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Deutfches Reich. Achtung, Kupferschmiede! der
Kupferschmiede
in
Ein eigenartiger Selbstmordversuch östreichischer schulpflichtiger Kinder ohne Unterricht waren! Weist| würde. Es gebe auch ganze Organisationen auf ihrer Seite, die in beschäftigte am Sonnabend, den 12. März das Kriegsgericht in doch z. B. allein der Landesschulrat von Istrien in seinem amtlichen feinen Verband eintreten könnten. Man müsse es der Zeit überlassen, Chemniz. Der zwanzigjährige Unteroffizier Emil Hermann Bericht über 10 000 Kinder auf, die gesetzlich vom Schulbesuch die vorhandenen Gegenfäße zu beseitigen. Andrerseits ergab die Diskussion, daß in einzelnen Drgani Vogel von der 11. Kompagnie des 9. Infanterie- Regiments Nr. 133 befreit sind, weil die nächste Schule mehr als vier Kilometer entfernt ( 3widau) hatte am 27. Januar( Kaifers Geburtstag) bei dem Fest- ist". Das beste daran ist, daß das östreichische Gesetz einen solchen fationen der lokalistischen Richtung, namentlich bei den Maurern, essen im Unteroffiziersfafino mehr getrunken, als er ber Entschuldigungs"-Grund gar nicht kennt.- eine starke Strömung vorhanden ist, welche die Verschmelzung mit dem Verbande herbeisehnt. Dazu wurde von Verbandsseite betragen konnte. In diesem Zustande versuchte er, einen Kameraden um 3 M. anzuborgen, hatte damit aber keinen Erfolg. Hierauf äußerte merkt, daß, wenn die gegenwärtige Berhandlung fein Resultat ergiebt, er: Da muß ich mich erschießen." Auf diese Aeußerung hatte der diejenigen Organisationen, welche der Verschmelzung geneigt sind, Der Maurer- Verband sei Kamerad aber mit Rücksicht auf den Zustand des V. keinen Wert In Alcala del Valle trat am 1. August 1903 die Arbeiterschaft für sich über dieselbe verhandeln können. gelegt. 2. kam kurz nach 8 Uhr zur Compagnie zurück. Auf dem in einen Solidaritätsstreit ein, um gegen die ungerechten Verfolgungen jederzeit bereit, mit der andern Organisation zu verhandeln, wenn Korridor nahm er ein Gewehr und lud dasselbe von Kameraden zu protestieren, die lediglich eine geringe Aufbesserung fie die Verschmelzung wünsche. mit einer scharfen Patrone. Hierauf forderte er ihrer Lebenshaltung durch Niederlegen der Arbeit erstrebt hatten. Da eine allgemeine Einigung nach Lage der Sache nicht möglich nach einander drei seiner Untergebenen auf, nach Obwohl die ausständigen Arbeiter sich durchaus friedlich verhielten, war, so wurde, nachdem die Diskussion dreiviertel Stunden gewährt ihm zu schießen. Das war in der Mannschaftsstube. Der befahl dennoch der Bürgermeister der Gendarmerie, mit allen hatte, ein Antrag auf Schluß der Verhandlungen angenommen. erste Soldat weigerte sich mit den Worten:„ Nein, auf meinen Mitteln, selbst mit denen der Gewalt, die Leute zu Paaren Unteroffizier fchieß' ich nicht!" Ein andrer erkannte auch das zu treiben. Nunmehr begann ein wahres Schreckensregiment. Bedenkliche der Situation, nahm schnell die Patrone Die Gendarmerie begann ihre ordnungsretterische Thätigkeit damit, heraus und steckte sie in die Hosentasche. Zur Aussperrung V. daß sie auf eine friedliche Ansammlung von Arbeitern ohne jeden hatte es aber bemerkt und nahmi ihm die Patrone wieder Anlaß Feuer gab, wobei ein fünfzehnjähriger Junge Kopenhagen . Von zuverlässiger Quelle ist uns mitgeteilt ab, um das Gewehr aufs neue zu laden. Dem dritten tötlich getroffen und mehrere Männer schwer worden, daß von