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Nr. 98. 21.

21. Jahrgang.

Reichstag  .

1. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt.

76. Sigung. Dienstag, den 26. April 1904, nachmittags 1 Uhr.

Art. 1 ändert den§ 59 der Seemannsordnung wie folgt: Falls der Schiffsmann nach Antritt des Dienstes oder nach der Anmusterung erkrankt, trägt der Reeder die Kosten der Verpflegung und Heilbehandlung während 26 Wochen.

Die Socialdemokraten beantragen, die Verpflichtung des Reeders auszudehnen auf eine Fürsorge für Erkrankungen der Seeleute innerhalb drei Wochen nach der Abmusterung".

Abg. Molkenbuhr( Soc.)

Abg. Molkenbuhr( Soc.):

Mittwoch, 27. April 1904.

Abg. Moltenbuhr( Soc.):

der Abmusterung unthätig am Lande liegen und erkranken. Unser Antrag mag ja noch verbesserungsbedürftig sein, aber er liegt im Intereffe der Seeleute, und ich bitte Sie dringend um Annahme auf deutschen   Schiffen auch Ausländer fahren. Der Herr Regierungskommissar erivähnte die Möglichkeit, daß Nun, es fann auch desselben.( Bravo  ! bei den Socialdemokraten.) auf dem Lande vorkommen, daß ausländische Arbeiter, deren Abg. Kirsch( C.): Die Einwendungen des Geheimrats Jonquières   Familien im Auslande wohnen, Krankenunterstützung beziehen. Am Bundesratstische: Graf Posadowsky. gegen den Antrag Molkenbuhr sind nicht widerlegt worden; wir In solchen Fällen erhält eben die Familie feine Unterstützung, Zunächst werden drei von Deutschland  , Destreich, Ungarn  , werden aus den von ihm angeführten Gründen gegen den Antrag und so würde es auch hier sein! Ich möchte einmal die Belgien  , Spanien  , Frankreich  , Italien  , Luxemburg  , den Niederlanden  , stimmen. Herr Schwarz riet Herrn v. Jouquières, sich einmal drei Frau eines Seemanns sehen, die in England wohnt und sich an Portugal  , Rumänien  , Schweden   und der Schweiz   am 12. Juni 1902 Monate auf einem Dampfer anmustern zu lassen. Ich weiß nicht, einen deutschen   Reeder wendet, um Familienunterstüßung auf Grund abgeschlossene Abkommen über δαξ internationale ob er dabei an Herrn Göhre gedacht hat, der, trotzdem er drei der Seemanns- Ordnung zu erlangen. Sie kann nicht selbst hingehen Privatrecht in dritter Lesung angenommen. Monate Fabritarbeiter war, doch nicht würdig befunden wurde, und das Streitverfahren würde für sie noch teurer werden als die in Es folgt die zweite Beratung des Gesezentwurfs be- socialdemokratischer Abgeordneter zu werden.( Große Heiterkeit.) Betracht kommende Unterstüßung beträgt. Es wird immer von den treffend die Krantenfürsorge für Seeleute. Kleinen Reedereien gesprochen, die zu sehr belastet würden. Aber die Einführung der Familienunterstüßung würde nur 5 Pf. Daß es schwer ist, fachliche Argumente gegen unsern Antrag pro Kopf des Seemannes Mehrkosten verursachen, und weiter, können vorzubringen, bewies der Herr Vorredner durch das Hereinziehen etwa die Frauen und Kinder erkrankter Seeleute den Ausfall der von ganz fernliegenden Sachen.