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Was hat der Buchdruckerstreik gekostet? Daß der ge- 1 befindlicher Maurer Herrmann Klein, in der Koppenstraße wohn- 1 hielt eine Majestätsbeleidigung für vorliegend und beantragte waltige Ausstand der Buchdrucker Deutschlands Riesensummen haft, plöglich zusammen und mußte, da ein in der Nähe wohnender dafür das zulässig niedrigste Strafmaß, 2 Monate Gefängniß. verschlungen hat, steht außer Frage, doch hat bisher Positives Arzt Symptome des Hitzschlags an Klein fonstatirte, nach dem Der Gerichtshof nahm indessen an, daß der Angeklagte sich in hierüber nicht verlautet. Einen ungefähren Begriff erhält man städtischen Krankenhause Friedrichshain mittelst Droschte über seiner Schlaftrunkenheit der Tragweite seiner Aeußerung nicht indessen durch die nunmehr erfolgte Abrechnung der Streitführt werden. Gegen 3 Uhr Nachmittags brach am Prenzlauer bewußt gewesen und fällte daher ein freisprechendes Kommission der Berliner Buchdrucker über den Thor ein unbekannter sehr forpulenter Mann, anscheinend den Urtheil. Berliner Streit. Aus derselben ist zunächst zu ersehen, daß höchst wohlhabenden Klassen angehörig, zusammen, der gleichfalls von beträchtliche Summen aus außerdeutschen Ländern zur Unter- einem Hißschlaganfall betroffen war. Die Handlungsweise des Schneidermeister3 Kühn ftützung der Streifenden eingelaufen sind, und zwar famen aus mühen gelang es, den Bewußtlosen wieder ins Leben zurückzu wir uns fragen, wo bleibt die Sicherheit des Bürgers, wenn Nach längerem Be- zu charakterisiren, haben wir nicht nöthig. Wohl aber müssen Desterreich- Ungarn 39 864,97 m., der deutschen Schweiz 9077,55 m., rufen, und der Kranke wurde dann mittelst Droschte nach Einer nur auf die Polizei zu eilen braucht, um zu sagen: der französischen Schweiz 1976,28 M., Elsaß- Lothringen ( Vereins- dem Bahnhof Alexanderplatz geschafft, um von dort aus die Der und Jener hat auf den Kaiser geschimpft; und so Jemanden ausland) 9554,90 M., Luxemburg 650 M., Italien 1426,25 M., Fahrt nach Friedrichshagen , wo Verwandte desselben wohnen, an- auf Monate ins Gefängniß zu bringen. Wer ersetzt dem armen Frankreich 3187,31 M., Belgien 364,16 M., Holland 131,77 M., zutreten. Spanien 990 m., Dänemart 1992,25 M., Schweden 2418,33 M., Backer, was er erlitten Freilich, in einer Zeit und in einer Norwegen 1064 M., Rußland 590,10 M., Bulgarien 162 M., Gesellschaft, in der die Denunzianten sich als Patrioten" auf­Das Schicksal der Frau Dr. Prager wird sich nunmehr spielen tönnen, sind solche Vorkommnisse nicht verwunderlich. Serbien 50 Mark, Rumänien 16,20 Mart, Amerita in Gemäßheit des gegen sie ergangenen schwurgerichtlichen Er­21 134 Mart, England 59 085,36 Mart, Australien 263,67 fenntniffes erfüllen. Die sowohl Seitens der Vertheidigung als Mart, was allein zusammen 153 959,10 Mart ausmacht. auch Seitens des Ehemannes unternommenen Schritte zur Um Nr. 115/116 stand am 28. d. M. vor den Schranken des tönigl. Der Buchdruckereibefizer Georg Kühn, Leipzigerstraße Was nun speziell Berlin betrifft, woselbst die Zahl der wandlung der sechsjährigen Zuchthausstrafe in Gefängnißftrafe Landgerichts I , Straffammer 4, angeflagt wegen Bergehens gegen Streifenden, 2118, und zwar 1668 