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Ausfuhr
simumern ſtreng. Der§ 10 beſtimmi:„ Es darf feiner fein Zimmerinfuhr Doppelcentner Zuder
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1903/04 1902/03 1903/04 1902/03
Verbrauch
Kaufhauses der Tuchbranche in Köln , der Firma J. Biergans] Die Ausfuhr hat sich in 1903 auf 557 220 Doppelcentner Rohzucker| Arbeiter haben noch keinen Beschluß gefaßt, ob sie sich diesen Bes am Altermarkt. Das Machwerk, das gedruckt ist und 24 Paragraphen und 1 422 840 Doppelcentner Raffinade gestellt gegen 1 749 330 beztv. dingungen unterwerfen wollen. umfaßt, ist ein wertvoller Beitrag zur Lage der beklagenswerten Ge- 1 635 550 Doppelcentner im voraufgegangenen Jahre. schöpfe, die im Hause des Arbeitgebers in Kost und Wohnung leben. Interessant ist es, die Zeit nach dem Inkrafttreten der Brüsseler Der§ 1 schreibt vor, daß die Gehilfinnen und Lehrmädchen abends Konvention mit den früheren entsprechenden Zeiträumen zu ver- Nürnberger Bauhandwerker folgend, an die Unternehmer Forderungen beim Betreten des Schlafzimmers die Schuhe ausziehen und sie gleichen. Wenn man Einfuhr, Ausfuhr und Verbrauch in den sieben gestellt, die durch Abschluß eines Tarifvertrags für eine bestimmte andern Morgens nicht eher anziehen, bis das Zimmer verlassen Monaten vom 1. September 1903 bis 1. April 1904 demselben Beit Geltung haben sollten. Die beiderseitigen Kommissionen vereinwird. Ein andrer Paragraph lautet:" Blumen dürfen nicht in Zeitraum von 1902 auf 1903 gegenüberstellt, erhält man folgendes Die Arbeitszeit beträgt in den Sommermonaten 57 Stunden wöchentbarten am Dienstagabend nach langen Verhandlungen folgendes: Wassergläsern stehen. Damit der Patriarch die Lektüre seiner Leute Bild: überwachen verbietet ein Paragraph Schlaf-. lich mit einer Mittagspause von 11/2 Stunden und stündigen Vorund Nachmittagspausen täglich. Ueberstunden-, Nacht- und Sonntagsarbeit sind nur in dringenden Fällen zulässig und werden abschließen."§ 12:„ Das Verlassen des Zimmers darf nur ge= 1903/04 1902/03 mit 25 Proz. Aufschlag bezahlt. meinsam erfolgen." Es soll also niemand nur einen Augenblick 375 020 350 620 1 259 290 1 046 370 4 460 520 2703 180. Bei Sonntags- und Nachtarbeit werden die Pausen mitbezahlt. An den Vorabenden allein sein; die Sklaven sollen sich regelmäßig selbst überwachen. Während sich hiernach die Einfuhr von einer Periode zur andern der drei hohen Festtage ist um 4 Damit in einem solchen Hause die Hungerstrafe nicht fehle, nur wenig veränderte, schlug die Ausfuhr eine steigende Richtung ohne Lohnabzug. Uhr Feierabend Der Stundenlohn wird vom 1. Juli bis fagt§ 16:„ Wer nicht pünktlich erscheint, ist vom Tisch aus- ein. Die bisherige Mehrausfuhr fand aber lediglich beim raffinierten 31. Dezember auf 46, für 1905 auf 49, für 1906 auf 50 Bf. festgeschlossen." Der§ 19 lautet: Erwünscht ist, daß sich alle an Buder statt. Der inländische Verbrauch hat, wie man gehofft hatte, gefeßt. Streitigkeiten aus dem Tarif sind durch eine Kommission zu dem regelmäßigen( offenbar täglichen katholischen) eine sehr bedeutende Steigerung erfahren, er erreichte in sieben schlichten, der 5 Arbeiter und 5 Unternehmer angehören und in der Kirchenbesuche, morgens 7% Uhr, beteiligen; für Monaten fast die Höhe des durchschnittlichen Jahresverbrauchs. die Gesellenausschußmitglieder vertreten sein müssen. Der Tarif Lehrmädchen und Lehrlinge ist dies Vorschrift." Wenn nun auch die Hauptsächlichste Zunahme im September und gilt bis 31. Dezember 1906 und ist um ein weiteres Jahr verErwünscht" heißt in einem solchen Hause soviel wie befohlen; das Oktober vorigen Jahres stattgefunden hat und von da an eine längert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. zeigt schon das Wörtchen„ alle". Die