vernageln möge. Die Nägel hatte Siegmund Buschhoff bei Hegmann geholt. Die Vernagelung war so sehr fest, daß sie nicht ohne Weiteres geöffnet werden konnte.
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Der Zeuge erzählt alsdann weiter: Am Peter Paulstage ging ich gegen 10 Uhr Bormittags mit meinem Pfleglinge zu Buschhoff. Letterer saß mit seiner Frau und seiner Tochter Hermine im Hinterzimmer. Gegen 104 Uhr brachte ich den Pflegling nach Hause.
Ich begab mich alsdann gleich wieder zu Buschhoff. Letzterer verließ gegen 1012 Uhr feine Behausung und fehrte gegen 12/2 Uhr zurück. Buschhoff trant, zu Hause angekommen, eine Taffe Raffee. Ich begab mich alsdann nach Hause zum Mittagessen und fam zwischen 14-1 Uhr wieder zu Buschhoff. Ich traf Buschhoff und seine Tochter Hermine an. Ich las mit Buschhoff zusammen die Zeitung, unterhielt mich mit ihm und blieb bis 3 Uhr bei Buschhoff. Zu dieser Zeit war auch Siegmund Buschhoff, ein Fräulein Kahn und ein Mann Namens saat in der Busch hoff'schen Wohnung. Gegen 8 Uhr Nachmittags begab ich mich mit Buschhoff zur Pumpen- Kirmeß. Abends gegen 5 Uhr traf ich mit Buschhoff bei Schaut zusammen.
Ein Geschworener: Die Art und Weise der Vernagelung ist mir nicht flar geworden, Buschhoff hat bis jetzt behauptet, daß die Thür mit sogenannten Schlagstiften( das sind spize Instrumente, die der Steinhauer benugt) vernagelt war, während der Beuge befundet: er habe die Thür mit Nägeln zugenagelt. Präf.: Zeuge, wie ist das?
Ullenboom: Ich habe die Thür mit Nägeln zugenagelt. Präs.: Buschhoff, was sagen Sie dazu? Buschhoff: Die Thür war mit Eisen zugenagelt, die Nägel dürften gar nicht hinreichend sein, die Thür fest zuzunageln.
Uilenboom: Ich habe die Thür mit Nägeln zugenagelt. Staatsanwalt: Buschhoff, wissen Sie genau, daß die Thür mit Eisen vernagelt war?
3euge: Ich habe dem Ullenboom wenigstens die Eisen dazu gegeben.
Staatsanwalt: Ob Ullenboom nicht aber trotzdem Nägel zu der Vernagelung verwandt hat, ist Ihnen vielleicht nicht bekannt?
Buschhoff: Ich bin der Meinung, die Thür wäre mit Eisen vernagelt gewesen. Staatsanwalt: Hatten Sie sich überzeugt, daß die Eifen verwandt worden sind? Buschhoff: Nein.
Präs.: Ullenboom, wer hat Ihnen die Nägel übergeben? Benge: Siegmund Buschhoff. Staatsanwalt: Erinnern Sie sich, daß Ihnen Buschhoff die Eisen gegeben?
Beuge: Nein.
Buschhoff: Ich habe die Eisen auf einen Stein neben der Thür gelegt.
Bräf.: Ullenboom, haben Sie die Eisen auf dem Stein Liegen fehen?
8euge: Ich erinnere mich nicht, ich gebe aber die Mög lichkeit gut.
Bertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Ist es wahr, daß Sie dem Buschhoff das Betreten Ihres Hauses verboten haben, da Sie durch den Verkehr mit Buschhoff Ihre Kundschaft verloren hatten?
3euge: Das ist richtig.
Bertheidiger: Sie wohnen dicht neben Buschhoff und find im Stande, das geringste Geräusch in dem Buschhoff'schen Hause zu vernehmen?
Beuge: Jawohl.
Buschhoff: ich kann vor Aufregung nicht effen, ich habe innerhalb 13 Wochen vier Kinder verloren und weiß infolge dessen, welchen Schmerz Eltern durch den Verlust der Kinder empfinden. Bräf.: Sie sagten früher, Frau Buschhoff war sehr theilnahmlos, das sei Ihnen aufgefallen? Zeugin: Jawohl.
Präs. Buschhoff dagegen hat große Theilnahme gezeigt? Zeugin: Ja.
Bertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Fiel Ihnen das auch auf?
Präs. Herr Rechtsanwalt! Ich bin der Meinung, die Sache ist viel zu ernst, als daß es sich geziemt, ironische Fragen zu stellen. Rechtsanwalt Fleischhauer: Ich bin weit entfernt, eine ironische Frage zu stellen.
Der folgende Zeuge ist der Holzschuhmacher Mörser. Dieser bekundet: Am Tage nach dem Morde sei Buschhoff des Morgens bei ihm gewesen. Buschhoff habe gesagt: Der Junge werde woh! in die Häckfelmaschine gefallen sein. Er( Beuge) antwortete: Das fönne nicht möglich sein, dann müßte die Häckselmaschine be blutet sein. Buschhoff fagte alsdann: Beig' mir doch einmal Dein Strohmesser. Als er es ihm gezeigt, habe Buschhoff gefagt: Das Strohmesser von Küppers ist doch bedeutend schärfer als das Deinige.
Buschhoff bestreitet diese Bekundung. Im Gegentheil, der Zeuge habe gesagt, sein Messer sei schärfer als das Küppers'sche. Der Zeuge bleibt bei seiner Befundung. Rentier Remptes bekundet: Er sei am Morgen nach dem Morde dem Buschhoff begegnet. Es sei ihm vorgekommen, als ob Buschhoff zittere.
Die folgende Beugin, Fräulein Selma Rölen bekundet: Frau Buschhoff habe gesagt: Der Junge werde wohl in die Häcksel maschine gefallen sein.
Beuge: Jawohl.
Präs.: Ist Ihnen im Schlachthause etwas aufgefallen?" 3euge: Nein. Präs.: Haben Sie den beschädigten Grabstein gesehen? 3euge: Jawohl.
Präf.: Wie groß mag wohl der Schaden gewesen sein? 3euge: Der Schaden hat taum den Werth eines halben Pfennigs betragen.
Der Zeuge befundet im Weiteren, daß Buschhoff ein sehr reeller Mann sei.
Frau Rock bestätigt zum Theil die Bekundungen ihres Gatten.
Ackerer Drants, der ebenfalls am Peter- Paulstage gegen 10 Uhr Vormittags bei Buschhoff war, bestätigt im Allgemeinen die Bekundungen des Zeugen Rock .
Präs.: War Buschhoff an jenem Tage aufgeregt? Beuge: Das ist möglich. Buschhoff hatte ein Fleisch Geschäft, damit ist viel Merger verbunden.
Es wird alsdann nochmals Wesendrup vorgerufen. Präs.: Wesendrup, der Gerichtshof hat beschlossen, Sie zu vereidigen. Ich frage Sie nun nochmals, ob Sie die volle Wahrheit gefagt oder ob Sie an Ihrer Aussage etwas abzuändern oder hinzuzusehen haben?
Beuge: Ich habe die volle Wahrheit gesagt. Ich habe nur noch zu bemerken, daß ich einmal gehört habe, wie Frau Buschhoff ihrem Manne gegenüber auf Hegmann geschimpft hat, weil diefer ihrer Tochter Hermine den Koffer nicht gemacht hat. Buschhoff bestreitet diese Bekundung.
Wesendrup wird vereidigt und alsdann gegen 82 Uhr Abends die Sitzung auf morgen( Freitag) Vormittags 9 Uhr vertagt.
