Dr. Hirschfeld verurteilt!
Rechtsanwalts Dr. Liebknecht beschloffen, die Verhandlung zu vertagen und den Angeklagten auf seinen Geisteszustand untersuchen zu laffen.
Verfammlungen.
teil fbird, biel zit wünschen übrig laffent. Nachdem Stegge Biefe Verhältnisse scharf kritisiert und sich mehrere Diskussionsredner in Die schon erwähnte Anklage wegen Beleidigung und Verbreitung felben Sinne geäußert hatten, wurde folgende Resolution eins einen unzüchtigen Schrift, die sich gegen den praktischen Arzt Neber den Ausgang des Prozesses gegen den„ weiblichen" Dippold stimmig angenommen: Dr. M. Hirschfeld in Charlottenburg richtete, wurde gestern vor wird aus Greifswald berichtet: Die Geschwornen sprachen die " Dadurch, daß zur heutigen Versammlung wieder die Firma der 4. Strafkammer des Landgerichts I unter Ausschluß der Deffent- Angeklagte, Arbeiterwitwe Ius, schuldig, die fleine Hedwig Beder Herpig Söhne noch deren Arbeiter und Arbeiterinnen erschienen sind, lichkeit verhandelt. Als Sachverständige waren Geh. Sanitätsrat derart mißhandelt zu haben, daß der Tod des Kindes verursacht ist der Beweis erbracht, daß die Firma sich scheut, ihren Vertrag Dr. Küster, Medizinalrat Dr. Le ppmann und praktischer Arzt wurde, worauf der Gerichtshof die Angeklagte zu sieben Jahren der Oeffentlichkeit zu unterbreiten, resp. ihn zu rechtfertigen. Die Dr. Merzbach geladen. Es handelt sich um eine von dem An- zwei Monaten Buchthaus und zehn Jahren Ehrverlust ver- Bersammelten erklären es unter ihrer Würde, bei Herpich Söhne in geklagten im Auftrage des„ Wissenschaftlich- humanitären Komitees" urteilte. Zwei Monate wurden auf die Untersuchungshaft au- Arbeit zu treten folange die Sperre besteht. Ferner erklärt die veranstaltete Enquete über die Verbreitung der Homosexualität und gerechnet. Versammlung, daß die dort beschäftigten Kollegen und Kolleginnen, die zur Herbeischaffung des statistischen Materials versandten Ansoweit sie der Organisation angehören, ausgeschlossen werden und fragen. Durch lettere haben sich sechs Studenten der Technischen feiner der Arbeiter und Arbeiterinnen der Firma in Zukunft in die Hochschule beleidigt gefühlt und den Strafantrag gestellt, der Organisation aufgenommen wird." von zweien wieder zurückgezogen worden ist. Dem Vernehmen nach haben die Sachverständigen übereinstimmend bekundet, daß es sich hier um ein absolut rein wissenschaftliches Unternehmen handle und der durch die Enquete eingeschlagene Weg der einzig mögliche sei, um zum Resultat zu gelangen. Die vernommenen Assistenten der Technischen Hochschule sagten unter anderm aus, daß die Studentenschaft im allgemeinen von der wissenschaftlichen Bedeutung der Umfrage informiert war.- Staatsanwalt Hellwig, der die Anklage zu vertreten hatte, verkannte nicht den sittlichen Ernst, der bei dem Angeklagten zweifellos vorliege, glaubte aber doch, daß es sich um Verbreitung einer unittlichen Schrift und Beleidigung handle und beantragte 500 M. Geldstrafe. Justizrat Wronter und Rechtsanwalt Chodziesner beantragten dagegen die Freisprechung. Ersterer erklärte, daß er es anfänglich für unglaub lich gehalten habe, daß eine Anflage erhoben werden könne und daß er es mindestens für selbstverständlich erachtet habe, daß die Anflage wieder zurückgenommen werden müßte, denn es handle sich doch hier nimmermehr um ein unsittliches Wert, sondern um eine aus tiefem Herzen unternommene und mit fittlicher Strenge durchgeführte Arbeit. Rechtsanwalt Chodziesner wies namentlich noch darauf hin, daß von 3000 Personen, an die die Anfrage gerichtet worden, sich mühsam zehn gefunden haben, die Anstoß daran ge= nommen und daß diese Bahl auch noch auf vier zusammengeschmolzen 7 Abwehr- und 9 Angriffsstreits, außerdem find 7 Sperren und fei. Der Angeklagte selbst hob noch hervor, daß die von ihm und dem Komitee betriebene Arbeit eine hochernite und überaus wichtige sei. Erst zu Beginn dieser Woche habe sich ein ihm bekannter Student der Technischen Hochschule vergiftet, weil er homosexuell veranlagt war. In seiner ärztlichen Behandlung befinde fich augenblicklich ein Student derselben Hochschule, der sich wegen Homoserualität durch die Brust geschossen habe. Er habe diese Umfrage im wissenschaftlichen Interesse ausführen müssen, um die Menschheit von einem Makel zu befreien, an den sie einst mit tiefer Beschämung zurückdenken werde.
