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Vertheidiger Rechtsanwalt Stapper: Ich ersuche, dem Beugen das an die Staatsanwaltschaft gerichtete anonyme Schreiben vorzulegen. Präs.: Junkermann, sehen Sie sich einmal dieses Schrift ftück an, fennen Sie das?

3euge: Jawohl, das habe ich nach dem Diktat meines Baters geschrieben.

Präs: Es ist das das anonyme Schreiben, das der alte Junkermann, als von ihm herrührend, vollständig in Abrede ge­stellt hat. Hierauf tritt eine längere Pause ein.

( Fortsetzung in der 1. Beilage.)

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B

Verlammlungen.

Die Hamburg

hoff nicht in fein Schlachthaus herein lassen wollen. Etwas| Verpflichtung bekundet, dafür zu sorgen, daß Schönfeld so wenig der anderen Ausgaben. Normale Jahresausgabe 210 000 m." Auffälliges habe er an Buschhoff nicht wahrgenommen. Verluste als möglich erleide, weil er denselben längere Bei der Maurerorganisation find die Einnahmen und Ausgaben Beit kannte und auch prozessualisch vertreten habe. Um nur für den Zeitraum von 6 Monaten zu verstehen. die Verluste desselben zu mildern, habe er ihn sogar auf sechs A. Dammann, Kassirer, Wochen zur Vermittelung des Verkaufs des Hauses angestellt. Hamburg , Niemals sei von einer Bürgschaft die Rede gewesen; das beweise Bollvereinsniederlage, Wilhelmstr. 13, 1. Gt. auch klar die Thatsache, daß sich Schönfeld von ihm sogar noch Geld geborgt und niemals Rompensationsansprüche geltend ge macht habe, trotzdem er dieserhalb verklagt worden war. Der Angeklagte berief sich auch auf Zeugen darüber, daß Schönfeld 1/2 Jahre lang niemals von der angeblichen Bürgschaftsübernahme etwas erzählt habe. Schließlich blieb der Angeklagte mit mit aller Entschiedenheit dabei, daß Die achte Generalversammlung der Zentrals der von ihm geleistete Eid richtig sei und behauptete, Kranken- und Sterbekasse der Maurer, Steins daß er erst mitten in der Lieferung Schönfeld's von dessen Mit hauer und Berufsgenossen Deutschlands ( E. H. Bedürfen Sammlungen zu Streifzwecken der polizei arbeiterschaft Kenntniß erhalten habe, demselben also unmöglich Nr. 7, Grundstein zur Einigkeit) sette am Dienstag Abend und lichen Erlaubniß? Diese für die sächsischen Arbeiterkreise höchst zu derselben zugeredet haben könne. Die Aussagen der in dem Mittwoch ihre Verhandlungen fort. In der Diskussion sprachen. wichtige Frage ist am 5. Juli von der 5. Strafkammer des Bivilprozesse thätig geweſenen Rechtsanwälte J. Cohn und Laube Hagen- Eppendorf , Weste- Braunschweig, Tieste- Hannover, Randis Leipziger Landgerichts verneint worden für die Fälle, wo die fielen durchaus zu Gunsten des Angeklagten aus, auf der anderen Rostock , die Berliner Delegirten Behrens, Blaurock und Wilcke, Sammlung sich beschränkt auf Arbeiter, die einer Seite standen die fünf eidesstattlichen Versicherungen, deren Aus- Patte- Posen und andere für die Auflösung der Kasse, da sie nicht Organisation angehören( Gewerkschaftskartell). Der ſteller allerdings nicht genau zu sagen wußten, ob Dr. M. aus die Ueberzeugung gewinnen fonnten, daß die Kaffe durch eine Expedient Blume vom Leipziger Wähler" und der Tischler drücklich davon gesprochen, daß er für die Forderung Schönfelds Erhöhung der Beiträge zu halten sei. Sie betonten, daß sogar Gaschütz hatten Berufung eingelegt gegen ihre Verurtheilung auffomme", oder nur, daß er dafür sorgen" müsse, daß Sch. die Buchdrucker ihre Kaffe taum noch zu halten vermögen. Die zu je 50 Mart Strafe wegen verbotenen Sammelns. Die Vereine Verluste erleidet. Der Staatsanwalt erachtete eine Schuld Gesetze bürdeten den Kaffen so viel auf, daß es nicht möglich sein handlung über diese Berufung fand bereits am 28. Juni des Angeklagten nicht für dargethan und beantragte die Freisprechung würde, fie neben den protegirten Ortskassen zu halten. Die Selbst: statt. Das am 5. Juli verkündete Urtheil stellt fest, desselben. Zu demselben Antrage kam auch Juftigrath Dr. verwaltung fönne nicht mehr als vorhanden bezeichnet werden; daß Blume durch Entgegennahme von Geldern und von Simson, der mit dem Rechtsanwalt Wronker die da gelte es wichtigere Dinge vorzunehmen. Quittung darüber im Wähler", sowie außerdem durch