den acht Streifbrechern, welche von der Firma Soldaten, dem V. befahl, auf ihn zu schießen, riefen die Kameraden verlegt wurden. Natürlich ließ das Volk sich das nicht hetmann nach Kopenhagen als Rausreißer der bedrängten zu: Schieß nicht, oder vorbei!" Der Soldat schoß gefallen. Boll gerechter Erbitterung griff es die Gendarmen an Schiffswerft Burmeister u. Wain verschafft wurden, sechs in weit nach rechts und das Geschoß drang durch die und schlug sie in die Flucht. Als dann später wieder eine ge- Arbeit gestanden haben, daß sie ferner nicht mal wie bei solchen Thür eines Mannschaftsschrankes in die Wand. wisse Beruhigung eingetreten war, traf von auswärts Ver- Gelegenheiten mit Entlassungen im Weigerungsfalle bedroht wurden, Hätte der Soldat auf V. gezielt, wären die schrecklichsten stärkung für die Gendarmerie ein, und nunmehr nahm eine mit sondern sie sind von dem betreffenden Meister ausdrücklich darauf Folgen eingetreten, denn hinter V. standen die andern blinder Leidenschaft durchgeführte Razzia auf die Arbeiter ihren aufmerksam gemacht worden, daß in Kopenhagen bei der Firma, bei Soldaten( 28) eng zusammengepfercht. V. tadelte den Anfang. Binnen turzem waren alle Gefängnisse der sie arbeiten sollen, gestreift wird. Andre Kollegen, die von Mann, ließ die Spuren des Schusses beseitigen und gebot dem Soldaten, überfüllt. Männer Frauen und Kinder waren in engen den Meistern gefragt wurden, ob sie hinfahren wollten, die es jedoch Stillschweigen über den Vorfall zu bewahren. Den Schuß hatte Räumen zusammengepfercht, viele von ihnen ohn- abgelehnt haben, arbeiten noch heute bei der Firma. Drei von den aber der Unteroffizier vom Dienst gehört, der dazu kam. V. wurde mächtig wurden. Dann begannen die Verhöre. Und da die hilfsbereiten Kollegen, Koch, Behrend und Heise, sind nicht alsbald verhaftet und zunächst im Garnisonlazarett auf seinen willkürlich Verhafteteten sich nicht dazu bequemen wollten, sich im organisiert, zwei,& aiser und Kurzweg, gehören dent Verband Geisteszustand untersucht, als normal befunden und Sinne der gegen sie erhobenen Anklage schuldig zu bekennen, der Kupferschmiede an, einer, C. Müller, dem Metallarbeiterdann in Untersuchungshaft genommen. Er hatte sich nun wegen wurden sie, ebenso wie vor sieben Jahren die Verband( Bahlstelle Köpenick), Wirth dem Transport- und Hilfsmilitärisch ausgezeichneter Unterschlagung der scharfen Patrone, Opfer von Montjuich, in der scheußlichsten arbeiter- Verband; der achte ist unbekannt. Den Kollegen wurden die er auf dem Zeithainer Schießplatz gefunden haben will Weise von den Gendarmen gefoltert. Ungefähr bis zum Augenblick ihrer Abfahrt von Verbandsmitgliedern über und Mißbrauchs der Dienstgewalt zu verantworten. Das Gericht die gleichen bestialischen Foltermethoden wie damals wurden das Üngehörige ihres Vorhabens Vorhaltungen gemacht, leider verberurteilte ihn wegen des ersten Delittes zu 14 Tagen Mittelarrest, auch jetzt wieder in Anwendung gebracht. Wenn die mit geblich. In Kopenhagen wurden sie mit den bei solchen Gelegenwegen des zweiten aber erkannte es auf Freisprechung; es hatte an der Vernehmung der Angeschuldigten betrauten betrauten Lieutenants heiten üblichen Ehren- Droschken durch Betriebsbeamte, Schußleute genommen entgegen dem ärztlichen Gutachten daß bei W. zur ihnen das geforderte Schuldbekenntnis nicht ablisten oder abpressen und Ausgesperrte empfangen und nach dem ausrangierten