( Sehr richtig! bei den Socialdemo- Unterstüßung eher ertragen als die Reeder eine so kleine Belastung? fraten.) Ich will ihm nicht den Gefallen thun, ihm auf dies Gebiet Von dieser Auffassung scheinen ja die Herren auszugehen, die die zu folgen, wenn ich ja auch aus Centrumstreisen recht. nette Anekdoten Reeder immer schonen und den Familien der erkrankten Seeleute die erzählen könnte. Lehnen Sie unsern Antrag ab, dann recht- Unterstützung vorenthalten wollen.( Sehr richtig! b.d. Socialdemokraten.) fertigen Sie das Verfahren der Reeder, hilflose Seeleute an Land zu sehen. Der Antrag wäre vielleicht überflüssig, wenn die Seemanns  - Ordnung Abg. Schwark- Lübeck  ( Soc.): begründet diesen Antrag. Wir wünschen eine Ueberein eine Bestimmung enthielte, daß jeder Abzumusternde vorher auf Von der Belastung der Kleinen Reeder wird immer nur ge­stimmung der Krantenfürsorge für Seeleute mit seinen Gesundheitszustand zu untersuchen ist. Das ist heute nicht sprochen, um die Ausbeutungssucht der großen der am Lande beschäftigten Arbeiter herbeizu der Fall und jeder Seemann, der eimmal abgemustert ist, ohne daß Reeder zu bemänteln und verdecken.( Sehr richtig! bei führen. Der vorliegende Antrag soll einen heute vielfach üblen feine Krankheit angezeigt war, verliert den Anspruch auf Unter- den Socialdemokraten.) Die großen Reedereien würden allerdings Mißstand beseitigen. Im Ausland erkrankte Seeleute werden, wie fügung. Der Zwiespalt, daß zwei Fürsorgeverpflichtete vorhanden durch unfren Antrag belastet werden, aber daß sie mehr leisten der von meinem Fraktionsgenossen Schmalfeld   neulich vorge- sein können, besteht auch nach dem gegenwärtigen Gesez. Es kann müßten, ist ja ganz natürlich. Denn auf den großen Schiffen brachte Fall beweist, häufig einfach an Land gefeßt und bleiben sehr wohl ein Seemann ein paar Tage vor der Abmusterung neu tommen so viel mehr unglücksfälle und Krankheiten vor dann ohne jede Entschädigung. Die Seeleute erkennen vielfach angemustert werden und wenn er in diesen Tagen ertranft, so ist wie auf den kleinen. Daß ausländische Seeleute keine Familien­selbst nicht, daß ihre Mattigkeit usw. der einer auch die Schwierigkeit vorhanden, wo er fürsorgepflichtig ist. unterstügung bekommen, ist auch früher so gewesen. Ich besinne mich schweren Krankheit ist, sie willigen daher in die Abmusterung ein Wenn diese Schwierigkeit ausschlaggebend sein soll, hätte man noch auf den Fall einer schwedischen Stewardesse, die ihre arme alte und mit dem Tage der Abmusterung verlieren fie jeden Anspruch also schon die ganze Seemannsordnung scheitern lassen müssen. Mutter in Schweden   ernährte. Als das Schiff zu Grunde ging, er­auf Krantenunterstützung, auch