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Nr. 144. 21. Jahrgang.

1. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Abgeordnetenbaus.

87. Sigung am Dienstag, den 21. Juni 1904, vormittags 11 Uhr.

Am Ministertische: v. Podbielski.

Abg. Dietrich- Thorn( Hosp. der frs. Vp.) bestreitet, daß das Fleisch durch die zweite Untersuchung verteuert werde. Die Städte mit Schlachthäusern werden zweifellos durch die Auslegung der§§ 5 und 14, wie sie der Herr Minister gab, schwer geschädigt, während die Landwirtschaft nicht den geringsten Vorteil davon hat.

Mittwoch, 22. Juni 1904.

angeklagt und auch in zweiter Instanz zu Geldstrafen verurteilt Das Landgericht ging davon aus, daß die Anzeige mindestens er tennen lassen müsse, um welchen Verein es sich handele, was hier aus dem Zettel nicht zu ersehen gewesen sei! Es könne deshalb nicht anerkannt werden, daß hier gemäß§ 2 des Vereinsgesetzes Abg. Lusensky( natl.): Ein Teil meiner Freunde steht auf binnen drei Tagen eine ordnungsmäßige Anzeige der eingetretenen Auf der Tagesordnung steht u. a. die Interpellation Arendt- Wir sind der Meinung, daß die einmalige Untersuchung des Fleisches feien alle Vorstandsmitglieder der Filiale ohne Rücksicht auf ein einem von dem unsres Fraktionsredners abweichenden Standpunkt. Mitgliederveränderung erfolgt sei. Für die Unterlassung haftbar Labian( f.) betr. das Fleischbeschau- Gesek. Die Interpellation lautet: Welche Auslegung giebt die königliche durch approbierte Tierärzte genügende Gewähr dafür bietet, daß es persönliches Verschulden. Staatsregierung den für die gesamte Landwirtschaft ungemein Städte wollen die Untersuchung umsonst vornehmen. Fest steht aber, Thatsache hervor, daß die Ortspolizei wußte, welcher Verein in allen gesundheitlichen Anforderungen entspricht. Es wird gesagt, die Die Angeklagten legten Revision ein und hoben die unstreitige wichtigen Bestimmungen des§ 5 des Ausführungsgesetzes zum Schlacht­betrieb und Fleischbeschaugesetz vom 28. Juni 1902 gegenüber der betrieb und Fleischbeschaugesetz vom 28. Juni 1902 gegenüber der daß doch viele Belästigungen mit dem Hinschaffen des Fleisches Betracht kam. Sie habe ja wegen der Formmängel den Zettel an Thatsache, daß einige Vertreter größerer Städte im Herrenhause am nach dem Schlachthof für die Konsumenten und Produzenten ver- den Filialvorstand zur Vervollständigung der Anzeige zurückgegeben. 9. Mai 1904 für die Schlachthausgemeinden das Recht in Anspruch Keinesfalls sei unter den obwaltenden Umständen eine form­genommen haben, das auswärts bereits tierärzlich untersuchte Fleisch Abg. Münsterberg( frs. Vg.) bestätigt die Ausführungen des Ab- gerechte Anzeige erfolgte am fechsten Tage nach der Aufnahme der einer abermaligen Untersuchung in den städtischen Untersuchungs- geordneten Boffeldt, daß vielfach Fleisch, das von ländlichen Tier- Mitglieder eine Bestrafung möglich. untersucht sei, nachher als minderwertig befunden worden sei. zurüdweisen, als ob wir das ausländische Fleisch besser behandelt Als vollständig unrichtig muß ich die Behauptung des Abg. Herold wissen wollten, als das inländische.( Bravo ! lints.)

ämtern zu unterwerfen?

Minister v. Podbielski erklärt sich bereit, die Interpellation fo­fort zu beantworten. Abg. Windler( t.) begründet die Interpellation. Mit der Aus­legung, die der Herr Landwirtschaftsminister im Herrenhause dem § 5 des Ausführungsgesetzes zum Fleischbeschau- Gesetz gegeben. hat, find wir vollkommen einverstanden. Wir wünschen aber, daß nicht nur der Herr Minister persönlich, sondern das Staatsministerium als solches zu den abweichenden' Aeußerungen der Bürgermeister im Herrenhause Stellung nehmen möge. Das bezweckt unfre Interpellation.

fann.

bunden sind.

Ein Schlußantrag des Abg. Heydebrandt v. d. Lasa( t.) wird hierauf angenommen.

