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tenz des Schwurgerichts gehören, vor der Straffammer zu fauf die zu Tage getretene gemeine und niedrige Ge- wahr gehalten habe. Die Revision des Angeklagten rügte die verhandeln. Es soll ein Termin zur Hauptverhandlung in der sinnung sind beide Angeklagte außerdem zum Verlust der Nichtanwendung des§ 193; er habe zum mindesten berechtigte Zeit zwischen dem 31. Juli und 15. Auguft angefeßt werden. bürgerlichen Ehrenrechte auf 10 Jahre verurtheilt worden. Partei- Interessen vertreten. Sodann wurde es als unzulässig beDie Angeklagten werden durch die Rechtsanwälte Dr. Fried- Der Präsident entließ die Geschworenen mit folgenden zeichnet, daß das Gericht eine Vorbestrafung wegen Beleidigung mann, Kleinholz und Michaelis vertheidigt werden. Abschiedsworten: Meine Herren, ich habe Ihnen den Dank des straffchärfend herangezogen hat, da der Angeklagte zur Zeit, als Gerichtshofes zu sagen für die Aufopferung und Pflichttreue, mit der jetzt inkriminirte Artikel erschien, noch nicht wegen BeErtennfen im Nummelsburger See ist der Kohlenschiffer der Sie die schwere, schwere Arbeit, die Ihnen oblag, bewältigt leidigung verurtheilt worden war. Das Reichsgericht erachtete Lorenz aus Köriz, als er, wie hiesige Blätter erzählen, eben haben. Ich hoffe, daß Sie mit derjenigen Befriedigung auf ihre zwar die Revision in der Hauptsache für unbegründet, erkannte zwei Menschen vom Ertrinken gerettet hatte. Thätigkeit zurückblicken, welche treue Pflichterfüllung zu gewähren jedoch bezüglich des Strafausspruches auf Aufhebung des Ein fleines Segelfpizboot war unversehens umgeschlagen; Lorenz, pflegt. Ich schließe die Sigung, die Verurtheilten sind abzuführen. Urtheils und Zurückverweisung der Sache an das Landgericht, mit seinem Fahrzeuge in der Nähe der Unfallstelle haltend, sprang Heinze nahm das Urtheil mit anscheinender Ruhe entgegen, Frau da die Strafbarkeit des früher erschienenen Artikels nicht durch sogleich über Bord und brachte mit aller Anstrengung die Ver- Heinze erklärte in ziemlicher Erregung, daß sie sich bei dem Ur- eine später eingetretene Verurtheilung beeinflußt werden könne. unglückten in Sicherheit. Jm Begriff, von seinem Handkahne an theil nicht beruhige, da sie unschuldig sei. Bord seines Fahrzeuges zu springen, rutschte er von dessen glatter Hochverrathsprozek. Rante ab, stürzte rücklings ins Wasser und wurde durch die starke Strömung sogleich unter das Fahrzeug getrieben. Lorenz hinterläßt eine Wittwe und drei unmündige Kinder.
Die Zahl der Konkurse in Berlin hat im Monat Juni wieder eine Steigerung gegen den Vormonat ergeben. Während im Mai 17 Konturfe zur Eröffnung gelangten, erhob sich im Juni die Zahl derfelben auf 25. Betroffen wurden Kauf- und Handelsleute, sechs Fabrikanten und sonstige Gewerbetreibende, dret Handelsgesellschaften, eine Kommanditgesellschaft und ein Fabrikdirektor. Seit Anfang dieses Jahres find vom Amtsgericht I 166 Ronkurse eröffnet worden, die meisten, wie gewöhn lich im Monat Januar. In den Vororten wurden im Monat Mai nur zwei Konkurse eröffnet, einer in Charlottenburg und einer in Rixdorf. Seit Anfang des Jahres sind in den Vororten 20 Konkurse vorgekommen.
