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Zur Schneiderbewegung. Die Schneideraussperrung in Wird die Aerzte- Organisation einem Arzte das Eingehen eines des nichtständigen Arbeiters W. bei der Speditionsfirma ein bes Weimar ist zu Ungunsten der Arbeiter beendet. Es wurde so standeswürdigen Vertrages, wie ihn die Unfallstation bietet, ge- sonderes Arbeitsverhältnis für sich umfasse, sotvohl vertraglich als dies schon vor mehreren Tagen von der Unternehmerpresse in dte statten? auch infolge der Natur des Gegenstandes der Beschäftigung. Welt posaunt; wir unterließen jedoch eine Mitteilung, um erst ver­läßlichere Nachrichten abzuwarten. Von den 25 sich noch am Orte Koblenz   durch folgenden, an die Direktoren der höheren Lehr- auf und verurteilte die Staffe zur Erstattung der Pflegekosten. Bea Der erste Richter gab der Kasse recht und wies den Ersaks Gegen die Schulprügelei hat das Provinzial Schulfollegium in anspruch ab, das Ober- Verwaltungsgericht dagegen hob dies Urteil befindlichen, meistens verheirateten Ausgesperrten konnten nur 8 Mann wieder eingestellt werden, demnach bleiben, abgesehen von anstalten der Rheinprovinz   gerichteten Erlaß Stellung genommen: Maßlosigkeit in der Anwendung des Strafrechts hat in Arbeiter gewesen sei, darauf komme es gar nicht an. Es könne einer gründend wurde ausgeführt: Ob W. ein ständiger oder nichtständiger 2 Mann, welche sich als Opfer dieser Aussperrung selbständig machen jüngster Beit zu so bedenklichen Folgen geführt, und die Klagen nichtständiger Arbeiter sein und doch in einem dauernden Arbeits­wollen, noch 15 Mann arbeitslos. Jn Schwäbisch Gmünd über ungerechtfertigte, gewohnheitsmäßige und der erziehlichen über wurde eine Einigung erzielt, indem der vor den Arbeitern vorgelegte Aufgabe der höheren Schulen widerstrebende Verhängung von berhältnis stehen, das die Versicherungspflicht begründe. Möge man Körperstrafen haben sich derart gemehrt, daß wir hier für Arbeitgebern gemachten Zugeständnisse enthielt, angenommen wurde. Sonn- und Feiertagen, über drei Wochen erstreckte. Damit ſet Während über die Extra- Arbeiten ebenfalls eine Einigung erzielt die Entwicklung des höheren Schulwesens imfres Geschäftsbezirkes Dezember eine Beschäftigung, die sich hintereinander, abgesehen von Während über die Ertra- Arbeiten ebenfalls eine Einigung erzielt eine große Gefahr sehen, der mit allem Nachdruck begegnet werden zweifellos ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gegeben, bei wurde, konnten die Arbeiter der Forderung auf Aufhebung der eine große Gefahr sehen, der mit allem Nachdruck begegnet werden Sonn- und Feiertagen, über drei Wochen erstreckte. Damit sei wurde, konnten die Arbeiter der Forderung auf Aufhebung der persönlichen vierzehntägigen Kündigungsfrist nicht nachkommen, und muß. Wir wollen keinen Zweifel darüber bestehen lassen, daß wir dem der an jedem Abend erfolgenden Entlohnung keine Bedeutung beschlossen die Arbeitgeber in einer separaten Sigung obige Forderung fede förperliche Büchtigung im Leben der höheren Schule mißbilligen, für die Versicherungspflicht zukomme. Der Erstattungsanspruch beschlossen die Arbeitgeber in einer separaten Sizung obige Forderung und daß wir es als eine der vornehmsten Aufgaben der Lehrerschaft hinsichtlich der Pflegekosten sei gerechtfertigt, da W. innerhalb der fallen zu lassen. Der Tarif soll von beiden Teilen unterzeichnet fallen zu lassen. Der Tarif soll von beiden Teilen unterzeichnet und gewerbegerichtlich festgelegt werden. Eine Arbeitsniederlegung ansehen, derartige Strafen aus dem Erziehungs- und Unterrichts- nächsten drei Wochen nach dem mindestens drei Wochen umfassenden und gewerbegerichtlich festgelegt werden. Eine Arbeitsniederlegung geschäft völlig verschwinden zu machen. Wir haben daher gern Versicherungsverhältnis erkrankte, so daß ihm auf jeden Fall noch davon Kenntnis genommen, daß an mehreren höheren Lehranstalten Ansprüche zu standen. Die Bäckergehilfen in München   haben in Befolgung des be- die Mitglieder des Lehrkörpers sich durch Konferenzbeschluß ver­stehenden Vertrages das Gewerbegericht als Einigungsamt an- pflichtet haben, körperliche Strafen überhaupt nicht anzu- Die kostenlose Beerdigung einzuführen beschloß der Stadt­gerufen, damit dieses die zwischen ihnen und den Meistern be- wenden, und wir empfehlen dieses Beispiel sämtlichen andern magistrat Fürth  , aber nur für solche Familien, deren Ernährer stehenden Differenzen schlichten möge. höheren Schulen zur Nachahmung. Denjenigen Lehrern aber, unter 650 M. Jahreseinkommen haben. Dadurch gewinnt diese die auf das Zuchtmittel der Körperstrafe nicht verzichten zu Maßregel nur den Charakter einer erweiterten Armenunterstüßung. fönnen glauben, machen wir zur Pflicht, jeden einzelnen Fall dem Einen socialen Charakter haben solche Einrichtungen nur, wenn sie Direktor, unter genauer Angabe der Umstände, schriftlich anzuzeigen. für alle gelten. Ueber Mißgriffe irgend welcher Art ist uns von der Direktion sofort zu berichten; die bei Anwendung förperlicher Strafen gemachten Erfahrungen sind bis auf weiteres in jedem Berwaltungsbericht zu berücksichtigen. Von dieser Verfügung ist sämtlichen Lehrern mit Einschluß der Vorschullehrer und der im Nebenamte beschäftigten Lehrer Kenntnis zu geben."