organisirte und 128 nicht haben dem Vernehmen nach feinen Erfolg gehabt. Die Ueber die Gewerbe- Ordnung. Kühn hatte sich dadurch strafbar gemacht, organisirte Buchdruckergehilfen, 47 Hilfsarbeiter und 280 Hilfsführung der Verurtheilten aus dem Untersuchungsgefängniß, in daß er seinen jugendlichen Hilfsarbeiterinnen die gefeßlich bes arbeiterinnen betrug, so wurden hier allein 384 901,31 m. ver- welchem sie noch immer sigt, nach dem Ruchthause in Jauer stimmten Pausen nicht gewährt hatte. Zur Entlastung führte er ausgabt und zwar für: Streifunterstügung an die organisirten steht infolge dessen unmittelbar bevor. Frau Dr, Prager ist an, daß sein inzwischen entlaffener Faktor der allein Schuldige Buchdruckergehilfen Berlins 888 560,55 W., Streifunterstügung hiervon bereits in Kenntniß gesetzt worden. sei, denn dieser hätte die Lohn, sowie sonstigen Arbeitsbedingungen an die nichtorganisirten Buchdruckergehilfen Berlins 14 071,50 R., Streitunterstüßung an die Hilfsarbeiter 3992 M. zu regeln gehabt. Die Beweisaufnahme ergab indeß, daß Kühn Streifunter In der Revolver- Affäre, welche gegen den Gastwirth sein Bersonal selbst zu allen Zeiten des Tages beaufsichtigte, fo ftüßung an die Hilfsarbeiterinnen 21 296,95 M., Extra Unter- udwig Werner in Weißenfee ein Strafverfahren wegen mit auch die alleinige Berantwortung trug. Er wurde deshalb ftügungen 2537,20 M., Zuschüsse zu Wohnungsmiethen 2714 M., obtfchlages in Gefolge gehabt hat, ist demselben jetzt die zu einer Geldstrafe von 50 m. bezw. 5 Tage Gefängniß ver­Unkosten bei Besetzung der Bahnhöfe 1728,90 M., Ausgaben für Antlage zugestellt worden. Die Verhandlung vor dem Schwururtheilt. Der Staatsanwalt hatte nur 20 M. Geldstrafe beantragt. die Kommissionsmitglieder in Gratweil's Bierhallen 1425,55 m., gericht, des Landgerichts II wird noch in der im nächsten Monat Sonstige Ausgaben( für Beiwohnen von Versammlungen anderer furz vor den Gerichtsferien beginnenden Periode stattfinden. Wegen Bravorufens im Gerichtssaal wurde gestern der Gewerke, Zusammenfünste mit zugereisten Kollegen, Fahrgelder, Rentier Michaelis, Novalisstraße 2, zu einer Geldstrafe von Gänge u. f. 1.) 457,20 M. Drucksachen, Inferate 2830,40. längerer aufregender Verfolgung dingfest gemacht worden. Ueber bei, die mit Freisprechung endigte, nachdem der Kaufmann Sieg­Zwei vornehme Rowdies sind Dienstag Nachmittag nach 30 m. verurtheilt. Er wohnte als Zeuge einer Betzugsantlage Vertheilung der Flugblätter 166,45 W., Porto und Tele- die standalöse Affäre erfahren wir Folgendes: Die junge, hübsche mund Blum aus der Grünstraße für den Angeklagten günstig gramme 95,46 M. und Bureau Utensilien 190,72 M. Von Frau eines in der Mendelssohnstraße wohnenden Arbeiters 2. ausgesagt hatte. Der Staatsanwalt griff sich aus den Bravo­Intereffe dürfte es nunmehr fein, zu erfahren, auf welche Weise wurde vor einigen Tagen auf der Straße von einem elegant ge- schreiern den Herrn Michaelis heraus und stellte den Strafantrag. Diese bedeutenden Gelder aufgebracht worden sind. Die Abrechtleideten Herren angesprochen, der sie fragte, was ihr Mann, den nung giebt auch darüber Auskunft und ersehen wir aus ihr, daß er genau kenne, denn mache. Frau 2. antwortete höflich darauf aufgebracht wurden durch