dieser Angestellten Bestimmungen in die Vorlage aufgenommen, unter den sogenannten Chriften. Der Abg. Biehl brauchte unter| Ausführungen des Vorredners, die lediglich vom einseitigen Standwie sie auf Grund der Enquete sich als rathsam erwiesen. So den sogenannten Partei genossen gar nicht weit zu suchen, auch punkt des Unternehmers diftirt seien. ganz niedrig diese Bestimmungen anzuschlagen, halte ich für unter denen in München nicht, um Leute zu finden, die in Bezug Reg.- Rath Wilhelmi bemerkt, daß ohne eine gewisse Menge falsch. Nach der Enquete von 1885 waren 37 000 Personen in auf Marktschreierei, Ausbeutung und schwindelhafte Bolemik die Schreibwvert überhaupt keine Regelung diefer Materie möglich Berlin durchweg und regelmäßig am Sonntag beschäftigt. Wenn schlimmsten Juden übertreffen. sein würde und bittet um Beibehaltung der bezüglichen Bestim für diese jetzt fünf Stunden eintreten, so ist das doch keineswegs Vizepräsident Graf Ballestrem: Der Abg. Bebel hat im mungen. fo geringfügig, wie der Vorredner meint. Anschluß an die Ausführungen des Abg. v. Stumm von der Abg. Biehl: Der Antrag Bebel würde allerdings eine VielAbg. Biehl( 3.) begründet den gestern schon von ihm in Ausbeutung der Arbeiter auf jener Seite gesprochen. Hat er schreiberei erzeugen, bei der man verrückt werden könnte( HeiterAussicht gestellten Antrag, wonach auch der Gewerbebetrieb der damit den Abg. v. Stumm oder andere Mitglieder des Hauses feit); aber auch der Kommissionsbeschluß erscheint mir überflüssig. jenigen Sansirer, welche nur ihre eigenen Produfte im Umber- gemeint, so müßte ich diesen Ausdruck als durchaus unzulässig Man laffe doch den Arbeitern selber die Kontrolle; es wird das ziehen vertreiben, für die Zeit ruhen muß, wo die Sonntagsarbeit bezeichnen. vollkommen genügen. Ich beantrage danach, nicht allen Gewerbefür die Gehilfen und Lehrlinge untersagt ist. Dem Abg. Bebel Abg. Krause: Die Erwiderung des Abg. Bebel auf meine treibenden, sondern nur den Unternehmern von Fabriken im wolle er bemerken, daß es in Süddeutschland gar nicht vorkomme, Ausführungen über die Konkurrenz zwischen den großen und Sinne der Gewerbe- Ordnung diese Verpflichtung aufzuerlegen, daß ein Handlungsgehilfe 16 oder gar 18 Stunden am Sonntage fleinen Geschäften beweist, daß er nur darauf ausgeht, den kleinen wenn Sie nicht vorziehen, dem Antrage der Volkspartei zuzubeschäftigt werde. Was das Beispiel der orthodoren Juden be- Mann in seinem Erwerbe zu lähmen und Zustände herbeizustimmen.
