Einzelbild herunterladen
 

Ein Telegramm aus Stockholm   meldet außerdem: Die Aussperrung der im Baugewerbe beschäftigten Arbeiter Stockholms   wird vom 18. Juli ab auf die Bautischler und Zimmer­leute ganz Schwedens   ausgedehnt, welche Mitglieder der betreffenden Fachvereine sind.

aufgehegt, sich nicht an den Tarif zu fehren, also| Außerdem werden vielleicht auch noch die Cementierer aus auch noch Tarifbrecher zu werden. Am Freitag war der Bezirksverein gesperrt werden, da sich ihre Arbeitgeber jetzt dem Centralen Arbeit­Norden in der Bockbrauerei, Chausseestr. 58, beisammen, um zu be- geberverband angeschlossen haben und auch bei ihnen auf einigen raten, wie der Rücktritt vom Tarif, also der Tarifbruch, Plätzen gestreift wird. am besten bewerkstelligt werden könnte. In der Versammlung, in welcher eine sehr gedrückte Stimmung herrschte, waren faum 40 Bäckermeister anwesend. Kaufmann, Schulzendorfer straße 14, stimmte ein bewegliches Klagelied darüber an, daß trotz der Warnungen der Innung so viele Meister, selbst sein Nach­folger, den Tarif unterschreiben konnten. Diese Meister würden es noch bitter bereuen. Redner erzählte eine Reihe gruseliger Räuber­geschichten, die die Anwesenden vor diesem fürchterlichen Tarif­vertrage graulich machen sollten. Bäckermeister Barth, Schul­straße 28, erzählte, daß die Tarifmeister die 380 M. Geldstrafe bezahlen müßten, zu denen die Streilleitung verurteilt sei. Seht Ihr, so geht es Euch, wenn Ihr Euch in die socialdemokratische Gewaltherrschaft begebt!" rief Raufmann pathetisch aus, trotzdem er wohl weiß, daß die Behauptung Barths eine faust dide na, sagen wir Legende ist.

Nun wurde der Antrag gestellt, die Meister, die den Tarif unter­schrieben haben, bezirksweise einzuladen und dahin zu bearbeiten, daß sie den Tarif brechen sollen. Kaufmann versprach sich von der Sache sehr wenig; das zeige schon der schlechte Besuch der heutigen Versammlung. Er werde es aber versuchen, die Kollegen zur Rück

fehr zu bewegen. Seber Ginfiditis

Hiernach kann jeder Einsichtige sich selbst ein Urteil bilden, wo hier die Heger zum Streit" zu suchen sind.

Arbeiterinnen Berlins  , wahret Eure Rechte!

Die Bestimmungen der Gewerbe- Ordnung, die zum Schuße der Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter erlassen sind, werden viel­fach seitens der Unternehmer nicht beachtet und die Rechte der Arbeiterinnen werden oft gekürzt.

Das Gesetz bestimmt:

Die Arbeitszeit dauert für Arbeiterinnen über 16 Jahre 11 Stunden täglich, mit einstündiger Mittagspause; an Vorabenden von Sonn­und Festtagen nur 10 Stunden, und es muß die Arbeitsstätte an diesen Tagen bis spätestens 52 Uhr verlassen sein. Jugendliche Arbeiter von 14-16 Jahren dürfen täglich nur 10 Stunden mit einstündiger Mittagspause sowie je stündiger Frühstücks- und Vesperpause beschäftigt werden. Kündigungen und Entlassungen. Gründe für sofortiges Ver­Was sagt der fromme Reichsbote" hierzu? oder ihrer un­fortwährender Treubrüche der Bäckermeister mit feiner Silbe aufregelmäßige Lohnzahlung, bei Accordarbeit nicht ausreichende Be­geregt. Oder ist es bei den Unternehmern Sitte, nur seinen schäftigung usw. 21163 Standesgenossen Treue, Wahrheit und Eid zu halten, nicht Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage; sie kann durch gegen aber dem Gegner??" seitige Vereinbarung ausgeschlossen werden. Wenn Kündigungsfristen bestehen, müssen sie für beide Teile gleich sein.

