großer Mehrheit seien, sehr leicht festzustellen ist, ob die Arbeiter in p dem von den vorgesetzten Beamten gewünschten Sinne gewählt haben und daß dadurch die Wahlfreiheit beschränkt sei. Diese Art der Wahlbeeinflussung sei zweifellos schlimmer, als die vorher besprochene.
Soziales.
Aerzte und Krankenkassent.
ein paar nach Plößensee gebracht, er werde noch den ganzen Ver band in das Zuchthaus bringen 1" Das berichtete Haase den andren Arbeitern, worauf diese einmütig die Auffassung bertraten, mit Adomeit nicht länger zusammen arbeiten zu können.
Auch in solchen Fällen hätten Kommission und Reichstag die Wahl- Eine am 2. März cr. im Gewerkschaftshause abgehaltene VerKigle trug dies im Auftrage der Arbeiter dem Meister vor, beeinflussung als eine amtliche festgestellt. Die betreffenden Be- sammlung von Mitgliedern der Drts- Krankenkasse für das Buchdruck der darauf erklärte: sie, die übrigen Arbeiter, seien ja nun an diesem amten feien faiserliche, ihr Amtscharakter stehe außer Frage. Auch gewerbe zu Berlin , bestehend aus Delegierten( Arbeitgebern und Bau bald fertig, den Adomeit werde er hier noch um so viel länger in diesem Falle beschloß die Kommission mit Mehrheit, daß amtliche Arbeitnehmern), freiwilligen Krankenkontrolleuren und Vertrauens beschäftigen, bis die übrigen auch auf dem zweiten Bau fertig seien; Wahlbeeinflussung vorliege. Da nun in den betreffenden Orten leuten der Berliner Buchdruckereien( ca. 1000 Personen), nahm nach das wäre für alle Teile das beste; fie wären dann nicht mehr über 3000 Eisenbahn- Arbeiter in Frage kommen, so entschied die einem Referat des Vorsitzenden folgende Resolution einstimmig an: genötigt, mit Adomeit zusammen zu arbeiten. Hiermit waren die Kommission, in Bezug auf die in beiden Protestfällen ausgeübte Wirkung der amtlichen Wahlbeeinflussung einstimmig, daß die Wahl Blumenthals für ungültig zu erklären sei, da die Wahlalte in den betreffenden Orten tassiert werden müßten. Nächste Sizung: Dienstag.
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Partei- Nachrichten.
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Mit der Resolution unfrer Reichstags- Fraktion zur Angelegenheit Schippel beschäftigen sich einige bürgerliche Blätter. Die Vossische", die so brünstig eine fleine Spaltung der Partei, oder noch besser eine große herbeisehnt, widmet uns gleich einen ganzen Leitartikel, in dem sie Schippel hüben und Bebel- Kautsky drüben mit gleicher Liebe behandelt, um jedem Teile nachzuweisen, wie er hätte handeln müssen, itm die Herzenswünsche der„ Vossischen" zu erfüllen. Selbstverständlich ist wieder die Freiheit der Wissenschaft der sonst, ach so freien in der Socialdemokratie gefährdet. In Wahrheit handelt es sich doch um nichts weiter, als um die Einheit der Aktion und um die Forderung der Beseitigung jeder Zweideutigkeit, die das Vertrauen des Volkes in die Ehrlichkeit unfres politischen Handelns gefährden müßte. Das ist für eine Partei, die nur durch die Macht der Ueberzeugung wirken und die Massen gewinnen kann, so selbstverständlich, daß es gar keiner besonderen Rechtfertigung bedarf. Leuten, die keine Ueberzeugung haben, kann man das natürlich nicht klar machen, und namentlich Voffische Zeitung" kann kein Gefühl dafür haben, daß die Freiheit der Wissenschaft gerade in der Klarheit und Bestimmtheit der Ueberzeugung besteht, die„ Bossin", die ja erst fürzlich sogar wegen des Abdrucks eines unschuldigen socialen Gedichtes in der „ Hilfe" ein furchtbares Reßergericht etablierte und also nicht einmal die Freiheit der Kunst achtet.
