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Nr. 61. 21. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt.

Partei- Nachrichten.

Polizeiliches, Gerichtliches usw. Beleidigung eines Soldatenmishandlers.

Sonnabend, 12. März 1904.

Gegen den Centrums- Abgeordneten Fuchs nahm am Mittwoch die socialpolitischen Aufgaben der Gemeinden sprechen, auch erfolgt der Kölner   Mieterberein wegen dessen Ausführungen über in dieser Versammlung die Aufstellung der Kandidaten zur die Kölner   Wohnungsverhältnisse und die Baugenossenschaften Stellung. Gemeindewahl.

Herr Fuchs hat im preußischen Landtag unter anderm ausgeführt: Klein- Schönebeck und Fichtenau  . Sonntagnachmittag Uhr Der Mittelstand sei sehr eingeengt worden durch die Arbeiter findet in Fichtenau  ( Restaurant Burkhardt) eine Volksber Konsumbereine, durch die großen Warenhäuser der Beamten- ammlung statt mit der Tagesordnung: 1. Vortrag: Die Bom Kriegsgericht in Karlsruhe   war im Dezember v. J. der vereine und durch die vom Großkapital errichteten Warenhäuser, Aufgaben der socialdemokratischen Gemeindevertreter". Referent Lieutenant Jasper v. Arnim wegen Mißhandlung eines Soldaten zu sowie auch durch die Socialreform". Der Redner wandte fich dann Gemeindevertreter Sonnenburg Friedrichshagen. 2. Diskussion. 14 Tagen Stubenarreft verurteilt worden. Er hatte einen Soldaten gegen eine in Köln   bestehende Baugenossenschaft und schloß: Daher sollte 3. Kandidaten- Aufstellung. mit der Faust ins Gesicht geschlagen, so daß diesem die Nase blutete und man nur dort, wo ein dringendes Bedürfnis zur Herstellung von der Helm vom Kopfe flog. Dieses Urteil hatte der Genosse Oskar Ged, Arbeiter und Beamtenwohnungen besteht, mit einem Weißensee. Die Parteigenossen werden gebeten, an der am Redakteur der Mannheimer   Voltsstimme", in seinem Blatte besprochen solchen Bau vorgehen. Vielfach, wie beispielsweise in Köln  , stehen Sonntag früh 8 Uhr stattfindenden Flugblatt- Verbreitung und darin den Lieutenant v. Arnim eine feige Memme genannt. fo viele Wohnungen leer, daß die Schaffung weiterer Wohnungen den zahlreich teilzunehmen. Die Verbreitung findet von den bekannten Genosse Kolb in Karlsruhe   hatte den Artikel im Bollsfreund" Ruin zahlreicher Eristenzen des Mittelstandes bedeutet." Die fünf Abteilungslokalen aus statt. Zum Sonntagnachmittag 1, Uhr abgedruckt. legten Behauptungen schlagen, obwohl der arbeiterfreundliche" ist für Alt- Weißenfee eine Versammlung im Möllerschen Lokale, Der Lieutenant strengte Privattlage wegen Beleidigung gegen Centrumsabgeordnete in Köln   wohnt, der Wahrheit ins Gesicht. Im Berlinerstr. 11, anberaumt und am Montag, abends 8 Uhr, für die beiden Redakteure an und das Gericht verurteilte Ged zu 150 M. Monat Januar standen beim städtischen Wohnungsnachweis 350 eu- Weißensee eine Versammlung im Vereinshause, Char­und Kolb zu 100 M. Geldstrafe. In der Urteilsbegründung wurde Nachfragen nur 281 Wohnungsangebote gegenüber; Wohnungen von lottenburgerstraße 150. In der ersten Versammlung spricht Gemeinde­u. a. gesagt, der Fall v. Arnim sei zwar derart gewesen, daß sich Räumen wurden verlangt 137, angeboten nur 92, von 3 Räumen wurden vertreter Genosse Taubmann, in der zweiten Stadtverordneter eine Besprechung rechtfertige, es sei aber nicht notwendig gewesen, verlangt 101, angeboten nur 62 Wohnungen usw. Sämtliche Redner Genosse kote. Beide referieren über das Thema: Was fordern ihn zu besprechen, wie es geschehen sei. des Kölner   Mietervereins sprachen sich entschieden gegen Herrn Fuchs wir von der Gemeinde?" Für beide Versammlungen ist ein recht aus. In einer einstimmig beschlossenen Resolution sprach die Ver- reger Besuch erwünscht. fammlung, dem Landtagsabgeordneten für Köln  , Herrn Eduard Fuchs  , Reinickendorf  . Am Sonntag findet eine Flugblattber entschiedenste Mißbilligung hinsichtlich der Ausführungen breitung statt. Rege Beteiligung wird erwartet. aus, die Herr Fuchs fürzlich im preußischen Landtag gegen die Baugenossenschaften vertreten hat. Der Kölner   Mieterverein be­trachtet die Ausführungen des Abg. Fuchs als allgemein unzutreffend, und soweit sie im besondern auf Kölner   Baugenossenschafts- und Mietsverhältnisse sich bezogen, als geradezu unwahr und irreführend".