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Die 12 jährige Maria Kernder bekundet: Sie habe am Peter- Paulstage Vormittags gegen 10 Uhr einen fremden Juden mit einer schwarzen Ledertasche zu Buschhoff gehen sehen. Nach-= Der Berliner Handwerkerverein und eine Verwaltungs mittags gegen 5/2 Uhr sei der fremde Jude nach dem Bahnhof maßregel des derzeitigen Vorstandes bildete den Gegenstand eines gegangen. gerichtlichen Verfahrens, welches nach mehr als Jahresfrist jetzt vor der Buschhoff bemerkt: Die Kleine müsse sich irren, der 15. Zivilkammer des Landgerichts I zum Abschluß gekommen ist. Vier Fremde sei am Tage vor Peter und Paul bei ihm gewesen. Personen, welche bei Gelegenheit bevorstehender Repräsentanten Klosterbruder van Sanden( Dorsten ): Er sei am Wahlen an der Spitze einer fräftigeren Agitation gestanden hattenPeter- Paulstage in Xanten gewesen und sei am Bor: die Herren Buchdrucker Friedrich Leinweber, praktischer Arzt mittag gegen 10 Uhr bei Buschhoff vorübergegangen. Dr. Herm Weyl, Kaufmann Hermann Posner und Drechsler Buschhoff habe am offenen Fenster in seiner Wohnung gesessen. Friedrich Jäne de waren auf Vorstandsbeschluß durch ein Er habe weder schreien noch tirgend einen Klagelaut, dagegen gleichlautendes Schreiben aus dem Verein ausgewiesen Stimmen gehört, sodaß er die Ueberzeugung gewann, daß Leute worden. Sie sollten durch falsche Vorspiegelungen und Ver bei Buschhoff waren. Er habe vor dem Buschhoff'schen Hause leumdungen die Interessen des Vereins geschädigt haben. Die Niemanden, weder Kinder, noch Erwachsene gesehen. Er tenne Ausgewiesenen flagten zunächst wegen Beleidigung gegen den den Buschhoff schon seit langer Zeit als braven Mann. 1. Vorsitzenden des Handwerkervereins, Sanitätsrath Dr. Schwerin, welcher das Ausweisungsschreiben unterzeichnet hatte und das Schöffengericht verurtheilte denselben f. 3. zu 5 M. Geldbuße und gab der Ueberzeugung Ausdruck, daß die Ausweisung der 4 Personen wider rechtlich und nur aus dem Grunde erfolgt war, weil die Herren als gegnerische Elemente unbequem geworden waren. Die vier Ausgeschlossenen fuchten nun im Zivilverfahren die Wiederaufnahme in den Verein zu erstreiten und nachdem sich das Verfahren durch fünf Termine hindurchgeschleppt und eine umfang reiche Beweisaufnahme stattgefunden hatte, ist jetzt das Urtheil gesprochen worden. Das Gericht gab dem Klage Antrage vollinhaltlich aus folgenden Gesichtspunkten ftatt: Die Mitglieder der Generalversammlung( zwei der Aus gewiesenen gehörten zu dieser) fönnten unter feinen Um tänden vom Vorstande, der ja von ihnen gewählt und fontrollirt werde, ausgewiesen werden. Sie spielten etwa dieselbe Rolle, wie die Mitglieder des Aufsichtsraths einer Attiengesell schaft dem Vorstande gegenüber. Aber auch materiell sei die Ausweisung völlig unbegründet, denn die Beweisaufnahme habe die Nichtigkeit der gegen die vier Herren erhobenen Vorwürfe und Berdächtigungen dargethan. Der Berliner Handwerkerverein wurde deshalb zur Wiederaufnahme der vier ausgewiesenen Mit glieder kostenpflichtig verurtheilt."
Als Buschhoff einmal vom Staatsanwalt tam, habe Siegmund Buschhoff etwas zu seinem Vater gesagt, was sie nicht verstehen konnte. Da sagte Buschhoff:„ Ach was, wenn sie feine Beweise haben, tönnen sie nichts machen."
Präs.: Buschhoff soll Sie einmal mit schmutzigem Wasser begossen haben? Zeugin: Jawohl.
Präf.: Weshalb mag wohl Buschhoff das gethan haben? Zeugin: Ich vermuthe, weil ich gegen ihn etwas aus. gefagt habe.
Bertheidiger: Haben Sie irgend ein Schreien oder wird die Güte haben, dies zu bezeugen. Klagen am Peter- Paulstage gehört?
Beuge: Nein,
tleidet?
