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Berlin und Amgegend. An die Arbeiterschaft Berlins .

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Borsigwalde gearbeitet hatte, war mit einigen Einbehaltungen Antrages auf Aussperrung. Die von Herrn Haber geltend gemachten zu erwarten ist. So hat auch die bürgerliche Breffe in Holland die von Lohnbeträgen nicht zufrieden. Er klagte, und zwar wandte er Gründe sah der 6. Senat für gewichtig genug an, um zu folgendem Worte aufgefaßt, und sie bemüht sich nun, die Auffassung des Ministers fich an das Berliner Gewerbegericht. Er hielt dieses für Urteil zu gelangen: Das Urteil des 9. Civilsenats des Kammer- als irrig hinzustellen. Das Amsterdamer Handelsblad" will aus zuständig, weil der Hauptsitz der Firma A. Borsig seiner Meinung nach Berlin ist. Der Vertreter der Firma wandte vor der gerichts in Berlin wird aufgehoben und in der Sache selbst auf die guter Quelle vernommen haben, daß die Arbeitgeber in Antwerpen mit Kammer 4 des Berliner Gewerbegerichts vor allem ein, das Gericht Berufung des Klägers das Urteil der 19. Civilkammer des Land- dem Verlauf der Angelegenheit, sehr zufrieden" sind. Auch die Antwerpener sei unzuständig und zuständig sei das Gewerbegericht in Tegel. gerichts I in Berlin vom 15. Oktober 1901 dahin abgeändert, Sache sehr günstig stände. Sie haben am Freitag in den Zeitungen In Berlin befinde sich nur die Hauptkasse mit mehreren Bureau- daß der Klage- Anspruch dem Grunde nach für angekündigt, daß sie in Anbetracht dessen, daß viele Anfragen von beamten und zwei Prokuristen. Letztere müßten dort sein, gerechtfertigt erklärt wird. Die Sache selbst wird Arbeitern, die die Arbeit zu den Bedingungen der Arbeitgeber tveil doch öfter eine Quittung zu unterzeichnen wäre. zur anderweiten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. wieder aufnehmen wollen, an sie ergangen seien, die Fabriken am In Tegel dagegen wären 3400 Arbeiter, ein sehr großer Die Entscheidung über die Kosten der Revisionsinstanz werden dem Montag wieder eröffnen wollten. Im Gegensatze dazu steht die Beamtenstab und fünf Direktoren. Auch die beiden Chefs seien Endurteil überlassen." Meldung, daß sich eine Schlichtungstommission aus Tag für Tag in Tegel . Der Kläger bestritt die behauptete That­fache nicht, blieb aber zunächst dabei, daß das in Berlin befindliche geheul hervorrufen. Ihre ganze Organisation gründet sich nach die Arbeitgeber zur Annahme dieses Vorschlages geneigt zu sein Dieses Urteil wird unter den Scharfmachern ein wahres But- Notabeln in Antwerpen gebildet hat, die den Vorschlag macht, den Neunstundentag einzuführen und 150 Lehrlinge zuzulassen, und daß Centralbureau der Firma für die Zuständigkeit maßgebend sei. Auf jeden Fall sei auch Berlin ein Sitz der Firma. dem Muster des Kühnemänner- Verbandes darauf, daß man miß scheinen. Die Stammer IV erachtete jedoch das Berliner Gewerbe- liebige", weil getvertschaftlich organisierte Arbeiter durch die so­gericht nicht nicht für zuständig. Von den Bestimmungen des genannten Arbeitsnachweis, richtiger Maßregelungs- Bureaus dauernd Die Aussperrung der Buchbinder in Dänemark ist am Sonnabend Gewerbegerichts- Gefeßes über die Zuständigkeit fämen hier nur die unschädlich" macht und in feinem Betriebe mehr beschäftigt. So zur Thatsache geworden. So weit es sich bis jetzt feststellen läßt, in Frage, daß maßgebend sei der Ort, wo die strittige Verpflichtung haben's die Kühnemänner seit Jahren getrieben, so treiben's ihnen haben sämtliche Mitglieder der Buchbinder- Innung von Kopenhagen zu erfüllen wäre oder sich die gewerbliche Niederlassung des Arbeit nach die Crimmitschauer, so haben's die Bauunternehmer zu treiben ihre männlichen und weiblichen Arbeiter in einer Anzahl gebers befinde. Zu erfüllen sei nun