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Eine Anklage wegen Majestätsbeleidigung wurde heute Leipzig , 1. Juli. Jm tleinen Saale des hiesigen Landvor der VII. Straffammer des Landgerichts I unter dem Vorsitze gerichts begann heute vor dem vereinigten zweiten und dritten des Landgerichts- Direktors Voigt gegen den Redakteur der Frei- Straffenate des Reichsgerichts der Hochverrathsprozeß gegen finnigen Beitung", Hugo Werth, verhandelt. Am 26. März folgende Personen: 1. der Anstreicher( auch Bergmann und Kolerschien in der genannten Zeitung die auch durch andere Blätter porteur) Lambert över aus Gelsenkirchen ( Bertheidiger Rechtsveröffentlichte Notiz, daß der Kaiser in der Schorshaide zwei anwalt Dr. Scherer hier), 2. den Klavierarbeiter Johannes Sirsche erlegt habe. Nur durch einen Gedankenstrich von dieser Sigismund Herman Eamin aus Berlin ( Vertheidiger RechtsNotis getrennt, schloß sich hieran der Paragraph des Wildschon anwälte Wolfgang Heine in Berlin und Butler hier), 3. den Gesetzes, welcher das Erlegen von Wild während der Schonzeit, Handelsmann Louis Bertram Auguft Rennthaler zu Berlin die auch den Monat März in fich schließt, verbietet. Die Vertheidiger Rechtsanwalt Butler hier), 4. den Schuhmacher Staatsanwaltschaft erblickt in dieser Zusammenstellung den Vor- Hermann Amandus Rudolf Ruff zu Berlin ( Vertheidiger wurf, daß ber Kaiser sich einer Gesetzesübertretung Rechtsanwalt Puzler hier), 5. den Fabrikarbeiter( auch Agent) schuldig gemacht habe und wurde deshalb obige Anklage erhoben. Heinrich Winner aus Iserlohn ( Bertheidiger Rechtsanwalt Der Angeschuldigte erklärte, daß er das Opfer eines, feiner An- Dr. Scherer hier), 6. den Schriftsetzer Friedrich August sicht nach entschuldbaren Irrthums geworden sei. Es sei ihm Dobberstein zu Iserlohn ( Vertheidiger Rechtanwalt Dr. erst später die Mittheilung geworden, daß die Schorshaide ein- Scherer hier). Den Vorsitz führt der Präsident des dritten Straffenates, Reinfall. Das Anbieten einer Staution behufs Freilassung gefriedigt sei und auf diese somit das Schongeset keine Aneines wegen Hehlerei" inhaftirten Kaufmanns, hat einer hiesigen wendung finde. Nachdem er diese Thatsache erfahren, habe er Herr von Wolff, die Anklage vertritt Herr Oberreichsanwalt am Hausvogteiplatz domizilirten allerersten Konfektionswaaren macht. Der Staatsanwalt hielt es für zweifellos, daß die hiervon ebenfalls in der Freisinnigen Zeitung" Mittheilung ge- Teffendorf. Als Zeugen find folgende Personen erschienen: KriminalFirma eine ganz enorme Summe eingebracht. Die obige Firma beanstandete Mittheilung durch den daran geknüpften Abdruck des tommiffar Rober, Polizeikommissar Möhlig, Schuhmann Rabisch, wurde schon seit längerer Zeit von einem ihrer Angestellten in großem Maßstabe bestohlen und vor etwa 14 Tagen wurde der bezüglichen Paragraphen des Wildschongefezes zu einer schweren Schuhmann Kropp, Bigarrenhändler Arndt, Schuhmann Kurz, Thäter entdeckt und mit demselben auch der Hehler, ein in der Majestätsbeleidigung sowohl in subjektiver wie objektiver Be Kriminalschußmann Lachmund, Mechaniker Großmann, Giseleur Königstadt wohnender Weißwaaren- Händler L., von der Kriminal- ziehung gestempelt werde, denn es werde dem Kaiser einfach das Göpel, Kriminalschuhmann Fehling, unverehel. Knoller, Buchpolizei verhaftet. Im Verlaufe der Untersuchung wurde auch durch vorgeworfen, daß er eine Handlung