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Nr. 166. 21. Jahrgang. 2. KeilW des Jotmürtf Krlim lolWliitl Sonntag, 17. Ittli 1904. Um zwei Millionen. Aus B u d a p e st wird uns vom 13. Juli geschrieben: Leicht wird Franz Joseph   seineLohnerhöhung" nicht bekommen. Die Ver- Handlung der Regierm:',?dorlage auf Erhöhung der Civilliste um zwei Millionen Kronen baue.!, schon eine volle Woche und obwohl die außerordentliche Hitze das Interesse an parlamentarischen Berhand- lungen sehr vermindert, wird dieDebatte" vielleicht noch eine ganze Woche fortgesponnen werden. Bei Lohnkämpfen darf man nicht wehleidig sein und so muß es der König, der sein großes Ein- kommen noch um den tüchtigen Happen von vier Millionen szivei in Oesterreich  , zwei in Ungarn  ) vermehrt haben will, schon wagen, daß ihm Tag für Tag die größten Sottisen gesagt werden. Gegenüber den offiziellen Schönfärbereien von denbrausenden Eljens", die denheißgeliebten Monarchen" angeblich immer begrüßen, wo er im Ungarlande erscheint, stechen die kaprizierten Zwischenrufe in der De« batte sehr ab. Vielleicht können sie deshalb auch das Interesse inehren. Bon den Heißspornen der äußersten Linken wird die Vor- läge alsSchurkerei",Unverschämtheit",Schweine- rei" bezeichnet. Der Abg. Ratkay, der offizielle Redner der Unabhängigkeitspartei, führte aus: Baron Banffy hat für den Bau der Burg in Ofen ein Zinsen- freies Darlehen von zehn Millionen Gulden bewilligt.(Ab- geordneter N e s s i: Tie reichen Habsburger nehmen ein zinsen- freies Darlehen!) Daraus ergiebt sich, daß die Königsburg eigent- lich vom ungarischen Staate bezahlt wurde, denn die Zinsen dieses Tarlehens würden jährlich 400 000 fl. betragen, somit mehr, als die Civillifte für den Bau der Burg und für sämtliche Budapester   Hof- ämter ausgeworfen hat. Wie viel der König jährlich in Ungarn  verausgabt, läßt sich nicht genau ermitteln. Die Kosten seines hiesigen Aufenthaltes können nicht genau berechnet werden, da man selbst das Fleisch und da? Wasser von Wien   hierherkommen läßt. Im ganzen dürfte der Hofstaat höchstens eineinhalb Millionen Gulden in Ungarn   verausgaben. Die Subvention der Wiener   Hof- theater aber beträgt mehr als eine Million Gulden. Unter solchen Umständen ist die Erhöhung der Civillifte eine starke Zumutung. Man begründet sie mit der Teuerung. Wenn die Verhältnisse rn Wien   teurer geworden sind, warum kommt der Hof nicht nach Budapest  ? Und wenn sich die Kosten in Budapest   verteuert haben, so kann das der Hofstaat nicht gefühlt haben, denn er befindet sich niemals hier. Der Kaiser von Oesterreich und König von Ungarn  hat die höchste Civilliste unter allen Monarchen. Der Minister  - Präsident hat im Ausschuß erklärt, man könne nicht verlangen, daß der König die Kosten des Regierens aus seiner Tasche zahle. Wie ist es aber mit den Herren Erzherzogen? Die kSnnten doch einmal den Versuch machen, auL eignen Mitteln zu leben! Sie erhalten ja meist als Militärs eine Gage und besitzen Privatvermögen. Es ist doch. vielleicht nicht absolut nötig, daß die Nation zu ihrem Unterhalt bei- trägt. Wenn sie es aber thut, so wäre es doch endlich an der Zeit, daß wir von der Erhaltung jener Erzherzoge befreit werden, die niemals zu uns kommen,»nsre Institutionen nicht respektieren, unsr« Geschichte