daß die Entschädigung einer späteren Zeit vorbehalten bleibt,| wird das Privileg nicht verlegt. Es kann also nur die Regierungsvorlage zur Annahme empfohlen werden.
Abg. Simon- Waldenburg( ntt.): Nur die Hansestädte Bremen und Lübeck haben eine ähnliche Bestimmung; in den Gesetzen aller anderen Staaten fehlt sie. Man scheint anzunehmen, daß jeder Spekulation ein moralischer Defekt anhaftet; das muß aber durchaus nicht der Fall sein.
einzutreten, die damals übrigens nicht unter fünf Stunden Beschäftigung am Sonntage hinuntergingen. Ich habe mein Wort gehalten, ich könnte mit freier Stirn vor sie freten. Ob ich es jetzt noch thue, ist sehr die Frage; die Herren sind inzwischen Abg. Frhr. v. Redlit Neukirch( freit.) hält es für einen ins sozialdemokratische Lager übergetreten, während es damals Att der politischen Klugheit, an den Verhältnissen der depoffe blos erst stark sozialdemokratisch bei ihnen roch. Gestern hat eine dirten Fürstenhäuser nicht zu rütteln. Der Antrag v. Achenbach General- Steuerdirektor Burghart: Jeder, der ein speku folche Versammlung stattgefunden, bei der ich allerdings nicht zu verdiene den Vorzug vor der Kommissionsfaffung, da er dem latives Geschäft macht, weiß das ganz genau und nur, wenn er gegen war, denn ich war nicht eingeladen.( Abg. Singer: Jch Geifte der Verfassung mehr Rechnung trägt als diefer. Bis zum wissentlich falsch deklarirt, soll er bestraft werden. Die Besteueauch nicht! Der Herr Abg. Singer also auch nicht. Und doch Jahre 1892 könne die Entschädigung mit den betreffenden Adels- rung der spekulativen Geschäfte haben wir schon jetzt in Paris schreiben diese Herren an die Plakate: Sämmtliche Mit- familien vereinbart sein. durchgeführt. Es giebt Spekulanten, welche von dem Ver glieder der Arbeiterschutz Kommission find eingeladen! Abg. Schmieding( ntl.) vertheidigt den Antrag v. Eynern, fauf billig eingekaufter Grundstücke leben und gar nichts anderes ( Lachen links.) Jch Ich empfehle empfehle die Annahme der Kom- während der Abg. Tramm( ntl.) diesen Antrag bekämpft, der treiben. missionsbeschlüsse, mit der von mir beantragten Modifikation nur geeignet Tei, Beunruhigung und Mißbehagen in der Be- Abg. v. Tiedemann- Bomst ( frt.) schließt sich den Ausund hoffe auch meinerseits, daß es gelingen wird, völkerung zu verbreiten. führungen des Regierungskommissars an. betreffs der drei hohen Feiertage eine bessere Formulirung zu finden.
Abg. Frizen- Borken( 8.) glaubt, daß man die Worte zu Spekulationszwecken" streichen fann, da das Wort„ gewerbsmäßig" vollständig ausreiche.
Abg. Dr. Bachem Krefeld( Bentr.) befürwortet den Kommissionsvorschlag; ebenso der Abg. Althaus( fons.). Auf eine Anfrage des Abg. Biehl bemerkt Damit schließt die Debatte. Der Antrag v. Eynern zu§ 3 Bayrischer Bevollmächtigter Geb.- Rath Landmann, daß wird mit großer Mehrheit abgelehnt, ebenso der Antrag Rickert Finanzminister Miquel: Wenn des Haus die spekulativen die Frage zweifelhaft sei, ob diejenigen, welche nur ihre eigenen zu§ 4, welcher lettere nur von den Freisinnigen unterstützt wird. Gewinne nicht besteuern würde, so würde das im Volte als UnProdukte im Umherziehen verkauften und deshalb als Haufirer Der Antrag Achenbach wird gegen die Stimmen der Freifinnigen, gerechtigkeit empfunden werden. nicht angesehen würden, auch nach den Bestimmungen dieses der Nationalliberalen und eines Theiles der Freikonservativen Abg. Richter: Es wird hier ein neuer Begriff in das Gesetzes ihren Gewerbebetrieb innerhalb der verbotenen Zeit abgelehnt. Gegen dieselbe Minderheit fällt der Vorschlag der preußische Recht eingeführt, der nur in den kleinen Staaten Bremen fortseßen dürften. Es würde eventuell zu empfehlen sein, Regierungsvorlage. Tie Vorschläge der Kommiffion zu§§ 3 und Lübeck vorhanden ist. Es ist ein Unterschied, ob ein Gesetz für in der dritten Lesung diesen Punkt dahin zu regeln, daß und 4 werden angenommen. Nach§ 5 soll die Steuerpflicht ein so fleines Territorium oder für den preußischen Staat erlassen auch dieser Geschäftsbetrieb während der betreffenden Zeit zu bei 900 m. Einkommen beginnen;§ 5 wird ohne Debatte an- wird. Die Praris hat sich geholfen, wahrscheinlich in Anlehnung ruhen habe. an den Begriff gewerbsmäßig, der überall in unseren Steuer und Strafgesetzen vorkommt. Wenn Jemand ein Haus, das er selbst bewohnt, verkauft, weil es im Preise gestiegen ist, so ist das ein Spekulationsverfanf.( Lebhafter Widerspruch rechts.) Daß man ein folches Geschäft erst noch der Veranlagungs fommission darlegen, also dem Herrn Landrath beichten soll, das ist doch ein seltsames Ding.( Widerspruch.)