treffe, so vergesse Herr Bebel, daß der Jude am Sabbath wohl führen, bei welchen es nur noch Lohnarbeiter und Großbetrieb Abg. Bebel: Die Verhandlungen bei diesem Paragraphen das Geld einziehe, aber keine Quittung darüber ausstelle( Heiter- giebt. Wenn ein Geses um so besser sein foll, je mehr es Schablone erwecken den Anschein, daß es vielen Parteien nicht Ernst damit feit rechts); das seien die Grundsäße der orthodoxen Juden. Und ist, und wenn Sie ein Verkehrsleben nach sozialistischer Schablone ist, die Sonntagsarbeit möglichst zu beseitigen. Namentlich dente Herr Bebel nicht ein wenig an die Geschäftsmache der herstellen wollen, so nehmen Sie§ 41 a an, sehen Sie aber noch Payer's Rede war die reine Arbeitgeberschuh- Rede. Ich Juden, die Markischreierei und die unsolide Geschäftsführung etwas menschliche Freiheit über die Schablone, so verwerfen Sie erwidere ihm darauf zuerst, daß ich das Recht, AngeBuruf links: Thun das Christen nicht auch?) Gewiß, es giebt§ 41 a. Wir wollen auch das Publikum gegen diefen Para- hörige anderer Fraktionen auf Widersprüche zu ihrem Fraktionsauch Christen, die das thun; ich verurtheile auch das auf das graphen schützen. Wir haben eben feine englische Sonntagsruhe Programm aufmerksam zu machen, wie es vorhin mit Herrn Entschiedenste. Was die anderen höchsten Feiertage betrifft, so und wollen uns nicht nach Amerika oder England richten und Hausmann der Fall war, für mich ebenso in Anspruch nehme, will ich nicht die Bureaus und Verkaufstäden überhaupt ge- die kleinen Bequemlichkeiten des Verkehrs nicht hindern. Ein wie er etwa das Recht hat, mich zu moniren, wenn ich mich zum öffnet haben, sondern im Interesse derjenigen Leute, welche erit Gesetz soll die Zustände des Volkes verbessern, das Leben ange- Programm meiner Fraktion in Widerspruch stelle. In der That spät am Vorabend des Sonntags gelohnt werden, einige nehmer und bequemer machen, aber gerade der§ 41 a wird un- hat das Programm der Volkspartei, soweit ich es tenne, sich mit Geschäfte öffnen, wie Metzger, Bäckerläden und desgleichen. bequemlichkeiten und Scherereien herbeiführen. Schließlich be- unserem Programm in Bezug auf Normalarbeitstag und auf Geh.- Rath Lohmann: Im Allgemeinen erscheint der An- kommt man nur noch in Schankgeschäften etwas zu faufen, das Sonntagsarbeit gedeckt. Payer hat die Scheerereien, die mein trag Biehl, welcher die in§ 42b, 1-3 bezeichneten Personen Gesetz treibt also das Publikum in die Schankgeschäfte. treffen würde, als eine Konsequenz dessen, was bezüglich der Unterfagung des Gewerbebetriebs im Umherziehen von der Kommission vorgeschlagen ist. Zur Prüfung im Einzelnen wird bis zur dritten Lesung hinreichend Zeit sein.
Antrag machen würde, sehr übertrieben.§ 105 c findet nur auf Damit schließt die Diskussion. Persönlich bemerkt wenige fleine Gewerbetreibende Anwendung, auf die von ihm Abg. Biehl: Ich habe die fonfeffionellen Gegenfäße nicht erwähnten Schuhmacher und Schneider garnicht; es tönnten in diese Diskussion hineingebracht, sondern Herr Bebel hat dieses höch ens die Gährungsprozesse in der Gerberei und derThema angefangen. Ich protestire dagegen, daß ich alle Juden gleichen in Frage kommen. Nehmen Sie den Antrag Hähnel verächtlich gemacht habe. Herr Bebel hat die Juden den an, so wird, selbst abgesehen von dem Fall, daß die GeBentrumsleuten als Muster gegenübergestellt, und das veranlaßte werbetreibenden falsche Angaben in ihren Verzeichnissen mich zu meinen Bemerkungen. Wenn Herr Bebel die Katholiken machen und die Behörden täuschen, doch häufig der Fall einje so warm vertheidigt hätte, wie die Juden, so würde ich an treten können, daß unter dem Titel der Reinigung und Reparatur seiner Unbefangenheit niemals zweifeln. Arbeiten am Sonntag vorgenommen werden, welche humanere
