einem auf dem Boden modernster Entwicklung gegenwärtig die Revision der Strafprozeßer uns nicht etwas mitteilen kann über den Stand der Vorarbeiten stehenden Entwurfe des neuen Strafrechts gethan. Jezt befinden Ordnung schwebt. Allerdings kann man auch, ohne den Ab- für das Strafgesetzbuch im Reichs- Justizamt. Ich möchte einige wir uns also in diesem ersten Stadium. Der zweite Abschnitt wäre schluß dieser Revision abzuwarten, eine Entlastung des Reichsgerichts Wünsche äußern für die fünftige Gestaltung des Strafrechts. In die sorgfältige Beratung der wichtigsten Materien und Fragen des in Straffachen anbahnen. Aber dann würden wir vielleicht in den weiten Kreisen des Volkes herrscht eine sehr tiefgehende Unzu- Gesetzes, und schließlich käme die redaktionelle Ausarbeitung. Ueber Berdacht kommen, daß wir diese uns am Herzen liegende Seite der friedenheit mit dem geltenden Strafrecht und mit diesen späteren Abschnitt kann ich heute natürlich noch keine AusStrafreform borwegnehmen und die übrigen Reformen noch weiter der Handhabung desselben durch die Justiz. Diese Unzufrieden- funft geben. Im Laufe der nächsten Session wird dazu Zeit und hinausschieben wollten. Man hat ja die Langfamkeit der Straf heit äußert sich vielfach in Litteratur und Presse. Ich will mich Gelegenheit sein.( Bravo!) prozeß- Reform vielfach getadelt, wir haben aber den eingeschlagenen heute nicht über diejenigen Gründe der Unzufriedenheit Abg. v. Chrzanowski( Pole): Die Bestimmungen der Straf Weg, die Berufung einer besonderen Kommission, in vollem Bewußt äußern, die liegen in der Uebertragung der Rechtsprechung an prozeß- Ordnung werden so mißbraucht und umgangen, daß fein gewählt. Eine Beschleunigung der Arbeit würde zur die Angehörigen bestimmter Klassen in der Mitwirkung keine Partei damit einverstanden sein kann. Flüchtigteit führen. Immerhin glaube ich, daß, wenn im von politischen Vorurteilen, von Klassen- Borurteilen. Zum großen Ich fange mit der Untersuchung an. Die Durchsicht Reichstage feine Bedenten bestehen, wir auch in der Strafrechtspflege Teil wird die Unzufriedenheit hervorgerufen durch die grenzenlose beschlagnahmter Schriften ist nur dem Richter oder des Reichsgerichts eine Entlastung vorbereiten können. Die materiellen Ausdehnung gewisser strafrechtlicher Begriffe, wie sie die Braris nach einem von ihm beauftragten Sachverständigen Vorschläge werden noch erwogen. Auch bezl. der Civilrechtspflege und nach herausgebildet hat. Ich erinnere an den§ 130 des Straf gestattet. Aber in Bosen beauftragt der Staatsanwalt, der selbst bedürfen die Verhältnisse schleuniger Remedur. Ich stehe hier im gesetzbuchs, Aufreizung verschiedener Klassen der Bevölkerung zu nicht das Recht zur Einsicht hat, einen beliebigen Polizisten damit. Eine allgemeinen auf dem Standpunkte Dr. Spahns. Es steht bestimmt Gewaltthätigkeiten. Der Gesetzgeber des Reichs- Strafgesetzbuchs hat weitere flare Gefeßesverlegung: Ein Gymnasiast wird gefragt, ob er, wenn in Aussicht, daß dem Reichstag noch in dieser Session eine Vorlage hier die alten preußischen Normen einengen, die Strafe Bestehen eines Geheimbundes wisse. Er verweigert aus leicht zur Entlastung des Reichsgerichts in civilrechtlichen Fragen zugehen barkeit beschränken wollen. Ganz im Gegensatz dazu erklärt begreiflichen Gründen die Aussage. Der Richter nimmt ihn in