Nr. 106. 21. Jahrgang.
Am Bundesratstische: Nieberding.
1. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Zunächst wird gemäß einem Antrag der GeschäftsordnungsKommission die Genehmigung zur Fortsetzung bezw. Ein Ieitung von Strafverfahren bezw. Privatflagen gegen die Abgg. usangel( 6.), Silpert( Wirtsch. Vereinig.) und Dr. Pichler( C.) bersagt. Ein fernerer Beschluß der Kommission ersucht den Reichskanzler um Borlegung der Aften über die beim Abg. Jessen ( Däne) vor genommene Haussuchung und das damit zusammenhängende Strafverfahren. Abg. Dr. Stockmann( Rp.) führt Beschwerde über die Art der Berichterstattung über die betreffenden Verhandlungen der Kommission, die durch ihre einseitige Darstellung in der Provinz Schles wig- Holstein schwere Beunruhigung hervorgerufen habe.
In
Freitag, 6. Mai 1904.
Ich erinnere daran, daß die Regierung versucht hat, den§ 126 der müssen wir, aber für unschuldig wollen wir den Mann nicht ers Strafprozeß- Ordnung, der bis zu einem gewissen Grade einen kleinen flären, Entschädigung soll nicht bezahlt werden. Bereits 1882 hat 88. Sigung. Donnerstag, den 5. Mai 1904, nach- Gericht etwas dazu thun kann, die Erhebung der Anklage sich im Richterkollegium immer mehr eine Berflachung in Schuh dagegen gewährt, daß die Staatsanwaltschaft, ohne daß das ein Generalstaatsanwalt in einem amtlichen Bericht geschrieben, daß mittags 1 hr. selbst verzögert, so zu ändern, daß die willkürliche Frist für der Beurteilung der Beweise geltend mache. geltend mache.( Hört! hört! den Staatsanwalt bis auf das Doppelte verlängert wird. bei den Socialdemokraten.) Wenn er die heutige Art So versucht man für den Staatsanwalt die Verschleppungsmöglichkeit der Beweisführung keinen würde, würde er nicht von einer zu erhöhen, und doch will man den nur vom Staatsanwalt Ver- Verflachung, sondern bon einer Meerestiefe sprechen. Durch hafteten, deren Freilassung nicht auf Beschluß des Gerichts erfolgt, das Gefet wird die Willkür direkt vorgeschrieben. Denn die Willtür feine Entschädigung gewähren. Redner ersucht, den socialdemo- steckt in der Unterscheidung zwischen zwei Klassen von Freifratischen Prinzipalantrag anzunehmen und erinnert an den gesprochenen: denen, deren Unschuld erwiesen ist, und den andern. Centrumsabgeordneten Reichensperger, der sich auf das ent- In der Kommission habe ich bereits nachgewiesen, daß kein Unterschiedenste dagegen ausgesprochen habe, daß zwei verschiedene Arten schieb besteht zwischen begründetem, hinreichendem und ausreichendem Freigesprochener geschaffen würden: solche, die freigesprochen find, Werdacht. Weder vom philosophischen, philologischen und grammas obwohl sie eigentlich als schuldig gelten müssen. Die tikalischen, noch vom Rechtsstandpunkt ist hier ein Unterschied konhervorragendsten Juristen haben Sies Princip stets als struierbar. In der Kommission wurde mir erwidert: Begründet verkehrt bekämpft. Wir haben gar kein Verfahren, bei dem die ist ein Verdacht, der dasjenige, twas er begründen soll, Unschuld flar bewiesen wird. Die Strafprozeßordnung will die begründet, hinreichend ist der Verdacht, der hinreicht, ausreichend Schuld beweisen, und wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung derjenige, der dazu ausreicht. In der Rechtswissenschaft besteht Das Haus beschließt gemäß dem Antrage der Kommission. genügend abgeschwächt ist, dann müssen die Anträge, die die