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Nr. 88. 21. Jahrgang.

3. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Dritter Verbandstag der Gastwirtsgehilfen.

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Erfurt  , 13. April. Die heutige Sibung brachte eine eingehende Debatte über die Stellung des Verbandes zur Bolitik. Diese Debatte entstand beim Punkt Presse" und wurde veranlaßt durch Anträge der Mitglied­schaften Stuttgart  , Krefeld   und Cuxhaven  . Diese Anträge verlangen, daß sich das Verbandsorgan jeder Parteipolitit fernhalte, daß es teine politischen Betrachtungen anstelle, und daß es auch Inferate, welche die Maifeier der Mitglieder anzeigen, sowie Mitteilungen über Streikunterſtüßungen, die der Verband andern Gewerkschaften gewährt hat, nicht veröffentlichen soll. Schon bei der Begründung der Anträge zeigte sich, daß die Tendenz, welche ihnen zu Grunde liegt, nur bei einem verschwindenden Teil der Mitglieder Anklang finden. So erklärten die Delegierten von Stuttgart   und von Curhaven, daß sie die Anträge ihrer Mits gliedschaften nicht vertreten fönnten, der Stuttgarter   Delegierte er fuchte un Ablehnung des Antrages seiner Kollegen. Nur der Delegierte aus Krefeld   begründete seinen Antrag damit, daß die offene Bekundung eines politischen Standpunktes sowie das scharfe Vorgehen des Verbandsorgans den Mitgliedern, namentlich in neu­gegründeten Ortsverwaltungen, schade. Die Gastwirte sehen die Verbandsmitglieder als Socialdemokraten an und gehen mit Maß­regelungen gegen sie vor. Dadurch werde Furcht unter den Kollegen erzeugt, und die Organisation gehe infolgedessen zurück.

Freitag, 15. April 1904.

druck vertritt. Wenn eine Aenderung in dieser Haltung des Ver- lichen politischen Versammlungen teilzunehmen; sie müßten bandes Platz greifen sollte, dann würde Redner und eine große Zahl also dies Recht haben, ganz gleich, von wem solche Versammlungen bewährter Mitglieder nicht mehr mitthun. einberufen feien.

Standpunkt wurde auch von allen Diskussionsrednern mit mehr oder wies die Berufung der Klägerinnen mit folgender Begründung ab: Die Ausführungen Poetschs fanden lebhaften Beifall. Sein Das Ober- Verwaltungsgericht, dem Präsident Peters vorsaß, weniger Entschiedenheit unterstützt. Nur der Delegierte für Hannover   erklärte sich gegen die Politik, und zwar mit Rücksicht Der Senat gehe davon aus, daß die in Frage stehende Partei­darauf, daß die Kellner Gäste aus den höchsten Gesellschaftskreisen fonferenz zweifellos von der Agitationskommission( siehe Inserat zu bedienen haben, bei denen sie sich wegen des zu erwartenden Trink- im Vorwärts") veranstaltet worden sei und daß die Agitations­geldes nicht unbeliebt machen dürften. andrer Seite entgegengehalten, daß die Kellner doch nicht für ein Versammlung der Agitationskommission. Wenn§ 8 des Vereins­Diesem Redner wurde von kommission ein politischer Verein fei. Es handele fich um eine Trinkgeld, welches man ihnen hinwirft, ihre politische Gesinnung gesetzes von Versammlungen und Sizungen politischer Vereine

berkaufen.