die Verpflichtung in Tegel befchloffen, und Herr Bued ist bemüht, diese Methode für das von ca. 400 ausgesperrt. In den Provinzialstädten sind von den gewesen, to Kläger seinen Lohn zu erhalten pflegte. Mitgliedern der dort bestehenden Centralvereinigung der Buch­Für die Frage, ob Berlin zuständig sein könne, bliebe nur übrig die gesamte deutsche Unternehmertum zu verallgemeinern. Welche bindermeister" ca. 130 Gehilfen ausgesperrt und, wie Rigaus Feststellung, wo sich die gewerbliche Niederlassung befinde: die sei in Maßlosigkeit hat auch das terroristische Treiben des Kühnemänner- Bureau" meldet, streift dort außerdem ein Teil der Arbeiterinnen. Tegel . Selbst wenn man aber auch Berlin als Ort der Verbandes erreicht, daß auch das Reichsgericht ihm entgegentreten( Der Aussperrungsbeschluß der Centralvereinigung bezog sich gewerblichen Niederlassung der Firma Borsig gelten lassen wollte, mußte. nur auf die Gesellen", die dem Buchbinder- Verband angehören, so wäre doch immer, wenn es das Gesetz auch nicht sage, der während der von der Innung in Kopenhagen gefaßte Siz der gewerblichen Haupt niederlassung ausschlaggebend. Da Beschluß auch die Aussperrung der weiblichen Verbandsmitglieder die in Tegel fei, so müsse Kläger beim dortigen Gewerbegericht Ilagen. Aus diesen Erwägungen heraus gab der Gerichtshof dem zeichnen, wie in dem unsrigen. In keinem andern Berufe sind derartige llebelſtände zu ver- ankündigte). Die Junung hatte übrigens am Tage vor der Aus­Stläger den Nat, die Klage wegen örtlicher Unzuständigkeit zurück- zeichnen, wie in dem unsrigen. Unser Beruf ist einer der rüd- perrung einen nicht ernst zu nehmenden Vergleichsvorschlag gemacht, zunehmen. W. kam dem nach. ständigsten, die wir überhaupt zu verzeichnen haben. Das Personal indem sie den über Jahre als Gehilfen thätigen Arbeitern eine in den Krankenhäusern erhält dort wahre Hungerlöhne, die Ver- ohnerhöhung von zwei Dere anbot, sonst jedoch keinerlei Zugeständ­hatte die Stammer 6 des Berliner Gewerbegerichts wiederholt wie der Schwestern im militärischen Ton gehalten. Die Arbeitszeit sollte gleichwohl unter allen Umständen, auch wenn der Vorschlag Zur Frage der Zulässigkeit der Rückforderung eines Geschenks pflegung ist fasernenmäßig, die Behandlung seitens der Vorgesetzten nisse machte, dafür aber verlangte, daß ein auf fünf Jahre geltendes Uebereinkommen geschlossen werde. Die angekündigte Aussperrung Stellung zu nehmen. Gastwirte, Hoteliers 2c. betrachten ihre im beträgt täglich 14-16 Stunden. Aehnlich sind die Verhältnisse in sollte gleichwohl unter allen Umständen, auch wenn der Vorschlag Betriebe beschäftigten Köchinnen, Hausdiener und Dienst- den Bade- Anstalten: tein Lohn, auf die Gnade der Trinkgeld- bon den Arbeitern angenommen wurde, erfolgen und so lange mädchen" oft als Gesinde und verlangen bei gewerblichen Streitig gebenden angewiesen, erniedrigt man die Angehörigen unsres Berufes dauern, bis auch für die Provinzen ein Uebereinkommen getroffen teiten mit ihnen gewöhnlich das Weihnachtsgeschent zurüd. Nach der in einer Weise, daß es mit deren Leistungen und Pflichten unsern war. Daß die Arbeiter ein derartiges Angebot ablehnten, ist selbst­Pragis des Gewerbegerichts sind nun derartige Angestellte, die vor- franken und schwachen Arbeitsbrüdern gegenüber nicht in Einklang berständlich.