Damit ist die Tagesordnung erschöpft. Nächste Sizung: Mittwoch 11 Uhr.( Rechnungssachen; Inter­bellation v. Staudy( f.) betr. den Ausbau des masurischen Kanals; Petitionen.)

Schluß 21 Uhr.

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Die Kosten der vorläufig projektierten Hochbauten( Speicher, Verwaltungs-, Bollabfertigungs- und sonstiger Gebäude) Er weiterung bei Bedarf ist vorgesehen sowie der Wasser-, Ufer­und Bahnanlagen sind auf 8 Millionen Mart ohne den Wert des städtischen Grundbefizes veranschlagt, deren Deckung durch Anleihe erfolgen soll.

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Der Straffenat des Kammergerichts verwarf jedoch die Revision gesetzlichen Bestimmungen über die Anzeige von Mitglieds. Vers mit folgender Begründung: Es unterliege feinem Bedenken, daß den änderungen nicht ein Bettel entspreche, der nicht unterschrieben sei und nicht nachweise, um welchen Verein es sich handele. Es komme nicht darauf an, daß die Polizei Kenntnis davon hatte, sondern maßgebend sei, daß der Vorstand des Vereins die Verantwortung für die Anzeige zu übernehmen habe. Wenn der Vorstand erkläre, bestimmte Personen seien dem Verein beigetreten, dann garantiere er für die Richtigkeit der Anzeige. Die Verurteilung der Angeklagten fei gerechtfertigt.

Die Zöllner hinter den Coulissen.

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Sof, den 20. Juni 1904. ( Dritter Verhandlungstag).

