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Polizeiliches, Gerichtliches ufw.
bas dritte Mal wegen Beleidigung. Die Kattowißer| 50 Pfennig angeboten habe. Dieser Fremde wollte am Donnerstag| gesprochen, weil das Gericht die Ueberzeugung gewonnen hatte, daß Genossen haben für diesen Tag eine polnische Boltsversammlung ein- wieder kommen und ihm dann 1,50 M. schenken. Im Laufe des die Schutzleute die Ausständigen nur deshalb von der Straße ge berufen, in der Wojciechousfi unmittelbar nach seiner Entlassung gestrigen Vor- und Nachmittags erfolgte eine Besichtigung der wiesen haben, um ihnen das Streitpoftenstehen an sich unmöglich zu sprechen wird. Wasserfläche der Spree und des Spreefanals, weil man mit der machen. Möglichkeit der Auffindung der fehlenden Leichenteile rechnete. Da Besonders charakteristisch für die Entstehung solcher Streikpostendie Gliedmaßen, falls sie ins Wasser geworfen sein sollten, schneller Das Urteil gegen Genoffen Beirotes in Straßburg , der der fortgeschwemmt sein dürften als der aufgefundene schwerere Körperteil, prozesse ist folgender Fall. Zwei Tischler hatten im Juni v. J. vor Beleidigung der Baußener Offiziere schuldig befunden worden ist, so erstreckte sich die Besichtigung auch auf den unteren Teil einer Fabrit Streitposten gestanden und zu einem Arbeitswilligen in Tautet auf 200 M. Geldstrafe, gegen den mit angeklagten Verleger des Flußlaufes, blieb jedoch bisher ergebnislos. Vielfach durchaus ruhigem Tone gesagt:„ Kollege, hier ist Streif, arbeite hier Genossen Böhle auf Freisprechung. ist die Anschauung verbreitet, daß zwischen dem Zeichen nicht!" Darauf kam der Werkmeister der Fabrit angelaufen, fragte fund in Charlottenburg und der Ermordung der fleinen den Arbeitswilligen, was die Streikposten zu ihm gesagt hätten, Holte Lustmord an einem neunjährigen Kinde. brechen von ein und demselben Thäter verübt worden seien. auch prompt ihr Strafmandat über je 30 M. mit der Begründung, Berlin ein Zusammenhang bestehe, resp. daß daß beide Ver- dann einen Schuhmann und ließ beide Leute sistieren. Sie erhielten Dem unaufgeklärten Verbrechen in Charlottenburg schließt sich Daran werden Zweifel laut. Der Luftmörder muß durch den Leichendaß fie einen Arbeitswilligen mit Redensarten belästigt, eine neue graufige Unthat an. Sonnabendmorgen gegen 8 Uhr fah fund in Charlottenburg angeregt worden sein, die Verstümmelung in der Nähe der Marschallbrücke der Knecht eines Schiffers aus vorzunehmen, in der Hoffnung, daß das Ermittelungsverfahren hier gelärmt, geschimpft, dadurch groben Uufug verübt und einen Sachsenhausen, dessen Kahn am Reichstagsufer liegt, einen mensch durch erschwert werde. Den Eltern des ermordeten Mädchens Auflauf verursacht hätten. Die Beweisaufnahme ergab die lichen Körper zwischen Kahn und der Quaimauer eingeklemmt im erscheint es auffällig, daß die Kleine mit einem Fremden mitgegangen gänzliche Haltlosigkeit dieser Beschuldigung, denn sowohl der ArbeitsWasser. Der Leichnam befand sich in einem rot- und weißgestreiften sein soll, sie glauben vielmehr, daß das Kind durch eine List in eine willige wie auch der Werkmeister neben dem Schuhmann konnten Unterrock. Der Knecht benachrichtigte sofort den in der Nähe be- fremde Wohnung hineingelockt worden ist. als Zeugen absolut nichts Belastendes gegen die beiden Angeklagten schäftigten Besizer des Kahns, Schiffer Unstrut, der