Erträgniffen eines Teiles der Zollerhöhungen ist bereits aufgegeben| Die Hereros sollen bekanntlich Frauen und Kinder in weil sein proletarisch- demagogischer Zuschnitt auf die Dauer notworden noch ehe sie das Licht der Welt erblickte! In der Zoll- scheußlichster Weise ermordet haben. Hören wir, was der Missionar wendig zur Ochlokratie( Pöbelherrschaft) führen muß." tommission sagte seinerzeit der Centrums- Abgeordnete Trimborn, Olpp vom 9. Februar aus Dtjimbingwe berichtet: der§ 15 des Gesetzes( Witten - und Waisenversicherung) folle die Arbeiter mit dent Tarife aussöhnen. Er wiederholte damit nur, was in der ersten Lesung des Zolltarif Gefeßentwurfs der Abg. Herold im Plenum des Reichstags ausgeführt hatte:„ Wir haben fest und bestimmt erklärt, daß die Mehreinnahmen aus den Agrarzöllen für sociale Zwecke verwendet werden sollen, und in erster Linie ist hier die Witwen und Waisenversorgung ins Auge gefaßt worden." Was ist aus diesen Versprechungen, aus diesen Vorspiegelungen geworden! Schritt um Schritt ist das Centrum zurückgetichen, als die Sache ernst wurde; bei der zweiten Lesung in der Kommission fiel es schon fast völlig um und strich nicht nur die Zölle für Gerste, Hafer, Butter, Eier und Käse aus dem§ 15, sondern wälzte auch noch das Risiko schwankender Einnahmen von der Reichskasse ganz und gar auf die Versorgungskasse für die Witwen und Waisen ab. Nach dem Wortlaute des Gesetzes fehlt jede nötige feste Unterlage für diese Versicherung. Am 21. November 1902 ng. Ami gab Herr Trimborn dem Werke dann in der Begründung seines Verschlechterungsantrages den Todesstoß, indem er sagte:„ Ich muß erklären, daß im Kreise meiner Freunde lebhafte Bedenken obwalten, die Landwirtschaft und das Handwerk mit neuen Beiträgen für eine Witwen- und Waisenversorgung zu belasten". Es blieb nur noch der Name ein Mittel, um Dumme einzufangen.
Unbedingt und mit allen Konsequenzen verteidigt Prof. Hermann ,, Allmählich bekam das Missionshaus immer mehr Gäste, ein Cohen- Marburg das Wahlrecht. Cohen, der Freund, Nachfolger Engländer Dickson mit seiner jungen Frau, ein Däne Namens und Nachlaßverwalter Friedrich Albert Langes, einer der wenigen Dittmer und vier Boeren. Herr Dittmer hatte sehr für sein systematischen Denker unsrer Zeit, begründet das Wahlrecht in den Leben zu fürchten, nur weil er für einen Deutschen galt. tiefsten Wurzeln des Staatsbegriffs. Der Staatswille vollzieht sich Immer wieder wurden Martens und Brockmann gefragt, ob er nicht unmittelbar in den Gesetzen, die er erläßt; sondern er hat nicht Deutscher sei. Endlich beruhigten sich die Eingeborenen. seine Quelle und seinen Grund in einem fundamentalen Rechte, Weiter kam am Mittwochabend( 13. Januar) noch Frau Külbel welches zum Inhalt hat die Konstituierung des Staates und durch aus Dviombo mit ihrem zweijährigen Kinde auf dem diese die Begründung des Rechts. Dieses fundamentale Recht, in Rüden, das Kleid mit Blut bespritzt. Die Hereros selber welchem der Wille des Staates sich ursprünglich vollzieht, ist das brachten sie. Man hatte ihren Mann getötet, das Vich Wahlrecht. Es ist das Recht, welches den Staat konstituiert". Dann weggenommen und das Haus verbrannt. Frau Külbel hatte an widerlegt Cohen die„ Gegenfragen" wie folgt:
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Immerhin: nach dem Wortlaute des Zolltarifgesetzes würden auch heute noch 50-60 Millionen Mark für die Witwen und Waisen aus der Zollerhöhung gerettet werden, nicht genug, um den vorgegebenen großen Zweck zu erfüllen, aber doch ein Stück Geld, das den Klauen des Militarismus entrissen wäre. Jetzt wird der ganze Plan falten Herzens geköpft. Der Schazsekretär hat die Mehrerträge des Bollwuchers bereits estomptiert und will feinen Pfennig davon herausgeben. Wenn die Witwen und Waisen der Hungerleider versorgt werden sollen, dann mögen die Hungerleider dafür steuern! So will es die neudeutsche Socialpolitik. Vom§ 15 des Zolltarif- Gesetzes aber heißt es: der Mohr hat seine Schuldigkeit gethan, der Mohr kann gehen. Schönheitspflästerchen ist abgerissen und in seiner ganzen gräßlichen Häßlichkeit erscheint das grinsende Gesicht brutaler Interessenpolitik.-
Pardon wird nicht gegeben.
