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Bon den sonstigen Beschlüssen heben wir noch nachstehende Resolution| festen Ueberzeugung, daß nicht wir, sondern die Vereinigung von jerkannt haben. Leider merken die Arbeiterorganisationen nichts Hervor: allen Einsichtigen als Störenfried betrachtet werden wird.

" Wir stehen grundsäglich auf dem Standpunkt, daß eine Ver­ständigung zwischen der deutschen   socialdemokratischen Partei und der polnischen socialistischen Partei dringend notwendig ist, und erklären uns solidarisch mit den Beschlüssen des VII. Parteitages der polnischen socialistischen Partei vom 25. und 26. De­zember 1902."

-zu fünf Monaten Gefängnis wurde der Redakteur der, Pfälzischen Post", Genosse Didreiter in Ludwigshafen  ," verurteilt. Er ist der Beleidigung des Oberamtsrichters Hauptmann in Eden koben und der Frau des Oberlandesgerichtsrats Kuby in Edenkoben  schuldig befunden worden. In den zum Gegenstand der Klage ge­machten Artikeln war dem Oberamtsrichter zum Vorwurf gemacht worden, daß er ersichtlich seine Dienstpflichten als Richter verlegt habe, und Frau Kuby war des Meineids beschuldigt worden.

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als Kainszeichen wurde nur

Deutscher Metallarbeiter- Verband  . Ortsverwaltung Berlin  .

Backer, Hausdiener und Hilfsarbeiter Berlins  !

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"

davon, daß die Negierung sie für nottvendig hält.

Für die Leipziger Orts- Krankenkasse find jetzt bereits 80 Diftrifts­ärzte thätig. Es laufen noch täglich neue Bewerbungen ein.

Gerichts- Zeitung.