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Mit
Die Versammlung erklärt sich nach eingehender Aussprache Gesellen einverstanden. Als Adomeit seine Arbeit fertig hatte, wurde strift gegen die Einführung der freien Arztwahl, als nicht im er von seinem Meister dennoch nach demselben Bau geschickt, auf dem die andren inzwischen begonnen hatten, zu arbeiten. Kaffeninteresse liegend. Die Versammlung weist ferner mit Ent- einem Schlage legten diese selbstverständlich die Arbeit nieder. schiedenheit die Behauptungen der Aerzte zurück, als seien nur die Thiele, der von dem Bauunternehmer herangerufen wurde, erklärte Kassen Vorstände und Verwaltungen und nicht die dem Kigle: er( Thiele) werde Adomeit veranlassen, der Organisation Rassen- Mitglieder gegen die freie Arztwahl die Mitglieder beizutreten. Rigte entgegnete: sie könnten den Mann im Verbande wissen sich eins mit ihren Vertretern im Vorstande- und empfiehlt der gar nicht gebrauchen, und entfernte sich. Der Meister wandte sich demnächst stattfindenden Generalversammlung, dem Kassenborstande jetzt an domeit. Er stellte ihm vor, daß er nicht wegen eines aufzugeben, unter Berücksichtigung realisierbarer Forderungen mit Gesellen 12-15 andre entlassen könne. Er möge sich doch wieder den bisherigen Aerzten langfristige Verträge abzuschließen. Sollten in den Verband aufnehmen lassen. Adomeit machte sich auf den Weg nach dem Bureau. Er wurde von einem der Vorstandswider Erwarten die Vorschläge des Kaffenvorstandes die Zu- mitglieder mit den Worten empfangen:" Nun? Du willst Dich stimmung der Aerzte nicht finden, so wird der Generalversammlung wieder aufnehmen lassen?"" Ich will nicht, ich muß!" erwiderte empfohlen, dem Vorstande die Ermächtigung zu erteilen, mit dem Adomeit. Wer nur einem Zwange folgt und wer außerdem über 1. Januar 1905 in den Gewerts- Krankenverein einzutreten. den Vorstand sich in so beleidigender Weise äußert, wie Du es gethan, den können wir nicht gebrauchen", wurde ihm erklärt. Gegen die Beteiligung der Arbeiter an der Baukontrolle wenden domeit wurde nicht aufgenommen, worauf ihn Thiele entließ. Der sich die Felisch- Leute in einer Eingabe an Reichstag und Bundesrat. Beuge Adomeit klagte im gestrigen Termine, daß er ſeit jener Zeit Bei dem Versuche, ihre Angst vor der Arbeiterkontrolle zu begründen, einen schweren Kampf ums Dasein führe, da er keine Arbeit finde. In der passiert ihnen ein seltsames Mißgeschick. Sie behaupten nämlich, Voraussetzung, daß der Centralverbands- Vorstand die Triebfeder der die Zunahme der Bauunfälle sei darauf zurückzuführen, daß infolge gegen ihn vorgenommenen Machinationen fei, sei er gegen diesen des ausgedehnten socialen Schutes die Arbeiter immer gleichgültiger im Wege der Klage vorgegangen, aber vom Gericht abgewiesen gegenüber den Betriebsgefahren würden. Wenn das richtig wäre, worden, doch gedente er gegen das Urteil Berufung einzulegen. dann würden die Unternehmer nicht nötig haben, gegen eine Forde= In dem geschilderten Sachverhalt erblickte der Staatsantvalt rung der Arbeiter auf Beteiligung an der Kontrolle der Schutz den Thatbestand der versuchten Erpreffing. Er beantragte gegen einrichtungen aufzutreten. Indem die Arbeiter fordern, an der Kipke zwei Monate, gegen die drei übrigen Angeklagten je Kontrolle teilzunehmen, beweisen sie doch, daß sie an einer Ver- einen Monat Gefängnis. minderung der Unfälle ein Interesse haben und durchaus nicht gleichränkt, plaidierten aus juristischen und thatsächlichen Gründen Die Verteidiger, Rechtsanwalte Liebknecht und Victor gültig sind gegen die Betriebsgefahren. Statt fachlicher Gründe muß die faule Redensart herhalten, für Freisprechung. Weder sei irgend eine Drohung, noch die Absicht wovon geradzu daß die Arbeiterfontrolleure unter dem Deckmantel behördlicher erwiesen, den Adomeit in den Verband zu nötigen Kontrolle socialdemokratische Agitation treiben und Koalitionszwvang das Gegenteil dargethan