Unschuld darüber kein Zweifel, daß diese Ausdrücke nur eine Umschreibung Nach debatteloser Erledigung einiger Rechnungsfachen wird die nachweisen, abgelehnt werden. Es galt als größter Vorzug unsrer der Willtür sind. Wenn ich jemand freispreche, dann kann zweite Beratung des Gefegentwurfs betreffend Ent- Strafprozeßordnung, daß die doppelte Art Freigesprochener darin unmöglich ein begründeter Berdacht bestehen, daß er fchädigung für unschuldig erlittene Untersuchungs- beseitigt wurde. In dieser Vorlage foll sie wieder ein eigentlich fchuldig ist. Durch derartig unklare Begriffe wird haft beim§ 1 mit den dazu vorliegenden Anträgen fortgefegt. geführt werden. Ich bitte Sie dringend, diese Unterscheidung die willkürlichkeit der Rechtsprechung zur vollendeten Farce vertieft. nicht zu machen, sondern sich auf unsren grundsäglichen Standpunkt Die heutige Richtung geht dahin, der Angeklagte muß bestraft Wir haben ein besonderes Interesse an dem Entwurf, weil füchtig wir sind, wie weit wir der Mehrheit des Reichstages eut wollen Sie hier noch bestärken. Ich bitte Sie dringend, unsern zu stellen. Unser Vorschlag zeigt, wie außerordentlich kompromiß werden, wenn er nicht feine Unschuld beweist. Diese Richtung mein Freund Frohme der Vater des Gedankens war, eine Entgegenkommen in dem, was sie als ihre Ansicht ausgesprochen hatte. Prinzipalantrag anzunehmen oder wenigstens uns die Rechtsgründe fchädigung für unschuldig Verhaftete einzuführen. Wir hofften in An fich sind wir der Meinung, daß jeder entschädigt werden muß, darzulegen, warum die Mehrheit des Reichstages heute nicht mehr erster Lesung, daß es gelingen würde, in der Kommission das Gesetz der unschuldig in Untersuchungshaft gekommen ist, gleichviel ob er auf dem Standpunkte steht, auf dem 1882 beinahe die Mehrheit der bem Rechtsbewußtsein entsprechend auszubauen. Wir verlangten später freigesprochen oder berurteilt wird. Denn auch Schwarzeschen Kommission gestanden hat. eine Entschädigung nicht nur für unschuldig Verhaftete, von einem Mann, der später verurteilt wird, kann eine Unter- Gründen der socialen Gerechtigkeit um Annahme unfres Prinzipalsondern auch für unschuldig durch die Polizeisistierte. juchungshaft unschuldig erlitten worden sein, weil seine Inhaftnahme antrages, zum allerivenigften aber um Annahme der in der Kommission Diese Hoffnung ist leider zu Wasser geworden und zwar bei§ 1 in überflüffig war. Da die Mehrheit aber annahm, daß hier das von Ihnen selbst einstimmig genehmigten Eventualanträge.( Lebviel größerer Ausdehnung, als ich es für möglich gehalten hätte. Strafgesegbuch bereits insofern eine Entschädigung gewährt, als es hafter Beifall bei den Socialdemokraten.) Wir haben alle Eventualanträge und Anregungen aus der die Anrechnung der Untersuchungshaft auf die Strafhaft zuläßt, jo Stommiffion wieder aufgenommen, die dort in erster Lefung tommen wir Ihrer Auffaffung entgegen und wollen, daß sich das schiedene Bedenken vor. Abg. Dr. Storz( D. Vp.): Gegen den Antrag Auer liegen vers einstimmig angenommen waren. Als einziger Grund für Entschädigungsgesetz auf diejenigen beschränkt, die rechtskräftig frei- schiedene Bedenken vor. Der Ausdruck sistieren" ist in der Prozeßordnung unbekannt und würde zu Unklarheiten führen. Außerdem Der Staatssekretär sagt, es würden nur ungefähr 1½ der unschuldig furistischen Zeitschriften ist darauf hingewiesen