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wurden erledigt durch die Annahme der folgenden Resolution: Alle zu diesem Punkt der Tagesordnung vorliegenden Anträge spreche, dann seien darunter alle von jenen Vereinen veranstalteten Zusammenfünfte ihrer Mitglieder und Dritter zu verstehen. " Der 3. Verbandstag des Verbandes deutscher   Gastwirtsgehilfen Darum seien die Klägerinnen mit Recht von der Konferenz weg­in Erfurt   erklärt sich mit den Ausführungen des Referenten gewiesen worden. Der Gerichtshof könne ihnen nicht helfen. S. Boeßsch über die principielle Haltung des Verbandsorgans Der Gastwirtsgehilfe" einverstanden. Der Verbandstag erklärt, daß nach in so reichem Maße vorhandenen Unterscheidungsvermögen erkennen Nach dieser Logik, die einen auffälligen Mangel an dem sonst wie vor und unbekümmert um die Gegner des Verbandes mit aller läßt, wäre z. B. der jüngst abgehaltene Heimarbeiterschutz- Kongres Energie der Arbeiterschuh im Gastwirtsgewerbe vertreten wird und eine Versammlung des Vereins Generalfommission der Gewerks daß auch alle öffentlichen, über engere Berufsangelegenheiten hinaus­gehende Fragen, die mit der Socialreform zusammenhängen, auf- fchaften Deutschlands  " gewesen. Schade, daß man sich darauf nicht flärend im Sinne der freien Gewerkschafts- Organisationen behandelt rechtzeitig besonnen hat. Das Urteil wirft nämlich die Begriffe werden." versammeln und veranstalten" zusammen. Veranstalten ist aber Beratung über Agitation und Organisation. Die An- Veranstaltung, aber nicht jede Veranstaltung eine Versammlung. Nachdem dieser Punkt der Tagesordnung erledigt war, folgte die ein weiterer Begriff wie versammeln; jede Versammlung ist eine träge, welche dazu vorlagen, fordern in der Hauptsache die Gau  - Selbst angenommen, die Agitationskommission wäre ein Verein, so Einteilung, von der eine beffere Erledigung der organisatorischen muß es doch auch einem Verein möglich sein, öffentliche Versamm­Arbeiten erwartet wird, wie von dem bisherigen System. Am Schluß der Sigung wurden diese Anträge einer Kommission überwiesen, lungen zu veranstalten. welche auf Grund der Anträge in der folgenden Sibung einheitliche Vorschläge machen soll.

Aus der Frauenbewegung.

Ausweisung der weiblichen Delegierten vom brandenburgischen Provinzial- Parteitage.