Um 5 Uhr wird die weitere Berathung bis Sonnabend 1 Uhr vertagt.
Abgeordnetenhaus.
genommen.
Nach§ 6 follen unter Anderem steuerfrei sein die Eintommen von Ausländern aus ausländischem Grundbesih und Gewerbebetriebe, wenn die Ausländer sich nicht zum Zwecke des Erwerbes in Preußen aufhalten.
32. Sigung vom 18. Februar, 11 Uhr. Abg. Lieber beantragt, auch alle anderen Einnahmequellen fteuerfrei zu lassen; er begründet den Antrag damit, daß die zu Min Ministertische Finanzminister Dr. Miquel, General- ihrem Vergnüngen und aus sonstigen Gründen sich in Deutschland Steuerdirektor Burghart und mehrere Kommissarien. aufhaltenden Ausländer in Preußen ebenso gestellt werden müßten, Die zweite Berathung Des Einkommensteuer- wie in den Steuergesetzen anderer Einzelstaaten. Gesezes wird fortgesetzt und zwar mit dem§ 2, welcher die Besteuerung der ins Ausland gehenden Besoldungen aus der preußischen Staatskasse und die ins Ausland gehenden Nugungen aus gewerblichen und Handelsanlagen festsegt.
Die Kommission hat hier einen neuen Absatz aufgenommen, wonach Agent ren ausländischer Unternehmungen den Handelsanlagen gleich zu achten sind.
Abg. vom Heede ( natl.) bekämpft den Kommissionszusatz, der in seiner Tragweite noch gar nicht zu bemessen sei.
Abg. Senffardt Magdeburg( natl.) stimmt dem Vorredner bei. Das internationale Gewohnheitsrecht steht dieser Bestimmung entgegen. Deutschland ist nächst England das größte importirende Reich und würde mit solcher Benimmung ein schlechtes Geschäft machen, denn es würde im Auslande so behandelt werden, wie es die Ausländer hier behandelt.
Abg. Grimm( natl.) unterstützt diesen Antrag; bisher hätte man gegenüber den Ausländern, welche in einer Stadt sich aufhielten, schon einen anderen Maßstab der Einschäßung angewendet als den Juländern gegenüber.
Abg. Drawe( dfr.) und Finanzrath Wallach bezeichnen diesen Antrag als zu weit gehend; durch die Schonung der Ausländer würden namentlich auch die Gemeinden benachtheiligt. Abg. Zelle( dir.): Ein Ausländer kann nicht nach seinem Einkommen aus Grundbesitz, Gewerbebetrieb oder sonstigem Vermögen besteuert werden, sondern nur nach dem, was er in Preußen verzehrt.
Abg. v. Eynern( natl.) entscheidet sich vorläufig vorbehaltlich einer besseren Formulirung für den Antrag Lieber.
Finanzminister Miquel: Die Aufnahme der Widerlegung des Herrn Richter seitens des Hauses( Zustimmung rechts. Buruf Richter's : Chor der Landräthe! Heiterkeit) beweist, daß er auf falschem Wege war. Der Begriff gewerbsmäßig ist nicht definirt, aber allgemein bekannt; ebenso geht es mit dem Begriff der Spekulation. Wenn diese Spekulationsgewinne freibleiben, wird das Gerechtigkeitsgefühl verlegt.