mit ihm Bemerkt sei noch, daß die Eltern der Ermordeten sich des besten zusammen den Körper landete. Es wurde festgestellt, daß es sich um Rufes erfreuen und auch das Mädchen wohlgelitten war. Auf die aussagen. Der Arbeitswillige hatte sich auch in keiner Hinsicht belästigt gefühlt. Die ungerechte Beschuldigung war lediglich dem Uebereifer die Leiche eines 9jährigen Mädchen 3 handelte, deren Entdeckung des Mörders hat der Polizeipräsident eine Belohnung des Werkführers und des Schußmannes zu verdanken. Auf Grund des Kopf, Arme und Beine sorgfältig vom Rumpf getrennt bon 1000 M. ausgesetzt. waren. Von dem Halse ragte noch ein Stück aus dem Unterrock hervor. Der Körper war außerdem noch mit einem Hemd bekleidet. Die Kriminalpolizei wurde sofort von dem Leichenfund benachrichtigt und stellte Maßnahmen zur Rekognoscierung der Leiche an. Es gelang ihr verhältnismäßig leicht, die Persönlichkeit der Ermordeten festzustellen, denn ihr war bereits am Freitag das Verschwinden der 9 jährigen
Lucie Berlin
zugesehen, die sich gleichfalls zu dieser Zeit aus dem Haufe entfernten. Wie nun festgestellt worden ist, hat einer der beiden Burschen die Schulfameradin der B., die 12jährige Martha Schoppe, deren Eltern Aderstraße 132 wohnen, angesprochen und ihr unfittliche Anträge gestellt.
Dann richtete der Unbekannte seine unſittlichen Anträge auch an die kleine Berlin , welche sich jedoch entfernen wollte. Nun mehr schenkte der junge Mann dem Kinde Geld und die B. soll sich nach den Angaben der Schoppe hierfür Bonbons gekauft haben. Die Schoppe begab sich dann nach Hause, ohne sich weiter um die Kameradin zu bekümmern. Seit dieser Zeit war die Lucie Berlin verschwunden, was den Eltern um so auffälliger erschien, als die Kleine, welche für ihr Alter sehr stark entwickelt war, Fremden gegenüber sich stets ablehnend verhielt.
Der That verdächtig
Arbeitswillige Revolverhelden . Wir berichteten seiner Zeit über einen Vorfall aus dem vorjährigen Feilenarbeiterstreit. Damals stand der Arbeiter 3. Streifposten, als die Arbeitswilligen Gebrüder Friedrich und August Piontet, an ihm vorbeigingen. Der Arbeiter 3. sagte in Bezug auf einen der Arbeitswilligen zu einem Bekannten:„ Das ist auch einer von denen." Die beiden Brüder
Als
Der Rumpf der ermordeten Lucie Berlin wurde gestern, Sonn- Ergebnisses der Beweisaufnahme erkannte das Gericht auf Freisprechung. abend, nachmittag in Gegenwart eines Richters und des Ersten Staats- Begründend führte der Vorsitzende aus: Die Angeklagten hätten anwalts Dr. Steinbrück von den Gerichtsärzten Medizinalrat weiter nichts gethan, als in durchaus rechtmäßiger Weise ihr Dr. Mittenzweig, Prof. Dr. Straßmann und Dr. Schulz obduziert. Koalitionsrecht ausgeübt. Das Einschreiten gegen sie sei direkt unWie zu erwarten war, konnte auch durch die Obduktion die Todes- gesetzlich gewesen. Es verstoße gegen das Gesetz, wenn in dieser ursache nicht mit positiver Sicherheit festgestellt werden. Die Glied Weise das Koalitionsrecht angetastet werde. Geradezu traurig ist es, maßen sind wahrscheinlich erst nach dem Tode abgetrennt worden. daß Leute, die die nichts Ungesetzliches begangen haben, ohne Der Schnitt in den Unterleib geht von unten nach oben weiteres Siftierungen ausgesetzt seien, dann noch Strafbefehle erhielten gemeldet worden und die Behörde vermutete sofort, daß die auf Lebzeiten beigebracht wurde. es ist möglich, daß