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Nr. 92. 21. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Mittwo, 20. April 1904.

Verfügung gestellt worden seien. Er habe nie mit Dr. Wittenberg zu thun gehabt. Dr. Wittenberg und die Pommernbank. Profurist or wege teilt noch mit, daß Dr. Wittenberg von Vor der 147. Abteilung des Schöffengerichts( Borsigender Amts- der Tochterbank der Bommernbant, der Immobilien- Verkehrsbant Darlehne in Höhe von 14 700 M.

verhandelt.

dem Mantel der Objektivität Artikel für diese schreibt, handelt un anständig und bestechlich. Er hoffe, daß durch das Urteil ber deutschen Journalistit ein Dienst erwiesen werde im Interesse der Wahrhaftigkeit und Ehrlichkeit.

Das Urteil.

richter Dorendorf) wurde gestern, wie wir bereits kurz mit­Angell. Bernhardt: Das Gericht tönne nicht unberücksichtigt geteilt haben, die Privatklage des Chefredakteurs der Neuen Ham- erhalten und dafür die von ihm herausgegebene Berliner Montags- herrschen. Er behaupte nach wie vor: wer so handle wie der laffen, welche Auffassungen über die Dinge in journalistischen Kreisen burgischen Börsenhalle", Dr. May Wittenberg( bertreten durch Beitung" verpfändet gehabt habe. Der Darlehnsvertrag datiere vom läger, erscheine ihm unwürdig, dem Journalistenstande anzugehören, Rechtsanwalt Dr. Deyn Hamburg) wider den Redakteur Georg 11. Dezember 1900, das Darlehn sei noch nicht zurückgezahlt. der handle journalistisch unfair und besige nicht das genügende Bernhardt( vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Werthauer) Angell. Bernhardt: Halten Sie es für wahrscheinlich, daß das der handle journalistisch unfair und befize nicht das genügende Darlehn ohne Zustimmung von Schulz und Romeid gegeben sein Bartgefühl, um als absolut integrer Mann vor der Deffentlichkeit zu Unter Anklage stand ein vom Angeklagten verfaßter Artikel in fann?- Beuge: Die beiden Herren hatten den größten Teil der stehen. Nr. 151 der Berliner Morgenpost " unter der Ueberschrift Preß- Aktien der Immobilien- Verkehrsbank in ihren Händen. forruption. Zum Pommernbank- Prozeß." Es wurden darin einige Der nochmals vorgerufene Zeuge Romeid erklärt auf Be­Der Gerichtshof hielt es für erwiesen, daß der Kläger , Ergebnisse der Beweisaufnahme im Pommernbank- Prozeß besprochen, fragen, daß er über das dem Dr. W. gegebene Darlehn und die nachdem er vom" Tageblatt" abgegangen und von der Pommern­so weit die Beziehungen einzelner Journalisten zur Bank in Frage Verpfändung der Berliner Montags- Zeitung" teine Auskunft geben bank angestellt worden war, und auch noch später verschiedene tamen, und gesagt, daß der Prozeß ein Stück Berliner Banama" könne. Er habe damit nichts zu thun gehabt und glaube, daß die Zeitungsartikel geschrieben hat, die den Interessen der Hypotheken­banken Dr. enthüllt und Journalisten gezeigt habe, die für einige Silberlinge Attien damals gar nicht mehr in seinem Besize waren.