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Nr. 102. 21. Jahrgang.

5. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt.

Gerichts- Zeitung.

Einbrecher, welche in Klapphüten und Lackstiefeln ihre Raub­züge unternehmen, beschäftigten gestern die zweite Strafkammer des Landgerichts I  . Im Stadtteile Moabit   wurden in den ersten Monaten dieses Jahres viele Einbrüche begangen, deren gleichartige Ausführung auf dieselben Thäter schließen ließ. Die Diebe wählten stets Wohnungen der ersten und zweiten Etage zu einer Zeit, wenn diese von ihren Bewohnern verlassen waren. Sie benutten in der Regel den vorderen Treppenaufgang, öffneten die Wohnungsthüren mittels Dietrichs und versicherten sich nach dem Eintritt durch Vor­Legen der Kette gegen leberraschungen. Ihren Rückzug sicherten fie fich im Notfalle dadurch, daß sie an das Fensterkreuz im Berliner  Zimmer eine lange Markisenschnur schlangen, und zwar in der Weise, daß beide Enden gleich lang bis auf das Pflaster des Hofes hinab, zogen dieses selbst herunter und flüchteten durch die Hofthür auf die Straße. Die Diebe öffneten die sämtlichen Behälter mittels eines 1 Centimeter breiten Brecheisens und rafften an sich, was des

Mitnehmens wert war. In zwei Fällen mußten sie die zur Flucht benutten Gurte zurüclaſſen. Dem Striminalkommissar v. Baed mann wurde mitgeteilt, daß zwei berüchtigte Einbrecher, der Klempner Ernst Bauer und der Artist Richard Fleischer, zu damaliger Zeit häufig in Moabit   gesehen worden seien. Es wurde ermittelt, daß fie unangemeldet bei dem Kellner Soch in der Linienstraße wohnten. Sie wurden wochenlang Tag und Nacht beobachtet. Man stellte fest, daß fie stets in feinster Sleidung, in Ladstiefeln und Slapphüten auftraten und, ohne zu arbeiten, viel Geld ausgaben. Schließlich schritt man zu einer Durchsuchung der Kochschen Wohnung. Es wurden dort verschiedene Gegenstände, unter anderm eine Brief­tasche, ein Bincenez und dergleichen gefunden, welche von den Bes stohlenen als ihr Eigentum erkannt wurden. Ferner fand man ein ganzes Patet Diebeswerkzeug, darunter ein Brecheisen von 1 Centi­meter Breite und schließlich zwei lange Gurte von genau derselben Art, wie die Diebe in zwei Fällen hatten zurüdlassen müssen. Fleischer und Bauer ipurden bald darauf verhaftet, ersterer auf der Straße, Testerer in einem Friseurladen. Als Kommissar v. Baeck­mann den Angeklagten Bauer verhaftete, erklärte dieser, daß er

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beutet war.

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Pluto  , Graf v. Breelow" sei, und als der Beamte sich nicht irre machen ließ, sekte Bauer ingrimmig hinzu: Schade, daß ich meinen Mantel mit dem Revolver nicht bei mir habe, wir könnten sonst ein voller Revolver gefunden, welcher ebenfalls bei einem Einbruch er­fleines Duell aufführen." In dem Mantel Bauers wurde ein wert­richt. Alle drei leugneten mit Entschiedenheit, auch nur in einem der Gestern standen Bauer, Fleischer und Koch vor Ge­Fälle beteiligt zu sein. Bauer behauptete, daß er von einem hoch­stehenden Gönner unterhalten werde, dessen Namen er nicht nennen wolle. Der Angeklagte Fleischer wollte die bei ihm gefundenen Gegenstände auf einer Auktion in der Schönhauserstraße gekauft Werthauer verteidigt wurde, befand sich in einer bösen törperlichen haben. Der dritte Angeklagte, Stoch, der vom Rechtsanwalt Dr. Beschaffenheit, er hat wiederholt einen Selbstmordversuch gemacht. aufnahme, wenn auch nur in je einigen Fällen, für überführt; er Der Staatsanivalt hielt die Angeklagten durch die Beweis­beantragte gegen Bauer zweieinhalb, gegen Fleischer vier und gegen Koch zwei Jahre Zuchthaus, während Rechtsanwalt Dr. Werthauer das Belastungsmaterial zu einer Verurteilung nicht für ausreichend Der Gerichtshof schied einen Fall, der einer späteren Ver­handlung vorbehalten bleiben soll, gegen Bauer aus, und verurteilte nur den Angeklagten Fleischer   zu drei Jahren Zucht haus, Koch wegen Hehlerei in einem Falle zu neun Monaten Gefängnis. Bauer wurde wegen Beilegung falschen Namens 3 sechs Wochen Haft verurteilt, diese Strafe aber für verbüßt er­achtet. Er bleibt in Haft.

erachtete.