CA AVermischtes.

-

Ueber eine Schreckensnacht auf dem Flakensee berichten einige Teilnehmer an einem Ausfluge, die sich auf einem Motorboote auf Beitung" folgendes: Nach der Abfahrt von Woltersdorfer Schleuse der Rückfahrt nach Erkner   befanden, der Deutschen   Gastwirts­wurden einige Passagiere abgesetzt, und nun folgte für die übrigen Fahrgäste eine bange Stunde der Gefahr und Aufregung. Nach furzer Zeit der Abfahrt, schon mehr und mehr von der Nähe menfch­licher Wohnungen entfernt und nach der Waldseite zu verschlagen, blieben die unterwegs öfter schon wiederholten Bemühungen des Kapitäns, den Motor in Gang zu bringen, dauernd erfolglos. Unfre Rufe nach Booten und Hilfe aus der unglückseligen Lage blieben un­beachtet, da die Zeit schon ziemlich vorgeschritten war. Da der Motor aus Mangel an Benzin versagt hatte, schickte sich der Kapitän an, das Reservoir neu zu füllen. An einer verborgenen offenen Flamme hatte sich das Benzin entzündet, und im Augenblick loderte auf dem Verdeck ein helles Feuer. Zu bewundern ist die Ruhe und Geistesgegenwart der 14 Passagiere, unter denen sich drei Damen aus Berlin   befanden, sowie die Schnelligkeit, mit der wir der Flammen Herr wurden. derfer Schleuse zu nahte ein Dampfer mit Kähnen im Schlepptai. Jedoch ein Unglück kommt nie allein. Von Erkner   nach der Wolters­unsre zurufe sowie Bewegungen mit der Laterne, wodurch wir unsre Stangen an Bord-. wurden nicht verstanden. - wir hatten weder Ruder noch Hilflosigkeit kundgeben wollten Der Dampfer koppelte los und kehrte um, so daß der Kahn in voller Fahrt auf uns tam und das Motorboot sicher umgeworfen hätte, wenn die Schiffer wir unsre rechtzeitige Rettung einem mutigen Passagier, der über Bord das Boot auf den Sand zog. sprang, mit einer ihm zugeworfenen Leine dem Ufer zuschwamm und waren, mit einigen Hindernissen glücklich von statten, und langsam Das Aussteigen ging, da die Ufer flach kehrte jezt auch der Humor wieder in die geängstigte Gesellschaft Ausstellung von Zeugnissen. Die Arbeiterin hat das Recht, ein zurück. In wilder Jagd ging es nun über Böschungen und Abhänge Zeugnis über Art und Dauer ihrer Beschäftigung zu verlangen; be- dem Bahnhofe zu, wo es vor allen Dingen dem Kapitän, der be­fondere Merkmale, welche die Schädigung der Arbeiterin zur Folge deutend früher anlangte, hoch anzurechnen ist, daß auf seine Ver­haben können, sind ungefeßlich und zurückzuweisen. anlassung und Rücksprache mit dem Stationsvorsteher der letzte Zug, Strafgelder. Bestimmungen über Lohnabzüge in Form von der schon eingefahren war, auf die Bootsfahrer wartete. Strafgeldern müssen in der Fabrikordnung, die sichtbar aushängen muß, bekannt gegeben sein. Die Verhängung jeder Strafe muß der muß der Ein gräßliches Verbrechen wurde nach der Ablöschung eines Es wird ein neuer Tarif ausgearbeitet, und zwar soll der Arbeiterin ohne Verzug mitgeteilt werden. Werfführer( ein ungeübter Arbeiter) jeden Artikel nach der großen Waldbrandes in der Dresdener Heide bei Leipzig   ent Hygienische und Schutzmaßregeln. Arbeitsräume, Betriebs­3eit selbst machen und auf Grund der dazu gebrauchten Zeit vorrichtungen, Maschinen und Gerätschaften sind so einzurichten und bedt. In dem verbrannten Komplex wurde die stark verkohlte Leiche eines etwa fünfzehnjährigen Mädchens ges wird der entsprechende Accordpreis festgesetzt, so daß ein flotter zu unterhalten, daß die Arbeiterinnen gegen Gefahren für Leben funden. Es liegt unzweifelhaft ein Lust mord vor. Der Thäter Arbeiter, der die Artikel täglich macht, bedeutend mehr verdienen und Gesundheit geschützt sind. Es ist für genügend Licht, reine gute legte das Feuer an, um die Spur seiner Unthat zu verwischen. Die fann. Bis zur Fertigstellung des neuen Tarifs bleiben die alten Luft, Beseitigung von Staub und Abfällen zu sorgen; ebenso find ( verlangten) Preiſe beſtehen. Ich meine also, einen günstigeren Schutzvorrichtungen an Maschinen anzubringen. In Anlagen, deren fofort angestellten Ermittelungen führten auf die Spur eines aus Betrieb es mit sich bringt, daß die Arbeiterinnen sich umkleiden und der Leubener Korrektionsanstalt entwichenen Häftlings namens nach der Arbeit reinigen, müssen ausreichende, für beide Geschlechter Biener, der unter dem Verdachte, das Verbrechen begangen zu haben, verhaftet wurde.

