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geführt.

Vermischtes.

Darlegungen eine öffentliche Erklärung erscheinen zu lassen und| Angeklagte bei bescheidenen Ansprüchen mit seinem Gehalt von| wurde für die Weber in Crimmitschau  , die Töpfer und die Adressen dieser Beschluß wurde von dem Schriftführer Leu vollzogen. Diese 2500 W. Häte auskommen können und müssen. Er beantragte gegen schreiber bewilligt. Ferner wurde eine Agitation unter den Erklärung berührte 7 Punkte mit den jedesmaligen Eingangsworten: ihn eine Gefängnisstrafe von 9 Monaten. Der Berteidiger, Rechts  - weiblichen Berufsgenossen insceniert. Die Hauptthätigkeit bildete Es ist unwahr". Rechtsanwalt Gottschalk hat diese Erklärung anwalt Morris, bat um ein milderes Strafmaß. Das Urteil lautete die Aufstellung des Regulative zur Regelung der Berufsverhält zum Ausgangspunkt der Privatklage gemacht, indem er sich dadurch auf 6 Monate Gefängnis, wovon 1 Monat durch die erlittene Unter- nisse, das zusammen mit den andren Berufsvereinen durchberaten beleidigt fühlt, daß ihm mehrere Male das Beiwort Herr" versagt fuchungshaft für verbüßt erachtet wurde. Der Verurteilte wurde und dem Anwaltsverein überreicht wurde, nachdem es von der am worden sei, daß der Vorstand die Wendung: Es ist unwahr" ge- auf seinen Antrag aus der Untersuchunshaft entlassen. 22. Januar cr. stattgefundenen, von 1500 Kollegen besuchten Ver­wählt habe, und insbesondere seine Behauptung von der telegraphi­Im Anschluß hieran erstattete schen Anweisung bezüglich der Wahl Trimborns als unwahr hins Gewerbeordnung führte gestern die Nieter Briest und Schierach Deredder den Kassenbericht. Die Einnahme betrug 2032,90 M., die Eine der üblichen Anklagen wegen Vergehens gegen§ 153 der sammlung angenommen war. vor die erste Strafkammer des Landgerichts I  . Sie hatten sich wegen Ausgaben 349,97 M., an die Centralkasse wurden 1727,20 m. ab­Vergehens gegen§ 153, bezw. versuchte Nötigung, leichte Körper­berlegung und Hausfriedensbruchs zu verantworten. Ihre Ver teidigung führte Rechtsanwalt Behrend. Der Gerichtshof nahm auf Grund der Beweisaufnahme für erwiesen an, daß beide Angeklagte, als sie schlüssig geworden waren, am 17. September ihre Arbeit Fortschritte der Kultur unter den Schwarzen. Den Dffen. bei dem Kartonfabrikanten Wolf wegen verschiedener Differenzen barungseid hat der schwarze Ludwig von Ativa, Kronprinz" einzustellen, unerlaubte Mittel angewendet haben, um den Nieter von Bonambela, dieser Tage in Altona   geleistet, der mit der für wurde Thielert mit einem Schlag ins Genick bedacht. Am folgenden 3000 m. jährlich nicht auszukommen verstand und flott Schulden Thielert zu veranlassen, ihrem Beispiele zu folgen. Unter anderm einen Thronerben allerdings nicht sehr standesgemäßen Rente von Tage hat sich alsdann Brieft noch einmal an die Arbeitsstätte be- kontrahierte, ohne daran zu denken, sie zu bezahlen. Er ist von ver­geben und dem Thielert mit den Worten Schämst Du Dich nicht, fchiedenen Seiten verklagt worden; die Pfändungen verliefen frucht­hier zu arbeiten?" eine schallende Ohrfeige gegeben. Er hat ferner tos, und da er der Aufforderung, sich zur Leistung des Offenbarungs­den Zeugen Wolf beleidigt, ihn mit Schlägen bedroht und ist mit er- eides zum Termin zu stellen, auch nicht Folge leistete, wurde er auf hobener Hand auf ihn losgegangen. Der Gerichtshof hielt die Antrag eines Gläubigers, einer Hamburger Firma, zur Erzwingung Ausschreitung an sich für sehr erheblich, aber mit Rücksicht darauf, daß des Offenbarungseides sogar in a ft genommen. Im Gefängnis Briest gänzlich unbescholten und die Thätigkeit des Schierach nur war es dem schwarzen Kronprinzen zu ungemütlich, er leistete den eine weniger hervortretende gewesen, und Thielert, der von den An- Eid, worauf seine Entlassung erfolgte. Nunmehr schweben noch ver­geklagten ſelbſt in die Arbeitsstätte gebracht worden, beide im schiedene Prozesse gegen ihn beim Altonaer   Gericht, und zwar handelt Stich gelassen und auch durch Worte gereizt hatte, es sich zum Teil um recht erhebliche Forderungen. ging er unter das vom Staatsanwalt beantragte Strafmaß von 3 bezio. 1 Monat Gefängnis weit hinunter. Es wurde auch nicht an­Sonderbare Ratten. Im Mannheimer General- Anzeiger  " ist genommen, daß es sich bei der Arbeitsniederlegung um Erreichung zu lesen: Die Ratten, die vor drei bis vier Jahren sich anschickten, günstigerer Arbeitsbedingungen handelte, und deshalb nur versuchte das angeblich sinkende Festhallenschiff zu verlassen und über die Nötigung als vorliegend erachtet. Brieft wurde zu 1 Monat, Herr Oberbürgermeister Bed in einer damaligen Bürgerausschuß­Schierach zu 3 Tagen Gefängnis verurteilt. Sizung mit Recht die volle Schale seines Hohnes ausgoß, sind wieder zurückgekehrt und werfen jetzt die schwersten Steine nach denjenigen, die noch den Mut haben, ein Wort der Kritik zu sagen." Eine Leistung sowohl von den Natten als auch von dem " General- Anzeiger  "-Redakteur.