Beuge: Ich trug einen braunen Rock.
be
Präs. Sind Sie sonst mit Buschhoff verfeindet gewesen? 3eugin: Nein. Präs.: Nun, Buschhoff, was sagen Sie dazu? Buschhoff: Als ich von dem Herrn Staatsanwalt kam, war mein Siegmund gar nicht bei mir. Der Herr Staatsanwalt Staatsanwalt: Ich fann mich nicht darauf erinnern. Präf.: Nun Buschhoff, wie erklären Sie Ihre Bemerkung, Bertheidiger: Wie gingen Sie am Peter- Paulstage ge- bie Sie zu Ihrem Siegmund gethan haben? Buschhoff: Ich kann nur sagen, daß das nicht wahr ist. Ich werde doch nicht auf offener Straße zu meinem Sohne in der Straffache gegen den Schriftseter August Faber feitens Eine Auftiftung zum Kollektiven ist nach einer gestern eine solche Bemerkung machen, so daß es andere Leute hören der 8. Strafkammer Berliner Landgerichts I gefällten Gut Bräf.: Weshalb haben Sie die Zengin mit schmutzigem fcheidung nicht strafbar. Der Angeklagte hatte zur Beit des Wasser begossen? Buchdruckerstreits anderen Personen Sammellisten zum Buschhoff: Davon ist mir auch nichts bekannt. Das Bruder 2c. übergeben und war, da diese daraufhin in einem öffent Zwecke der Beschaffung von Geldmitteln für die streifenden Buch kann im Uebrigen gar nicht sein, da ich mich immer unten lichen Lofal Geldbeträge eingezogen hatten, wegen Anstiftung unt Drucker wasche. Präs.: Was soll aber die Dame, die hier einen Eid ge- präsidenten eingeholt und ertheilt worden ist, vom Berliner leistet hat, für ein Interesse haben, Sie derartig zu belasten? Schöffengericht zu 10 m. ev. zwei Tagen Haft verurtheilt. Buschhoff: Das weiß ich nicht. Die Tagelöhner Buckstege und Röse bekunden, daß Siergegen hat er durch den Rechtsanwalt Wreschner Berufung Buschhoff am Tage nach dem Morde fehr aufgeregt ge hielt zwar die Berufung für unbegründet, weil auch bei Ueber eingelegt und feine Freisprechung beantragt. Der Staatsanwalt
Fräulein Ullen boom, die Schwester des Vorzeugen stätigt im Wesentlichen die Bekundung ihres Bruders. Ein Geschworener fragt die Zeugin, in welchem Zimmer die Familie Buschhoff sich am Nachmittage des Peter Paulstages aufgehalten habe.
Bertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Ging Ihr Bruder, wenn er bei Buschhoff war, bisweilen in Hemdsärmeln? Beugin: Jawohl.
Präs.: War der Pflegling Ihres Bruders mit dem kleinen Hegmann zu verwechseln?
Zeugin: Nein.
Präf.: Wie alt war der Pflegling? Beugin: 2/2 Jahre.
Präs: Das Kind war also kleiner als der kleine Hegmann? 3eugin: Jawohl.
Nunmehr wird Siegmund Buschhoff in den Saal gerufen. Diefer, ein hübscher, aufgeweckter 12jähriger Knabe, betritt bitter lich weinend den Gerichtssaal. Der Angeklagte birgt sein Gesicht in sein Taschentuch und schluchat heftig. Auch im Zuhörerraum und auf den Tribünen fieht man mehrere Leute weinen.
Es dauert eine geraume Zeit, ehe sich der kleine Buschhoff beruhigt, so daß der Präsident im Stande ist, denselben zu ver
nehmen.
Der Knabe erklärt: Er wolle Zeugniß ablegen. Er bekundet auf Befragen des Präsidenten, daß er behuss Vernagelung der Thür die Nägel von Hegmann geholt und diese dem Ullenboom übergeben habe. Ob auf einem Stein vor der Schlachthausthür Eisen gelegen haben, wisse er nicht.
Der Kleine bittet alsdann den Präsidenten, mit seinem Vater sprechen zu dürfen. Der Präsident bemerkt jedoch, daß dies jezt nicht angehe; in einigen Tagen werde er seinen Vater sprechen können. Der fleine Knabe verläßt weinend den Saal.
Der folgende Beuge ist Handelsmann Meyer Alexander. Dieser erzählt, daß sein Schwager Claßen, der inzwischen verstorben, am Morgen des Festtages Peter und Paul mit Aengenyndi zusammen und Buschhoff durch die Marschstraße zur Weide gegangen sei.
Frau Rening 3: Sie wohne auf einem Dorfe bei Xanten . Am Tage nach dem Morde sei Buschhoff zu ihr gekommen, um ein Kalb zu laufen. Sie habe sich mit Buschhoff über den Mord
unterhalten.