begangen habe, welche binder Eichhorn, Schuhmacher Wißner, Kommis Krumscheidt, Die Absichtlichkeit der Beleidi- Polizeikommissar Schnitzer, Barbier Schulte, Fabrikarbeiter Balm, noch die Ehefrau des 2. festgenommen, welche im Verhör vor gegen das Strafgesetz verstoße. dem Untersuchungsrichter für ihre und ihres Gatten Frei- gung gehe daraus hervor, daß die Mittheilung von dem Erlegen Lacirer Haller, Packer Sauer, Polizei- Inspektor Hoffmann, verehel. zu stellen. Als ihr darauf dann den Zusatz selbst gemacht habe. der beiden Hirsche der" Post" entnommen sei und der Angeklagte Lithograph Dübe, Schriftfeher Blume, Schriftfeßer Fez, Schriftlaffung sich erbot, Raution zu stellen. Er beantrage gegen den- fezer Drees, Schriftseter Ulrich, Schriftfezer Kretschmer. Als erwidert wurde, daß dazu doch daß dazu doch eine größere Summe felben eine Gefängnißftrafe von 6 Monaten. Der Bertheidiger Sachverständiger fungirt Herr Kanzlei- Inspektor Wolff aus Berlin . Geldes gehöre und dazu die geringen Baarmittel, welche Rechtsanwalt Träger, führte aus, daß zum Begriffe der Be
bei der Haussuchung in des Hehlers Geschäft gefunden wurden, leidigung eine Ehrenfräntung gehöre und wenn man selbst der Berlin , welche nicht erschienen find, macht der Ober- Reichsnicht ausreichten, erklärte Frau 2., daß sie bei der Deutschen nicht ausreichten, erklärte Frau 2., daß sie bei der Deutschen Ansicht des Staatsanwalts, daß dem Kaiser der Vorwurf der anwalt die Mittheilung, daß dieselben jedenfalls nach Amerika Bant 30 000 M. zu stehen hätte, welche Summe wohl für die Gesetzesübertretung gemacht worden sei, folgen wolle, so fönne ausgewandert seien. Sie seien indeß vorher mündlich verKaution ausreichen würde. Statt diesen Betrag als Bürgschaft darin etwas Ehrentränkendes doch nicht gefunden werden. Eine nommen so daß eventuell ihre Aussage würde verlesen werden anzunehmen, veranlaßte jedoch der Untersuchungsrichter die große Anzahl Zeitungen hätte beispielsweise die Mittheilung ge- tönnen. Beschlagnahme des Kapitals zur Sicherstellung für die durch die bracht, daß einige Kinder des Kaifers nicht geimpft ſeien, in Hehlerei des 2. geschädigte Firma. Frau 2. wurde übrigens, da ihr eine Mitwissenschaft an der Hehlerei nicht nachgewiesen werden dieser Mittheilung würde wohl Niemand eine Beleidigung er konnte, aus der Haft entlassen,&. dagegen befindet sich im Unter- blicken. Das Gesetz verbiete auch das Duell, aber iemand konnte, aus der Haft entlassen, L. dagegen befindet sich im Unter- werde wohl die Behauptung, ein solches bestanden zu haben, fuchungsgefängniß in Moabit und ist über die Gattin höchst entrüftet, deren Indiskretion über seine Vermögensverhältnisse ihn für eine Beleidigung halten. Er bitte um Freisprechung des Angeklagten, event. um ein weit niedrigeres Strafmaß. um die Spargroschen" gebracht hat.
tammer bei.
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Gerichts- Beifung.
Das Urtheil lautete auf 3 Monate Gefängniß.
Noch ehe die Angeklagten zur Person befragt waren und ehe der Gröffnungsbeschluß verlesen war, beantragte der OberReichsanwalt den Ausschluß der Oeffentlichkeit. Der Präsident verkündete sodann den Gerichtsbeschluß, daß die Deffentlichkeit wegen Gefährdung der Staatssicherheit während der ganzen Dauer des Prozesses ausgeschlossen sei. Wie verlautet, handelt es sich in diesem Prozesse um die Verbreitung anarchistischer Druckschriften.