nicht kennen und keinerlei Beziehungen mit uns unter- halten. Wir können ja nicht einmal durchsetzen, daß der Erzherzog. Thronfolger zu uns kommt, selbst zufällig nicht mit der Eisenbahn, nicht mit dem Dampfboot, auch nicht mit dem Luftballon. Wenn er aber doch hierher kommt, dann meidet er uns demonstrativ und dadurch entsteht die Meinung, daß der Thronfolger Ungarn   haßt. Darum ist es nicht zu verwundern, daß ein Erzherzog hierher kommt und unsre Sprache eine Landessprache nennt und daß eS uns geschehen kann, daß der Kaiser ohne Gegenzeichnung eines Ministers den Armeebefehl von Chloph erließ..." Und der Abgeordnete Gabanyi, ein echterKurucze", ließ sich folgendermaßen vernehmen: Man sagt, daß sich der Hof vermehrt habe, darum benötige man das Plus von zwei Millionen. Meine Herren! Dafür können wir wirklich nichts, daß sich die königliche Familie in so rapider Weise vermehrt.(Heiterkeit.) Wir haben derzeit 55 Erzherzoge. Doch verdienen bloß Erzherzog Joseph   und Erzherzog Joseph Angust das Geld, da sie in Ungarn   leben; die übrigen nicht.(Heiterkeit.) Abgeordneter Baszony: Der Erzherzog Mathias verdient r» auch. Abgeordneter Gabanyi: Meinetwegen, der kleine Mathias soll auch etwas bekommen.(Heiterkeit.) Gegen die Vermehrung könnte man sich so wehren, daß man aus den Erzherzogen katholische Pfaffen macht.(Heiterkest.) Abgeordneter Ugron: Die Habsburger   sollen zum Zweikinder- System greifen!(Stürmische Heiterkeit.) Präsident ersucht die Redner, daß sie mit mehr Achtung über die Mitglieder des königlichen Hauses sprechen. Abgeordneter Hock: Was für eine Rede ist das? Ist es denn eine Beleidigung, wenn man katholische Geistliche aas den Erzherzogen machen will? Abgeordneter Gabanyi: Und ,ch sage eS in vollstem Ernst. «(Schallende Heiterkeit.) Aus den Damen der erzherzoglichen Familie mlge man Nonnen machen.(Heiterkeit.) Keinen Heller sollten wir geben, wir haben keinen ungarischen Hofstaat, auch wurde ein Eidesbruch begangen. Präsident: Wie verstehen Sie das? Abgeordneter Gabanyi: So, daß der König geschworen hat. da» Land als einen selbständigen Staat zu regieren, was jedoch nicht geschieht Präsident: Die Person de« Königs ist heilig, sie darf nicht in die Diskussion gezogen werden.(Lärm und Protest auf der äußersten Linken.) Abgeordneter Gabanyi: Der italienische Kömg hat zwe, Millionen von seiner Civilliste nachgelassen. Abgeordneter Kecskemety: Ja. der macht es billig. Wir sollten eine Licitation arrangieren.(Heiterkeit links.) Abgeordneter Gabanyi: Es wäre überhaupt richtig, daß der König die ihm bisher durch 37 Jahre bezahlte Civilliste zurückbezahlte und daß dieses Geld unter die Lehrer, Geistlichen und Eisenbahner verteilt wird.... In dieser Tonart geht eS nun die ganze Woche. Doch darf man deshalb nicht glauben, daß die Leute ctlva Republikaner   seien, di« bei der Gelegenheit ihrer Abneigung gegen die Monarchie fröhnen wollen. Ganz im Gegenteil: eS sind höchst loyale Menschen. denn daS, was sie kränkt, ist ja eigentlich der Umstand, daß ihre Loyalität kein Objekt findet. Die ganze Debatte ist erfüllt von der Klage, daß derKönig  " so selten nach Budapest   kommt, viel weniger als derQuote" entspräche, daß die Erzherzöge Ungarn   meiden und daß in der königlichen Residenzstadt kein eigner Hofhalt