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Der An­

Minister v. Podbielski: Die Gründe für meine im Herrenhaus geäußerte Auffassung sind folgende: Vor Einführung der allgemeinen Die städtische Verkehrsdeputation reichsgeseglichen Fleischbeschau bestanden in Deutschland zahlreiche partitularrechtliche Vorschriften über die Untersuchung von Vieh und hat am Dienstag unter Vorsitz des Oberbürgermeisters in mehr­Fleisch. Da diese aber sehr verschieden gestaltet waren, bestand stündiger Sizung- der letzten vor den Ferienbeschlossen, den meist der Grundsaß, daß eine an andrer Stelle bereits vor Gemeindebehörden die Errichtung einer Hafen und Der Prokurist Jäger bemerkt: Eine eigentliche Inventur zwecks genommene Untersuchung für spätere Stellen nicht wirksam sei. Die Speichereianlage zu empfehlen. Aufstellung der Interims- Bilanz vom 30. Juni 1895 sei nicht ge­hierdurch bedingte Häufung der Untersuchungen führte in Handels- Den vom Stadtbaurat aufgestellten Projekt war bereits nach macht worden, es sei nur eine Inventur auf Grund der Bücher vor­freisen zu lebhaften Klagen. Der§ 20 des Reichsgesezes eingehender Erörterung in einer früheren Sigung zugestimmt und genommen worden. Garnagent Bae als Sachverständiger bestimmte nun, daß eine abermalige Untersuchung grundsätzlich beschlossen worden, vor Stellung des Ausführungsantrages bei den kommt zu dem Schluß, daß die Bilanz richtig sei. unzulässig sei und nur gestattet sein solle, um festzustellen, ob das Gemeindebehörden mit den Aeltesten der Kaufmannschaft und der geklagte, Direktor Schmid bemerkt, daß die einzelnen Biffern Fleisch inzwischen verdorben sei oder sonst eine schädliche Veränderung Handelskammer über etwaige finanzielle Beteiligung dieser Körper- richtig seien, werde gar nicht bestritten. Er frage den Sach­erlitten hätte. Nach meiner Meinung sollte durch diese Bestimmung schaften zu verhandeln. verständigen, ob er die Lagerbestände geprüft habe?- Sach­nicht etwa eine neue Rechtsgrundlage für eine wiederholte Unter Nachdem diese, durch eine Subkommission geführten, Erörterungen verständiger: Nein. Schmid: Eine Bilanz, an deren suchung geschaffen werden, sondern es sollte lediglich das allgemeine zu dem Ergebnis geführt haben, daß seitens der kaufmännischen Aufstellung bei einem solch umfangreichen Etablissement eine Kontrollrecht der Nahrungsmittel- Polizei aufrecht erhalten werden. Kollegien eine angemessene finanzielle Beteiligung zugesichert ist, soll, große Anzahl Menschen viele Wochen arbeiten müssen, könne von § 20 Abfazz 2 des Reichsgesetzes enthält dann allerdings eine nachdem die Beteiligungsbedingungen in vertragsmäßiger Form einem einzigen Menschen nicht innerhalb drei Tagen hergestellt weitere Ausnahme- Bestimmung, wonach die landesrechtliche Be- stipuliert find womit die Subkommission beauftragt werden. Er behaupte ferner, eine Bilanz, die Ende November für ftimmung Geltung erhalten sollte, fraft deren in den Gemeinde- ist- der Antrag bei den städtischen Behörden geftelt den 30. Juni aufgemacht werde, könne nicht richtig sein. Schlachthäusern frisches, eingeführtes Fleisch nochmal untersucht werden werden, am Stralauer Anger und auf dem Gelände der Sachverständiger, Fabrikant Hofmann: Wenn im ersten Halb­Eine solche Bestimmung befand sich in dem preußischen ehemaligen städtischen Wasserwerke eine Hafen- und Speicherei- An- jahre ein Verlust von 97 000 m., im zweiten ein Verdienst von Schlachthausgesetz. Durch§ 5 des preußischen Ausführungs- Gefeßes lage mit Eisenbahn - Anschluß usw. zu errichten. 60 000 m. berechnet war, so müsse im zweiten Halbjahre ein Gewinn ist diese Befugnis aber eingeschränkt worden. Es ist dort gesagt, daß von 157 000 m. erzielt worden sein, er halte das aber für un­das in die Schlachthäuser eingeführte Fleisch nur untersucht werden möglich. Verteidiger: Ich frage den Herrn Sachverständigen, dürfe, um festzustellen, ob es inzwischen verdorben sei oder sonst eine ob es möglich ist, eine solche Inventur nach ridwärts in 3-4 Tagen schädliche Veränderung erlitten habe. Aus der Uebereinstimmung aufzunehmen?- Sachverständiger: Das halte ich allerdings der Fassung dieser Bestimmung mit dem§ 20 des Reichsgesetzes faum für möglich. Vertreter des ribattlägers: Es kommt schließe ich, daß dadurch lediglich das Kontrollrecht der Nahrungs­doch dabei auf das Personal an, das herangezogen worden ist. mittel- Polizei aufrecht erhalten werden soll. Das war auch die Auf- Von anderen wichtigeren Beschlüssen heben wir hervor die Ge- Prokurist Jäger bemerkt auf Befragen, daß 15 Personen an der Auf­faffung der Kommission dieses Hauses. Die Antwort der Staats- nehmigung eines dem Minister für öffentliche Arbeiten zu über- ftellung der Bilanz mitgearbeitet haben.