Bisher hat er sich übrigens unsres Wissens über die lange at lassen der Arbeit sind z. B.: Unsittliche Angriffe der Unternehmer nicht im letzten Augenblick der Gefahr noch unsre Not bemerkt hätten.

"

Eine Berichtigung". Herr Lederfabrikant Adolf David, Ritterstr. 75, fendet uns folgende Berichtigung: Es entspricht nicht den Thatsachen, daß irgend welche Lohn­abzüge gemacht wurden. Da bei den Accorarbeitern, die, wenn sie auf die Artikel eingearbeitet waren, einen Wochenlohn von 30 bis 65 M. verdienen, immerzu Zankereien bestanden, erklärte ich den­selben bei der letzten Unterhandlung:

Vorschlag im Interesse der Arbeiter konnte ich gar nicht machen. Und auf diesen Vorschlag hin legten die Arbeiter die Arbeit nieber: Ich bin überzeugt, wenn Sie die Angelegenheit objektiver betrachten, Sie das Vorgehen der Arbeiter nicht billigen. Außerdem möchte ich noch bemerken, daß der Verband vor Beröffentlichung des Artikels( wie überhaupt bis jetzt nicht) keinerlei Erkundigung bei mir einzog. zu weiterer Aufklärung des Thatbestandes bin ich jederzeit gern bereit. Hochachtend Adolf Davi

