3euge: Jawohl.
Geh. Med.- Rath Prof. Dr. Pellmann: Ist Ihr Schwager Knippenberg ein bösartiger Mensch?
Beuge: Buschhoff ist durchaus gutmüthig. mann am Peter- Paulstage in das Buschhoff'sche Wohnhaus Präs.: Sie sind auch der Meinung, daß Buschhoff an hineingezogen worden sei. anderer Leute Unglück Antheil nimmt? Präs. Wer soll denn den kleinen Hegmann hineingezogen haben? Zeugin: Das kann ich nicht sagen, mein Sohn hat nur eine Hand gesehen, die aus dem Buschhoff'schen Fenster hinauslangte. Präs.: Wann hat Ihnen denn Ihr Sohn das gesagt? Zeugin: Einige Tage nach dem Morde. Präs.: Wie fam es, daß er es Ihnen nicht früher fagte? Zeugin: Das weiß ich nicht.
3euge: Je nachdem, bisweilen ist er sehr ruhig, bisweilen ist er auch bösartig.
Geh. Med.- Rath Prof. Dr. Pellmann: Hat er schon einmal Jemandem etwas gethan?
Zeuge: Nein.
Geh. Med.- Rath Prof. Dr. Pellmann: War der kleine Joanchen ein kräftiges und gesundes Kind?
3euge: Jawohl.
Geh. Medizinalrath Prof. Dr. Bellmann: Nach dieser Befundung habe ich zu bemerken, daß die Vermuthung des Kriminaltommissars Wolff keinerlei Wahrscheinlichkeit für sich hat.
Es erscheint alsdann Professor Dr. Nöldecke( Straßburg i. E.), Professor der semitischen Sprachen an der Straßburger Universität.
Präs.: Ich weiß nicht, worüber der Herr Professor vernommen werden foll.
Präs: Hat Ihnen Ihr Sohn nicht erst etwas davon erzählt, nachdem Mölders etwas Aehnliches erzählt hat? 3eugin: Das weiß ich nicht.
jähjornig, noch rachsüchtig, sondern im Gegentheil ein gutmüthiger
Mann.
Präf.: Gestern haben uns mehrere Zeugen gesagt, Buschhoff sei auch ein sehr reeller Mann, er habe sie beim Fleischhandel niemals übervortheilt; tönnen Sie das bestätigen?
3euge: Soweit mir bekannt, fann ich dies Zeugniß durch aus bestätigen.
Präs.: Buchhoff hat sich einige Tage bei Ihnen mit dem Ersuchen gemeldet, daß Sie ihn verhaften sollen?
Beuge: Jawohl. Buschhoff kam einige Tage nach dem Morde zu mir und sagte: Herr Bürgermeister, ich kann es nicht mehr aushalten, ich werde von allen Seiten des Mordes beschuldigt, bitte verhaften Sie mich. Ich antwortete dem Buschhoff: Ich tönne das nicht thun, er müsse sich eventuell an die Staatsanwalt
Der Ehemann der Borzeugin ,. Drechslermeister Heirter beschaft wenden. ftätigt die Bekundungen seiner Gattin. Er habe am Vormittage des Peter- Paulstages das kleine Joanchen mit anderen Kindern in der Nähe der Küppers'schen Scheune auf dem fogen. Porteweg spielen sehen.
Präs.: Wann war das?
Zeuge: Etwa gegen 10 Uhr.
Präs.: Machte Buschhoff den Eindruck eines Schulds bewußten? Beuge: Das kann ich nicht sagen, er machte jedenfalls den Eindruck eines Verfolgten.
Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Ich richte an den Herrn Bürgermeister die Frage, ob Junkermann am Tage nach dem Morde zu ihm gekommen ist und ihm gesagt hat: Jch kenne den Mörder, das ist Niemand weiter als der Jude Buschhoff. Die Juden brauchen Christenblut, das weiß ich von meinem Sohne, dem Doktor.