worden, eigentlich ein Gerichtsbeschluß vorhergegangen ist. Der Antrag Auer stellt ist der Ausdruck außer Verfolgung setzen“ nur anwendbar, wenn Verhafteten oder Siftierten durch den Entwurf nicht getroffen, nämlich habe der Staatsbürger nicht das Recht auf Entschädigung, es handele also in der That nur die Regierungsvorlage her, obgleich er etwas diejenigen, bei denen kein Gerichtsbeschluß für die Inhaftnahme vor sich hier um ein Stück Billigkeit oder Mitleid. liegt. Zu diesem 16 gehören aber gerade diejenigen, bei denen die Sache so flar lag, daß selbst der Staatsanwalt die Verhaftung für missionsbericht, den Generalstaatsanwalt v. Schwarze 1882 erstattet uter stimmen, wir werden aber, wenn nichts mehr zu erreichen ist, Ich verstehe diese Auffassung nicht. In dem glänzenden Kom- andres will. Meine Freunde werden für die Eventualanträge unberechtigt erklären mußte und infolgedessen die Anklage gar nicht hat, spricht er bereits von einer Billigkeit, die richtiger als aus auch die Vorlage annehmen, da sie immerhin eine Verbesserung erft erhob, b. h. also die Allerunschuldigsten. Es ist ein eigen gleichende Gerechtigkeit bezeichnet werden müsse. tümliches parlamentarisches Verfahren, diese als unsre Ansicht. Das ist auch bringt.( Bravo ! links.) Recht und Billigkeit müssen im Einklang Abg. Itschert( C.): Die Zurückveisung der Angriffe von socialdringend anerkannte Reform mur deswegen nicht zu bestehen, sonst ist das Recht ein Schlag für das Rechte demokratischer Seite gegen unfren sogenannten Rildzug in der fchließen, weil die Regierung nicht darauf eingeht. bewußtsein des Volkes. Bom Standpunkt dieses wahren Kommission überlasse ich einem andern Mitgliede meiner Fraktion. Die Kommiffion hat aus" taktischen" Gründen sich auf eine Re- Nechts muß man die Entschädigung für unschuldig Verhaftete Solche Angriffe sind wir ja gewohnt, sie sollen nur die Unfruchtbarsolution beschränkt, das ist ein lahmer Trost, der große Schwäche als einen Rechtsanspruch bezeichnen. Und wie fann man es feit und den Mizerfolg der eignen Thätigkeit innerhalb und außervor der Regierung zeigt und den Elementen, die gegen die Be- so darstellen, als ob es ein Att des Wohlwollens ist, wenn die halb des Hauses verdecken.( Lachen bei den Socialdemokraten.) willigung der Volksrechte sind, den Rüden stärkt. Ich erinnere an den herrschende Klasse diejenigen entschädigt, die durch Mangelhaftigkeit Abg. Bargmann( frs. Bp.):' Den Eventualanträgen Auer werden Zolltarif. Da waren die Herren sehr entrüstet, daß die ihrer Beamten Schaden erlitten haben? Wenn Sie nur diejenigen wir zustimmen, aber auch im Falle ihrer Ablehnung der Vorlage Regierung es wagte, wiederholt, in der ersten Lesung bereits zu er entschädigen wollen, die durch Gerichtsbeschluß freigesprochen find, unsre Zustimmung nicht verfagen. Die Kommission ist in der flären, etwas set unannehmbar, und die Entrüstung stieg, als die weil sie unschuldig oder annähernd unschuldig sind, so schaffen Sie That vor dem„ Unannehmbar" des Staatssekretärs zurückgewichen. Unannehmbarkeitserklärung in der zweiten Lesung im Plenum damit den politischen Tendenzen neuen Raum in unfrer Recht- Die Bedenken, die der Staatssekretär in der Kommission wiederholt wurde. Sie haben tros diefer Erklärung Ihre Beschliffe fprechung. Redner erinnert an aufrecht erhalten und die Regierung hat das Unannehmbare nachher Geheim bundsprozeß. den Königsberger borgetragen hat, können sachlich als nicht ausschlaggebend gelten. Der Eventualantrag der Socialdemokraten unter a)- Streichung geschludt.