Auf Kindesmord lautete die Anklage, welche gestern vor dem Schwurgericht des Landgerichts II   gegen die Dienstmagd Amalie Lehmann verhandelt wurde. Die Angeklagte, welche im Dienst eines am Spandauer Berg in Charlottenburg   wohnenden Arztes stand, gab heimlich einem Kinde im Anfang Dezember v. J. das Leben. Um ihren Fehltritt zu verbergen, beging die Angeklagte einen Kindesmord unter den erschwerendsten Umständen. Sie trug das in eine Schürze gewickelte Neugeborene in den Keller und steckte es in einen dort befindlichen Sandhaufen. Aufrecht im Sandhaufen steckend, wurde die Kindesleiche dort gefunden. Es gelang leicht, die Mutter zu ermitteln. Vor den Geschwornen entschuldigte die An­

unterstützt

ausschliesslich nur die

Sonntag, 1. Mai 1904.

geklagte sich mit der verzweifelten Lage, in der sie sich zur Zeit der That befunden habe. Die medizinischen Sachverständigen bes gutachteten, daß das Kind lebend zur Welt gekommen sei, bei der Die Geschwornen gaben ihren Wahrspruch ab auf schuldig des Lot­im Keller herrschenden Kälte aber elend hätte umkommen müssen. lautete auf ein Jahr Gefängnis unter Anrechnung von drei Monaten schlags unter Zubilligung von mildernden Umständen. Das Urteil durch die erlittene Untersuchungshaft.

greifliche Erregung hat den Monteur Wilhelm Dubczinski zu Für die Mutter. Eine vom menschlichen Standpunkte aus be­greifliche Erregung hat den Monteur Wilhelm Dubezinski zu einer Jähzornsthat getrieben, die ihn gestern unter der Anklage der 23. Februar d. J. stand die betagte Mutter des Angeklagten vor der dritten Straffammer des Landgericht I   unter der Anklage des Ver­gefährlichen Körperverlegung vor das Schöffengericht führte. Am Zuchthaus bei sofortiger Verhaftung verurteilt. Als der im Zu­brechens gegen das keimende Leben. Sie wurde zu einem Jahre hörerraum befindliche Angeklagte das Erkenntnis vernahm, stürzte er zur Thür hinaus und auf dem Korridor auf einen Mann zu, welcher seine Mutter zur Anzeige gebracht hatte. Er verfekte ihm er zur Thür hinaus und auf dem Korridor auf einen Mann zu, Der Umstand, daß der Gemißhandelte mehrere blutende Wunden er­mit der geballten Faust mehrere wuchtige Schläge gegen den Stopf. litt, ließ darauf schließen, daß der Angreifer ein Instrument zum Schlagen benutzt hatte. Dies wurde von ihm im gestristen Termin in Abrede gestellt. Er sei so erregt gewesen, daß er nicht gewußt habe, was er that. Der Staatsanwalt erkannte an, daß Milderungs­gründe vorlägen, beantragte aber immerhin mit Rücksicht darauf, daß die Ausschreitung im Gerichtsgebäude stattgefunden, eine Ge­fängnisstrafe von zwei Monaten. Der Gerichtshof hielt mit Rücksicht auf die ganze Sachlage eine Gefängnisstrafe von einer Woche für eine ausreichende Sühne.

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Geschäftsbericht der Allgemeinen Drts- Krankenkasse für die bereinigten Gewerbebetriebe Charlottenburgs   für das Jahr 1903. Charlottenburg  , Buch­druckerei Dtto Görke, Wallstr. 69. 1900-1904. Handbuch für Landtagswähler. Preis 20 Pf. Drud und Die Socialdemokratie in den Landtagen von Coburg   und Gotha  Berlag Wilh. Bock in Gotha  .

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