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Die Versammlung befaßte sich außerdem mit den Differenzen Das Gewerkschaftskartell für Berlin und Umgegend hat soeben bei der Firma H. Wolf und beschloß, daß in dieser Sache noch feinen Jahresbericht für 1908 herausgegeben, dem wir nachstehende mals eine Untersuchung stattfinden soll, bevor weitere Maßnahmen Einzelheiten entnehmen: Dem Kartell gehören 25 Gewerkschaften getroffen werden. an, die am Schluß des Berichtsjahres zusammen 11 545 Mitglieder Nigdorf. Am 19. v. Mts. hielt der Socialdemokratische Wahlhatten( im Vorjahre 9568). Die stärkste Mitgliederzahl haben die verein Rigdorf seine Generalversammlung in den Victoriafälen ab. Maurer, nämlich 3000( gegen 2635 im Vorjahre), dann folgen die vor Eintritt in die Tagesordnung ehrte die Versammlung das AnBimmerer mit 1639( 1515), die Möbelpolierer mit 1300( 930), Metall- denken der verstorbenen Genossen Wilsoet und Karl Keller. Darauf arbeiter 980( 895), Musikinstrumenten Arbeiter 683( 451), Bau- hielt Genosse Dr. Südek um einen Vortrag über:„ Die Ziele arbeiter[ 600( 600), Portefeuiller 463( 494), Kürschner 423( 127), unfrer Stommunalpolitit". Der Vortrag wurde mit regem Intereſſe Hausdiener 414( 280), Tischler 356( 325), Töpfer 283( 163), Kisten- verfolgt und am Schluß mit lebhaftem Beifall belohnt. In der macher 255( 253), Maler 200( 250), Rohrer 120( 80), Markthallen darauf folgenden Diskussion gab Genosse Dr. Silberstein eine Arbeiter 138, Bleiglafer 117( 100). Die Mitgliederzahlen der übrigen Erklärung der Gründe, welche die socialdemokratische Fraktion im 9 Gewerkschaften bewegen sich zwischen 40 und 99. Gegensatz zu den Berliner Genossen veranlaßte, für die Erhöhung Die 25 Gewerkschaften hatten am Jahresschluß einen Vermögens- der Umsatzsteuer zu stimmen. Vor allem erhoffte er damit dem bestand von 158 038 M. Davon entfallen auf die Maurer 74 533,06 M., Grund- und Bodenwucher, welcher besonders in Nigdorf in großer Bimmerer 35 000,74 M., Möbelpolierer 23 148,20 M., Musik- Blüte steht, Einhalt zu thun, und sei vor allem nicht die Möglichkeit instrumenten- Arbeiter 4520,71 M., Metallarbeiter 3570,14 M., Töpfer vorhanden, diese Steuer ohne weiteres auf die Masse der Einwohner 3521,85 M., Kirschner 3471,93 M., Bauarbeiter 1775 M., Fliesen- abzuivälzen. Ein besonders schwieriges Arbeiten im Rigdorfer leger 1305,19 M., Kiftenmacher 1443,48 M., Tischler 1818,68 M., Stadtparlament verursache der Umstand, daß wir am Ort nicht mit die übrigen Gewerkschaften haben geringere Vermögensbestände. politischen Gegnern, sondern nur mit einer Grundbefizerpartei zu Streits wurden von 16 Gewerkschaften geführt, und zwar fämpfen haben, welche alles, was nicht ihren Interessen entspricht, einfach niederstimmt, ohne sich lange auf Erwiderungen einzulaſſen. Aussperrungen verzeichnet. Soweit die Resultate der Streits an Sei doch die Versicherungspflicht der Heimarbeiter mit der Motivierung gegeben sind, endeten 6 mit Erfolg und 2 verliefen erfolglos. abgelehnt worden, daß durch die Versicherungspflicht sich einzelne 18 Gewerkschaften gaben für Streits und Sperren im eignen Zwischenmeister veranlaßt fühlen könnten, nach andren Vororten Beruf die Summe von 38 040,91 M. aus, darunter die Zimmerer überzusiedeln, wodurch den Rirdorfer Hausbesikern schließlich hier 8119,45 M., die Metallarbeiter 