Das
Als Genosse Bebel heute im Reichstag bei der Verhandlung über die neuen Herero- Kredite auch die beiden Soldatenbriefe erwähnte, in denen behauptet wurde, daß es den Soldaten ber= boten sei, Pardon zu geben, erklärte der Direktor des Kolonialamts Dr. Stübel, daß er unmöglich glauben tönne, daß die Soldaten inhuman vorgehen könnten, jedenfalls liege noch kein Beweis vor, daß sie selbst derartigen„ Anregungen" Folge geben würden. Es ist uns völlig unbegreiflich, wie der Regierungsbertreter eine derartige Ausrede gebrauchen konnte, beweisen doch gerade die beiden Soldatenbriefe eine Auffassung ihres Rächeramtes, daß unbedingt angenommen werden muß, daß sie im gegebenen Falle thatsächlich alles niederschießen werden, was ihnen vor die Flinte tommt. Der Optimismus des Kolonialdirektors ist also geradezu unbegreiflich. Will man denn warten, bis die Brief schreiber ihre Absichten in die That umgescht haben werden?!
Kopf und Schulter zwei Streifschüsse erhalten, worüber fich die Leute nachher bei ihr entschuldigt haben; denn, so hatten fic gesagt, sie wollten keine wehrlosen Frauen töten. Am 14. kam dann noch eine Frau Bremen aus Otjozonjati mit ihren fünf Kindern. Auch sie war von den Hereros zur Missionsstation geschickt worden; ja man hatte ihr sogar geia ma stattet, eine ganze Anzahl von Kühen und er 200 Stück Kleinvich mitzunehmen; sie ist eine Bastard und aus dem Lande ge= bürtig. Ihren Mann hatte man allerdings auch sehr übel behandelt. Man hatte ihn gebunden, bis aufs Unterzeug entkleidet und in diesem Zustand eine Nacht und einen halben Tag liegen lassen, ehe man ihn tötete. Außer ihm waren noch vier andre Weiße in Otjozonjati ermordet worden..."
Unter anderm erzählt der Missionar dann, daß, als eine Anzahl Eingeborener eine drohende Haltung eingenommen habe, der ebenfalls am Aufstand beteiligte Hererokapitän Johannes ihm und seinen Schutzbefohlenen zu Hilfe gekommen sei!
Des weiteren heißt es in dem Bericht:
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Missionar Brockmann sah, wie die Leute in den Store ( eines Herrn Martens) stürzten, Frauen und Kinder mit Bündeln auf dem Kopf wieder aus ihm herauskamen und der Werft zueiſten. Der Store wurde geplündert. Eben wollte Brockmann zum Store gehen, als er sah, wie der Besitzer, Herr Martens, von 8-10 Hereros eskortiert, aufs Missionshaus zukam und von seinen Begleitern dort abgeliefert wurde. Martens er zählte nun dem Missionar, was geschehen: Es sei auf einmal eine große Anzahl Leute gekommen, Johannes, der Kapitän, an der Spizze, und hätten ihm gesagt: es sei jezt Krieg, us auszuräumen, fie feien gekommen, fein Haus auszuräumen, er solle sich aber still verhalten und nichts an rühren, Widerstand würde sein Verderben sein. Es solle ihm persönlich nichts geschehen; sie würden ihn zu seiner Sicherheit ins Missionshaus bringen. Martens hatte stets die Eingeborenen sehr human behandelt und war bei ihnen beliebt. Zudem galt er für einen Engländer, da er gut englisch spricht. Beides hat ihm das Leben gerettet. Denn von Anfang an wat die Parole ausgegeben, Missionaren, Frauen und Kindern, Boeren und Engländern folle kein Leid geschehen; so sei es eine Bestimmung Samuel Mahareros ."