Aftrologie im Gerichtssaale.

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Ueber eine seltsame Gerichtsverhandlung vor einer Straffammer in Dortmund   berichtet unser dortiges Parteiblatt, die Arbeiter Zeitung  ". Danach war im vorigen Jahre der Parteigenosse Sch. durch richtlichen Strafbefehl zu 10 m. Geldstrafe verurteilt worden, weil er durch öffentliches Verbreiten von Flugblättern am Sonntag " Arbeit verübt" haben sollte. Zwei Polizisten sagten in dem darauf anhängig gemachten Gerichtsverfahren aus, Sch. habe die Blätter öffentlich getragen und um 10 Uhr vormittags dem Bergmann H. auf einem öffentlichen Wege ein Flugblatt gegeben. Sch. bestritt das ganz entschieden. Das Schöffengericht bestätigte den Strafbefehl, bie Ferien- Straffammer sprach ihn jedoch frei. Der Staatsanwalt legte Revision ein, das Kammergericht hob das freisprechende Urteil auf, verwies die Sache zurück und infolgedessen wurde der Fall jetzt abermals vor der Straffammer verhandelt.

müffen."

In diesem Termin riet mun der Vorsitzende dem Genossen Sch., wie die Arbeiterzeitung" berichtet, zur Zurücknahme der Berufung mit folgender auffälligen Begründung: Es steht in den Sternen geschrieben, daß Sie verurteilt werden Genosse Sch. bestand aber darauf, daß verhandelt werde. Er wollte jetzt durch den Bergmann H. nachweisen, daß die Be­kundigungen der Polizisten in der vorigen Verhandlung nicht den Thatsachen entsprechen. Zeuge H. bekundete, daß er von dem Ge­nossen Sch. fein Flugblatt empfangen, sondern vom Genossen P. Der letztere bezeugte auch, daß Genosse Sch. um 10 Uhr noch zu Hause gewesen ist. Trotz dieser Zeugenaussagen waren für das Gericht die Aussagen der Polizisten maßgebend, es erfolgte Ver­werfung der Berufung unter Auferlegung der Kosten.

Soziales.

Aerzte und Krankenkassen.

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Bei den Gewerbegerichts- Wahlen in Dhlau( Schlesien  ) wurden fämtliche von den freien Gewerkschaften vorgeschlagenen Kandidaten einstimmig gewählt, da die christlichen und Hirsch- Dunckerschen Ge­werkschaften gar nicht versuchten, in Wettbewerb zu treten.