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Der Verbandsborfißende und Redakteur des Fachorgans, Poetsch- Berlin  , äußerte sich in längerer Rede zu diesen An­trägen. Er führte unter anderm aus, daß solche Anträge, die ja nur aus fleinen Verwaltungsstellen kommen, auch auf früheren Berbandstagen gestellt worden seien, ohne daß sie die Zustimmung des Verbandstages gefunden haben. Mit der Erstarkung der Mit­Ein Beispiel aus dem sächsischen Vereinsrecht macht das ganz gliedschaften sei auch jener Geist geschwunden, aus dem heraus solche flar. In Sachsen   unterliegen nämlich die öffentlichen Versamm Anträge gestellt werden. Der Verbandstag könnte die vorliegenden lungen insofern einer Beschränkung gegenüber den Vereinsversamm­Anträge furzerhand erledigen, aber es sei notwendig, bei dieser Ge­legenheit den Stier bei den Hörnern zu fassen und eine Aussprache lungen, als sie mehr gewohnheits- als rechtmäßig der Polizei über die Stellung des Verbandes zur Politik herbeizuführen. Das ihre Tagesordnung vorher anzeigen müssen und diese dann nicht Verbandsstatut schließe die Beschäftigung mit religiösen und überschreiten dürfen. Vereinsversammlungen haben dies nicht nötig. politischen Angelegenheiten aus. Der Verband frage die Mitglieder In Sachsen   würden daher die Behörden und Gerichte nach der auch nicht nach ihrer politischen Parteistellung. Aber soweit dürfe Auf der vorfährigen Provinzialfonferenz der Socialdemokratie herrschenden Praxis- Hunderte, vielleicht Taufende von Bei die Neutralität nicht gehen, daß sich das Verbandsorgan von jeder der Provinz Brandenburg   verlangte der überwachende Beamte die spielen liegen dafür vor in dem Falle der branden­Politik fernhalte. Gerade für den Verband der Gastwirtsgehilfen Entfernung der als Delegierte erschienenen Frauen, weil es sich um burgischen Provinzial Konferenz genan umgekehrt gefolgert sei es notwendig, daß er sich um Politik fümmere, wenn auch nicht die Veranstaltung eines politischen Vereins, nämlich der socialdemo- haben wie das Ober Verwaltungsgericht. Man hätte um hohe Politit, so doch desto mehr um Socialpolitit. Die fratischen Agitationskommission für die Provinz Brandenburg   handele. gesagt: Verhältnisse der Gastwirtsgehilfen seien ja derart, daß sie ohne Ein- Der Bolizeipräsident von Berlin   billigte das Vorgehen des Beamten Umstand jedoch, daß an ihrer Zusammenkunft 70 Personen- das Die Agitationskommission ist zwar ein Verein, der greifen der Gesezgebung eine Besserung ihrer Lage nicht zu erwarten haben. Der Redner verwies darauf, daß alle Berufsgruppen, be- aus demselben Grunde. Die Delegiertinnen Frau Emma Ihrer   und sind zehnmal soviel als sie Mitglieder zählt teilgenommen haben, sonders auch die Unternehmer, sich an politische Parteien wenden, Frau Dr. Hoffmann klagten darauf im Verwaltungsstreitverfahren. beraubt die Veranstaltung des Charakters der Vereinsversammlung. wenn sie gesetzliche Maßnahmen zu Gunsten ihres Berufes durch Nach Abweisung der Klage durch den Bezirksausschuß legten sie giebt ihr vielmehr den Charakter einer öffentlichen Versammlung und seben wollen. Nichts sei selbstverständlicher, als daß auch die Arbeiter beim Ober- Verwaltungsgericht Berufung ein. Der erste deshalb mußten die Veranstalter der Polizeibehörde die Tages­sich der Unterstützung einer politischen Partei versichern. Die bürger- Senat hatte sich in seiner letzten Sigung mit der Angelegenheit zu ordnung vorher einreichen. Da sie das nicht gethan haben, war die lichen Parteien helfen den Arbeitern nicht, und die Gastwirtsgehilfen beschäftigen. Die Klägerinnen waren persönlich erschienen. Bersagung der Anmeldebescheinigung, eventuell die Auflösung haben nur bei der Socialdemokratie eine entschiedene Vertretung Frau Dr. Hoffmann nahm zur Rechtfertigung der Berufung das der trop mangelnder Anmeldebescheinigung eröffneten Ver­ihrer Forderungen im Reichstage und in der Kommission für Arbeiter- Wort. Sie bemängelte vor allem an der Vorentscheidung und an sammlung gerechtfertigt; deshalb mußten statistik gefunden, wie denn auch die Socialdemokratie die einzige Partei ist, welche die socialpolitischen Forderungen der Arbeiter mit den Ausführungen des Polizeipräsidenten als unlogisch, daß ein bestraft werden, weil sie eine nicht nach gefeßlicher Vorschrift an­Entschiedenheit vertritt. Wenn die Unternehmer im Gastwirts- Provinzial- Parteitag, zu dem die Delegierten in öffentlichen Ver- gemeldete Versammlung veranstaltet haben. getverbe den Mitgliedern des Verbandes der Gastwirtsgehilfen feind- fammlungen gewählt würden und woran 70 Personen teilnahmen, felig gegenübertreten, so geschehe das nicht, weil das Verbandsorgan eine Versammlung des angeblichen Vereins Agitationskommission", auch Politik treibt, sondern vielmehr deshalb, weil der Verband der sieben Mitglieder zähle, sein solle. Dagegen spreche unter deutscher   Gastwirtsgehilfen die einzige Gehilfenorganisation ist, anderm, daß die Konferenz fich ihre Leitung selbst gewählt habe. welche die Forderungen der Angestellten mit Entschiedenheit vertritt Das ließe sich doch nicht ein Verein von sieben Bersonen gefallen, as nämlich den Minderjährigen der Besuch öffentlicher politischer Allerdings hat man auch in Sachsen   schon umgekehrt gefolgert. und den Standpunkt der Harmonieduselei, auf dem andre Kellner­organisationen stehen, nicht einnimmt. Der Verband tritt am ent- wenn es fich um eine Versammlung dieses Vereins handeln würde, Bersammlungen noch nicht berboten war, hat man fchiedensten für Arbeiterschutz sowie gegen das Unwesen der Stellen in der die 70 andren seine Gäste wären. Als solche könnten die aus dem Umstande, daß 3. B. der Vorsitzende eines vermittelung ein. Das trägt dem Verbande den Haß der Unter- Delegierten übrigens gar nicht gelten, da sie ja in öffentlichen Ver- Vereins eine öffentliche Versammlung veranstaltete, gefolgert, daß nehmer ein, und deshalb bezeichnen sie den Verband als social- sammlungen gewählt seien, in Versammlungen an verschiedenen eine Vereinsversammlung vorliege. Die sächsischen Genossen haben demokratisch. Dadurch dürfen sich die Verbandsmitglieder nicht ab- Drten, die mit der Agitationstommission nichts gemein sich erst, indem sie beide Schlußfolgerungen gegen einander auss halten laffen, auf dem Standpunft zu verharren, den der Verband hätten. Daß die Kommission ein Verein sei, werde auch spielten, das Recht erkämpfen müssen, daß auch Vereinsfunktionäre und sein Organ bisher eingenommen hat. Wenn der Verband so bestritten. Charakteristisch sei der Titel des Vereinsgesetzes. Danach öffentliche Versammlungen veranstalten dürfen. ängstlich die Politik meiden wollte, wie es die Anträge verlangen, folle es den Mißbrauch des Vereins- und Versammlungsrechtes stimmung, daß Minderjährige auch an öffentlichen Versammlungen Durch die Be­dann hätte er keine Eriftenzberechtigung, denn er unterscheide sich ja von den älteren Organisationen der Kellner dadurch, daß er auf verhüten. Bei einem solchen Gesetz sei aber anzunehmen, daß nicht teilnehmen dürfen, ist dieses Recht gegenstandslos geworden. dem Boden der modernen Arbeiterbewegung steht, und in der Er- erlaubt sei, was es nicht ausdrücklich verbiete. Und in seinem§ 8, Man sieht hieraus, daß auch die Logik- staatserhaltend sein fenntnis, daß es zwischen Angestellten und Unternehmern feine der die Frauen von Versammlungen politischer Vereine ausschließe, fann. Interessengemeinschaft giebt, die Interessen der Gehilfen mit Nach- verbiete das preußische Vereinsgesetz den Frauen nicht, an öffent­