Versammlungen.
Gegen den Reichstags. Abgeordneten Stadthagen war In faft zwölfftündiger Sihung verhandelte gestern die wegen einer Rede, die er am 12. Januar in der Bockbrauerei erste Straftammer des Landgerichts I gegen den Viehhändler über das Thema„ Giftbaum und Prostitution" gehalten hatte, August Greil und den Schlächtermeister Karl Gramm, von der Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen Majestäts- welche einer großen Anzahl Betrügereien beschuldigt waren. beleidigung beantragt worden. Die Strafkammer lehnte den Die Angeklagten haben durch ihr Treiben besonders die MolkereiAntrag ab, die Staatsanwaltschaft erhob dagegen Beschwerde besitzer geschädigt. Sie kauften von denselben Fettkühe und erbeim Kammergericht, dasselbe trat jedoch dem Beschlusse der Straf - boten sich, dafür frischmilchende Kühe zu liefern. Wenn ein Der fozialdemokratische Agitationsverein für die Molkereibesitzer den Stall der Angeklagten betrat, wurde ihm Kreise Wittenberg , Schweinig, Zorgau und Polizeibericht. Am 1. d. Mts. Nachmittags erschoß sich eine Suh gezeigt, an welcher ein Kalb angebunden war, Lieben werda hielt am 1. Juli eine Versammlung ab, in E3 wurde von ben welcher feitens des provisorischen Vorstandes Genosse Grosche ein Klempnermeister in seiner Wohnung in der Neuen König- das von ihr geboren sein sollte. behauptet, daß die Kuh eine gute Milch über die Thätigkeit desselben Bericht erstattete. Gin der Verstraße. Abends wurde ein Fellhändler in seinem Geschäft in Angeklagten behauptet, daß die Kuh Der Pantstraße erhängt vorgefunden.- Abends fanden zwei kleine geberin fei, und wenn der Kaufluſtige sich davon übersammlung vorgelegtes Geschäftsordnungs- Statut erhielt die ZuBrände statt. zeugen wollte, schien es auch so zu sein. Nachdem der Rauf abstimmung derselben. Darauf schritt man zur Wahl des gesammten geschloffen war, entdeckte der neue Besitzer, daß er betrogen war. Borstandes, welche die Wiederwahl des bisher provisorischen Die Ruh hatte überhaupt nicht gekalbt, denn die Merkmale, welche Vorstandes ergab. Derselbe feßt sich folgendermaßen zusammen: nach einem solchen Ereigniß zurückzubleiben pflegen, waren fünft Grosche, 1. Vorsitzender; Lohse, 2. Vorsitzender; ange, lich hergestellt. Die Kub gab nur äußerst wenig oder gar feine 1. Raffirer; 3ander I, 2. Kassirer; Deutsch , 1. Schrift Milch; wenn die Probe günstig ausgefallen war, so tam es führer; 8ander II, 2. Schriftführer; Claus, Beifizer. Zu daher, weil die Kuh längere Zeit vor der Probe nicht gemolten Revisoren wählte man Große und Weiland. Greffe worden war. Durch die Beweisaufnahme wurde festgestellt, daß verwies dann die Anwesenden auf den Aufruf der AgitationsIm Prozeß Heinze verlas gestern bei Beginn der Sigung Die Angeklagten in außerordentlich raffinirter Weise gehandelt kommission für die Provinzen Sachsen und Anhalt, welcher in und nachdem die Beweisaufnahme definitiv geschlossen worden hatten, und wurde Greil zu zwei Jahren, Gramm zu der Nummer des„ Vorwärts" vom 1. Juli abgedruckt ist. Die iſt. war, der Vorsitzende die den Geschworenen vorzulegenden Schuld- anderthalb Jahren Gefängniß