anstalten müssen in genügender Zahl vorhanden und so eingerichtet getrennte Ankleide- und Waschräume vorhanden sein. Bedürfnis­Eisenbahnzusammenstoß. Bergedorf  , 16. Juli.  ( W. T. B.) Der sein, daß Sitte und Anstand nicht verlegt werden. Arbeiterinnen, achtet darauf, daß diese zu Eurem Schuße er- Schwarzenbeck abgegangene Personenzug fuhr kurz bor heute nachmittag um 2 Uhr 25 Minuten von Hamburg   nach laffenen gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt und innegehalten Bergedorf   auf einen vorauffahrenden Güterzug werden. Mehrere Personen wurden verlegt, darunter einige Wir weisen darum von neuem darauf hin, daß nachstehende ich wer; der Materialschaden ist bedeutend. Personen bereit sind, um es den Arbeiterinnen zu ermöglichen, ohne Nachteile für ihre Existenz auf Beseitigung der Mißstände in den Es handelt sich also wieder um einen der Fälle, wo bewohl- Arbeitsstätten hinzuwirken, wahrheitsgetreue Beschwerden entgegen- jährigen Vater, weil dieser sich trotz seines hohen Alters noch einmal ow In Catanzaro   geriet Luigi Leto in Streit mit seinem achtzig­thäterte Arbeiter schnöde eine angebotene Wohlthat zurückwiesen. zunehmen und für schleunigste Abhilfe Sorge zu tragen. Zur Erklärung wollen wir bemerken, daß der Vorstand des Sattler­verheiratet hatte, und schoß auf ihn. Der Alte lief darauf fort, um berbandes sehr oft wegen Differenzen der Arbeiter mit der Firma Die Namen der Beschwerdeführer werden streng geheim ge- feine Waffe zu holen. Inzwischen erschoß der Sohn seine Stief bei Herrn David vorsprechen mußte. In dieser lezten Angelegenheit mutter und schoß dann den Vater, der wieder zurückkehrte, durchs hat er dem Vertrauensmann Wollmacht gegeben, die Sache Straße 49, Hof II. Frau Bauschte, Rostockerstr. 43, Quergeb. I. der, in den Unterleib getroffen, zusammenbrach. Der Mörder Beschwerden nehmen entgegen: Fräulein Baader, Blücher   Herz; die letzte Kugel des Mörders galt dem Vater der Stiefmutter, mit dem Arbeiter- Ausschuß gemeinschaftlich zu regeln. Was nun Frau Dr. Weyl, Lothringerstr. 67, I. Frau Lutz, Waterloo- lifer 9, entfloh.- An demselben Tage gerieten in Butera   bei Palermo   die diese Regelung" anbelangt, so würde sie in der von Herrn David im Laden. Frau Panzeram, Pappel- Allee 128, vorn I. Frau Tick, Brüder Rocco und Giuseppe Gentile in Streit. Giuſeppe zog blind vorgeschlagenen Form in der That für eine Reihe von Arbeitern Blumenstr. 63, I rechts. Frl. Heidemann, Alte Jakobstr. 108, IV. vor But seinen Revolver und schoß seinen Bruder nieder. Beim eine ganz erhebliche Lohneinbuße bedeuten. Kein Mensch mit gefunden Sinnen wird ja annehmen, daß Herr David Fr. Grünberg, Köpnickerstr. 8b, IV. Frau Jeeze, Rigdorf, Steinmetz- Anblick der Leiche aber padte ihn die Neue, und er erschoß sich auf den Arbeitern eine Lohnaufbesserung aufdrängen will und daß diese straße 130. traße 120, Hof I. Frau Schmidt, Charlottenburg  . Wilmersdorfer  - dem Leichnam des Bruders. fich dagegen durch einen Streit wehren.

Deutiches Reich.

halten!

Sprechzeit jeden Mittwochabend von 7-9 Uhr. Gewerkschafts- Bureau, im Gewerkschaftshaufe, Engel- Ufer 15, im Laden. Vorm. 9-1 und nachm. 6-8 Uhr.

Der Bremer   Bierboykott wurde nach 212 Monate langer Dauer am Freitagabend vom Bremer   Gewerkschaftskartell für beendet erklärt. Durch die Erklärung der Brauereiarbeiter, bis zum 1. Oftober 1905 nicht mit Forderungen hervorzutreten, ließen sich die Brauereien zu Verhandlungen herbei, die damit endeten, daß 9-10 Uhr vormittags zu sprechen. die Böttcher, um die es sich in dem Kampfe ausschließlich handelte, zunächst zu dem alten Lohn von 26 M. wieder anfangen und am 1. Oktober d. J. 28 M. erhalten, soweit sie diesen Lohnfazz noch nicht erreicht haben. Die Böttcher haben sich mit diesen Bedingungen einverstanden erklärt und treten am Montag wieder in Arbeit. Die Unternehmer behalten sich vor, bis zum 1. Juli nächsten Jahres die Böttchereien in ihren Betrieben aufzuheben und bis zu dem Datum alle Böttcher wieder zu entlassen.

Die Gewerbe- Inspektions- Assessorinnen Frl. Reichert, Engel­ufer 4, Frl. Kummert, Georgenkirchplatz 21, Frl. v. Bennigsen- Förder, Prinzen- Allee 88. find für Arbeiterinnen allein jeden Donnerstag von 7-8 Uhr abends und jeden ersten Sonntag im Monat von Die Beschwerdekommission der Arbeiterinnen Berlins  .