Abg. v. Suene( 8.) hält die Bestimmung für nothwendig, um die großen Grundstücksspekulationen in den Städten richtig zu treffen.
§ 8 wird unverändert angenommen und darauf um 4 Uhr Uhr die weitere Debatte bis Sonnabend 11 Uhr vertagt.
Finanzminister Miquel: Es ist zu unterscheiden, zwischen den Ausländern, welche sich einige Monate in Deutschland aufAbg. Peters- Riel( ntl.) tritt für die Kommissionsbeschlüsse halten und solchen Deutschen , welche das amerikanische Bürgerein. Ohne diesen Busas stellte man die ausländischen Geschäfte recht erworben haben, in Amerika reich geworden sind, und nachNach Feststellung der Berichte werden einige Petitionen im günstiger als die einheimischen. Die verschiedenen Verwaltungen her, ohne das deutsche Bürgerrecht wieder zu erwerben, hier leben Beisein von Regierungskommissaren verhandelt. So die Petition behandeln heute schon die ausländischen Geschäfte sehr ver- und von allen Einrichtungen des preußischen Staates Vortheil der Gemeinde Ziegenhals , welche Strecken Landes, auf drei Seiten schieden; um ein einheitliches Verfahren zu sichern, sei diese Be- haben. Für diese fann ein Steuerprivileg nicht geschaffen wer- von der österreichischen Grenze umschlossen, besitzt und nun bittet, stimmung nöthig, denn wenn man die Sache sich selbst überlaffe, den. Die Kommissionsbeschlüsse schaffen schon gegenüber der be- die Produkte dieser Landstrecken, welche der Erleichterung wegen so werde sie noch verwirrter, als sie jetzt schon ist. stehenden Gesezgebung eine Erleichterung, und ich habe nicht ge- auf österreichischem Gebiete bearbeitet werden, zollfrei wieder einAbg. Weyerbusch ( frk.) befürwortet den Antrag der Kom- hört, daß durch die bestehende Gesezgebung die Ausländer aus gehen zu lassen. Der Regierungstommiffar Geh. Regierungsrath mission; es ware ungerecht, wenn zahlreiche, nahe der Grenze den schönen Städten am Rhein u. s. w. vertrieben worden sind. Rauschning erklärt, die Frage sei eingehend und wohlwollend wohnende Fabrikanten, die mit billigeren Arbeitskräften arbeiten, Die Einschätzungskommissionen werden allerdings hauptsächlich berathen worden, die Regierung finde feinen gesetzlichen Unterals dies bei uns zulässig ist, nun auch noch den Vortheil haben nach dem Verzehr die Ausländer einschätzen. Davon können wir grund für die Petition. Die Kommission beschließt: dem Plenum sollten, daß sie für das aus Preußen bezogene Einkommen feine nicht abgehen, schon im Interesse der Gemeinden, deren Steuer- mittelst mündlichen Berichts Uebergang zur Tagesordnung zu Steuer hezahlen. satz von der Staatssteuer abhängt. empfehlen. Abg. Steffens( freisin.) erklärt sich gegen den Kommissionszusay. Der§ 2 wird in der von der Kommission beschlossenen Faffung angenommen. § 3 fezt die Steuerfreiheit der Mitglieder des Königlichen Hauses, der Mitglieder des vormaligen hannoverschen Königshauses, und des vormaligen kurhessischen und des herzoglichen nassauischen Fürstenhauses, sowie der Vertreter fremder Mächte fest.
§ 4 bestimmt, die Steuerpflicht der vormals Reichsunmittelbaren; diefelben sollen zur Einkommensteuer von dem Zeitpunkte ab herangezogen werden, in welchem durch besonderes Gesetz die Entschädigung für die Aufhebung des Steuerprivilegs geregelt sein wird.
Beide Paragraphen werden gemeinsam diskutirt; zu den felben liegen mehrere Abänderungsanträge vor. Abg. v. Eynern( nt.) befürwortet den von ihm eingebrachten Antrag, das im§ 3 festgesette Steuerprivileg der hannoverschen Königsfamilie und der furhessischen und nassauischen Fürstenhäuser zu streichen und diese Familien unter die Bestim mung des§ 4 zu stellen.
Ein Antrag des Abg. Rickert( dfr.) verlangt die Heranziehung der ehemals Reichsunmittelbaren zur Steuer vom 1. April 1892 ab.