verurtheilt. in diesen Provinzen wohnenden und hier arbeitenden Genossen fragen. Nach denselben hatten die Geschworenen durch ihr Verdikt zu entscheiden, ob der Töpfer Gotthilf Rudolf Hermann Heinze und dessen Ehefrau Anna Johanna Sophie Dorothea immer neue Nachahmer. Gestern wurde der 25 jährige Weber blattvertheilung betheiligen. Zur befferen Regelung der Agitation Die Kantionsschwindler finden troß aller Bestrafungen möchten sich zahlreich an der demnächst in den Kreisen Witten berg , Schweinig, Torgau und Liebenwerda vorzunehmenden FlugHeinze geb. Will schuldig seien, am 27. September 1887 durch Martin Bienert der 2. Straffammer vorgeführt. Im Herbste zwei selbständige Handlungen einen schweren Diebstahl versucht vorigen Jahres wanderte der Angeklagte aus Desterreich hier sei es nothwendig, daß sie ihm ihre Adresse angäben.( Seine und gemeinschaftlich mit einander und mit Anderen bei Unter- ein. Er fand Beschäftigung als Schreiber in einem hiesigen Wohnung ist Solmsstr. 5; Hof 1 Tr.) Auch für Geld müßte nehmung einer strafbaren Handlung, um ein der Ausführung Stellenvermittelungs- Bureau. Nachdem er hier furze Zeit Sorge getragen werden. Sammelmaterial fönne man von ihm derselben entgegentretendes Hinderniß zu beseitigen oder gearbeitet, verband er sich mit dem Arbeiter Witte, um gemein um sich der Ergreifung auf frischer That zu entziehen, fchaftlich ein selbständiges Geschäft zu gründen. Er spiegelte dem Der Bund der geselligen Arbeitervereine Berlins und vorfäßlich einen Menschen getödtet zu haben. Staats- Witte vor, daß er demnächst ein Erbtheil ausbezahlt erhalten Umgegend hielt am 19. Juni feine regelmäßige Monatsanwalt unger gab, äußerem Vernehmen nach, in einem würde und veranlaßte denselben dadurch, 30 Mart versammlung ab. Dieselbe erfreute sich eines sehr regen Besuchs. zweistündigen Plaidoyer den Geschworenen ein anschauliches in das Geschäft einzuschießen. Bei einem Restaurateur Nach einem mit reichem Beifall aufgenommenen Vortrage des Bild von den Ergebnissen der Beweisaufnahme, von den in der Oranienstraße wurde eine Stube gemiethet und dann Genossen Lothar wurden die Herren Schröter als Beifizer, Vorgängen in der Mordnacht und den Ereignissen in der Be- annoncirt, daß sie Stellensuchende unterbringen könnten. Die Wiesdefeld als Revisor und John und Göde in die Kontrollhaufung der Angeklagten und kam zu dem Schluffe, daß die An- fich Meldenden mußten drei Mark Einschreibegeld zahlen und kommission gewählt. Hierauf traten vier neue Vereine dem geklagten vollständig überführt erschienen, an der Todtung des erhielten dafür den Nachweis solcher Stellen, welche schon in Bunde bei. Die Versammlung endete mit einem dreifachen Nachtwächters Braun betheiligt gewesen zu sein. Dennoch den Zeitungen ausgeschrieben waren und wobei eine Vermitte- Hoch auf den Bund der geselligen Arbeitervereine Berlins und fonnte nach der ganzen Sachlage der Staatsanwalt den Ge- lung" somit völlig überflüssig war. Witte trat bald wieder aus, umgegend. schworenen nur anheimgeben, nur die Frage des Todtfchlages, nachdem ihm das Unsolide des Geschäfts flar geworden. Nun
bekommen.
