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Demonftrationen über die großen Städte Rußlands ihre schmutzigen wohl ist ihm bekannt, daß ein Unteroffizier einen Degen bekommen Zweitens ist die Behauptung, daß der eine der Offiziere einen Gewäffer wälzte und die Socialdemokratie für einen furzen Augen hat. Zeuge befundet weiter, daß allgemein die Ansicht war, die armen Chinesen einfach über den Haufen geschoffen hat, als wahr blick ein wenig stugig gemacht hatte. Inzwischen ist ja bekanntlich Sachen wären in den erwähnten Körben fortgeschafft worden, auch erwiesen. Der Lieutenant behauptet, der Chinese hätte nach ihm diefe offizielle Poffe definitiv ausgespielt, die„ patriotischen" De- hat Fiedler damals schon den Vorfall mit der Erschießung des eine Kartoffel geworfen. Hält es ein deutscher Offizier schon für monstrationen sind von der Regierung selbst überall verboten worden Stein, Langen und albig, alles ehemalige Chinatrieger eine„ drohende Haltung", wenn jemand mit einer Kartoffel aus und nichts ist von der patriotischen Flut als übelriechender Schlamm bestätigen die Angaben im allgemeinen, doch fann niemand fagen, gerüstet nach seinem heiligen Haupte zielt. Seit wann steht denn geblieben. Dagegen wächst die socialdemokratische Aktion gegen den wo die Sachen geblieben sind, ein Zeuge bekundet noch, daß er ein- Todesstrafe darauf, wenn mit einer Kartoffel geworfen wird. Krieg und die Regierung unaufhörlich, die Verbreitung revolutionärer mal gesehen, wie zwei Lieutenants auf einen Gerade, wenn die Darstellung des eidlich vernommenen Offiziers, Aufrufe wird in allen großen Städten mit einer solchen Intensität fliehenden Chinesen wie wir als selbstverständlich voraussetzen, richtig ist, so ist diese betrieben wie noch nie zuvor. geschossen haben. Nunmehr werden als Zeugen vernommen die Niederknallung eines mit einer Kartoffel drohenden Chinesen angeblich Beleidigten, welche als Nebentläger den sämtlichen Zeugen eine Handlung, die man wahrhaftig nicht erst„ maßlos" anzuaussagen beiwohnten. greifen braucht, weil sie durch nichts zu entschuldigen ist. Wenn Lieutenant v. Bönninghausen sagt aus: Ende Dezember meldete diese That schon zulässig gewesen sein soll, was war denn überhaupt mir ein Dolmetsch, Einwohner hätten noch Waffen versteckt. Auf in China noch unerlaubt. Wir bewundern die Entschlossenheit Befehl wurde das näher bezeichnete Verließ erbrochen. Die heraus- des Offiziers, der solche Tötung eines Kartoffelwerfers anscheinend geholten Sachen sind bei der Ordonanz abgeliefert, was damit ge- als sein gutes Recht in Anspruch nimmt, und wir verstehen nicht ichehen, weiß ich nicht, auch nicht positiv, ob davon was bei den einen Richter, der da noch zu einer Verurteilung kommt und zwar Geschenken war, die ich nach Hause geschickt habe. Ich habe nichts Ein preußischer Offizier fämpft mit genommen. Die Kisten für meine Familie enthielten meine Sommer- nicht etwa des Offiziers. fachen, einen Mandarinenmantel den ich gekauft hatte und einige Pistolenkugeln gegen chinesische Kartoffeln: ein unvergeßliches Bild wertlose Geschenke. Nur die Gewehre habe ich an mich genommen aus dem Chinazuge! und sie behalten, dazu war ich aber berechtigt.
erhält der Krakauer„ Naprzod" einige Briefe, denen wir einzelnes entnehmen.
zu Krasnojarst ist in der Armee der Typhus ausgebrochen. In einer Woche wurden schon 20 Fälle, anfang März bereits 50 Fälle gezählt. Nach Irkutsk ist gemeldet worden, daß die Krankheit auch nach andren Orten übergreift. Die fibirische Bahn beginnt mit dem Bau von 67 neuen Linien, die ausschließlich für den Truppentransport bestimmt sind. Der Bau wird etwa 6-8 Monate dauern. In Irkutsk sollen große Kasernen gebaut werden. In militärischen Kreisen wird erzählt, der Krieg tönne jahrelang dauern.
