Briefkaften der Redaktion. Juriftifcher Teil.
fegensreich wirkt, wenigstens in Erweiterung der Kenntnisse der mann die Abhaltung des Sühnetermins ab. In der hierbei ge- Wald gefahren, um Langholz zu holen. Bei dieser Beschäftigung Schüler. Die Schattenfeiten, die sich bei obgligatorischem brauchten Aeußerung erblickte die Frau gegen sich eine grobe Be- wurde dem Mann die Hand so furchtbar zerquetscht, daß er starb, Fortbildungsschul- Unterricht zeigen, find aber auch ganz beachtenswert. Teidigung. Sie richtete daher sowohl gegen den Schiedsmann, als ohne das Bewußtsein wiedererlangt zu haben. Zur Zeit haben in Berlins Umgebung erst Rummelsburg , Weißensee auch gegen den Gemeindevorsteher an deren vorgesezte Behörde eine und unfre Gemeinde Obligatorium. Die Schulzeit ist Wochentags Beschwerde. Der Erfolg dieser Beschwerde war ein Strafantrag Mort am Dienstagabend in Toronto ( Kanada ) in der King, der Ein verheerendes Feuer wütete nach einer Meldung aus New von 7 bis 9 Uhr abends. Für den größten Teil der Schüler wegen Beleidigung gegen die Arbeiterfrau, von seiten des Landgerichts- York am Dienstagabend in Toronto ( Kanada ) in der King-, der ist es taum möglich, zu dieser Zeit ordnungsgemäß zur Schule zu Präsidenten als des Vorgesezten des betreffenden Schiedsmanns. Nacht weiter ausgebreitet, der Schaden wird auf sechs Millionen Wellington - und der Vorkstraße; das Feuer hat sich während der erscheinen. Rußig und schmutzig rennen diese jungen Leute von der In der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht zu Gumbinnen Nacht weiter ausgebreitet, der Schaden wird auf sechs Millionen Arbeitsstelle zur Bahn. Dann geht's im selben Tempo nach der elter - hat, wie es im schriftlichen Urteil steht, der beleidigte Schiedsmann Dollar geschäßt. lichen Wohnung und von dort nach oberflächlicher Reinigung, oftmals ohne glaubwürdig bekundet, daß er die ihm in der Beschwerde zu Last warmes Abendbrot, zur Schule. Wer tagsüber nur von Brot leben gelegte Aeußerung nicht gethan hat. Daher wurde die Frau zu muß, freut sich auf das warme Abendessen, und hier wird der junge einer Woche Gefängnis verurteilt. Jit der Be Mensch gezwungen, erst noch zwei Stunden zu lernen. Wo soll da gründung dieses Urteils heißt es: daß die Angeklagte die Beleidigung noch Lernfreudigkeit herkommen? So lange nicht Berlin und die gegen besseres Wissen begangen hat, hat nicht angeommen werden großen Vororte Obligatorium einrichten, wird dieser Mißstand nicht fönnen; es mußte zu Gunsten der Angeklagten angenommen werden, besser. Beschwerden wegen zu später Entlassung der Schüler aus daß sie eine Aeußerung des Schiedsmann, der zur fraglichen Zeit der Arbeit werden mit Entlassung, d. h. Brotlosmachung des Be- erregt war, in ihrer Erregung bei der Wahrnehmung des Termins treffenden, beantwortet. Wiederholt ist es vorgekommen, daß auch misverstanden hat. Unter der Berücksichtigung der Tragweite Schüler bestraft wurden, weil sie die erforderlichen Bücher nicht der Beleidigung erschien als Sühne der That die verordnete Strafe herbeischaffen konnten. Wir haben am Mittwoch über solche Fälle angemessen. berichtet. Unentgeltliche Lieferung der Lernmittel ist unbedingt erforderlich. Der Jahresetat der Fortbildungsschule beträgt 4380 M., darunter 280 M. für Prämien an fleißige Schüler.
Gerichts- Zeitung.