Beuge: Das ist richtig. Junkermann tam am Tage nach dem Morde zu mir und sagte: Ich kenne den Mörder, das ist der Jude Buschhoff, die Juden brauchen Christenblut, das weiß ich ganz genau von meinem Sohne, der Arzt ist. Pras.: Junkermann, was sagen Sie dazu? Ist das richtig, was der Hert Bürgermeister sagt
Der Zeuge befundet im Weiteren, daß Buschhoff an dem Verth.: Rechtsanwalt Gammersbach: Die Vertheidigung Peter- Paulstage bei der Pumpen- Kirmes sehr schweigsam gewesen hat den Herrn Professor geladen, weil, wie der Herr Präsident sei, während er sonst sehr viel diskutirt habe. Auch sei es ihm heute Vormittag sehr richtig erwähnte, die Behauptung aufgetreten aufgefallen, daß Buschhoff an jenem Nachmittage Regel gespielt, ist: der Mord sei geschehen, weil die Juden zu ihren rituellen während er sonst immer Karten gespielt habe. Ferner sei es Zwecken Christenblut brauchen. Der Herr Professor ist nun in ihm( dem Zeugen) aufgefallen, daß Buschhoff nicht in die Scheune der talmudischen Wissenschaft eine Autorität ersten Ranges. Ich gegangen sei, wo der Leichnam gelegen hat, und daß, als er den richte deshalb die Frage an den Herrn Professor, ob in den Buschhoff am anderen Morgen besuchte, diefer gezittert habe. Religionsfagungen der Juden etwa die Blutabzapfung Anders- Buschhoff bemerkt: Er hatte am Vormittage des 29. Juni gläubiger geboten ist? 1891 einige gefchäftliche Differenzen und sei mithin zum Diskutiren nicht aufgelegt gewefen. Daß er gezittert habe, bestreite er. Junkermann: Der Herr Bürgermeister wird sich ers Jest infolge der weiteren Schicksalsschläge zittere er wohl bis- innern, daß ich am Tage des Mordes zu ihm gekommen bin und weilen, damals habe er aber nicht gezittert. Die Scheune, wo ihm gesagt habe: Ich habe auf zwei Leute Verdacht, zunächst auf der Leichnam gelegen, habe er deshalb nicht betreten, weil dies Knippenberg. Da antwortete mir der Herr Bürgermeister: Das ihm, da er zum jüdischen Priesterstamme gehöre, seine Religion glaube ich nicht, Knippenberg ist ein viel zu gutmüthiger Mensch. verbiete. Jest thue es ihm allerdings leid, daß er diese Sünde Darauf sagte ich: Ich habe noch einen zweiten Verdacht, auf nicht gethan, dann wäre ihm vielleicht das viele Unglück, das Buschhoff. Da versetzte der Herr Bürgermeister: Ja, daran haben über ihn und seine Familie gekommen, erspart worden. wir auch schon gedacht. Etwas Anderes habe ich dem Herru Es werden alsdann eine Anzahl einer Mädchen und gesprochen. Knaben im Alter von 6-10 Jahren vernommen, die am Bor- Bürgermeister nicht gesagt, von einem Ritualmorde habe ich nicht mittage des Peter Paulstages mit Joanchen auf dem sogen. Präs.: Herr Bürgermeister, ich bitte, sich hierüber zu Portewege gespielt haben. Die Kinder vermögen etwas Wesentliches nicht zu bekunden. Bürgermeister Schle ß: Ich halte meine Aussage auf Grund meines Eides vollständig aufrecht.
Professor Dr. Nöldecke: Der Talmud ist allerdings eine Sammlung von Gesetzen und Erklärungen von vielen Jahrhunderten und in solchem Umfange, daß Niemand mit voller Sicherheit sagen fann: was nicht in dem Talmud steht. Ich habe aber genau den Talmud nach einer solchen Stelle durch forscht und kann mit ziemlicher Sicherheit sagen, daß eine solche Satzung nicht in demselben enthalten ist.
Verth. Rechtsanwalt Gammersbach: Im Jahre 1883 hat vor dem Wiener Gericht ein Prozeß Rohling kontra Bloch stattgefunden. In diesem Prozeß ist der Herr Professor ebenfalls als Sachverständiger aufgetreten und hat dort bekundet, daß ihm feine Stelle in einem jüdischen Gesetzbuche bekannt sei, die von Ritualmord spreche.
Die folgende Zengin, Frau Körner, befundet, daß sie am Tage nach dem Morde der Buschhoff'schen Familie eine Photographie habe zeigen wollen. Die Buschhoffs haben sie in die Hinterzimmer nicht hineingelaffen. Auch sei es ihr( der Zengin) aufgefallen, daß die Frau Buschhoff und Tochter furchtbar blaß ausgesehen haben.