- nugen follten. Auch nachdem der Krach ein­ihre Berufsehre mit Füßen getreten haben. Dann hieß es Wittenberg behauptet, daß er das Darlehn zunächst von getreten war, habe fich der Kläger der Pommernbant warm unter anderm: Besonders Herr Dr. Wittenberg, der für Arbeiten im Privatperfonen, die er nicht nennen wolle, erhalten habe, angenommen, unter Verschweigung der Thatsache, daß er An­Interesse der Pommernbant eine jährliche Subvention von 12 000 nicht aber von der Immobilien Verkehrsbank. Das Darlehn sei gestellter der Bank war. Er habe damit die Pflichten, die einem Mark erhielt, sei schon verschiedentlich, ohne daß er darauf reagierte, dann auf die Immobilien- Verkehrsbank übergegangen. Redakteur obliegen, verletzt und der Angeklagte war zu einer Rüge der Käuflichkeit beschuldigt worden. Dr. W., der sich in verschiedenen Der Betlagte bestreitet die Richtigkeit dieser Behauptung. berechtigt. Mit dem Vorwurfe der Bestechlichkeit sei er allerdings über Stellungen bei hiesigen Tageszeitungen durch seine Unanständigkeit Zeuge Chefredakteur Dr. Arthur Levysohn erinnert sich nur, das Biel hinausgeschossen. Unter Bubilligung des Schutzes des§ 193 unmöglich gemacht habe, habe später eine übel beleumbete Montags- daß Dr. W. Differenzen mit dem Handelsredakteur des Tageblatt" habe der Gerichtshof den Angeklagten zu 75 M. Geldstrafe ev. zeitung herausgegeben. Er habe in der Hypothekenbant- Affaire eine Wiener gehabt habe, ihm ist aber nichts davon bekannt, daß er 5 Tagen Gefängnis verurteilt und dem Kläger die Publikations­mehr als bedenkliche Rolle gespielt. Er sei aller Wahrscheinlichkeit sich durch unanständiges Verhalten unmöglich gemacht habe. Die befugnis in der Morgenpost" zugesprochen. nach auch von Herrn Sanden für seine Arbeiten bezahlt worden. Differenz habe sich daraus ergeben, daß Dr. Wiener dem Kläger un­Er habe als Vorsitzender der verkrachten Deutschen Grundschuldbant lauteren Wettbewerb bei der Münchener Allgemeinen Zeitung" zum fungiert, als sich für diesen Posten tein anständiger Mensch finden Vorwurf machte. ließ. Bebauerlicherweise sei er noch heute Angehöriger des Journalisten feiner Anstellung bei der Pommernbank Artikel für das Berliner Angell. Bernhardt behauptet, daß Dr. W. auch noch nach standes, er sei bestechlich 2c. 2c. Dr. Wittenberg: Er sei Angestellter der Pommernbant Tageblatt" geschrieben habe. Dr. Wittenberg bestreitet dies. gewesen, nachdem er seine journalistische Thätigkeit aufgegeben. Er fei gerade aus dem Tageblatt" ausgeschieden, um die Stellung bei der Bommernbant anzutreten. Im übrigen habe Dr. Levyjohn stets feine Kollegialität anerkannt.