Was aus Ringkämpfen" herauskommen kann, zeigte eine Anflage tegen Totschlages, die den Steinschläger Rudolf Schwelens gestern vor das Schwurgericht am Landgericht II führte. Am 16. Januar holten sich die auf der Chausseeneubau- Strecke zivischen Nassenheide und Liebenwalde beschäftigten Steinschläger und Arbeiter ihren Lohn in der Schreiberschen Gastwirtschaft zu Freienhagen . Sie befanden sich daselbst im Vorderzimmer, während im Hinterzimmer ein Gesangverein tagte. In der Bierlaune kam es zwischen den Steinschlägern zu Scherz- Ringkämpfen, bei denen der Besiegte die Pflicht hatte, Getränke zum besten zu geben. Ueber den Ausgang einer dieser Kämpfe tam es zu einem Streit zwischen den Ringenden und daraus entwickelte sich eine Rauferei zwischen diesen. Als einige andre Anwesende sich anschickten, thätig in den Streit einzugreifen, ging auch der Angeklagte in die Gruppe hinein, um die Leute auseinander zu bringen. Er wurde dabei von dem Steinschläger Schibilski bei der Brust gepackt und zurückgeschoben und versezte seinem Gegner einen Schlag gegen den Kopf. Das war der Anfang zu einem sehr erbitterten Stampf zwischen dem Angeklagten und dem Schibilski. Letzterer wurde nach der Thür zu gedrängt und der Angeklagte soll mit einem Bierglas nach ihm geschlagen haben. An der Thür hielt sich Schibilsti mit der linken Hand fest, zog mit der Rechten Hand sein Messer und schlug damit auf die in seiner Umgebung stehenden Personen los. Dann schickte er sich zur schleunigen Flucht an, der Angeklagte soll nun aber auch sein Messer gezogen und in dem Augenblick, als Schibilski zur Thür hinausdrängte, von hinten mit aller Wucht ihm das Messer in den Rücken gejagt haben. Der Verlebte lief noch etiva 60 Schritte weiter und fant dann tot zu Boden. Der Stich war in die rechte Lunge gebrungen und hatte eine Blutung in dem rechten Bruftfellraum zur Folge gehabt. Der Angeklagte gab den Thatbestand im allgemeinen zu, behauptete aber, daß er der Angegriffene gewesen sei und fich Habe verteidigen müssen. Rechtsanwalt Dr. Sch to indt plädierte auf Notwehr, die die Geschwornen auch als vorliegend erachteten und infolgedessen die Schuldfrage verneinten. Es erfolgte dem gemäß die Freisprechung des Angeklagten.
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Einen Bescheid darüber, ob der Gemeindevorsteher berechtigt war, die Größe des Papiers zu der Vollmacht vorzuschreiben und den Stempel dazu zu verweigern, hat die Frau nicht erhalten. Ebenso geht nun natürlich der Besizer straflos aus, der den Sohn der zu einer Woche Gefängnis verurteilten Frau in roher Weise gemißhandelt hat. Wieviel Socialdemokraten mag dieser beachtenswerte Rechtsfall züchten?
Die juristische Sprechstunde findet täglich mit Ausnahme des Sonnabends
on 7 bis 9½ Uhr abends statt. Geöffnet: 7 Uhr. verheirateter Personen verschiedenen Geschlechts einschreiten, wenn das 2. 2. Die Polizei kann in Breußen gegen das Zusammenwohnen uns Zusammenwohnen Aergernis erregt. M. R. 10. Nein. R. O. 72. Benn Sie nicht erben, sondern der Erbschaft entsagen, so hasten Sie auch nicht für die Schulden. Bei Lebzeiten kann Ihre Mutter Ihnen Schenkungen machen oder Sachen verkaufen.- Luckenwalde . Durch Ortsstatut kann Bürgergeld eingeführt werden. Das Bürgers
Krankenkassenbeiträge als Betriebskapital. Das Landgericht obr Das Landgericht Stettin hat am 23. Oktober v. J. den Buchdruckereibesizer Mar Gitner von der Anklage des Vergehens gegen das Krankenversiche rungs- Gesez freigesprochen. Er machte seinen Arbeitern die üblichen Abzüge für die Beiträge zur Ortskrankenkasse. Vom November 1902, wo er in Zahlungsschwierigkeiten geriet, bis Juli 1903 lieferte er diese Beiträge nicht an die Krankenkasse ab. Diese untersagte ihm die weitere Einziehung der Beiträge und gab ihm auf, dies durch Aushang seinen Arbeitern bekannt zu geben. Der Angeklagte zog aber weiter die Beiträge ab und behielt fie für sich, bis er wieder in bessere Vermögensverhältnisse tam, worauf er die Beiträge bis auf einen fleinen Rest nachzahlte. Das Gericht hat das Verfahren des Angeklagten nicht als strafbar angesehen. Die Revision des Staatsanwalts wurde vom Reichsanwalt als begründet angesehen. Das Urteil beruhe auf vollständiger Verkennung der Bestimmungen des Krankentassenversicherungs- Gesetzes. Das Landgericht spreche den Angeklagten frei, weil nicht erwiesen sei, daß der Angeklagte die Beiträge nicht habe an die Kasse abführen wollen, und daß er sich einen Vermögensvorteil verschaffen wollte. Das sei aber doch gerade alles erwiesen. Das Reichsgericht hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück.