- Sachverständiger: regierung auf die Interpellation ist folgende: Die Staatsregierung reichenden generellen Plans eines städtischen Unterpflaster- Das Personal sei ja hierbei in Betracht zu ziehen, immerhin halte ist der Ansicht, daß bei den§§ 5 und 14 des Ausführungsgesetzes bahn- Neyes, dessen Ausführung späterer Zeit vorbehalten er es nicht für möglich, angesichts der vielen Arten von Garnen eine die Absicht dahin ging, daß hinsichtlich des bereits tier bleiben soll. ordentliche Inventur bezw. eine Bilanzaufstellung in drei bis vier ärztlich untersuchten Fleisches auch in den Schlachthäusern den Die Berliner elektrische Straßenbahn- Aktien- Gesellschaft( im Tagen zu machen. Auf Befragen des Privatflägers giebt der Gemeinden erst die nahrungsmittel - polizeiliche Kontrolle zusteht. Besitz der Stadt befindliche Linien Mittelstraße- Pantow und Sachverständige zu, daß, wenn die Garnfonten täglich abgeschlossen ( Beifall rechts.) Sie verkennt aber nicht, daß die Frage in der von Behrenstraße- Treptow) beabsichtigt die Linie Mittelstraße- Pankow werden, dies allerdings die Bilanzaufstellung wesentlich erleichtere. dem Herrn Oberbürgermeister Kirschner im Herrenhause angedeuteten nach Nieder- Schönhausen zu verlängern. Da die Stadt Sachverständiger Kaufmann Wunderlich: Er halte es für un­Weise zur gerichtlichen Entscheidung gebracht werden könnte, und sie durch den Aktienbesitz dieser Gesellschaft an dem Unternehmen möglich, daß eine Inventur, wie geschehen, in 3-4 Tagen gemacht fann nicht unterlassen, auf die Möglichkeit hinzuweisen, daß die interessiert ist, hat die Gesellschaft von ihrer Absicht der Verkehrs- werden könne. Gerichte anders entscheiden, da die Absicht des Hauses im Text des deputation Kenntnis gegeben. Die Deputation stimmte dem Plan zu. Die Beweis aufnahme wird geschlossen. Gesetzes nicht mit der genügenden Deutlichkeit zum Ausdruck Die Gemeinde Treptow hat angefragt, was für eine Stellung gebracht ist. die Deputation zu der von der Gesellschaft für den Bau von Rechtsanwalt Ströbel- Hof, Limburg - Untergrundbahnen beabsichtigten Verlängerung der Straßen- Bertreter des Privatklägers: Wenn der Angeklagte sich in uneigen­bahn Schlesischer Bahnhof- Treptow nach Nieder- Schönenügiger Weise der Erben angenommen hätte, dann müßte man vor weide einnimmt. Es handelt sich hierbei um die Herstellung dem Angeklagten den Hut ziehen. Allein der Zeuge Nürnberger einer anbaufähigen Straße auf dem im Besitz der Stadt befinde babe diese Illusion vollständig zerstört. Dieser habe befundet: Der In dem letzten Punkte kann ich dem Herrn Minister nur Recht lichen Terrain der Gemeinde Treptow . Die Deputation beschloß Angeklagte habe vorgeschlagen: ein Konsortium zwecks Ankaufs des geben, die Gerichte werden entscheiden und ich bin überzeugt, daß sie in Verhandlungen mit Treptow über diese Frage einzutreten. Münchschen Etablissements zu bilden. Es wäre geradezu Wahnsinn im Gegensatz zu der Ansicht des Herrn Landwirtschaftsministers Die im Besiz des durch die Spree - Stralau- Treptow führenden gewesen, wenn der Privatkläger zu Rudolf Münch gesagt hätte: entscheiden werden. In den Motiven zum Fleischbeschau- Gesetz wird Tunnels befindliche Gesellschaft für den Bau von Untergrund- Euer Vater hat sich lange Jahre großer Steuerhinterziehungen schuldig gesagt, die wiederholten Untersuchungen, wie sie bisher bestanden, werden bahnen will, um die Leistungsfähigkeit ihrer Linie von Stralau gemacht. Der Privatkläger hätte sich alsdann selbst der Gefahr der entbehrlich, wenn durch reichsgesetzliche Regelung die Sicherheit geschaffen nach Treptow zu erhöhen, neben dem Tunnel die Ueberfahrt Bestrafung ausgesetzt. Jedenfalls habe der Privatkläger mur wird, daß überall das Fleisch in ausreichendem Maße geprüft durch Dampfer einführen und ersucht um die Genehmigung gesagt: Eine gerichtliche Austragung müssen wir bermeiden, worden ist. Dieser Grundsatz bedarf einer gewissen Einschränkung. zu einer Anlegestelle auf städtischem Terrain. Die Deputation denn es ist nicht gut, wenn die Behörde Einblick in die Zunächst muß die wiederholte Untersuchung insoweit zugelassen sprach sich im Princip für die Genehmigung des Gesuche Bücher bekäme und daraus ersehen würde, daß Euer Bater werden, als seit der