Er habe

12 000 M. Gehalt

Bekommen und die Aussicht gehabt, später in die Direktion einzu­treten. Er habe niemand berheimlicht, daß er wissenschaft­licher Hilfsarbeiter der Pommernbank sei, sämtlichen Interessenten fei dies bekannt gewesen. Er habe keine Artikel zu Gunsten der Bommernbank zur Zeit seiner Anstellung bei derselben in die Zeitungen lanciert.

berwerten.

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Voffischen Zeitung". Zu seiner Zeit habe der Kläger einige volks­Zeuge Redakteur Auburtin war früher Handelsredakteur der wirtschaftliche Artikel für den Handelsteil der Voffischen Beitung" geschrieben. Er glaubt nicht, daß Artikel über die Hypothekenbanten sich darunter befunden haben.

Angell. Bernhardt betont nochmals, daß Dr. Wittenberg zu gleicher Beit, als er Aufsichtsrat der Grundschuldbank wurde, Heraus­geber der" Montags- Zeitung" war. Hierauf wird Chefredakteur

Vollrath als Sachverständiger

Angell. Bernhardt: Letzteres sei nicht wahr. In der Bu­funft" habe er noch kurz vor dem Zusammenbruch einen Artikel über Sanden und die Pommernbant veröffentlicht, ohne daß Maximilian Harden oder ein andrer etwas von seinem Anstellungs­verhältnis gewußt hat. Zu gleicher Zeit habe sich der Kläger auch darüber bernommen, ob Dr. Wittenberg die Pflichten des journa in seiner Montagszeitung als unbeeinflußter Kritiker der Pommern- listischen Anstandes verlegt habe. Er bekundet: Ihm erscheine es bank aufgespielt, obgleich er für 12000 M. von Herrn Romeid nicht genügend aufgeklärt, ob der Privatkläger während der Dauer engagiert worden war, nachdem er eine Stellung mit viel geringerem feines Verhältnisses zur Pommernbank Artikel geschrieben hat, die Gehalt beim Berliner Tageblatt" aufgegeben. Er habe zweifellos den Interessen der Bommernbank dienten. Wäre dies der Fall die Aufgabe gehabt, bestimmte Artikel im Interesse der Bommern und es wäre den Redaktionen dabei verschwiegen worden, daß bant zu lancieren. der Verfasser Angestellter der Bank sei, so würde dies unfair sein. Rechtsanwalt Dr. De hn bestreitet dies. Der Angeklagte habe nie In folchen Dingen müsse das journalistische Feingefühl das behauptet, daß er jede schriftstellerische Thätigkeit aufgegeben habe. entscheidende Wort sprechen, ob sich jemand für befangen hielt und Niemand werde es ihm auch verbieten können, voltswirtschaftliche pb über die Herkunft seiner Artikel nicht ein falscher Schein ver­Kenntnisse, die er sich in seiner Stellung erworben, publizistisch zu breitet wird. Man könne unter Umständen mit Fug und Recht einen von einem Bankier herrührenden Artikel aufnehmen, wenn es fich Vorf.: Der springende Punkt set der: Hat die Deffentlichkeit beispielsweise darum hantele, eine unberechtigte Börsenpanit zu gewußt, daß der Kläger Angestellfter der Bant ist? Hemmen. Wenn aber jemand zu dem Redakteur komme und so thut, Rechtsanwalt Dr. Dehn: Der springende Punkt sei der, ob als ob er ein ganz uninteressierter objektiver Beurteiler ist, und es der Kläger für seine Thätigkeit in der Presse 12 000 m. erhalten nachher herauskommt, daß er im Dienste der Gesellschaft steht, der er hat, ob er die wissenschaftlichen Artikel, die er veröffentlichte, für die mit seinem Artikel beispringt, so muß sich der Redakteur darüber Bommernbant geschrieben hat. Das sei ganz und gar nicht der Fall. beschwert fühlen, daß ihm dies verschwiegen wurde. Auf weiteres Angell. Bernhardt: Dr. W. habe bei seiner Broschüre über Befragen erklärt der Sachverständige: Wenn die hier berührten Mündelgelder und Sypothekenbanken" fich nur als Docent der Nebenumstände bei dem Herausgeber der Zeitung Blaz greifen, fo Staatswissenschaft an der Humboldt- Akademie" bezeichnet. In der müsse das selbstverständlich das Vertrauen der Abonnenten erschüttern, legten Generalversammlung nach dem Zusammenbruch der Medlen- wenn sie glauben, unparteiische Beurteilung öffentlicher Dinge zu er­burg- Strelitzschen Hypothekenbant habe sich der Kläger als unab- halten und es wird ihnen verschwiegen, daß der Herausgeber An­hängiger Aktionär und Journalist geriert, während er als Herold der gestellter einer Bank ift. Hauptsache für die Beurteilung der persön Pommernbank auftrat. lichen Seite sei natürlich ob die Herren die Artikel, mit denen fie ihre Leser regalieren, wider besseres Wissen geschrieben haben. Angell. Bernhardt: Ist es nicht allgemein journalistisch un­erlaubt, daß der Herausgeber eines Blattes in einem Anstellungs­verhältnis zu einer Bank steht?