fei, noch gar die besondere Absicht, den Beitritt etwa um der Beiträge willen herbeizuführen. Da ein üben würden. positiver Mitarbeit, deſſen angeblichen Mangel man ihnen bei jeder worben werde, so könne ein Vermögensvorteil für den Verband Wenn man gegen das erfreuliche Streben der Arbeiter nach mindestens gleichwertiges equivalent durch den Beitritt er Gelegenheit vorhält, weiter nichts vorzubringen ist, so kann man die überhaupt nicht in Frage kommen. Nachdem die Arbeit niedergelegt Polizeiliches, Gerichtliches ufw. Frage überhaupt nicht von socialpolitischen Gesichtspunkten dis- war, könne von einer Drohung schon gar keine Rede sein. Der Gerichtshof verurteilte sämtliche Angeklagte wegen verEine Wald- Wahlversammlung. tutieren. Die Bauunternehmer beiweisen damit nur, daß nicht Während der Neichstags- Wahlbewegung hatten sich eines Abends socialpolitische, sondern parteipolitische Gesichtspunkte für sie maß- fuchter Erpressung, und zwar Kiste zu zwei Monaten, Sokolowski, Musold und Grube zu je einem Monat an einer Waldecke in der Umgegend von Senftenberg etwa hundert gebend sind. Gefängnis. Es sei zweifellos( 1) der Beitritt zum VerPersonen aus den nächsten Dörfern zusammengefunden, nachdem band erstrebt- worden und zwar um dem Verband einen ihnen eilende Stahlroßreiter der Socialdemokratie die Kunde von Der§ 146 der Gewerbe- Ordnung droht Geldstrafe bis zu 2000 M. Vermögensvorteil zu verschaffen. Der Terrorismus einer dort geplanten Besprechung der Wahlen gebracht hatten. Zu an für Verlegung gewisser Schutzvorschriften der Gewerbe- Ordnung. sei um so verwerflicher, als er unter heuchlerischer Maske ausihnen sprach der Genosse Günter zehn Minuten Tang über die Notwendigkeit, dem Socialdemokraten zum Siege Unter den 5943 Personen, die wegen Verlegung der Arbeiterschutz - geübt sei. zu verhelfen. Günter wurde demnächst zu einer Geldstrafe vorschriften im Jahre 1902 überhaupt rechtskräftig verurteilt wurden, von 50 Mark verurteilt, Iveil er als Redner in
bie
Im socialdemokratischen Verein in Essen wurde am Sonntag einstimmig eine Resolution angenommen, die sich gegen die Haltung der Reichstagsfraktion in der Angelegenheit der südwestafrikanischen Kolonialkredite wendet.
Unternehmerstrafen.
einer befinden sich 883, die aus§ 146 verurteilt wurden. Die verhängten
Verfammlungen.
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Zum Bunft
nicht genehmigten öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel Strafen betrugen: bis 3 M. in 86 Fällen, über 3 M. bis 10 M. in Die Berliner freie Bereinigung der Bleiglaser, Glasmaler und aufgetreten fei.(§ 17 des preußischen Vereinsgesetzes.) Die zweite 331 Fällen, über 10 m. bis 20 m. in 224 Fällen, über 20 m. bis 50 M. Meffingglaser hielt im kleinen Saale des Herrn Franke, Sebaftian Justanz verwarf die Berufung des Angeklagten und meinte, es in 189 Fällen, über 50 m. bis 100 m. in 40 Fällen, über 100 M. straße, eine öffentliche Versammlung ab, in welcher Genosse Walded handele sich hier zweifellos um eine„ Versammlung", da vorhanden bis 200 M. in 9 Fällen und über 200 M. in 4 Fällen. Es erreichten Manasse über das Thema:" Die veruneinigten europäischen getvesen sei: eine äußerlich vereinigte Menschenmenge, die innerlich genommen. Zur Diskussion meldete sich niemand. bestrebt war, einen bestimmten Zweck zu verfolgen. Es sei unerheb- demnach rund zwei Drittel der verhängten Strafen höchstens den Staaten" sprach. Der Vortrag wurde mit lebhaftem Beifall auflich, daß kein Bureau gewählt wurde.