Hierauf erscheint Stadtfekretär Devers. Dieser bekundet: Er habe das Protokoll mit Mallmann in sehr forgfältiger Weise
können.
wesen sei.
Tagelöhner Biesemann: Er habe am Tage nach dem tretung die Anftiftung bestraft werde; der Gerichtshof folgte aber Morde mit Buschhoff über den Mord gesprochen. Buschhoff den Ausführungen des Vertheidigers und erkannte deshalb auf babe gesagt: er könne es nicht begreifen, wie der Mord passirt Freisprechung des Angeklagten. Wenn es auch zutreffe fein tönnte. Er habe etwas Auffälliges an Buschhoff nicht daß bei Uebertretungen die Anstiftung strafbar sei, so werde bet der vorliegenden doch nur das kollektiren alsdann mit Strafe wahrgenommen. Es erscheint hierauf als Beuge der Synagogenvorsteher der belegt, wenn es ohne Genehmigung des Oberpräsidenten geschehe. jüdischen Gemeinde zu Xanten , Kaufmann Oster: Gr babe in Diefe einzuholen, sei Sache des Kollektirenden, während der An Xanten ein Bigarrengeschäft. Mehrere Wochen nach dem Morde geklagte nichts weiter gethan habe, als diesem die Sammellisten sei Wesendrup in seinem Laden gewefen. Es sei zur Sprache ge= einzuhändigen. kommen, daß man den Buschhoff des Mordes bezichtigte. Da Wegen Wuchers stand gestern der Schuhmachermeister babe Wesendrup gesagt: Buschhoff ist es nicht gewesen, der ist F. W. Höfenberger vor der lll. Strastammer hiesigen Land viel zu feige dazu. Später fagte mir einmal Wesendrup: Sie gerichts 1. Herr Rosenberger hat von seiner Militärzeit her müssen mit Ullenboom daffelbe machen, was Sie an Ihrem Ver- Fühlung mit Offizierkreisen und von dem Angeklagten sind manche söhnungsfest machen. Geldgeschäfte abgeschlossen worden, durch welche Herr Höfen berger Herren der Aristokratie" aus der Geldklemme half. Der Angeklagte hat sich nach Staatsanwalt: Welchem Stamme gehört Buschhoff in viel beschäftigten Geldvermittler ausgebildet; er war mit und nach zu einem Ihrer Religionsgemeinschaft an? größeren Geldleuten, wie zum Beispiel der Zeuge: Buschhoff gehört dem Priesterstamme an. benen bekannten Frau Unger Lehmann, einem Serr Staatsanwalt: Ist Buschhoff infolge dessen Be- Schwarz u. A. in Verbindung getreten, und da es bekanntlich
Präs.: Was wollte Wesendrup damit sagen? 3euge: Das weiß ich nicht.
schränkungen unterworfen?
Beuge: Jawohl.
verstor
immer viele geldbedürftige Leute giebt, so war er auch stets ein sehr gesuchter Mann. Die Staatsanwaltschaft hat aus den Be Priester( Kohanim) heißt das auf hebräisch, dürfen in kein lohnungen, welche ihm seine Kundschaft zuwies, herausgerechnet, Haus gehen, wo ein Todter liegt, außer zu Blutsverwandten daß es sich um den artigen Zinsfag von ca. 40 pCt. handelte, und Frau. von welchem der Angeklagte allerdings nur den allerkleinsten Der Zeuge bekundet im Weiteren, daß ihm von einem Theil für sich behalten konnte, den Löwenantheil aber seinen Mann, Namens Portmann erzählt worden sei, Mölders Berbündeten abgeben mußte. Zu seinen Kunden gehörten in sei am Abende des Tages, an dem er vom Amtsrichter ver- besondere die Restaurateur B.'schen Eheleute. In dem denselben nommen worden, so betrunken gewesen, daß man ihn habe nach eigenthümlich geweſenen„ Krug zum grünen Kranze" pflegte der Hause führen müssen. Angeklagte zu verkehren und er mußte wiederholt mit Geld Sie habe zu Buschhoff gesagt: das Kind werde wohl vom Frau Sad er 3: Ihre Tochter habe ihr erzählt, daß Mölders Balfen gefallen sein. Buschhoff antwortete: Das kann nicht mit Wesendrup vielfach verkehre. möglich