fand nicht statt.

Husland.

Die Aussperrung in der Diamantindustrie. Der Neunstundentag ist am Donnerstag sowohl in Amsterdam  als auch in Antwerpen   offiziell eingeführt worden. Unfre gestrige Witteilung über die Fabrit Sofia", die" Het Volf" telephonisch zu gegangen war, ist insofern irrtümlich, als in der Fabrit bereits von Anfang an weitergearbeitet wurde; es handelt sich nur darum, daß dort statt des zehnstündigen der neunstündige Arbeitstag eingeführt wurde. Vorgestern vormittag hat im Verbandsgebäude der nieder­ländischen Diamantarbeiter die erste Auszahlung der Unterstützungen begonnen. Sie verlief in größter Ruhe und Ordnung. Ungefähr 30 000 Gulden wurden gebraucht. Die Ertrabeiträge der Arbeiten den gehen regelrecht ein. Als Beweis für die Opferwilligkeit der Arbeitenden ist zu erwähnen, daß von den Arbeitern der Fabrik Kimberley I" mit 100 Mühlen in dieser Woche nicht weniger als 850 Gulden an Extrasteuer aufgebracht wurden.

Da in den Volksschulen erfahrungsmäßig noch weit mehr geprügelt wird wie an den höheren Schulen, so ist zu erwarten, daß die Schulbehörde auch dagegen einschreiten wird. Die Volksschüler sind nicht aus schlechterem Holze wie die Schüler höherer Lehr­anstalten.