er dem unglücklichen Kinde schon bei gefundene Leiche identisch sei mit der Vermißten. Die Ermordete ist das Mädchen etwa eine Stunde nach seiner legten Mahlzeit erscheine es auch angemessen, die den Angeklagten erwachsenen außer dem Mageninhalt wurde und so vor Gericht gebracht würden. Außer der Freisprechung die Tochter des in der Ackerstraße 130, Hof 1 Treppe wohnenden Bigarrenarbeiters Berlin . Der Vater des unter so entsetzlichen Um- umgebracht. Der Inhalt wird noch mikroskopisch untersucht werden, gerichtlichen Kosten wie auch die Kosten der Verteidigung der StaatsZigarrenarbeiters Berlin . Der Vater des unter so entsetzlichen Um- woraus die legte Mahlzeit bestand. Bei der Abtrennung der Glied- kaffe aufzuerlegen. Denn es sei den Angeklagten nicht zu verargen, ständen aufgefundenen Kindes wurde sofort benachrichtigt und ermaßen ist der Mörder nicht so kunstgerecht zu Werke gegangen wie daß sie sich einen Rechtsbeistand angenommen hätten, da erfahrungskannte an dem Unterrock seine Tochter wieder. Die Kleine, welche in dem Charlottenburger Fall. Eine gewisse Aehnlichkeit, die vor- gemäß Streifprozesse, in denen Freisprechung erfolgt, von der Staatsnoch zwei Brüder im Alter von 14 und 18 Jahren hat, war am zuliegen schien, wurde durch die Obduktion nicht beſtätigt. Donnerstagmittag um 12 Uhr von der Schule- fie besuchte die Täter hat zwar auch einige Kenntniſſe bewiesen, aber doch bei der anwaltschaft meiſtens durch alle Juſtanzen hindurch gebracht würden 17. Gemeindeschule in der Ackerstraße 67 nach Hause gekommen und hatte sich dann nach dem Hofe hinunter begeben, wo ein Leier- austrennung der Arme und Beine vielfach auch das ganze Muskel- und deshalb für die Angeklagten eine sachgemäße Verteidigung notfasten spielte. Das Mädchen tanzte mit andern Kindern und ging Rumpf in den beiden Unterröden und das Hemd eingewickelt und system zerschnitten. Nach der Zerſtüdelung der Leiche wurde der wendig sei. dann mit einer Schulkameradin auf die Straße. Dem Tanzen der nach dem Wasserlauf geschafft. Die Kleidungsstücke waren besonders Kinder hatten zwei junge Männer an den Stellen, wo sie die Wundflächen berührten, mit Blut start getränkt. Es ist aber durch das Spreewasser zum Teil schon wieder ausgelaugt, während der Rumpf noch ziemlich viel Blut enthielt. Verschiedene Körperteile werden noch darauf untersucht werden, ob das Kind vor dem Tode geschlechtlich vergewaltigt worden ist. Die Nachforschungen nach dem Thäter, die von der ganzen Kriminalpolizei mit großem Gifer betrieben werden, hatten bis griffen darauf den Streitposten thätlich an und mißhandelten ihn gestern abend noch keinen Erfolg. Die Arbeit wird dadurch außer in rohester Weise mit der Fauft und mit Gummischläuchen, ordentlich erschwert, daß die Beamten bis jetzt durchaus lediglich auf die Umstehenden einschreiten wollten, zog der eine Piontek Bekundungen von Kindern angewiesen sind. Diese widersprechen sich einen Revolver hervor und Tegte auf die Leute an, sehr oft, und sehr häufig kommt es zuletzt darauf hinaus, daß sie indem er sich damit brüstete, Polizeibeamte hätten ihm als Arbeits nur andern nachsprechen, ohne selbst etwas wahrgenommen zu willigen empfohlen, sich in dieser Art zu bewaffnen und der haben. Nach den beiden Mädchen, die Lucie Berlin vom Hofe weg- Streitenden entgegenzutreten. 