Firma nimmt sich heraus, geringere geworden ist, so nimmt man doch an, daß in der Zeit Eine Versammlung der Arbeiter, die unmittelbar nach den Vernicht nur über die paar freien Minuten, sondern auch über die Ge- vom 1. September 1903 bis 1. September 1904 6-62 Millionen Handlungen stattfand, nahm die Vereinbarungen ohne Debatte gegen wissen der Angestellten zu herrschen. Nur Sonntagsnachmittags sind Doppelcentner Zucker in den inländischen Verbrauch gelangen werden eine Stimme an. Nun hat noch die Versammlung der Unterdie Kaufhaussklaven einige Stunden frei. Aber im Sommer müssen gegenüber kaum 4 Millionen Doppelcentner in den vorausgegangenen nehmer ihre Zustimmung zu geben, die aber zweifellos erfolgen die Gehilfinnen um 9 Uhr, im Winter um 9 Uhr abends zu Hause zwölf Monaten. fein. Ins Haus eingelassen werden sie nach vier Uhr noch zweimal während je einer Viertelstunde. Daß in einem solchen Hause für die Insassen die Farbe der Trauer vorgeschrieben ist, ist ganz in der Ordnung. Ein Paragraph lautet nämlich:" In der Woche dürfen nur schwarze Kleider getragen werden." Die weiteren Bestimmungen der Hausordnung regeln die Bewegungen der Angestellten bis ins Kleinste. Bei der Lektüre des Ganzen kommt man zu der Gewißheit, daß die Leibeigenen bergangener Jahrhunderte Freie gewesen sind gegen die Insassen dieses Hauses. Gewisse Leute werden sich angesichts dieser schmachvollen Hausordnung wohl des Seufzers nicht enthalten können: Schade, daß es kein Jude ist!
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Ungültige Verordnung
betreffend die Indienstnahme schulpflichtiger Kinder. Eine Regierungspolizei Verordnung vom 9. Februar 1899 verbietet es, schulpflichtige Kinder ohne Zustimmung des Lokal- Schulinspektors in Dienst zu nehmen. Dagegen sollte sich der Besitzer Ruppin vergangen haben, indem er ein zwar schon fünfzehnjähriges, aber noch nicht aus der Schule entlassenes Mädchen in Dienst genommen hatte. Er wurde in zweiter Instanz vom Landgericht zu einer Geldstrafe verurteilt, wogegen er Revision einlegte. Angeklagter machte geltend, er habe nicht gewußt, daß das Mädchen noch schulpflichtig sei. Das Kammergericht hob das landgericht liche Urteil auf und sprach den Angeklagten frei. Begründend wurde bemerkt: Es frage sich, ob die Verordnung, die auf Grund der §§ 6 und 12 des Polizeiverwaltungs- Gefeßes erlassen ist, gültig sei. Man könnte sagen, sie sei zum Wohle der Kinder erlassen, solle ihre Gesundheit schützen. In Wirklichkeit scheine sie aber erlassen zu sein, um einen regelrechten Schulbesuch zu sichern. Der Frage fönne aber aus dem Wege gegangen werden, denn schon ein andrer Grund mache die Verordnung hinfällig. Es enthalte nämlich die Gesinde- Ordnung nähere Bestimmungen darüber, unter welchen Umständen man Kinder als Gesinde annehmen könne, und die Gefinde- Ordnung drohe auch Strafen an für die Beschäftigung von Gesinde in einem gewissen findlichen Alter. Es müsse angenommen werden, daß die Gesinde- Ordnung, die ja ein Gesetz sei, diese Materie erschöpfend regele. Dagegen fönne eine Polizeiverordnung nicht ankommen, neben den Bestimmungen der Gesinde- Ordnung sei für sie kein Plaz. Hieraus ergebe sich die ungültigkeit der Verordnung vom 9. Februar 1899.
Aus Induftrie und Handel.
getreten, in welcher von den meisten Aktionären hervorgehoben wurde, sei. Auch der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Simon, bekannte sich zu daß das Angebot des A. Schaaffhaufenschen Bankvereins zu gering daß das Angebot des A. Schaaffhauſenſchen Bankvereins zu gering dieser Ansicht. Andrerseits wurde festgestellt, daß wohl die Hälfte für die Fusion sei. Ob die erforderliche Dreiviertel- Mehrheit zu stande komme, müsse die am 28. Juni zusammentretende außer ordentliche Generalversammlung ergeben.