Dampfer Zeit der That die freie Willensbestimmung ausgeschlossen war. fonnten, ließen sie die Angeschuldigten in einen Nebenraum schaffen, Edda" gebracht, auf welchem für 25 Mann Betten aufgestellt sind. Bei Vergehen der Soldaten gegen Vorgesezte gilt damit sie dort eingehender„ befragt", das heißt in der raffinier Sie kommen mit der Außenwelt gar nicht in Berührung. Wie vereine durch Trunkenheit verursachte Ausschließung der Willens- testen Weise allen nur erdenkbaren scheußlich sten lautet, soll in dieser Woche abermals ein Transport von acht Mann freiheit befanntlich nicht als Milderungsgrund! Foltern unterworfen wurden. nach Kopenhagen abgehen. Ueber die Namen dieser Helfer ist noch nichts bekannt. Wir ersuchen die Kollegen dringend, unsern aus Die gesperrten Arbeitsbrüdern nicht in den Rücken zu fallen. Arbeitsgelegenheit ist zur Zeit besonders günstig und Arbeitslose sind nur in geringer Zahl vorhanden.
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Der Fall Biermann
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Durch einen Zufall ist es den Gefangenen von Alcala del Valle gelingen, einen Bericht über ihre Leidensgeschichte einer Zeitung zustellen zu lassen. Sie erzählen darin, was sie an Leiden und Qualen erduldet haben und zum Teil noch erdulden müssen. Die Glaubwürdigkeit ihrer Mitteilungen, für die sie mit ihren vollen Namen eintreten, wird erhöht durch die früher festgestellten Greuelthaten von Montjuich .
Gewerkschaftliches.
Die Einigungsverhandlungen
zwischen den beiden auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehenden gewerkschaftlichen Richtungen haben leider ein negatives Resultat gehabt.
Streit der Kupferschmiede auf der Schiffs. werft von Schichau in Danzig . In den letzten Jahren wurden die Löhne und Accordpreise von seiten der Werftleitung fortgesezt reduziert, so daß in letzter Zeit für die auf der Werft ausgelernten Kupferschmiede ein Stundenlohn von 25 Pf. gezahlt wurde. Bei der jetzt eintretenden besseren Geschäftskonjunktur find von den Kupferschmieden folgende Forderungen gestellt worden: Abschaffung der Accordarbeit, ein Stundenlohn von 35 bis 50 f., für Ausgelernte 30 Pf. die Stunde. Für Ueberstunden, Sonntag und Nachtarbeit und Montagen entsprechende Zuschläge. Forderungen sind von der Direktion abgelehnt und befinden sich die Kollegen seit Sonnabend, den 12. März cr., im Streik. Es wird gebeten, den Zuzug von Kupferschmieden nach Danzig und Elbing fern zu halten. Alle Arbeiterzeitungen werden um Abdruck dieser
Diese
bor dem oldenburgischen Landtag. Oldenburg , 13. März. Die Behandlung des Redakteurs Biermann im Vechtaer Gefängnis hat den socialdemokratischen Abgeordneten Hug veranlaßt, im Landtage einen Antrag einzubringen, die Regierung zu ersuchen, so lange der Strafvollzug im Deutschen Reiche nicht einheitlich geregelt sei, auf dem Wege der Verordnung die Hausordnungen der Untersuchungsgefängnisse und Strafanstalten im Sinne des bom Reichstage angenommenen Antrages Gröber einer Revision zu unterziehen. Die Verhandlung über diesen Antrag wurde besonders interessant dadurch, daß der in diese Angelegenheit persönlich verwickelte Minister Ruh strat sich an der Debatte beteiligte. Abg. Hug, der seinen Antrag begründete, Bekanntlich hat der Parteivorstand die Vertreter beider Richhob mit Genugthuung hervor, daß dem Redakteur Biermann jetzt tungen veranlaßt, über die Einigungsfrage mit einander