- Das Kammergericht als hundertsten Teil der gesetzlichen Höchftstrafe und beinahe die Hälfte Gewerkschaftliches wurde Klage darüber geführt, daß die freie BerRevisionsinstanz bestätigte das Urteil und sprach aus, daß der Be- erreichte nur den zweihundertsten Teil der zulässigen höchsten Strafe. einigung bei den letzten Krankenkassen- Delegiertenwahlen so rückgriff der Versammlung nicht verkannt worden sei. Aber auch die vier am höchsten bestraften Fälle erreichen noch sichtslos vom Centralverband der Glaser beiseite geschoben worden nicht den sechsten Teil der höchsten gesetzlichen Strafe; es wurden fei. Es wurde beschlossen, alles aufzubieten, um doch zu unserm Einen Monat Gefängnis erhielt Genosse Leimpeter, in jedem der vier Fälle 300 Mark Geldstrafe verhängt. In einem Rechte zu kommen. Der Centralverband beansprucht alle 72 zu Redakteur der Deutschen Bergarbeiter- Zeitung" am 2. März vom Falle waren in einer Haushaltungsmaschinen- Fabrit Arbeiterinnen und wählende Delegiertenämter für sich, während aus den Reihen der hiefigen Schöffengericht zudiktiert weil er einen Maschinensteiger von Jugendliche an Sonn- und Wochentagen und nachts gesetzwidrig be- freien Vereinigung nicht einer aufgenommen wurde. Man beschloß, Zeche„ Schlägel und Eisen" beleidigt haben soll. In der Berg- fchäftigt worden, z. B. hatten sie mehrmals des Nachts ohne Pausen alles aufzubieten, um den Mitgliedern der freien Vereinigung zu arbeiter- Zeitung " war behauptet worden, der Steiger habe einen burcharbeiten müssen, und zwar in ununterbrochener Schicht ihrem Rechte zu verhelfen. Jungen blutig geschlagen. Vor Gericht bekundete der Junge, nicht Jungen blutig geschlagen. Vor Gericht bekundete der Junge, nicht 36 Stunden lang. In zwei andern Fällen waren Arbeiterinnen Französisch- Buchholz . In der am Sonntag hier abgehaltenen zu wissen, ob er geschlagen worden sei oder ob er sich gestoßen habe. Das Gericht hielt darum den Wahrheitsbeweis für nicht und Jugendliche in einer Appreturanstalt und in einer Spinnerei erbracht und erkannte auf Gefängnisstrafe, weil notorisch über die gesetzliche Zeit und nachts beschäftigt worden, und im feststände, daß die Geldstrafe aus der Parteikasse gevierten Falle handelte es sich um Lohnzahlung in Wechseln. In zahlt würde und folglich keine Strafe für den Angeklagten allen vier Fällen traf die Strafe den Betriebsinhaber. bedeutete. Zu der gestrigen Mitteilung, daß die Gewerbe- Aufsichtsbeamten Krankenhaus oder Bet- und Arbeitshaus? im Jahre 1902 in 15 639 Betrieben 45 511 Zuwiderhandlungen gegen So war ein Artikel der„ Bergischen Arbeiterstimme" in Solingen die Gewerbe- Ordnung ermittelten, ist noch zu bemerken, daß sich überschrieben, in dem die Verwaltung des Krankenhauses- Ober- diese Zahlen nur auf Verlegungen der für Arbeiterinnen und Jugendbürgermeister Dide und Medizinalrat Dr. Strathmann- schwere liche erlassenen besonderen Schutzvorschriften beziehen. Die VerBeleidigungen erblickte und deshalb Strafantrag gestellt hatte gegen legungen der für alle Arbeiter oder für erwachsene männliche den verantwortlichen Redakteur unfres Solinger Parteiorgaus, Arbeiter erlassenen Schußvorschriften werden gar nicht nachgewiesen. Letzte Nachrichten und Depefchen. Genossen Otto May . In dem Artikel war behauptet worden, daß In den mitgeteilten Straffällen sind aber auch diese Bergehen entin dem Krankenhause die Patienten zu allerlei Arbeiten verwendet halten. Das Verhältnis der bestraften zu den ermittelten Verund dadurch länger als erforderlich festgehalten würden. Dadurch legungen der Arbeiterschutz- Vorschriften ist also noch weit ungünstiger, würden die in Betracht fommenden Krankenfaffen geschädigt. Weiter wie es die vorhandenen Zahlen aufzeigen.
Versammlung des Wahlvereins Pankow( Filiale Französisch- Buchhola) referierte Genosse Freiwald aus Pankow über die bevorstehende Gemeinderatswahl. Als Kandidat der Partei wurde zu dieser Wahl der Genosse August Bohl einstimmig aufgestellt. In der Diskussion erklärte sich Herr Wittstock für die Anstellung von Schulärzten. Redner wies auch auf das Unternehmen der Gemeindevertretung hin, eine Pferdebahn zu bauen. Zum Schluß wurde in einer Resolution der Herr Amtsvorsteher ersucht, die Wahlzeit fo an festzusehen, daß auch die Arbeiter ohne Lohnverlust an der Wahl teilnehmen können. Hierauf erfolgte Schluß der Versammlung.