( Buruf im Centrum.) Sie fagen nein. Das ist doch richtig Die Angeklagten in diesem Prozeß find vor einigen Tagen ent- der Worte: durch Beschluß des Gerichts" muß unbedingt an in Bezug auf sämtliche Minimalzölle, auf den Quebrachozoll usw. Taffen worden, nachdem sie länger in Untersuchungshaft gesessen haben, genommen werden. Sachliche Gründe liegen nicht vor, denjenigen Also da, wo Sie wirklich willens find, etwas durch als die Magimalstrafe für das Vergehen beträgt, wegen dessen sie die Entschädigung zu versagen, die die Staatsanwaltschaft bereits zusetzen, haben Sie diese Tattit wie hier nicht überhaupt hätten verurteilt werden können.( Hört! hört! bei den aus der Untersuchungshaft entlassen hat. Da aber auch der angewandt. Wenn Sie der Ansicht sind, daß nur dasjenige, Socialdemokraten.) Ich erinnere daran, daß die„ Kreuz- Zeitung " Sommissionsbeschluß einen unleugbaren Fortschritt gegenüber bein was die Regierung will, bewilligt werden kann, wozu dann die feiner Zeit im Hinblick auf eine Freisprechung in einem politischen geltenden Recht darstellt, werden wir aus der Ablehnung der socialganzen parlamentarischen Beratungen, wozu die Kommiffions- Prozeß direkt das Verlangen aufgestellt, man müsse die Untersuchungs- demokratischen Anträge keinen Anlaß nehmen, gegen den§ 1 in ber verhandlungen?( Sehr richtig! bei den Socialdemokraten.) Eine haft so lange ausdehnen, daß dadurch ein Aequivalent für die Ber- Kommissionsfassung zu stimmen.( Bravo ! links.) solche Abschlagszahlung wie die Resolution ist das Aller urteilung geschaffen werde. Das scheint leider jetzt in erhöhtem Abg. de Witt( C.): Herr Mommsen hat ims„ Umfall" in der gefährlichste. Was heute durchführbar ist, muß auch durch Maße Rechtsgrundsatz zu werden. Von den Richtern, die im Königs- Kommission vorgeworfen. Er hat aber nachher erklärt, daß er geführt werden. Da darf man fich nichts abhandeln berger Prozeß eine so lange Untersuchungshaft zugelassen haben, schließlich auch für die Kommissionsbeschlüsse stimmen würde. Das laffen. Rum fagt man, die Regierung werde im Wege des Ber - während nicht einmal eine Anllage zu stande tam, erinnert doch sehr an den Vers:„ Sie fträubt sich ein Weilchen waltungsverfahrens, im Wege der Gnade die unschuldig von denen muß man von vornherein annehmen, daß sie glaubten, Dann spizt sie das Mäulchen Und dann füßt sie den Hans Verhafteten, die nicht unter dieses Gesez fallen, enfchädigen. Wie der Angeklagte wäre schuldig aus einem Grund, der sich nicht auf und es ist alles wieder gut!"( Große Heiterkeit.) Er macht es es genügsam find Sie doch!( Sehr richtig! bei den Socialdemokraten.) die Handlung, die er begangen hat, sondern auf seine also gerade so wie wir. Wir haben genommen, was wir bekommen Als ob das nicht schon heute bestehender Rechtszustand ist, als ob politische Meinung( Sehr richtig! bei den Socialdemokraten) fonnten, weil wir die Regierung zu mehr nicht zwingen konnten. nicht jede einzelne Regierung einen Fonds hat, um derartige Leute stützt. Wir haben es ja auch erlebt, daß das Reichsgericht Abg. Dr. Müller- Meiningen ( frs. Vp.) kommt nochmals auf die zu entschädigen. Der freilonfervative Abgeordnete Gültling hat im Gegensatz zum Obertribunal ausgesprochen