wenn sie sich die Krankheit während( Sehr richtig! bei den Socialdemokraten.) hielten die Angehörigen der übrigen Besatzungsmannschaft ihre Rente, des Dienstes zugezogen haben. Insbesondere liegt doch bei epide= aber die arme alte Mutter der schwedischen Stewardesse hat mischen Krankheiten häufig zwischen der Ansteckung und der Molkenbuhr hinter innerhalb drei Wochen nach Abmusterung" ein- ekelhaft, wenn man bedenkt, wie hohe Dividenden sie beziehen, und Abg. Dr. Mugdan  ( frs. Vgg.) beantragt, in dem Antrage nichts bekommen. Das Gejammere der großen Reeder ist geradezu Erkrankung selbst ein größerer Zwischenraum. Werden die Leute zufügen ohne angemustert zu sein oder einer frankenversicherungs- wie niedrig die Heuern sind.( Sehr richtig! bei den Socialdemokraten). während dessen abgemustert, so verlieren fie den Anspruch auf Krankenunterstützung. Ich bitte Sie daher, unsrem An- pflichtigen Beschäftigung anzugehören". Durch diese Einfügung Der socialdemokratische Antrag wird hierauf abgelehnt gegen die trag zuzustimmen; zumal die Belastung der Reeder durch die feien die Einwendungen des Regierungsvertreters illusorisch gemacht. Stimmen der Socialdemokraten, der freisinnigen Volkspartei und des Abg. v. Savigny  ( C.): Alle Schwierigkeiten, die der Herr Re- Abg. v. Gerlach. Krankenfürsorge durchaus keine besonders große ist. Wünschenswert wäre eine Aufklärung darüber, ob die Seeleute auch dann Anspruch gierungsvertreter vorgeführt hat, beseitigt auch dieser Antrag nicht; Als Artikel 3a wird der oben erwähnte Antrag Rettich, der das auf Unterstügung haben, wenn sie sich in ihre Familie, statt ins es ist also unmöglich, im Augenblick die Sache zu Inkrafttreten der Vorlage auf den 15. Mai festsetzt angenommen. Krankenhaus in Pflege begeben haben.( Bravo  ! bei den Social- regeln. Auch wir wünschen ja, daß recht bald auf diesem Gebiete Die Socialdemokraten beantragen außerdem folgende Resolution: demokraten.) eine organische Aenderung eintritt, jegt aber sollte man vor allem Der Herr Reichskanzler wird ersucht, dem Reichstage baldmög­dafür sorgen, daß den Seeleuten die Bergünstigung der 26 wöchentlichst einen Gesetzentwurf vorzulegen, wodurch Personen, die auf lichen Krantenfürsorge so schnell wie möglich zu teil wird. deutschen   Schiffen beschäftigt werden, soweit sie nicht dem Kranken­Abg. Dr. Patig( natl.) erklärt, daß auch seine Freunde nicht versicherungsgesetz vom 15. Juni 1883 imterliegen, gegen Krankheit vera bereit seien, Augenblidsgesetze zu machen. sichert werden, mit der Maßgabe, daß nach Beendigung des Dienst verhältnisses das Recht auf Weiterversicherung fortbesteht, und mit der ferneren Maßgabe, daß auch für die Seeleute das Princip der Selbst­verwaltung in gleicher Weise zur Anerkennung gelangt, wie für die übrigen der Krankenversicherung unterstellten Personen."