Ein Soldat, der in der Trunkenheit in Irkutsk eine aufreizende Rede hielt, wurde sofort erschossen. Aus Tomsk wird geschrieben: Die Lage der dur chreisenden Soldaten ist schrecklich. Sie frieren, denn die Mehrzahl hat keine warme Kleidung. Die Ernährung ist schlecht und ungenügend. Afrika .
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Ueber den angeblichen Butschversuch in Transvaal wird der Morning Post" aus Pretoria vom Montag gemeldet: Der Bolizei ist es gelungen, den Führer und sechs Mitglieder einer Bande von 80 Holländern gefangen zu nehmen, die nach dem Leidenburg- Distrikt unterwegs waren, um Banken und Läden zu be= rauben.
Effen, 18. April 1904.( Eig. Ber.) Heute verhandelte die hiesige Straftammer gegen den ehemaligen Chinatrieger C. Fiedler von hier wegen Beleidigung der ehemaligen Mitglieder des China - Expeditionscorps Oberlieutenant Mansfeld und Lieutenant v. Bönninghausen. Der Anflage liegt folgendes zu Grunde: In einer im Januar dieses Jahres in Effen stattgefundenen Arbeiterversammlung wurde der Angeklagte bon einem nationalliberalen Redner, der die Wahrheit der in der
Mordes
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erklärte Beuge: Eines Tages stieß ich allein auf einen Trupp Chinesen, diese nahmen eine drohende Haltung an, schließlich bewarf
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Endlich ist auch erwiesen über die behaupteten Soldaten
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In diesem Punkt bleibt also der Vorgang genau so abschreckend, Der Berteidiger stellt fest, daß der Zeuge erklärte: soweit er sich ob nun die Darstellung des Angeklagten oder das Zugeständnis des erinnere, sei von den Sachen für ihn nichts eingepact worden. Offiziers richtig ist, der sich nicht einmal positiv zu erinnern vermag, Hinsichtlich des was für Gegenstände er nach Hause geschickt hat. mißhandlungen ist ja weder Anklage noch Beweis erhoben, daß Häuser niedergebrannt worden sind. Aber es sollen Borerhäuser gewesen sein und die Mandarine merkwürdige Leute diese Chinesen sollen die Erlaubnis dazu gegeben haben. Aber mit oder ohne Erlaubnis der Mandarine, auch die Niederbrennung von Privathäusern ohne strategische Notwendigkeit ist völkerrechtlich unzulässig.
mich einer mit Kartoffeln!! Ich
30g meine Pistole, schoß
und fah, wie sich der Geschossene um sich selbst drehte. Ich holte sofort einige Leute. Der Chineſe iſt nicht verscharrt, sondern fortgetragen worden. Der Verteidiger Dr. Wallach fragt den Zeugen, ob er bestimmt fagen kann, daß keine der erbeuteten Sachen in seine Risten gekommen find. Zenge: Ich selbst habe bestimmt nichts genommen.
Der Angeklagte Fiedler erklärt, daß der vom Zeugen geschilderte Borfall mit dem exekutierten Chinesen ein ganz andrer war, als der von ihm geschilderte. Bei dem Falle, den er( Fiedler) im Auge habe, sei er allein bei dem Lieutenant v. B. gewesen. Dieser behauptet, ein weiterer Fall sei freie Erfindung des Angeklagten. Der Staatsanwalt ersucht den Zeugen v. B., sich über das Niederbrennen von Häusern
auszulassen, damit in der Presse das nicht falsch bewertet werden könne.
Zeuge v. B.: Die Häuser gehörten geflohenen und hingerichteten Borern und sind mit Zustimmung der Mandarinen verbrannt worden.
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In der That: der Prozeß gleicht seinen Vorgängern. Schlimmes ist bewiesen, schlimmeres läßt sich ahnen, die Männer aber, welche sich über diese Kriegsführung empören, werden ins Gefängnis gesperrt - von Rechts wegen!
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Darlamentarifches.