3. wurde in der ersten Instanz noch holten, fuchte die Kriminalpolizei alle Häuser der ganzen obendrein wegen Belästigung der beiden Arbeitswilligen verurteilt, Umgebung ab, ohne sie zu finden. Das größere, von dem man nach in der zweiten Instanz jedoch freigesprochen. Auf seinen wiedervielen Aussagen annehmen zu können glaubte, daß es blond sei, ist der erwähnte junge Mann sowie ein zweiter Bursche, der sich mit wird nun doch auch wieder etwas anders beschrieben; hiernach kann holten Strafantrag hin wurde dann auch endlich gegen die Brüder dem ersteren gemeinsam schon am Donnerstag den ganzen Vor- es auch dunkelblondes oder selbst schwarzes Haar haben. So lange Piontek Anklage wegen Körperverlegung erhoben. Strafmildernd mittag hindurch in der Ackerstraße zwischen Bernauerstraße und diese Mädchen nicht ermittelt sind und vernommen werden können, zog das Gericht zwar in Betracht, daß die Angeklagten von 3. durch Gartenplatz aufgehalten hatte. Der Hauptverdächtige, ein etwa wird die Kriminalpolizei kaum weiter kommen. Die Kinder mögen die angegebenen Worte gereizt worden seien. Im Hinblick auf die 20jähriger Mensch mit hellgrauem Ueberzieher und weißem Stroh wohl fürchten, daß ihnen wegen der Ermordung der Lucie Berlin Roheit ihrer That erfolgte aber dennoch ihre Berurteilung hut, hatte sich gegen 11 Uhr vor der 17. Gemeindeschule postiert und auch etwas geschehen könne, und sich darum nicht herauswagen. Das zu einem Monat resp. zwei Wochen Gefängnis. Db ein Streitdie dort herauskommenden Mädchen belästigt. Die Kriminalpolizei ist aber ganz falsch. Selbst wenn sie das Mädchen mittelbar oder posten, der sich einem Arbeitswilligen gegenüber auch nur entfernt ist in fieberhafter Thätigkeit, um die Entdeckung des oder der Mörder unmittelbar dem Mörder zugeführt haben, so kann ihnen doch nicht so roh benommen hätte wie die Brüder Piontek dem Arbeiter 3. herbeizuführen, und es wurden heute vormittag sämtliche Kinder, das geringste geschehen. Sie trifft keine Schuld, da sie ja die scheußliche welche die Männer gesehen haben wollen, vernommen. Bezüglich Absicht des Mannes, mit dem sie das Mädchen zusammenbrachten, gegenüber, auch so glimpflich weggekommen wäre, kann auf Grund der That selbst wird von der Behörde angenommen, daß der Mord auch nicht ahnen, geschweige denn wissen konnten. Aber eine der bisherigen Erfahrungen wohl billig bezweifelt werden. Uebrigens hoffen wir bald näheres über die Angabe des einen noch am Donnerstag nachmittag verübt worden ist. Allem An- große Schuld laden sie auf sich, wenn sie jetzt mit ihrer Wissenschaft schein nach liegt ein Lustmord vor; darauf deutet der Umstand, hinter dem Berge halten und dadurch dazu beitragen, daß der der Verurteilten zu erfahren, wonach Polizeibeamte ihm geraten daß der Unterleib, wie es auch sonst bei derartigen Verbrechen der Mörder straffrei ausgeht. Und diese Schuld ist um so größer, je haben, den Streifenden mit dem Revolver entgegenzutreten. Der Fall ist, aufgeschikt ist. Die Körperteile der Ermordeten scheußlicher das Verbrechen. Das sollten auch alle Eltern bedenken, Polizeipräsident hat alles daran zu setzen, um zu ermitteln, ob wirkwurden vermutlich in der Gegend der Burgstraße ins Wasser ge- deren Kinder etwa in Betracht kommen können. Sie sollten ihnen lich einer seiner Beamten dem Arbeitswilligen einen so ungeheuerworfen. Diese Annahme findet eine gewisse Bestätigung durch die ernstlich ins Gewissen reden, wenigstens