freiwillige Beiträge: Von Arbeiter- und erzählte, daß ihr Mann gegenwärtig zur Uebung eingezogen mann Otto Schwarz vor der dritten Strafkammer des Land­Unter der Anklage des Betruges stand gestern der Rauf­vereinen 2c. 18 595,45 M., von anderen Arbeitern zc. 3254,01 M., sei und nun wußte der Fremde der Arglosen geschickt die Adresse gerichts I. Der Angeklagte machte durch die Zeitung bekannt, durch Sammellisten 20 882,59 M., durch Theilzahlungen auf ihrer Wohnung abzugewinnen, worauf er sich empfahl. Gestern daß er sein Breitestraße 7 belegenes Bigarrengeschäft verkaufen Sammellisten 32,10 M., von Buchdruckern Berlins 67 938,09 M. Nachmittag fuhr eine Droschte erster Klasse vor dem Hause, in wolle. Einem Kaufliebhaber schilderte er den Stand des Ge­An Darlehen 13 380 M., durch Zuschuß vom Unterstützungsverein welchem Frau 2. wohnt, vor, zwei echte Gigerin" entstiegen schäftes in übertrieben günstiger Weise, er gab den Monatsumfah deutscher Buchdrucker und vom Verein der Berliner Buchdrucker dem Wagen und befahlen dem Kutscher, zu warten, bis sie zurück auf Grund seiner Bücher auf ca. 3000 M. an. und Schriftgießer 261 009,79 M. Die Rechnung schließt für fämen. Dann stiegen Beide die Treppe empor, bemerkten jedoch wurde abgeschlossen. Der neue Eigenthümer machte die Erfah Der Verkauf Berlin bei einer Gesammteinnahme von 385 092,03 m. mit nicht, daß ein Dritter, der Ehegatte der jungen Frau, welcher rung, daß der Umsatz weit hinter den Angaben des Angeklagten einem Ueberschusse von 190,72 m. als Baarbestand ab. Die feine lebung beendet hat und von der Arbeit zurüdfehrte, gleich zurückblieb und daß der für das Geschäft gezahlte Preis ein viel Abrechnung ist von einer ordentlichen und einer außerordentlichen falls die Treppen emporstieg und verwundert auf die vornehmen zu hoher gewesen sein. Es stellte sich heraus, daß der Angeklagte, Revisionstommiffion des Vereins der Berliner Buchdrucker und Herren blickte, welche laut lachend an der Klingel der Thür seiner der nebenbei Makler von Rohtabaten war, auch den hieraus er Schriftgießer geprüft und für richtig befunden worden. Wohnung zogen. Auf die Frage des Arbeiters, was sie denn wollten, zielten Gewinn zu der Tageslosung geworfen hatte. Der Staats­und als darauf 2. meinte, daß er der Wohnungsinhaber fei, rischer Absicht gehandelt und beantragte gegen denselben einen wurden Beide grob und erklärten, daß ihn das garnichts anginge anwalt hielt es für zweifellos, daß der Angeklagte in betrüge wollten sie ihm die Knochen entzwei schlagen, wenn er sich nicht Monat Gefängniß. Der Gerichtshof erkannte unter Berücksich feines Weges scheere! Ohne sich um den Fassungslosen zu tigung der Unbescholtenheit des Angeklagten auf eine Geldstrafe fümmern, schlugen die Rowdies nunmehr die Thürfüllung entzwei von 800 m. und warfen sich, als 2. dies zu verhindern versuchte, auf den­felben. Auf die Hilferufe des Arbeiters tamen Hausbewohner herbei und nun ergriffen die Eindringlinge die Flucht, warfen lieferte eine Berhandlung, welche gestern vor der 182. Abtheilung Einen neuen Beitrag zum Kapitel des groben Nufuge sich in die Droschte und forderten den Kutscher auf, so schnell er des Schöffengerichts stattfand. Dem Arbeiter G. war eines Tages tömme davon zu