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Stralau. Infolge des Ausscheidens unfres bisherigen Gemeinde­vertreters, Gen. Wilhelm Buck  , findet am Dienstag, den 15. März, vormittags 10 Uhr, im Lokale des Restaurateurs Friedrich Munzel, Alt- Stralau 16( Storchneft) für die dritte Wählerklasse die Neu­wahl statt; die Wahl darf nach der Bekanntmachung des Gemeinde­vorstandes nicht vor 11 Uhr vom Wahlvorstand aufgehoben werden. Parteigenossen, beteiligen wir uns wieder an der Wahl, trotzdem die Wahl für die Arbeiter auf die ungünstigste Zeit fest­gesezt ist. Aufgestellt ist wieder für die dritte Wählerklasse unser bisheriger Vertreter, Gen. Wilhelm Bud, Alt- Stralau 46. Agitiert Zur Abschreckung für eifrige Staatsanwalte. Aus alle be- noch die kurze Zeit, damit wir unser Mandat behaupten! Es darf Sonntag, den 13. März, vormittags richtet man uns unterm 7. März: Die mittellofe Bergmannsfrau feiner der Wahl fernbleiben. Anna Haate aus Klostermansfeld   stand heute vor dem Schwur- 8 Uhr, findet für die Gemeinderatswahl eine Flugblatt­gericht wegen Urkundenfälschung unter Anflage. Sie war, weil sie Verbreitung statt. Treffpunkt im Restaurant von Paul Schöps. vom Felde einige Rüben weggenommen hatte, zu 24 M. Geldstrafe Rummelsburg  . Die Parteigenossen werden ersucht, sich zur eventuell sechs Lagen Haft verurteilt worden, und hatte den Staats- Flugblattverbreitung Sonntag früh 8 1hr in folgenden anwalt Schlitter in Halle um Teilzahlungen ersucht, da sie die Lokalen einzufinden: Tempel, Alt- Borhagen 56; Werner, Schiller­Haftstrafe nicht antreten wollte. Der Staatsanwalt bewilligte die Straße 24; Tege, Prinz Albertstr. 13/14; Burgenger, Stantstr. 44; Teilzahlungen unter der Bedingung, daß die Frau bis zum 7. De Toens, Kantstraße, Ede der Goethestraße; Wenger, Neue Prinz zember v. J. aber eine erste Rate von 12 M. zahle. Da die arme Albertstr. 17. Der Vorstand. Proletarierin aber nur 10 M. zusammenbrachte, änderte sie das Staatsanwaltsschreiben insofern um, daß sie aus der 12 eine Grünau. Sonntagnachmittag 3 Uhr findet bei Duchauffour, 10 M. machte. Staatsanwalt Schlütter beantragte nun Köpnickerftr. 79, eine öffentliche Gemeindewähler- Ver­heute die Schuldigsprechung und tröstete die Angeklagte ammlung statt. Stadtv. Voigt spricht über das Thema: mit der eventuellen Begnadigung. Der Verteidiger, Nechtsanwalt Auf zur Gemeindevertreter- Wahl! Suchsland, früherer Bürgermeister von Luckenwalde   sagte: Ich bitte Tempelhof  . Sonntag früh 71% Uhr: Flugblattverbreitung. Treff­nicht um Guade, sondern um Recht, und ersuche, die Schuldfrage punkt im Lokale von Martin Müller, Berlinerstr. 41/42. mit einem recht kräftigen Nein zu beantworten. Wie war nur diese Anklage möglich? Die Geschworenen sind dazu berufen, Kapital- Tempelhof. Dienstagabend 81% Uhr hält der Wahlverein berbrechen abzuurteilen; aber wie mager sieht die vorliegende Sache im Lokale von Martin Müller, Berlinerstr. 41/42, feine regelmäßige aus. Wegen 200 Reichspfennige mußte der große Schwurgerichts- Monatsversammlung ab, in der Genosse Dr. Alberth einen Vortrag apparat in Bewegung gesetzt werden. Die unglückliche Angeklagte über Kunst und Proletariat" halten wird. Gäste sowie auch Frauen hat eine Schule besucht, in der 150 Kinder von einem Lehrer unter haben Zutritt. richtet wurden. Die Geschworenen sprachen die Frau frei, und der Staatsanwalt machte ein unbefriedigtes Gesicht.

vom Armenverband

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Neuenhagen( Ostbahn). Der socialdemokratische Verein hält seine ordentliche Mitgliederversammlung am Sonntagnachmittag 4 Uhr im Diederichschen Lokale in Bruchmühle ab. Tagesordnung: 1. Regelung der Lokalfrage. 2. Fortsetzung der Debatte über die eventuelle Selbständigkeit unfres Vereins. 3. Verschiedenes.

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Lokales.

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112.