Präs. Sie haben einen kleinen Sohn, Namens Stephan? Zeugin: Jawohl.
Präf.: Wie alt ist das Kind? Zengin: 9 Jahre.
Professor Dr. Nöldecke: Der bekannte Professor Rohling behauptete damals, daß wohl nicht im Talmud, aber in Sohar und Sefer Halfutim der Ritualmord vorgeschrieben sei. Wenn auch diese Bücher nicht von allen Juden anerkannt werden, so gelten sie doch bei einem Theile der Juden noch als heilig. Ich habe nun im Sohar und Sefer Halfutim nach geforscht, aber auch nichts gefunden, was auf einen Nitualmord hindeutet. Ich fann es nur als durch und durch frivol bezeichnen, wenn man behauptet, die Juden brauchen zu rituellen Zwecken Christenblut. Ebenso frivol ist es, wenn diese Beschuldigung immer und immer wiederholt wird. Ich füge hinzu, mit der Präf.: Was hat Ihnen der Kleine Stephan erzählt? selben Sicherheit, wie ich behaupten tann, im Talmud steht nichts 3eugin: Stephan erzählte mir: Am Vormittage des vom Eisenbahnwesen, mit derselben Sicherheit tann ich behaupten, Peter Paulstages habe Frau Buschhoff den kleinen Joanchen in daß im Talmud nichts vom Ritualmord enthalten ist. Der ver- ihr Haus gerufen und dem Kinde Kirschen gegeben, damit es storbene Professor Dr. Delißsch in Leipzig , einer der größten Kenner einige Gänge machen solle; von diesem Augenblicke sei der kleine des Talmud, hat die Blutbeschuldigung aufs Bestimmteste Joanchen nicht mehr zum Vorschein gekommen. Ich fragte den widerlegt und dieselbe ebenfalls als frivol bezeichnet. Professor Stephan, weshalb er sich die Kirschen nicht verdient habe, der Dr. Eisenmenger, der kein Judenfreund, aber ein sehr ehrlicher Kleine aber antwortete: Frau Buschhoff hat uns fortgejagt. Charakter war, hat ebenfalls bekundet, daß er teine Stelle ge- Präf.: Wann hat Ihnen das Ihr Sohn erzählt. funden habe, die darauf hindeute, daß den Juden der Ritualmord Zeugin: Am 7. Juli. vorgeschrieben sei.
Bertheidiger Rechtsanwalt Gammer 3 bach: Ist es nicht den Juden aufs strengste verboten, Blut zu essen? Profeffor Dr. Nöldecke: Das ist richtig.
Bertheidiger Rechtsanwalt Gammersbach: Ist es nicht den Juden geboten, auch nicht einmal den Anschein zu erwecken, als ob sie Blut genießen würden?
7.
Präs.: Wie tam es, daß der Kleine Ihnen das erst am Juli erzählt hat?
machen.
äußern.
Auf Antrag des Rechtsanwalts Fleischhauer wird der Zeuge Junkermann noch einmal vorgerufen. Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Unterhalten Sie mit Wesendrup keinen Verkehr
Zeuge Juntermann: Nein, den habe ich aus bestimmten Gründen abgebrochen. Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Waren Sie nicht am 4. Juli mit Wesendrup zusammen verreist? Zeuge Junkermann: Nein.
den
die
Bertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Saben Sie Wesendrup am 4. Juli nicht in der Stadt Goch getroffen? Zeuge Junkermann: Das weiß ich nicht. Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Wir werden Richtigkeit beweisen.
Prä: Herr Bürgermeister, halten Sie den Mölders für einen glaubwürdigen Mann?
3euge: Mölders ist Gärtnereiarbeiter und trinkt wohl bisweilen etwas über den Durst, namentlich an Sonn- und Feiertagen, ich glaube aber, daß er wissentlich keinen Meineid leisten wird. Präs.: Können Sie uns etwas über die Familie Ullens boom sagen?
Beuge: Die Ullenbooms find anständige Leute und meiner Meinung nach vollständig glaubwürdig.