jagen. Das flüchtende Gefährt tam jedoch nicht an der Jannowihbrücke der Hut vom Kopfe und in die Spree weit, in der Lothringerstraße wurde der eine der Burschen aus geflogen. Er eilte zum Ufer hinunter, löfte den Rettungskahn der Droschke gezogen und der zweite, der während der Fahrt aus und holte sich seinen Hut mit Hilfe desselben wieder. Ein Schutz­dem Wagen gesprungen, in der Friedenstraße, von den Ver- mann brachte ihn zur Anzeige, worauf G. wegen groben Unfugs folgern, die nach Hunderten gählten, eingeholt. Beiden wurden ein Strafmandat in Höhe von 8 m. erhielt. Er beantragte eine Lynchjustiz in umfassendstem Maße von der empörten Volks- richterliche Entscheidung. Der Amtsanwalt wollte den Strafs menge zu Theil und blutüberströmt, mit zerfetzten Kleidern wurden antrag aufrecht erhalten wissen. Der Rettungskahn sei zur Rettung sie nach der Polizeiwache in der Wegerstraße geschafft, woselbst von Menschen da und dürfe nicht vom Publikum bei jeder Kleinig ihre Personalien, die auf einen Rentier St. aus der Potsdamer- teit benugt werden, wie es ebenfalls verboten Tei, die Feuerwehr straße und auf einen Privatier 2. in der Bülowstraße lauten, in unnöthiger Weise zu alarmiren. Der Gerichtshof erkannte auf festgestellt wurden.( Wir möchten den Berichterstatter doch er- Freisprechung. Der Rettungstahn solle bei Unfallen dienen und fuchen, derartige Strolche mit dem vollen Namen befannt zu geben. Der Begriff des Unfalls lasje fich nicht genau begrenzen. Für Die beste Büchtigung ist die öffentliche Stellung an den Pranger.) den Angeklagten sei der Verlust seiner Kopfbedeckung vielleicht ein Unfall, ein grober Unfug tönne in seiner Handlungsweise jedenfalls nicht gefunden werden.

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Die Schreibersubjekte",- so pflegt der Bourgeois feine Tinten- Sulis zu betiteln gehören ohne Zweifel zu jener Klasse von Proletariern, die das trübfeligste Dasein führen müssen. Der Lohn für ihre Arbeit, Gehalt" nennt es der Prinzipal" über­flüssiger Weise, ist ein so farger, daß die Schreiber eine Lebens­haltung zu führen gezwungen sind, die noch unter derjenigen steht, welche der Arbeiter im Durchschnitt führen kann. Dazu kommt bei den Schreibern noch ein gewisser Aufwand für Wäsche und Kleidung, welchen der Arbeiter zu machen nicht gezwungen ist. Und mag dieser Aufwand ein noch so geringer fein, mag der Bapier fragen schon gewendet, die Nähte des Rockes mit Dinte ge schwärzt, die Stiefeln mit Rüstern versehen sein, bei einem so geringen Etat macht sich auch die geringste Ausgabe bemerkbar. Die Arbeit der Schreiber ist eine sehr ungesunde. Jahr für Jahr in dem dumpfen Bureau fizzend, Stunde für Stunde über die Arbeit gebeugt, bedingt, daß die Proletarierkrankheit aus jenen Kreifen zahlreiche Opfer fordert. Die Arbeitszeit ist eine lange. Während gerade bei dieser Beschäftigung der Achtstundentag eine Nothwendigkeit wäre, ist hier eine Arbeitszeit von 10 Stunden die geringste Leistung. Sehr oft wird gearbeitet, so lange Arbeit vorhanden ist, sehr oft nimmt sich der Schreiber noch Arbeit mit nach Haus und fißt die halbe Nacht hindurch, um nur noch etwas ,, nebenbei" zu verdienen."

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Gerichts- Beifung.