hat, es wäre nicht gestrige Rede des Bundesratsvertreters für Sachsen- Weimar zurüc felbst feiner Zeit zugegeben, daß der Beschluß des rechtsirrtümlich, wenn man die politische Tendenz des Angeklagten und erklärt, er habe an feinen Gewährsmann telegraphiert und ihn Bundesrats vom Jahre 1887, die Einzelregierungen sollten der Verurteilung zu Grunde legte. Das ist jüngst ausgesprochen im um die Erlaubnis ersucht, das Original seiner Informationen dem für Fälle der Freiheitsentziehung Entschädigung gewähren, Urteil gegen den Redakteur Leis vom Vorwärts", wo die vermeint- Bundesratsvertreter zu übermitteln, um ihn von der optima fides leider nicht voll durchgeführt wird. Wie wenig solche liche, allerdings unrichtig aufgestellte Tendenz des Vorwärts" als feines Gewährsmannes zu überzeugen. Herr Dr. Paulsfen hat beBefugnisse nügen, zeigt auch die Art, wie die Befugnis des der Grund der Feststellung des Thatbestandes, als" der Grund der fonders nachdrücklich betont, daß der Gerber Brehm auch wegen § 499 der Strafprozeß- Ordnung gehandhabt wird, wonach notwendige Verurteilung angenommen wurde. Diese Art der Rechtsprechung Wechſelfälschung bestraft worden sei. Sein Anwalt versucht mit Auslagen im Falle der Freisprechung der Staatskaffe auferlegt wird bei uns schon beinahe gang und gäbe. Die Herren mögen aber allem Eifer, auch hier das Wiederaufnahmeverfahren durchzusetzen, tverden können. Dieser Paragraph war ursprünglich so gefaßt, daß bedenken, daß auch Zeiten fommen fönnen, wo Richter im Reichsgericht und nach den Erfolgen, die er beim Wiederaufnahmeverfahren wegen es hieß, die Auslagen müssen ersegt werden. Erft auf ſizen, die eine Schuld des Angeklagten in von uns gleich zu be- der Brandstiftung erzielt hat, ist es nicht ausgeschlossen, daß auch in Grund eines Kompromisses wurde dafür das Können fämpfender Weise darans folgern würden, daß der daß der Au- der Wechselfälschung das Wiederaufnahmeverfahren durchgesetzt wird. gesetzt. Seit 1879 find wiederholt Anläufe gemacht, um geklagte dem Centrum oder den konservativen Par- Die Art und Weise, wie man gegen meinen Gewährsmann vorgeht, Den§ 499 zu einem Dbligatorium zu gestalten. Die feien angehört. ( Sehr richtig! bei den Socialdemokraten.) der mit einem Disciplinarverfahren als Rechtsanwalt bedroht Fälle sind nicht selten, wo der Einzelne weite Reisen unter Wir verlangen, daß auch für unberechtigte polizeiliche Siffierungen wird, muß in weiten Kreisen Entrüstung hervorrufen.( Lebhafte nehmen muß, einer total hinfälligen Anklage entgegenzutreten, und entschädigt wird. Je untergeordneter die Beamtenfategorie ist, desto Zustimmung links.) Der Herr Vertreter von Sachsen- Weimar lacht wo ihm, wenn er freigesprochen wird, noch nicht einmal das leichter tönnen Fehler von ihnen gemacht werden, desto mehr bedarf höhnisch.( Lachen bei den Konservativen.) Wenn Sie heut gegen Reisegeld erstattet wird. Besonders belastet§ 499 die der Staatsbürger des Schutzes.( Sehr richtig! bei den Social- Den Rechtsanwalt vorgehen, der mir Informationen erteilt hat, dann arbeitende Stlaffe. Auch§ 1 der Vorlage droht mißbraucht zu werden demokraten.) Ebenso liegt es mit den Ordnungsstrafen und dem fönnen Sie morgen auch gegen die abhängigen Eisenbahnbeamten gegen die politische Gesinnung der Arbeiterklasse. Mißbraucht man Beugniszwange. Wir gehen noch weiter; mehr als an der Ent- vorgehen. Wir werden uns fragen müssen, ob wir mit dieser Andoch heute auch die Strafjustiz dazu, um den Schuldlosen, denen schädigung liegt uns noch daran, daß vorgebeugt werde, daß gelegenheit nicht noch die Geschäftsordnungs- Kommission des Reichsman nicht beikommen kann, wenigstens die Kosten aufzuerlegen. unschuldige Leute überhaupt nicht in untersuchungshaft gezogen tages beschäftigen müssen.