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Geheimrat v. Jonquières  :

Damit schließt die Debatte. Die Anträge Molkenbuhr und Mugdan werden gegen die Stimmen der Socialdemokraten und Freifinnigen abgelehnt und Artikel 1 in der Fassung der Vorlage angenommen.

Die Sozialdemokraten beantragen, hinter den Artikel 1 des Gesezes folgenden Artikel 1a einzuschieben: § 61 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

begründet diesen Antrag.

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Der Artikel 2 wird debattelos angenommen.

Abg. Molkenbuhr( Soc.):

Erkrankt ein

Der Herr Vorredner hat sein Erstaunen darüber ausgedrückt, daß erkrankte Schiffsleute vom Reeder und Kapitän entlassen würden und ihnen dadurch der Anspruch auf Krankenfürsorge entzogen würde. Diese Auffassung zeugt von einem ganz falschen Ver­ständnis der gesetzlichen Bestimmungen. Wenn der Schiffs­mann während des Dienstes erkrankt und darum entlassen wird, so entfällt dadurch in keiner Weise die Versicherung des Reeders, 26 Wochen für seine Heilung zu sorgen. Es kommt nur darauf an, daß die Krankheit während des Dienstes eingetreten Die Resolution hätte eigentlich eingebracht werden müssen von ist. Wenn im einzelnen Falle sich die Kapitäne dieser Ver­ den   Herren, die immer für den Mittelstand eintreten. pflichtung entziehen, so ist es Sache des Seemanns­" Für die Dauer des Aufenthalts in einer Krantenanstalt ge- Nichts tann den kleinen Reeder mehr schädigen, als der heutige amts, daß die Abmusterung abnimmt, dafür zu sorgen, daß dem bührt dem Schiffsmann keine Heuer. Hat er Frau oder Kinder, fo Bustand, too feine Mannschaft nicht versichert ist. Seemann   sein Recht wird. Kommt ein solcher Fall im Aus- ist diesen ein Viertel der Heuer zu zahlen. Ist dieser Betrag niedriger großer Teil derselben im Auslande, so können dadurch dem kleinen lande vor, so kann das Seemannsamt die Abmusterung verweigern. als der Mindestanspruch, den die Familien gegen Krankheit Reeder Lasten entstehen, die seine finanziellen Kräfte weit übersteigen. Jm Auslande hat der Seemann   sogar nach Arbeiter haben, dem letzten versicherter so ist ein Betrag in Höhe Es müßte eine einheitliche Kasse für alle Reedereien Absatz des§ 59 einen Anspruch darauf, auf Kosten des bon einem Viertel des ortsüblichen Tagelohns gewöhnlicher geschaffen werden. Die Krankenversicherung müßte auch eingeführt Reeders in die Heimat geschickt zu werden. Wenn weiter Tagearbeiter des Drtes, in welchem die Familie ihren Wohnsiz hat, werden, damit die Seeleute, die mindestens einen Monat im Jahre gefragt wird, ob der Seemann   einen Anspruch auf Ver- zu zahlen. Hat er keine Frau oder Kinder, aber Verwandte auf ohne Beschäftigung sind, sich selbst weiter versichern können und so pflegung auch dann hat, wenn er nicht im Krankenhaus gepflegt steigender Linie oder elternlose Enkel, deren Lebensunterhalt er ganz nicht ganz ohne Krankenfürsorge bleiben. Im Auslande könnte der wird, sondern in seiner Familie, so ist diese Frage grundsätzlich zu oder überwiegend bestritten hat, so ist diesen der Betrag zu zahlen, Reeder der Vertreter der Stasse sein. Bei Schaffung einer Ver­bejahen. Natürlich läßt sich nicht mit furzen Worten sagen, was das auf welchen Frau oder Kinder Anspruch haben." ficherung hätte auch kein Reeder mehr ein Intereffe daran, einen im einzelnen Falle an Geld bedeutet. Wie lange die Verpflichtung Abg. Moltenbuhr( Soc.) Seemann   um sein Recht zu betrügen und hilflos im Ausland zu lassen. dauert, ist eine Frage des einzelnen Falles. Nach meiner Meinung Es würden so manche Härten des jetzigen Zustandes beseitigt.