zu verbereits in einem Punkte eine andre Behandlung zu teil werde; er handeln. Zu diesem Zweck fand am 22. März 1903 eine Sigung brauche wenigstens seine Frau nicht mehr hinter einem Gitter zu statt, an der außer dem Parteivorstand Vertreter der Berliner Ge- Mitteilungen gebeten. empfangen. Aber, so meinte er, es hätte der Blamage im Reichs- werkschaftskommission( Centralverbände) und des Gewerkschaftskartells Die Berliner Filialverwaltung tage doch nicht erst bedürfen sollen, um diese Besserung für Berlin ( Freie Vereinigung, früher lokale Organisation) teilnahmen. des Verbandes der Kupferschmiede Deutschlands . herbeizuführen. Der socialdemokratische Redner erklärte aus- Die vorherrschende Ansicht in dieser Sizung war die, daß die Einigung drücklich, er wolle die Gegensäße nicht verschärfen, nicht verschärfen, sondern nicht in der Form eines bloßen Kartellverhältnisses, sondern als Brauerei- Arbeiter. Die Arbeiter der Malzfabrik von Kunze( ne wünsche Versöhnung, und dies sei möglich, wenn die dauernde Verschmelzung beider Richtungen zu stande kommen solle. haber Westphal) in Nordhausen legten sämtlich die Arbeit nieder. Staatsregierung Biermann die erbetenen Vergünstigungen( Halten In dieser Hinsicht waren die Vertreter des Gewerkschaftskartells ge- In diesem Betriebe herrscht noch die durchgehende Arbeitszeit. einer Zeitung und Licht bis 10 Uhr abends) zu teil werden lasse. teilter Meinung, während die Mitglieder des Parteivorstandes, sowie Sonntag wie Wochentag haben die Arbeiter 12 Stunden zu arbeiten. Minister Ruh strat erklärte, daß er die Vorfälle, die der Sache zu die Vertreter der Gewerkschaftskommission sich dahin aussprachen, Ein Gesuch um Verkürzung der Arbeitszeit wurde abgelehnt, Grunde lägen also seine Beteiligung am Hazardspiel 2c. be- daß die Centralisation, der Zusammenschluß der Organisationen worauf die Arbeiter die Arbeit niederlegten. Zuzug ist fern zu daure. Zu Frau Biermann habe er allerdings gesagt, ihr beider Richtungen das Ziel der Einigung sein müsse. Die damalige halten. Mann sei ein ump. Ich erkläre offen," fuhr der Minister fort, Sigung endete damit, daß den Vertretern des Gewerkschaftskarteйs Oberschlesische Justiz. Der Maurer Josef Scholz, der den vor„ daß ich auch dieses sehr beda ure." Selbstbeschäftigung aufgegeben wurde, sich mit ihren Organisationen darüber zu ber- jährigen Streit der Maurer in Beuthen ( Oberschlesien ) leitete, hat könne den Gefangenen nur ganz ausnahmsweise gestattet werden, ständigen, ob sie die Verhandlungen mit dem Ziele, eine einheitliche des dabei geübten" Terrorismus" wegen wohl schon ein Duzend sofern sie nicht wegen ehrloser Handlungen bestraft seien. Organisation zu bilden, weiter führen wollten. Eventuell sollte dann male vor oberschlesischen Richtern erscheinen müssen. Kürzlich verMinister Willich, der in Vertretung des Justizministers der Parteivorstand eine neue Sigung einberufen. Die Bereitwillig- urteilte ihn das Schöffengericht in Beuthen zu drei Monaten Ruhstrat die Vergünstigungen für Biermann abgelehnt hat, erklärte, feit, weiter zu verhandeln, haben die Vertreter der dem Kartell an- Gefängnis, weil er Arbeitswillige durch Bedrohung mit einem er habe dies gethan, weil Biermann thatsächlich ehrlos gehandelt geschlossenen Gewerkschaften später erklärt. Verbrechen zum Aufgeben der Arbeit genötigt haben sollte. Er soll habe. Nach dreistündiger, teilweise sehr erregter Debatte wurde