ihnen zu sagen, was sie lichen Rat gegeben hat. Stimmt es mit der Renommisterei des starte Strömung, welche die Spree jenseits der Friedrichsbrücke wissen, und dann mit den Kindern oder ohne sie zur Polizei gehen. hat. Zweifellos ist der Körper in der Nacht zum Freitag den Fluten Alle Kinder, die am Donnerstag mit Lucie Berlin zusammen ge- Piontek, so wären die in Betracht kommenden Beamten entsprechend übergeben worden. Die Leiche würde wohl schon weiter fortgetrieben wesen sind oder fie irgendwo gesehen haben, müßten alles, was fie zu rettifizieren, im andern Falle müßte nach bisheriger GepflogenDer Thäterschaft verdächtig find heit der Arbeitswillipe wegen Polizeibeleidigung unter Anklage gesein, wenn sie nicht zwischen dem Schiff und der Quaimauer hängen wiffen, ihren Eltern erzählen. geblieben wäre. zwei junge Männer. Der Drehorgelspieler, der auf dem Hofe stellt werden. war, ist ermittelt und bereits vernommen worden. Von Leuten, Die polizeilichen Ermittelungen haben bestimmte Anhaltspunkte bie mit ihm mitliefen, fommt niemand in Betracht. Es iſt auch nicht jener Mann, der sich einmischte, als Lucie Berlin sich mit Persönlichkeit des mutmaßlichen Mörders einem andern Mädchen zankte und es schlug. Dieser Vorfall, auf ergeben. Es liegen hierzu zwei pofitive, sich ergänzende Bekundungen den in einigen Blättern als eine Spur hingewiesen wird, spielte sich zweier Zeugen vor. Die Vernehmung der Schultinder der 17. Ge- nicht am Donnerstag, sondern schon am vergangenen Montag ab. meindeschule brachte zunächst die wichtige Aussage der dreizehn- Es handelt sich vielmehr um zwei junge Männer, die jährigen Anna Adamczik aus der Ackerstraße 124. Als das Donnerstag mit drei Mädchen zusammen in der Aderstraße gesehen Mädchen mit einer Freundin, nach seiner Angabe furz nach 1 Uhr wurden. Beide haben einen schwarzen Schnurrbart, der eine einen mittags, an dem Hause Ackerstraße 129 in der Richtung nach der kleinen, der andre einen ziemlich starten. Der eine ist über mittelgroß, Bernauerstraße vorbeiging, wurde es von einem etwa vierzig der andre fleiner. So lange die beiden mehrfach erwähnten Mädchen bis fünfzigjährigen Manne angesprochen. Es entspann sich sich nicht melden, wird es aber schwer sein, diese beiden verdächtigen zwischen beiden folgendes Gespräch. Der Fremde: Kleine, tomm jungen Männer zu finden. doch mit mir mit, ich gebe Dir auch einen Sechser." Anna A.:„ Ich Leichenteile oder andre Kleidungsstücke wurden auch bis gestern muß etwas für meine Mutter besorgen und habe keine Zeit." Der abend nicht gefunden. Fremde: Wo wohnst Du denn, und kommst Du bald zurück?" Das Polizeipräsidium Anna A.:" Ich wohne Gartenstraße 79 und fomme in ungefähr teilt mit Bezug auf die heute früh hier gefundene Leiche eines einer Stunde zurüd."( Das intelligente Mädchen hatte absichtlich Mädchens folgendes mit der um schleunige Weitereine falsche Adresse angegeben.) Der Fremde:" Ich werde Dich am verbreitung mit: Die ermordete Lucie Berlin ist am Donnerstag, Gartenplay erwarten, Du mußt aber auch kommen." Die kleine den 9. d. M., von zwei Mädchen aus ihrem Hause, Ackerstr. 