- wiegend oder ausschließlich beim Betriebe der Gastwirtschaft, des zu bringen ist. Um endlich dieses elende Trinkgeldsystem zu be Hotels, der Bension 2c. mitwirken, nicht Gesinde, sondern seitigen und unsre Forderungen der Arbeiterschaft Berlins bekannt getverbliche Arbeiter und Arbeiterinnen. Die Bestimmungen der zu geben, findet am Mittwoch, den 23. März, eine öffentliche Ber­Gesinde- Ordnung finden auf sie nicht Anwendung. Für die Rüd- fammlung im Neuen Klubhause, Kommandantenstraße 72, statt. forderung von Schenkungen kommt zunächst§ 530 des Bürgerlichen Tagesordnung: Welche Forderungen stellt das in den Badeanstalten Gesetzbuches in Frage, worin es heißt:" Eine Schenkung kann Berlins beschäftigte Personal und warum müssen wir uns organi widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Ber- fieren? Referent: Stadtverordneter Otto Antrick. fehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Wir appellieren an Euer Solidaritätsgefühl und bitten, das Schenkers groben Undants schuldig macht." Nach§ 531 erfolgt der Personal auf diese wichtige Versammlung hinzuweisen. Ebenfalls Widerruf durch Erklärung gegenüber dem Beschenkten. Ist die bitten wir, bei Gelegenheit des Besuches der Krankenhäuser oder Schenkung widerrufen, so kann die Herausgabe des Geschenks Bade- Anstalten Berlins stets das Personal nach der gelben Kontroll­nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten farte zu fragen. Nur diejenigen find organisiert, die sich im Besize Bereicherung gefordert werden. Was nun speciell die Schenkungen einer derartigen Kontrollfarte befinden. angeht, die der Arbeitgeber den Angestellten macht, Centralverband des Massage, Bade- und Krankenpflege- Personals so nimmt das Gewerbegericht an, daß es sich dabei um belohnende Deutschlands , Filiale Berlin . Schenkungen, um eine besondere Erkenntlichkeit für Leistungen handle, und daß dies wieder Schenkungen im Sinne des§ 534 bes Metallarbeiter! Sämtliche Former, Gießereihilfsarbeiter, Dreher, Bürgerlichen Gesetzbuches seien. Nach§ 534 unterliegen aber über- Schlosser und Hilfsarbeiter der Firma Knoll, Linienstraße 155, haupt nicht der Rückforderung und dem Widerrufe solche Schen- haben am Montag die Arbeit niedergelegt. Die Kollegen hatten aufzustellen, denn über dem Gerichtsurteil stehe das Urteil des Volkes, fungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den der Firma durch eine Kommission schriftlich einige Forderungen und der socialdemokratisch gesinnte Teil des Volkes wird beweisen, Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird. Die Rüd- unterbreitet, um die traurigen dort bestehenden Lohn- und Arbeits- daß die Ehrenhaftigkeit des Verurteilten unerschüttert ist. Es sei fo­forderung von Weihnachtsgeschenken, welche Restaurationsdienst verhältnisse den in den sonstigen Berliner Metallgießereien bestehenden mit eine Ehrenpflicht der Wähler, dahin zu wirken, daß sie dem mädchen, Hotelföchinnen zc. von ihren Chefs erhalten hatten, wies anzupassen. Der Chef zerknitterte das Schriftstück mit den Forderungen Genossen Leid nach Verbüßung seiner Strafe das neue Mandat deshalb die Kammer 6 des Gewerbegerichts als unberechtigt ab. und warf es in den Papierkorb; dabei bemerkte der Herr: am Gefängnisthore als Anerkennung für seine parteigenössischen Entweder Sie sind mit den bestehenden Verhältnissen einverstanden Dienste überreichen können. oder Sie find sofort entlassen". Zur Durchführung der geringen Hierauf wurde Genoffe Leid als Kandidat vorgeschlagen und Forderungen ist es notwendig, daß alle Berliner Metallarbeiter als solcher einstimmig wieder aufgestellt. Der so diesem Betrieb fernbleiben. Der Kampf der Verzweiflung, der hier Geehrte richtete alsdann noch einige bewegte Worte des Dantes in einer der traurigsten Berliner Metallgießereien geführt wird, muß und gleichzeitig des vorläufigen Abschiedes an die Versammlung, selbst die Unterstützung der Arbeitgeber haben, da hier eine Werkstatt indem er der Hoffnung Ausdruck gab, nach Verbüßung seiner in Frage kommt, welche auf Kosten der Arbeiter jeder Konkurrenz Strafe wieder wie vordem nach Kräften im Interesse der Partei die Spitze bot. wirken zu können. Zuzug ist streng fernzuhalten. Alle Arbeiterblätter werden um Abdruck geboten.