Der Kläger erwidert, daß er als

ganz unabhängiger Aktionär

auf Wunsch einiger Herren der Versammlung beigewohnt habe. Dies wird von der Gegenseite bestritten.

Dr. Wittenberg und sein Verteidiger führen wiederholt aus, daß er allerdings journalistisch thä.ig gewesen sei, aber nicht für die Pommernbant. Seine Anstellung bei der letzteren habe mit feiner journalistischen Arbeit absolut nichts zu thun gehabt.

Auch dies wird vom Angeklagten und dem Rechtsanwalt Dr. Berthauer bestritten. Es habe im Interesse der Pommern bank gelegen, die Deffentlichkeit in Bezug auf die Hypothekenbanten zu beruhigen. In diesem Sinne habe Dr. W. geschrieben, ohne baß jemand wußte, daß er Angestellter einer solchen Bant war. Das fei ein unanständiges Verfahren.

Rechtsanwalt Dr. Dehn: Der Angeklagte habe dem Kläger Bestechung vorgeworfen. An ihm sei es, zu betveisen, daß Dr. W. die 12 000 m. erhalten habe, um die Deffentlichkeit irre zu führen. Angeflagter Bernhardt: Der Begriff der Bestechung dürfe nicht so eng gefaßt werden. Es sei eine feststehende journalistische Regel, daß ein Artikelschreiber als bestochen gilt, der gegen Entgelt im Interesse eines Dritten, der ihm das Geld giebt, Artikel in die Zeitung lanciert. Hierauf beginnt die Beweisaufnahme. Als erster Zeuge wurde

Direktor Romeid,

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Sachverständiger Vollrath: Das läßt sich nicht allgemein bejahen. Ebenso gut, wie ein Bäcker Müller eine Zeitung für Bäcker herausgeben kann, fann auch eine Bant eine Zeitung haben. Haupt­fache sei immer, daß die Redakteure nicht ihre beffere Ueberzeugung verkaufen. Etwas andres sei es, wenn jemand nach außen hin als absolut objektiver Mann auftritt und thatsächlich Angestellter einer Bank sei. Das sei bedenklich.

Sachverständiger Schweiger schließt sich diesem Gutachten im allgemeinen an.

Angell. Bernhardt: Der Kläger habe trotz seiner Anstellung bei der Pommernbank seine Stellung bei der Zukunft" beibehalten und es sei dann noch die Montags- Zeitung" hinzugekommen. Rechtsanwalt Dr. Werthauer: Der springende Punkt sei, daß der Kläger zu einer Zeit, wo er noch von der Bank Geld bekam, Artikel für die Bant geschrieben habe. Der Verteidiger verweist auf einen Artikel in der Zukunft" unter dem Titel" Hypothekenretter", ferner auf einen Artikel, der von Dr. W. am Tage nach der Ver­haftung gefchrieben fei, sowie noch auf andre Artikel, die unter fcharfen Ausfällen gegen das Berl. Tagebl." für die Pommernbank

eintraten.

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Aus Induftrie und Handel.

Der Geschäftsbericht der Gesellschaft für elektrische Hoch­und Untergrundbahnen.