140, Beugin giebt über die Person folgende Beschreibung. Der Fremde abgeholt worden. Die ältere der beiden war etwa 12-13 Jahre ift etwa 40 bis 50 Jahre alt, etwa 1,60 Meter groß, hat einen alt, hatte dunkles Haar, das wahrscheinlich in einen Zopf ge- Nahrungsmittel- Verfälschung bezw. des Vertriebes gesundheitsfurzgeschnittenen, rotblonden, stark mit grauen Haaren durchsetzten flochten war, sie trug ein braunes Kleid, weiße Strümpfe, schädlicher Nahrungsmittel schuldig gemacht zu haben. Die GeVollbart. Er war bekleidet mit einem weißen, flachen, jedoch stark schwarze Lackschuhe und blaue Ohrringe. Dieses Mädchen hat lehrten, die als Sachverständige ihr Gutachten abzugeben hatten, schmuzigen Strohhut mit schwarzem Bande, dunklem Jackett, Weste die Lucie Berlin vom Hofe geholt, während die zweite, jüngere, vor waren geteilter Meinung; einige hielten die Borsäure für schädlich, und Hose und schwarzen Stiefeln. Er hatte eine Menge kleiner der Hausthür wartete. Legtere war ungefähr 8 Jahr alt, jie hatte andre für völlig harmlos. Der Staatsanwalt beantragte gegen den Flaschen bei sich. In einer derfelben befand sich ein grünes Pulver. blondes offenes Haar und trug schwarzes Kleid und gelbe hohe Angeklagten eller 150 M., gegen Michaelis und Dr. In der Hand hielt er noch eine große Flasche, anscheinend Selter- Stiefel. Alle drei haben sich bei dem Kaufmann Franke in der Riegel je 300 M., gegen Dr. Cahn und Frank je 500 m. flasche, die in Zeitungspapier gewidelt war. Geldstrafe, Einziehung der Präparate und Publikation des Urteils. Eine faft hiermit Der Gerichtshof sprach die sämtlichen An= geflagten frei. Der Gerichtshof, so führte der Vorsitzende über den mutmaßlichen Thäter giebt der bei dem Friseur Fischer, unter anderm aus, sei hier vor eine Aufgabe gestellt, die er ieder Ackerstraße 129, angestellte Gehilfe. Dieser hat den unbekannten erfüllen könne, noch zu erfüllen habe. Die Grundlage der Anklage Mann längere Zeit beobachtet und besonders den Vorgang mit der bilde die Frage, ob der Zusah von Borsäure eine Verfälschung inAnna A. bemerkt. Er behauptet allerdings, daß dies in der Zeit bolbiere und ob er gesundheitsschädlich sei. Da die Gelehrten über zwischen 2 und 3 Uhr gewesen sei, doch dürfte er sich vielleicht in diese Frage noch völlig uneinig seien, so sei es nicht Aufgabe des der Zeitbestimmung irren. Bezüglich des Jadetts des Fremden be Und das nennt sich Geseheshüter! Gerichts, einen derartigen wissenschaftlichen Streit zu entscheiden, hauptet er, daß es eine dunkle Modefarbe hatte. Der Zeuge Obwohl die Rechtsprechung des Kammergerichts in lezter Beit da ihm jede Grundlage fehle. Aber wenn auch eine höchste autoritative beobachtete den Verdächtigen etwa eine halbe Stunde lang und be- äußerst ungünstig für die Streifpoften ausgefallen ist es wurden Entscheidung der Streitfrage vorläge, würde in diesem hier vermerkte, daß er auch auf der andren Seite gehende Mädchen zu sich nämlich mehrfach freisprechende Urteile vom Kammergericht unter handelten Falle eine Freisprechung erfolgen müſſen. Den Ans. Heranwinkte. Die Kinder glaubten aber wohl, daß der Mann drohe teilweise kaum verständlichen Begründungen wieder aufgehoben so geklagten sei weder ein wissentlicher, noch ein fahrlässiger Verstoß und liefen fort. Schließlich entfernte sich der Fremde, bei dem auch er die fraglichen Flaschen bemerkt hatte, langsamen Schrittes, sich wieder- haben Berliner Gerichte im Laufe dieser Woche doch wieder eine gegen das Nahrungsmittelgesen nachgewiesen. Da der Bundesrat holentlich umwendend, nach dem Gartenplag. Der Gehilfe hatte Anzahl Freisprüche gefällt. Es handelte sich um eine Reihe Borfäure