Aus der Frauenbewegung.

Gewerkschaftliches.

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Achtung, Töpfer!

Das Reichsgericht gegen die Maßregelungsbureans. Der Gußpußer St. wurde anfangs des Jahres 1901 von der Eißengießerei- Attien- Gesellschaft, vormals Keyling und Thomas in Berlin , wegen seiner Agitation für die Gewerkschaft der Metall­arbeiter in Berlin entlassen. Als St. einige Zeit darauf bei der Firma Gebr. Arndt wieder Arbeit gefunden hatte, wurde er schon nach fünf Tagen ohne Angabe jeglichen Grundes wieder entlassen. Als St. wieder auf das Bureau der Metallindustriellen Schritt veranlaßt. tam, um nach Arbeit zu fragen, wurde ihm bedeutet, daß er über­haupt keine Arbeit mehr erhalten werde, also dauernd ausgesperrt nach Charlottenburg fernzuhalten. sei. Sein früherer Chef, Kehling, ist zweiter Vorsitzender der Ver­trauenskommission der Metallindustriellen Berlins und dieser hatte den Antrag auf dauernden Ausschluß St.s von der Arbeit gestellt, welchem die Kommiffion auch zustimmte. St. blieb nichts übrig, als fich in einem andern Berufszweige Arbeit zu suchen, wo er freilich mit weniger Arbeitsverdienst zufrieden sein mußte.

Volksgericht über Gerichtsurteil.

Mit der

Die Wähler des 32. Kommunal- Wahlbezirks hatten sich gestern überaus zahlreich im Swinemünder Gesellschafts­haus" versammelt, um zur Neubesehung des von ihnen zu bergebenden Stadtverordneten - Mandats Stellung zu nehmen. Bisher hatte dieses Mandat der Redakteur des Vorwärts", Genosse Star I eid, inne. Anläßlich seiner Verurteilung im Kaiserinsel­Prozeß ist es ihm jedoch als ein aus öffentlicher Wahl hervor­gegangenes Amt durch Gerichtsurteil aberkannt worden. fürzlich erfolgten Bestätigung des Urteils durch das Reichs­gericht ist das Mandat also erloschen. In der Versammlung wies Genosse Paul Singer als Referent zunächst auf diese Ursachen der Neubesetzung hin und gab dann einen großzügigen Ueberblick über die Thätigkeit der socialdemokratischen Fraktion im Stadtparlament. Donnernder Beifall durchbrauste den Saal, als er den An­wesenden empfahl, den Genossen Leid als Kandidaten wieder

Letzte Nachrichten und Depefchen.

Eine Enzyklika des Papstes.