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die Wahrheit dieser Thatsache aus dem Jahre 1898 gekannt haben müßten, da sie damals das unliebsamste Aufsehen erregt habe. Nachdem der Privatkläger zur Bekräftigung seiner Behauptung ältere Nummern der Freisinnigen Zeitung" sich beschafft hatte, haben die Vorstandsmitglieder zugegeben, daß sie sich im Irrtum be­funden hätten. Der gesamte Vorstand sei einstimmig in seiner Er­innerung der Meinung gewesen, daß es sich in dem betreffenden Telegramm welches im übrigen gar nicht von Eugen Richter  , sondern namens der Parteileitung vom Abg. Fischbeck ergangen Richters gehandelt habe. Der Privatkläger suchte in längeren Aus­führungen unter Verlesung mehrerer Artikel aus der Freisinnigen Zeitung" und der Volks- Zeitung" darzulegen, daß es sich nicht um einen Frrtum des Vereinsvorstandes handeln könne, jener Passus vielmehr wider besseres Wissen in die Erklärung hineingebracht sein müsse. Er sucht ferner nachzuweisen, daß er durch diese Erklärung schwer beleidigt werde und beantragte eine entsprechende Bestrafung. Rechtsanwalt Sonnenfeld nahm dagegen den Schutz des § 193 für den Angeklagten in Anspruch und beantragte dessen Frei­sprechung. Der Gerichtshof billigte den Schutz des§ 193 zu, da es fich hier um eine Zeitungsfehde handelte, und entnahm weder aus der Form, noch aus den Umständen die Absicht der Beleidigung. Ins­besondere hielt der Gerichtshof bezüglich des das Richtersche Tele­gramm berührenden Passus weder eine Behauptung wider besseres Wissen, noch eine grobe Fahrlässigkeit des Vereinsvorstandes für vor­liegend. Der Angeklagte wurde freigesprochen und der Privatkläger mit den Kosten belastet.

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Französische   Cognacmarken. Die für den gesamten Cognacs handel grundlegende Frage, ob ein in Deutschland   hergestellter Cognac fälschlich unter einem französischen   Namen vertrieben werden darf, gelangte in einem Prozeß wegen unlauteren Wett

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Verfammlungen.