Abg. Kranse( ofr.) bekämpft den sozialdemokratischen Antrag auf Beendigung der Sonntagsarbeit um 12 Uhr Mittags und erklärt sich für die unveränderte Annahme der Kommissionsbeschlüsse. Nicht ganz unbedenklich erscheint dem Redner der von der Kommission empfohlene neue§ 41a, wonach auch der Schluß der Geschäfte selbst für die Zeit der Sonntagsruhe der Gehilfen Abg. v. Stumm: Herr Bebel behauptet, daß gerade folche Arbeitgeber an Wochentagen vornehmen lassen. Ueberhaupt ist angeordnet wird. Dieser Beschluß habe mit dem Grund- Einrichtungen, wie bei mir beständen, Arbeiterschutzgesetze nöthig die untere Verwaltungsbehörde gar nicht im Stande, eine Kongedanken der Vorlage, dem Schutz der Sonntagsruhe der machten. In der Vorlage steht nicht eine einzige Bestimmung, trolle auszuüben, weil die 99 pet. der Beamten von dieser Sache Lohnarbeiter, nichts mehr zu schaffen und lasse sich auch welche meinen Arbeitern mehr Ruhe gewährt, als sie schon jest feine Ahnung haben. Dazu gehören berufsmäßig unterrichtete nicht auf die äußere Sonntagsheiligung begründen. haben. Die Sonntagsruhe ist bei mir viel weiter ausgedehnt. Behörden, also Gewerbe- Fabrilinspektoren. Dazu ist freilich die Jedenfalls würde diese Bestimmung diejenigen Geschäfts- Der Inhalt der Reden des Abg. Bebel ist mir durchaus nicht Zahl dieser Inspektoren jezt noch zu gering, selbst wenn sie in inhaber drücken, welche ganz ohne Gehilsen und Lehrlinge unangenehm, ich habe nur gesagt, seine Reden seien mir lang- Preußen, was man jetzt vorhat, verdrei- oder vervierfacht sein arbeiten, deren es nicht bloß in den kleinen Städten, sondern weilig, und zwar, weil ich fie schon ein Dugendmal in sozial- werden. Die Entwickelung der Gewerbegefeßgebung drängt immer auch hier in Berlin Tausende giebt. Es werde durch die Aus- demokratischen Versammlungen gehört habe. mehr zur Errichtung von Arbeitsämtern, denen die Funktionen zugewiesen werden die führung dieses Beschlusses offenbar eine Ungerechtigkeit gegen müssen, den jetzt unteren diese Geschäftsleute begangen. Unter ihnen befänden sich viele Abg. Bebel: Es ist mir neu, daß Herr v. Stumm sozial- Berwaltungsbehörden zufallen. Diese unteren VerwaltungsFrauen, Wittwen, die ganz gern den kleinen Verdienst des Sonn- demokratische Bersammlungen besucht. Will er mich hier nicht behörden sind viel zu überlastet, als daß man es ihnen tags mitneh nen; alle diese sollen jetzt auch ihre Verkaufsstelle anhören, so liegt mir nichts daran. Ich habe nicht die Juden überlassen könnte, die Listen von den Gewerbetreibenden schließen, obwohl sie zur Sonntagsruhe der Gehilfen und Lehr- allgemein als Muster hingestellt, sondern nur den Theil der Juden, einzufordern, die Gewerbetreibenden müssen vielmehr durch Gesetz Linge damit nichts beitragen können. Mit Rücksicht auf diese der als orthodox der Sabbath feiert, den Herren vom Zentrum gezwungen sein, diese Listen häufiger einzureichen. Die Arbeit, Erwägung wäre die Ablehnung des§ 41 a zu empfehlen. Von vorgehalten, weil es auch im Zentrum Mitglieder giebt, welche bie ihnen daraus entsteht, wird eine sehr geringe sein. Wenn einer Freiheit des Betriebes am Sonntag tönne man doch heut der Vorschrift der Bibel über die sechs Tage als