3eugin: Ich habe über den Mord nicht gesprochen, weil ich den Buschhoff der That nicht für fähig hielt. Ich habe auch die Erzählung meines Sohnes nicht geglaubt. Als er mir aber genau erzählte: wie Frau Buschhoff die Thür aufgemacht u. f. w., dann sagte ich zu meinem Manne: Nun scheint doch die Sache Präs.: Können Sie uns über Wesendrup etwas sagen? wahr zu sein, wir sind jetzt verpflichtet, sofort Anzeige zu ein dem Trunt ergebener, ganz verbummelter Mensch, der infolge Benge: Wesendrup ist ein sehr geschickter Steinmez, aber seines lüderlichen Lebenswandels wirthschaftlich sehr herunter Präs.: Ist Ihr Sohn lügenhaft? Zeugin: Nein, wenn mein Sohn einmal die Unwahrheit Mann, der seine Frau stets arg mißhandelt hat. Es ging sogar gekommen ist. Wesendrup ist auch ein sehr jähzorniger, roher fagt, dann wird er sofort ganz roth im Gesicht. Schreinermeister Behlow, der hierauf als Zeuge erscheint, in Xanten das Gerücht, daß seine Frau infolge der Miß bekundet, daß der Gastwirth Schaut die Nachricht von dem handlung ihres Mannes im Wochenbett gestorben sei. Ich Morde brachte, als er mit Buschhoff und Anderen in der halte den Wesendrup für sehr wenig glaubwürdig. Wefendrup Schaut'schen Gastwirthschaft Kegel schob. Sehr bald sei auch unterhält mit seiner Haushälterin ein intimes Liebesverhältniß. Siegmund Buschhoff zu Schaut gekommen und habe gesagt: Der seine Kinder, die infolge dessen der Armenverwaltung zur Last Er arbeitet vielfach auswärts, schickt aber nichts für kleine Joanchen sei in die Häckselmaschine gefallen und dadurch liegen. zu Tode gekommen.
Staatsanwalt: Verkehrte Wesendrup mit Mölders? Zeuge: Jawohl.
Präs.: War Wesendrup im Stande auf Mölders Einfluß auszuüben?
Professor Dr. Nöldecke: Auch das ist richtig. Vertheidiger Rechtsanwalt Gammersbach: In dem er wähnten Prozeß Rohling kontra Bloch wurde von dem ver ftorbenen Profeffor Dr. Delitzsch ein Gutachten abgegebent, in dem Dr. Delitzsch erzählt, daß ein spanischer Jude auf die Be schuldigung wegen des Ritualmordes antwortete: Uns Juden ist auf's strengste verboten, Thierblut zu genießen, nun follen wir gar Menschenblut genießen. Der Spanier erzählt weiter: Wenn ein Jude sich während des Effens am Munde verwundet, und ihm Blut auf ein Stückchen Eswaaren herabträufelt, so muß er das Blut abfragen. Es ist allerdings teine Sünde, wenn er das Blut mitißt, denn es ist ja von ihm selbst, aber man soll auch Hier wird gegen 834 Uhr Abends die Sigung auf Mittwoch nicht den Schein erwecken, als ob man Blut ißt. Diesem Gut- Vormittag 9 Uhr vertagt. achten sind eine ganze Reihe Universitäten und christliche TalmudDritter Tag der Verhandlung. gelehrte wie Lagaarde, Dillmann u. f. w. und auch der jezige Fürst- Der Präsident, Landgerichtsdirektor Kluth eröffnet gegen bischof von Breslau , Dr. Kopp, beigetreten. Der fatholische Pro- 914 Uhr Vormittags die Sigung. Der Staatsanwalt beantragt: Benge: Jawohl, Wesendaup ist dem Mölders geistig überbeschuldigung der Juden auch für Schwindel erklärt, er hat aber vorführen zu lassen und denselben in eine entsprechende Strafe etwas über das Verhältniß zwischen Wesendrup und Junkermann feffor an der Universität zu Innsbruck Dr. Bickel hat die Blut- den bisher nicht erschienenen Beugen Knippenberg sistiren und legen und ist wohl im Stande, denselben zu beeinflussen. Berth. Rechtsanwalt Fleischhauer: Können Sie uns gebeten, ihn von einem bestimmten Gutachten zu entbinden, da er wegen seines Ausbleibens als Beuge zu nehmen. feit 20 Jahren