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Vermischtes.
Ueber einen neuen Lawinensturz mit furchtbaren Folgen wird aus Turin gemeldet: Gestern zerstörte in der Gemeinde Progelato eine Lawine eine Anzahl Hütten, in denen Bergarbeiter Unterkunft gefunden hatten. Ungefähr hundert Arbeiter wurden verschüttet, von denen sich nur 25 retten konnten. Heute morgen versuchten die Anwohner, unterſtügt von Truppen, trotz des herrschenden Unwetters zu der Unglücksstätte zu gelangen, um den verschütteten Arbeitern zu Hilfe zu kommen. Bei dem Lawinensturz vom Spiphorn bei Brix( Wallis ), wurde der Weiler Mühlebach verschüttet. Bon 20 Personen, die in den Betten von dem Unglück überrascht wurden, kamen 13 um. Ein weiteres Lawinenunglück wird wegen der ungeheueren Schneemassen und des ungewöhnlich warmen Wetters befürchtet.
Das
eine Steuer einzuziehen.
wird
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Niederlaufik. Nein.
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H. N. 21. Anspruch auf Rente steht Ihnen nicht zu. A. B. Die Höhe der" Rente" entspricht leider dem Gesetz. Schäfer. Wenn keine schwere Folge eingetreten ist, zwei Monate. A. W., Grünau . Ob Unfallzuschuß stattfindet, hängt von der Höhe des ortsüblichen Tage lohnes usw. ab. An welchem Drt hat das Unglück stattgefunden? Wie hoch ist der dem Krankengelde zu Grunde gelegte Lohn? Ullrich. Schrift liche Antwort nicht erteilt. Für die Klage zuständig ist das Amtsgericht. 5. A. 4. In der Regel haben Eltern für ohne ihre Genehmigung gemachten Schulden ihrer Kinder nicht zu haften. 2. B. 100. 1. Der außereheliche Vater ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch keineswegs nur zu einem Beitrag zu den Kosten der Erziehung und des Unterhaltes, sondern zur Zahlung des vollen Betrages des Unter haltes verpflichtet. Der Unterhalt umfaßt den gesamten Lebensbedarf sowie die Kosten der Erziehung und der Vorbildung zu einem Beruf. Die Höhe der Alimente richtet sich nach der Lebensstellung der Mutter. Be ftimmte Säße tennt das Gesetz nicht. In der Praris werden häufig nur unzureichende Säße zuerkannt. Die Unterhaltspflicht umfaßt auch die Krankheits- und Kurtoften. Haben Sie noch nicht bestimmte Säße ausgeflagt, so können Sie auf Erstattung der hierfür verauslagten Kosten oder auf Befreiung von der diesbezüglichen Zahlungspflicht lagen. Die Alimente sind an den Vormund zu zahlen. 2. Der Mutter steht ein Anspruch auf Ersatz ihrer Entbindungskosten und der Sechswochenfosten zu. Außerdem fann die Mutter auch diejenigen Aufwendungen ersetzt verlangen, die etwa infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung und andres notwendig waren. C. W. B. Bersicherungspflicht dürfte in Ihrem Fall als vorliegend nicht anzunehmen sein. Sie erhalten für Ihren speciellen Fall genaueren M. K. 29. Hinter Bescheid auf dem Magistratsbureau Breitestr. 20 a. legen Sie die Miete und lassen Sie den Wirt und dessen Gläubiger fich Wolf. Im Rechtswege allein um die Empfangsberechtigung streiten. würden Sie vom Fiskus Ersatz des Schirmes nicht erhalten. Sie können lediglich den Instanzenzug beschreiten. P. S., Nixdorf. An das Standesamt. O bis 5 Uhr) eventuell Schadensersab können Sie verlangen. Schaub. 1. und 2. Sie können den Antrag auf Bestellung eines Pflegers für Sie zur Wahrnehmung Ihrer Interessen gegen Ihre Mutter bei dem deutschen Gericht stellen. 3. Nein. 4. Ja.. B. 104. In der letten Freitagsnummer ist ausführlich dargelegt, was für die Steuerveranlagung in G. 5. 