-

Gerichts- Zeitung.

Eine unsaubere Geschichte lag der Anklage wegen vollendeter und versuchter Erpressung zu Grunde, welche gestern vor der siebenten Ferienstraffammer des Landgerichte I   gegen den Viehkommissionär Ueber den Umfang der Aussperrung im Maingebiet Paul Müde verhandelt wurde. Es war zu Ohren des Angeklagten wird folgendes bekannt: Nach den bisher gemachten Angaben gekommen, daß ein Arzt an einem jungen Mädchen eine Operation arbeiten in Frankfurt   a. M. auf 65 Werkplätzen zusammen borgenommen habe, die unter Umständen als ein Verbrechen wider 640 Zimmerer, davon sind 478 organisiert, 162 nicht organisiert. das keimende Leben aufgefaßt werden konnte. Er ließ den Arzt unter Donnerstagabend ist nun auf 24 Werkplätzen, wo zuſammen kommen. Hier stellte er ihm vor, was er Strafbares begangen. Er dem Vorwande, daß er seiner bedürfe, zu sich nach der Wohnung 310 Zimmerer beschäftigt werden, 222 Mann zum 16. d. M. gekündigt verlangte von ihm 500 m., widrigenfalls er die Sache zur Anzeige worden. Unter den Gekündigten befinden sich auch unorganisierte bringen würde. Richtig war es, daß er die Operation vorgenommen Zimmerer, während vielen organisierten Zimmerern nicht gekündigt

wurde.

Auch in Darmstadt   haben die Arbeitgeber im Baugewerbe endgültig beschlossen, die organisierten Arbeiter vom nächsten Montag ab auszusperren. Schon seit einigen Tagen feiern dort außer den 200 Zimmerern, die sich noch im Ausstand befinden, auch schon einige Maurer. Als die Maurer   am Donnerstagmittag Kenntnis von dem Beschluß der Arbeitgeber erhielten, legte ein großer Teil von ihnen die Arbeit nieder. In Wiesbaden   dürfte die Zahl der aus gesperrten Maurer etwa 500 betragen. In Mainz   ist das Aus­standsgebiet schon ziemlich gesäubert; von den 750 Maurern, die am Ausstand beteiligt waren, sind etwa 500 abgereist.

gemeldet:

Der Beginn der Aussperrung wird durch folgende Telegramme Frankfurt   a. M., den 16. Juli. Die Aussperrung im Bau­gewerbe hat heute begonnen. An den Baustellen wurde um 12 Uhr die Arbeit eingestellt. Nach Angabe des Zimmererverbandes find in Frankfurt   640 Zimmerleute beschäftigt, von denen 478 organisiert sind.

Wiesbaden  , den 16. Juli. Die vom Arbeitgeberverband inscenierte Maureraussperrung wird voraussichtlich schlimme Folgen für die kleineren Unternehmer haben, die sich schon bisher bei normalen Verhältnissen kaum über Wasser hielten. über Wasser hielten.

Teil des großen Lohner Moors in Flammen steht. Bisher ist es Moorbrand. Aus Osnabrüd wird gemeldet, daß ein großer nicht gelungen, des Feuers Herr zu werden.

Touristenunfall. Aus Genf  . wird gemeldet, daß ein Beamter des dortigen Statistischen Bureaus  , Georges Laurier, vom Mont Saléve   abgestürzt ist und dabei tödlich verlegt wurde.

"

Die Pocken in Wien  . Betreffend die Gerüchte von zahlreichen Blatternerkrankungen in Wien   tonstatiert das Neue Wiener Abend blatt", daß im ganzen sechs Personen an der Seuche erkrankt sind. Dieselben befinden sich im Infektionsspital. Seitens der Gesund heitsbehörden sind die umfassendsten Vorsichtsmaßregeln getroffen worden. Die Krankheitsteime wurden von Personen außerhalb Wiens eingeschleppt.