Deutscher Metallarbeiter- Verband Verwaltungsstelle Berlin. Todes- Anzeige.

Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Mechaniker

Emil Zeh

am 4. d. Mts. beim Segeln er trunken ist.

am

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Sonnabend, den 16. April, nach­mittags 4 Uhr, von der Leichen­halle des Heilig Kreuz- Kirchhofes in Mariendorf   aus statt.

Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Metalldreher

Julius Hanke

am 12. b. Mts. gestorben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Frei­tag, den 15. April, nachmittags 4 Uhr, von der Leichenhalle des Luisen- Kirchhofes in Rirdorf, Her­mannstraße aus statt. Rege Beteiligung erwartet 114/7 Die Ortsverwaltung.

Die Beerdigung des Mechanikers Emil Zeh

findet am Sonnabendnachmittag 4 Uhr von der Leichenhalle des hl. Kreuzkirchhofs in Mariendorf  aus statt. 4635 Familie Zeh.

Todes- Anzeige.

Am 12. April entschlief nach rzen Leiden unser langjähriger Starbeiter, der Former

Emil Tornow

4666

am

im. Lebensjahre. Ere seinem Andenken! Die Beerdigung findet Sonntagnachmittag 42 Uhr von der Leichenhalle des Heilig Kreuz Kirchhofes in Mariendorf   aus statt. Das Fabrikpersonal der Firma Ferd. Thielemann.

Centralverband der Topfer

Todes- Anzeige.

Am 13. d. Mts. verstarb unser Mitglied

Ernst Hartwig  

im 24. Lebensjahre.

am

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Sonntag, des 17. d. Mts., nach­mittags 4, Uhr, von der Leichen­halle des Bartholomäus Kirch­hofes in Weißensee  , Falkenberg­straße aus statt.

Bahlreiche Beteiligung erwartet 195/11 Der Vorstand.

Socialdemokratisch. Wahlverein

für den

6. Berliner   Reichstagswahlkreis.

Todes- Anzeige.

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß der Genosse

Albert Memel, Gastwirt,

berstorben ist.

Die Beerdigung findet Freitag­nachmittag 3 Uhr vom Trauer­hause Pappel- Allee 132 aus nach dem in Central Friedhofe Friedrichsfelde statt. Um zahlreiche Beteiligung ersucht 246/20 Der Vorftand.

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Danksagung.

Für die rege Teilnahme bei der Beerdigung unsres lieben Baters, des Tischlers August Weide

sagen allen Freunden und Bekannten fomie den Kollegen der Firma C. Bech­ stein   unsern innigsten Dank. 4736 Im Auftrage E. Wernecke nebst Frau.

Danksagung.

Für die rege Teilnahme bei der Beerdigung meines guten Mannes fage ich allen Freunden und Be­fannten, besonders den Kollegen und den Beamten der Firma J. C. Pfaff meinen tiefgefühlten Dank. Die trauernden Hinterbliebenen. Wwe. A. Raecke.