Die Münzkommission hielt am Dienstagabend ihre erste Sigung ab, zu der seitens des Reichsschazamts eine größere Anzahl Probeprägungen von Fünfzigpfennigftüden mitgebracht waren, die aber allseitig ebenso wenig Beifall fanden, als die von der Regierung dem Reichstage vorgelegte Probemünze. In
focialiſtiſchen Preſſe veröffentlichten Hunnenbriefe als Schwindel hingestellt, aufgefordert, zu erklären, ob in China seitens deutscher Soldaten wirklich in der behaupteten Weise gehaust worden sei. Daraufhin erklärte Fiedler, er wisse aus eigner Kenntnis, daß gemeldet, daß Waffen verstedt worden seien. Auf meinen Befehl ist sich in China sowohl deutsche Soldaten als auch Offiziere an baraufhin besagter Gang aufgebrochen worden. Die Sachen sind Mord und Raub beteiligt hätten. Im weiteren schilderte ordnungsmäßig abgeliefert worden, der Eigentümer hat genaue Quittung darüber erhalten. Die Sachen in den Kisten, die ich nach Hause schickte, waren alles wohl erworbenes Eigentum. Damit wird die Beweiserhebung geschlossen. Der Staatsanwalt bemerkt: Dieser Prozeß ist verlaufen wie seine Borgänger, auch hier wieder sind maßlose Anschuldigungen als völlig unwahr erwiesen. Die beschuldigten Offiziere gehen makellos aus der Verhandlung hervor. Er beautrage zwei Jahre Gefängnis.
Zeuge Mansfeld , jest Hauptmann, befundet: Es war gehender Debatte
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Redner dann unter Namensnennung, daß zwei Offiziere die angeblich Beleidigten Koffer, schwer bepadt mit aus der Aufräumung feindlicher Positionen erbeuteten Rostbarkeiten, in die Heimat Münster oder Hannover -fandten und daß einer der Offiziere einen Kuli unter Umständen, die start an die Heldenthat
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des Mörderprinzen Arenberg erinnere, habe erschießen lassen.
Der Rechtsbeistand der Nebenkläger schließt sich dem An
ein
wurde betont, daß das neue Fünfzigs
pfennigstück nicht nur durch feine, ſchwer festzustellende Unter fchiede sich von den bereits vorhandenen andren Silbers und Nickelmünzen unterscheiden müsse, sondern durch ganz deutliche, die sich auf den ersten Griff schon bemerkbar machen. Abg. Na a b( Antisem.) beantragte, daß Probeplatten der Kommission vorgelegt werden sollten, welche einen Durchmesser von 22 Millimeter haben und im Verhältnis zu 600 und 750 Silbergehalt geprägt sind. Genosse Wurm beantragte, daß in der Größe des neu vorgelegten Es konnten nur die beiden genannten Offiziere als diejenigen, Fünfzigpfennigstücks Probeplatten mit einem Silbergehalt von 600 ( statt 350) hergestellt werden, die also dider wie die neuen Münzen welche solche Dinge ausgeführt haben, gemeint sein. Es erfolgte sind und daher leicht von allen andern zu unterscheiden. Da BeStrafantrag. Bereits am 23. März war Termin angefeßt. Zu der heutigen Verhandlung sind 20 Zeugen geladen, fast ausschließlich benten ausgesprochen wurden, daß solche dicke Münzen sich bequem in Rollen zusammenlegen ließen, beantragte Wurm noch, daß Probeehemalige Chinatrieger, welche in der Hauptsache, als Augenzeugen, trage an. die vom Angeklagten behaupteten Borgänge als wahrheitsgemäß Der Berteidiger des Angeklagten läßt in scharfsinniger Weise rollen( Attrappen) der von ihm vorgeschlagenen und der von der Regierung gewünschten Münze angefertigt werden. Abgg. Arendt bestätigen sollen. Fiedler will den Wahrheitsbeweis führen, obwohl die Verhandlung Revue passieren, in glänzender Dialektik führt er und Stern( L.) schlugen vor, die bisherigen Nidelmünzen zu durchder des Mordes beschuldigte Offizier einwendet, er sei von dem Stuli den Nachweis, daß der Angeklagte zu seinen Aeußerungen provoziert lochen, fand aber dafür wenig Anhänger. Der Reichsschatjekretär beworfen