eine aber jetzt unfre Jurisprudenz, eine Gefährdung des öffent Geldstrafe von 100 M. und bedroht ihn mit sofortiger Berhaftung. Abg. Dr. Ablaß( frs. Bp.): Nach dieser Erklärung des Herrn lichen Friedens nicht für die Gegenwart So viel Rechtsbrüche allein im Gnesener Gymnasiastenprozeß! Staatssekretärs will ich mit Rücksicht auf die Geschäftslage des Hauses vorhanden zu sein, sondern es genüge schon die Auch vom Bruch des Berufsgeheimnisses wird hauptsächlich meine auf die Materie nicht näher eingehen. Die Ausführungen des Herrn Möglichkeit, daß irgendwo und irgendwann in der Zukunft einmal Nation in politischen Prozessen betroffen. Spahn waren jedenfalls höchst beachtenswert. Gegen die Erhöhung eine Gefährdung des öffentlichen Friedens eintreten könne. Das ist Nun wird die Voruntersuchung eröffnet. In einem Falle, wo ber Revisionssumme bestehen indes große Bedenken. Redner wünscht, das gerade Gegenteil von dem, was der Gesetzgeber gewollt hat. ein Leierkastenmann eine polnische Melodie gespielt hat, werden daß die Entscheidungen des Reichsgerichts amtlich herausgegeben Ganz ähnlich wird auch der Begriff der Majestätsbeleidigung weit Zeugen vernommen, die nur polnisch verstehen. Da sie bei dieser würden und nicht, wie bisher, privatim von den Reichsgerichtsräten. über den Begriff der Beleidigung hinaus ausgedehnt. Bloße Respekts- wichtigen Staatsaffaire auch durch Haftdrohungen nicht deutsch Das Honorar für diese Nebenarbeiten der Räte fließe in eine Renten- widrigkeiten werden für Majestätsbeleidigungen angesehen. Jede lernten, so mußten sie polnisch vernommen werden. Die Mite tasse für ihre Witwen und Waisen. Es wäre besser, wenn die offene Kritik wird dadurch verhindert. Ueber die Rechtsprechung bei glieder des erkennenden Gerichtshofes unterhalten sich laut: Reichsgerichts- Entscheidungen möglichst weiten Streisen zugänglich Erpressungen habe ich schon früher einmal mit dem Staatssekretär eine Diese gemeine Bande usw. In dieser beschämenden Weise gemacht würden dadurch, daß sie ohne Auswahl amtlich heraus- Lanze gebrochen. Seitdem ist jene damals von mir gerügte Ausdehnung ergreifen die Richter gegen uns Partei. Es wird weiter gegeben würden unter alleiniger Berechnung der Unkosten für Druck. des Erpressungsparagraphen zu einer regelmäßigen Institution unsrer das Urteil gesprochen. Das Gericht entscheidet nach freier Sehr wertvoll wäre auch eine Zusammenstellung der Gerichtshöfe geworden. Erpressungsflagen werden unter den wunder- Ueberzeugung. Wir sind gegen alle Feststellungen" wehrlos, Entscheidungen aller deutschen Oberlandes lichsten Gründen erhoben. Ein Ärbeiter wurde wegen Erpressung weil es feine Berufung giebt. In den Worten man vertreibt die gerichte. angeklagt, weil er jemand androhte, er würde aus einem Gewert Polen von ihrer Scholle", wird ein Vergehen gegen§ 191_des Redner bringt des weiteren den Fall zur Sprache, daß schafts- Verein ausgestoßen werden, wenn er seine statutenmäßigen Strafgesetzbuches gefunden. Darin wird eine Verächtlichmachung bei dem Laurahütter Landfriedensbruch Prozeß Krantenjournale Beiträge nicht zahle. Diese Beitragszahlung wird also hier als ein der Ansiedelungskommission durch unwahre Behauptungen gefunden. von Aerzten der Angeklagten beschlagnahmt sind, um Be- rechtswidriger Vermögensvorteil für den Verein angesehen. Auch( Hört! hört! bei den Socialdemokraten.) Sie bertreiben" nie Taftungsmaterial zu erhalten. Ein solches Verfahren steht in Arbeiter, welche die Entlassung von Streitbrechern ber- manden, sondern kaufen nur aus.