( Bravo  ! hört die Verpflichtung erst auf im Augenblid, wo der Seemann bei den Socialdemokraten.) wieder arbeitsfähig geworden ist. Jedenfalls hat darüber die zu- oder überwiegend" an die Stelle der früheren Fassung ganz oder Der Schwerpunkt des Antrages liegt darin, daß die Worte ganz Die Resolution wird hierauf gegen die Stimmen der ständige Behörde, das Seemannsamt oder das Gericht zu entscheiden. teilweise" treten sollen, wodurch die Leistungen der Versicherungs- Socialdemokraten, Freifinnigen und des Abg. Erzberger( C.) ab­Was den vorliegenden Antrag betrifft, so läßt sich nicht verkennen, anstalten an Frau und Kinder des erkrankten Seemannes erheb gelehnt. daß eine gewisse Analogie mit§ 20 des Krankenversicherungs- lich erhöht werden. Gejeges gegeben ist. Aber so lange wir an dem Princip festhalten, auch nur durch ein Versehen in das Gefeß hineingekommen. Es Die Worte ganz oder teilweise" feien ja Es folgt die erste Beratung der Novelle zum Bör fengefeß. daß der einzelne Reeder die Kosten der Krankenfürsorge zu tragen erscheine zweckmäßig, die Frau nicht erst schwören zu laffen, daß fie Stempelsteuergesetz hiermit zu verbinden, wird, nach dem sich die Ein Antrag Kämpf( frf. Bp.), die Beratung der Novelle zum hat- nicht eine Strankenkasse-, so müssen wir einen solchen An­trag für unannehmbar erklären. Nach dem Antrag ist es ganz un- ganz oder überwiegend von dem Verdienst ihres Mannes gelebt Abgg. Graf Driola( natl.) und sirsch( C.) dagegen erklärt haben, flar, wer eigentlich zur Fürsorge verpflichtet ist, wenn der Seemann   hat. Man sollte die Unterstützung ohne weiteres gewähren. Da- abgelehnt. innerhalb drei Wochen nach der Abmusterung sich von einem neuen gegen, wo es sich um entferntere Verwandte handelt, wollen Preußischer Handelsminister Möller: Reeder anmustern läßt und dann erkrankt. Ferner ist nicht berüd- tein neues Princip einführen. Wenn Sie eine Ueberein- über mancherlei Vorgänge, die feit Jahrzehnten an der Börse vor­wir den Nachweis aufrecht erhalten wissen. Wir wollen also Das Börsengesetz vom Jahre 1896 war eine Folge der Erregung fichtigt, daß in dem betreffenden Paragraphen des Krankenversiche Stimmung mit dem See- Unfallversicherungs- Gesetz herbeiführen wollen, Fürsorge fortfällt, wenn der erkrankte Seemann   sich im Auslande Normen aufgestellt werden, damit nicht wie bei der jezigen Faffung entschädigung folgte, und die Verluste weiter Volkskreise, die sich in rungs- Gesetzes die Annahme vorgesehen ist, daß die Verpflichtung zur fo müssen Sie unsren Antrag annehmen. Ueberhaupt sollten festere gekommen waren! Der unerhörte Rückschlag, der auf den großartigen wirtschaftlichen Aufschwung infolge der fünf Milliarden Kriegs­aufhält, und das kommt doch gerade bei Seeleuten sehr häufig vor. Außerdem könnte die Konsequenz des Antrages sein, daß die fortwährende Streitigkeiten möglich find. Wir wünschen, daß auch den Taumel des Aufschwungs hatten hineinreißen laſſen, wurden die See- Arbeiter die Wohlthat der Versicherung genießen, deren jetzt abgemusterten Schiffsleute sich einent liederlichen Lebenswandel hin- die Landarbeiter teilhaftig sind. Die Befürchtung, daß für die Reeder dem Börsengesetz zugeschrieben. Viel geringer war der Rückschlag geben und nach 14 Tagen alle krank werden. Das werden Sie auch eine übermäßig große Belastung entsteht, kann ich nicht teilen, umfo- nach der Umschwungsperiode 1889/90, aber auch nach ihm wuchs die nicht wollen.