Aus den Berichten des Vorwärts" wird Euch bekannt sein, daß sich unsre Kollegen in den Goldleistenfabriken mit den Vergoldern Ein weiterer Antrag wünscht, daß für den Fall erneuter solidarisch erklärten und mit in den Streit eintraten. Dieselben Einigungskonferenzen ein Mitglied des neu gebildeten Komitees zur vollen dadurch versuchen, ihre überaus traurigen Lohnverhältnisse Die Kümmelfirche". Eine Angelegenheit, welche in dev Beratung hinzugezogen werde. Im übrigen wurde lebhaft geklagt, zu verbessern. Die Unternehmer versuchen nun mit allen Mitteln Trinitatis- Gemeinde zu Charlottenburg   viel Staub auf­daß während der Wahlbewegung, speciell in den rheinischen Be- Arbeitswillige anzuwverben. Besonders ist es die Firma Adolf gewirbelt hat und auch bereits in der Friedrich- Werder- Synode zur zirken viel zu wenig polnische Partei- Flugblätter zur Ausgabe ge- Werkmeister, Schmidstraße, welche durch Annoncen im Lokal- Sprache gebracht ist, beschäftigte gestern die zweite Straffammer des langt seien und nur wenige polnische Versammlungen abgehalten Anzeiger" und in der Morgenpost" Hofarbeiter sucht, die aber that- Landgerichts II. Auf der Anklagebank befanden sich folgende Per­worden seien. sächlich als Packer Arbeit verrichten sollen. Kollegen! Einem jeden sonen: 1. Bantbeamter, Kirchenkassenrendant der Trinitatis- Gemeinde Polizeiliches, Gerichtliches ufw. von Euch ist bekannt, daß gerade bei dieser Firma die aller- und Mitglied des Kirchenrates derselben Gemeinde, Heinrich Boll erbärmlichsten Löhne bezahlt wurden. Wir appellieren daher an mann, 2. Bäckermeister Emil Karl 2 aurisch, 3. Baptisten­Guer Solidaritätsgefühl und erwarten, daß nemand, so lange der prediger Benjamin Schilling und 4. Arbeiter und Glödner Alwin Streik dauert, in den Goldleistenfabriken Arbeit annimmt. Rosche, sämtlich zu Charlottenburg  . Den Beschuldigten wird Be­des Centralverbandes der Handels-, Transport- und Verkehrsarbeiter vereins, Pfarrers Andreae, vorgeworfen, weil sie behauptet haben, Die Drisverivaltung I leidigung des zweiten Vorsitzenden des Trinitatis- Wohlthätigkeits­Deutschlands. daß in dem unter Andreaes Aufsicht stehenden Wohlfahrtshause in der Nacht des Palmsonntages des Jahres 1892 bis in die Karwoche Achtung, Schuhmacher! Der Streit in der Schuhwarenfabrik hinein getanzt worden sei. Das Wohlfahrtshaus, welches in Char­von Maleck in Luckenwalde   ist durch Vergleich vor dem Einigungs- lottenburg im Volksmunde vielfach die Kümmelfirche" genannt wird, Wegen Beleidigung der Reichspostverwaltung wurde der ver- amt beendet worden. Der von den Arbeitern vorgelegte Lohntarif befindet sich Schillerstr. 42 zu Charlottenburg  . Im Vorderhause be= antwortliche Redakteur des Volkswillen", Genosse einert in ist anerkannt worden bis auf den Lohnſaß der Stepperinnen, welche finden sich Mietswohnungen, während das Hintergebäude von der Hannover  , zu zwei Wochen Gefängnis verurteilt. Er hatte die anstatt 15 M. 12 M. Wochenlohn erhalten sollen. In den Betrieb Strippe, dem Kinderhort, den Räumen für die Diakonissinnen, sowie bekannte Verleihung der Achſelſchnüre an die Poſtunterbeamten, die können jedoch augenblicklich nur 5 von den in Ausstand getretenen einem großen und einem kleineren Festsaal ausgefüllt wird. Dieſe diese selbst bezahlen müssen, kritisiert und war dafür zunächst nur Personen zurückkehren, darunter auch der Vertrauensmann, dessen beiden Säle sind dazu bestimmt, zu religiösen und humanitären zu 20 M. Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht hatte da- Entlassung mit die Ursache zum Ausstand gebildet hatte. Der Grund, Zwecken vermietet zu werden. Das Wohlfahrtshaus unterſteht der mals berücksichtigt, daß die Bezahlung der Auszeichnung daß nur eine solche geringe Zahl die Arbeit wieder aufnehmen kann, Leitung des Predigers Andreae. Als der Angeklagte Bollmann die durch die Ausgezeichneten in der That ungewöhnlich ist ist darin zu suchen, daß Herr Maleckt sich in Auseinandersetzung mit vorangeführte Behauptung in der Synode zur Sprache brachte, erhob und daß der Angeklagte nur mit dem Ausdrucke geradezu den Gläubigern befindet und die Eröffnung des Konkurses eintreten Pfarrer Andreae sofort entschieden Einspruch dagegen. Er behauptete, verwerflich" die Grenzen berechtigter Kritik überschritten habe. fann. Zuzug gelernter Arbeitskräfte hat nicht stattgefunden. Die daß an dem fraglichen Abend der große Festsaal überhaupt nicht vermietet gewesen sei und im kleinen Saal eine Sihung der Ver­als Wiedergabe des Urteils der mit der Auszeichnung Bedachten an- Mehrzahl der Ausständigen war auch bereits abgereift. Die Agitationskommission. trauensmänner der kirchlich- positiven Partei stattgefunden habe, deren gefehen. Auf die Revision des Staatsanwalts hob das Reichsgericht Vorsitz der Oberlehrer Heinecke geführt habe. Bollmann hielt trots das Urteil insoweit auf, als das Wort Kainszeichen" nicht als Be­Deutfches Reich. dem seine Behauptung aufrecht und zeigte den Prediger Andreae beim leidigung aufgefaßt worden sei. Der Malerstreit in Magdeburg   ist durch einen Vergleich Synodal- Vorstand an. Andreae beantragte dagegen Einleitung des beendet. Der neu abgeschlossene Tarif gilt vom 1. April 1904 bis Disciplinarverfahrens gegen Bollmann und stellte gleichzeitig Straf­31. März 1905. Die Arbeitszeit beträgt 10 Stunden und darf nicht antrag bei der Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung. Diese Behörde über 6 Uhr abends dauern. Außerdem regelt der Tarif noch die Tehnte es ab, gegen Bollmann einzuschreiten, da angenommen werden Lohnfrage. Da über die Hälfte der Maler bereits zu den von den müsse, daß er sich in Wahrnehmung berechtigter Interessen befunden Gehilfen geforderten Bedingungen arbeitete, hielt es schwer, die habe. Erst eine Beschwerde des Predigers hatte den Erfolg der Ein­Gehilfenversammlung für den Vergleich zu gewinnen. Erst nach Leitung des Verfahrens. Da Bollmann die drei Mitangeklagten als heftiger Opposition wurde der vom Innungsvorstand und der seine Gewährsmänner bezeichnete, so wurden auch diese zur Ver­Lohnkommission vereinbarte Entwurf mit 112 gegen 60 Stimmen antwortung gezogen. Der Glöckner Rosche soll seiner Abneigung gegen das Wohlfahrtshaus wiederholt dadurch Ausdruck gegeben Kümmelfirche" nannte. Im gestrigen haben, daß er es" Verft. Termin trat Prediger Andreae als Nebenfläger auf, es stand ihm Diese Arbeitswilligen sind für den Staat Nechtsanwalt Hahn als Beistand zur Seite. Der Angeklagte Boll­besonders nüßliche Glemente, welche Die Portefeuiller regelten auf ihrem Berbandstag noch ihre inter- mann wurde vom Rechtsanwalt Stettiner, Laurisch vom Rechtss in ihren mit den Staatsinteressen nationalen Beziehungen und beschlossen dann noch, Urabstimmungen anwalt Dr. Schwindt verteidigt. Vor Eintritt in die Verhandlung zusammenfallenden persönlichen nur in ganz besonderen Fällen vorzunehmen, in denen aber die Ab- machte der Vorsitzende Vergleichsvorschläge. Der Nebenkläger ers Interessen wirksam zu schüßen, eine haltung einer Generalversammlung nicht thunlich erscheint. Bisher flärte sich bereit, den Strafantrag zurückzuziehen, falls sich ein Weg wichtige und dringliche Aufgabe bedurfte jeder Beschluß des Verbandstages über eine Beitrags- finden lasse, wodurch seine vor der Gemeinde herabgefeßte Ehre wieder der Staatsgewalt ist." erhöhung der Genehmigung der Mitglieder, die durch Urabstimmung hergestellt werde. Motive zur Zuchthausvorlage. eingeholt wurde. Ein Verbandstag folle alle drei Jahre stattfinden. Die Verhandlungen über diesen Punkt scheiterten an der Das neue Statut tritt am 1. Januar 1905 in Kraft, dagegen soll Weigerung der Angeklagten, eine Erklärung in der von ihnen ver= die Aenderung auf Verzichtleistung der Agitation unter den Etuis- langten Form abzugeben. Der Angeschuldigte Bollmann erklärte der wird zuerst ein mit dem angenommen, wonach jeder Seite halbjährliches Kündigungsrecht zu­steht. Zum befoldeten Beamten wird Weinschild- Offenbach ein­stimmig wiedergewählt. Kassierer wird Eisig- Offenbach, Vorsitzender des Ausschusses Heindke- Berlin. Der nächste Verbandstag findet 1907 in Berlin   statt.