Polizeibericht. Ant 28. d. Mts. wurde im Spandauer Was bei einer solchen Thätigkeit für ein Leben geführt wird, Schifffahrts- Kanal, gegenüber dem Hause Rielerstr. 20, die Leiche bedarf keiner Erörterung, und wenn einer oder der andere dieser eines Mannes angeschwemmt. Vormittags sprang ein fteben Im Prozeffe Heinze geht die Beweisaufnahme verhältnißs Tintenproletarier es vorzieht, diesem erbärmlichen Leben frei jähriger Knabe, angeblich aus Furcht vor Strafe wegen einer mäßig schnell vorwärts, denn es sind bis zum gestrigen Tage be willig ein Ende zu machen, so kann sicher Niemand auf diesen fehlerhaften Arbeit, gegenüber dem Grundstück Engel- lifer 8 in reits ca. 30 Zeugen vernommen worden. Dem Vernehmen armen Menschen einen Stein werfen. Ein 19jähriger Schreiber den Louisenstädtischen Kanal, wurde jedoch noch lebend aus dem na ch bietet die erneute Beugenvernehmung das getreue Spiegel­hat dieser Tage infolge unzureichenden Verdienstes" sich das Wasser gezogen und später nach der elterlichen Wohnung ge- bild der vorigen und die Angeklagten suchen in derselben trogigen Leben genommen, indem er sich durch Alkohol vergiftete. Er bracht. Vor dem Hause Bismarckstr. 4 fiel Nachmittags ein Manier, wie bei der vorigen Verhandlung alle gegen fie Teerte einen Liter Nordhäuser, wurde bewußtlos aufgefunden und achtjähriger Knabe von einem beladenen Steinwagen herab, sprechenden Verdachtsmomente zu entfräften. Frau Heinze bekam nach dem Krankenhaus transportirt, wo er wenige Stunden später gerieth unter die Räder desselben und erlitt so schwere Ver- vorgestern wieder einmal so bedeutende Anwandlungen von verstarb. Ein, chriftliches" Begräbniß fand natürlich nicht statt, legungen am Kopfe, daß seine Ueberführung nach der Charitee Schwäche, daß der Vorsitzende ihr anheimgeben mußte, sich zu der Selbstmörder" wurde ohne Sang und Klang eingefcharrt. erforderlich wurde.- Gegenüber dem Grundstück Waterloo- überlegen, ob sie der Verhandlung auch folgen könne, da andern­Ufer 17 stürzte ein achtjähriger Knabe beim Spielen in den falls die Anklage gegen ihren Ehemann allein weiter In einer Mitgliederversammlung des Vereins 3 Landwehr- Kanal, wurde jedoch von dem Ziegeleibesitzer Bading verhandelt werden kunft wurde endlich der Beschluß gefaßt, aus dem Verein" aus Herzfelde mit eigener Lebensgefahr gerettet und seinen Eltern jedoch werden müßte. Die Angeklagte erholte sich auszutreten und eine selbständige freie Hilfstaffe" zu gründen. zugeführt. Im Laufe des Tages und in der darauffolgenden geführt worden war, als fie aber wieder zum Gerichtssaale bald wieder, nachdem sie auf turze Zeit hinauss Das hätte nur längst geschehen sein sollen. Wer einem Verein, Nacht fanden 5 Brände statt. der an die Person des Direktors gebunden ist, ob derselbe das zurückkehrte, äußerte sie zu den Umstehenden:" Meine Grube ist Vertrauen genießt oder nicht, den fämmtliche Mitglieder nicht zu ja schon gegraben, ich werde ja doch bald todt sein, mir kann beseitigen im Stande wären, es sei denn, daß sie ihm lebens­also Alles egal sein!" Etwas dramatisch soll die Verhandlung länglich einen Ministergehalt sicherten, beitritt, der muß auch die geworden sein, als Frau Uthes, bei welcher das Heinze'sche Folgen tragen. Ehepaar in der Veteranenstraße 18 gewohnt hatte, vernommen wurde und ihre die Angeklagten schwer verdächtigenden Aussagen Die Polizei hat den Juhabern der hiesigen Geschäfte der ersten Verhandlung wiederholt hatte. Als dann die Stief­ansagen lassen, daß sie fortab ihre weiblichen Arbeiterinnen, die schwester der Frau Heinze, Wittwe