-8

Briefkaften der Redaktion.

ir bitten bei jeder Anfrage eine Chiffre( zwei Buchstaben oder eine Baby anzugeben, unter der die Antwort erteilt werden soll, und die letzte Abonnementsquiftung beizulegen. Fragen ohne solche werden nicht beant wortet und schriftliche Antwort wird nicht erteilt. Juriftifcher Teil.

-O

eda

hatte, aber er hatte es in Gemeinschaft mit einem zweiten älteren von 7 bis 9% Uhr abends statt. Geöffnet: 7 br. Die juristische Sprechstunde findet täglich mit Ausnahme des Sonnabends Arzt gethan, nachdem dieser seine Ansicht ebenfalls dahin geäußert Backwitz. 1. Für fast alle Gemeinden Preußens ist, dem Gesetz ent hatte, daß das keimende Leben geopfert werden müsse, um das der sprechend, die Desinfektion für den Fall von Diphtherie   und schwerem Mutter zu erhalten. Aber trotzdem ließ der Arzt sich herbei, dem Scharlach vorgeschrieben. Unentgeltliche Desinfektion ist leider nicht durch­Angeklagten die 500 M. zu geben, da er einen Standalprozeß ver- geführt. Ist für das Ruppiner Dorf die Desinfektion für alle Mieter kosten­meiden wollte. Beim Angeklagten kam der Appetit beim Effen, nach frei, nicht aber für die Eigentümer, so ist diese Verordnung rechtsgültig und einiger Zeit schickte er wiederum zum Arzt. Dieser war so vorsichtig, social weitergehend als die Berliner   Desinfektionsordnung. 2. Sobald das diesmal zwei Kriminalbeamte mit zu nehmen, die er vor der Thür des Zutritts usw. als öffentliches charakterisiert werden kann: ja. Bergnügen mit Rücksicht auf die Anzahl der Teilnehmer, die Leichtigkeit des Angeklagten warten ließ. Seine Erwartung täuschte ihn nicht, der Angeklagte verlangte jezt noch 1500 M. unter derselben Drohung versicherungspflichtig ist, kann als Selbstversicherer in der Kasse verbleiben, D. R.   70. 1. Ein Geselle oder ein Handlungsgehilfe, der franken­wie vorher. Der Arzt ging zur Thür und gab den beiden harrenden wenn er selbständig geworden ist. Handwerker und selbständige Gewerbe Beamten einen Wink. Diese nahmen den Erpresser fest. Nachdem die treibende können ferner einer Krankenkasse beitreten, wenn deren Statut Schuld des Angeklagten im gestrigen Termin erwiesen war, ver- dem§ 26a Ziffer 5 des Krankenversicherungs- Gesezes entspricht und die urteilte ihn der Gerichtshof zu anderthalb Jahren Gewerben fönnen, jofern ihr jährliches Gesamteinfommen 2000 92. nicht über getroffen hat, daß Mitglieder aufgenommen fängnis bei sofortiger Verhaftung. M. steigt. Eine Kaffe, die Ihrem Wunsche entspricht, ist uns nicht bekannt. 2. Ja. 3. Nein. F. Sch. 17. Db und inwieweit die Bezeichnung eines Getränkes als Seft zulässig ist, vermögen wir weder aus der Beschreibung noch aus dem Stoff selbst zu entscheiden. Die Rechtsprechung ist nach dieser Bantfchologie mit Sicherheit nicht zu erkennen vermag. Sie müssen sich Richtung so eigenartig, daß auch ein in der Technit des Pantschens Sach­verständigster die Grenze zwischen der chemischen und juristischen fchon selbst Ihr Urteil bilden. Maßgebend find die Reichsgeseze vom 14. Mai 1879( Nahrungsmittelverfälschungs- Gesez) und vom 24. Mai 1901. Am sichersten gehen Sie, wenn Sie eine wahrheitsgemäße Beschreibung der Entstehung und Zusammensetzung des Getränks dem Titel beifügen; durch aus sicher gehen Sie, wenn Sie sich jeder Bezeichnung enthalten, die das G. B. 1634. 1. Ja. 2. Nein. Bort Wein" oder" Seft" enthält. ihm Hilfe zu leisten, ist nur dann( mit Geidstrafe bis 150 M. oder mit Haft C. W. 146. Das Nichtbefolgen der Aufforderung eines Schußmannes, bis zu sechs Wochen) strafbar, wenn der Betreffende bei Unglüdsfällen oder gemeiner Gefahr oder Not von der Polizei behörde( der Schußmann ist keine Behörde) oder deren Stellvertreter( das tann ein Schußmann infolge ausdrücklicher Bestellung sein) zur Hilfe aufgefordert ist und der Aufforderung ohne erhebliche eigne Gefahr genügen konnte. In Berlin   kann ein Schutz­mann niemals Bertreter des Polizeipräsidiums sein. Einen gejeßlich ge schüßten Anspruch auf Hilfe hat er mithin niemals. Die Abneigung, ihm Hilfe zu leisten, würde geringer sein, wenn das Publikum das Gefühl hätte, daß das Recht auf seiten der Beamten liegt und daß die Behörde, deren Befehle der einzelne Beamte auszuführen hat, stets dem Algemeinwohl dienliche Zwecke verfolgt, niemals das Recht verlegen läßt und gegen Mißbrauch der Amtsgewalt stets erfolgreich auftritt. A. F. Zu spät