haben wir schon fürzlich fura mitgeteilt; weitere Einzelheiten bringt Die hauptsächlichsten Ergebnisse des Betriebes im Jahre 1903 kurz der soeben von der Verwaltung der Gesellschaft versandte Geschäfts­Hoch- und Untergrundbahn, als auf der Flachbahnstrecke Central­bericht, der deutlich erkennen läßt, daß sowohl der Verkehr auf der Viehhof- Warschauer Brücke sich im letzten Jahre recht gut ent­widelt hat. Während im Jahre 1902 die Bahn insgesamt nur von 20 041 004 Fahrgästen benutzt wurde, haben sie diesmal 32 136 112 Personen benutzt, und die Einnahmen aus dem Berkehr stiegen von 2415 564 M. auf 3 818 077 M. Die Betriebskosten stellten sich auf 2002 525 M. Nach Abzug verschiedener Stücklagen( für den Tilgungsfonds der Bahnanlage= 72 000 M., Erneuerungsfonds = 425 000 m., außergewöhnliche Betriebsausgaben 100 000 M.); vortrages) bon 1 150 475 m., von welchem 57 245 W. dem geſetz­bleibt ein Reingewinn( mit Einschluß des vorjährigen Gewinn lichen Reservefonds zugeführt und 1 050 000 für eine 3/ prozentige Dividende auf das bekanntlich 30 Millionen Mart betragende Aktien­kapital verwendet werden sollen, während 43 229 M. auf neue Rechnung vorgetragen werden. Infolge des zunehmenden Verkehrs bedurften die Anlagen für Die Stromerzeugung eine Eriveiterung. Es wurde für das Kraft­werk eine fünfte Dampf- Dynamomaschine von 1200 Pferdekräften Mindestleistung und 1500 Pferdekräften Höchstleistung beschafft, deren Aufstellung nahezu beendet ist. Einschließlich dieser neuen Maschine 1200 Pferdekräften und 2 Dampfdynamos von je 1200 bis 1500 verfügt die Gesellschaft über 3 Dampfdynamos von je 900 bis Pferdefräften, außerdem über 1 Accumulatoren- Bufferbatterie von 1000 Ampère- Stunden Kapacität.

Tottenburg bis zur Bismardstraße und zum Wilhelmplak, sowie vom Betreffs der geplanten Erweiterungslinien vom Knie in Char­Potsdamer Bahnhof bis zum Spittelmarkt heißt es im Geschäfts­

bericht:

Senie durch die Vismarastraße und Sesenheimerstraße zum Wilhelm­Die Fortsetzung der Untergrundbahn in Charlottenburg bom plaß ist weiter vorbereitet worden. Die Bauausführung kann erst beginnen, wenn das Straßenland der Bismarckstraße, deren Ber­breiterung jetzt in Angriff genommen ist, uns für die Bahnstrecke zur Verfügung gestellt sein wird. Die Verhandlungen wegen der Ver­längerung der Untergrundbahn nach dem Play B in Westend werden bei Weiterführung der Bahn in wenig bebaute Gegenden auf den hoffentlich zu einem befriedigenden Ergebnis führen; wir stellen uns Standpuntt, daß wir zwar zunächst einen unmittelbaren Nugen und daß uns daher die Interessenten für ein etwaiges Betriebsdeficit daraus nicht erstreben, gegen einen Schaden aber gesichert sein müssen, während der Jahre, in denen der Verkehr sich erst allmählich ent­videlt, fowie für eine mäßige Verzinsung der Kapitalien auf­aufommen haben.

Botsdamer Platz durch die Voßstraße und Mohrenstraße zum Spittel­Wegen Verlängerung der Untergrundbahn in Berlin vom markt liegen der Stadtgemeinde Berlin die Pläne und ein Vertrags­entwurf vor, auch sind verschiedene für die spätere Durchführung der Linie notwendige Maßnahmen schon jest getroffen worden. Gegen die Erteilung der Zustimmung der Stadtgemeinde Berlin für diese Linie sind von der Aktiengesellschaft Große Berliner Straßen­bahn" Einwände geltend gemacht worden, wegen deren Beseitigung die Stadtgemeinde Berlin die Feststellungsklage erhoben hat.

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3. Wagenklasse Frühverkehrstarten zu ermäßigten Preisen und für Bekanntlich ist endlich die Bahn dazu übergegangen, für die die Mitbenußung der Flachbahn Uebergangskarten auszugeben. Da gegen sträubt sie sich noch immer, Monatsfarten einzuführen, obgleich fich deren Ausgabe bei ihr sicherlich als ebenso vorteilhaft erweisen würde wie bei andren Verkehrsgesellschaften. Der Geschäftsbericht läßt leider diese Frage ganz unberührt.