Arbeits- und Sie den Antrag Payer annehmen, dann werden die Verhältnisse zu Tage überhaupt nicht reden; lasse man also die Sache so, wie den siebenten als Ruhetag nicht nachkommen. Die Bemerkungen noch schlimmer werden als bisher. Denn dann wird der§ 100 b fie ist. Es blieben dann die selbständigen Gewerbetreibenden des Abg. Biehl mußte ich jedoch als allgemein auffaffen. Den vollständig durchlöchert und zu Ungunsten der Arbeiter durchganz außer Betracht. Der§ 41 a würde auch den Anfang einer Katholiken bin ich in keiner Weise zu nahe getreten. brochen werden können. Payer stellt die Sache so dar, als ob polizeilichen Reglementirung des Gewerbebetriebes überhaupt Bei der Abstimmung werden alle Abänderungsanträge der durch Annahme der Kommissionsanträge die Fabrikanten in eine bilden, wie fie bisher von feiner Seite gewünscht wird, und wie Freisinnigen und Sozialdemokraten gegen die Stimmen der geradezu jammervolle Lage gebracht würden.( Buruf rechts: Ja fie in ihren Bielen höchstens von der Sozialdemokratie gebilligt Sozialdemokraten und einiger Freininniger abgelehnt. Anwohl!) Ja, wenn Ihnen das so jammervoll erscheint, so vergenommen wird der Antrag Hartmann, betreffend die orts- zichten Sie doch auf Ihre Stellung als Fabrikbefizer, unterwerfen Abg. Hartmann( bk.): Mit dem, was ich gestern über eine statutarische Bestimmung der Stunden, während deren die Be Sie sich der allgemeinen Expropriation( große Heiterkeit), legen Bersammlung von jungen Kaufleuten hier in Berlin aus dem ichäftigung stattfinden darf, und mit dieser Aenderung§ 105b Jahre 1885 gesagt habe, ist selbstverständlich der Verein junger Abs. 2 der Kommissionsbeschlüsse. Kaufleute", der hier besteht, nicht in Zusammenhang zu bringen gewesen. Den Antrag Biehl, der eine offenkundige Lücke aus füllt, unterstütze ich. Die Ausführungen des Vorredners gegen § 41 a find theoretisch durchaus richtig und unanfechtbar; aber fie laffen sich nicht in die Praxis übersetzen; es ist unmöglich, den Unterschied zu machen, welchen Herr Krause für nöthig hält. Wir würden damit den Kaufmannsstand ganz ungleichmäßig belasten und die Kontrolle aufs Aeußerste gefährden.
werden könnte.
tann.
Die
Nach einer Reihe persönlicher Bemerkungen vertagt das Haus gegen 5/4 Uhr die weitere Berathung auf Montag, I Uhr.
Korrespondenzen und Parteinachrichten.
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Sie Ihre Fabrit auf dem Altar des Vaterlandes nieder, die Nachwelt wird Ihnen dankbar sein.( Heiterkeit.) Die Bestim Art. A der Kommissionsbeschlüsse, welcher einen neuen§ 41a mung der Kommission, wonach die Arbeitgeber den Arbeitern, ( Verbot des Geschäftsbetriebs während der Ruhezeit) vorschlägt, die bei der Fabriksreinigung beschäftigt sind, entweder jeden wird unverändert, Art. B, welcher einen neuen§ 55a und in dem zweiten Sonntag 12 Stunden, oder jeden dritten Sonntag selben das Verbot der Ausübung des Haufirergewerbes innerhalb 36 Stunden Ruhe lassen sollen, wird natürlich die lae haben, derselben Zeit vorschlägt, mit dem Antrage Biehl angenommen. daß die erste Eventualität überall eintritt, denn dann haben Die Annahme des ganzen§ 105b, wie er durch die einzelnen Be sie nur nöthig, jährlich 312 Stunden frei zu lassen, während schlüsse sich gestaltet hat, erfolgt mit sehr großer Mehrheit; da- sie den Arbeitern im anderen Falle jährlich 612 Stunden Ruhe gegen stimmt nur ein kleiner Theil der Deutschfreisinnigen. gönnen müssen. Die Ausnahmebestimmungen bezüglich der Geh. Rath Lohmann bittet das