Der Frauen- und Mädchen- Bildungsverein zu Schöneberg und Umgegend hielt am 14. März seine regelmäßige Vereinsversammlung im Klubhaus ab. Frau Dr. Hoffmann hielt einen Vortrag über " Die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage der Neuzeit". Nach Beendigung der sehr lehrreichen Ausführungen wurde der Rednerin reicher Beifall gespendet. Unter Vereinsangelegenheiten wurde be­fannt gegeben, daß am 23. April ein Frühjahrsfest im Wilhelmshof", Ebersstr. 80/81, stattfindet. Es gelangen dabei zur Aufführung: Komm, Karlineken, fomm", aufgeführt von Erwachsenen; Früher In der am 10. d. M. stattgefundenen Generalversammlung des -Einst Jezt", Tanzreigen, aufgeführt von sechs Kindern;" Sieg Verbandes wurde der Ortsverwaltung übertragen, Stellung dazu au des Lichts!", aufgeführt von Erwachsenen. Hierauf bat die Vornehmen, ob noch vor dem 1. April Bauten ohne verglaste Fenster in Rom , 21. März.( W. T. B.) Der Papst erließ heute fizzende um recht rege Beteiligung an dem Feste, da dasselbe ein Angriff genommen werden können. Eine größere Sigung, an der anläßlich des Jahrestages des Todes Gregors des Großen welche die Zersegung der Gesellschaft beim gemußreicher Abend zu werden verspricht. Es erfolgte hierauf Schluß die Bezirksleiter und der Gefellenausschuß teilgenommen haben, eine Enzyklifa, der Bersammlung. empfiehlt mun den Kollegen, bei günstiger Witterung die Arbeit Beginn des Papsttums Gregors schildert und dessen refor bei unverglasten Fenstern aufzunehmen, da wir leider, wie matorische Thätigkeit auf dem Gebiete des gesamten socialen in den Vorjahren, feststellen mußten, daß lange vor dem von dem Lebens darlegt. Der Papst erklärt, daß auch er sich fgl. Polizeipräsidium festgesezten Termin( 15. März) die andren Bau- von Gefahren und Feinden umringt sehe, und daß berufsgenossen fich in feiner Weise mehr an diesen Bestimmungen ge- er sich wie Gregor voll Vertrauen unbesieglich und gefestigt auf dem bunden fühlten. Wir haben daher keine Veranlassung, unsern Kollegen Felsen der Kirche fühle, die göttliche Versprechungen befize. Er andres zu empfehlen. Die Ortsverwaltung. Berufe die Völker zu dieser Kirche, die allein der Welt den Frieden sichern könne, und beharre auf der Notwendigkeit des Ein Charlottenburg. Am Montag haben ca. 125 Bautischler( ein- bernehmens zwischen der geistlichen und der welt­schließlich Einsezer) in zehn Betrieben wegen Nichtbewilligung des lichen Macht, die beide durch Gottes willen be­Nettotarifs die Arbeit niedergelegt. Die Tischler hatten den Tarif ständen und bestimmt seien, sich gegenseitig zu unterstützen. Er mit drei Tagen Bedenkzeit überreicht. Da nach Verlauf derselben werde versuchen, die unerschütterliche Festigkeit Gregors nach­teine bindende Erklärung erfolgt ist, fühlten sie sich zu obigem zuahmen, indem er es sich zum Vorsaz mache, die Rechte und Brärogativen, deren Wächter und Beschüßer bor Gott und den Es wird ersucht, den Zuzug von Bautischlern und Einsetzern Menschen das Bapfitum fei, um jeden Preis zu verteidigen. Die gegenwärtigen Verhältnisse feien schwieriger als die zur Die Ortsverwaltung des Holzarbeiter- Verbandes. Zeit Gregors. Die Wölfer feien ermüdet durch die die Anforderungen, das Leben an fie Deutfches Reich. ste II e. Es handle sich nicht mehr allein um Regerei, Achtung, Schuhmacher! In der Schuhfabrik von Malek in sondern man lege die Art an die Wurzeln der Bäume, udenwalde ist wegen Maßregelung die Arbeit niedergelegt. Buzug die die Kirche bedeuten. Man leugne das wirken ist fernzuhalten. Die Agitationskommission der Schuhmacher. Gottes in der Schöpfung, Ordnung und Re­gierung der Welt und Sie möglichkeit von Achtung, Wäschenäherinnen und Blätterinnen! undern. Daher sei die historische Wissenschaft auf Jerwege ge­raten. Die Folge hiervon sei, daß die einen, verblendet durch die von 860 Mark wies die 19. Civilkammer des Landgerichts I in fabril) in Schweden ihren Arbeiterinnen gegenüber Kontrakt- lieren, und daß andre, die fest im Glauben stehen, die wissenschaft. Da die Firma Attiebolaget Stenströms Stortfabrik( Wäsche Entwicklung des wissenschaftlichen Rüstzeuges, ihren Glauben ber­Berlin mit dem Hinweis ab, daß der Thatbestand des§ 826 des bruch verübt hat, ist diefelbe für Näherinnen und Blätterinnen liche Kritik beschuldigen, daß sie den Glauben untergrabe, was Bürgerlichen Gesetzbuches ( Verstoß gegen die guten Sitten), gesperrt, bis die Differenzen beigelegt sind. auf den sich St. mitbezogen hatte, nicht gegeben sei. In einer Der Papst betont dann ein nicht berechtigter Vorwurf sei. Obige Firma wird versuchen, Arbeitskräfte