Bertheidigung führte. Derselbe vertrat den Standpunkt, daß hier Altonaer Delegirten, Bonn , Frankfurt a. M. und andere machten eine den Quittungen beigefügte Bemerkung, durch die Blume entweder ein gegen den Angeklagten geschmiedetes Komplott oder den entgegengesetzten Standpunkt geltend, wie er in dem vorigen nur zu genauer Kontrolle der haben will, Sammlungen veranstaltet habe, und zwar seien diese große Mißverständnisse der Belastungszeugen vorliegen müßten. Bericht dargelegt ist. Als zur Abstimmung über die auf Auf­Eammlungen Blume's öffentliche, und fonach, weil ohne Erlaubniß dem Beschluß, die Sache vor das Schwurgericht zu schritten wurde, stimmten 21 Delegirte für, 14 gegen diefelben. tam zu a. S., ge der Polizei erfolgt, strafbare, da sie sich zwar auf den Lesertreis verweisen. Der Gerichtshof war der Meinung, daß von Die Anträge sind damit abgelehnt, weil nach den ſtatuten­des Wähler" beschränkten, dieser Lesertreis aber in feinem Fahrlässigkeit nicht die Rede sein könne, daß objektiv etwas mäßigen Bestimmungen mindestens 28 der Anwesenden erforder inneren Zusammenhange unter sich stünde. Die Berufung Blume's Falsches beschworen sei und daß die Beurtheilung der subjektiven lich gewesen wären, um dieselben anzunehmen. Die An wurde daher verworfen, auch der eventuelle Antrag des Ver- Seite der Frage zur Kompetenz des Schwurgerichts gehöre.träge Elberfeld , Welfensleben, theidigers Rechtsanwalt Gustav Hofmann auf Herabsetzung der Neubrandenburg , Heidel Strafe, der den durchaus erlaubten und nach feiner Richtung zu Eine Anklage wegen Spiritussteuer Hinterziehung burg i. Br., berg , Straßburg i. Elf., Potsdam , Leipzig - Reudnih, Frei mißbilligenden Zweck der Sammlungen: Unterstüßung von wurde fürzlich vor der vierten Strajkammer des Landgerichtseine Zuschußtasse umzuändern, wurden gleichfalls abgelehnt. welche darauf abzielten, die Raffe in streifenden Hilfsarbeitern im Buchdruckergewerbe, betont hatte, gegen den Droguenhändler Adolf Koschel und dessen Gehilfen Siernach wurde auf Antrag Meier- Hamburg eine Kommission zur zurückgewiesen. Hermanu Barlet verhandelt. Bekanntlich ist der Spiritus, Prüfung der Vorlage des Vorstandes zur Deckung des Fehl Aber die Berufung des Gaschütz hatte Erfolg, weil das Land- welcher zur Herstellung von Heilmitteln dient, einer Bersteuerung betrages gewählt, die mit Hinzuziehung des Vorstandes diese Vors gericht bei diesem annahm, daß er nur die Beschlüsse einer nicht unterworfen. Der Angeklagte Koschel zeigte der Steuer- lage prüfen und der Versammlung Vorschläge in Bezug darauf vom Gewerkschaftskartell abgehaltenen Versammlung ausgeführt behörde an, daß er Ameisenspiritus zum Wiederverkauf anfertigen machen soll. In diefelbe werden gewählt: Bömmelburg, Bonn , habe, in welcher beschlossen worden war, daß für die streifenden wolle. Um zu kontrolliren, wie viel Spiritus hierzu verwendet wilfniß, Gerlach, Hübner. Nach gepflogener Berathung ver Hilfsarbeiter im Buchdruckergewerbe innerhalb der dem Gewerk- wurde, sandte die Steuerbehörde einen Beamten nach dem tündete der Berichterstatter dieser Kommission, Bömmelburg, daß schafts- Kartell angehörigen Gewerkschaften durch Vertrauens Roschel'schen Laboratorium, wenn sie von Koschel die Anzeige die Kommission zu dem Resultat gekommen ist, eine Erhöhung männer der einzelnen Gewerkschaften mittels auszugebender erhielt, daß zu einer bestimmten Zeit die Bereitung von der Beiträge in der 1. KI. um 80 Pfennige, in der 2. Kl. um Sammellisten gesammelt werden solle. Gaschütz hatte als Ver- Ameisenfpiritus stattfinden sollte. Dies Heilmittel trauensmann der Tischler solche Listen ausgegeben. Das Land- nach der Pharmacopoe so hergestellt werden, daß sechs zuschlagen. Auf Grund der Durchschnittsverhältnisse der letzt foll 70 Pfennige und in der 3. Kl. um 33 Pfennige pro Monat vor gericht erklärte für nicht erwiesen, daß Gaschütz die Listen auch Theile 25prozentiger Ameisensäure mit 100 Theilen Spiritus verflossenen vier Jahre in den vier Monaten September/ Dezember, Arbeitern zur Einzeichnung von Beiträgen vorgelegt habe, die verdünnt werden: der Steueraufseher Kalisch, welcher am 14. Juni würde dadurch eine Mehreinnahme