Haus, dem Antrage HartDie Diskussion wendet sich nunmehr zu§ 105c der Kommis- Sonntagsruhe, um die es sich hier handelt, haben auch für die mann und Genossen zustimmen zu wollen, nach welchem die Fest- flonsfoffung, welcher die Ausnahmen von den Bestimmungen folgenden Bestimmungen die weitreichendste Bedeutung. fehung der Stunden, in welchen die Beschäftigung gestattet sein des§ 105b feststellt. Danach sollen diese Bestimmungen feine Bustände des Bäckergewerbes zeigen eine so maßlose Ausbeu tung, soll, dem Ortsstatut nur dann vorzubehalten ist, wenn dieses eine Anwendung finden: 1. auf Arbeiten, welche zur Beseitigung daß man sich wundert, wie die Polizeibehörden bisher nicht einEinschränkung der fünfstündigen Dauer der Beschäftigung vor eines Nothstandes, oder zur Abwendung einer Gefahr, oder im gegriffen haben. Eine Arbeitszeit von 16, 18 und mehr Stun unverzüglich vorgenommen werden Interesse schreibt. Die Regierung fürchtet, daß bei der Festfegung der öffentlichen den ist die Regel, und 63 p& t. der Gehilfen haben selbst des betreffenden Stunden auch bei einer Ausdehnung der Arbeits - müssen; 1a. für einen Sonntag auf Arbeiten zur Durchführung Sonntags eine 14 stüudige Arbeitszeit. Die Lehrlingezüchte rei zeit durch bas Ortsstatut den Interessenten ein Einfluß gewährt einer gefeßlich vorgeschriebenen Inventur; 2. auf die Bewachung übersteigt hier alle Grenzen. Wollen Sie wirklich Abhilfe schaffen, Arbeiten zur Reinigung und so nehmen Sie unsere Anträge an. würde, der dem Zweck des Gefeßes entgegenwirten könnte; der Betriebsanlagen, auf für diese Fälle müßte die Polizeibehörde moßgebend bleiben. Auch Instandhaltung des Betriebes, sowie auf solche, von denen die würde es nur so gelingen, die Sache für größere Bezirke gleich Wiederaufnahme des vollen werkthätigen Betriebes abhängig ist; mäßig zu gestalten. 3. auf Arbeiten, welche zur Verhütung des Verderbens von Rohstoffen, Abg. v. Stumm entgegnet dem Abg. Bebel, daß er nicht oder des Mißlingens von Arbeitserzeugnissen erforderlich sind; den Antrag Gutfleisch, sondern den Antrag Wöllmer als 4. auf die Beaufsichtigung des nach Nummer 1 bis 3 an Sonndekorativ bezeichnet habe. Er habe bei der Begründung des und Festtagen stattfindenden Betriebes. Die unter diese Bestim Antrages Gutfleisch etwa die unaufschiebbaren Arbeiten im Auge mungen fallenden Gewerbetreibenden müssen ein Verzeichniß angehabt. Man müsse ja seinen Pflichten genügen, auch wenn es legen, in welchem Bahl der Arbeiter, Art und Dauer der Benicht angenehm wäre; er( Redner) ginge auch lieber im Thier- fchäftigung angegeben sein müssen. Das Verzeichniß ist auf Ergarten spazieren, anstatt daß er hier die Reden der Herren Bebel fordern der Polizeibehörde und jederzeit dem revidirenden BeNordhausen. Genosse Schulze, Redakteur der Thür. und Singer anhören müßte.( Heiterkeit und Unruhe.) amten vorzulegen. Wenn die unter 2 und 3 aufgeführten Ar- Tribüne", welcher augenblicklich eine viermonatliche GefängnißAbg. Bebel: Ich würde es ganz und gar nicht ungern sehen, beiten länger als drei Stunden dauern, müssen dem Arbeiter entwenn der Abg. v. Stumm während meiner Reden dem Hause weder an jedem dritten Sonntag 36 Stunden, oder an jedem haft in Erfurt verbüßt, stand am 11. d. M. vor der hiesigen Straffammer wegen Beschimpfung der Kirche. Ms Vertheidiger fern bliebe. Er hat ja auch im Uebrigen so viel freie Zeit, daß zweiten die Zeit von 6 Uhr Morgens bis 5 Uhr Abends frei- fungirte Dr. Völkel aus Magdeburg . Der Staatsanwalt bean