existiere. Am schärssten war die Beschwerde Graf«pponys formuliert, der allen Ernstes davon sprach, daß der König daS ganze Jahr im Auslände" lebe und.ausländischen' Einflüssen ausgesetzt ist. ..Ausland' ist nämlich nach dieser Auffassung Oesterreich  .... Man muh übrigens zugeben, daß der Standpunkt der Extrem« magyaren, so wunderlich er sich ausnimmt, die Logik für sich hat. Ungarn   zahlt dieselbe Eivilliste wie Oesterreich   nämlich 9,3 Mil- lionen Kronen, die jetzt auf 11,3 Millionen erhöht werden sollen und hat vom Könige und seinem Hofe gar nichts. Was nützt einem aber der Mantel, wenn er nicht gerollt ist, wa« hat man von dem österreichischen Monarchen, wenn er immer auswärts wohnt? Wenn sich der Standpunkt derjenigen, die auch die Glorie des Hofes zweck- mäßig verteilt haben wollen, übrigen» durchsetzt, so blüht künftig dem Monarchen dieses komischen Doppelstaates eine neue Arbeit, Er wird da» Herrschen schier im Umherziehen betreiben müssen.... Der Militarismns. Die Bezeichnung Militarismus ist. wie der treffliche so über- schricbene Artikel in den: Handbuch für socialdcmokratische Wähler darlegt, kein bloßes Schlagwort; es wird darunter nicht nur da« bestehende Militärsystem verstanden, sondern auch der Geist, die Sitten und Gewohnheiten, die der Einfluß des bestehenden Militär- syscems auf das gesamte öffentliche und sociale Leben hervorgerufen hat und die sich in unheilvoller Weise immer mehr Geltung ver- schaffen. Es ist der Geist der Ueberhebung, der KuSschließlichkeit und� einer gewissen Feindseligkeit gegen das Voll, der geflissentlich genährt wird; es ist die Sitte, daß der Soldat überall dem Bürger voransteht, daß nicht Wissen und Bildung, sondern der militärische Rang, die Uniform in: gesellschaftlichen Leben herrscht. Der Militarismus in diesem Sinne ist int er- national; international seine Erscheinung, international seine Schäden, international seine Kompromittterung. In jedem 'militaristisch verseuchten Lande kommen Dinge vor, wie sie uns Lieutenant Bilse aus einer kleinen deutschen Garnison erzählt hat-» viel schlimmere noch werden totgeschwiegen! In einem vor wenigen Tagen herausgegebenen Buche gegen die französische   Militärjusiiz (A bas la justice militaire; Paris   1904) frischt G. Lhcrmitte akten- mäßig belegte Dinge aus der neuesten Geschichte des französischen   Heerwesens auf, die, wenn sie unsren Patrioten als Trost für die Schrecken des Bilse-ProzesieS er- scheinen, uns hingegen den besten Beweis liefern, daß die heutige Heeresorganisation und der militaristische Geist, die ja in der französischen   Republik   ihrem Wesen nach genau so sind wie in dem kaiserlichen Deutschland  , den Keim der Berderbnis in sich selbst tragen. Wenn auch ähnliche Ungeheuerlichkeiten aus Deutsch  - land bisher nicht gemeldet worden sind, so möchten wir doch den Lobrednern u n s r e s Militarismus raten, nicht vorher in lauten pharisäischen Jubel auszubrechen, ehe sie nicht z.B. sich der ver- schiedenen Prozesse gegen Offiziere wegen Fälschung von Schießlisten erinnert oder die höchst beachtenSiverte Kritik gelesen haben, die ein so nationalliberaler Mann wie Professor Paasche an dem Etat für die famose.ostasiatische Besatzungsbrigade" geübt hat. Es dürste sehr gewagt sein, daß unsrePatrioten" sich an die zottige