mit Rohling befreundet sei. Ter Präsident bemerkt, daß Knippenberg schwachsinnig sei, fagen? Professor Dr. Nöldecke: Das ist richtig. Der Sach- es sei daher fraglich, ob derfelbe in Strafe genommen werden dieselben waren lange verfeindet; es ist mir aber aufgefallen, Zeuge: Wesendrup und Junkermann sind Halbschwäger; verständige bekundet noch, daß im Jahre 1714 die theologische tönne. Fakultät der Universität Leipzig von dem Herzog Karl August Der Gerichtshof beschließt: den Zeugen Drechsler Knippen- daß nach dem Morde die beiden Leute sich wieder befreundeten. aufgefordert worden sei, fich zu äußern: ob den Juden der Ritual- berg sistiren und ihn zum Freitag vorführen zu lassen. Verth.: Hat Junkermann nicht vielfach öffentlich behauptet, mord vorgeschrieben fei. Die theologische Fakultät habe ge= Es erscheint alsdann als Beuge Anstreicher Köters: Am daß Buschhoff der Mörder sei? antwortet, daß die jüdischen Religionssatzungen abfolut nichts Vormittage des Peter- Paulstages fet er etwa 10 Minuten vor das große Wort geführt, Funkermann ist, wie man so zu sagen 3euge: Jawohl, Junkermann hat in den Wirthschaften 10 Uhr aus der Messe gekommen. Er sei über den sogenannten pflegt, ein richtiger Schwadroneur und hat stets behauptet, daß Porteweg gegangen und habe dort auf einem Fleinen Häuschen das das Buschhoff'sche Hinterhaus grenzt, Buschhoff der Mörder sei. feinen Neffen, den kleinen Joanchen fizzen sehen. Letzteren habe ich noch mit den Worten begrüßt:„ Guten Morgen, Onkel!" tische Flugschriften vertheilt? Er habe von dieser Zeit ab das Kind nicht mehr gesehen. Er sei einer der ersten gewesen, der auf der Mordstätte war. Bertheidiger, Rechtsanwalt Fleischhauer: Sie haben dem Vater des ermordeten Kindes, Ihrem Schwager, zuerst die Nachricht von der Ermordung gebracht. Was haben Sie Ihrem Schwager als Todesursache angegeben?
von einem Ritualmord enthalten.
Es wird alsdann nochmals der Handelsmann und ehemalige Meggermeister Junkermann vernommen.
Staatsanwalt: Jit dies Ihre Unterschrift? Juntermanu: Jawohl. Staatsanwalt: Nun sehen Sie sich noch einmal das Ihnen gestern bereits vorgelegte Schriftstück an, ich frage Sie wiederholt: ist das von Ihnen geschrieben?
Junkermann( nach einigem Zögern): Das ist schon zu lange her, Herr Staatsanwalt, ich kann mich nicht mehr darauf
erinnern.
Staatsanwalt: Jch will Ihnen blo3 sagen, daß Ihre Unterschrift mit den Schriftzügen des anonymen Schreibens vollständig übereinstimmt.
Junkermann: Ich habe ein schwaches Gedächtniß, ich tann mich nicht mehr erinnern.
Der folgende Zeuge ist der Stadtsekretär Devers. Dieser befundet, daß Mölders, wenn er vereidigt werde, wohl glaubwürdig sei.
Staatsanwalt: Gilt nicht Mölders als Sonntagskind? 3euge: Jawohl. Zeugin Frau Brandts: Ihr Mann sei am Peter und Paulstage nach Hause gekommen und habe ihr erzählt, er sei soeben dem Buschhoff begegnet, derfelbe sei ihm wie ein Verrückter vorgekommen. Sie habe eingewendet: Der Buschhoff sei taub und deshalb bisweilen etwas komisch. Ihr Mann habe aber erwidert: Der Mann kam mir sehr fomisch vor. Als ich am Abend von dem Morde hörte, so fuhr die Zeugin wörtlich fort, sagte ich sogleich: Das hat Niemand weiter gethan als der Jude.
Präf.: Welcher Jude? Zeugin: Der Buschhoff.
Präs.: Wie famen Sie darauf? Zeugin: Weil mein Mann mir erzählt hat, daß der Buschhoff wie ein Verrückter ausgesehen habe. Frau Renning 3 befundet, daß Buschhoff am Tage des Mordes zwischen 1/29 bis 9 Uhr sich eine Flasche Expeller geholt habe.