von 68 659,10 m. in diefen nicht der Organisation des Gewerkschaftskartells angehört haben, vorigen Jahres die Fabrikation überwachte, ließ sich von dem vier Monaten dieses Jahres erzielt werden, mindestens fönne und daß Gaschütz sonach nicht aus dem Rahmen dieser Organisation Angeklagten Barlet, welcher den Ameisenfpiritus herstellte, die aber wohl angenommen werden, daß der Mehrbetrag, welcher herausgetreten sei. Die Sanmmlung des Gaschütz sei daher keine Flasche übergeben, welche drei Liter Ameisensäure enthalten sollte, dadurch erzielt werden würde, die diesjährige, zum Refervefonds ,, öffentliche" im Sinne der Polizeiordnung. Die Barlet gerade einem Ballon, in welchem 50 Liter Spiritus erforderliche Summe von 54 054 M. herbeifchaffen wird. Die 239 unsichere eingemessen waren, zusetzen wollte. Der Beamte prüfte den In Bersammlung trat nun über diese Vorschläge in eine sehr leb Kantonisten, welche sich durch Auswandern der Militärdienstpflicht halt der farblosen Flüssigkeit, die im Gegensatz zu der äußerst hafte Diskussion ein. Dietrich- Berlin schlug vor, sich um den Der Andrang zu den Ferienkolonien. 239 unsichere eingemessen waren, zusetzen wollte. entzogen haben, waren gestern vor die 2. Straffammer des Land: scharf rieche..den Ameisensäure völlig geruchlos war. Es zeigte Reservefonds feine Kopfschmerzen zu machen. gerichts I geladen. Der Namensaufruf der Geladenen dauerte ich, daß die Flasche Wasser anstatt Säure enthielt. tassen fümmerten fich garnicht darum, ob sie ihren allein über eine Viertelstunde. Unter den Gegnern der Militär- schuldigte sich mit einem Irrthum, und als koschel von Pflichten dem Reservefonds gegenüber Vorfall Stenntniß gegeben gegenüber genügen wurde, bat dieser den pflicht waren alle Stände vertreten: Künstler, Schriftsteller, Beamten, ihm feine Schwierigkeiten zu machen. oder nicht. Die Sache könne vor dem Bezirksausschuß des Re Schauspieler, Kaufleute, Handwerker 2c. 2c., auch einige Adlige zeitig versuchte Koschel, dem Beamten ein halbes Dußend wies darauf hin, daß das soviel bedeuten würde, als ob die Gleichgierungs- Bezirks Schleswig erledigt werden. Hartwig- Altona befanden sich darunter. Erschienen war Niemand. Der Gerichts­hof verurtheilte die 239 Angeklagten zu je 155 M. Geldbuße dennoch bei seiner Behörde Anzeige. Hier war schon vor sie darum von der Regierung nehmen will, worauf Dietrich ers Bigarren in die Hand zu drücken. Der Steuerausfeher machte Bersammlung sich nicht getraue, die Auflösung zu beschließen, und event. 31 Tagen Gefängniß. längerer Zeit aufgefallen, daß Koschel foloffale Mengen von widert, daß andere Kassen darum nicht von der Regierung aufgelöst Unter der Anklage der versuchten Nöthigung stand geſtern Ameisen- Spiritus anfertigen und abfezen müßte. Man gelangte find. Nach längerer Diskussion einigte sich die Versammlung zur An­der Apotheker Max Mühlenbach vor der 4. Straffammer des zu der Ueberzeugung, daß das Heilmittel nur als Deckmantel nahme eines Antrages Kant , nach welchem der monatliche Beitrag hiesigen Bandgerichts I. Der Angeklagte genoß früher Steuer- dienen mußte, um die Steuer zu hintergehen. Es war ein für die 1. Klasse 2,55 M., für die 2. Klasse 2,35 M. und für die freiheit für Spiritus, dieser Vorzug ging ihm aber durch Maß- Leichtes für den Abnehmer, die Ameisensäure wieder von dem für die 1. Klasse 2,55 M., für die 2. Klasse 2,35 M. und für die 3. Klasse 1 M. betragen soll, wodurch annähernd den Bor nahmen des Steueraufsehers Kalisch verloren. In seinem Spiritus zu trennen und der so gereinigte Spirius war dann zu schlägen der Kommission entsprochen ist. Der Antrag wurde per Merger über diese Intervention richtete der Angeklagte einen etwas allen Zwecken zu gebrauchen. Am 18. Juni v. J., alſo vier Tage Afflamation angenommen. Bei der weiteren Berathung der vom Bor scharfen Brief an den Steueraufseher Kalisch, in welchem er dem- nach dem geschilderten Borfalle, ließ der Angeklagte stande unterbreiteten Vorlage wird beschlossen, die Steinhauer Barlet anfertigen. ferner nicht mehr als Mitglieder aufzunehmen, da durch die felben vorführte, wie viele Geschenke er ihm schon zugewendet Roschel wieder Ameifenspiritus durch