deutschen Kulturpionieren vom Schlage des Dr. Baumgart, der Welche Idealgestalten sind diese Hereros doch gegenüber Im übrigen aber liegen, und das muß doch auch Herrn sich damit brüstet, Verwundete taltblütig abgeschlachtet zu haben. Dr. Stübel bereits bekannt geworden sein, Beweise dafür Und vor allen Dingen: Die Erzählungen von der Grausamkeit bor, daß von unfren südwestafrikanischen Mannschaften das Nicht- der Hereros, die Frauen und Kinder abgeschlachtet hätten, erweisen Pardon- Geben bereits praktisch geübt worden ist. Die„ Leipziger sich in allen diesen, den einzig kontrollierbaren Fällen als Lügen! Neueste Nachrichten" veröffentlichten neulich Briefe des Tier- Daß die Schauergeschichten von gevierteilten Frauen arztes Dr. Baumgart in Windhut vom 10. Januar resp. auf frecher Erfindung beruhen, beweist folgende Stelle des Berichts: " So nahm er( Missionar Brockmann) dann mit schwerem dem 21. Januar, die heute auch von den„ Berliner Neueste NachHerzen Abschied von seiner ihm lieb gewordenen Arbeitsstätte und richten" abgedruckt werden, der wiederholt hervorhebt, daß alle Hereros, langte mit seinen Schußbefohlenen nach achtstündiger, beschwerdie ihnen in die Hände gefallen seien, niedergemacht worden seien. licher Fußwanderung bei Anbruch der Nacht in Okahandja an, Der Briefschreiber rühmt sich in diesem Dokument der furchtbaren ohne unterwegs auch nur einem einzigen Herero zu begegnen. Verrohung kolonialer Kriegsführung, selbst mehrere Verwundete und Auf der Militärstation erregten sie allgemeines Wehrlose vollends zum Tode befördert zu haben. Aufsehen, da man sie schon für tot gehalten hatte. Frau Bilet und Schwester sollten sogar in vier Teile auseinandergeschnitten und ihr Fleisch auf die Büsche gehängt worden sein. So hatte man erzählt."
In den Briefen des akademisch gebildeten Herrn heißt es wörtlich:
" Die Erbitterung hier ist sehr groß; keiner giebt Bardon, alles wird niedergeschossen..
,, Unterschiede in der intellektuellen und moralischen Gleich wertigkeit, welche die Anteilnahme an der Konstituierung des Staatswillens beschränken könnten, sind nicht anzuerkennen. Das Rechtssubjekt ist als solches intellektuell und moralisch gleichwertig. Die intellektuelle Gleichheit bedeutet die Gleichartigkeit und Normalität. Sie ist unbedingte Präsumtion. Sie könnte sonst auch schwerlich durch den Census ersezt werden. Auch dürfte die politische Intellettualität kein sehr geeigneter Gegenstand für eine Staatsprüfung sein.
Sogar moralisch sind alle alle Staatsbürger gleichwertig. Moralische Wertunterschiede sollte auch der Richter nicht machen; so wenig als der Psychiater dies thut. Das Rechtssubjekt beruht auf seiner geistigen Normalität. In dieser ist für unser menschliches Wissen die moralische eingeschlossen. Auch die herrschenden Klassen haben keine geringere moralische Qualität, wenngleich fie eine ausgiebigere politische Veranlassung zum Unrecht besitzen. Dhnehin ist durch die Wissenschaft und Philosophie diese Ün gleichheit im Rechtsgefühle einigermaßen ausgeglichen.
Von Klügeren und Besseren", von„ Minderwertigen" beim Wahlrechte zu reden, ist nicht gerechtfertigt. Die Minderwertigen find doch der allgemeinen Wehrpflicht würdig. Sie sollen doch, als und zwar nicht als Söldner, den Staat verteidigen, ihr Vaterland. Der Staat des Vaterlands darf keinen Unterschied machen zwischen der gleichen Wehrpflicht und dem gleichen Wahlrecht. Das Wahlrecht unterscheidet den Wehrpflichtigen vom Söldner.