Zum Streit der Rammer ist zu berichten, daß auch gestern wieder zwei Firmen bewilligt haben, darunter die Innungsfirma Heydemann. Eine eigenartige Auffassung von seinen Funktionen als Einigungsamt scheint das Gewerbegericht in Steglitz zu haben. Schon am 17. Mai haben sich die Rammer auf eine Anregung der Stegliger Steinfeger- Innung an das Gericht gewandt und am Tage des Streitbeginns hatten die Rammer noch keinen Bescheid. Wie sich jezt herausstellt, hat auch der Stegliger Jnnungsvorstand die Benachrichtigung von der Anrufung des Einigungsamtes durch die Rammer erst am 28. Mai, also nach 11 Tagen, erhalten Hätte das Gewerbegericht ein wenig schneller die Funktionen erfüllt, so wäre der Streit für den Bereich der Stegliger SteinfegerJnnung möglicherweise vermieden worden, da hier, wie schon mitRammer nicht vorhanden ist. geteilt, eine grundsäßliche Gegnerschaft gegen die Forderungen der
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Die Einsetzer( Holzarbeiter- Verband) befaßten sich am Mittwoch in einer Branchenversammlung abermals mit ihrer Tarifangelegenheit. Nach eingehender Debatte wurde mit erheblicher Mehrheit beschlossen, den in voriger Versammlung gefaßten Beschluß( Ablehnung des Tarifs) insoweit umzuändern, als sich die Einsetzer zwar im Princip mit der Tarifgemeinschaft einverstanden erklären, jedoch die Drtsverwaltung beauftragen, mit der Arbeitgeberkommission nochmals Rücksprache zu nehmen behufs redaktioneller Aenderung der BeStimmungen über die" freie Vereinbarung" der Lohnhöhe bei verschiedenen Einzelarbeiten.
ist erledigt. Achtung, Bauklempner! Der Streit bei Clemens, Gleimstraße, Die gesamten Forderungen der Kollegen find erfüllt. Die Sperren über den Betrieb und die Bauten ist daher aufgehoben. Deutscher Metallarbeiter- Verband. Ortsverwaltung Berlin . Bon dem Centralverband der Handels-, Transport- und Berkehrsarbeiter wird uns geschrieben:
Bezugnehmend auf den am 1. Juni im Vorwärts" veröffentlichten Bericht über die Rollfutscher Versammlung im Englischen Garten refp. die in demselben enthaltene Mitteilung, daß die hiesige Filiale der Großeinkaufs- Gesellschaft die gewerkschaftlichen Interessen der Arbeiter nicht genügend berücksichtige, haben wir zu erklären, daß nach Verständigung mit dem Leiter der betreffenden Filiale ein Anlaß zu Klagen nach dieser Richtung nicht gegeben ist. Die Ortsverwaltung Berlin . Deutfches Reich.
der Ursachen des Ausstandes wird bestimmt:„ Es kann den Arbeit
wird.
Zum Maurerstreit in Zittau . Die Lage der streifenden Maurer hat sich bisher nicht wesentlich verändert. Die Zahl der Arbeitenden beträgt ca. 40, über 200 streifende Maurer sind abgereist, so daß also noch reichlich 200 Mann zu unterstützen sind. Am Montag ist bereits die erste Nate von 1500 M. Streitunterstützung ausgezahlt worden. Die Auszahlung ging ruhig und glatt von statten.
Maurerstreit in Karlsruhe . Der Stand des Streifs, ist zahlenmäßig folgender: Vor dem Streit arbeiteten 1465 Maurer. Von diesen waren in der Streifliste eingetragen 1210, davon sind 608 abgereist. Zu den neuen Bedingungen arbeiten 242 Maurer. Anderfanden 140, weitige Beschäftigung zu unterstützen sind noch 248 Streikende. Von den Streikenden wurden 8 zu Streitbrechern, während 200 Mann von vornherein weiter arbeiteten. Zugereist sind während des Streits ca. 200, die, nachdem sie die Lage am Orte erkannten, wieder abreiſten. Wird der Zuzug wie bisher ferngehalten, so ist an einem Sieg nicht zu zweifeln.
Husland.
es
Aussperrungen und Streits in Schweden . Die Aussperrung der Steinhauer in Bohuslän, die ca. 1000 Mann umfaßt, dauert fort. Dieser Tage sollte unter Vorsitz des Landeshauptmanns Lagerbring mit den Unternehmern verhandelt werden; kam jedoch nicht dazu, weil einige Unternehmer dagegen waren. Nun sind außerdem im südöstlichen Schweden in Glanshammer 150 Steinhauer ausgesperrt worden. Die betreffenden Unternehmer annoncieren nach unorganisierten Arbeitswilligen, denen sie hohen Verdienst für Bearbeitung von Ekebergs- Marmor versprechen. Es handelt sich hier teilweise um Arbeiten für den Bau des Dramatischen Theaters in Stockholm . Ferner haben 200 Tertilarbeiter und Arbeiterinnen in Göteborg am Montag die Arbeit niedergelegt, weil Die Unternehmer es ablehnten über eine Regelung der Accordlöhne zu verhandeln. Auch die Kortarbeiter von Göteborg find zum Teil ausgesperrt worden, nachdem sich ihre Organisation vergebens bemüht hatte, auf friedlichem Wege eine Regelung der Löhne zu erzielen. Die Aussperrung wird in den nächsten Tagen wahrscheinlich auf alle Betriebe ausgedehnt werden.