Der als Zeuge vernommene Oberpostdirektor mußte zugeben, daß unter den Beamten Unzufriedenheit über die merkwürdige Aus­zeichnung geherrscht habe.

Trozdem nahm das Gericht jetzt an, Leinert habe nur Un­zufriedenheit erregen wollen, und erkannte auf die erwähnte Strafe.

Gewerkschaftliches.

Schuldig, aber

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straffrei!

Nachdem die Terroristen- Prozesse in Breslau   bis auf weiteres ihr Ende genommen haben, kommt eine neue, gleich interessante Serie zur Verhandlung. Das sind

angenommen.

Die Stuffateure sind in Magdeburg   in einen Abwehrstreik getreten.-Zuzug ist fernzuhalten.

...

gegen die Arbeitswilligen". Strafverfahren und Papiergalanterie- Arbeitern sofort in Kraft treten. Bei der Wahl zur Sache selbst, daß ihm vielfache Klagen darüber zugegangen seien,

Husland.

Zweck und dem Charakter des Gebäudes nicht entsprächen. Als ihm von den Mitangeklagten Laurisch und Rosche mitgeteilt worden sei, daß an dem fraglichen Abend über die erlaubte Zeit hinaus getanzt worden sei, habe er sich für verpflichtet gehalten, dies in der Ge­meindesizung zur Sprache zu bringen. Die Witangeklagten wollen nur von andren Personen Gehörtes an Bollmann weiter getragen haben. Sämtliche Angeschuldigten stellten in Abrede, es auf eine Beleidigung des Nebenklägers abgesehen zu haben.

in einem Prozeß gegen die Arbeitswilligen Gebrüder Kühn, deren Zeugnis unserm Genossen Machate zu Jahren Gefängnis ver­half, die acht- und zwölfmalige Vorbestrafung der Brüder festgestellt wurde, ein erklecklicher Teil dieser Strafen entfiel auf Körper­verlegung. Der dritte Schußbedürftige, Maurer Klose, Haupt­zeuge gegen die Führer des Verbandes in Breslau  , erhielt wegen Die Aussperrung in der Diamantindustrie. Diebstahls fünf Monate Gefängnis. Am Donnerstag dieser Woche Das Kartell der Amsterdamer Arbeiterorganisationen, der hatte sich der vierte dieser Herren, Tischler Zirk, zu verantworten, Bestuurdersbond" organisiert jetzt eine große Bewegung zur Unter- Geh. Regierungsrat Staub bekundete als Zeuge, daß seiner jener ehrenhafte Mann, der den Tischlervorsitzenden Beitert auf stützung der Ausgesperrten. Zur Einsammlung von Geldern sollen Ansicht nach der Kassenrendant Bollmann wissen mußte, daß die von drei Monate ins Gefängnis brachte. Durch die Anklage- sowohl in Amsterdam   als auch in allen Orten, wo es möglich ist, ihm in der Sizung vorgebrachten Mißstände bereits als unwahr ge­schrift und das Eingeständnis des Zirk wurde folgender Kommissionen gebildet werden, die durch Hausbesuch auch danach kennzeichnet worden waren. Pfarrer Andrea e erklärte als Zeuge, schrift und das