Auch unfre neulichen Darlegungen, daß es im Intereffe der all­gemeinen Hebung des Gesundheitszustandes der Versicherten liege, wenn die Kassen die Aerzte fest anstellen, weil nur der festangestellte Arzt ein Intereffe an solcher Thätigkeit habe, während der frei­gewählte Arzt, der selbständige Gewerbetreibende gegenteilig inter Städtische Wege- Arbeiter und Krankenversicherungspflicht. effiert sei, antwortet die Vossische" mit dem Hinweise auf die Bivei Rechtsfragen wurden in dem Verwaltungsstreit eines Thatsache, daß sich in Berlin   auch eine Anzahl" freigewählter" Armenverbandes gegen eine Drts- Krankenkasse aufgeworfen. Die Aerzte um die socialhygienischen Aufgaben der Stassen verdient Frage, ob fommunale Wege- Arbeiter ohne weiteres der Kranken­gemacht hätten. Das muß uns natürlich erst die Vossische" fagen. versicherungspflicht unterliegen, und ferner die, ob die Unterbringung in einem Armenhaus und die Verpflegung bortfelbft eine Leistung ist, Die Thatsache, daß einzelne Aerzte selbstlos genug sind, sich wegen der auf Grund des§ 57 des Krankenversicherungs- Gesetzes unter Oftelbische Schulzustände auf Berliner   Rieselgütern. ohne Entgelt in den Dienst der Krankenkassen zu stellen, beweist den dort bestimmten Voraussetzungen das für die gleiche Zeit fällige Bädagogischen Zeitung" eine Zusammenstellung veröffentlicht, deren Ueber die Schulverhältnisse der Berliner   Rieselgüter wird in der nicht das geringste gegen unsre allgemeinen Darlegungen. Wir Strankengeld des Verpflegten als Erfaz erwarten ja von der Vossischen" nicht, daß sie für grundsägliche Auf- beansprucht werden kann. Der vorher mit städtischen Wegearbeiten Ergebnis recht beschämend für Berlin   ist. Daß es auf den Riefel­fassungen Verständnis hat, aber das sollte sie doch aus unsrer bis- beschäftigte Arbeiter 2. war nebst seiner Familie auf städtische Kosten gütern unfrer Zweimillionenstadt im Punkte der Schule leider noch herigen Behandlung der Fragen entnommen haben, daß wir sie während einer Krankheit im Armenhaus verpflegt worden. Obwohl fehr ländlich" zugeht, ist im Vorwärts" oft genug nachgewiesen nicht unter dem Gesichtspunkte persönlicher Schlechtigkeit der ihm die Orts- Krankenkasse freien Arzt und freie Medizin, gewährte worden. Es wird unsre Leser interessieren, auch einmal zu hören, einzelnen Aerzte betrachten. Wir haben dargelegt, daß der freie und ihm auch 18 Wochen lang Krankengeld zahlte, erhob der Armen was die Lehrer selber darüber sagen. verband durch eine Klage gegen die Kasse Anspruch auf den Betrag Arzt, der selbständige Gewerbetreibende, an einer möglichst großen des Krankengeldes in Höhe von 111 M. Vorhanden sind auf den Rieselgütern 19 Schulen, die aus zu­Bahl honorierter ärztlicher Leistungen interessiert ist. Das bedarf§ 57 bes Gesetzes hätte ihm das Krankengeld für die 13 Wochen haben je drei Klassen, zwei haben mehr Klaffen; die übrigen sechs Er machte geltend, nach fammen 44 Klassen bestehen. Sechs dieser Schulen sind einklassig, fünf feines Einzelbeweises, denn es ist die Grundlage der Eristenz dieses wegen der gleichzeitigen Verpflegung der hilfsbedürftigen ganzen Arztes. Durch die notorische wenigstens örtliche Ueberfüllung Familie im Armenhause überwiesen werden müssen. Die Staffe Schulen find Halbtagsschulen. Für die 44 Klassen stehen nur des ärztlichen Standes wird dieses Interesse noch gestärkt. Daraus machte geltend, es handle sich hier bei der Verpflegung im Armen- 31 Lehrer zur Verfügung. Nach den Angaben des genannten erklärt sich ja der Widerspruch der Aerzte gegen die Ausdehnung des Hause um eine Leistung der reinen Armenpflege und nicht um Lehrerblattes beträgt die Schülerzahl für einen Lehrer in vier Kreises der Versicherten, der sich vielfach auch in einem Widerspruch eine Leistung im Sinne des§ 57, da alles, was der Krankenkasse   Orten mehr als 90; das Minimum ist 30, das Maximum Nicht wahr, das sind echt ostelbische Zahlen? Der Erfolg der unter­gegen die Ausdehnung der Kassenleistungen auf die Angehörigen der gesetzlich zukomme, von dieser dem Kranten gewährt sei. Der Bezirksausschuß wies die Klage des Armenverbandes mit richtlichen und erziehlichen Thätigkeit des Lehrers kann unter solchen Versicherten äußert. Die Aerzte fürchten, daß ihnen das Rezept der Begründung ab, 2. sei als städtischer Wege- Arbeiter mangels Umständen