mit Die Fortsetzung der Verhandlungen hat sich nun dadurch ver- den Leuten gesagt haben, wenn sie nicht gleich aufhörten die Leute allen gegen eine Stimme ein Vermittlungsantrag des Ab- zögert, daß der Parteivorstand durch die Reichstagswahlen und den wollten erst zur Frühstückszeit die Arbeit einstellen folle der geordneten Burlage angenommen, wonach die Staatsregierung Parteitag mit Arbeiten überhäuft war, so daß erst am vergangenen Teufel infiefahren, auch:" Wenn Ihr nicht aufhört, werdet ersucht wird, im Bundesrat für die Ausführung der Re- Sonntag eine Sigung stattfinden konnte, in der die vor bald einem Ihr sehen, was passiert"," Man wird Euch in der Wohnung auf den solution Gröber einzutreten. Minister Ruhstrat hatte zuvor Jahre eingeleiteten Verhandlungen beendet wurden. Stopf kommen". Scholz legte gegen das Urteil Berufung ein, weil erklärt, daß er gegen diesen Antrag nichts einzuwenden habe.- In der Zwischenzeit hat auch die Gesamtvertretung der er entschieden bestritt, derartige Aeußerungen gemacht zu haben, dann Lokalistischen Richtung, nämlich der im September 1903 abgehaltene aber auch, weil erstens solche Aeußerungen, selbst wenn sie gemacht Kongreß der Freien Vereinigung deutscher Gewerkschaften zu den worden wären, nicht den nach§ 240 des Strafgesetzbuchs erforderlichen schwebenden Einigungsverhandlungen Stellung genommen und eine Thatbestand der Nötigung durch Bedrohung mit einem Verbrechen erResolution beschlossen, welche folgende Grundlage für die Einigung füllen und zweitens, weil das Schöffengericht zu einer Verurteilung festsetzt: 1. Es bleibt unfren Vereinen wie jedem andren die voll- aus§ 240 R.-Str.-G.-B. gar nicht zuständig feil tommene organisatorische Selbständigkeit und das Recht, sich nach speciellen Berufen über ganz Deutschland centralisiert, zu organisieren, ihre eigene Verwaltung, eigene Kaffe, und nach ihrem Gutdünken eigene Bresse zu haben. Sie haben für den Gesamtverband natürlich festgestellte Leistungen zu machen und dafür das Recht, zu den Kongressen, Ausschüssen, Kommissionen und Körper schaften Miglieder zu delegieren, ihrer Stärke entsprechend, nach durch Vereinbarung festzustellenden Grundsätzen.
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Vor der Berufungskammer des Landgerichts in Beuthen blieben die Belastungszeugen, ein 17jähriger Arbeitsbursche und eine Mörtelträgerin, bei ihren Aussagen in der Vorinstanz, während drei EntTaftungszeugen bekundeten, daß die arbeitenden Maurer ganz von selbst ihre Absicht erklärt hätten, die Arbeit einzustellen und daß von Scholz keinerlei Drohungen ausgesprochen wurden. Die Entlastungszeugen wurden jedoch nicht bereidigi, weil das Gericht sie der mitthäterschaft für verdächtig hielt. Das Gericht kam daher denn auch zu einer Verurteilung des Angeklagten. Das Urteil des Schöffengerichts, so hieß es in der Begründung, sei in formeller Beziehung allerdings mangelhaft und mußte aufgehoben werden, denn thatsächlich war das Schöffengericht zu einer Verurteilung aus§ 240 R.-Str.-G.-B. nicht zuständig. Sachlich aber war das Urteil durchaus gerechtfertigt. Scholz habe thatsächlich 3. Korporative Arbeitsverträge sind nur als notwendiges Bedrohung geübt, die nach§ 153 der Gewerbe- Ordnung und§ 240 Uebel zu betrachten, die mit vieler Vorsicht zu behandeln und nur des Strafgesetzbuchs bestraft werden müßten. Auch die Höhe der in auf sehr kurze Fristen abzuschließen sind.