8081,70 m., die Maurer 6355,50 M., und da ein paar Wohnungen leer bleiben könnten. Auch der Geist die Töpfer 2213 M., die ginkgießer 2048 M., die Musikinstrumenten- des Nixdorfer Magistrats charakterisiere sich aus der auf die Frage Arbeiter 2111 M., die Möbelpolierer 1721 M., die Kürschner der Regierung über die Stellung zu einem Reichs- Wohnungsgeseh 1691 M., die Bauarbeiter 1606 M., die Tischler 1090 M., die erteilten Antwort, daß er ein solches Gesetz nicht brauche. Leider Fliesenleger 1077 M. usw. müsse er jedoch auch betonen, daß auf der Dresdener Städte- AusFür Streits in andren Berufen brachten 20 Gewerkschaften stellung statistisch nachgewiesen worden, daß Rirdorf die schwächste Nach langer Beratung verkündete der Vorsitzende, Landgerichts- 18 710,40 M. auf, davon kommen auf die Maurer 6118,20 M., Wahlbeteiligung aufzuweisen habe. Das sei beſchämend für die Direktor Oppermann I das Urteil des Gerichts dahin: Dem die Zimmerer 1750 M., die Rohrer 1801 M., die Möbelpolierer Rigdorfer Arbeiterschaft und auf unsre Stadtverordneten wirke es Gerichtshof ist nicht zweifelhaft, daß die Grundlage, aus der heraus 1125 M. ust. niederschlagend, daß sie sich eventuell sagen lassen müssen, daß sie das Rundschreiben erlassen worden, eine rein streng wissen: Die Kassenabrechnung des Kartells zeigt eine Einnahme von gar nicht die Mehrheit der Einwohner vertreten. Er wünsche, daß schaftliche ist, sowohl vom juristischen wie vom medizinischen 4816,55., eine Ausgabe von 3816,72 M. und einen Bestand von bei den bevorstehenden Ersakwahlen die Arbeiter mehr als bisher Standpunkte aus und der Angeklagte im Interesse der Wissenschaft 999,83 m. ihrer Wahlpflicht genügen. Daß die Mandate gewonnen werden, thätig gewesen ist. Es kann daher auch nicht, wie der Angeklagte Der Ausschuß berichtet über seine Thätigkeit unter andrem: sei ja zweifellos; aber dies müsse mit einer überwältigenden meint, aus dem Urteil eine Anerkennung oder aber eine Verurteilung In dem Berichtsjahre schlossen sich die Bürsten- und Pinselmacher, Majorität geschehen. Genoffe Klahr bemängelte, daß bei dem seiner Thätigkeit geschlossen werden. Das Gericht hat lediglich vom sowie die Markthallenarbeiter dem Kartell an, während die Holz- projettierten Schulhausbau auf dem Gelände zwischen Fontane und juristischen Standpunkte aus zu prüfen, ob der Inhalt des Rund- und Bretterträger austraten und der Lokalverein der Bäcker einging. Weisestraße wiederum von der Errichtung einer Turnhalle Abstand schreibens objettib ehrenträntend ist, es hat daher das Der nachgesuchte Anschluß der lokalorganisierten Barbiergehilfen genommen worden ist. Gegen eine solche mangelhafte Einrichtung objektive und subjektive Moment genau auseinander halten müssen. wurde abgelehnt, weil seine Sagungen der Auffassung aller übrigen der Schulgebäude müsse energisch protestiert werden. Den Arbeiter Die Qualität einer Schrift als einer unzüchtigen ist von Fall zu im Kartell vertretenen Gewerkschaften nicht entsprechen. findern müsse zum mindesten in dieser Beziehung dasselbe geboten Fall zu beurteilen, und hier in diesem Falle hat das Gericht geglaubt, Die Gewerkschaften, welche kein eignes Bureau haben, erhalten werden, wie den Kindern derjenigen, welche in der Lage find, das unter den obwaltenden Umständen den Begriff der unzüchtigen an zwei