er feinen Pflichten als Abgeordneter auch dann noch nachfommen gelassen werden. Wenn alle Personen, um die es sich hier handelt, Die sozialdemokratischen Abgg. Auer und Genossen wollen tragte 6 Wochen Gefängniß. Der Gerichtshof erkannte auf nur den fünften Theil der freien Zeit des Abg. von statt der für jeden zweiten Sonntag im letzten Sage getroffenen Freisprechung. Dr. Volkel ist Tags darauf in Mühlhausen Stumm hätten, würde ich gewiß hier feine Vorträge über Bestimmungen von 12 Stunden Rubezeit 24 setzen; Abgeordneter wegen desselben Bergehens(§ 166 Str.-G.) an 6 Monaten Arbeiterschutz zu halten brauchen, von den ich weiß, daß v. Münch beantragt, statt 36 Stunden zu setzen 32. Die Volts- Gejängniß verurtheilt, und es harren seiner noch 7 weitere fie dem Freiherrn v. Stumm unangenehm find. Beider giebt es partei( Hähnle und Genossen) will den zweiten Theil des§ 105c, Prozesse wegen desselben Bergehens. Gleichzeitig sei bemerkt, Es wurde ihm nur ges aber noch immer Griſtenzen, die wir vor einer Ausbeutung seitens die Verpflichtung der Gewerbetreibenden betreffend, gänzlich be: daß das Gesuch des Gen. K. Schulze um Selbstbeschäftigung im Gefängniß Erfurt abgelehnt worden ist. der Herren von jener Seite schützen müssen. Das Wort„ dekorativ" feitigen. habe ich mit Bezug auf seinen Antrag verstanden und eine ganze Die Abgg. Aichbichler, Biehl und Orterer stattet, während der freien Zeit Zeitungen zu lesen und Briese zu schreiben. Bei Gelegenheit des Falles Boshart wurde Lärm Reihe meiner politischen Freunde mit mir. Wenn er am Sonntag wollen die im letzten Eazze statuirte hepause nicht nur geeine Geschäftszeit zu unproduktiver Arbeit will, so ist diese dann währen, wenn die Arbeiten über drei Stunden dauern, sondern genug in der Preise geschlagen, bei Sozialisten ist es eine alldoch völlig überflüssig. An unproduttiver Arbeit liegt überhaupt auch dann, wenn sie die Arbeiter am Besuch des Gottesoienstes gemein angewandte Praxis, die Preßsünder ebenso zu behandeln wie gemeine Verbrecher. nichts. Die Reden von der wirthschaftlichen Freiheit, in die wir hindern. durch den§ 41 a einen Eingriff machen sollen. haben wir von Abg. Bebel verlangt in einem besonderen Antrage, daß Hamm i. Weftf. Vor Zuzug der Schlosser, namentlich den Freunden des Abg. Krause schon früher gehört; ebenso von das erwähnte Berzeichnis am Schlusse eines jeden Monats dem Geldschrankbauer nach hier wird strengstens gewarnt, da bei der dem Schablonenhaften, was eine Gesetzgebung in diesem Punkte Aufsichtsbeamten der Ortspolizeibehörde in Abschrift mitgetheilt Firma Gebrüder Schäfer u. Müller wegen fortgefehter Maßnur schaffen kann. Glücklicherweise ist es nun dahin gekommen, werden soll. daß nur eine verschwindende Minorität feinen Stand- Ferner liegt ein Antrag der Abg. Gutfleisch, Hart- regelungen und Lohndrückerei die Geldschrankbauer die Arbeit punkt theilt. Man meint jetzt, daß, wo Mißstände sich herausmann, Letocha, Möller und v. Stumm vor, das Wort einstellen mußten. Näherer Bericht folgt. Alle arbeiterfreundlichen Blätter werden um Abdruck gebeten. stellen, der Staat eingreifen muß, und es handelt sich darum, werkthätige" in werktägige" umzuwandeln. wie weit man die wirthschaftliche Freiheit einschränken soll. Dieselben Abgeordneten ohne den Abg. Gutfleisch bean= Im Uebrigen war es gerade die Volkspartei, die seit Jahrzehnten tragen endlich die Hinzufügung des folgenden weiteren Absatzes: für eine Arbeiterschutz Gesetzgebung eintrat, als die Freisinnigen