Helden- brüst schlagen und enthusiastisch deklamieren:Wir Wilden sind doch bessere Menschen 1" Aus dem Bericht, den der Abgeordnete und jetzige französische  Marineminister Camille Pelletan   im Jahre 1900 über den Militär- Etat der Kammer erstattete, ergab sich, daß es mit der Ehrlichkeit der mit den: Rechnungswesen der Truppenkörper betrauten Offiziere sehr übel bestellt war. Der Chef des Bureaus im Kriegsministerium, Herr Denise, und der Gehilfe des Ministerialdirektors, Herr Prioul, wurden darauf mit einer Untersuchung betraut, über deren Ergebnis sie u. a. folgendes berichteten: Unsere Untersuchung hat sich endgültig auf 132 Infanterie- und 51 Kavallerie-Regimenter erstreckt. Man wird zugeben, daß diese Zahl groß genug ist. um Schlußfolgerungen auf das Ganze der Armee daraus zu ziehen. Die 183 untersuchten Regimenter haben wir in vier Gruppen eingeteilt: A. solche Regimenter, bei denen schwere Verfehlungen aufgedeckt wurden und deren Verwaltung schlecht war; B. solche Regimenter, bei denen Unregelmäßigkeiten in der Ver- waltung und die Nachlässigkeiten eineu ernsten Charakter trugen: C. solche Regimenter, bei denen zahlreiche Unregelmäßigkeiten in den Abrechnungen vorkamen, ohne daß die Verwaltung be- sonders schlecht erschienen wäre; v. solche Regimenter, bei denen die Verwaltung als gut an- erkannt werden konnte, obschon auch bei ihnen noch viele Verstöße gegen die Vorschriften zu konstatieren waren. Das Resultat der Untersuchung haben wir demgemäß in folgender Tabelle zusammengefaßt: Infanterie- Kavallerie- Regimenter Regimenter Serie A. IV 8 Serie B. 63 28 Serie 0. 84 13. Serie D. 16 2 Zusammen 27 91 47 18 Prozentsatz 14,5 60,0 26,0 9,5 182 61 188 100 (Bergl.: Anlage zum Bericht über das Generalbudget, Kriegs« Ministerium, Seite 108 ff. von 1900.) Die französische   Heeresverwaltung gab also selbst zu, daß bei 165 von 183 untersuchten Regimentern Unterschlerfe, Diebstähle, Urkundenfälschungen und zahlreiche andere Verbrechen oder Unregel« Mäßigkeiten vorgekommen waren, d. h. bei 90 Proz. Und in dem Berichte heißt es selbst:Die Zahl(der untersuchten Regimenter) ist groß genug, um Schlußfolgerungen auf das Ganze der Armee daraus zu ziehen l' In demselben Berichte findet sich aber noch eine überaus interessante Stelle, die ein helle» Licht aus die Zustände unter dem franzosischen   Militarismus wirft; es heißt da:Jedes einzelne der von der Untersuchung betroffenen Regimenter ist bereits früher mehrfacher Kontrolle unterzogen worden und hat mehrfach gleiche Versprechen gegeben(nämlich endlich Ordnung zu schaffen). Und doch sind die Zustände so, wie die oben gegebene Tabelle er« kennen läßt. Man wird es deshalb begreiflich finden, daß wir die Nummern und die Standquartiere der Regimenter unterdrückt haben." Lhermitte, der in seinem Buche den Nachweis liefert, daß die Militärjustiz niit furchtbarer Wucht den gemeinen Soldaten trifft, der sich irgend eine, wenn auch noch so begreifliche Erregung zu Schulden kommen läßt, dagegen vor den Epauletten der Offiziere Halt zu machen pflegt Lhermitte fügt dieser Bemerkung hinzu:Man begreift allerdings das Gefühl, das die Herren Denise und Prioul unter solchen Un, ständen geleitet hat: sie wollten ihre Kameraden von der Linie nicht entehren; sie wollten die Adressen der Männer nicht