Tarifliche Bindung des Nichtorganisierten. Ein Fensterputer wollte durch Klage beim Gewerbegericht eine Aus Antwerpen wird dem Handelsblad" telegraphisch ge- Lohnentschädigung wegen unberechtigter plöblicher Entlassung er­meldet, daß Jaf Groesser zu der Diamantarbeiter- Versammlung am zielen. Der beklagte Arbeitgeber wandte ein, daß er durch Unter­Mittwoch noch nicht erscheinen konnte, weil die zu seiner Rückkehr nach schrift den Tarif der Fensterputer anerkannt habe, der vom Ver­Belgien nötigen Formalitäten noch nicht erledigt sind. Romeo, der bande der Handels- und Transportarbeiter vertreten wurde, danach dort referierte, erklärte, jetzt wäre vielleicht der Augenblick gekommen, sei aber die gefehliche Kündigungsfrist ausgeschlossen. Der Kläger um mit den Unternehmern einen friedlichen Ausgleich herbeizuführen. entgegnete, daß er persönlich den Kündigungsausschluß durch den Der Arbeits- und Industrierat sei dafür am meisten geeignet. Tarif nicht anerkenne. Ihm sei bei seinem Engagement auch nicht gesagt worden, daß ihm eine Kündigungsfrist nicht zustehen solle. Darum gelte für ihn die gefeßliche Kündigungsfrist. Die Stammer VII des Gewerbegerichts billigte dem Kläger eine Rohn­entschädigung jedoch nicht zu, indem sie davon ausging, daß der mit dem Verbande der Handels- und Transportarbeiter abgeschlossene Tarif mit dem darin niedergelegten Kündigungsausschluß ohne weiteres auch für den Kläger bindend sei.

Nach offizieller Zählung sind in Antwerpen   jetzt 1348 Mühlen befeßt, einschließlich der von den zugereisten Amsterdamern besetzten. Mit den übrigen Branchen zusammen sind dort 1600 bis 1700 Diamantarbeiter wieder an der Arbeit.

Arbeitseinstellungen in Schweben 1903.

Nach den arbeitsstatistischen Mitteilungen des Kammerkollegiums fanden in Schweden   während des Jahres 1903 142 Arbeitsein­stellungen statt, von denen 109 als Streifs, 16 als Aussperrungen bezeichnet wurden und 17 einen gemischten, unbestimmten oder nicht genau festgestellten Charakter trugen. Die Zahl der an den Konflikten beteiligten Arbeiter betrug 24 474, die der Arbeitgeber 470; davon kommen allein auf die große Aussperrung in der mechanischen Werk stattindustrie 76 Arbeitgeber und 14 823 Arbeiter. 96 oder 67 Proz. aller Konflikte waren durch Lohnfragen veranlaßt.

Soziales.

Eine standesgemäß honorierte Arztstelle wird in der Bossischen Zeitung" vom 3. März ausgeschrieben. Dort fucht eine Berliner  Unfallstation einen Arzt für den Hauptdienst, also keinen jungen Assistenzarzt. Sie bietet ihm die glänzende Bezahlung von 125 M. monatlich, gleich 1500 m. jährlich neben freier Wohnung. Das Angebot von 6000 m. jährlich, das die Orts- Krankenkasse in Leipzig   thren Distriktsärzten macht, wurde von den Aerzten als un­genügend bezeichnet.

Socialdemokrat. Wahlverein f.d.4.Berl. Reichstagswahlkreis.

( Süd- Ost.)

Den Mitgliedern hiermit zur Kenntnis, daß unser Genosse, der Cigarrenmacher

Karl Schindler Oppelnerstr. 16, Stadtbez. 108 A, im Alter von 45 Jahren ge­storben ist.

am

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Sonntagnachmittag 4 Uhr von der Leichenhalle des Emmaus Kirchhofes aus ftatt. Der Vorstand.

Stukkateure.

Am Donnerstag, den 3. März 1904, berstarb unser Kollege

Ernst Büttner

im 50. Lebensjc hre an Broletarierkrankheit.

der

am

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Sonntag, den 6. b. Mts., nach mittags 4 Uhr, von der Leichen halle   des neuen Nazareth- Kirch­hofes in Reinickendorf  , Berliner­straße, aus statt.