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Briefkaften der Redaktion.

Juriftifcher Ceil.

Die juristische Sprechstunde findet täglich mit Ausnahme des Sonnabends

von 7 bis lbr abends ftatt. Geöffnet: 7 Uhr.

Hans Pr. Ein Ausländer hat kein Recht auf Naturalisation. Für das Ermessen der Behörde kann alles mögliche maßgebend sein. Nach dem von Ihnen berührten Umstand erkundigt sich die Behörde nicht, Sie haben feine Veranlassung ihn anzuführen. Das Gesuch um Naturalisation ist an W. S. Die Mutter erbt, die Kinder die Polizeibehörde zu richten.

Arbeitervertreter- Verein. In der am Donnerstag abgehaltenen Erdbeben in Bulgarien  . Am Sonnabenabend zwischen 7 und bewerbes zur Entscheidung, den der Verband deutscher Cognac- Vereinsversammlung hielt Robert Schmidt einen Vortrag, in 11 Uhr fanden in Sofia   einige schwache Erdstöße statt. Am brennereien gegen eine hiesige Firma vor der 15. Handelskammer welchem er eine Reihe von Fällen aus der Praxis des Reichs- Sonntag früh um 4 Uhr 23 Minuten und vormittag um 10 Uhr angeſtrengt hatte. Die Entscheidung ist in der vom Rechtsanwalt Versicherungsamtes besprach. Der Redner leitete eine Ausführungen 53 Minuten wurden starte, je eine und eine halbe Minute dauernde Dr. Lubszynski herausgegebenen Zeitschrift Unlauterer Wettbewerb  " mit der Bemerkung ein, daß die Arbeiter in juristischen Dingen Erdstöße verspürt. Auch gestern früh um 3 Uhr und um 6 Uhr ausführlich behandelt. Im deutschen Cognachandel hat nämlich, wenig Einfluß auf die Rechtsprechung in der Versicherungs- Gefeß- 18 Minuten früh wurden Erdstöße wahrgenommen. Nennenswerter twie von Dr. Lubszynski dort ausgeführt wird, in den letzten Jahren gebung ausüben können, dagegen sei es von großem Wert für die Schaden wurde nicht angerichtet. immer mehr eine Unfitte um sich gegriffen, für deutsche Produkte Entscheidung, daß Klarheit über die Lage des Falles, insbesondere volltönende französische   Namen zu benutzen, um dadurch das Getränk durch ärztliche Gutachten geschaffen werde. Auf diese Seite der dem Publikum schmackhafter zu machen. Der Cognacproduzent greift Prozeßführung müßten die Arbeitervertreter in erster Linie Wert hierbei zu einem einfachen Mittel. In Frankreich   besteht das Recht, legen, denn in dieser Hinsicht können sie unbedingt erfolgreicher einen beliebigen Namen als Handelsmarke" anzumelden und diese wirken, wie auf dem Gebiete der juristischen Auslegung. Von diesem Marke alsdann im Verkehr für die fraglichen Waren zu benutzen. Gesichtspunkte ging Genosse Schmidt denn auch bei der Auswahl Deutsche   Cognacfabrikanten, denen nach einem französischen   Titel der Fälle zu Werke, die er in seinem Vortrage besprach. Aus seiner gelüftet, lassen von einem französischen   Mittelsmann die Marke an- Praris als Central- Arbeiterfekretär führte er eine Reihe von Ent­melden und erwerben die Benutzung dieser Marken, die sie alsdann scheidungen des Reichs- Versicherungsamtes in Unfallsachen an, aus für ihre Cognacs führen. So hatte auch im vorliegenden Falle die denen hervorgeht, daß es selbst hervorragenden ärztlichen Autoritäten Beklagte sich den Gebrauch der Marte" Georges Clicot u. Co.