4887L

Hiermit die traurige Nachricht,

daß unsre Tochter

Margarete

im 13. Jahre nach kurzem, schwerem Leiden sanft entschlafen ist. Die Beerdigung findet Sonnabend­nachm. 5 Uhr auf dem Emmaus­Kirchhof in Brig   statt. 4886L Familie A. Klein, Briz, Jahnstr. 48.

Berliner   Spar- und Bauverein. ( Eingetr. Genossenschaft mit beschr. Haftpflicht). Sonntag, den 24. April 1904, bormittags 92 Uhr,

in den Germania  - Sälen, Chauffeeftr. 103:

Zwölfte ordentliche

Orts- Krankenkasse der Stellmacher.

Sonntag, den 24. April, vorm. 9% Uhr, bei Herrn Wilke, Brunnenstr. 188: Ordentliche

die Veranstalter

Diese Schlüsse stüßen sich nicht etwa auf das besondere sächsische Recht, sondern auf allgemein logische Erwägungen über die Begriffe öffentliche Versammlung oder Vereinsversammlung.

Unsern aufrichtigsten Dank allen Freunden und Bekannten für die in so reicher Fülle dargebrachten Glüd­wünsche zu unsrer am 12. April statt­gehabten Silberhochzeitsfeier. 4746 Carl Scholz u. Fran.

General- Versammlung. Orts- Krankenkasse

Tages Drdnung:

1. Abnahme der Rechnung des

Sabres 1903 und Bericht der Revisoren

2. Erjazwahl eines Vorstandsmit gliedes( Arbeitgeber). 3. Die Aratfrage.

4. Verschiedene Kassen Angelegen­heiten.

Der wichtigen Tagesordnung wegen ist es Pflicht eines jeden Mit gliedes, sowie der Herren Arbeitgeber,

General- Versammlung. für pünktliches und zahlreiches Er­scheinen Sorge zu tragen. 273/1

Tages- Ordnung:

Der Vorstand.

1. Erstattung des Geschäftsberichts. A.: Heinrich Lehr, Borsitzender. unter Vorlegung der Bilanz nebst

Gewinn- und Berluftberechnung für

visionsfommission. 3. Beschlußfassung

der Drechsler und verwandten Gewerbe

Ordentliche

General- Versammlung

Montag, den 25. April, abends 8 Uhr, im Dresdener  Garten, Dresdenerstr. 43, tozu die Herren Vertreter hiermit ergebenst eingeladen werden.

Tages- Ordnung:

1. Rechenschaftsbericht. 2. Bericht

das Jahr 1903. 2. Bericht der Re- Krankenunterftükungs- und über die Genehmigung der Bilanz Begräbnisverein der Bau­und über die Bereifung über den u. gewerblich. Hilfsarbeiter s

winnes. 4. Beschlußfaſſung

Bericht des Verbandsrevisors über

Berlins   und Umgegend.

die am 21. Februar ds. Js. borge- Sonntag, 17. April, borm. 10%, Uhr, nommene Revision. 5. Bericht über

den Verband der auf der Grundlage

des

Langeftr. 65:

gemeinschaftlichen Eigentums General- Versammlung.

Zages Ordnung:

stehenden deutschen   Baugenossen­schaften. 6. Neuwahlen zum Auf­1. Abrechnung vom 1. Quartal 1904. fichtsrat. 7. Beschlußfassung über den Gesamtbetrag, welchen Anleihen der 2. Wahl eines ersten Schriftführers. Genossenschaft und Spareinlagen bei 3. Vereinsangelegenheiten und Ber­ihr nicht übersteigen sollen. 8. Be- schiedenes. schlußfassung über die Ausschließung Die Mitglieder werden ersucht zahl­bon fäumigen Genoffen. 41726 reich zu erscheinen. Neue Mitglieder werden vom 16. bis 45. Jahre auf­genommen.

Die Bilanz, sowie die Gewinn­und Verlustberechnung für das Jahr 1903 find in der Geschäftsstelle, Sidingenstraße 7, einzusehen. Der Vorstand. 2. Schmidt.

Ernst Roscher.

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Sonnabend, den 16. April fällt der Zahltag im Often aus. 37/4 Der Vorstand.

Maifeier- Abzeichen

mit verschiedenen Einlagen

des Rechnungsausschusses. 3. Bericht der Beschwerdekommission und event. Neuwahl. 4. Beschlußfassung über die Aenderungen des eingereichten Sta­tuts. 5. Aerztefrage. 6. Regelung der Beamtengehälter. 7. Verschie denes.

Der Vorstand. J. A. G. Tiedt, Vorsitzender.

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