Schwarze Blattern.
find wieder zwei neue Erkrankungen an den schwarzen Blattern Flensburg , 3. März.( W. T. B.) Im Laufe des heutigen Tages festgestellt worden, und zwar erkrankten eine Diafonissin( nunmehr die zweite) und ein Milchhändler, der mit den früher Erkrankten
war behauptet worden, daß Andachten in den Krankenzimmern ab- Es ist allerdings zu bedenken, daß es sich bei den Vergehen gehalten würden, denen sich die Patienten nicht entziehen könnten. In einem bestimmten Falle sei sogar ein im Bett liegender Patient der Unternehmer nur um Schädigung des Lebens und der Gesund - zusammengekommen war. dadurch ,, malträtiert" worden, daß sich unter Führung heit der Arbeiter handelt.
Biermann- Ruhftrat.
einer Schwester mehrere Kranke 11117 sein Bett herum auf- Nur ein paar Specialfälle. In einer Ziegelei werden Reparatur- Oldenburg, 3. März.( V. H.) In einem selbständigen Antrag stellten, um eine sogenannte Andacht abzuhalten, die darin arbeiten an der in Umdrehung befindlichen Transmissionswelle ausbestanden habe, daß die Schwester aus der Bibel vorlas und geführt, wobei eine Körperverlegung eines Arbeiters herbeigeführt borher und nachher gesungen worden sei. Die Verhandlung wird. Strafe: 200 M.
fand am Mittwoch in Elberfeld vor der Straffammer statt. Es In einer Glasfabrik werden 221 Arbeiterinnen des Sonntags stellte sich heraus, daß May von dem Zeugen, der durch die Betübung malträtiert" worden sein wollte, angelogen worden war. Es wurde beschäftigt. Strafe: 24 M.
festgestellt, daß in feinem Falle ein Zwang den Patienten gegenüber In einer Dampfmühle wird die 24stündige Betriebsruhe an ausgeübt worden sei, wenn die Andachten gehalten wurden. Es Sonn- und Festtagen mehrfach nicht eingehalten und die zehn habe jebem frei gestanden, sich zu entfernen. Auch bezüglich der stündige Ruhezeit nicht gewährt. Strafe im wiederholten Rückfalle: Beschäftigung von Kranten auf Kosten der Krankenkassen konnte ein 10 M.! schlüssiger Beweis nicht geführt werden. Das Gericht nahm an, daß die Beschäftigung innerhalb gewisser Grenzen überall üblich sei und wohl sogar im Interesse der Kranken liege.
Auf Antrag May's wurden durch Gerichtsbeschluß eine Anzahl Fragen an die vorhandenen Zeugen gestattet. Aus den Aussagen stellen wir als erwiesene Thatsachen fest:
1. daß aus dem Solinger Krankenhause ein leerer Sarg zur Beerdigung gefahren wurde, während die Leiche noch im Krankenhause lag;
2. daß eine im Krankenhause aufbewahrte Leiche van Ratten angefressen worden ist;
8. daß im Essen schon Schnecken gefunden worden sind; 4. daß das Badewasser wiederholt mehrfach benutt worden ist.
Troy all dieser Feststellungen billigte der Gerichtshof dem Angeflagten nicht einmal den Schuhparagraphen 193 zu. Es sei beftimmit anzunehmen, daß es May lediglich darauf angekommen sei, den Arbeitern( wörtlich:)„ das Krankenhaus zu verekeln". während der Staatsanwalt, der sich alle erdenkliche Mühe gab, den Genoffen May so schwer zu belasten, wie es irgend ging," nur" vier Wochen Gefängnis beantragte, erkannte das Gericht auf eine Gefängnisstrafe von zwei Monaten.
Die Gewerbegerichtswahl in Frankfurt a. M. wurde jekt zum erstenmal nach dem Proportionalsystem vorgenommen. In der Arbeiterabteilung wurden 6818 Stimmen abgegeben. Davon entfielen auf die Liste des Gewerkschaftskartells 6221 und auf die Liste der christlichen Arbeitervereine 597 Stimmen. Die Gewerkschaftsliste erhält demnach 30 und die christliche Liste 3 Beisitzer. In der Unternehmerabteilung wurden 309 Stimmen abgegeben. für die Liste der vereinigten Gewerbetreibenden 213 und für die Liste der socialdemokratischen Unternehmer 96. Diese erhalten demnach 10 Beisitzer und die Innungsliste 23.