48. Ja. Hühnerfreund 100. Der Abzug zu bringen ist. Nachbar wäre schadensersatzpflichtig. M. 224. Sie sind zum Ersatz des in Ihrem Lotal abhanden gekommenen Stades in der Höhe des Wertes des Rades verpflichtet. D. 2. 77. Krankenversicherungspflicht liegt nicht vor. Reinemachefrauen sind invaliditätsversicherungspflichtig, wenn sie in dauerndem Dienstverhältnis zu einem oder mehreren Arbeitgebern im Haushalt zu ges wissen Zeiten Dienste verrichten. Sie find dann nicht flebepflichtig, wenn sie solche Dienste zwar regelmäßig, aber bei unbestimmt vielen Arbeitgebern je nach Bedarf und Nachfrage verrichten und daher als selbständige Unter M. M. 1. Ja. 3. Nein. nehmer erachtet werden. F. D. Niemals.
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vermietung( 98. Zutritt zu angemessener Belf aweds weiter
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Witterungsübersicht vom 20. April 1904, morgens 8 Uhr.
Stationen
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Windstärke
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Temp. n. C.
5°.= 4° R.
Stationen
Barometer
ſtand mm
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Deutsches Recht in Oftelbien. Wenn man auf dem Lande sein Recht fucht, kann man sehr leicht selbst bestraft werden. In einer Ortschaft im Kreise Gumbinnen wollte ein Arbeiter einen Besizer, Ein Studenten- ,, Ult". Am 12. April berichteten die Zeitungen der feinen minderjährigen Sohn schiver gemißhandelt hatte, deshalb bor Gericht verklagen. Zu dem vorausgehenden Sühnetermin bei dem in Jena , daß in der Nacht über der Wohnung des katholischen Schiedsmann der Gemeinde konnte er nicht selbst erscheinen, weil er Geistlichen das Hörnerpaar eines Ochsen angebracht und der Rumpf mehrere Meilen weit von seiner Wohnung in Arbeit stand. Er gab des Wiederkäuers zeichnerisch wiedergegeben worden war. daher seiner Frau eine mit seinem vollen Namen versehene schrift- ganze Dekorationsstück trug die Aufschrift Kuh- Ede". Am 19. April liche Vollmacht, damit sie ihn im Termin vertrete. Diese Vollmacht erschien in den Zeitungen ein dreispaltiges Inserat folgenden Inhalts: erkannte der Schiedsmann ohne Stempel des Gemeindevorstehers nicht Erklärung! Im Hinblick auf den vor einigen Tagen von den hiesigen an. Die Frau begab sich daher wegen der Beglaubigung zum Gemeinde- uns als dessen Urheber und drücken hiermit unser tiefstes Bedauern Hamburg 766 DSD 4halb bd. 9 Betersburg 779 D Zeitungen gerügten Unfug am fatholischen Pfarrhaus erklären wir Swinemde. 768 D 3 heiter vorsteher. Dieser verweigerte die Anerkennung. Er meinte, der Mann müsse zur Abgabe der Erklärung selbst erscheinen, außerdem aus. Jena , den 18. April 1904. Schiller, Rechtskandidat. Neu- Berlin fei das von der Frau als Vollmacht vorgelegte Schriftstück zu klein, mayer, stud. oec. v. Rorytowski, stud. oec. Westphal, stud. med." Frantf.a.M. 760 92 es müsse eine ordentliche Größe haben um als Vollmacht verwandt Es ist eine ganz ungewöhnliche Form des Austrages studentischer zu werden.( Das Papier war 21 Centimeter lang und 11 Centimeter Heldenthaten. In der Regel lassen sie es auf ein polizeiliches breit und bot in seinem unbeschriebenen Teil Raum für mehr als Strafmandat ankommen. Da scheint also etwas dahinter zu stecken. drei Stempel.) Als nun die Frau dem Schiedsmann mitteilte, daß der Gemeindevorsteher die Vollmacht nicht stempele, lehnte der Schieds
Deutsche Metallarbeiter- Gewerkschaft
Am 14. April verstarb unser langjähriges Mitglied, der Rohrleger Hermann Mielke.