aus Deutschland bie moralischen Folgen, die sich hieraus ergeben und setzt Auseinandersetzung, die St. mit Keyling in dessen Fabrit gehabt heranzuziehen und ersuchen wir, bei eventuellem Engagement nach auseinander, welche Aufgaben die Bischöfe für ihre Person und be­habe, habe St. zu erkennen gegeben, daß er auch weiterhin Schweden erst Erkundigungen bei untenstehender Adresse einzuholen. züglich der Auswahl und der Leitung ihres Klerus hätten, besonders agitieren werde. Ein solcher Arbeiter eigne sich jedoch nicht zur Verband der Wäsche und Krawattenbranche Deutschlands . Beschäftigung in Fabriken(!!!). Die gegen das Urteil eingelegte Paul Keller , Vorsitzender, Berlin NO., Greifswalderstr. 218 II. hinsichtlich ihrer Lehrthätigkeit und ihres socialen Wirkens zu Gunsten Berufung an das Kammergericht in Berlin wurde am 19. Mai 1903 vom neunten Civilsenat verworfen. Die Gegenpartei St.s hatte hier Dublin , 21. März.( W. T. B.) Ueber den Zusammenstoß der besonders geltend gemacht, daß von den 46 bestehenden Firmen der In Dessan lehnte die Betriebsleitung der dortigen Waggon- deutschen Bart Mona" mit der englischen Bark Lady Cairns", der Branche nur 41 dem Verbande der Metallindustriellen an- fabrit erstlich ein Eingehen auf die Forderungen der 013 gestern beim Kish Leuchtschiff erfolgt war, werden noch folgende gehörten, dieser also nicht absolut ausgefchloffen war, da arbeiter ab; nachher suchte sie die Sache zu verschleppen, indem Einzelheiten gemeldet: Die beiden Schiffe rannten mit großer er bei den fünf nicht organisierten Firmen nach Arbeit sie einen Beschluß darüber bis zum 28. März zu fassen versprach und das, Gewalt aufeinander. Die Seitenwände der englischen Bark fragen konnte. In der Verhandlung vor dem Reichsgericht obgleich fie schon am 13. d. M. deswegen angegangen worden war. wurden aufgeriffen, als wenn sie von Papier gewesen wären. machte der Vertreter des Klägers, Rechtsanwalt Justizrat Infolgedessen stehen seit gestern früh( 21. März) sämtliche 35 Tischler Das Schiff tenterte verschwand im Wasser. Die und Stellmacher im Ausstande. Haber, geltend, daß eine dauernde Aussperrung von der Arbeit minimal. Es ergeht hiermit an alle Holzarbeiter das dringende wurden und Stellmacher im Ausstande. Die Forderungen sind äußerst Mona" wurde schwer beschädigt. Die Boote der Mona" wegen Agitierens für die Gewerkschaft doch wohl eine zu harte Maß- Ersuchen, den Zuzug nach Deffau fernzuhalten. Har gemacht, gemacht, fie tommten aber nicht herab­regel sei und daß ein solches Vorgehen sicher gegen den§ 826 ver­Lassen werden, da die Mona" vor dem Winde trieb. Der Zusammen­stoß ereignete sich bei sehr trübem Wetter. Mit der Lady Cairns" stoße. Daß St. durch die Aussperrung Schaden erlitten habe, ſei festgestellt. Auch der Einwand sei hinfällig, St. hätte bei den fünf Die Aussperrung in der Diamantindustrie. find 22 Personen untergegangen. nichtorganisierten Firmen nach Arbeit fragen können. Er konnte nicht unter anderm gesagt, daß auch der Verlauf der Angelegen In seinem Interventions- Telegramm hatte der Minister Kuyper Shanghai, 21. März.( Meldung des Reuterschen Bureaus".) wissen, daß diese dem Verband nicht angehörten und von ihrer Existenz beit in Antwerpen ihn veranlasse, auf sein bekanntlich schon etwa 1000 Opiumschmuggler unter Führung eines gewiffen Juon überhaupt keine Ahnung haben. Noch verfehlter sei der Einwand zu Anfang der Aussperrung gemachtes Angebot, zu vermitteln, erregten einen Aufruhr und schlugen die gegen fie vorgehenden in der Urteilsbegründung, daß nicht der Beklagte Keyling den zurückzukommen. Der Minister hat damit jedenfalls in richtiger Regierungstruppen 70 Meilen südlich von Tschungting in der Probing St. von der Arbeit ausgesperrt habe, sondern die Kommission. Erkenntnis der Sachlage sagen wollen, daß auf Grund der Ver- Sztschwan. Die Truppen verloren 36 Mann, der Rest floh. Der Beschluß der Kommission sei doch erst eine Folge des Keylingschenhältnisse in Antwerpen ein voller Sieg der Unternehmer wohl nicht Behörden von Tschungting senden Verstärkungen. Beranti. Redakteur: Paul Büttner , Berlin . Inferatenteil verantw.: Th. Glocke, Berlin . Drud u. Verlag: Borwärts Buchdr, u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW. Sieran 2 Beilagen u. Unterhaltungsblats

Eine gegen die Firma Keyling u. Thomas von St. an­gestrengte Schadensersatzklage wegen Brotlosmachung in Höhe

Alle arbeiterfreundlichen Blätter werden höflichst um Abdrud

gebeten.

Husland.

der Schwachen.

Schiffsuntergang.

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