2. An den Unterstützungskassen, die in den modernen Verbänden überwuchern, sind sie nicht gezwungen, aber berechtigt, Anteil zu nehmen nach besonderen Festsetzungen. Konsum- und Produttivgenossenschaften sind nicht Zweck der gewerkschaftlichen Organisationen.
der ersten Instanz erkannten Strafe rechtfertige sich durchaus, denn der Angeklagte, der für sich selbst das Recht persönlicher Freiheit in vollstem Umfange in Anspruch nahm, wolle dasselbe Recht den andren nicht lassen. Er mußte daher wieder zu drei Monaten Gefängnis
verurteilt werden.
München , 14. März. Kammer der Abgeordneten. Vor Eintritt in die Tagesordnung gab Kriegsminister Freiherr v. Asch eine längere Erklärung ab über den Fall Dr. Pichler und Einjährig Freiwilliger Eras. Er führte dabei aus, am 11. November v. J. habe der Abg. Pichler ihm in der Kammer der Abgeordneten einen Brief des Einjährig- Freiwilligen vom Infanterie Leibregiment übergeben. In diesem Brief schrieb Eras, er habe in der Jugend einen Arm gebrochen, könne deswegen die Gewehrgriffe nicht richtig machen und werde von seinem Unteroffizier chikaniert. Der Stabsarzt wolle ihn nicht für dienstuntauglich erklären. Der Brief besage im Eingange ausdrücklich, er sei an Dr. Pichler geschrieben, damit dieser ihn an geeigneter Stelle zur Würdigung unterbreiten möge. Beim ersten Lesen des Briefes habe er, der Kriegsminister, den Eindruck gehabt, daß es sich um einen törperlich untauglichen, widerrechtlich bei der Truppe zurückgehaltenen Mann handele, der unter den Chikanen der Unteroffiziere zu leiden habe. Er, der Minister, habe sich in diesem Sinne zu Dr. Pichler geäußert, habe versprochen, der Sache nachzugehen, und seines Wissens vor den Augen Dr. Bichlers den Brief dem betreffenden Referenten im Kriegsministerium übergeben. Sotvohl Dr. Pichler als erfahrener Parlamentarier wie der Einjährig- Freiwillige Eras hätten sich über die Folgen des Vorbringens einer solchen Beschwerde klar sein müssen. Bei der an- 4. Arbeitsnachweise sind den örtlichen Organisationen zu gestellten Untersuchung habe sich ergeben, daß der Einjährig Freiüberlassen und ihre Centralisation innerhalb der Gewerkschaften willige Gras feinen Unteroffizier mit Unrecht beschuldigt und ein ist anzustreben. körperliches Gebrechen vorgeschützt habe. Eras wäre bekanntlich Als Genosse Pfannkuch am Sonntag die Sigung eröffnete, verurteilt. Dr. Pichler hätte gegen das ganze Verfahren sicherlich bemerkte er, daß sich die vorstehende Resolution nicht im Rahmen Vor derselben Straffammer des Landgerichts Beuthen wurde nichts einzuwenden gehabt, die von Eras angestrebte dessen halte, was in der ersten Sizung als Ziel der Einigung be- dann noch über einen weiteren Terroristen", den Maurer Gustav wenn Entlassung oder die Bestrafung des Unteroffiziers erreicht zeichnet wurde. Die Resolution lasse darauf schließen, daß man Preiß, verhandelt, der ebenfalls im Beuthener Maurerstreik Arbeitsworden wäre. Vei der Vernehmung vor Gericht habe Dr. Pichler feitens der Freien Vereinigung die Einigung nicht wünsche, und daß willige dadurch bedroht haben soll, daß er nach der Anklage äußerte: das Vorgehen des Kriegsministers als größte Indiskretion und als die heutige Verhandlung deshalb wohl überflüssig sei. Er frage„ Wenn sie die Arbeit nicht einstellten, könne er für ihre Vertrauensbruch bezeichnet. Er habe sich darauf berufen, daß ein aber die Vertreter der Parteien, ob sie noch