nur bei Wein und Fleisch verboten habe, hätten die Andann im Laden zu thun. Es wird nun angenommen, daß der Ver- von Metallarbeitern, die anläßlich des großen Drücker- und geklagten wohl annehmen können, daß das Verbot sich auf andre Produkte nicht erstrecke. dächtige sich nach dem Gartenplatz begeben hat, um dort die Gürtlerstreits Streitposten gestanden hatten und dann von der Polizei Adamczid zu erwarten, und als diese nicht kam, zurückgekehrt ist. in der üblichen Weise durch Sistierung und Strafmandate belästigt Hierauf deutet die Aussage der neunjährigen Grete Fischer , welche worden waren. Berteidigt wurden die Angeklagten vom Rechtsdie Berlin in Begleitung eines unbekannten Mannes gesehen hat, anwalt Dr. Heinemann. Die Freisprechungen beruhten zum Berlin . Üstein ut. Co. jedoch von demselben eine unbestimmte, wenn auch cnnähernd ähnliche Beschreibung giebt wie die beiden Borgenannten. Die Teil darauf, daß die Schutzleute ihre Anordnungen nicht allein Angaben der übrigen in der Schule vernommenen Mädchen sind darauf beschränkten, die Streifposten von der Straße zu weisen, Kindheit. Bon Claire v. Glümer. zum Teil widersprechend und scheinen auch vielfach auf Einbildung sondern sie auch aus Hausfluren und Thorwegen vertrieben, Heinrich Minden. May, Walter, Privatdocent an der Technischen Hochschule in Karls. zu beruhen, so zum Beispiel diejenige eines Kindes aus dem während die Straßenordnung sich doch nur auf Dinge bezieht, die ruhe. Goethe, Humboldt, Darwin , Hädel. Bier Vorträge. 250 Seiten. Hause Ackerstraße 125, welches behauptet, daß ein Mann ihm sich auf der Straße ereignen. Eine größere Anzahl wurde frei- erlag Enno Duehl in Berlin - Steglig. 1904.
über die
übereinstimmende Schilderung
am
Ackerstraße Bonbons gekauft und find gegen 1 Uhr in der Nähe des Gartenplages gesehen worden. Die beiden Mädchen sollen sich sofort bei der Polizei melden, da auf ihre Bekundungen größter Wert gelegt wird.
Gerichts- Zeitung.
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Ein heißer Kampf um die Borfäure, die schon zu so vielen wissenschaftlichen Diskussionen in ärztlichen Vereinen und Streits schriften Veranlassung gegeben und zu Maßnahmen des Bundesrates und des Reichs- Gesundheitsamtes geführt hat, tobte gestern viele Stunden hindurch vor der vierten Strafkammer des Landgerichts I. Veranlassung dazu gab eine Anklage wegen Verstoßes gegen das Nahrungsmittelgeset, die gegen den Kaufmann Wilh. Steller, den Kaufmann Martin Michaelis, Geschäftsführer der Nährmittel- Industrie- Gesellschaft m. b. H., den Chemiker Dr. Maximilian Siegel von derselben Gesellschaft, den Chemiker Di. Ernst a hn und den Fabrikanten Paul Frank, lettere als Inhaber einer Fabrik für Eierpräparate, gerichtet war. Es handelt sich bei der Anklage um die Fabrikation bezw. den Vertrieb von Speise= Eigelb, welches mit Borsäure konserviert und in dieser Form seit langer Zeit im Handel und in der Industrie gang und gäbe ift. sonders gebraucht zur Herstellung von Eiercognac, ferner werden Derartige mit Borsäure konservierte Eigelb- Präparate werden beihren Betrieben verarbeitet. In den bei den Angeklagten beschlagsie von Bäckern. Konditoren, Teig- und Nudelfabrikanten usw. in nahmten Präparaten find Borsäure- Busäße von 1,2 bis 1,6 Broz. festgestellt worden. Sämtliche Angeklagten bestritten, sich der
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