Ehre seinem Andenken!
Wir verloren an ihm ein reges Mitglied.
280/9
Die Ortsverwaltung.
Central- Verband
Verblutet. Aus Gollnow in Pommern wird uns berichtet: Der Aderbürger Hensling war mit seinem 19 Jahre alten Sohne in den
766 GD
Better
Temp. n. C.
Elloo E.- 4.
Nebel 7 Haparanda 775 Still
1 heiter
758ND 3 heiter
11
4 wolfenl 8 Cort 4 molten! 10 Aberdeen 6 heiter 6 Paris 763 DSD 2molten! 8. Wetter- Prognofe für Donnerstag, den 21. April 1904. Vielfach wollig, am Tage etwas fühler bei ziemlich frischen nordöst lichen Winden; teine erheblichen Niederschläge. Berliner etterbureau.
Verband der Bau-, Erd- und gewerblichen Hilfsarbeiter Deutschlands . Orts- Krankenkasse Orts- Krankenkaffe
Zahlstelle Berlin und Umgegend.
Sonntag, den 24. April 1904, vormittags 10 Uhr:
General- Versammlung
in den Industrie- Sälen, Beuthstr. 19-20.
bhismalls in de
Tages- Ordnung:
1. Rassenbericht vom 1. Quartal 1904. 2. Distuffion und Beschlußfassung über die Verlängerung des Vertrages. 3. Verbandsangelegenheiten.
33/7
Der wichtigen Tagesordnung wegen ist das Erscheinen aller Mitglieder erforderlich. Mitgliedsbuch legitimiert. Ohne dasselbe kein Zutritt. Die Ortsverwaltung.
Bimmerer Dentihlands. Steinbildhauer. Die Frauen
( Zahlstelle Berlin und Umg.) Am 18. April verstarb unser
langjähriges Mitglied
Ernst Meissner an der Schwindsucht.
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 21. April, nachmittags Uhr, von der Leichenhalle des Gethsemane Kirchhofes in Nieder- Schönhausen statt. Um rege Beteiligung bittet 254/13
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Der Borstand.
Drts- Krankenkasse
der
Steindrucker u. Lithographen
Donnerstag, den 21. April, abends 7 1hr( gleich nach Feierabend), im Gewerkschaftshanse, Engel- Ufer 15, Saal III:
Oeffentliche Versammlung.
1. Geschäftliches.
Tages Drdnung:
2. Wie gedenken die Kollegen die gegenwärtige Konjunktur auszunuzen? 3. Verschiedenes.
Kollegen, erscheint Mann für Mann zu dieser Versammlung und namentlich find die unorganisierten Kollegen hierdurch nochmals eingeladen. 23/ 16+ Der Einberufer.
Arbeiter- Bildungs- Schule Berlin .
Freitag, den 22. April 1904, abends 81, Uhr:
General- Versammlung
Am Donnerstag, den 28. April, im Saale des Gewerkschaftshauses, Engel- Ufer 15.
abends 8 Uhr, findet im Ge
werkschaftshause, Engel Ufer 15, im großen Saale die
I. ordentliche
General- Versammlung
pro 1901 ftatt.
Sämtliche Herren Vertreter der Arbeitgeber und der Kassenmitglieder werden hierzu ergebenst eingeladen. Zages Drdnung: 1. Jahresbericht pro 1903. 2. Bericht des Meuner- Ausschusses und Abnahme der Jahresrechnung. 3. Berschiedenes. 651b Berlin , den 20. April 1904. Der Vorstand.
3..: H. Stuhlmann, Borsigender.
Tages- Ordnung:
1. Bericht des Vorstandes, der Revisoren und des Lehrer
Kollegiums.
2. Anträge.
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4. Wahl des Vorstandes und der Revisoren.
3. Schulangelegenheiten und Verschiedenes.
Mitgliedsbuch legitimiert. Beiträge können bezahlt werden.
4/16
Deutscher Holzarbeiter- Verband.