nicht groß sein, er wird aber noch weiter dadurch ver­schreiben für die in die Versicherung aufgenommenen Bolts- eines Drtsstatuts gemäߧ 2 des Gesetzes überhaupt nicht ber­freise nicht mehr so viel einbringen werde wie früher. Es sicherungspflichtig gewesen, so daß die Kasse überhaupt keine gesetz- ringert, daß die Kinder der Arbeiter im Sommer täglich bis zu steht fest: Der ärztliche Stand als Ganzes ist, solange die Aerzte liche Verpflichtung gehabt habe. sechs Stunden auf den Gütern beschäftigt werden. Auch dieser freie Gewerbetreibende sind, an möglichst umfangreicher Rezept- Das Ober- Verwaltungsgericht als Revisionsinstanz hob indessen Brauch, der unter den Augen des Berliner   Magistrats geübt wird, fchreiberei intereffiert. Umgekehrt ist die Lage des festangestellten die Vorentscheidung auf und verwies die Sache mit folgender Be- ist unverfälscht ostelbisch. Arztes, was wiederum keines Einzelbetveises bedarf. Seine Existenz gründung an den Bezirksausschuß zurück: Falsch sei die Auffassung, ist nicht abhängig vom Rezeptschreiben. Dieser Sachverhalt wird daß die Verpflegung im Armenhaus keine Leiſtung gemäߧ 57 des Riefelgut- Schulen gezahlt werden, steht es ähnlich schlimm. Grund­nicht dadurch geändert, daß einzelne freie Aerzte für Sebung der Gefezes ſein könne. Sie könne es fein und sei es hier auch. An gehalt und Alterszulagen sind manchmal so niedrig bemeſſen, wie fich sei wegen ihrer ein Ersatzanspruch an die Krankenkasse zulässig. allgemeinen Volksgesundheit selbstlos' thätig sind und daß es auch Es frage fich mun, ob eine andre Voraussetzung der Anwendbarkeit wenn es sich nicht um Ortschaften in nächster Nähe Berlins  , sondern unter den festangestellten Aerzten solche giebt oder geben würde, die des§ 57 gegeben sei, nämlich ob 2. versicherungspflichtig und des- um entlegene Dörfer der Provinz handelte. Die beiden schlechtest­sich mit der Heilung des einzelnen Kranten begnügen und nach Ab- halb Mitglied der beklagten Kasse für Fabritarbeiter, Arbeiter an bezahlten Lehrer beziehen neben freier Dienstwohnung ein Gehalt leistung ihrer Bureaustunden im edlen Statsport Befriedigung finden. Bauten 2c. war. In der Beziehung sei das Urteil des Bezirks- von 800 M. Daß sie noch nicht vier Jahre im Dienst stehen, mag Ein Drtsstatnt im Sinne des als Erklärung" der beschämend geringen Höhe der Gehälter dienen, Bei der Gelegenheit entschlüpft der Bossischen" auch das ausschusses rechtsirrtümlich. unbeabsichtigte Zugeständnis, daß die Berliner   Krankenkassen ein§ 2 des Gesetzes sei nicht erforderlich, die Versicherungspflicht aber die betreffenden Lehrer werden davon nicht satter werden. namhaftes Verdienst" um die Erfüllung hygienischer Aufgaben Arbeiten beschäftigten Berfonen gehörten zu den Arbeitern bei von der Berliner   Gemeindeverwaltung abzuwälzen. Man hat darauf fommunaler Wege- Arbeiter zu begründen. Denn alle mit Wege- Es ist oft verfucht worden, die Verantwortung für diese Zustände haben. Bekanntlich waren die Berliner   Kaffenverwaltungen erst Bauten" im Sinne des§ 1 des Gesetzes und feien somit, auch hingewiesen, daß die Schulen der Rieselgüter vielfach noch sogenannte türzlich gezwungen, gegen die Behauptung des Dr. Mugdan im wenn sie im kommunalen Dienste stehen, ohne weiteres ver hingewiesen, daß die Schulen der Rieselgüter vielfach noch sogenannte Reichstage zu protestieren, daß sie für die socialhygienischen Ersicherungspflichtig, vorausgesetzt, daß sie Lohn oder Gehalt Societätsschulen sind, daß der Magistrat hier nur geringen Einfluß weiterungen der Kaffenleistungen nur billige Worte und keine Thaten beziehen. Der Bezirksausschuß müsse noch feststellen, ob. 2., der auch habe, daß die Hausväter- Versammlungen entscheiden, und so weiter. gehabt hätten. Wie kann die Voffische" ihren Freund und Inspirator damals schon im Armenhaus wohnte, für die Wege- Arbeiten Lohn erhielt. Doch das ist nichts als leere Ausrede. Berlin   kann hier manches Mugdan so bloßstellen! Wird dies festgestellt, dann ist die Kasse zur Ersatzleistung an den ändern und bessern, wenn es will. Die Pädagogische Zeitung" Armenverband im Rahmen des§ 57 verpflichtet. beklagt, daß in den beschließenden Hausväter- Bersammlungen ge­legentlich auch Gutsbeamte und Arbeiter mit gegen Anträge der Lehrer stimmen. Das ist wohl glaublich; wie der Herre, so's Ge­