( Lachen bei den Socialdemokraten.) weniger als die See- Arbeiter viel weniger zahlreich verheiratet find bneigung gegen die Börse in weiten Streifen. Daher wurde 1892/93 Präsident Graf Ballestrem teilt mit, daß ein Antrag Rettich ein- als die Landarbeiter. Mit wenigen Tausend Mart läßt sich unser die Börsenenquete unter allgemeiner Zustimmung des Reichstags eins gegangen fei, in Artikel 3 für den Termin des Inkrafttretens des Antrag verwirklichen, und ich hoffe, daß er auch in Reederkreisen gefeßt. Diese förderte ein umfangreiches Material zu Tage, zu dessen Gesetzes statt 1. April den 15. Mai 1904 zu sehen. auf feinen erheblichen Widerstand stoßen wird. Es muß dafür Beurteilung man Jahre brauchte, bis 1896 das Börsengesek vor­Abg. Dr. Patig( natl.): Nach den Ausführungen des Regie- gesorgt werden, daß wenn der Seemann   im Krankenhause liegt, der gelegt werden konnte. Dieses Gesetz erfuhr im Reichstage eine er­rungsvertreters versteht es sich wohl von selbst, daß man davon ab- Familie die notwendigen Subfiftenzmittel gewährt werden.( Bravo  ! hebliche Erweiterung. Es wurde der Termin handel verboten. Gegen dieses Verbot und die bereits in der Regierungsvorlage ent sieht, auf den socialdemokratischen Abänderungsantrag einzugehen. bei den Socialdemokraten.) Beschränken wir uns auf das, was die Vorlage giebt. Die haltene Einführung des Börsenregisters wendete sich vor allem die Geheimer Regierungsrat Dr. v. Jonquière: Die Grund Oppofition der Börsenkreise. ganze Krantenversicherung ist reformbedürftig. tendenz des Antrags wird von der Regierung als be Staufleute als eine Deflaffierung. Andre Kreise der Börsenwelt er­Das Börsenregister empfanden die Bei dieser Reform wird sich über die Wünsche reden lassen, die von rechtigt anerkannt; aber so, wie er vorliegt, erscheint er als ein flärten wieder, daß sie das Börsenregister anerkennen wollten, der äußersten Linken heute vorgetragen werden. Der Fall, den ganz bebentlicher Versuch, die Grundsäße der Unfall- fo daß innerhalb der Börse felbst die heftigsten Streitigkeiten ents Kollege Schmalfeld   vorgetragen, ist gewiß tragisch. Aber gerade bei versicherung maßgebend zu machen für die Regelung der Kranken- ftanden. Obivohl die großen Banten für das Börsenregister ein­Geistestrankheiten schwebt man lange in Unsicherheit, bevor sie er fürsorge. Die Fassung ganz oder überwiegend", welche die Social- traten, tam dasselbe doch infolge des gewaltigen Widerstandes in fannt werden. Ich erinnere an den Fall hier im Reichstage, der die bemokraten ändern wollen und die auch von juristischer Seite als den übrigen Kreisen der Börsenwelt nicht zur Durchführung. Das ganze Session über währte und der die socialdemokratische Fraktion sehr dehnbar bezeichnet worden ist, ist dadurch gerechtfertigt, daß Verbot des Terminhandels andrerseits wurde besonders von der sehr nahe anging. dieselben Ausdrücke in der neuen Seemannsordnung Produktenbörse bekämpft. Der preußischen Regierung wurde ein schwerer acceptiert worden sind. Vorwurf daraus gemacht, daß sie diese Wiedereinführung des Zeit­Wohin sollten wir kommen, wenn die Grundsäße der Unfall- geschäftes in Produkten, wenn auch in veränderter Form, geduldet versicherung so ohne weiteres übertragen würden! Nach dem Antrag habe. Ich halte aber diese Wiedereinführung, besonders für Ge­Mollenbuhr würde auch erwachsenen Kindern, die schon selbtreibe, für eine Notwendigkeit. Für die Effektenbörse tritt das­Als die Seemannsordnung geschaffen wurde, glaubte jeder, daß ständig ihren Lebensunterhalt verdienen, ein Anspruch ge- felbe Bedürfnis hervor. ihre Bestimmungen flar wären. Jetzt sehen wir, wie die Ausleger ährt, was bisher nicht der Fall ist, andrerseits entständen da- Es ist behauptet worden, das Börsengesetz habe gut eine z. B. des Gesetzes fich   gegenseitig in den Haaren liegen, und die Seeleute durch ungerechtigkeiten, unverheiratete funktioniert. Nicht das Börsengefez fei die Ursache der wirtschaft­des die auf die Unterstützung werden überhaupt nicht mehr flug. Dem Herrn