( Sehr richtig! links.) Redner erinnert an die Hunderte von Fällen, wo Social- werden. Der Staatssekretär hat gesagt, wir ständen an der Spize der Weimarischer Bundesbevollmächtigter Dr. Paulsen: Ich bedemokraten wegen der Verbreitung von Flugblättern in Kultur, tein Land gehe in der Entschädigung unschuldig Verhafteter dauere, daß die Beratung durch diese unfruchtbare Debatte Häusern an Sonntagen freigesprochen wurden. Trozdem wurde so weit, wie Deutschland mit dem vorliegenden Entwurf. Ich be- aufgehalten wird.( Sehr richtig! rechts.) Ich glaubte, Dr. immer wieder Anklage erhoben, weil man den Angeklagten wenigstens haupte aber andrerseits, es giebt kein Land, in dem so viel unrechte Müller Meiningen zöge den Richter nicht ganz aus, die Kosten aufbürden wollte. Ein kleiner Gastwirt auf dem Lande, und so lange Untersuchungshaft verhängt wird, wie in Deutschland. ( Sehr er in den Reichstag komme und überzeugte sich von den objektiven ber sein Lokal nicht bloß zu konservativen Versammlungen hergeben richtig! bei den Socialdemokraten.) Selbst in Destreich wird eine Verhältnissen( Sehr gut! rechts), statt dessen aber trägt er einseitige wollte, wurde fünfmal mit einem Strafmandat belegt und fünfmal Beschwerde, die gegen eine Verhaftung eingeleitet wird, in wenigen Behauptungen aus den Schriftsäzen des Anwalts bor . Es ist richtig, wurde er freigesprochen, aber die Roften, die ihn trafen, betrugen Tagen entschieden, bei uns muß der Untersuchungsgefangene drei daß das Disciplinarberfahren gegen den Anwalt eröffnet ist, aber wenn hunderte von Mart. Bei den Beamten nimmt das Gericht ja bis vier Wochen auf den Beschluß des Gerichts warten. Wie kann ein Anwalt einen langen Prozeß geführt hat, dann muß er doch stets an, daß fein Dolus und feine Fahrlässigkeit bei einer man die verschiedenen Gesetzgebungen vergleichen, wo die Voraus- die Thatsachen, die unwiderleglich nachgewiesen sind, auch gegen sich widerrechtlichen Verhaftung vorliege. Gerade die Fälle, wo fegungen ſo ganz verschieden sind!( Sehr richtig! bei gelten lassen. Statt dessen scheint er Herrn Dr. Müller Meiningen eine polizeiliche Sistierung erfolgt und der Mann so unschuldig den Socialdemokraten.) Was den Schutz der persönlichen einfach seine alten Schriftfäße übermittelt zu haben, die er dann ist, daß der Staatsanwalt es ablehnt einzuschreiten oder schon der Freiheit betrifft, betrifft, stehen wir nicht ant der Spize wieder als Thatsachen gelten läßt. Ich habe Herrit Müller- Meiningen höhere Bolizeibeamte die Verhaftung aufhebt, verlegt am flagrantesten Civilisation, sondern ganz hinten. Ich erinnere an den Fall des in acht Punkten widerlegt; für mich ist diese Angelegenheit nunmehr das Rechtsbewußtsein des Einzelnen und der Gesamtheit, und hier socialdemokratischen Rebatteurs Morawski. Dieser faß in Straf- erledigt. wollen Sie feine Entschädigung gewähren! Die allerfchlimmsten haft, es war also jebe Rollusions- und EntweichungsAbg. Stadthagen ( Soc.): Fälle brutalen Amtsmißbrauches