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habe. Er verlangte ferner die Rückgabe dieser Geschenke und Es wurden an diesem Tage 750 Liter bereitet. drohte ihm für den Fall, daß die von ihm getroffene Maß- Steuerbehörde war diesmal aufmerksam. Nachdem Barlet erklärt zahlreichen mit deren Thätigkeit verbundenen Krankheiten eine zu große Belastung der Kaffe herbeigeführt wird. Die vorhandenen regel nicht wieder rückgängig gemacht würde, er werde zur hatte, daß er fertig sei, wurde eine eingehende Untersuchung vor Steinhauer, welche Mitglieder sind, sollen jedoch das Recht haben, Kenntniß der vorgesetzten Behörde bringen, daß er häufig Geschenke genommen. Es zeigte sich aus den Koschel'schen Geschäftsbüchern, der Kaffe als Mitglieder anzugehören. Als die Bersammlung bei amtlichen Handlungen angenommen habe. Der Angeklagte daß garnicht soviel Ameisensäure vorräthig gewesen sein konnte, für den Antrag, die Beitragserhebung wöchentlich einzurichten, erklärte diese Thatsache auch für richtig und behauptete, daß der wie zur vorschriftsmäßigen Bereitung von Ameisensäure gebraucht mit 19 gegen 15 Stimmen votirte, wurde Steuerauffeher ihn wiederholt in seinem Laboratorium besucht werden mußte. Der Chemiker Herzfeldt untersuchte sowohl die Gegnern deffelben die zur Statutenänderung erforderliche und mehrfach Geschenke von ihm in Gestalt von Seife in Säure wie den Spiritus, er fand, daß die erstere nur einen Ge- 2/3 Mehrheit und namentliche Abstimmung verlangt, worauf der Empfang genommen habe, da er ihm fort und fort klagte, daß halt von 21 anstatt 25 pet. hatte und daß der Ameisen Antrag nach langer lebhafter Diskussion als abgelehnt bezeichnet er mit seiner Familie nicht so recht durchkomme. Der Beuge fpiritus nicht, wie vorgeschrieben ist, 6 pet. Ameisensäure wurde. Hartwig erklärt darauf, daß er nachträglich durch den Aus diesen Umständen Gang der Berhandlungen die Ueberzeugung gewonnen habe, be Kalisch bestritt entschieden die Behauptung des Angeklagten und enthielt, sondern nur 0,45 pet.