worden, weshalb die Erekution im Interesse der worden ist. Die einzelnen Behauptungen als wahr erwiesen, geben versprach, der Kommission die gewünschten Probeplatten und Probeallerdings nicht das Recht zu den Schlußfolgerungen des Angeklagten. rollen vorzulegen. Disciplin erforderlich gewesen sei. Aus den friegsrechtlichen Ausführungen der Nebenkläger gehe hervor, rollen vorzulegen. Die nächste Sigung, in der die Thalerfrage daß fie fich strafbarer Handlungen zwar nicht schuldig gemacht haben,( Antrag Arendt) erörtert werden soll, findet Dienstag, den 26. April, der Angeklagte habe aber nicht formell, sondern objektiv beleidigt. Da ihm hierbei der§ 193 zur Seite steht, müsse Freisprechung erfolgen. Nach ca. halbstündiger Beratung verkündete, wie ſchon in einem Letzte Nachrichten und Depefchen. Privattelegramm gemeldet, das Gericht das auf sechs Monate Ge
Nach der Anklageschrift soll der Beklagte in der fraglichen Verfammlung nach einem Referat des Lic. Mumm Berlin über Christentum und Socialdemokratie" unter anderm bemerkt haben: " Früher stand ich auch auf chriftlichem Standpunkt, durch den Chinafrieg bin ich eines andern belehrt worden." Dann sei Fiedler von einem Herrn Lummel gefragt worden, ob er denn auch zu den Mordbrennern und Plünderern gehöre, wie sie in den Sunnenbriefen fängnis lautende Ürteil. geschildert worden sind. Darauf habe Fiedler gesagt: Die Soldaten haben nicht gemordet und geplündert, wohl aber haben.
unsre Führer
das gethan. Auf weitere Anfrage foll Fiedler dann gesagt haben: Oberlieutenant Mansfeld und Lieutenant v. Bönninghausen haben awei resp. drei Stiften mit erbeuteten Sachen nach Hause geschickt. Auf eine Bemerkung wegen Bezahlung der Sachen habe der Angetlagte bemerkt: das nennen wir englischen Kauf". Auf eine direkte Anfrage, wie es sich mit dem Word verhalte, äußerte Fiedler nach der Anklage: Eines Tages hat Lieutenant v. B. mich zu einem Ausritt befohlen. Vor der Mauer verscharrte man einen toten Chinesen, diesen hatte v. B. kurz vorher ohne weiteres über den Haufen geschossen. Sodann hat Redner noch Schilderung gegeben über Soldatenmißhandlungen.
dann in die
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ftatt.
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Englisches Unterhaus.
London , 19. April. Schazkanzler Austen Chamberlain Der Staatsanwalt, der eine Strafe von zwei Jahren wegen brachte heute das Budget ein. Er legte dabei dar, der Fehlbetrag des richtig erzählter, wenn auch angeblich falsch beurteilter Thatsachen abgelaufenen Rechnungsjahres habe 5 415 000 Pfund Sterling beverhängt wissen wollte, hatte vollkommen recht, als er erklärte, der tragen. Derfelbe sei aus den verfügbaren Beträgen des Schahzamis Prozeß sei wie seine Vorgänger verlaufen. In der That, genau so. gedeckt worden, die letzteren würden durch Realisierung von noch nicht Nur ist der Herr Staatsanwalt über die Vorgänger nicht genau in Anspruch genommenen Regierungs- Obligationen eine Stärkung um unterrichtet. In keinem Falle haben sich nämlich„ maßlose An- eine Million Pfund Sterling erfahren. Für das neue Rechnungsjahr fchuldigungen als völlig unwahr erwiesen". Alle vorangegangenen feien, führt der Schaktangler aus, die Ausgaben mit 142 880 000 Prozesse sind nämlich so verlaufen: Entweder wurde der Wahr- Pfund und die Einnahmen auf Grund der gegenwärtigen Besteueheitsbeweis ausgeschlossen und wegen formaler Beleidigung ver- ein Fehlbetrag von 3 820 000 Pfund ergeben würde. Er schlage dem rungsverhältnisse mit 139 060 000 Pfund veranschlagt, woraus sich urteilt, oder der Beweis der Wahrheit wurde bis auf nebensächliche entsprechend vor, die Einkommensteuer um 1 Benny auf 1 Schilling Kleinigkeiten strikt geführt, aber es wurde