Dr. Wittenberg erklärt, daß diese Artikel geschrieben waren, als sein Verhältnis zur Pommernbank schon gelöst war und daß sie Der deutsche Außenhandel im Jahre 1903. Das Statistische ber aus der Untersuchungshaft vorgeführt wird, vernommen. Er be- den Zweck hatten, hegerischen lebertreibungen entgegenzutreten und Amt veröffentlicht die endgültigen Ein- und Ausfuhrwerte bes die wahre Sachlage festzustellen. Rechtsanwalt Dr. Werthauer fundet: Dr. Wittenberg ist auf mehrjährigen Vertrag und einem Jahresgehalt von 12 000 m. als wissenschaftlicher Beirat für die bleibt dabei, daß die Artikel zu einer Zeit geschrieben worden, als Specialhandels des deutschen Bollgebiets im letzten Jahr. Die bald nach Schluß eines jeden Jahres in den Monatlichen Nachweisen" Bommernbank engagiert worden. Er hatte diejenigen organisatorischen das Anstellungsverhältnis noch nicht gelöst war. Nach Verlesung der Artikel äußert sich Sachverständiger BoII- beröffentlichten Wertberechnungen find bekanntlich nur vorläufige Arbeiten zu machen, die mit der neuen Reichs- Hypothekengesetzgebung zuſammenhingen. Seine etwaige journalistische Thätigkeit hatte mit rath bazu: Die Tendenz der Artikel gehe ja dahin, von der Biffern, die lediglich dazu dienen sollen, einen gewissen Anhalt für dieser Anstellung absolut nichts zu thun. Er habe nie den Auftrag Pommernbank die Gefahr des Zusammenbruchs abzuwenden. Un- die Beurteilung der leztjährigen Sandelsgestaltung in ihrem Ver­dieser Anstellung absolut nichts zu thun. Er habe nie den Auftrag angenehm müsse darin die Schärfe auffallen, mit der der Kläger hältnis zu den früheren Ergebnissen zu liefern. Es werden bei diesen gehabt, zu Gunsten der Pommernbank Artikel in Zeitungen zu lancieren. Er hatte absolut keine Anweisung, die Wünsche, die die gegen den Teil der Presse vorging, der damals andrer Ansicht war Da aber die Breise fast aller Waren sich ständig verändern, ergiebt diese er. Er selber lege in einen außerordentlich stengen Sypothekengesetzes hatten, journalistisch in ben Zeitungen zu Maßstab an die Gefimmungstüchtigkeit der Blätter, er ſelbſt ſei aber Bald nach der Feststellung der ein- und ausgeführten Mengen werden

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vertreten. Angeklagter Bernhardt: Sie haben doch als Chef ertvartet, daß er Ihre Interessen vertrat?

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Angestellter einer Bank gewesen,