Aerztliche Selbstlofigkeit.

Im Großherzogtum effen haben die homöopathischen

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Um die Gehälter, die den stark überbürdeten Lehrern der

Aerzte, wie in den meiſten andren deutschen   Bundesstaaten, das Berliner   Partei- Angelegenheiten. herre".

Emil Walkotte. Entree: 20 f.

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Recht, ihre Medikamente selbst zu dispensieren und kosten Was die Gehaltswünsche der Riefelgut- Lehrer angeht, so ist von 1o3 an ihre Patienten abzugeben. Obgleich sich im ganzen Groß- Steglit. Sonntag früh 7 Uhr: Flugblattberbreitung. feiten des Magistrats jetzt Berücksichtigung zu erwarten. In den herzogtum nur 6 homöopathische Aerzte gegenüber 700 nicht: Treffpunkt: Nur bei Schelthase, Ahornftr. 15a.- Vollzähliges reinen Gutsschulen will die Kanalisationsverwaltung das Grund­Homöopathischen befinden, hatten letztere durch wiederholt und Erscheinen ist dringend nötig. gehalt erhöhen. Für die Schulen der übrigen Gemeinden will fie dringend" an die Regierung gestelltes Ersuchen es fertig gebracht, daß diese eine Verordnung erließ, welche den homöopathischen Aerzten das Wahlverein einen Recitations- Abend im Obstschen Saale, Na also, nun geht's ja mit einem Male! Von socialdemokratischer Schöneberg  . Heute, Sonnabendabend 8 Uhr, veranstaltet der Gehaltsaufbesserung beantragen und eventuell Beihilfen gewähren. Selbstdispensieren verbietet. Gegen diese Verordnung wendeten fich nicht nur die homöopathischen Aerzte, sondern auch eine große Anzahl einingerstr. 8. Zum Vortrag gelangt:" Nachtasy I". Recitator: Seite ist die Leistung von Zuschüssen schon vor einigen Jahren im Nachdem: Tanzkränzchen. Strankenkassen beschwerdeführend an den Landtag. Am vorigen Der heute fällige Zahlabend bei Obst fällt der Veranstaltung Etats ausschuß angeregt worden, aber der Freifinn winkte ab. Mittwoch stand die Angelegenheit im Landtag zur Debatte. Der Ms Radikalmittel hat der Vorwärts" mehrfach empfohlen, daß Regierungsvertreter Geh. Obermedizinalrat Dr. Neidhart führte tegen aus. Berlin   die Schulgemeinschaft mit den Dorfgemeinden endlich aufhebt aus, daß die Regierung zu dem Erlaß des Verbotes durch die nicht- Wilmersdorf  . Montagabend 7 Uhr findet eine Flugblatt und homöopathischen Aerzte gezwungen worden sei; diefe hätten gebroht, berteilung von folgenden Lokalen aus statt: 1. und 2 Bezirk: die Schulen der Rieselgüter in eigne Berwaltung nimmt. Ver­aus dem Gesundheits- Ausschuß usw. auszutreten, wenn die Re- Natusch, Uhlandstr. 71; 3., 4. und 5. Bezirk: Witte, Berlinerstr. 40; einzelt ist das auch schon geschehen. Warum geschieht das nicht gierung ihren homöopathischen Kollegen das Selbstdispensieren nicht 6. Bezirk: Rudloff. Bruchsalstr. 14; 7. Bezirk: Silpert, Halenfee, überall? Auch wenn die Kommune Berlin   diesen notwendigen Kurfürstendamm 126. Schritt unterläßt, darf sie sich nicht wundern noch beklagen, daß man Mittwochabend 8 1hr wird Genoffe 8ubeit in einer bei für die oftelbischen Schulverhältnisse ihrer Rieselgüter zu allererst Witte, Berlinerstr. 40, stattfindenden Boltsversammlung überlund am meisten sie selber verantwortlich macht.

verbiete. Die Kammer ersuchte mit allen gegen 7 Stimmen die Regierung, ihr Verbot zurückzuziehen.

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