Bahlreiches Geleit erwartet Die Ortsverwaltung des 173/4 Centralverbandes der Stukkateure. ( Filiale Berlin  .)

Allen Freunden und Bekannten die traurige Nachricht, daß am 2. d. M., abends 8 Uhr, nach langen schweren Leiden meine inniggeliebte Frau und gute Mutter

Bertha Hänsch

geb. Höpner

im Mter von 27 Jahren ver­ftorben ist.

Die Beerdigung findet am

Am Mittwoch, den 2. März ver schied nach langen schweren Leiden im 57. Lebensjahre mein lieber Mann, unser guter Vater, Schwiegers und Großvater, der Steinmet

Viktor Verheyen.

Dies zeigen tiefbetrübt an Die trauernden Hinterbliebenen. Die Beerdigung findet am Sonn­tag nachmittag 4 Uhr von der Halle des neuen Jakobi- Kirchhofes, Hermannstraße, aus statt.

Todes- Anzeige.

Allen Freunden und Bekannten zur Nachricht, daß am 3. März unser Vater, mein Gatte

Friedrich Bartel

nach zwölftägigem schweren Leiden verstorben ist.

23225

Die Beerdigung findet am Sonntag, den 6. März, nach­mittags 1 Uhr von der Wohnung Boedhstr. 47/48 aus nach dem Cen tralfriedhof in Friedrichsfelde   statt. Die trauernden Hinterbliebenen.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme und die zahlreichen Kranz­spenden bei dem Hinscheiden meines Sohnes 2318 b

Wilhelm George

sage ich allen meinen herzlichsten Dank, insbesondere dem Central- Verband der Handels, Transport- und Verkehrs. arbeiter Deutschlands  , Verwaltungs­stelle Berlin   I.

Frau Ww. George nebst Tochter.

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Conntag, den 6. März, nach- Nathan Wand,

mittags 3 Uhr, von der Leichen­halle des Weißenfeer Friedhofes,

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Die trauernden Hinterbliebenen.

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Bitte auf Hausnummer zu achten.

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Aus der Frauenbewegung.

Die von der Vertrauensperson der Genossinnen Wilmersdorfs einberufene öffentliche Versammlung in Wittes Boltsgarten am Mittwoch, den 2. März, hatte einen recht befriedigenden Erfolg. Nach dem überaus fachkundigen, von den Versammlungsbesuchern mit lebhaftem Interesse entgegengenommenen Vortrage des Genossen Kakenstein über die wirtschaftliche Bedeutung der Konsum­vereine und einigen recht beachtenswerten Ausführungen des Ge­nossen Küter über die praktische Regelung der Frage wurde eine Anzahl von Personen eingezeichnet, die Mitglieder des Konsumvereins werden wollen und ihre ersten Einzahlungen bewirkten. Mehrere andre Genossen erklärten sich bereit, sofort die ganze erforderliche Einlagesumme einzuzahlen, sobald die Aussicht vorhanden sei, daß in Wilmersdorf   ein Konsumvereinsladen eröffnet würde. mehrere Genofsinnen schon seit einiger Zeit vorgearbeitet und Bei­trittserklärungen entgegengenommen hatten, dürfte nun bald die er­forderliche Zahl von Mitgliedern vorhanden und die Eröffnung eines Konsumvereinsladens auch für diesen westlichen Vorort nahes gerückt sein.

Eingegangene Druckfchriften.

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rismus und Kommunalpolitit. Herausgeber Dr. Albert Südefum Kommunale Praris", Zeitschrift für Gemeinde- Socia Berlin  . Aus der eben erschienenen fünften Nummer des vierten Jahrganges heben wir hervor: Eine Abhandlung von Dtto Stolten über die Bon Otto Pollender Leipzig, die Bürgerschaftswahlen in Hamburg  . Arbeitszwang auf dem Reform des Gemeindeſteuerwesens in Sachsen  . Verwaltungswege. Reben einem überaus reichen Notizenteil enthält die Nummer in ihrer technischen Beilage einen illustrierten Beitrag von P. Grempe: Ersatz der Schornsteine durch Ventilatoren".