Eingeständnis des Birk wurde folgender trachten sollen, möglichst für die Dauer des Kampfes regelmäßige daß das Wohlfahrtshaus im wesentlichen seine Schöpfung sei. Er Vorgang gerichtlich erwiesen: Zirk tam aus dem Ge= Wochenbeiträge einzusammeln. Durch Versendung von Cirkularen, habe leider die Erfahrung machen müssen, daß die Einrichtung viel­fängnis, wo er ein Jahr wegen verschiedener gemeiner Verbreitung von Manifesten und durch Vorträge soll in weitesten fach angefeindet wurde. Vergehen gesessen hatte und und nahm sofort Streifarbeit an. Kreisen das Interesse für die Ausgesperrten wachgerufen werden. Rektor Fiebig, der folgende Zeuge, stellte dem Angeklagten Der Organisationsleiter, der von dieser Vergangenheit natürlich Alle Gelder sind an den Sekretär des Bestuurdersbond", S. J- Pothuis, das Zeugnis aus, daß er ein Mann von besonderer Wahrheits­nichts wußte, traf ihn auf der Straße, gab ihm die Hand, begleitete Reguliersdovarsstraat 73, Amsterdam  , zu senden. liebe sei. ihn ein Stück Weges und sagte zu ihm: Du verrichtest Streif­arbeit." Sofort fing Zir laut zu toben und schimpfen an, worauf auch Beifert heftiger wurde und zu ihm sagte:" Dann bist Du ein Streitbrecher!"( Hierfür erhielt Beitert die bekannten drei Monate). Zirh faßte num Peikert mit der einen Hand am Halse und schlug mit der andern ihm ins Gesicht, stürzte dabei, wie er selbst zugiebt, Im übrigen ist die Situation unverändert. Die Streifenden infolge der Kraftanstrengung auf das glatte Trottoir. So der Vor- harren einmütig aus im Kampfe und die Mehrheit der Arbeitgeber gang, wegen dessen auch Beitert Strafantrag stellte. Er wurde ab- scheint auch noch nicht die Absicht zu haben, nachzugeben. Es liegen gewiesen und auf den Weg der Privatflage verwiesen. Die Ver- zwar wiederum Einigungsvorschläge von zwei Arbeitgebern vor, doch handlung in dieser Sache fand am Donnerstag statt und ergab hat sich die Arbeitgebervereinigung noch nicht darüber ausgesprochen. obiges Bild. Und nun das Urteil. Der Arbeitswillige Birg, der 40 000 Fr. für die Streifenden bewilligt. Die Verbandsversammlung Der Verband socialistischer Korporationen von Belgien   hat den Peikert geschlagen, wird für schuldig ,, aber straffrei erklärt und der Diamantarbeiter Antwerpens faßte am Dienstag den Beschluß, der Privatkläger mit den Kosten des Verfahrens belastet. Da den Beitrag der arbeitenden Mitglieder zur Unterstützung der Beifert den Schlagenden von sich abgewehrt hat, seien die Streitenden auf 25 Proz. zu erhöhen. Unter diesen Umständen beiderseitigen Mißhandlungen kompensiert! ist vorerst kein Mangel an Mitteln zur Fortsetzung des Stampfes vorhanden.