für beleidigend gefunden, für das Pfund Sterling zu erhöhen, wodurch eine Mehreinnahme daß z. B. der„ Vorwärts" die zugestandene Hinrichtung von einigen von 2 Millionen Pfund erzielt werde. Ferner schlage er Erhöhung zwanzig Chinesen als etwas summarisch" bezeichnet hatte. Dafür des Theezolles um 2 Pence per Pfund vor, woraus ebenfalls gab es sechs Monate. Der Effener Staatsanwalt, der es als maß- 2 Millionen Pfund Sterling Mehreinnahme gewonnen würden. lose und unwahre Anschuldigungen empfindet, wenn die Angaben Außerdem solle der Tabatzoll folgende Neuordnungen erfahren: Es über die dunklen und fernen chinesischen Ereignisse auch nur in soll ein besonderer Zollfab von 3 Schilling 3 Pence pro Pfund auf einem Punkte mit einer nicht zwingend nachweisbaren Deutung entrippte Blätter eingeführt, der Zoll auf Cigarren um 6 Pence begleitet sind, hat nicht einmal über die früheren China - Prozesse, pro Pfund und der auf Cigaretten um 1 Schilling pro Pfund erhöht Die Feuchtigkeitsgrenze foll auf 32 Proz. hinaufgefeht deren Akten doch leicht zu beschaffen sind, korrekt berichten können; werden. Ferner sollen Steuernachlässe in drei oder vier verschiedenen so schwer ist es selbst für einen Staatsanwalt und selbst bei urkund - Abstufungen gewährt werden, durch welche die britische Tabakausfuhrlich feststellbaren Fakten sich vor unberechtigten Angriffen Industrie eine Steigerung erfahren würde. Der sich aus diesen zu hüten. Renderungen ergebende Mehreingang werde mit 550 000 ẞfund Sterling angenommen. Die gesamten Einnahmen türden nach alledem mit 143 610 000 Pfund anzusehen sein.
werden.
Diese Auslaffungen sind nicht unter Anklage gestellt! Zu den Punkten der Anklage bemerkt Fiedler zunächst folgendes: Ich habe gesagt: Nicht nur Soldaten haben geplündert, sondern auch Offiziere. Ueber den Mord habe ich gesagt: Aus der Aeußerung des Lieutenants v. B.: Da verscharrt man ihn schou, gehe eben vorbei und der Kerl grüßt nicht mal, sei zu folgern, daß der Lieutenant den Chinesen ohne weiteres erschossen hat. Es wird soBeweisaufnahme eingetreten. Der Angeklagte giebt an, am 14. September 1900 in Tientsin angekommen zu sein als Bursche des Lieutenant v. B. Am Aber, wie gesagt, der neueste Prozeß gleicht wirklich völlig den 28. Dezember sei Befehl ergangen zum Ausrücken nach Port tin Fon vorangehenden. Die Thatsachen selbst werden nachgewiesen, sie zwecks Proviantierung. An diesem Tage wurde in dem verlassenen werden aber anders beurteilt, und das Schlußergebnis ist allemal: Hause eines Mandarinen ein vermaueries Berließ aufgebrochen und Berurteilung der Person, die es gewagt, über die Kriegsführung in netenhause verlefenen Einlauf befindet sich cine Interpellation Wien , 19. April. ( W. T. B.) In dem heute im Abgeord Hieraus eine Anzahl Kisten, enthaltend Seidenstoffe, Mandarinendes Abgeordneten Breiter an den Landesverteidigungsminister, in mäntel, Waffen 2c., hervorgeholt. Lieutenant B. gab dann Befehl China ein Urteil zu äußern. Alles, was der Angeklagte in jener Versammlung berichtet hat, welcher unter Hintveis auf die in dem Buche In L. u. t. Diensten" zur Anfertigung mehrerer Kisten, die dann später unter Zollverschluß an die Adressen von Lieutenant v. B. und Oberlieutenant Mansfeld ist den Thatsachen nach zugegeben worden. enthaltene Darstellung über Vorkommnisse und Zustände in der nach Münster und Braunschweig gesandt worden sind. Es war all- Es ist wahr, daß eingemauerte Schäße bei einem Mandarinen faiserlichen und föniglichen Armee und besonders in manchen Traingemeines Gespräch, daß in den Risten ein Teil der erwähnten ausgehoben worden sind. Zu welchem Zwede, ist nicht ersichtlich; garnisonen der Minister gefragt wird, ob er geneigt fei, die in diesem