- oft nicht möglich ist, eine Krankheit als Ursache eines früheren Cognac" gesichert. Die unter diesem Namen feilgehaltenen Cognacs Betriebsunfalles zu erkennen, und daß es mitunter nur einem glüd­tourden als französische   Originalmarken" und französische lichen Zufall zu danken ist, wenn der Verlegte in die Behandlung Originalfüllung" bezeichnet! Der Cognac selbst war aus französi- eines Arztes kommt, der sich besonders eingehend mit dem Fall be­schen Weindeftillaten mit deutschem Sprit in Deutschland   hergestellt. schäftigt, und dann die Ursache eines Unfalles erkennt, wo andre Das Gericht hat bei diesem Thatbestand einen Verstoß gegen§ 1 des Aerzte eine mit dem Unfall in feinem Zusammenhang stehende Wettbewerbsgefeßes angenommen und der Beklagten bei einer Krankheit angenommen hatten. In der regen Diskussion, die dem fistalischen Strafe von 100 M. für jeden Fall der Zuwiderhandlung Vortrage folgte, trat eine erhebliche Meinungsverschiedenheit darüber verboten, den Namen Georges Clicot u. Co. auf ihren Fässern an hervor, ob die Krankenkassen jezt, wo sie gefeßlich mindest 26 Wochen schwerdeführend zubringen oder einen mit deutschem Sprit versetzten und in Deutsch  - Unterstüßung gewähren müssen, auch für die Unfallverletzten ebenso­land hergestellten Cognac als französische   Originalmarke" oder lange einzutreten haben, oder ob die Leistungen der Krankenkassen " Originalfüllung" zu bezeichnen. Das Gericht geht in dem vor- hinsichtlich der Unfallverlegten auch jetzt noch mit Ablauf der Liegenden Fall davon aus, daß als französischer Cognac 13. Woche aufhören und dann die Berufsgenossenschaft nach den nur ein aus Frankreich   importierter und entweder im Bestimmungen des Unfallversicherungs- Gesezes allein für den Ver­Originalzustand belassener oder lediglich mit Wasser verdünnter, aus legten einzutreten hat. Der Referent vertrat die Ansicht, daß, wie französischen   Destillaten gewonnener Cognac zu verstehen sei. Da die Dinge jegt liegen, die Unfallverlegten von der 14. bis zur der hier in Rede stehende Cognac nicht als französischer anzusehen 26. Woche Anspruch sowohl auf Krantenunterstützung wie auf Unfall­sei, so stelle der Gebrauch einer französischen   Bezeichnung für ihn rente haben. Andre Redner, namentlich Vertreter vom Kranken­eine unrichtige Angabe dar, die geeignet sei, im Bublifum den An- tassen waren dagegen der Meinung, daß die Krankenkassen bei Un­schein eines besonders günstigen Angebots zu erwecken. fällen nach wie vor nur 13 Wochen zur Unterstüßung verpflichtet find. Da in dieser erst seit dem 1. Januar d. J. praktisch ge­ordenen Frage noch keine richterliche Entscheidung vorliegt, so ist diese Sache einstweilen noch strittig.