Berlin   und Amgegend. Achtung! Metallarbeiter!

In Antwerpen   sind am Sonntag und Montag recht ernste Ausschreitungen vorgekommen, aber nicht unter den Ausständigen, sondern unter den Arbeitgebern, indem diejenigen, die zu den Be­dingungen des Diamantarbeiter- Verbandes arbeiten lassen, von den andren arg verprügelt wurden. Einer der Mißhandelten hat die Prügelhelden verklagt.

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Soziales.

Heimarbeiter bei Posadowsky.

Staatsanwalt Schwarz hielt es für erwiesen, daß im Wohl­fahrtshause nicht in der Nacht zum Palmsonntage in die Karwoche hinein getanzt worden sei. Durch die Hart­näckigkeit, mit der der Angeklagte Bollmann seine falsche Behauptung aufrecht gehalten, sei Pfarrer Andreae in den Augen seiner Gemeinde herabgesetzt worden. Nehme der Gerichtshof an, daß Bollmann in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt, so müsse er frei­gesprochen werden, andrenfalls beantrage er gegen ihn eine Geld­strafe von 100 Mart. Gegen die übrigen Angeklagten beantragte der Staatsantivalt je 30 Mart Geldstrafe.

Die Verteidigung beantragte Freisprechung, weil den Ans geklagten der Schuß des§ 193 Str.-G.-B. zur Seite stehe. Freisprechung sämtlicher Angeklagten. Der Gerichtshof schloß sich dieser Ansicht an und erkannte auf

Das Beanstandungsrecht des Magistrats. Das Ober- Verwaltungs gericht hatte die Frage zu entscheiden, ob gegen die Beschlüsse einer Stadtverordneten- Versammlung über die Gültigkeit von Wahlen dem Magistrat neben dem Klagerecht noch das Recht der Beanstandung wegen Gesezwidrigkeit solcher Beschlüsse zusteht. Die Beanstandung Der ist im Gegensatz zur Klage an feine Frist gebunden. Stettiner Magistrat hatte einen Beschluß auf Gültigkeit Die letzte Nummer der Arbeitgeber- Zeitung bringt eine Notiz Stadtverordnetenwahlen zweier nicht durch Klage an= über den Streit bei Knoll und, wie das ja nicht anders zu er gefochten, ihn aber nach Ablauf der Klagefrift auf warten, werden darin die Arbeiter ins Unrecht gesetzt. Das ist ja Die Tägliche Rundschau" berichtet über eine Audienz, Anweisung der Regierung beanstandet, weil jeder der beiden auch weiter nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, daß die Zeitung die dem Hauptvorstande des Gewerkvereins der Heimarbeiterinnen Gewählten alleiniger Befiger eines Hauses hätte sein müssen, was von den Verbänden der Arbeitgeber unterhalten wird. Nachdem jetzt auch diese Zeitung das von der Vereinigung ver- Deutschlands   vom Grafen Posadowsky gewährt wurde. Die Depu- nicht der Fall war. Die Stadtverordneten- Versammlung flagte auf fandte Rundschreiben veröffentlicht hat, womit zweifellos gefagt tation sprach den Wunsch nach Ausdehnung der Kranken- und Aufhebung der Beanstandung und machte geltend, daß das Machts werden soll, daß die Herren ihre Behauptungen vom Unrecht der Invalidenversicherung auf die Heimarbeiter der Bekleidungsindustrie mittel der Beanstandung dort wegfalle, wo ein Klagerecht gegeben Arbeiter, trotz unsrer Gegenäußerung, aufrecht erhalten, möchten wir aus und überreichte eine entsprechende Petition. Als Dhularbeweis fei. Das Ober- Verwaltungsgericht erkannte zu ungunsten der nochmals Stadtverordneten- Bersammlung und sprach aus, daß froß des Klage noch mal 3 erklären, daß der Streit bei knoll nichts für die Notwendigkeit der JInvalidenversicherung gehörte der rechts auch noch die Beanstandung zulässig sei. Daß die Klagefrist mit der Lohnbewegung vom vorigen Herbst zu thun Deputation auch eine Heimarbeiterin an, die mit 42 Jahren völlig verstrichen war, sei darum unerheblich. hat. Der Streit bei Knoll ist ein Einzelfall, durchaus in sich ab= invalide ist. geschlossen. Vorgegangen sind die Arbeiter hier, weil die Lohn- und Vom Grafen Püdler. Aus Glogau   wird berichtet: Graf Graf Posadowsky sagte den Bittstellern, daß er