Vornahme der Fleischbeschau Veränderungen aus; die Bedingungen sollen auf dem Verhandlungswege festgestellt sich zeitweise in großen Schulden befunden hat. Der Privatkläger eingetreten fein können, die das Fleisch nicht mehr als genußfähig werden. habe die Bilanz in der geschehenen Weise aufstellen lassen, da ein­erscheinen lassen; ferner ist es selbstverständlich, daß die polizei- Die Beseitigung der in der Paulstraße zwischen Lutherbrücke mal die Erben eine schleunige Bilanzaufstellung verlangten und liche Nahrungsmittel- Kontrolle nicht aufgehoben wird. Diese beiden und Flemmingstraße liegenden unbenugten Straßenbahn- andrerseits die Rechtsbeistände des Privatklägers dazu geraten hatten. Fälle werden in zwei ganz verschiedenen Paragraphen be- Geleise wird in Rücksicht auf etwaige spätere Verwendung ab- Rechtsanwalt Ströbel sucht im weiteren den Nachweis zu führen, handelt. Uebrigens hat sich auch der Minister Freiherr von gelehnt. daß die Bilanz vollständig ordnungsmäßig und richtig war. Jeden­Hammerstein seiner Zeit durchaus in diesem Sinne aus= Die Verhandlungen mit Siemens u. Halste wegen des Baues falls fei in feiner Weise nachgewiesen, daß der Privatkläger die Erben Wenn Herr Winckler meinte, das Fleischbeschau- der Untergrundbahn Potsdamer Plaz- Spittel- irgendwie benachteiligen wollte. Aber auch im zweiten Anklage­Gesetz sei zum Schutze der Landwirtschaft gemacht, so war nach An- markt sowie wegen eventueller Anlegung einer neuen Straße puntte sei zeugeneiblich nachgewiesen, daß der Privatkläger im ficht meiner Freunde der oberste Grundsaz bei Schaffung des zwischen Hausvoigteiplatz und Spittelmarkt beztv. Dönhoffsplatz Aufsichtsrat und in der Generalversammlung denselben Standpunkt Gesetzes, dafür zu sorgen, daß das Volk gesundes Fleisch befäme. Ate Leipzigerstraße , durch das ehemalige Abgeordnetenhaus, sollen eingenommen habe wie im Reichstage. Generalfonful Steub, der das ( Lebhaftes Sehr richtig! links.) Bon einer Berteuerung des Fleisches möglichst beschleunigt werden. Protokoll geführt, habe zeugeneiblich bekundet: Der Privatkläger habe durch die nochmalige Untersuchung kann im übrigen nicht die Rede Die Englische Gasgesellschaft ersucht um Ge- in der Aufsichtsratsfizung gegen den Antrag gesprochen. Der Privat­sein, da ja die Untersuchung in den städtischen Schlachtviehhöfen nehmigung zur Einrichtung einer beweglichen Schurre von einer auf fläger habe allerdings im Aufsichtsrat in der Enbloc- Abstimmung tostenlos stattfindet.( Sehr wahr! links.) dem Grundstück Gitschinerstraße zu errichtenden Bahn nach dem dafür gestimmt, da es nicht üblich war, eine abweichende Meinung Landwehrkanal zwecks Verladens von Coats und Asche in Kähnen. au Protokoll zu geben. Die Hauptsache sei doch aber, daß der Die Genehmigung wird unter Festsetzung einer jährlichen Gebühr Privatkläger an Direktor Leube vor der Generalversammlung tele­graphiert habe: Mein Attienbesiz stimmt gegen den Antrag". An Das Gesuch der Dampfergesellschaft Stern" auf bem Charakter des Privatklägers hafte also nicht der geringste Abg. Wolff Biebrich( natl.) schließt sich den Ausführungen des Vermietung des Brandenburger Ufers au Dampferanlegestellen auf Makel. Der Angeklagte habe auch durch den Artikel im Hofer Abg. Fischbeck an. 30 Jahre die Gesellschaft will dort größere bauliche Anlagen Anzeiger" wider besseres Wissen gehandelt. Er beantrage für die zweifelhaft und wünscht Vorlegung einer authentischen Deflaration bie eventuellen Vertragsbedingungen in Verhandlung zu treten. Abg. Rewaldt( ft.) hält die Auslegung des Paragraphen für ereichten wird abgelehnt und beschlossen, mit der Gesellschaft über erste Beleidigung einen Monat, für die zweite, bie wider besseres Wissen begangen sei, awei Monat Gefängnis. Er beantrage diese innerhalb 24 Stunden.( Bravo ! rechts.) Abg. Posfeldt( frs. Vg.): Das Verbot einer nochmaligen Unter- Mitglied der Deputation Stadtv. Cassel gerichtete Erklärung der Die zur Besprechung auf die Tagesordnung gestellte, gegen das Strafe zusammenzuziehen suchung des Fleisches würde zu den bedenklichsten Konsequenzen Großen Berliner " wird wegen vorgerüdter Beit, und da Herr dem Angeklagten ferner die Kosten beider Instanzen zur Last zu auf 2 Monate 15 Tage Gefängnis, führen. Die bisherigen Erfahrungen haben ergeben, daß etwa 40 bis 50 Proz. des tierärztlich untersuchten eingeführten Fleisches sich Caffel nicht anwesend ist, vertagt. Tegen und gemäß§ 200 des Strafgesetzbuches auf Publikations­befugnis zu erkennen.