Regierungsvertreter Schwester, Schiffmannes lichen Depression, sondern die Börse selbst. Ich meine, die möchte ich nur den Rat geben, sich einmal unerkannt auf angewiesen sei, nach diesen Vorschlägen nichts bekäme. Die Bewegungen auf dem Geldmarkt 1896 bis 1900 waren so start, einem Schiffe zu verheuern( Heiterkeit), dann wird er Stewarts werden nach der bisherigen Seemanns- daß auch die Schädigungen durch das Börsengeset dagegen bald turiert sein. Ich bin seit Anfang der sechziger Jahre Mitglied ordnung in der That geschädigt. Es sollte gesagt werden, verschwanden, soweit sie den Effetten- Handel betrafen. Ein so einer Seefahrertasse und kenne die Berhältnisse. Jedesmal wenn daß das Krankengeld nicht nach dem Heuerverdienste, sondern nach starter wirtschaftlicher Aufschwung wie der der Jahre 1896 bis 1900 der Winter ins Land tommt, steigt die Krankenziffer dieser Staffe dem Arbeitsverdienste dieser Leute bemessen wird, um damit war auch am Anfang der 70er Jahre noch nicht dagewesen. zu erklären. Dieser musterung frank geworden. Der Arzt hat mich belehrt, flotte viele Tausende Ausländer, und die Seemannsordnung gilt auch Rückschlag hatte teine Aehnlichkeit mit dem von 1873/74. Dies daß ich mir die Krankheit bei den schweren Stürmen zu für dieſe. Was soll in Bezug auf diese Ausländer als ortsüblicher Tages- mal hatte es fich vor allem um eine zu große Anspannung gezogen habe, die Ende Herbst auf der Ost- und Nordsee   herrschen. lohn maßgebend sein? Gegenüber den fortwährenden Behauptungen, fommunaler und staatlicher, also durchaus potenter Unternehmungen. Solange man thätig ist, zeigt sich die Krankheit nicht, es handle sich für die reichen Reedereien nur um eine Kleinigkeit, Der verstorbene Abg. v. Siemens wies zuerst darauf hin, welche erst nachher tommt sie zum Ausbruch. muß ich konstatieren, daß mir von Versicherungsgenossenschaften wieder- Folgen das Börsengesetz mit dem Differenzeinwand haben könnte. Die Erkrankungen haben mit dem lleberhandnehmen der Dampf- holt versichert worden ist, daß es selbst großen Reedereien sehr schwer Dantals glaubte man nicht, daß fich Leute finden tönnten, die die schiffe erheblich zugenommen. Die hölzernen Segelschiffe waren viel würde, ihre Beiträge zur Seeberufsgenossenschaft pünktlich zu zahlen, Gewinne einheimfen, aber die Verluste nicht tragen wollten. In der gefünder als die eisernen Dampfschiffe; die Segelschiffe fonnten und daß diese häufig erst im Wege des 3wangsverfahrens Begründung der Vorlage ist eine Statiftit über die Anwendung der 3. B. während des Winters nicht so viel fahren wie heute die Dampf- eingetrieben werden müßten. Daher halte ich den Antrag, trop der Differenzeinwände gegeben, die beim Landgericht I und II in Berlin  Schiffe. In dem Falle, den Geheimrat Jonquières   anführte, daß ihm anhaftenden guten Tendenz, wegen seiner vielen Ungereimt- vorgekommen sind. Ihre Summe beträgt zwei Millionen. Dabei der Seemann   innerhalb drei Wochen nach der Abmusterung bei einem beiten für nicht annehmbar. ist noch eine sehr große Zahl der Ansprüche durch Vergleich aus der andern Reeder angemustert wird, ist natürlich der neue Reeder für- Abg. Kirsch( C.): Wir sind auch gegen diesen Antrag aus Welt geschafft, so daß die wirklichen durch den Differenzeinwand ein forgepflichtig. Es handelt sich hier nur um die Seeleute, die nach denselben Gründen, die Herr Geheimrat Jonquières   angeführt hat. getretenen Schädigungen nicht bekannt sind.

Abg. Bargmann( frs. Wp.): Wir werden der Vorlage zustimmen. Der socialdemokratische Antrag ist unamnehmbar, wie der Regierungs­bertreter überzeugend nachgewiesen hat.

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Abg. Schwarz- Lübeck( Soc.):

indem