nicht aber des Mordes zu bejahen. Staatsanwalt Fiedler arbeitete der Angeklagte auf eigene Hand. Er engagirte in furzer Der Verein der Filzschuh- Arbeiter hörte am 27. Juni behandelte in seinem Plaidoyer besonders die Verdachts- Aufeinanderfolge vier Schreiber, denen er Kautionen in Höhe mit großem Interesse einen Vortrag über den Kampf ums Dasein. momente, die gegen Heinze in den Aeußerungen desselben von 50 bis 100 m. abnahm. Das Geld verbrauchte er für sich, Unter Bereinsangelegenheiten wurde das Verhalten der Kollegen im Gefängnisse liegen. Die beiden Vertheidiger, Rechts- völlig mittellos wie er war, fonnte er es feinem seiner Angestellten der Fabriken von Hinge, Müller und Schlißweg und Goldmann Dr. Coßmann vertraten ersetzen. Der Gerichtshof belegte ihn mit einer Gefängnißgetadelt. Am 16. Juli findet im Bittoria- Part das Sommerfest dagegen in ihren gleichfalls sehr eingehenden Plaidoyers den strafe von anderthalb Jahren. statt, es wird um regen Besuch gebeten. Standpunkt, daß das Dunkel, welches die graufige That so lange
anwalt Dr. Ballien und
etwas
war,
Zeit umgeben habe, auch durch die wiederholte sorgsame Ber Leipzig , 30. Juni. ( Reichsgericht.) Der Redakteur Pankow . Am 26. Juni fand hier im neuerbauten handlung nicht gehoben sei und die gegen die Angeklagten vor- der Freien Presse" in Elberfeld , Herr Nitolaus Lingweiler, Borchardt'schen Vereinshaus die erste Boltsversammlung liegenden Berdachtsmomente nicht ausreichen, um den Ge- stand heute wiederum vor dem ersten Straffenat des Reich 3 statt. Dieselbe war gut besucht. Fräulein Ottilie Baader schworenen die positive Ueberzeugung von der Schuld der An- gerichts. Vom Landgericht Elberfeld ist derselbe am 29. April sprach unter regem Beifall über das Thema„ Die Frau und der geklagten beizubringen. wegen Beleidigung des Amtsmanns von Krog zu Langerfelde Sozialismus". Darauf erstattete Genosse Bilz den Bericht der Die Reden der Vertheidiger behnten sich bis 7 Uhr aus, zu einer Zufaystrafe von 14 Tagen zu der Gefängnißstrafe ver- Lokalkommission von Pankow . Zu diesem Punkt war die Berliner dann gab der Präsident die Rechtsbelehrung an der Hand der urtheilt worden, welche er zur Zeit verbüßt. Am 13. Sep- Lokalkommission( und deren Vorsitzender Wernau sogar brieflich) gestellten sieben Schuldfragen. Vorher erklärte Heinze, noch tember v. J. hatte er in dem obengenannten Blatte einen öffentlich eingeladen worden, jedoch nicht erschienen. Aus dem einmal zum Worte verstattet, daß er sich auf sein Recht" ver- Artikel, der ihm übersandt worden zum Abdruck Bericht war zu entnehmen, daß abgesehen von Cristann„ Bum laffe. Frau Heinze versicherte mit erhobener Stimme, daß gebracht, welcher mit der Ueberschrift:" Zweierlei Staats- Thürmchen" und" Borchardts Vereinshaus" in Pankow und sie unschuldig sei; sie würde es ja sagen, wenn fie bürger oder nicht?" versehen war und sich mit der Schönhausen den Arbeitern kein Lokal zu Versammlungen zur Es war darin gefagt, Verfügung steht. Der Referent führte an, daß gerade die Berliner von der That wüßte, denn sie lebe ja doch Perfon des Herrn von K. befaßte. nicht mehr lange und würde das Zuchthaus ja ruhig daß Herr von K. aus Anlaß einer stattgehabten Schlägerei sich Arbeiter in jenen Orten ausschlaggebend find, aber die Sperre illusorisch hinnehmen". Um 9 Uhr war die Berathung der