Bon dem Abg. Achenbach und Genossen( frk.) wird beantragt, diese Steuerpflicht mit dem Infrafttreten des Gesetzes eintreten zu lassen. Eine villige Entschädigung bisheriger Befreiungen soll durch besonderes Gesez geregelt werden,
wollte.
Abg. v. Jedlitz( frt.) tritt für den Kommissionsantrag ein, welcher schon gegenüber dem jetzt bestehenden Rechtszustunde eine erhebliche Erleichterung bringt.
Abg. Lieber( Bentr.): Die betreffenden Gemeinden werden Eine Petition, welche zollfreie Einfuhr von bestimmten Hölzern lieber einen kleinen Ausfall ihrer Gemeindeeinnahmen hinnehmen, wünscht, erregt eine längere Diskussion über die Interpretation als die englischen und amerikanischen Kolonieen aufgeben wollen. des einschlägigen Theiles des Bollgefeges, welche Zeugniß ablegt, Die Fremden haben schon ihre Koffer gepact, um mit Einführung wie verwirrend die Zollpolitik auf die wirthschaftlichen Verhält des Gesezes aus Preußen zu gehen; denn man wird einen Eng- nisse einwirkt. Die betreffende Petition wird dem Reichskanzler länder oder Amerikaner niemals zur Steuererklärung bewegen zur Berücksichtigung empfohlen. Schriftlicher Bericht wird den können.( Sehr richtig!) Plenum zugehen. Die Petition Hönigsbergs, welche bereits bei der Kolonialdebatte durch den Abg. Hammacher besprochen wurde und eine Schadloshaltung wegen Ausweisung aus dem Niger gebiet geltend macht, wird unter Hinzuziehung des Ge Abg. Eberhard( fonf.) weist darauf hin, daß steuerfrei heimen Legationsraths Kayser verhandelt. Petent will bleiben sollen die Pensionserhöhungen und Verstümmelungszu eine Entschädigung von zirka 6100 Pfund. In Rücksicht lagen für Kriegsinvaliden, welche nach dem Geseze von 1870/71 auf die im Plenum bereits feitens der Regierung gewährt worden sind. Diese Bestimmung wird mit Freuden be- abgegebene Erklärung, welche der Geh. Leg.- Rath Kayfer wieder: grüßt werden. Aber es ist zweifelhaft, ob die ähnlichen Zuwen- holt, beschließt die Kommission mit Majorität, die Petition als dungen aus früheren Jahren ebenso behandelt werden. Redner erledigt zu erklären und dem Plenum schriftlichen Bericht zu er bittet die Regierung, eine Erklärung darüber abzugeben, ob diese statten. Im Beisein des Reg.- Kom. Geh. Ober- Reg.- Rath LohBestimmung auf die Kriegsinvaliden von 1866 Anwendung mann wird die Petition von mecklenburg- strelitzschen Müllern, findet. welche in Bezug auf eine durch Nichtanwendung der Gewerbe ordnung für sie entstandene Schädigung beseitigt wissen wollen, verhandelt. Die Betenten werden auf den Beschwerdeweg an den Reichstanzler verwiesen. Mittelbadische Bauern wollen einen Schutzzoll auf Hanf und Bichorie; für diese Petition wird Uebergang zur Tagesordnung beschlossen.
General- Steuerdirektor Burghart: Praktisch wird es wohl fo ausgeführt werden, daß auch die Kriegsinvaliden von 1866 berücksichtigt werden, auch wenn dies nicht ausdrücklich in der Vors lage steht. Ob dazu eine Aenderung nothwendig sein wird, läßt sich bis jetzt noch nicht übersehen.