Soziale Lebersicht.

Literarisches.

von

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des

Eine Weltausstellung in Deutschland . Von Georg Bobertag. Verlag von Masching, Winkler u. Go Berlin, Grünftr. 17-18.

Die Wiedergeburt der Völker. Monatshefte, herauss gegeben von Dr, med. Alfred Damm, Wiesbaden , Verlag

Berlin - Hamburg , Brauer und Co. Preis vierteljährlich 1,50 M.

Einzelne Nummer 50 Pf.

beeidete noch, daß er sich mit seiner Familie in so günstiger hielt die Steuerbehörde es für zweifellos, daß der Zufaß von die Kaffe bei fernerem Bestehen systematisch zu Grunde gehen Position befinde, daß er nicht darauf auszugehen brauche, den Ameisensäure nur dazu dienen solle, den Spiritus vorläufig zu würde, worauf die Berliner Delegirten sich entschieden dagegen Angeklagten um Geschenke anzugehen. Der Staatsanwalt hielt denaturiren. Die Angeklagten hatten am 14. und 18. Juni ins verwahren, etwa aus Prinzip, um die Kasse zu Fall zu bringen, die Handlungsweise des Angeklagten, welcher einen Beamten, der gesammt 1054 Liter verarbeitet, das Bierfache der hintergangenen oder in der Absicht in Berlin eine neue Raffe zu gründen, sich nur seine Pflicht gethan, in dieser Weise zu Falle zu bringen Steuer berechnete sich auf 1956 M. und jeder der Angeklagten so verhalten zu haben wie sie es gethan haben. fuche, für so frivol, daß er 4 Monate Gefängniß gegen wurde zur Zahlung dieser Summe durch Verfügung der Steuer­den Angeklagten in Antrag brachte. Der Gerichtshof erkannte behörde verurtheilt. Das Bestreben des Angeklagten Koschel, dem Beamten 6 Stück Zigarren in die Hand zu drücken, auch nach diesem Antrage. wurde als Bestechung aufgefaßt und auch dieserhalb Eine Auflage wegen fahrlässigen Meineides, welche Anklage erhoben. Im Termine beftritten die Angeschuldigten, fie eine die IV. Straffammer hiesigen Landgerichts I gegen den Rechts- daß betrügerische Absicht gehabt, es liege anwalt Dr. M., jegt in Charlottenburg wohnhaft, zu verhandeln nur ein Versehen vor. Der Gerichtshof hielt die Verdachtsgründe In der Redaktion eingegangene Schriften: hatte, hat in einem Theile der Presse schon einigen Staub auf auch nicht für ausreichend genug, um die Angeklagten wegen gewirbelt. Der Angeflagte ist beschuldigt, in einer Streitfache Steuerhinterziehung zu bestrafen. Dagegen hätten dieselben sich hams im Jahre 1892. Von Dr. Reismann Grone Die Arbeitseinstellung auf den Kohlengruben Dur Schönfeld/ Moll am 27. Oktober 1891 vor der Zivilkammer Berlin zweifellos eines anderen Bergehens, nämlich der ordnungswidrigen Verlag von G. D. Bädeker, Essen. fahrlässig einen falschen Eid geleistet zu haben. Das Verfahren Behandlung von Fabrikaten schuldig gemacht und seien deshalb richtete sich ursprünglich auf wissentlichen Meineid. Die Staats- mit einer Geldstrafe von je 200 Mark zu bestrafen. Den An- Lieutenants a. D. Von**, Lieutenant a. D. Verlag der Buch Ernste Betrachtungen über die soziale Stellung anwaltschaft war nach einer sehr eingehenden und sehr sorg geklagten Roschel traf außerdem noch wegen der versuchten Behandlung Schreiter, Berlin , Wilhelmstr. 132. fältigen Prüfung zu der Ueberzeugung gekommen, daß die An- ftechung eine Geldstrafe von 20 Mart. flage nicht zu begründen sei und hatte deshalb die Ein­stellung des Verfahrens für angezeigt gehalten. Die V. Straffammer war anderer Meinung, verfügte die Einleitung des Verfahrens Toegen fahrlässigen Meineides. Es handelt sich um folgen­den Thatbestand: Der Angeklagte besaß mit seinem Vater ein Grundstück in Charlottenburg und verkaufte eine Parzelle davon an einen gewissen Baumgarten, welcher dieselbe bebaute. Zu den Zum Frankfurter Branerei- Voykott. Eine Versammlung Baulieferanten gehörte auch der Fabrikant von Tischlerwaaren von Gastwirthen Frankfurts a. M. erklärte sich mit den Forde Schönfeld, welcher früher häufig Mandant des Angeklagten war. Die Baugeschichte endete damit, daß das Grundstück zur Sub- rungen der Brauerei- Arbeiter voll und ganz