weiter verhandeln Knochen nicht garantieren". Das Schöffengericht in ähnlicher, aber viel schwererer Fall vom Kriegsminister vertraulich be- wollen. Dazu erklärten sich die Vertreter beider Richtungen bereit. Beuthen hatte Preiß dafür zu einem Monat Gefängnis handelt worden sein soll." Wegen dieser Angriffe auf meine Ehre, Von Verbandsseite wurde gefordert, daß die andre Seite eine nähere verurteilt. In der Berufungsinstanz lehnte das Gericht die be= schloß der Kriegsminister, wird sich Dr. Pichler vor Gericht zu ver- Erklärung darüber gebe, wie einzelne Punkte der Resolution zu antragte Ladung von Zeugen ab, die bekunden sollten, daß der Anantworten haben. Dr. Pichler hat mir auch bezüglich des verstehen seien, vielleicht könne man nach einer befrieanalogen Falles, auf den er sich berufen hat, keine Angaben ge- digenden Erklärung dennoch zu einer Verständigung kommen. geklagte die Aeußerung nicht im Sinne der Anklage gemacht habe, und kam darauf zur Verwerfung der Berufung. In der Begründung macht. Er wird das vor Gericht thun müssen." Dr. Pichler ersucht Die gewünſchte Erklärung wurde jedoch nicht abgegeben, sie sei heißt es, die inkriminierte Aeußerung mußte als eine Drohung anden Präsidenten, ihm Gelegenheit zu geben, auf die Erklärungen des überflüssig, da der Standpunkt der Freien Vereinigung in der gesehen werden und es sei dabei ganz gleichgültig, ob der Angeklagte Ministers zu erwidern. Resolution zum Ausdruck komme und der Gegenseite auch aus den die Drohung selbst ausführen wollte oder ob er meinte, sie werde Veröffentlichungen der„ Einigkeit" bekannt sei. Es wurde auch kurze von andren ausgeführt werden. Die Höhe der Strafe rechtfertige Zeit diskutiert, aber über die Resolution kam man natürlich nicht sich aus den schon gegenüber Scholz angegebenen Gründen. hinweg. Die Verbandsvertreter hielten daran fest, daß die erste Sigung eine völlige Verschmelzung beider Richtungen als Ziel gesetzt Der vorläufig letzte Terroristenprozeß in Breslau richtete Das Volksschulwesen Destreichs in seiner ganzen Erbärmlichkeit habe, und daß sich demgemäß nur über die Bedingungen reden sich am Freitag gegen den Gauleiter der schlesischen Maurer, den schilderte Lehrer Kraus lezthin in einer Versammlung der Wiener ließe, unter denen die andre Richtung in die Verbände über- Breslauer Vorsitzenden und einen dritten Kollegen, die zu ber= Bädagogischen Gesellschaft: Der allgemeine Schulzwang treten wolle. schiedenen Zeiten drei Hamburger Streifbrecher belästigt und in fieht nur auf dem Papier ( obwohl er offiziell seit 35 Jahren Die Vertreter der Freien Vereinigung erklärten, daß sie an die Verruf erklärt haben sollten. Der Staatsanwalt beantragte gegen eingeführt ist!). Wie die vergleichenden Resultate der letzten Volks- von ihrem Kongreß angenommene Resolution gebunden feien. einen Angeflagten 2 Monate Gefängnis, gegen den zweiten 14 Tage zählung ergeben, haben die Schulbehörden von der Existenz vieler Einzelne Redner dieser Richtung bemerkten, wenn sie selbst den und für den dritten Freisprechung. Das Gericht sprach die beiden Tausenden von Schulkindern im Reiche überhaupt keine Ahnung! Uebertritt befürworten würden, so wüßten sie doch, daß ein großer Verbandsfunktionäre frei und verurteilte den Maurer Bienet zu So ist es denn erklärlich, daß noch im Jahre 1900 fast eine Million Teil ihrer Mitglieder denselben unter keinen Umständen mitmachen 14 Tagen Gefängnis.