Gerichts- Zeitung.
Koalitionsrecht- Erpressung.
Dabon
interpellieren die Socialdemokraten die Regierung im Landtag bezüglich des Falles Biermann- Rubstrat über die Behandlung der Gefängnisordnung.
Dreifus- Prozeß.
Paris , 3. März.( Fortsetzung.)( W. T. B.) Boher spricht die Ansicht aus, die beiden gefälschten Briefe hätten Einfluß auf die Entscheidung der Richter in Rennes ausüben müssen, und schließt mit der Aufforderung an die Straffammer, im eignen Interesse der Justiz eine Untersuchung anzuordnen. General- Staatsanwalt Baudoin erklärt, er werde als Berichterstatter eine Untersuchung beantragen, und bespricht die einzelnen Phasen der Affaire in Dreyfus freundlichem Sinne. Die Fortsetzung der Verhandlung wird sodann auf morgen vertagt.
Korea.
Soul , 3. März.( Meldung des Reuterschen Bureaus".) Die foreanische Regierung hat den Japanern die Telephonlinie SoulPhiöngjang übergeben. Die Russen haben den Vicepräsidenten von Andſchu festgenommen und nötigen die Koreaner, ihnen Reis, Futter und Brennmaterial zu liefern; sie stellen eiligst in Antung Befesti gungen und ausgedehnte Erdiverte mit der offenbaren Absicht her, den Japanern den Uebergang über den Jalu streitig zu machen. Gute Prisen.
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Nagasaki , 3. März.( Meldung des Reuterschen Bureaus".) Das Prisengericht in Safebo hat entschieden, daß die russischen Unter der Anklage der versuchten Erpressung standen gestern vor der Dampfer Mukden "," Argun"," Michael" und" Rossija" sowie die Und 4.( Oppermannschen) Straffammer des Landgerichts I unter Vorsiz Walfischdampfer Alexander" und" Notolai" gute Prisen seien; ein des Landgerichtsrats Braun die Töpfergefellen Paul Kiske, August Appell gegen die Entscheidung ist innerhalb 30 Tagen einzulegen. Sokolowsti, Emil Musold und Wilh. Grube. Die AnDarmstadt, 3. März.( W. T. B.) Die von dem verschwundenen geschuldigten arbeiteten im Juni 1902 neben andren Gesellen bei Sem Töpfermeister Thiele. Der Töpfergefelle Adomeit war der Bankier Christoph Schade veruntreuten Beträge werden nach vors einzige, der nicht dem Centralverband der Töpfer angehörte. Er läufiger Feststellung insgesamt auf 250 000 M. geschätzt. Es sind -Zu zwei Wochen Gefängnis wurde in Frankfurt a. M. war vor einigen Monaten ausgeschieden, angeblich weil ihm der zu viele fleine Leute geschädigt worden. Ein Sohn des Entwichenen, der verantwortliche Redakteur unfres dortigen Parteiblattes, Genoffe leiftende Beitrag wöchentlich 55 Pf. zu hoch und er auch der im Geschäft Schades thätig war, will von den Machenschaften der verantwortliche Redakteur unfres dortigen Parteiblattes, Genosse sonst mit der Leitung des Verbandes nicht zufrieden war. Dieser feines Baters nichts wissen. 3ander, verurteilt. In einem Artikel, der sich mit Vorkommnissen Auficht gab Adomeit in für den Vorstand beleidigenderweise Wien , 3. März.( B. H. ) Wie die Abendblätter melden, hat das in der Gemeinde&& artshausen beschäftigte, wurde eine Be- Ausdrud, als ihm der Angeklagte Kizke zuredete, dem Verbande hiesige Landgericht gegen den außerordentlichen Universitätsprofeſſor Leidigung des Vorstehers dieser Gemeinde gefunden. wieder beizutreten. Nachdem er etiva 14 Tage ohne jede Belästigung Theodor Beer wegen verschiedener Sittlichkeitsdelikte einen Steckbrief gearbeitet hatte, äußerte er zu dem Gesellen Haafe:" Ich habe schon erlassen. Beer soll sich in das Ausland geflüchtet haben.
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