bleiben damit bestehen. Nun wird gefahr ausgeschlossen, trotzdem wurde die Strafhaft unterbrochen In der Antwort des Vorredners weht derselbe Geift, ber das auf die kommende Justizreform hingewiesen; aber die Absicht der und er wegen eines neuen Strafverfahrens monatelang in Unter- Gesetz erfüllt. Da wird nachgespürt, woher der ReichsMegierung geht darauf hinaus, bei der Strafprozeß- Reform nicht fuchungshaft behalten. Glauben Sie, daß das Volk nicht zu der tags- Abgeordnete feine Informationen hat, und Verbesserungen, sondern Verschlechterungen im Sinne des Rechts- Ansicht tommen muß, die Richter haben gewußt, daß sie eine Hand- ob der Rechtsanwalt nicht zur Verantwortung gezogen werden tam, bewußtseins des Volles einzuführen.... lung begehen, die nicht notwendig ist( Sehr richtig! bei den Social- weil er etwas als wahr annimmt, was ein weimarischer Beamter Präsident Graf Ballestrem: Sie dürfen nicht sagen, daß die Re- demokraten), die nur notwendig erscheinen kann vom Standpunkt des für falsch hält. Die Frage der Unabhängigkeit der Rechtsanwälte gierung die Absicht hätte, Verschlechterungen einzuführen. Solche politischen Parteihasses!( Sehr richtig! bei den Socialdemokraten.) hat doch eine große Bedeutung. In Lübeck ist dem dortigen socialsollten dafür Verschlechterungen fönnen die Folge von Regierungsmaßnahmen sein Sie gerade forgen, daß die Politik aus dem vorben, en Blatte durch eine vorläufige Verfügung nach Ihrer Ansicht. den Gerichtssälen entfernt wird. Weiter erinnere ich an den Prozeß untersagt worden, die Namen derjenigen Bäckermeister zu veröffentAbg. Stadthagen ( Soc., fortfahrend): Das meinte ich auch. Ich der Gräfin Kwilecki. In diesem Prozeß glaubte ein Staatsanwalt, lichen, die bestimmte Lohnforderungen nicht erfüllen. Als das Blatt meinte, diese Verschlechterungen würden die Folgen einer wohl selbst Beugen in Haft nehmen zu müssen, weil sie nicht so ausfagten, dagegen flagbar wurde, fand sich in Lübeck nicht ein Rechtsanwalt, der feine gemeinten Abficht sein.( Heiterfeit.) wie die Staatsanwaltschaft es für richtig hielt. Und glauben Sie Vertretung übernommen hätte( hört, hört! bei den Socialdemokraten), so Präsident Graf Ballestrem: Dann muß ich Sie doch ersuchen, etwa, daß, nachdem die Angeklagte freigesprochen war, eine Gut- daß beim Gericht die Stellung eines Rechtsanwalts erst beantragt sich deutlicher auszudrücken.( Heiterkeit.) fchädigung gezahlt worden ist? Ich möchte das sehr be- werden mußte. Wir sollten uns jedes Gesez dreimal darauf anaweifeln. Jeden Tag passieren in Preußen zwei bis drei fehen, welche Wirkung es für die Ermittelung der Wahrheit hat. Fälle, in denen uns huldig Verhaftete entschädigt werden müßten. In der Debatte ist auch nicht eines unsrer Bedenten widerlegt in solchen Fällen, wo der Staatsanwalt von dem Gedanken worden. Wenn der Centrumsredner daran erinnert hat, daß ich verfolgt wird, daß der, den er angeklagt hat, auch wirklich unfren Antrag ein Stompromis genannt habe, jo weiß er sehr gut, fchuldig sein muß, da wird das Gericht fast stets fagen: Freisprechen daß ich dies Wort nur fjerzhaft angewandt habe. Anders steht es
Nach meiner Auffassung läuft die geplante Justizreform auf eine Berschlechterung hinaus. Es sind ja bereits Versuche zur Reform der Strafprozeß- Ordnung auch im Laufe der Jahre gemacht worden.
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