Hahn, welche gleichfalls in bei ihnen in Werkstätten zc. beschäftigt find, an den Sonnabenden Stande kommen, zeigte eine Verhandlung, welche gestern vor der schien, brach Frau Heinze in Thränen aus, hielt ihrer Stief Wie Anklagen wegen Majestätsbeleidigungen zu der Uthes'schen Wohnung eine Stube innehatte, als Beugin ers und an den Tagen vor den Festtagen pünktlich um 1/26 Uhr zu dritten Straftammer des Landgerichts I stattfand. Aus der schwester vor, entlassen haben, wie es das neue Arbeiterschutzgesetz vorschreibt. daß fie die einzige Person in der Welt Bisher hatte man hier, wie Der Konfektionär" schreibt, die Aus- Untersuchungshaft wurde der Packer Oskar Schmidt vorgeführt, gewesen sei, fich eng verbunden fühle und führung dieses Gesetzes Paragraphen noch nicht überwacht; von welcher sich in unchrerbietigen Aeußerungen gegen den Kaiser er bat die Zeugin, doch ja fich möglichst genau der Vor­jekt ab aber wird auf Einhaltung der neuen Gesetzesvorschriften gangen haben sollte. Der Angeklagte berief sich auf seine makellose gänge in der Uthes'schen Wohnung in der Mordnacht streng gesehen werden. Vergangenheit und behauptete, daß er unmöglich die beanstandeten zu erinnern. Die Aussagen der Frau Hahn waren von keiner Neußerungen ausgestoßen haben könne, da sie mit seiner Ge- großen Tragweite. Sehr lebendig soll es dagegen bei der Ver Die gesteige Meldung, daß der Prozeß gegen den Kauf- finnung im Widerspruche ſtänden. Als Zeuge trat der Waldemar nehmung des Belastungszeugen Karl Piester zugegangen fein, mann Abrahamsohn, bei welchem der Kammerherr Graf straße 39 wohnhafte Schneidermeister Kihn auf, welcher folgende welcher mit der Wittwe Hahn in freundschaftlichem Berkehr stand v. Gersdorff eine Rolle spielt, am 6. Juli zur Verhandlung Aussage machte: An einem April Nachmittage habe und schon das vorige Mal über das getrübte eheliche Verhältniß tommt, trifft nicht ganz zu. Thatsächlich war ein Termin zur er die Klein'sche Restauration in der Waldemarstraße der beiden Angeklagten, die Drohungen der Frau gegen den Ches Hauptverhandlung auf den 7. Juli angesetzt, derselbe ist aber betreten. Außer dem Wirth sei nur eine Person mann, die gelegentlichen Selbstmordversuche der ersteren 2c. sehr wieder aufgehoben worden, weil, nachdem über den Aufenthalt zugegen gewejen, der ihm damals unbekannte Angeklagte, gravirende Aussagen machte, welche die Angeklagte wiederholt des Grafen v. G. bereits 3 Adressen vorlagen, welche zu einer welcher in einer Ede gesessen und so feft geschlafen habe, daß er in die heftigste Wuth versezten. Es war dies der Zeuge, welcher Ermittelung desselben nicht führten, neuerdings eine neue Adresse schnarchte. Der Zeuge habe dem Wirth gegenüber fein Be- tros aller Einwendungen gegen seine Glaubwürdigkeit immer desselben angegeben worden war und doch noch der letzte Verfuch fremden ausgedrückt über den schlafenden Gast, worauf ihm zur auf seinem Punkte verblieb." Auch bei seiner gestrigen Ber­gemacht werden soll, denselben kommissarisch zu vernehmen. Der Antwort wurde:" Der sitzt schon seit Vormittag so". Nun habe nehmung soll es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Zivilprozeß des Grafen v. G. gegen A., dessen endgiltige Ent- der Zeuge den fremden Mann aus dem Echlafe gerüttelt und ihm und der Angeklagten Heinze gekommen sein, scheidung wesentlich von dem Ausgange dieses Strafprozesses ihn gesagt: Schlafen Sie doch nicht hier. Seine Majestät wiederholte er im Allgemeinen feine belastenden Aussagen. Längere abhängen wird, ist in erster Justanz auch nicht vollständig, son- follte