( Lachen bei den Polen und Social schreiendem Widerspruch zum Rechtsbewußtsein des Volkes. Dieses langten, wurden wegen Erpressung angeklagt, indem man demokraten.) erwartet vom Arzt, daß er sein Berufsgeheimnis wahrt. Es müssen behauptete, fie wollten dabei der Kaffe ihres Vereins Wegen dieser Aeußerung: die Ansiedelungskommission verdränge in der Strafprozeß- Ordnung ergänzende Bestimmungen dahin ge- einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen, nämlich die Polen , ist der Redakteur mit vier Monaten Gefängnis bestraft. troffen werden, daß private Aufzeichnungen von Aerzten den statutenmäßigen Beitrag der Betreffenden Mitglieder.( Hört! hört! bei den Socialdemokraten.) Ein solches Urteil bekundet und Geistlichen in Sachen ihrer Berufsthätigkeit Diese Auslegung des Erpressungsparagraphen zeigt den Grund des eine Berhöhnung der gesetzlichen Bestimmungen. unter allen Umständen vor der Beschlagnahme ge- ebels. Man sieht den Begriff des rechtswidrigen Vermögens- Vicepräsident Graf Stolberg: Diese Aeußerung ist unzulässig. schützt sind.( Bravo ! links.) borteils und der Drohung als etwas allgemein Gültiges an, um Abg. v. Chrzanowski( fortfahrend): Ich konnte leider feinen Staatssekretär Nieberding: Die Reichsgerichts- Entscheidungen zirfelt ihn künstlich und schachtelt alles in diesen Kreis ein, was sich parlamentarischen Ausdruck für ein solches Urteil finden.( Sehr werden von einem Komitee von Reichsgerichtsräten herausgegeben. zur Not dort unterbringen läßt. Es ist dies ein Ausfluß der Begriffs gut! bei den Polen .) Selbst das Tragen von Kokarden, die nicht den Ich lege Wert darauf, vor der Deffentlichkeit festzustellen, daß irgend Jurisprudenz, für die die Grundlage der Rechtsprechung nicht ein strafbarer preußischen Landesfarben entsprechen, wird bestraft. Das sind keine ein persönliches Interesse sich für die Herren, die an dieser Arbeit Thatbestand, sondern ein Wort, ein Begriff ift. So hat man jetzt Urteile mehr, das ist eine Hilfeleistung an die Polizei- Organe zur beteiligt sind, daran nicht knüpft. Was den vom Herrn Vorrebner Dinge als Erpressung betrachtet, die 30 Jahre lang straflos geschehen Chikanierung der polnischen Bevölkerung. Durch solche Urteile wird aus Laurahütte angeführten Fall anlangt, so ist nach den Be- durften. Ganz ähnlich wurde die Ausübung des Koalitionsrechtes die polnische Bevölkerung fortgefeßt aufgereizt gegen die preußischen stimmungen der Strafprozeß- Ordnung ein Eingreifen des Reichs- nicht als Erpressung bestraft, so lange das Koalitionsrecht noch Behörden und diese Empörung erfaßt immer weitere Kreise. Es ist Justizamts in diesem Falle nicht möglich. Ich gebe zu, daß sich in den Streifen der Liberalen und auch der Staatsbeamten so weit gekommen, daß die polnische Bevölkerung die Richter anüber die Sache selbst streiten läßt, die Frage wird ihre Rolle spielen als etwas Natürliches, Gesundes angesehen wurde. Als schuldigt, daß sie mala fide handeln und wir müssen die preußischen bei der Revision der Strafprozeß- Ordnung. man aber namentlich infolge des ungeheuren Lärmes bei der Nichter dagegen in Schutz nehmen. Ein junger Richter
werde.