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Die Frage der vorübergehenden Beschäftigung im Verhältnis zur Krankenversicherungs- Pflicht wurde kürzlich vor dem Ober­Verwaltungsgericht erörtert. Anläßlich eines Pflegekostenersatz­Streites bestritt eine Jnnungs- Krankenkasse die Versicherungspflicht des Arbeiters Weidner, weil deffen Beschäftigung bei einem Bahn­spediteur gemäߧ 1 des Krankenversicherungs- Gesezes durch die Die Kommunale Pragis erscheint am 1. und 15. jeden Natur ihres Gegenstandes oder im voraus durch den Arbeitsvertrag Monats. Probenummern gratis und franco vom Verlag Berlin   W. 15. auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt" ge= Das Gewerbegericht", Monatsschrift des Verbandes Deutscher Ge wesen sei. Die Kasse berief sich dabei auf folgende Thatsachen: werbegerichte. Herausgeber: Dr. Jastrow, Charlottenburg  - Berlin  , Dr. Flesch, W. wurde beim Verpacken der Frachtgüter auf dem Bahnhof nur Frankfurt a. M.( Berlag von Georg Reimer in Berlin  ). Die Zeitschrift unter der Bedingung beschäftigt, daß er bei täglich er Entlohnung enthält in Nr. 6 des 9. Jahrganges außer der Rechtsprechung in deutschen  nur dann Arbeit haben solle, wenn die ständigen Arbeiter der Firma Gewerbe- und Berufungsgerichten( Charlottenburg  , Frankfurt   a. M., Reichen. auf dem Bahnhof zur Bewältigung des Verkehrs nicht ausreichten. bach i. B., Landgericht Frankfurt a. D.), andren deutschen   Gerichten( Amts. Thatsächlich wurde er auch nicht jeden Tag beschäftigt. Jm Oktober gericht und Landgericht I Berlin  ) u. a. Der follettive Arbeitsvertrag in Berlin  . Verfassung und Verfahren: Die ersten Verhältniswahlen bei den arbeitete er 11 Tage, im November 11 Tage, dagegen im Dezember Einigungsämter: 21 Tage hintereinander. In den ersten Tagen des Januars wurde Gewerbegerichten Karlsruhe, Ravensburg   und Ulm. Einigungsamt im Münchener   Hafnergewerbe. Recht des Arbeitsvertrages: W. Frank und mußte ins Krankenhaus, woraus jener Softenersatz- Borübergehende Anstellung von Wertmeistern. Allgemeines: Der Gesek. Anspruch an die Stasse hergeleitet wurde. Die Stasse berief sich für entwurf betreffend Kaufmannsgerichte in der Reichstags- Kommission. ihre Auffassung besonders darauf, daß jeder Tag der Beschäftigung Meinungsäußerungen zum Gefeßentwurf betreffend Kaufmannsgerichte.

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u meinem 25jährigen Gefchäftsjubiläum sind mir so überaus

zahlreiche Ehrungen seitens meiner werten Kundschaft, meiner Geschäftsfreunde und meiner Mitarbeiter zu teil geworden, dass es mir nicht möglich ist, jedem einzelnen direkt zu danken. Ich sage deshalb auf diesem Wege für die vielhundertfachen Aufmerksamkeiten meinen tiefgefühltesten Dank.

Ich danke ferner herzlichst meiner werten Kundschaft für das mir während dieser 25 Jahre in so reichem Masse geschenkte Vertrauen und Wohlwollen und bitte, mir das­selbe auch in der Zukunft zu bewahren.

Julius Lindenbaum

Herren- und Knaben- Garderobe

Grosse Frankfurterstr. 141, Ecke Fruchtstrasse  .

Verantwo. Redakteur: Julius Kalisti, Berlin  . Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glocke, Berlin  . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin   SW.