Die milderen Einwendungen haben Sie nicht erwähnt, wie die Unterschiede in der politischen Reife. Das ist der grundsätzliche Irrtum, daß der Mensch reif und selbständig werden könnte auf anderm Wege als durch seine selbständige Mitwirkung am Stante, und in erster Linie an der Mitwirkung des Staatswillens. Es ist dies die größte Gefahr, welche durch die gangbare Vorstellung von der Religion herbeigeführt wird, als ob sie allein, ohne Recht und Staat, den Menschen zur sittlichen Mündigkeit zu bringen vermöchte. Das gleiche Wahlrecht ist das exakte Mittel der fittlichen Volkserziehung.
Schließlich muß ich sagen, daß diese Fragen nicht als Antinomien angesehen werden müssen, da sie nicht innere Widersprüche des vernünftigen Denkens darlegen, sondern auf dem Widerspruch zwischen dem Rechte der Verfassung und dem Unrecht der Praxis, welche dermaliges positives Recht ist, beruhen."
Auch der dänische Ethiker Professor Höffding in Kopenhagen verteidigt das Wahlrecht:„ Nur durch Freiheit kann ein Volk zur Freiheit erzogen werden." Wenn man den klassenkampf nicht durch Bürgerkrieg". Abstimmung entscheidet, dann ist kein andrer Ausweg als der
Professor Natorp in Marburg , der verdiente Socialpädagoge, erachtet das Wahlrecht als eine unabweisliche Forderung", insbesondere als eine unabweisliche Konsequenz der allgemeinen Wehrpflicht". Er bestreitet, daß die Klügeren und Besseren durch die Masse der Minderwertigen unterdrüdt werden. Die Klügeren und
Besseren
mögen nur ihre höhere intellektuelle und moralische Kraft einsezen für die allgemeinen Interessen der Nation und nicht ausschließlich für ihre persönlichen oder bloßen Berufsinteressen, so werden sie gerade unter dem allgemeinen Wahlrecht nicht unterdrückt. Nettungslos aber werden sie unterdrückt, wenn es ihnen nicht freisteht, ihre politische Ueberzeugung in voller Unabhängigfeit zu vertreten, wozu eben das allgemeine Wahlrecht die erite unerläßliche Voraussetzung ist."
Eine gesunde ökonomische Grundlage des socialen Lebens sei die erste Boraussetzung zu allem Weiteren, also die Vertretung des ökonomischen Interesses der bisher niedergedrückten Volksklassen das erste, dringlichste Erfordernis." Außerdem gebe es gar feinen Nicht minder erlogen sind die Beschuldigungen der Missionare einwandfreien Maßstab des intellektuellen und moralischen Wertes. in Okahandja , aus deren Haus auf die Kaserne geschossen Welche Intelligenz und moralische Qualität darf sich auf die Höhe worden sein sollte. Missionar Diehl berichtet darüber unterm stellen, über das Vorhandensein oder Fehlen der zu sinngemäßer 23. Januar aus Okahandja : Ausübung des Wahlrechts erforderlichen Intelligenz und Moral bei „ Unser Haus lag ganz aus der Schußlinie, und kein Schuß den Einzelnen und gar bei ganzen Volksklassen maßgeblich zu ent scheiden" ist aus demselben noch aus nächster Nähe gefallen. Nur die Natorp erklärt die politische Entrechtung der unteren lassen als Kirche, die eine nette Entfernung, ganz in gerader Richtung zur die denkbar schärfste Herausforderung zur Revolution.„ Ernst zu Kaserne liegt, war besezt von einigen Hereros. nehmen ist ein dahin zielendes Bestreben wirklich nur dann, wenn Da trat einer von diesen vor die Kirchenthür, damit eben die Revolution, als willkommener Vorwand zur gewalt schimpfte laut und rief nach der Kaserne hin: Was hat Euch dies Haus da unten und der Makonge( Missionar) gethan, daß Ihr mit Absicht immer dahin schießt? Hier schießt her, hier find wir!" Und damit riß er seinen Rock auf und zeigte auf seine Brust...."