sein. Das Kind wird von der Schaufel in die Häcksel- Kaufmann Löbschen: Er sei einmal mit Wesendrup von fach den Weg nach der Kochstraße einschlug. Beiden Parteien bekannten Porträt- und Historienmaler, welcher gleichfalls mehr maschine gefallen sein. Es sei ihr aufgefallen, daß Buschhoff Goch nach Kanten gefahren. sagt: Buschhoff hat den Mord ben Da habe ihm Wesendrup ge- soll der Angeklagte übermäßig hohe Zinssäze angerechnet haben. fehr aufgeregt gewesen und es sehr eilig gehabt habe. haupt nicht Einer allein. So einem Jungen tauft man etwas, Lorbeerkranz des Helfers in der Noth um sein Haupt nimmt ihn mit und dann wartet schon der Andere, der den wunden sehen und bestritt besonders, daß bei den Gelb Jungen in Empfang nimmt. Ich habe in meinem Leben schon nehmern eine Nothlage" vorgelegen. Der Restaurateur soviel taput gemacht, d. h. im Feldzuge. B. habe das Geld nur zu allerhand Projekten gebraucht, in specie zur Errichtung einer Wurstbude im Hippodrom, zu gleichem Steinmetz Rod: Er habe bei Buschhoff gearbeitet. Letzterer oth Bweck bei Gelegenheit der Ausstellung des heiligen Roces in Buschhoff: Der Zeuge irrt fich, ich habe gefagt: Das habe ihn immer anständig bezahlt. Ain Peter- Paulstage fei er lage bei demselben noch weniger die Rede, derselbe habe das Rind sei vielleicht aus der Schaukel gefallen. gegen 10 Uhr Vormittags zu Buschhoff gekommen und sei etwa Geld vielmehr nur zu Künstlerfahrten nach dom zc. gebraucht. Der Zeuge bleibt bei seiner Bekundung. eine halbe Stunde bei diefem geblieben. Um dieselbe Zeit sei Auch die Bewucherten bestritten das Vorhandensein einer Noth Fräulein Marie Huiskens: Am Peter- Paulstage Nach- Ullenboom mit seinem Pflegling zu Buschhoff gekommen. Er lage und erklärten, daß sie die Summen, die bei den Geschäften mittags gegen 3 Uhr it Frau Hegmann bei Buschhoff's vorüber habe mit Buschhoff, Ullenboom u. f. w. im Parterrezimmer gegangen. Frau Buschhoff stand an der Thür. Frau Hegmann offenen Fenster gefeffen, er habe aber kein Kind vor dem Busch fagte: ich habe mein Joanchen immer noch nicht gefunden, ich hoff'schen Hause gesehen. Präs: Sie sind doch an diesem Tage auch in dem Busch habe eine solche Angst, ich habe heute Nacht von Blut geträumt. Brau Buschhoff versezte: ber Junge wird sich schon noch finden, hoff'schen Schlachthause gewesen, das jest als Steinmeg- Wert der alte Dr. Ueberhorst pflegte zu sagen: man solle den Teufel stätte dient? Zeuge Jawohl. nicht an die Wand malen". Frau Buschhoff bot der Frau Hegmann eine Taffe Kaffee an, Lehtere lehnte diefe aber ab. Am Abend, nachdem das Kind ermordet aufgefunden war, sagte das Schlachthaus gegangen?
aufgenommen.
Schneidermeifier Schmitt: Er habe am Tage nach dem Morde mit dem Buschhoff über den Mord gesprochen. Buschhoff habe zu ihm gesagt: Der Junge werde wohl vom Balken ge= fallen sein. Er( Beuge) habe dies aber bestritten.
Präs.: Was verstanden Sie darunter? Beuge: Darüber habe ich fein Urtheil.
anwalt
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aus freiem Willen zugeschoben haben. Der dann den Leichtsinn und
war der
Staat als
Meinung, daß der Angeklagte des Wuchergesetzes ausgebeutet habe, denn die freiwillige die unerfahrenheit im Sinne Hingabe so hoher Zinsen set als Leichtsinn zu bezeichnen. Der Gerichtshof theilte diesen Standpunkt und verurtheilte den An Präf.: Sie sind von der Buschhoff'schen Wohnung aus in geflagten au 6 Monaten Gefängniß, 800 M. Geldbuße
und i Jahr Ehrverlust.