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des Nachlasses. Haben Sie seinerzeit das Geld als Darlehn gegeben, so daß Sie das Geld Ihrem Vater geschenkt haben: dann steht Ihnen eine tommt es als Nachlaßschuld zur Anrechnung. Näher liegt die Annahme, Nachlaßforderung wegen der Geldhingabe nicht zu. 5. 23. B. fann nur gegen A. flagen. Heinrich Hendel. Die Polizeibehörde ist in Ihrem Falle im Recht. Wiederholt kann wegen Nicht beibringung der Bescheinigung auf Strafe nicht erkannt werden. Carl uhde. Wenden Sie sich bes und die Polizeidirektion das Amtsgericht. W. T. Rathenow  . Es empfiehlt sich, den letzten Satz des§ 3 zu

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streichen. Sonst sind die beiden Testamente gültig, wenn die Form gewahrt ist. Eine Enterbung an Geschwister oder Schwägern oder Nichten und Neffen auszusprechen, ist nicht erforderlich. Schwäger sind nicht erbberechtigt, Geschwister, Neffen und Nichten nur dann, wenn kein Testament vorliegt. Pflichtteilsberechtigt, also auch gegenüber einem anders lautenden Testament erbberechtigt, sind nur die Eltern, der Ehegatte und die Kinder des Testamentierenden. 21. N. Sie müssen bei der in Ihrer O. 9. Ja. Einschäßung angegebenen Behörde reklamieren. R. B. 1. Ihnen steht ein Anspruch auf Ersatz der aus der unver.. verschlossenen Baubude fortgenommenen Sachen gegen den Unternehmer zu. Das Nichtzuschließen ist eine Fahrlässigkeit, die der Unternehmer zu vertreten hat. Die Aufbewahrungspflicht des Arbeitgebers bildet einen Teil des Arbeitsvertrages. So ist mehrfach z. B. vom Wilhelmshavener Gewerbe­2. Jst tein Kündigungs­gericht am 28. September 1901 entschieden. ausschluß vereinbart, so steht Ihnen Schadensersatz für 14 Tage zu. Eine Vereinbarung des Ausschlusses einer Kündigungsfrist tann auch aus der Thatsache entnommen werden, daß der Tarifvertrag solche Vorschrift enthält und daß der Arbeiter zu der Organisation gehört, die den Vertrag ab­geschlossen hat. Die weitergehende Ansicht, daß auch Arbeiter oder Arbeits geber, die nicht zu den Gruppen gehören, für die der Vertrag geschloffen ist, dennoch davon betroffen werden, wird in Theorie und Praxis von Einigen verfochten, ist aber mit dem Wesen eines freien Arbeitsvertrages

Die Amtsvergehen des städtischen Gasinspektors Hugo Steba beschäftigten gestern die fiebente Straffammer des Landgerichts I. Steza, der früher Techniker war, wurde am 1. Januar 1893 vom Magistrat als Gasinspektor angestellt. Es gehörte zu seinen Oba Die Mitgliedschaft Berlin   des Centralvereins der Bureau­liegenheiten, die Gasrechnungen in dem ihm unterstellten Revier Angestellten hielt am Mittwoch ihre diesjährige Generalversammlung einzuziehen und die Beträge an die Hauptkasse abzuliefern. Am ab. Nach einem mit Beifall aufgenommenen Vortrage von 4. Februar d. J. wurde bei ihm eine außergewöhnliche Revision vor- Schumacher über die Konsum Genossenschaftsbewegung genommen. Es sollten 5338 M. in der Kasse sein, vorgefunden stattete Dhse den Geschäftsbericht pro 1908. C haben wurden aber nur 440 M. Steba gab zu, den fehlenden Betrag für 20 Borstandssitungen, 17 Mitgliederversammlungen und 2 öffentliche unvereinbar. Wohl aber kann aus der Kenntnis eines solchen Kontrahenten sich verbraucht zu haben, und dies Geständnis wiederholte er im Versammlungen stattgefunden. Ueber die Verhältnisse im Beruf von der tariflichen Vereinbarung und seinem Stillschweigen entnommen gestrigen Termin. Der Staatsanwalt wies darauf hin, daß der wurde im Mai eine Statistik aufgenommen. Streifunterstützung werden, er wolle diese Vereinbarung treffen.

Hierdurch die traurige Nachricht, daß am Sonnabend, den 9. April, abends 10 Uhr, meine innig geliebte Frau, unsre gute Mutter, Schwester, Tochter und Schwieger tochter

Alwine Leutner

geb. Eichwede

nach langem, schwerem Leiden im 31. Lebensjahre fanft entschlafen ist. Die Beerdigung findet Mittwoch, den 13. April, nachmittags 4 Uhr, von der Leichenhalle des Emmaus­Kirchhofes aus statt.

Die trauernden Hinterbliebenen.

Todes- Anzeige. Am 11. April verstarb unser zweiter Sohn'

Richard Lösche.

Er war das hervorragend be­gableste unsrer fünf Kinder. Unfre größten, schönsten Lebens­hoffnungen jenten wir mit ihm in die Gruft.

am

Die Beerdigung findet Donnerstag, 14. April, nach­mittags 5 Uhr, auf dem Zwölf Apostel- Kirchhof in Schöneberg  ( Bahnhof Ebersstraße) statt.