" Inzwischen haben wir Streifpatrouillen auf die verwüsteten Farmen unternommen, da sah es noch entsetzlicher als in Gam mams aus; alles war kurz und klein geschlagen, selbst das Linoleum haben sie herausgerissen und in Stücke zerschnitten. Das waren die Farmen Abrahams, Kays und Hoffnung. Auf letterer trafen wir Feinde. Kollege Nassau führte die Umgehungspatrouille, Lieutenant Mundt den Haupttrupp, zusammen waren wir etwa 30 Mann. Als wir die Feinde sahen und sie merkten, daß wir angreifen wollten, rissen sie aus und wir in gestrecktem Galopp hinterher. Schnell warfen sie ihre Bündel fort, und wer ein Gewehr hatte, schoß auf uns, die andern Tiefen. Die Hauptmasse konnten wir abschneiden und in wenigen Minuten hatten wir etwa 14 Herero erschossen und erschlagen. Einem habe ich den Weg abgeschnitten, gerade als er einen von Wir müssen gestehen, dieser Herero ist uns zwanzigmal mehr unfren angreifen wollte, der alle Schüsse verschossen hatte und auf dem aufgeregten Pferde nicht mehr laden konnte. Gerade wollte wert, als der Junker Graf Reventlow, der in Südwestafrika„ cin er ihn vom Pferde reißen, da sah er mich gegen ihn heran- bißchen Schrecken" verbreitet zu sehen wünscht und die Regierung galoppieren, riß aus und verstedte sich im Ge- ermahnte, nicht für allzu große Humanität der Kriegsführung zu büsch. Schon hatte er zwei Schuß aus meiner forgen! Browning Pistole erhalten, dann sprang ich vom Gaule runter und schlug ihm mit einem erbeuteten Gewehr so lange auf den Schädel, bis Gewehr und Schädel kaput waren. Einem andren ritt ich nach, mußte durch angestantes Dammwasser
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schwimmen, verwundete ihn durch einen Gewehr= Die Ethische Kultur" hat eine Umfrage über das allgemeine, schuß und zwei Pistolenschüsse, konnte ihn aber in dem gleiche und direkte Wahlrecht veranstaltet. Beantwortet werden sollten argen Buschwerk nicht finden, so gut hatte er sich verkrochen; drei„ Antinomieen "( Denkwidersprüche). aber genug hatte er auch. Noch einen dritten, der sich
I. Drei Fragen.
verwundet in einen Busch verkrochen hatte, 1. Ist ein Bürger persönlich frei und mit andern rechtsgleich, entdeckte ich und gab ihm zwei Pistolenschüsse, da kam noch ein wenn er auf das Gesez, dem er gehorchen soll, nicht gleichen Einandrer dazu und zerschmetterte ihm mit einer Flintenkugel den fluß üben darf, wie andre? Schädel. Als ich mich umfah, war ich den Ausreißern so weit 2. Ist ein Rechtsstaat möglich, ohne daß persönliche Freiheit und gefolgt, daß ich die andern weit hinten sah, und mich schnell Rechtsgleichheit herrschen? in Sicherheit bringen mußte.
II. Drei Gegenfragen.
Ich hörte dann, daß 3. Ist es moralisch zulässig, eine Verfassung dem Namen nach noch mancher erwischt war, auf unsrer Seite fein auf legterem Grundsatz aufzubauen, in der That aber nicht die Verlust. Meinem Nachbarn war das Pferd verwundet und mitonsequenz des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts zu ziehen? einem Sprung setzte es den Reiter ab und lief davon, zum Glück ohne großen Schaden angerichtet zu haben. Ein Kerl hatte sich bis an den Hals ins Wasser gelegt und hinterm Busch versteckt und tot gestellt. Als die Unsrigen auf ihn zukamen, schoß er noch, schon war auch er geliefert, Pardon wird nicht gegeben, alles muß dran glauben."
Sollte nun Herr Dr. Stübel noch immer daran zweifeln, daß es nötig ist, sofort telegraphisch die strikteste Anweisung zu geben, daß Wehrlose und Verwundete nicht nach Arenbergscher Methode abzu schlachten sind?-
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Lügen über die Hereros.
1. Können Menschen, die nicht intellektuell und moralisch gleichwertig sind, gleichwertig an der Gesetzgebung zusammentvirken? 2. Jit es also moralisch zulässig, den Grundsatz der Freiheit und Rechtsgleichheit bei einem Wahlrecht, das die Klügeren und Besseren durch die Masse der Minderwertigen unterdrückt, zur Durchführung zu bringen?