Privatgaft oder Schankgast. In der Schankstube des Gastwirts und Bäckermeisters Hermsdorf hielten sich eines Tages nach Eintritt der Polizeiſtunde noch drei Herren auf, die auf ihn warteten, um feine nebenan belegene Bäckerei gegangen, um seinen Bäckergesellen gemeinsam mit ihm zu einem Ballvergnügen zu gehen. H. war in zu wecken. H. erhielt eine Anflage wegen Uebertretung der Polizei­stunde und wurde auch in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe ver­urteilt. Das Landgericht führte aus: Es sei festgestellt, daß die Leute vor dem Eintritt der Polizeistunde als Schankgäste zu H. ge­kommen seien. Wenn er ihnen nach dem Eintritt der Polizeistunde nichts mehr gegen Entgelt verabfolgte und sie nur zu dem Zwecke festhielt, um mit ihnen ein andres Lokal aufzusuchen, so ändre das Zuzug von Holzpflasterern ist von Mannheim   fernzuhalten, nichts an der Rechtslage. Zu Privatgästen wären sie geworden, da dort Differenzen ausgebrochen find. wenn H. sie in seine Privaträume geführt oder seinen Willen, sie als Privatgäste zu betrachten, in andrer Weise deutlich kundgegeben hätte. Das Kammergericht gab der hiergegen eingelegten Revision Die Bauarbeiter- Aussperrung in Stockholm  . Die Arbeit ruht statt und verwies die Sache mit folgender Begründung an das Land­nun auf allen Bauplätzen, wo der neue Tarif nicht anerkannt gericht zurück: Unrichtig sei die Auffassung des Landgerichts, daß wurde. Bewilligt hatten bis zum Donnerstagabend 32 Baumeister. Angeklagter die Herren aus den Restaurationsräumen hinaus und in Dadurch, daß auch die Bau- Hilfsarbeiter ausgesperrt sind oder seine Privaträume hätte führen müssen, damit Privatgäste aus den streifen, wurden selbstverständlich auch die Maurer in Mitleidenschaft Schankgästen würden. Es sei den Wirten nicht verboten, nach dem gezogen, so daß sie ebenfalls die Arbeit ruhen lassen müssen. Eintritt der Polizeiſtunde auch in ihren Schankräumen Privatgäste Sonderbarerweise sind auch die Mitglieder der Streitbrecher au dulden. Das Landgericht müsse sich deshalb noch einmal mit der organisation, weil von ihnen welche streifen, in die Aus- Sache beschäftigen. sperrung einbezogen, wie der Centrale Arbeitgeberverband am

Ausland.

Donnerstag durch das Schwedische Telegrammbureau verkünden ließ.

-

-