veröffentlichen, an die sich PelletanS Vorwürfe richteten:Wir haben nicht nur festzustellen, daß die vorschriftsmätzigei, Register an manchen Orten gar nicht existieren oder seit fünf Jahren nicht geführt worden sind, nein, es gtebt ihrer auch solche, die geradezu phantastisch geführt werden; in einem hatte man z. B. viele monatelang Einnahmen und Ausgaben in dieselbe Rubrik eingetragen. Auf Schritt und Tritt beg«inet man Mystifikationen von höchst wunderbarem arithmetischen Charakter' z. B. 36 Tschakos a 2,60 Frank macht zusammen 141 Frank! Anderwärts haben wir Differenzen von sehr erheblichem Betrage festgestellt; wenn zwei Nachweise sich auf denselben Gegenstand bc- ziehen, dann finden sich zwischen ihnen Unterschiede, die oft hohe Summen darstellen.(Stenographische Berichte über die fran« zösischen Kammerverhandlunqen, 15. Februar 1900, Seite 475.)... Wenn der kleinste Krämer seine Bücher so führen würde, dann liefe er. wie Sie wissen, Gefahr, ins Gefängnis gesteckt zu werden, wenn er sie vorlegen muß.... Wissen Sie, wie viel Geld die Ver- waltung zur Deckung des Deficits in sechs Jahren ausgegeben hat? Zwanzig Millionenl" Daß auch nach dieser vernichtenden Enthüllung und Kritik Pelletans der französische   Militarismus sich nicht gebessert hat. stützt unsre Annahme, daß wir es mit organischen Schäden zu thun haben, solchen, die im System selbst ihre Wurzel haben. Außer- ordentlich charakteristisch ist dafür ein Bericht de» Abgeordneten Berthelot über Krieaszüge in Süd-Oran, der Kammer erstattet am 26. März 1991. Bcrthelot sagte damals:Im Juni(1900) hat man uns eine specifizierte Abrechnung über alle Ausgaben vorgelegt mit Angaben über den Personalbestand. Bestand der Kamele, Em« schädigungcn für gefallene Kamele, Ausgaben für Nahrungsmittel und so weiter. Ferner hat man uns im November eine Abrechnung über die seit dem Beginne des Jahres gemachten Ausgaben vorgelegt, und endlich jetzt im März eine Generalabrechnung, in der die beiden vorhergehenden rekapituliert worden sind. Wenn man nur eine einzige dieser Abrechnungen nachprüft, dann bestechen sie durch ihre Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit. Wenn man sie aber mitein- ander vergleicht, dann merkt man, daß sie durchaus nicht zusammen stimme n. Ob man den Personalbestand nachprüft. oder den Bestand der Kamele, oder die Zahl der gefallenen Tiere, ob man irgend eine beliebige Ausgabe ins Auge faßt, immer stößt man auf Differenzen, die keinerlei Zusammenhang zwischen den Ziffern erkennen lassen. Am 1. Juni erklärte man uns, die Zahl der gefallenen Kamele belaufe sich auf 13 307. Im Monat Dezember giebt aber die Division Algier tn ihrer Generalabrechnung sämtlicher Ausgaben diese Zahl auf nur 7361 an; in einen 4 5 jvionate längeren Zeitraum erklärt man auf einmal 5946 weniger Ab- gang bei den Kamelen gehabt zu haben. Das ist aber noch nicht alles. Für die zuerst angegebenen 13 000 gefallenen Kamele hatte man die den Eigentümern gezahlten Entschädigungen mit 150 Frank pro Stück eingesetzt und als an die Eigentümer ausgezahlt verbucht. Die Kammer hat damals die Höh« dieser angegebenen Summe bemängelt, den Betrag aber bewilligt. Im Dezember hat man aber nun nicht nur die Zahl der gefallenen Tiere niedriger angegeben, sondern auch obendrein erklärt, es