3. Ist ein Rechtsstaat überhaupt nur möglich, so lange die Masse der Bevölkerung das allgemeine gleiche und direkte Wahlrecht nicht zur Herstellung wirklicher Frei heit, sondern nur zur Durchsetzung ihrer Interessen benugt?
III. Schlußfrage:
Der Reichsbote" veröffentlicht heute abend mehrere Berichte Wie sind diese Antinomieen praktisch miteinander in Einklang zu von Missionaren aus Otjimbing we und Okahandja , fetzen? die beweisen, daß die Schauergeschichten über die Grausam Herr Eduard v. Hartmann, Hauptmann des Denkens a. D., der feiten der Hereros sowohl wie über die verräterische Haltung Unbewußte der Philosophie kommandiert ebenso schneidig wie ein der Missionare erlogen find. fach: Das gleiche Wahlrecht aller ist das schlechteste aller möglichen,
samen Unterdrückung der unteren Volfsklassen, bewußt angestrebt wird." Das Grundmittel aber, eine sinngemäße Ausführung des Wahlrechts herbeizuführen ist:„ daß dem ganzen Volfe, bis zum letzten Manne, eine allgemeine und bürgerliche Erziehung auf streng gleichheitlicher und autonomer Grundlage zu teil wird".
Staatsrechtlich unzulässig.
In der Donnerstags- Sigung des Abgeordnetenhauses ist die Frage aufgeworfen worden, ob die Form, in der die Aufhebung des§ 2 des Jesuitengejeges geschehen ist, staatsrechtlich zulässig ist. In der That ist das vom Reichskanzler eingeschlagene Verfahren nicht nur anfechtbar und bedenklich, soudern unhaltbar und verfassungswidrig.
Die" Post" führt aus, daß im Bundesrat die Frage sorgfältig erwogen worden sei, ob die Zustimmung des Bundesrats zu einem Beschluß des Reichstages, den dieser in der vorigen LegisIaturperiode gefaßt hat, staatsrechtlich angängig ist. Bundesrat habe die Zulässigkeit bejaht und zwar auf Grund folgender Erwägungen:
Nach der Praxis des Reiches gilt der Grundfah, daß uns erledigte Angelegenheiten nicht von einer Session in die andre übergehen, zwar ausnahmslos für alle im Reichstage selbst nicht erledigten Angelegenheiten. Dagegen gilt dieser Grundsatz, soweit es sich um die Beschlußfassung des Bundesrats über von dem Reichstage angenommene Gesezentwürfe handelt, zwar als Regel, aber als eine Regel, von welcher unter besonderen 11mständen Ausnahmen zulässig sind. Thatsächlich hat denn auch der Bundesrat bereits in einer ganzen Reihe von Fällen im Reichstage angenommenen Gesezen erst nach Beginn der nächsten Reichstags- Session zugestimmt, und die so zustande gekommenen Gefeße bestehen in unbestrittener Rechtskraft. In dem vorliegenden Falle lag um so weniger Grund vor, diesen Präcedenzfällen nicht zu folgen, als die Zusammenfegung des Reichstages fich gegenüber der vorigen Legislatur periode nicht erheblich geändert hat, mithin mit unbedingter Sicherheit anzunehmen ist, daß die große Mehrheit des Reichstages auch gegenwärtig die Aufhebung des§ 2 des Jesuitengefeßes
wünscht.
Diese Auffassungen sind ganz unzutreffend. Es wird ganz grund- und beweislos behauptet, daß unter besonderen Umständen Ausnahmen zulässig seien. Ganz unbeträchtlich ist für die rechtliche Beurteilung, ob der Reichstag in seiner jetzigen Zusammensetzung ebenso über eine gefeggeberische Angelegenheit denkt wie der vorhergehende. Und vor allem ist der entscheidende Unterschied übersehen, ob es sich nur um eine neue Session desselben Reichstages, oder um einen neuen Reichstag handelt.
Wenn die Reichsverfassung auch nicht ausdrüdlich das Verfahren, das der Bundesrat eingeschlagen, ausschließt, so verstößt