ganz anders mit Ihnen verfahren". Borsigender Beit nahmen gestern die Vernehmungen der Kriminalkommissare dern nur zum Theil zu Gunsten des Grafen v. G. ausgefallen. Landgerichts- Rath Althaus: Sören Sie mal, Beuge, Braun und Keßmann in Anspruch. Beide schon so viele Jahre wenn es schon sonderbar erscheinen muß, daß Sie das Schlafen im Dienste der Kriminalpolizei stehende Beamte vertreten nach Auf der Straße plöglich irrfinnig geworden ist am des fremden Mannds nicht dulden wollten, obgleich der Wirth wie vor die persönliche Ueberzeugung, daß es sich bei der Er Dienstag Nachmittag eine etwa 40 jährige Fraut. Die Betreffende, es stundenlang gelitten hatte, so ist es noch weit auffälliger, daß mordung des Nachtwächters Braun nicht um einen Rache- Att, deren Stame bis jetzt noch nicht hat ermittelt werden können, Sie den Namen des Kaisers mit einer solchen Bagatelle in Be- sondern um die That ertappter Ginbrecher handelt. Beide Be schleppte sich gegen 2 Uhr, anscheinend durch die Hike ermatter, rührung brachten. Wie in aller Welt kamen Sie denn dazu? amte halten es nach den gesammten begleitenden Umständen für Durch die Meyerbeerstraße und brach schließlich vor dem Hause Beuge: Ich habe mir garnichts dabei gedacht. Borf.: ganz unzweifelhaft, daß in der That Diebe in jener Nacht einen muß ich Ihnen Nr. 9 zusammen. Plöglich sprang die Kranke wieder empor und Dann fagen, daß es ungehörig Einbruch in die Elifabethkirche versucht haben und dabei lief fortgefest laut um Hilfe rufend im Kreise umber; jede ist. Sie haben außerdem den Mann ja geradezu provozirt. vom Wächter Braun ertappt worden sind. In dem das Frage theilnehmender Personen beantwortete die augenscheinlich Der Zeuge bekundet weiter, daß der Angeklagte beim Erwachen bei entbrannten Kampfe hat der Wächter dann sein plöglich wahnsinnig Gewordene dahin, daß sie nicht fort könne eine strafbare Aeußerung gegen den Raiser gethan habe. Leben verloren. Nach den Bekundungen dieser beiden und auf diese Stelle gebannt sei. Schließlich mußte ein Schuß- Der Zeuge sei dann fofort zum nächsten Polizei Kriminalbeamten geben sich Koryphäen" der Verbrecherwelt mit mann herbeigeholt werden, welcher die Unglückliche nach der bureau gegangen und habe den Angeklagten wegen Majestäts- Kirchendiebstählen überhaupt nicht ab, weil sie wissen, daß in nahegelegenen Revierwache in der Neuen Königstraße schaffte; die beleidigung angezeigt. Derselbe sei sofort verhaftet worden. Der den Berliner Kirchen nicht viel zu holen ist. In den letzten Krante, deren Berfonalien nicht festgestellt werden konnten, scheint Angeklagte blieb dabei, daß ihm von den Neußerungen nichts 14 Jahren sind nur etwa drei Kirchendiebstähle in Berlin bekannt eine Obdachlose zu sein. bewußt sei. Er habe die ganze Nacht zuvor arbeiten müssen geworden, und diese Art von Einbrüchen ist das Ressort der und sei deshalb noch völlig schlaftrunken gewesen, als der Beuge fogenannten Faussen", zu denen auch Heinze gerechnet wird, Zwei Sihschlagfälle werden uns vom Dienstag gemeldet. ihn ausrüttelte. Durch die Geschichte sei ein schweres Unglück b. h. derjenigen Verbrecher, die hier einmal eine Hose von dem In der Frankfurter Allee , in der Nähe der Liebigstraße, brach über ihn gekommen, da er seit April verhaftet sei Eingange eines Ladens abhängen, dort gelegentlich einen Schaus gegen 3/41 Uhr Mittag ein auf dem Wege nach der Arbeitsstätte und seine Arbeit verloren habe. Der Staatsanwalt tasten erbrechen, furz, sich mit Kleinigkeiten begnügen. Um den

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