Geschworenen Beugen nennen ließ, daß er aber hierbei sich geweigert habe, machen, kam dann zu der Differenz mit der Berliner Lokalbeendet. Ihr Verdift ging auf Schuldig der Körperverlegung etwa zehn Personen als Beugen anzunehmen, weil diefelben kommiffion, verlas den an den Vorwärts" gerichtet gewesenen mit tödtlichem Erfolge, worauf der Staatsanwalt gegen Heinze Sozialdemokraten seien. Des Weiteren war dann gesagt:" Wir Artikel, welcher die oben angeführten Fälle behandelte und von 15 Jahre, gegen Frau Heinze 10 Jahre Zuchthaus beantragte. bewundern die Gefeßeskunde des Herrn Amtmanns. Wir er- der Redaktion an die Berliner Lokalkommission zur BerüdUm 10 Uhr publizirte der Gerichtshof das Erkenntniß dahin: innern uns, in der preußischen Verfassung den Satz gelesen zu fichtigung überwiesen wurde, und rügte, daß dann sämmtliche Das Verbrechen, über welches die Herren Geschworenen ihren haben: Vor dem Gefeße sind alle Bürger gleich. Wir glauben, in Schönhausen gesperrte Lokale im Vorwärts" als zu Wahrspruch abgegeben haben, ist nach Ansicht des Gerichts- daß Herr von R. lieber den Satz in der Verfassung fähe: Die empfehlen bezeichnet waren, und zwar Freitag vor Pfingsten, was hofes ein so ruchloses, wie es wohl selten in den Annalen jenigen Staatsbürger, die nicht adlig find, haben überhaupt hier Entrüstung genug hervorgerufen habe. Daß nun das ers einer Großstadt vorkommt. Ein Wächter der öffentlichen feine Rechte." Die Beweisaufnahme hat, wie das Gericht wähnte Schreiben, welches unter dieser Einwirtung allerdings Ordnung, der berufen ist, des Nachts für die Sicherheit der feststellte, nichts ergeben, was für die Wahrheit der etwas scharf ausgefallen sei, von Herrn Wernau mit einem unBürger zu sorgen, ist getödtet, ist törperlich so schwer verletzt vom Angeklagten verbreiteten Behauptung spräche. spräche. Herr parlamentarischen Ausdruck bezeichnet worden ist, welcher Ausworden, daß der Tod eingetreten ist. Der Gesetzgeber muß sich v. R. hat als Beuge das ihm zur Last gelegte Verfahren bestritten, bruck troß mehrfachen Interpellirens nicht zurückgenommen wurde, irgend einen Fall gedacht haben, wo er das höchste Strafmaß er will nur einen mit Namen beschriebenen Bettel zurückgewiesen habe eben die Lokalkommission gezwungen, die Angelegenheit vor für gerechtfertigt erachtet. Der Gerichtshof ist mit dem Staats- haben, weil das Beweisthema dabei gefehlt habe. Bon Sozial- die Deffentlichkeit zu bringen, so wenig erfreulich das auch sei. anwalt der Ansicht, daß hier solcher Fall vorliegt und hat des- bemokraten will er nichts gesagt haben. Ein anderer Zeuge Die Versammlung theilte, nachdem sie die Angelegenheit besprochen halb den Angeklagten Heinze zu 16 Jahren Zuchtbaus Namens Korthaus bekundete zwar das Gegentheil, er erschien hatte, den Standpunkt der Pankower Lokalkommission durch Anverurtheilt. Frau Heinze ist der Beihilfe für schuldig befunden aber dem Gerichte nicht glaubwürdig, da Herr v. K. sicher nicht nahme folgender Resolution: worden, und sie hat der Gerichtshof aus denselben Gründen eine finnlose Aeußerung gethan habe. Dem Angeklagten wurde Die Voltsversammlung protestirt entschieden gegen das zu 10 Jahren Buchthaus verurtheilt. Mit Rücksicht indeß geglaubt, daß er die Behauptungen des Artikelschreibersfür Vorgehen der Berliner Lokalkommission, erklärt, daß das Schloß,