August Lösche, Sophie Lösche geb. Johna, Courbièreftr. 7.

4056

Danksagung.

Allen denen, die an der Beerdigung

Am 9. April verschied nach furzem, schwerem Leiden unser inniggeliebter Vater, der Holz­bearbeitungsmaschinen- Arbeiter

Wilhelm Liebke.

Dies allen Freunden und Be­tannten zur Nachricht.

Im Namen der Hinterbliebenen Gustav Liebke. Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 13. April, nach­mittags 5 Uhr, von der Leichen­halle des Emmaus- Kirchhofs aus statt.

Deutscher Holzarbeiter- Verband.

Todes- Anzeige.

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß der Kollege, Maschinenarbeiter

Wilhelm Liebke

am

am 9. April verstorben ist. Die Beerdigung findet Mittwoch, den 13. April, nachmittags 5 Uhr, von der Leichenhalle des

D

Emmaus Kirchhofes aus statt. Um rege Beteiligung ersucht Die Ortsverwaltung. 82/8

Prinzen­

Dr. Simmel, Str. 41,

Specialarzt für[ 86/ 15* Haut- und Harnleiden.

meines lieben Wannes teilgenommen 10-2, 5-7. Gonntags 10-12. 2-4.

haben, besonders dem Vorstande des Centralverbandes der Schuhmacher,

sowie dem Redner Brofeſſor Göhrte

für seine trostreichen Worte am Grabe meinen innigsten Dank. 4236

Fran Johanna Neitzsch.

Dr. Schünemann

Specialargt für Haut, Harn- und

enfeiben, Seydelstr. 9.

12-13, 26-28, Sommt. 9-11

Deutscher Metallarbeiter- Verband

Verwaltungsstelle Berlin.

Nachruf.

Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Metallarbeiter

Richard Stocker

am 7. d. Mts. gestorben ist. Ehre seinem Andenken! 114/3

Die Ortsverwaltung.

Todes- Anzeige.

Allen Freunden und Bekannten die traurige Nachricht, daß unser lieber Vater, Schwiegervater und Großvater, der Tischler

August Weide

im 75. Lebensjahre am Sonntag früh 2 Uhr nach furzem Kranken­lager sanft entschlafen ist.

Die Beerdigung findet am Mitt­wochnachmittag 4 Uhr von der Leichenhalle des Emmaus- Kirch­hofes aus statt. 4026 Die trauernden Hinterbliebenen.

Danksagung.

Für die zahlreichen Beweise inniger Teilnahme, für die schönen Kranz­spenden, insbesondere aber dem Ge­fangverein Rote Nelfe I" am Grabe unfres Baters sagen wir allen unfern 411b herzlichsten Dant.

Die trauernde Familie Schnut.

Für die vielen Beweise der Teil­

nahme bei der Beerdigung meines

lieben Mannes, unsres guten Vaters, des Restaurateurs 4205

Karl Grandke

sagen allen Kollegen, Bekannten und

Berwandten unfren tiefgefühlten Dank.

Wwe. Marie Grandke nebst Kindern.

Socialdemokratisch. Wahlverein

für

er=

Waidmannslust und Umgegend.

Am Freitag, den 8. April, ver­starb unser Mitglied, der Stein­brucker

Karl Köhr

in Waidmannsluft an Lungen­entzündung.

am

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Dienstag, den 12. April, nach­mittags 3 Uhr, von der Leichen­halle in Lübars   aus statt. Um zahlreiche Beteiligung bittet 222/3 Der Vorstand.

Todes- Anzeige.

Am Freitag, den 8. April, ver schied nach kurzem, schwerem Leiden mein inniggeliebter Mann, unser guter Vater, der Stein­bruder

Karl Köhr

im 39. Lebensjahre.

Die Beerdigung findet am 12. April, nachmittags 3 Uhr, von der Leichenhalle in Lübars   aus statt.

Die trauernden Hinterbliebenen.

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