Der Dockarbeiter- Streit in Marseille ist beendet. Infolge von Berhandlungen, welche der Präfett eingeleitet hatte, ist der Konflikt mit den Dockarbeitern gelöst. Die Arbeit wird demnächst wieder aufgenommen werden. Die Frage des Ausstandes der Offiziere der Handelsmarine gilt als beseitigt.
abgenommen.
Westdeutsche Bank. Die gestern in Bonn abgehaltene außer Zum Bergarbeiterstreit in Colorado ( Vereinigte Staaten von ordentliche Generalversammlung der Aftiengesellschaft Westdeutsche Amerita). Nach einem Telegramm aus Cripplecreek( Colorado ) fam Bank vormals Jonas Cahn, die sich mit der Frage der Verschmelzung In dem Streit der Hamburger Brauereiarbeiter mit den Brauerei: 200 vom Sheriff zur Aufrechterhaltung der Ordnung verwandten es in Dimmville bei Victor zu einem blutigen Zusammenstoß zwischen mit dem A. zu direktionen hat das nicht beschlußfähig. 46 Attionäre mit einem Aftienkapital von endlich seinen Schiedsspruch gefällt. Nach einer längeren Erörterung Leuten und 150 Bergarbeitern aus dem Cripplecreek- Distrikt. Fünf in gebern nicht zugemutet werden, nunmehr sämtliche in den Streit fangen genommen. Den Bergarbeitern, die sich auf den umliegenden Entlassung derjenigen Arbeiter, die den Arbeitgebern in ihrer Notgetretenen Arbeiter sofort wieder in die Arbeit einzustellen, unter Hügeln verschanzt hatten, wurden eine Menge Waffen und Munition lage ausgeholfen haben. Die Streifenden müssen vielmehr mit dem Entgegenkommen der Arbeitgeber dahin sich zufriedenstellen, daß die Arbeitgeber versprechen, sie nach ordnungsmäßiger Eintragung in die Listen eines Arbeitsnachweisbureaus allmählich nach Bedarf einzur Lage der französischen Zuckerindustrie. Auf den Zucker- zustellen." Ferner wird die„ Einrichtung eines Arbeitsnachweises verbrauch Frankreichs hat die Brüsseler Konvention in ähnlicher Weise auf paritätischer Grundlage mit den Principien der im Berliner eingewirkt wie auf den Konsum Deutschlands . Brauereigewerbe seit zehn Jahren zur allseitigen Zufriedens heit bestehenden Einrichtung" vorgeschlagen und die Arbeitszeit für sämtliche Arbeiter mit Ausnahme der Maschinisten, Heizer, Stallleute und Kutscher auf 9 Arbeitsstunden festgesetzt.
Die so gut wie beendigte Zuckerrübencampagne 1903/04 lieferte bis zum 15. April d. J. einen Ertrag an als raffiniert berechnetem Buder von 7 078 228 Doppelcentner gegen 7 238 040 Doppelcentner in der Campagne 1902/03 und 9 728 962 Doppelcentner in der Campagne 1901/02( bis zum Schluß der Campagne werden noch je 200 000 bis 300 000 Doppelcentner hinzuzurechnen sein). Der Ertrag an Melasse bestand in 1912 293 Doppelcentner gegen 1420 190 und 1995 138 Doppelcentner. Es arbeiteten 292 Fabriken gegen 319 und 330 Fabriken.
Der Zudervorrat in Frankreich betrug am 1. April ds. Js. 1438 480 Doppelcentner gegen 7207 970 Doppelcentner im Jahre 1903 und 5 576 680 Doppelcentner im Jahre 1902. Eingeführt wurden in 1903 557 220 Doppelcentner gegen 998 754 im Jahre 1902.
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Die Löhne werden vom Einigungsamt folgendermaßen normiert: für Brauer je nach der Dauer der Beschäftigung 30-33 M. pro Woche, Hilfsarbeiter 24-25 M., Küper 31-32 M., Stallleute 24-26., Flaschenkeller- Arbeiter 18-23 M. Ueberstunden an Wochentagen werden den Brauern und Küpern mit 60 Pf., den Hilfsarbeitern mit 45 Pf., den Flaschenkeller- Arbeitern mit 40 Pf. bergütet. Für Sonntagsarbeit werden pro Stunde 10 Pf. auf geschlagen.
Natürlich hat sich die Verhandlungskommiffion der Brauereien fofort mit diesem Schiedsspruch einverstanden erklärt. Die Brauerei
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