Wochentagsabenden im Bureau des Ausschusses Auskunft Schulgeld für den Gymnasialunterricht aufzubringen. Stadtv. Schrift als ausgeschloffen erachten zu sollen. In Theorie und in Bezug auf die Arbeiterversicherung. Derartige Auskünfte wurden Conrad hob noch die Umstände hervor, welche das Arbeiten in Braris ist es unbestritten, daß Publikationen, die einem wissen- in 24 Fällen erteilt. armen Gemeinden wie Rirdorf besonders erschweren und erachtete schaftlichen 3 toed dienen, als unzüchtige Schriften nicht an- Am Freitag fand eine Delegiertenversammlung des Kartells die Uebernahme der Schullasten auf das Reich für notwendig. zusehen sind. Wo sollte auch die Wissenschaft bleiben, wenn sie zum statt, in der Hinrichsen als Obmann des Ausschusses den Jahres- Hierauf erfolgte der Geschäftsbericht des Vorstandes, welchen GeBeispiel seruelle Verhältnisse nicht zum Gegenstande ihrer Erörterung bericht erstattete. Er fügte dem gedruckten Bericht einige Er- noffe Jäger erstattete. Danach haben stattgefunden im legten follte machen dürfen? Dann wäre es für sie ausgeschlossen, zu lehren läuterungen hinzu und bemerkte, daß das vergangene Jahr unter Quartal 11 Borstandsfizungen, 1 Generalversammlung, 2 Mitund sich zum Nußen der Menschheit fortzubilden. Da hier ein dem Einfluß der vom Parteivorstand eingeleiteten refultatios ver- gliederversammlungen, wovon 1 der polizeilichen Auflösung verfiel, wissenschaftlicher Bwved verfolgt wurde, tann schon objektiv von der laufenen Einigungsverhandlungen gestanden habe. Nach diesem Ver und 2 Volksversammlungen. Der Mitgliederbestand betrug am Anwendung des§ 184 nicht die Rede sein. lauf der Verhandlungen, und da von der andern Seite der Uebertritt Schluß des vorigen Quartals 3015. Neu aufgenommen wurden 296, Was den§ 185 betrifft, so ist nach Ansicht des Gerichts der in die Verbände verlangt wurde, würde es wohl nicht wieder zu gestrichen wurden 54, so daß der Mitgliederbestand 3257 beträgt. Inhalt des Rundschreibens objektiv ehrenkränkend, denn der solchen Verhandlungen kommen. Bei der Erwähnung der be- Den Kassenbericht erstattete Stiebr. Die Einnahmen betrugen Angeklagte mutet Leuten, die er nicht fennt und von deren sittlicher fannten Zwistigkeiten anläßlich der Gewerbegerichts Wahlen infl. 357,00 M. für Bons 4674,41 M. Die Ausgaben am Ort bes Anschauung er nichts weiß, zu, ihre geschlechtlichen Neigungen fund meinte der Rebner, wenn bei den vorstehenden Wahlen die andre trugen 1191,69 M., an den Centralvorstand wurden 3235,28 M. zu thun und eventuell zu bekennen, daß fie etwas thun, was nicht nur Seite die Rechte der im Kartell vertretenen Gewerkschaften nicht an- abgeliefert, so daß ein Kassenbestand von 247,44 M. am Orte vers Gitte und Anstand verbieten, sondern was auch zur Zeit noch erkennen, dann würden diese eigne Kandidaten aufstellen und deren bleibt. Aus dem Bericht des Bibliothekars ging hervor, daß im strafbar ist. Es fragt sich nun weiter: Kann dieser objektive Wahl betreiben. Nachdem Piester den Rechenschaftsbericht erstattet letzten Quartal 752 Bände ausgeliehen wurden. Die Bibliothek, ehrentränkende Charakter dadurch beseitigt werden, daß wissenschaft- hatte, folgte eine Diskussion, die sich auf Einzelheiten des Berichts welche im letzten Quartal bedeutend vergrößert wurde, beſteht zur Tiche Zwecke damit verbunden sind? Dies hat der Gerichtshof ver- erstreckte. Dann wurde der Ausschuß entlastet und ferner beschlossen, Zeit aus 570 Bänden. Neu aufgenommen wurden noch neint, denn die Wissenschaft hat auch die Verpflichtung, vor dem ein Darlehen des gewerkschaftlichen Frauenvereins zu streichen und 283 Mitglieder. 