deshalb Sachverständigen- Kommissionen einberufen, die nach der Beuge Romeid: was nicht bekannt war. Das sei störend. Da dieses Anstellungs- Preisbewegung im legten Jahre für die verschiedenen Waren die Aber nur im Rahmen seiner Funktionen. Ich hatte Dr. W. aus verhältnis verschwiegen worden, tönne man auch nicht sagen, daß neuen Grundpreise, die sogenannten Einheitsfäße, feststellen, und einer Reihe von Artikeln kennen gelernt, die er im Berliner Tage- die Artikel ideale Zwecke verfolgten. nach diesen Säßen werden dann Ein- und Ausfuhrwerte berechnet. blatt" veröffentlicht hatte, und ihn für den geeigneten Mann ge- Die Beweisaufnahme wird hiermit geschlossen. Diese Preisfeststellungen und Berechnungen sind jezt erfolgt. Das halten, die wissenschaftlichen Arbeiten zu übernehmen, die das neue Rechtsanwalt Dr. Dehn: Hier fomme es im wesentlichen auf nach hatte die Einfuhr des deutschen Zollgebietes im Jahre 1903 Hypothekenbankgesez mit sich brachte. Ich habe nicht einmal gewußt, die Behauptung an, daß Dr. Wittenberg für seine journalistische einen Wert von 6321,5 Millionen Mark gegen 5805,8 Millionen Mark ob und wie Dr. W. journalistisch thätig war? Rechtsanwalt Thätigkeit von der Pommernbant 12 000 Mart erhalten habe im Jahre 1902. Das Jahr 1903 hat damit nicht bloß das Vorjahr Dr. Dehn: Dr. Wittenberg hatte doch auch wiederholt für die und bestochen worden sei. Ob Dr. Wittenberg forrekt oder um 515,6, sondern selbst den Höchststand des Jahres 1900 um Bommernbant Berhandlungen mit den Behörden zu führen? nicht forrett gehandelt habe, stehe nicht im Vordergrunde. Es 278,4 Millionen Mark überholt. Der Edelmetall- Wert betrug Beuge: Ja! sei eine Gefängnisstrafe angebracht. 1903 318,5 gegen 174,8 Millionen Mark im Vorjahr, so daß als Der kommissarisch bernommene Direttor Tangen weiß, daß Rechtsanwalt Dr. Werthauer: Die Behauptungen des An- Warenwert für 1908 6002,9 Millionen Mark verbleiben( 1902-5681 ein Vertrag mit Dr. Wittenberg abgeschlossen worden und daß er in geflagten seien in der Hauptsache bewiesen. Den Begriff der Be- Millionen Mart). der Abteilung des Direktor Romeid thätig war, aber nicht als stechung" dürfe man nicht zu eng faffen. Er behaupte, daß der Kläger , Die Ausfuhr stellt sich für 1903 auf 5130,3 gegen 4812,8 Journalist. Ats 1901 die Krisis der Bank eintrat, ist der Vertrag obgleich er 12 000 m. bezog, fein Angestellter der Bank war. Er Millionen Mark im Jahre 1902, der Warenwert( ohne Edelmetalle) gelöst worden. Die Eintragung des Gehalts in das Geheimbuch habe sich durch seine Beziehungen zur Bant zweifellos in seinem auf 5016,6 gegen 4677,8 Millionen Mark. Gegenüber den vorläufigen ist auf Anweisung des Direktors Schulz geschehen. Urteil beeinflussen lassen und seine schriftstellerische Werten machen diese endgültigen Werte in der Einfuhr 22, in ber Zeuge Kommerzienrat Eduard Sanden erklärt auf Befragen: Thätigkeit im Interesse der Bank ausgeübt. Wer derartige Gelder Ausfuhr 35 Millionen Mark mehr aus. Ihm sei nichts davon bekannt, daß Dr. W. Artikel für ihn ge- bezieht, darf das Publikum, welches feine Leser darstellt, darüber Der Gesamtaußenhandel des Zollgebiets( Ein- und schrieben oder daß er demselben Artikel honoriert habe. Auf nicht täuschen. Hier handle es sich um Anstandsfragen der Presse. Ausfuhr im Spezialhandel zusammen) zeigt daher im Jahre 1903 weiteren Vorhalt behmdet der Zeuge: es sei ihm nicht erinnerlich, Ein Mann, der Angestellter einer Bank war, durfte nicht Zeitungen den höchsten bisher dagewefenen Stand von 11,45 Milliarden Mark, daß Dr. W. Geld oder sonstige Bezüge von der Preußenbank erhalten Artikel zusenden, die das Gebiet jener Bant betrafen. Berneine der fast 8 Proz. mehr als im Jahre 1902 mit 10,6 milliarden und über habe oder daß ihm für die Broschüre: Mündelsicherheit der Gerichtshof diesen Saz, so würde er damit sagen, daß ein Journalist 6 Broz. mehr als der vorher höchste Stand des Jahres 1900 mit Hypothekenbant Papiere" Gelder seitens der Preußenbank zur zweien Herren dienen darf. Wer als Kommis einer Bank unter rund 10,8 Milliarden. Die erste Stelle im deutschen Außenhandel

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