Sachen enthalten war. Eines Tages wurde ich von Lieutenant v. B. man hätte doch höchstens die vorgefundenen Waffen beschlag- Buche angeführten Thatsachen, welche das größte Aufsehen hervortommandiert, mit ihm auszureiten. Gleich außerhalb der Mauer nahmen dürfen. Es ist völkerrechtlich schlechterdings verboten, Privat- gerufen hätten, strengstens zu prüfen und das Ergebnis der einzutrafen wir auf eine Gruppe Personen, die einen eigentum im Kriege fortzunehmen, und es ändert an der Völker- leitenden Untersuchung dem Abgeordnetenhause mitzuteilen. Wien , 19. April. ( W. Z. B.) Abgeordnetenhaus. toten Chinesen verscharrten. rechtswidrigkeit des Vorganges gar nichts, ob die Offiziere die aus Die ganze sechsstündige Sigung wurde mit der wörtlichen Verdem Bersted hervorgeholten Wertgegenstände sich persönlich angeeignet lefung des Einlaufs ausgefüllt. Beim Schluß der Gigung berwies oder„ an die Ordonnanz" abgeliefert haben. der Abgeordnete Biantini auf Zeitungsmeldungen, wonach die Neise
Lieutenant v. B. sagte dann: Da verscharrt man ihn. Auf einem Zuge nach Port tin Fou hat Lieutenant v. B. zweimal Häuser niederbrennen lassen.
Polizeisergeant Reißnagel als Zeuge bekundet, daß sich Fiedler, wie die Anklage behauptet, ausgelassen hat.
Es ist auch wahr, daß die Offiziere Kisten mit chinesischen des italienischen Abgeordneten Miraglia und die Entrevue in Gegenständen nach Hause geschickt haben. Von den Zeugen erinnert Abbazia beztvedt hätten, gewisse Begünstigungen für den Import Auf eine Anfrage des Verteidigers des Angeklagten, Rechts- fich aber der eine nicht, ob von den an die Ordonnanz abgelieferten italienischer Weine zu erlangen. Der Redner dringt auf Be antwortung der von ihm eingebrachten Interpellation über anwalts Dr. Wallach- Effen, über einen andern Vorgang in der Ver- Sachen einiges in die Stiften geraten sei. Es wäre doch sehr wichtig den italienischen Handelsvertrag; er fordert die Regierung auf, sammlung weiß Beuge teine Auskunft zu geben. Es kommt dieser gewesen, wenn die Adressaten der Stiften darüber bereidigt worden loyale Anfklärungen zu erteilen über die den italienischen Staatshalb zu einer Kontroverse zwischen Dr. Wallach und dem Staatsanwalt, wären, was in ihnen enthalten gewesen sei. Der andre Beuge aber männern gemachten Versprechungen. wobei letzterer scharf zurückgewiesen wird. erklärt, es sei alles wohlerworben" gewesen eine Aussage, Zeuge Lummel, derjenige, der Fiedler zu den Auslaffungen provozierte, fagt im Sinne der Anklage aus, ebenso die Pfarrer die so lange nicht allzu viel bedeutet, so lange nicht feftHasse und Klingemann, die alle in der Versammlung anwesend und was für den Erwerb bezahlt worden ist. Schließlich find ja gestellt ist, was das für wohlerworbene Gegenstände gewesen seien auch wohl die in Sanssouci stehenden astronomischen Instrumente wohl erworben.
waren.
Bernehmung der Chinakrieger.
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Als erster der erschienenen Augenzeugen befundet Thomas Neuhaus: Ich war bei Einbruch in das Verließ zu- Unter allen Umständen hätte festgestellt werden müssen, wohin gegen. Es wurden Waffen, Seidenzeuge, Mandarinenmäntel usw. denn das zugestandenermaßen und den völkerrechtlichen Gebräuchen Herausgeholt. Wohin die Sachen gekommen sind, weiß Zeuge nicht, widersprechend aufgehobene Privateigentum geraten ist.
Grubenunglück.
Philipp wurden drei Bergleute verschüttet. Zwei wurden getötet. Effen a. d. Ruhr, 19. April. ( B. H. ) Auf der Zeche Julius
Frankfurt a. M., 19. April. ( W. T. B.) Der in der Notenkreuz gasse wohnende Hausierer Bender hat heute, anscheinend in einem Anfall von Geistesstörung , zwei seiner Kinder getötet, ein drittes Kind und feine Frau schwer berlegt.