2 Mitglieder, Lorenz und Wenzel, wurden ausGesetz Halt zu machen! Mit diesem Saz würden nicht der Wissen- eine Summe, die von den Sammlungen für den Crimmitschauer Streit geschloffen und 2 Aufnahmen beanstandet; somit ist die Mitgliederschaft die Quellen unterbunden oder ein Attentat auf sie und die freie noch in Händen des Ausschusses ist, nach Crimmitschau zu senden. zahl auf 3520 gestiegen, da 20 Abmeldungen zu erfolgen haben. Forschung verübt. Es würde gewiß vielleicht wünschenswert sein, In den Ausschuß wurden gewählt: Gehl, Hinrichsen, Piesker, machen könnte, aber das Gefeß verbietet den Mord und den Eingriff Eine öffentliche Kürschnerversammlung, von der centralen und in die förperliche Integrität eines andern und soweit das Gesez ent- lokalen Kürschnerorganisation gemeinsam einberufen, tagte am Mittgegensteht, dürfen Wege auch im Interesse der Wissenschaft nicht woch im Alten Schüßenhaus und befaßte sich mit dem Arbeits- melden: Durch eine an den Vorstand der Leipziger Orts- Kranten Leipzig , 7. Mai. ( B. H. ) Die„ Leipziger Neuesten Nachrichten" beschritten werden. Objektiv liegt also ein ehrenkränkender Charakter bertrag und der Arbeitsordnung der Firma faffe gerichtete Verordnung der Kreishauptmannschaft wird das vor und subjektiv muß sich der Angeklagte dessen auch bewußt ge- erpich Söhne, Leipzigerstraße. Die Firma hat wesen sein. Er hat sich an einen beliebigen Streis junger Männer bereits im vorigen Jahre bei der Neunstundenbewegung der Kürschner Distriktsarzt- System, welches der Kassenvorstand eingeführt hatte, gewendet, von denen er nicht wußte, wie sie hinsichtlich des allgemeinen mit ihren Arbeitern einen besonderen Arbeitsvertrag abgeschlossen, wieder aufgehoben und die freie Arztwahl proklamiert. Der Aerzte Scham- und Sittlichkeitsgefühls denken. Er mußte sich sagen, daß und dieser ist nun am 1. April erneuert worden. Um eine öffentliche fonflikt ist damit zu Gunsten der Aerzte beigelegt. Die wesentlichen diese Fragen auch in die Hände von Leuten gelangen können, die Aussprache über diesen Vertrag herbeizuführen, waren sowohl die Punkte der neuen Vereinbarung sind außer der freien Arztwahl daran Anstoß nehmen. Den§ 193 hat der Gerichtshof Firma, und zwar durch Einschreibebrief, als auch ihre Arbeiter und folgende: Die Verträge der Aerzte werden mit den ärztlichen dem Angeklagten nicht zugebilligt, da dieser Bara Arbeiterinnen eingeladen worden. Beide Teile hatten es jedoch vor- Bezirksvereinen abgeschlossen. Das Distriktsarzt- System wird auf graph hier überhaupt nicht in Anwendung kommen kann. Der An- gezogen, nicht zur Bersammlung zu erscheinen, und offenbar nicht gehoben. Zur Schlichtung von Streitigkeiten wird eine Einigung geklagte hat gesagt, daß er im wissenschaftlichen Inter - ohne Grund, denn der Vertrag ist derartig, daß weder die Arbeiter, durch ein Schiedsgericht geschaffen. Solange die Familienbehandlung effe dieses Rundschreiben erlassen habe, die Wissenschaft kann aber die ihn unterschrieben, noch die Firma stolz darauf sein können. Da abgeschafft