§ 6 wird unverändert genehmigt. Bei§ 7, welcher die verschiedenen steuerpflichtigen Einfommensquellen aufzählt, fragt
Eine Reihe anderer Petitionen findet endgiltige Erledigung Nächste Sigung morgen.-
-
Arg. Rickert( ofr.), ob Diäten als fteuerpflichtiges Ein- Die Wahlprüfungs- Kommiffion beschloß in ihrer geftrigen Endlich beantragt Dr. Guneceerus( natl.), in diesem Punkte kommen gelten oder nicht; es sei in Berlin der Verfuch gemacht Sigung, dem Reichstag zu empfehlen, die Wahl des Abgeordneten die Regierungsvorlage wieder herzustellen, welche die Besteuerung worden, Abgeordnete, die' in Berlin wohnen, wegen der Diäten Günther( 8. Merseburg) für giltig zu erklären. Die Kommission der Reichsunmittelbaren vom 1. April 1894 ab festsegte und die zu besteuern, als ob die Diäten aus einem gewinnbringenden Ge- tam zu dem Resultat, daß, selbst wenn alle in dem Protefte an Aufhebung bisheriger Befreiungen durch besonderes Gesetz regeln schäft herrühren.( Heiterkeit.) gefochtenen Vorgänge fich bei einer eventuellen Erhebung im Finanzminister Miquel: Die Diäten sind eine Entschädigung Sinne der Protesterheber bestätigen würden, dadurch eine ent Abg. Dr. Windthorst( Zentrum) bekämpft den Antrag für einen vorher gemachten Aufwand. Da das Gesez nicht unterscheidende Verschiebung des Stimmverhältnisses sich nicht ergeben v. Synern und empfahl den Kommissionsantrag zur Annahme, scheidet zwischen solchen Empfängern, welche die Diäten ganz verwürde. Zwar würde sich die Majorität für den Abgeordneten indem er alle Abänderungsanträge bekämpfte. Die Steuerfreiheit brauchen und denen, die das nicht thun, so können wir auch nicht Günther erheblich verringern, doch würde dieselbe immer noch der hannoverschen Königsfamilie sei Sache der staatsrechtlichen unterscheiden zwischen solchen Abgeordneten, welche am Orte über 100 Stimmen betragen. Des Weiteren verhandelte die Vereinbarung gewesen, fönne daher nicht einseitig aufgehoben der Thathigkeit wohnen und solchen, welche sich an diesen Ort erst Kommission über die Wahl des Abgeordneten Dechelhäuser. Der werden. Die Art, wie hier mit solchen Privilegien umgegangen begeben müssen. genannte Abgeordnete konnte erst bei der Stichwahl den Sieg an werde, erinnere an die Grundfäße der Sozialdemokratie. Redner§7 wird genehmigt. Die Fahne seiner Partei hesten und es ist gewiß nicht ohne tann auch nicht glauben, daß diese Aufhebung des Steuerprivilegs Nach§ 8 sollen außerordentliche Einnahmen als Vermögens- Interesse für die Beurtheilung" Beliebtheit" dieses den Gesinnungen des Königs entspricht, denn hiergegen sprechen vermehrung gerechnet werden; dazu sollen aber auch rechnen nationalliberalen Arbeiterfreundes bei den Arbeiterwählern entschiedene politische Erwägungen. Aber freilich, wer wollte von Einnahmen aus dem nicht gewerbsmäßigen oder zu Spekulations- des Kreises, daß die lezteren ganz nach den Manieren, Herrn v. Gynern politische Erwägungen erwarten.( Heiterfeit!) zwecken unternommenen Verkaufe von Grundstücken u. s. w. wie fie fonft meist nur von den Agenten der Abg. Rickert( dfr.) befürwortet seinen Antrag. Die Geschäfte Abg. v. Equern fragt, was unter Spekulation zu ver- Schlot- und Kohlenbarone in dem westfälischen Industrie der Sozialdemokraten besorgt man gerade dann am besten, wenn stehen sei. Bezirke geübt werden, von den anhaltischen Fabrikpaschas unter man dies Steuerprivileg benehen läßt. Zunächst werden wir die Finanzminister Miquel: Es giebt manche Dinge, die man Kontrolle von Aufsehern, Vorarbeitern und Inspektoren für von Windthorst behaupteten staatsrechtlichen Abmachungen ab- nicht definiren kann( Seiterkeit), die man aber beschreiben Dechelhäuser an die Urnen getrieben wurden. Neben dieſen pri warten, über welche der Minister ja wohl wird Auskunft geben kann. Die Veranlagungskommiffionen werden schon erkennen, vaten Beeinflussungen der Wähler machte sich auch ein fehr tönnen. Redner bedauert, daß die preußische Aristokratie nicht ob es sich um ein