Achtung! Einsetzer.
Freitag, den 22. April cr., abends 8 Uhr, im Gewerkschaftshause:
und die politik
Von Lily Braun . Preis 50 Bfg. Agitations Ausgabe 20 Bfg.
In warmen, zu Herzen bringenden Worten fordert die Verfasserin die proletarischen Frauen auf zu tätiger Mitarbeit bei den Organisations bestrebungen der Arbeiter. Die Revolution der Maschine hat die Frau der Ausbeutung des Kapitalismus überantwortet; die Maschine ebnet aber auch den Weg zur Befreiung der Frau aus den ökonomischen, rechtlichen und sittlichen Fesseln, in die vergangene Zei ten fie geschlagen haben. Die Berfasserin zeigt, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Vorwärts Buchhandlung Berlin SW. 68, Lindenstr. 69
Eureka
bestes
Versammlung( nur für Mitglieder der roten Karte). Waschmittel
der Gürtler.
der Gastwirte
Zu der am Sonntag, den und verwandten Gewerbe 24. d. M., vormittags 92 Uhr, im Märkischen Hof", Admiral
99
straße 18c, stattfindenden
ordentlichen
General- Versammlung
werden die Herren Delegierten ergebenst eingeladen.
Zages- Ordnung:
I. Ju getrennter Versammlung für Arbeitnehmer: Wahl eines Vorstandsmitgliedes ( 8 38 Abs. 4-5 des Statuts). II. In gemeinsamer Versammlung: 1. Bericht der Revisoren und Abnahme der Jahresrechnung. 2. Aerztes frage. 3. Verschiedenes. Berlin , den 20. April 1904.
Der Vorstand.
G. Kneiff, Vorsitzender.
Die ordentliche
6415
General- Versammlung
der Ortz- Krankenkasse für den Gewerbebetrieb der
Ordentliche General- Versammlung
der Kaffenvertreter
am Freitag, den 29. April 1904, nachm. 3, Uhr, im Lokale des Herrn Hempel, Rosenthalerstr. 11/12.
Zages Drdnung:
1. Bericht des Rechnungsausschusses über die Prüfung der Jahres rechnung pro 1903.(§ 48 d. Statuts.) 2. Besprechung des Jahresberichts. 3. Verschiedenes und freie Besprechung. 4. Vortrag. 273/14
Borsigender.
Braun,
Schriftführer.
Invaliden- Unterstützungs
Kasse der Gürtler.
Zu der am Sonntag, den 24. d. M., vorm. 12 Uhr im Märkischen Hof Admiralstr. 18c stattfindenden
Kaufleute, Handelslente Ordentl. General- Versammlung
und Apotheker
findet statt am Freitag, den 29. April 1904, abends 8, Uhr, in der Berliner Ressource, Stommandantenstr. 57.
Tages- Ordnung:
1. Abnahme der Jahresrechnung pro 1903. 2. Beschlußfaffung über eine von der Aufsichtsbehörde dem Borstande aufgegebene Rückzahlung
werden die Mitglieder hiermit ergebenft eingeladen. 6426
Tagesordnung: 1. Bericht der Revisoren und Aba nahme der Jahresrechnung. 2. Verschiedenes. Berlin , den 20. April 1904.
Der Vorstand. A. Heller, Borsigender, Prenzlauer Allee 11.
von Reisekosten. 3. Abänderung des Dr. Schünemann
§ 40 des Kassenstatuts. 4. Antrag Ser Delegierten Wiedemann und Genoffen auf regelmäßige Busendung der Deutschen Krantentassen- Beitung" an jämtliche Delegierte. 6386
Der Vorstand. R. Nürnberg, H. Philipsohn, Borsigender. Schriftführer.
Prinzen
Dr. Simmel, Str. 41,
Specialarzt für[ 86/ 15*
Hant- und Harnleiden.
Specialarzt für Hants, Harus und Frauenleiden, Seydelstr. 9, 12-3, 6-8, Sonnt. 9-11
Künstliche Zähne, Plomben
2C.
Carl Goeringer, Dentist, N., Eichendorffstr.21, früherBrunnenſtr.
Preise
Zahn- Klinik, beliebige eib
zahlung.
10-2,5-7. Gonntags 10-12.2-4. Olga Jacobson, strasse 145.