seien nur 100 Frank Entschädigungen für das Stück gezahlt worden. Es handelt sich dabei nicht, wie ich zu bemerken bitte, um Voranschläge, sondern um Abrechnungen über geleistete Ausgaben; auf Heller und Pfennig sind die Beträge, die man angeblich au S- g e z a h l t hat und für die man Belege in der Hand haben will und muß, angegeben worden II" Wo ist das Geld für die augeblich gefallenen und ersetzten Kamele geblieben? Wer hat die Buchungen ausgeführt? Wer hat die Quittungen der Eigentümer ausgestellt? In den französischen  Parlmnentsakten findet sich darüber nichts. Im offiziellen steno- graphischen Berichte haben wir eine Fortspinnung dieser Debatte nicht entdeckt: die Kammer hat die bittere Pillepatriotisch" hinunter- geschluckt, die betreßten und ordensgeschmückten Diebe und Fälscher haben ihr sauberes Handwerk weitergeführt und stehen gewiß heute noch in der französischen   Armee in Ehren und Aemtern. Natürlich giebt eS auch im französischen   Militär-Straf- gesetzbuche Paragraphen, die derartige Verbrechen mit strengen Strafen bedrohen, aber wo kein Kläger ist. da ist kein Richter, und eine Krähe hackt der andern kein Auge aus! In Frankreich   sind die Offiziere imEhrenpunkte" genau so kitzlich, wie in je Km andern Lande; sie nehmen dort dieselben Vorrechte für sich in An- spruch, kurz eS ist eben der internationale Militarismus, der dort herrscht und für die private, von NichtmilitärS ausgeübte Kritik fast so unangreifbar ist, wie in andern Ländern, Ihn diesseits, wie jenseits der Grenzen zurückzudrängen, ist eine der ersten und wichtigsten Aufgaben jedes wirklichen Voltsfreundes. Zmtttt deutscher Abjtineuteutag und Großlogen-Fest von Deutschlands   Großloge II. d. I.(0. G. S. Altona  -Hamburg  , 16. Juli 1904. Nachdem am gestrigen Freitagabend der«Alkoholgegnerbund. Landesgruppe Deutschland",«ine zwanglose Begrüßung der Gäste vorgenommen hatte, fand heute vormittag von 9 1 Uhr eine Sitzung der Abgeordneten dieser Vereinigung im Logen- Hause, Sommerhuderstr,, desJndependant Order of Good TemplerS" statt, die sich indessen vorwiegend mit inneren Angelegenheiten be- faßte und zu recht lebhaften Auseinandersetzungen führte, Heute nachmittag 3 Uhr Fortsetzung der Abgeordneten-Versammlung und Sitzung 5er Leiter von Abstinenzsanatorien, sowie Jahres-Hauptversammlung desDeutschen Vereins ab- stinenter Lehrer" und de»Deutschen Vereins ab- stinenter Eisenbahner". Abends 8 Uhr: Empfangs­abend im TirkuS Busch. Die Festvorträge haben übernommen Prof. Dr. Johann Bergmann- Stockholm   und Landrichter Dr. P o p e r t« Hamburg.   Die Logenhäuser und Abstinenzlokale des hiesigen StädtekomplexeS sind festlich geschmückt, ebenso ist in den Straßen und an den Häusern Altonas   zum großen Teile Fahnen- und Guirlandenschmuck sichtbar. Es herrscht eine drückende Hitze. ßHefbaften der Redahtton. >rirtifcH«r CriL Dh. Main». Ein Anspruch aus Entschädigung steht Ihrem vruder nicht zu, Nt. G. 18. Da der Berel» sich nicht mit öffentlichen An- gelcgenhcitcn beschäftigt, so Ist eine Anmeldung nicht erforderlich, K. S7. 1. Ihr Kind haben Sie zu ernähren. Ihre Frau so lange nicht, als sie gegen Ihren Willen die Ehewohnung nicht teilt. 2. Sic können aus Herausgabe Ihres Kindes antragen. 