Frau Heirter befundet, daß ihr neunjähriger Sohn, der auf einem Breuſtein qeſeffen, gesehen habe, wie der kleine Heg
an
3euge: Ich fagte meinem Schwager, daß der Joanchen in die Wannmühle gefallen sei.
Bertheidiger: Ich wollte damit nur beweisen, daß Buschhoff mit seiner Ansicht: Der Knabe sei in die Wannmühle gefallen, nicht allein stehe.
Präs. Glaubten Sie, daß der Knabe in die Wannmühle gefallen sei? Beuge: Jawohl, anfänglich glaubte ich e3; ich habe allerdings dem Vater zunächst gesagt, daß sich der kleine bloß eine Beinverletzung zugezogen habe, ich wollte ihm nicht sofort sagen, daß das Kind todt sei.
Vertheidiger Rechtsanwalt Stapper: Ich muß hier bemerken, daß Buschhoff alle seine Messer selbst der Polizei ausgeliefert hat.
Praf.: Das werden wir nachher feststellen, im Uebrigen geht aus den Akten hervor, daß die Polizei die Messer bei ihm konfiszirt hat.
Bertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Die Messer wurden aber nicht sämmtlich beschlagnahmt, Buschhoff hat die fehlenden der Polizei aus eigenem Antriebe ausgeliefert.
Der folgende Zeuge ist der Lehrer der jüdischen Gemeinde Gottschalt: Er sei Lehrer und Schüchter der jüdischen Gemeinde zu Xanten ; Buschhoff habe während der Zeit, wo er ( Benge) in Xanten sei, nur als Hilfsschächter fungirt. Siegmund Buschhoff sei ein sehr gutmüthiger und aufgeweckter Knabe; er sei nicht schüchtern, aber auch nicht frech.
Vertheidiger: Hat Junkermann in Xanten antisemi
Schriften, wie die„ Dortmunder Reform" u. f. w. vertheilt wor 3euge: Es sind wohl in Xanten viele antisemitische den, ob sich aber auch Junkermann an dieser Bertheilung bes heiligt hat, kann ich nicht sagen. Die antisemitischen Schriften wurden zumeist im Hotel Wilkens in Xanten vertheilt, in diesem Hotel hat auch Junkermann vielfach verkehrt.
Präs.: Was tönnen Sie uns über den hier auch als Zeugen geladenen Mallmann sagen?
Senge: Mallmann hat sich an den Unruhen, die nach dem Morde in Xanten gegen die Ifraeliten stattfanden, in hervors ragender Weise betheiligt. Wenn ich des Abends mit meinen Beamten die Straßen inspizirte, dann befand sich Mallmann ge wöhnlich in den ersten Reihen der Standalmacher und leistete meinen Aufforderungen, sich zu entfernen, oder wenigstens nicht stehen zu bleiben, feine Folge.
Bräs.: Mallmann war also gewissermaßen Agitator bei den Krawallen gegen die Juden? 8euge: Jawohl.
Präs.: Halten Sie den Mallmann für glaubwürdig. 3euge: Nein, feineswegs. Vertheidiger Rechtsanwalt leischhauer: Ist es bem Herrn Bürgermeister bekannt, daß Buschhoff sich am 9. Juli bet ihm beschwerte, daß Mallmann ihn förmlich auf der Straße vers folge und ihm Mörder nachrufe?
Zeuge: Jawohl.
Bertheidiger: Buschhoff hat infolge dessen Sie um Schutz gebeten?
die
Beuge: Jawohl.
Bertheidiger: Hat nicht einmal Mallmann das Ges rücht verbreitet, er habe gesehen, wie die Tochter des Angeklagten, Hermine Buschhoff, die Leiche in einem Gad in die Küppers'sche Scheune getragen habe? Beuge: Jawohl.
Es erscheint alsdann als Zeuge der Bürgermeister Schieß zu Xanten . Dieser bekundet auf Befragen des Präsidenten: Der Zeuge bemerkt im Weiteren, daß, als er die Leiche zu Buschhoff erfreute sich eines sehr guten Leumunds, er sei weder ersten Male gesehen, der sehr geschickte Halsschnitt den Verdacht