Ausnahmen von den Bestimmungen, welche für die unter noch gar nicht daran dachten. Außerdem ist schließlich jedes 3iffer 2 und 3 erwähnten Arbeiten vorgeschlagen sind, darf die Gefeß eine Schablone, und es ist um so schlechter, je weniger untere Verwaltungsbehörde gestatten, wenn die Arbeiter am BeSchablone es ist. Ohne den§ 41 a würde eine große Ungleichheit suche des jonntäglichen Gottesdienstes nicht gehindert werden in die verschiedenartigen Handelsgewerbe kommen. Ich betrachte und ihnen an Stelle des Sonntags eine 24 stündige Ruhezeit an diese Bestimmung als einen erfreulichen Anfang zur Verwirt einem Wochentage gewährt wird. ein in erster Linie die Bekämpfung der Sozialdemokratie bezweckt. lichung unserer Bestrebungen. Wir kommen auch nicht zu einer Abg. Vayer( Volksp.) tritt für den Antrag der Voltspartei Handlungsgehilfen , die in ihren wenigen Mußestunden nichts Wich vernünftigen Sozialgesesgebung, so lange wir kein besonderes ein. Die Vorschrift der Anlegung eines Verzeichnisses würde eine tigeres zu thun haben, als den Emanzipationskampf der Klasse, Reichsorgan und keine zentralisirte Spize für die ganze Sozial- ungeheure Belästigung der Fabrikanten mit sich bringen. Man der sie zum allergrößten Theil selbst angehören, entgegenzuwirken gesetzgebung haben. Nach meinen Erfahrungen und der Abg. babe so lange vom Gebus der Arbeiter gesprochen; hier wäre es das ist in der That tragikomisch. Selbst wenn die Herren v. Bollmar bestätigt mir e3- wird soon heute in den katho- am Orte, auch einmal ben Schutz des Gabrifonten ins Auge zu nicht aufgeklärt genug oder zu hochnäfig sind, um sich an bi lischen Gegenden Bayerns Sonntags Nachmittags 1 Uhr jedes faffen. Wohin man damit komme, lehre der Antrag der Sozial Seite der anderen Arbeiter zu stellen, so müßten sie sich bei einen Geschäft geschlossen, spätestens um 2 Uhr. Daß anderswo die Ge- demokraten, welche auch noch dem betreffenden Beamten die Be- bischen Nachdenken doch sagen, daß die Berbefferung ihrer ge Derbegehiljen im Gegensatz zu den Handlungsgehilfen Kavaliere lästigung mit allen diesen Tausenden von Verzeichnissen der ihnen mehr am Herzen zu liegen hat, als der Kampf gegen die genannt werden können, spricht nur für das Gerechtfertigte der großen, fleinen und kleinsten Geschäftsleute zumuthen. Es werde Bestrebungen der Arbeiterpartei. Trogdem die freisinnigen Hand Forderungen der jungen Raufleute. Der Abg. Biehl hatte zu seinen leider schon in unserer Industrie viel zu viel geschrieben, wir lungsgehilfen nun erster Linie gegen die Sozialdemo Ausfall gegen die Juden teine Veranlassung. Der Jude kann ſtecken in der Schreiberei bis an den 13, wir sollten deshalb tratie tämpfen wollen, will Herr Eugen Nichter von his schon deshalb am Sabbath fein Geld in Empfang nehmen, weil die Schreiberei nicht noch unnük vermehren.( Lebhafter Beifall Gründung eines freisinnigen Handlungsgehilfen- Vereins i er da sein Geschäft gefchloffen hat. Unzweifelhaft giebt es nnter links.) wissen, und er hat von seinem Standpunkte aus ganz recht.
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Schutz
den Juden marktschreierische, unsolide Leute, aber ebenso auch Abg. v. Münch empfiehlt seinen Antrag und bekämpft die
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Lokales.
Der freifinnige Handlungsgehilfen- Verein soll nach der Verl. 3tg." nun doch gegründet werden. Weiter erfahren wir aus dem Artikel des genannten Blattes,
in
daß der Ver
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