Das Haus beschließt auf Antrag des Grafen Stirum( t) die Besprechung der Interpellation. Abg. Fischbeck( frs. Bp.):

gesprochen.

Abg. v. Erffa ( t.) stimmt der Auffaffung des Ministers zu, wünscht aber eine authentische Interpretation der§§ 5 und 14 durch

das Staatsministerium.

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erteilt.

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Partei- Nachrichten.

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bei der Nachuntersuchung als minderwertig erwiesen haben.( Hört! hört! links.) Von einer Verteuerung des Fleisches durch die Unter­Berteidiger Rechtsanwalt Fröhlich- Bayreuth: fuchung fann feine Rede sein. Der Magistrat selbst hat das Der Privatkläger wurde durch das Vertrauen seiner Mitbürger größte Interesse daran, das Fleisch so billig wie möglich zu halten, Mailand , 21. Juni. ( Privatdepesche des Vorwärts".) Nachdem in den Reichstag gewählt; dies Vertrauen hat er in schmählichster eine Verteuerung des Fleisches durch eine hohe Fleischbeschau- Gebühr würde gegen den Magistrat felbst einen Sturm der Entrüstung in der Parteivorstand der italienischen Socialdemokratie auf Grund des Weise verlegt. Er ist für Erhöhung der Webereizölle und Er­der Bevölkerung erzeugen.( Sehr wahr! links.) Ausfalles des Referendums beschloffen hat, autonome Parteifeltionen mäßigung der Spinnereizölle eingetreten. Der Privatkläger hat dies im Reichstag damit begründet, daß er fagte: Die Spinner Abg. Herold( C.): Wir sind der Ansicht, daß eine einmalige nicht anzuerkennen, erklärt Jl Tempo" den Austritt der Reformisten schwimmen im Golde und erdrosseln die Weber. Selbst die Ober­Untersuchung des Fleisches in sanitärer Beziehung durchaus genügt, aus der offiziellen Parteiorganisation. Das Blatt fügt hinzu, trop fränkische Handelskammer hat dies Verhalten des Privatklägers als wir wünschen aber nicht, daß das inländische Fleisch schärfer unter mangelnden Etikettes werde das Proletariat erkennen, daß die echten unerklärlich bezeichnet. Der Privattläger hat eine arge Schädigung der sucht werden soll als das ausländische. Sie( nach links) aber wollen, bewußten Socialisten auf seite der Reformisten stehen. heimischen Spinnerei- Industrie bewirkt, es war daher das gute Necht des daß das ausländische Fleisch möglichst wenig, das inländische mög Angeklagten, gegen die Wiederwahl des Privatklägers zum Reichstags­Polizeiliches, Gerichtliches ufw. lichst scharf untersucht werde.( Sehr richtig! im Centrum, Wider­Abgeordneten aufzutreten und zu sagen: Kommerzienrat Walther Münch­spruch links.) Redner wünscht Borlage einer Novelle bereits in den Die Neu- Aufnahme breier Arbeiter in den socialdemokratischen Ferber habe in Berlin seine engere Heimat bergeffen. Es lag nahe, nächsten Tagen, welche eine authentische Interpretation der§§ 5 Verein des Kreises Querfurt wurde der Ortspolizei- Berwaltung auf daß der Angeklagte bei dieser Gelegenheit auch die Auseinander­und 14 bringt. einem Bettel angezeigt, der unter der Ueberschrift: Ergänzung der sezung mit den Kindern seines verstorbenen Socius der Deffentlich­Minister v. Podbielski: Eine bindende Erklärung, schon in den Mitgliederliste" Namen und Stand der neuen Mitglieder aufwies, feit mitteilte. Und daß sich der Privatkläger in dieser Beziehung nächsten Tagen eine derartige Novelle vorzulegen, fann ich nicht aber nicht unterzeichnet war and den Verein auch sonst nicht nannte. einwandsfrei henommen hatte, wird niemand behaupten, der die geben. Dazu ist die Materie doch zu schwierig. Eine Ver- Diese rechtzeitige Anzeige ließ die Behörde nicht gelten, Verhandlung aufmerksam verfolgt hat. Wäre der Privatkläger im teuerung des Fleisches findet durch die Untersuchung in der That weil sie nicht ordnungsmäßig sei. Die Vorstandsmitglieder Recht getvesen, dann hätte er sich zweifellos nun und nimmermehr statt, nicht so sehr infolge der Gebühren, sondern durch die ent- der in in Betracht kommenden Filiale des Vereins wurden dazu verstanden, infolge Eingreifens des Angeklagten 300 000 M. stehenden Transportkosten. wegen Hebertretung der§§ 2 und 18 des Vereinsgefezes mehr, als wie er es ursprünglich wollte, an die Erben herauszuzahlen.

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