gewöhnliches Geschäft oder um eine Speku starter amtlicher Druck auf dieselben geltend. Besonders wurde wie der Adel anderer Länder bereitwillig die Steuerlast auf sich lation handelt. von den Ortsfchulzen und Bürgermeistern das Lofalabtreiben im nehme, die eine Ehrenpflicht jedes Bürgers sei. Abg. v. Eynern( natl.): Auf das Urtheil einer Rommission Großen getrieben, so daß die Kommission einstimmig zu dem Bes Abg. Graf Limburg- Stirum( fonf.): Der Antrag v. Gynern fann ich mich nicht verlassen, denn ich soll selbst die Steuer schlusse kam, den Entscheid über die Giltigkeit auszusetzen und involvirt einen Rechtsbruch, den wir mit Entschiedenheit ab- erklärung wahrheitsgemäß abgeben. Wie kann ich das, wenn ich Erhebungen über eine Reihe von Protestpunkten zu beantragen. lehnen.( Bravo ! rechts.) Die Art, wie Herr Stickert von den nicht weiß, was Spekulation ist? Ist es Spekulation, wenn ich Die Wahl des Abgeordneten Gerlach( 3. Köslin ) wurde das angeblichen Pflichten des Adels sprach, wird die ehemals Reichs- ein Grundstück zum Zwecke der Anlage kaufe und es nachher, gegen für giltig erklärt. Bemerkt sei, daß bei der Stichwahl unmittelbaren schwerlich geneigt machen, auf ihr Steuerprivileg weil es im Breise steigt, gegen ein anderes vertausche? für Dechelhäuser 101 Stimmzettel für ungiltig erklärt worden zu verzichten. Redner empfiehlt Annahme der Kommissions Abg. Graj Strachwitz( 3.): Nach den Erklärungen des waren, weil auf denselben der Name des einen Kandidaten durch Finanzministers in der Kommission ist nur der fortlaufende Anstrichen und durch einen anderen ersetzt worden ist. Diese sämmt und Verkauf von Grundstücken zu besteuern. lichen Bettel, von denen 96 auf den freisinnigen Gegenkandidaten Abg. Sammacher( natl.): Es giebt eine fortgesetzte für Spekulationsthätigkeit in Grundstücken, die eine gewerbsmäßige giltig erklärt worden, wie das Gleiche in konstanter Praxis on ist; diese Einnahmequelle soll nicht steuerirei gelassen werden. Reichstag und den früheren Wahlprüfungs- Kommissionen schon Abg. Nichter( dir.) meint, daß diese Thätigkeit immer eine immer geschehen ist. gewerbsmäßige sei, auch wenn der Betreffende keine eingetragene Firma habe.
beschlüsse.
Finanzminister Dr. Miquel schließt sich den Ausführungen der Abgg, Dr. Windthorst und Graf Limburg- Stirum an in Bezug auf die depossedirten Fürstenhäuser. Es war nicht wohl gethan, den Antrag von Eynern zu stellen und vielleicht entschließen sich die Herren, ihn noch zurückzuziehen. Die Regierung bestreitet, daß die Bundesatte das Steuerprivileg der ehemals Reichsunmittelbaren enthalten und das, soweit diese Privilegien in den Bundesaften enthalten sein sollten, diese heute noch be Finanzminister Miquel: Die Grenze des Gewerbsmäßigen stehen. Die Steuerfreiheit ist jura praesida geworden und es ist ebenso wenig festzustellen, wie die Grenze der Spekulation. Man muß deren Aufhebung entschädigt werden nach allgemeinen wird die Sache im einzelnen Falle den Kommissionen überlassen. In Rechtsgrundsägen. Einige Standeshäuser, zum Beispiel die zweifelhaften Fällen wird der Steuerpflichtige der Kommission gräflich Stolbergschen, haben Entscheidungen des höchsten Gerichts das Geschäft bezeichnen können, um dieser die Entscheidung zu hofes erftritten, welche ihr Privileg anerkennen. Die Pflicht überlassen, ob es eine Spekulation ist oder nicht. zur Entschädigung erkennt die Regierung an, aber sie be- Avg. v. Bedlin( frf.) hält dafür, daß man die kleinen, mehr demokratischem Boden steht, erscheint seit kurzem in Berlin unter Ein Organ für Handlungsgehilfen, das auf fozial streitet, daß die Entschädigung im Moment der Aufhebung er- theoretischen als praktischen Unbequemlichkeiten in Kauf nehmen dem Namen„ Kausmännische Rundschau". folgen muß, wie die Kommission es beschlossen hat. Dadurch, müsse, um die großen Spekulationsgewinne zu treffen. Wilde, gedruckt wird das Blatt bei Werner u. Co. Der Inhalt
Horrespondenzen und Parteinachrichten.
Redakteur ift 2.