bleibt, beträgt das Honorar pro Kopf des eingeschriebenen nicht als das angesehen werden, welches für ihn berechtigte Inter - außerdem einzelne seiner Bestimmungen gegen die Gewerbeordnung essen auslösen kann. Das Gefeh stellt eine derartige wissenschaftliche verstoßen, ist es nicht verwunderlich, daß die Firma den Vertrag Mitgliedes 5 M. Bethätigung nicht höher als das Recht auf Achtung vor der nur vorlesen läßt, ihn im übrigen aber streng geheim zu halten fucht Person. Das ist auch berechtigt, denn sonst würde man zu unhalt- und feinem Arbeiter gestattet, ihn genau durchzulesen, geschweige denn zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern für heute abend beabWien, 7. Mai. ( W. T. B.) Die infolge von Lohnstreitgleiten baren Stonsequenzen kommen. Mutatis mutandis würden sonst solche abzuschreiben. Dennoch ist einiges davon über den engen Kreis der fichtigte Aussperrung der Bauarbeiter ist durch Intervention des Anfragen auch an Mädchenpensionate erlaubt fein, oder Eingeweihten hinaus bekannt geworden. Der Vertrag enthält unter jemand würde berechtigt sein, einen ihm Unbekannten auf der Straße anderm die Bestimmung, daß den Arbeitern die Teilnahme an Obergetverbe- Inspektors verhütet worden. Es wurde beschlossen, anzusprechen und einer derartige Frage in drastischer Form an ihn 2ohnbewegungen und Streils verboten ist, also ge- eine Kommission einzusetzen, welche die Lohnstreitigkeitenschlichten soll. zu richten. Ein solcher Rechtszustand wäre nicht zu halten. Aus wissermaßen eine Aufhebung des§ 152 der Gewerbe- Ordnung. Budapest , 7. Mai. ( W. T. B.) Gegen den 83jährigen dem§ 300 des Straf- Gesetzbuchs ist auch deutlich zu erkennen, daß Außerdem hat die Firma ihre Arbeiter mit einer Gratifikation von Grafen Nepomuk Zichh wurde heute ein Raubmordversuch der Gesetzgeber der Wissenschaft gegenüber dem Recht auf Achtung wöchentlich 2 M., ihre Arbeiterinnen mit einer solchen von 1 M. berübt. Der Graf faß auf einer Bank auf der unteren vor der Person Schranken zieht und letzteres höher stellt, als das beglückt, dabei aber zugleich die Bestimmung getroffen, daß ein- Margareten- Insel, als ein elegant gefleideter junger Mann einen rein wissenschaftliche Interesse. Mit Rücksicht darauf, daß der An- fchließlich dieser Gratifilation den Arbeitern jede Woche 4 W., den Schuß gegen ihn abfeuerte, der jedoch versagte. Darauf schlug der geflagte aus edlen und anerkennenswerten Motiven gehandelt hat Arbeiterinnen 2 M. vom Lohn einbehalten werden und dieses Geld Angreifer mit dem Lauf des Revolvers das Geficht des Grafen und nirgends niedrige Gesichtspunkte sich gezeigt haben, mit Rücksicht dann erst am 23. Dezember, allerdings mit 4 Proz. Zinsen, aus- blutig und raubte ihm die Brieftasche. Der Zustand des Grafen ist andrerseits darauf, daß durch derartige Mittel, selbst wenn fie in bezahlt wird. Wer vor der Zeit entlassen wird, kann jedoch unter bedenklich. Nach dem Thäter, der entkommen ist, wird gefahndet. den Dienst der Wissenschaft gestellt werden, jungen Leuten doch leicht Umständen dieses Geld einbüßen. Da der§ 119 a der Gewerbefittlicher Schaden zugefügt werden kann, hat der Gerichtshof Ordnung bestimmt, daß die Gesamtsumme der in dieser Form zufammer die Ermächtigung zur gerichtlichen Verfolgung des früheren Rom , 7. Mai. ( W. T. B.) Sofort nachdem heute die Deputierten