8. Da Sie nicht spätestens am 27. Juni den Der- trag aufgekündigt haben, fo find Sie an ihn bis zum 1. Oktober 1903 ge- bundeir 4. Ja. 3. Gegen da« Borgerccht Ihrer Frau schützen St« sich durch Aushebung diese» Borgerechts und Eintragung der Aushebung in das Heiratsregister. Beispiele hierfür finden Sie S. 223 Nr. 20 und 21 de» dem Arbeiterrecht" velgesügten Führers. Da» Buch liegt in den öffentlichen Lesehallen auS. 3. Nein, Sie können zunächst nur aus Rückkehr klagen. Albert N. in Anklam  . Dem Arbeiter steht lediglich ein Ausbruch gegen die Berussgenossenschast, nicht gegen den Arbeitgeber, zu. Gegen lctzternt kann ein Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung gestellt werden. H. M. 14. Ein Mittel, jemand, der nicht als Zeuge ver- nommen wird, zur Aussage zu zwingen, giebt eS nicht. Eine Schadens- ersatzllage gegen die betreffenden Arbeitgeber ist zulässig, hat aber wenig Aussicht aus Erfolg, Gelangt es zum Prozeß, aber nur dann, so eignet sich die Sache eventuell zur Besprechung.   N. 31, Ja. Otto 153. Der Klage gegenüber haben Sie sich wie irgend einer andren gegenüber zu verteidigen. Durch Ihren Widerspruch gegen den Zahlungsbcsehl ist dieser gegenstandslos geworden und deshalb Klage erhöhen. Es ist nicht ersichtlich, welche Rechte nach Ihrer Ansicht der Kläger   verloren haben soll. BS. M. 1. Ja. 2. Nein. F. L. IL. Der Passus eines Vertrages, durch den ungleiche Kündigung»- siistcn vereinbart werden, ist, lallS«S sich um«inen Gewerbchilsen handelt, nach h 122 der Gewerbe-Ordnung, falls daS Berlragsverhaltnis einen HandlungSgehilsen betrifft, nach§ 67 H.-G.-v. ungültig, in der Regel gültig hingegen, sofern«in andrer Privatberirng vorliegt, Sie sind als Kassen- böte einer VersichcrungSgescllschast nicht Gewerbegehilse oder den Borschristcn des Bürgerlichen Gesetzbuchs unterliegenderDienstverpflichteter". Ist die Versichermigsgcfellschajt eine solche, die die Versicherung gegen Prämien über- nimmt, so sind SieHandlungsgehus« und stehtJhnen Swocheniliche Kündigungs- Irist zum Ouartalsersten zu, da dann der betreffende Passu» Ihre» Vertrages ungültig ist und an seine Stelle die gesetzliche Frist tritt. Ist Ihre VerstcheningSgesellschaft eine Gtsellschast aus Gegenseltlgkeit, so liegt kein HnndlungSgehIssenverhältnis vor, die von Ihnen angezogene Vorschrift ist dann gültig. Zuständig Ist da« Amisgertcht. W. P.®. C8. 1., 2., 5. Nein. 3. Ja. 4. Wenn Sie Beklagter stnd, nein. Wegen böslichen Verlassens kann tn der Regel nur aus Wieder- Herstellung dcS ehelichen Lebens und erst dann aus Ehescheidung geklagt werden, wenn das verurteilende Erkenntnis ein Jahr lang unbcsolgt ge- blieben ist. I. G. Ein Recht aus Ausnahme in eine Heilanstalt der Landes- verslcherungS-Anslalt hat leider niemand, die Ausnahme kann gewährt werden. O. R. SV. St« kännen gegen Ihren Ehemann aus Alimentation klagen, können serner beantragen, Ihnen zu gestatten, von Ihm getrennt zu leben und können endlich aus Scheidung antragen. W.®. 1. Ja F. H., Lichtenberg. Nach der überwiegend in der Rechtsprechung ver- tretencn Anficht ist Ihr Sohn tranken- und Invaliden-versicherungspftichtig Strasbar sind Sie aber nicht, weil Sie sich im guten Glauben bcstndc» konnten, daß Ihr Sohn nicht als Geselle und dergl. seine Arbeit verrichtet sondern als zu Arbeiten im Geschäft de« Vater« verpflichteter minderjähriger