einverstanden und sprach sich dahinaus, daß sämmtliche Wirthe, die direkt ihr Bier haftation fam und von dem Vater des Angeklagten von den boykottirten Brauereien beziehen, darauf hinwirken, daß Unter den Handwerkern, welche der Streit so schnell wie möglich beendet wird, da der Boykott mit ihren Forderungen ausfielen, befand sich auch der befand sich auch der die betreffenden Wirthe ganz ungemein schädige. jezt nach Amerika ausgewanderte Schönfeld mit Summe von 5750 M. Im Februar 1891 strengte Schönfeld Quittung über bei der Generalfommission der Gewerk Aus Werl i. W. wird berichtet: Vor einiger Zeit wurde gegen den Angeklagten eine Bivillage an, indem er behauptete, schaften Deutschlands in der Zeit vom 17. Juni bis 30. Juni daß er die Tischlerarbeiten für Baumgarten nicht geliefert haben 1892 eingegangene Gelder: Quartalsbeitrag( 2. Quartal 92) der Zabalarbeiter 695,- rathen fein fonnte, weil derselbe verdeckt war. Die Untersuchung Brunnen gefunden, in welchen das Kind nicht gut von selbst ge würde, wenn ihm Dr. M. nicht gesagt hätte: Sie können ruhig liefert; für Alles was Sie liefern, übernehme ich die Bürg Quartalsbeitrag( 2. Quartal 92) der Bildhauer Deutschlands jeht ergeben, daß das Kindermädchen, welches zur Pflege des Kindes schaft!" Der Angeklagte leistete in diesem Zivilprozeß einen ihm 150,- Quartalsbeitrag( 1. Quartal 92) der nichtgewerblichen bestellt war, dasselbe in ben Brunnen geworfen hat. Die Mörderin, er eine solche Aeußerung Arbeiter 72,-. Hamburg , E. Guiraud 4,-. zugeschobenen Eid dahin, daß er welche noch kaum 18 Jahre alt ist, hat ein Geständniß abgelegt. niemals zu Schönfeld gethan habe. Letzterer setzte sich und in Verbindung Das Kind hat sie in den Brunnen geworfen, weil es ihr zu schwer Berichtigung. In der Tabelle Uebersicht über die Zahl war zum Tragen. nun mit einem Winkelfonfulenten dieser brachte fünf eidesstattliche Versicherungen zusammen, und Stärke der deutschen Gewerkschaftsorganisationen" find der um die Behauptung des Schönfeld, daß geleistete folgende Fehler zu berichtigen. Bei der Drechslerorganisation jenigen, welche über den Verbleib des Schooners Uvea", Unter Das Seeamt zu Hamburg fordert alle Die Eid falsch sei, zu unterstützen. In diesen eidesstattlichen Ber - find an Verwaltungskosten 10 726 M. angegeben. In dieser scheidungssignal RGQP, Heimathshafen Hamburg , Austunft ficherungen bekundeten die betreffenden fünf Personen: bei einer Summe find auch die den Verwaltungsstellen verbleibenden Pro- geben können, oder denselben zu einer späteren als der unten an Die sich um den Berkauf des betreffenden Hauses drehte, habe thatsächlich auf 4997 M. belaufen( inkl. Kosten der General des genannten Schiffes Bekanntgewordene dem Seeamte bis bea Besprechung mit dem Angeklagten, bezw. bei einer Unterredung, gente= 5728 M. eingerechnet, so daß sich die Berwaltungstoften gegebenen Zeit gesehen haben, auf, Alles ihnen über das Schidfal der Angeklagte zugestanden, daß er den Schönfeld ja befriedigen versammlung). Die Endsumme in den Verwaltungsfoften stellt 1. September dieses Jahres mitzutheilen. Der Schooner Uve Der Angeklagte sich nach oben gemachter Bemerkung auf 145 839 refp. 149 948 m. ging am 15. August vorigen Jahres von Fakaofo nach Apia müsse, da er diesem gegenüber gut gesagt habe. erklärte dies für ein großes Mißverständniß der betreffenden Bei der Buchdruckerorganisation muß Anmerkung 12 lauten: See und febleu feit diesem Tage alle weiteren Nachrichten Personen. Thatsächlich habe er nur eine gewiffe moralische 22 Gaue 557 Städte." Anmerkung 13 lautet dann: Inklusive das Schiff, seine Besatzung und Passagiere.

wieder erworben wurde.

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Verlag zur Bekämpfung des Alkoholgenuffes. Die Alkoholfrage. Von Dr. med, G. Bunge , Basel

Vermischtes.

Berantwortlicher Nebatteur August Ebers in Berlin Druck und Verlag von Mag Bading in Berlin SW., Beuthstraße 2.

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