D
Abg. Hagemann( natt.) bespricht den Strafgesetzbuch- Paragraphen, Buchthausvorlage das Koalitionsrecht zu knebeln begann, da fand hat eine Verordnung ant einen Vormund erlassen, 100wonach jemand, der Nahrungs- und Genußmittel entwendet, geringer man auch gleich den passenden Paragraphen, mit dem man es be- nach sein Mündel seinen Pflege- Eltern weggenommen werden bestraft wird als ein Dieb oder auch gar nicht bestraft wird. Man strafte.( Sehr richtig! bei den Socialdemokraten.) Es ist wie bei solle, weil es dort keine Gelegenheit habe, die deutsche berücksichtigt hier die momentane Zwangslage eines Menschen. Nun einer Rechenmaschine: Man stellt sie auf Rummer so und so Sprache zu erlernen. Das ist geradezu unerhört. Er hat damit ein fönnen aber doch in doch in unsrem nordischen Klima Verhältnisse ein, dann wird die Kurbel gedreht, das fertige Urteil fällt Mittel gefunden, um allen polnischen Eltern ihre Kinder wegzunehmen eintreten, wo der Mangel an Heizungsmaterial einen Familien heraus. Das ist eine geistlose Arbeit, die dem Leben fremd ist. mit der Begründung, sie sorgten nicht genügend für das geistige bater in ganz ähnliche Notlagen bringen fann. Deshalb Für diesen Schematismus nur ein Beispiel: Beim Bromberger Land- Wohl ihrer Mündel. Diese Parteilichkeit der Richter erklärt sich auch follte man die wegnahme von Holz und sonstigen Feuerungs- friedensbruch stellte der Staatsanwaltschaft die Maschine auf Land- dadurch, daß ihre Selbständigkeit untergraben wird von den Be materialien ebenso milde behandeln wie den Mundraub. friedensbruch. Nachdem die Unternehmer in einem sacsiedegroben hörden selbst. Man verbietet den Richtern, ihre Gelder in den VolksCine solche Reform des Strafgesetzbuches ist viel wichtiger als die Brief die Vermittelung des Bürgermeisters abgelehnt hatten und banken anzulegen, fie müssen sich wie Schulfungen entschuldigen und Beseitigung des Majestätsbeleidigungs- Paragraphen, der unter dem auswärtige Arbeiter herbeischleppten, tam es nicht etwa zu Rechenschaft ablegen, warum sie nicht an den Wahlen teilgenommen Borwand, man wolle die Arbeiter schüßen, zu politischen Zweden ernst en 8usammenstößen, sondern zu fleinen Brügelein und haben. Das ist eine Entwürdigung des Richterstandes. Wir hegen und Wahlagitationen ausgenugt wird.( Widerspruch bei den Social- ein paar Steinwürfen. Aber das Ergebnis des Einstellens auf diesen die Hoffnung, daß die preußische Regierung, welche in dieser Bedemokraten.) Baragraphen waren Zuchthausstrafen von ungeheuerlicher Höhe und, ziehung vorangeht, vom Reichs- Justizamte daran gehindert wird. Redner schließt sich den Ausführungen des Abg. Spahn über die selbst wenn mildere Umstände zugebilligt waren, Gefängnisstrafen( Lebhafter Beifall bei den Polen .) Ueberlastung des Reichsgerichts an. Der Staatssekretär müsse hier von unerhörter Höhe. In Anwendung so maßloser Strafen halte Vicepräsident Graf Stolberg: Sie haben gefagt, Preußen gehe rasch Abhilfe schaffen. Bis dat, qui cito dat!( Bravo ! bei den ich das Urteil für durchaus verkehrt. In denselben Tagen wurde bei voran in der Entwürdigung des Richterstandes. Ich rufe Sie desNationalliberalen.) einem rheinischen Landgericht genau derselbe Fall ver wegen zur Ordnung!( Bravo ! rechts.) Abg. Heine( Soc.): handelt. Ein freireligiöser Prediger, der bei einem Abg. Dove( frf. Vg.): Die Fälle, die der Vorrebner angeführt Ich möchte die Aufmerksamkeit des Hauses auf die Gefahr Leichenbegängnis eine Ansprache hielt, war von einer durch hat, beiveifen, daß es allerdings traurig mit der Justiz aussieht. Tenten, in der wir uns befinden, indem das vor zwei Jahren von fanatisch fonfeffionelle Agitatoren aufgehetzten Menge überfallen( Sehr wahr! links.) Eine Entlastung der Straf- und Civilfenate uns gegebene Gesetz über die Beseitigung des fliegenden worden. Da waren alle Thatbestandsmomente des Landfriedens - des Reichsgerichts ist unbedingt notwendig. Den Ausweg des Herrn Gerichtsstandes durch die Auslegung des Reichsbruchs mindestens ebenso, wenn nicht reichlicher vorhanden wie in Hagemann, zur Entlastung der Straffenate vorübergehend Hilfs gerichts in seinen wesentlichen Wirkungen beseitigt wird. Nach Bromberg . Chuch da wurden Steine geworfen, auch da wurden richter einzusetzen, halte ich für nicht gangbar. Sehr wertvoll