zunächst die Bückler- Klein- Tschirne, der wegen Beleidigung des Stationsvorstehers Arbeitsbedingungen gar zu schlechte waren. In Streif getreten wurde, weil die Arbeiter trotz ihrer Bemühungen auch nicht einmal Einführung der Krankenversicherungs- Pflicht der Heim- von Klein- Tschirne angeklagt war, blieb der für gestern angesetzten einigermaßen Entgegenkommen fanden. Um abmessen zu können, arbeiter für die dringendste Aufgabe halte, der erst später die Strafkammerverhandlung unentschuldigt fern. Der Termin wurde wie bescheiden die Arbeiter von Anfang an waren, genügt es, fest- Invalidenversicherung folgen solle. Er halte es für bedenklich, die auf unbestimmte Zeit vertagt. zustellen, daß die gestellten Forderungen in feiner Position an die so schlecht bezahlten Heimarbeiter auf einmal mit den Beiträgen für feit Jahren gezahlten Preise andrer Betriebe heranreichen. Jede beide Versicherungen zu belasten. Als ihm jedoch die Bittstellerinnen Marktpreise von Berlin   am 7. April 1904 gegenteilige Behauptung ist unwahr. sagten, daß sie die Belastung mit den Beiträgen für den Vorteil der Wir möchten hiermit die Vereinigung öffentlich auffordern, mit Versicherung gern auf sich nehmen würden, soll Graf Posadowsky* Weizen, gut D.- Ctr. 17,75 17,71 artoffeln, neue D.- Ctr. uns vor ein unparteiisches Forum zu treten, um festzustellen, wer sofort umgestimmt worden sein und die gleichzeitige Einführung die Wahrheit berichtet und wer die unwahrheit sagt. Wir schlagen beider Versicherungsarten ins Auge gefaßt haben. hierzu das Einigungsamt des Gewerbegerichts vor. Wenn Graf Posadowsky   so leicht umzustimmen ist, dann könnte Die Herren werden ja, davon sind wir von vornherein fest überzeugt, nicht zum Gewerbegericht kommen. Angeblich, weil man annehmen, daß er die Notwendigkeit, vor allen Dingen Maß­es gegen ihre Grundsäge verstößt; aber der wahre Grund ist das regeln zur Hebung der Löhne der Heimarbeiter zu ergreifen, wohl böse Gewissen. Die Herren werden zweifellos mit der Ausrede eingesehen hätte, wenn er die Heimarbeits- Ausstellung des jüngsten fommen: wir haben unser Einigungsamt, nämlich die Vertrauens- Kongresses für Heimarbeiterschutz im Gewerkschaftshause besichtigt tommission. Doch weiß ja jeder, der die Kühnemänner fennt, was hätte. Denn so nützlich die Versicherung der Heimarbeiter gegen von der Unparteilichkeit dieser Kommission zu halten ist. Nachdem wir nun aber den obigen Vorschlag gemacht haben, ist Krankheit und Invalidität find, so sind das doch gegenüber der Richtstroh unfrerseits alles gethan, was wir thun können, um zu verhindern, herrschenden Not gänzlich unzulängliche Maßregeln; die Hebung der Heu daß wegen eines kleinen Werkstattstreits wiederum die gesamte Pro- allgemeinen Lage der Heimarbeiter ist unendlich wichtiger. duktion in der Metallindustrie gestört wird. Der Kampf wird uns Am Schlusse der Audienz soll der Staatssekretär auch die Not­von der Vereinigung aufgezwungen, wir nehmen ihn auf in der wendigkeit und Wichtigkeit der Organisation der Heimarbeiter ans

Rindfleisch, Keule 1 kg 60. Schweinefleisch Stalbfleisch Hammelfleisch Butter

nach Ermittelungen des fgl. Polizeipräsidiums.

mitte!

"

17,67 17,63

"

gering

* Roggen, gut

"

" mittel gering

"

17,59 17,55 13,00 12,98 12,96 12,94

n

12,92 12,90

+ Gerste, gut

13,80 12,90

"

Hafer, gut

"

mittel gering inittel gering

12,80 11,90

"

"

Cier Karpfen

2,00 1,20

8,00 6,00

1,80 1,20

Bauch

1,40 1,10

"

1,60 1,00

"

1,80 1,20

1,80 1,20

"

2,60 2,00

60 Stud

4,00 2,80

1 kg

3,00 1,40

3,00 1,20

Hechte Barsche

2,20 1,20

2,00 0,80

Schleie

3,00 1,40

Erbsen Speisebohnen Linsen

40,00 28,00

Bleie

1,40 0,80

D

"

50,00 26,00 Strebse

per Schod 15,00 3,00

60,00

25,00

"

* ab Bahn.

11,80 11,00 15,00 14,10 14,00 13,20 13,10 12,30

Male Zander

frei Wagen und ab Bahn