ben Angeklagten zu 200 M. Geldstrafe eventuell 20 Tagen Gefängnis lässigen Lohnabzüge die Höhe eines Wochenlohnes nicht übersteigen Ministers Nast gegeben hatte, wurde in Nasis Wohnung eine Nach dieser Begründung erhält man auch für den seiner Zeit Gratifitation", mit dem Gefeß im Widerspruch. Auch von ihrer datierten Brief an den Präsidenten der Deputiertentammer wieder darf, so steht jene Bestimmung, selbst abgesehen von der zweifelhaften aussuchung vorgenommen. In einem hinterlassenen von heute gegen Galilei geführten Inquisitionsprozeß einiges Verständnis. Arbeitsordnung oder Geschäftsordnung" wünscht die holt Naft die Versicherung, daß er mur das Opfer seiner politischen Firma, daß sie streng geheim gehalten werde, und auch in diesem Holt Nasi die Versicherung, daß er mur das Opfer seiner politischen Gegner fei. Buntt ist ihre Scheu vor der Oeffentlichkeit nicht ganz unbegründet. Die Geschäftsordnung, wovon dem Bureau der Versammlung ein die Japaner in der Nähe von Hometang ein blutiges Gefecht mit London , 7. Mai. ( B. H. ) Nach Meldungen aus Tolio hatten Eremplar vorlag, erstreckt sich sogar über das Geschäft hinaus und An den vor fünf Jahren erfolgten Tod eines Soldaten hat sich gebietet den Arbeitern, auch auf der Straße den größten einer tausend Mann starken russischen Abteilung. Von den letzteren ein Strafverfahren geschlossen, das gestern den Schuhmachermeister n stand au wahren. In der Wertstube aber ist jedes laute ergaben sich nach schweren Verlusten und Vernagelung der Geschüze Hermann Röhl aus Rirdorf unter der Anklage der versuchten Sprechen, Nufen und jegliche Privatunterhaltung Petersburg, 7. Mai. ( B. 5.) Dem russischen Gesandten in Nötigung und Beleidigung vor die zweite Straffammer des Land- strengstens verboten. Zuwiderhandlungen und Uebergerichts II führte. Der Sohn des Angeklagten hatte in Bromberg tretungen gegen die Geschäftsordnung," so besagt ein andrer Para- Beling gelang es, mit der chinesischen Regierung einen Sonder Beim 129. Infanterie- Regiment gedient und ist dort am 14. Juni 1899 graph, geben uns nach zweimaliger Vermahnung da 3 Recht au vertrag abzuschließen, in welchem Rußland China besondere Vorteile infolge eines Unglüdsfalls gestorben. Aus Anlaß dieses traurigen fofortiger Entlassung." Von derselben einseitigen Rechts- aufichert, wenn bis zum Ende des Krieges ftrifte Neutralität ein Borfalles hat Herr Röhl vier Jahre später einen Brief an den auffassung, die dem Unternehmer alle möglichen Rechte einräumt, gehalten wird. Regimentstommandeur gerichtet, der schwere Beleidigungen enthielt dem Arbeiter aber nur Verbote und Pflichten auferlegt, zeugen noch Minst, 7. Mai. ( W. T. B.) Durch einen Brand tourde der und den Kommandeur zu einem Strafantrag veranlaßte. Nach mehrere andre Bestimmungen dieser Geschäftsordnung. Im übrigen größte Teil des Städtchens Gorodistsche im Bezirk Nowogrudok Längerer Verhandlung wurde gestern auf Antrag des Verteidigers foll auch die Behandlung, die den Arbeitern bei Herpich Söhne zu zerstört.
daß die medizinische Wiſſenſchaft am lebenden Körper ihre Studien
verurteilt.
Gerichts- Zeitung.
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Schröder, effem. Zu Revisoren beſtimmte man: Huber, Geng, Seluge Letzte Nachrichten und Depefchen.
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400 Mann.