Nr. 171. 21. 21. Jahrgang.
1. Beilage des„, Vorwärts" Berliner Volksblatt. Sonnabend, 25. Juli 1904,
wenn sie damit gerechnet haben, haben sie sich sich auch nicht zu kennen, es genügt, wenn die Centrale von ihnen strafbar gemacht. allein weiß.
Königsberger Von den einzelnen Fällen will ich nur den Königsberger Fall Gehe ich num zur Schuld der einzelnen Angeklagten über, so Geheimbunds- und Hochverrats- Prozeß. herausgreifen, die Angelegenheit der Angeklagten Now agrosti muß ich bei Seugel beginnen. Er hat schon lange geſchmuggelt, und Braun. Der Verteidiger Haase hat behauptet, die An- er ist dazut eine äußerst geeignete Persönlichkeit.( Seiterkeit.) Er Königsberg, 22. Juli. geflagten hätten immer die Wahrheit gefagt. Hätte er gefagt: immer hätte wahrscheinlich auch geschmuggelt, wenn es etwas andres als Zehnter Verhandlungstag. dasselbe so wäre ich einverstanden gewesen. Braun hat es immer Schriften gewesen wäre. Und doch trägt dieser Schriftenschmuggel Um 9 Uhr wird die Verhandlung eröffnet, und es ergreift das so dargestellt, als hätte er aus reiner Gefälligkeit eine Bestellung einen besonderen Charakter. Gewiß find nicht politische Gesichtspunkte Wort zu seinem Plaidoyer Kleins von Nowagrobki ausgerichtet. Hervorheben will ich, daß diese allein für Kugel ausschlaggebend gewesen, sein politisches Bewußtsein Erster Staatsanwalt Geheimer Justizrat Dr. Schütze: Schriften die blutrünstigsten von allen gefundenen sind. Nun ist es ist nicht so start ausgesprochen.( Heiterfeit.) Aber er hatte gemerkt, Groß ist das Interesse, gewaltig das Aufsehen, welches dieser wohl ausgeschlossen, daß diese Anregung zur Versendung von Klein daß man mit Schriftenschmuggel mehr verdienen könne, als beim an der östlichen Grenze Deutschlands verhandelte Brozeß nicht nur ausgegangen ist. Dieser hat es in fünf gerichtlichen Vernehmungen Warenschmuggel. Schon aus den Aussagen Studits allein könnte hier, sondern in ganz Europa , weit über die Grenzen unsres Vater- in Abrede gestellt; das hat er ungezwungen und ungedrängt von man den Beweis führen, daß Kugel ganz hervorragend geschmuggelt landes hinaus erregt, und ich glaube, dieses Aufsehen ist berechtigt. vornherein gesagt und auch bei der Gegenüberstellung mit Nowagrogzti hat. Man kann doch schließlich dem Mann, der auch Polizist ist, Hat doch dieser Prozeß das Treiben der russischen Revolutionäre aufrecht erhalten. Erst bei der Konfrontation mit Braun hat feinen Vorwurf daraus machen, daß er Nachrichten, die er erhielt, aufgedeckt, die nicht nur ihr Vaterland mit einer Flut von Schriften Klein seine Aussage geändert. Und nun sehen Sie sich diese der Polizei übermittelt hat. Auch Feinstein ist doch dem Kugel nicht überschüttet, sondern auch das Ziel, welches sie erstreben, deutlich beiden Angeklagten an! Braun ist Parteiführer und ein geradezu feindlich gesinnt, etwa wegen der nicht gezahlten Miete. Aber zum Ausdruck gebracht haben. Wenn sie es als„ Abschüttelung des hochintelligenter Mann. Ihm gegenüber hat Klein völlig versagt. Kugel hat sich gerade bei dieser Mietszahlung, für die er das Geld Joches des Absolutismus“ bezeichnen, so haben sie die Schriften Es unterliegt demnach durchaus keinem Zweifel, daß Kleins erste von der Partei erhielt, besonders unzuverlässig gezeigt. Man wird nicht gerade mit großer Vorsicht gewählt, ebensowenig wie die Aussage titig ist. Danach hat Braun offenbar schon vor also Feinsteins belastenden Aussagen Glauben schenken müssen. Mittel, welche sie zu ihrem Ziel führen sollten. Da sollen die feiner Memeler ie mit Nowagrobti fonferiert, hat um die Ver- Kugels Erzählungen find in dreifaches Dunkel gehüllt: in das Arbeiter, die Bauern aufstehen, da wird auf die Polizei breitung gewußt und Klein dazu aufgefordert. Der Brief Kleins, in Dunkel der Nacht, in das Dunkel einer längst vergangenen Zeit und geschimpft, da wird das Militärleben in den schwärzesten dem er von Nowagrogli Schriften fordert, ist nirgends gefunden in das Dunkel eines franken, schwachen Gedächtnisses. Dieses Dunkel Farben geschildert, die Mannschaften aufgefordert, nicht zu schießen, worden, und niemand hat ihn gesehen. Daß Nowagrogli und seine foll dann entschuldigen, wenn seine Erzählungen nicht mit der Wahr wenn es ihnen befohlen wird. Sie werden ermahnt, den Fahneneid sonst durchaus glaubwürdige Frau davon sprechen, beweist wenig, heit übereinstimmen. Nachher hat er wieder ein ausgezeichnetes zu brechen, und selbst die Offiziere sollten Revolutionäre werden. denn diesen beiden Personen kommt natürlich alles darauf an, den Gedächtnis, so daß der Zeuge Bertams nicht mittam und erklärte, Dann finden sich in den Schriften die schmählichsten und schändlichsten Parteiführer Braun aus der Affaire zu ziehen. 1797 von allen diefen Märchen nichts zu wissen. Man wird also allen Beschimpfungen des Kaisers von Rußland , nicht nur in den blut- Wie diese Schriften zur Polizei gekommen sind, haben wir ja diesen Geschichten, die Kugel erzählt, keinen Glauben beimessen dürfen. rünftigen Schriften, sondern selbst in den gemäßigteren, nun alle erfahren. Wir wissen, daß sie Auch den Verkehr mit Stubbik wird man trotz seines Leugnens als two Ausdrüde wie Wucherer, Blutsauger, Komödiant, Einerwiesen ansehen müssen, denn Stubbit läßt in allen Briefen den brecher 2c. vorkommen. Und selbst in den Schriften, die auf dahin gegeben hat, daß die Polizei fie mangels eines Dolmetschers Kugel grüßen und zeigt sich ganz mit dessen Familienverhältnissen rein focialdemokratischer Grundlage stehen, wird der dem russischen Generalkonsul überreicht hat, daß es diesem nicht Kaiser verbrecherischer Idiot, gekrönter Papagei, verkommener Lump möglich war, den ganzen Berg von Schriften durchzusehen und daß daß sie Schriften in Memel in einem Uhrladen gegenüber dem Dieselben Zeugen, die Kugel belastet haben, haben auch bekundet, genannt. In der„ Jskra", wird er ausdrücklich verflucht. Von den seine Angaben über Nadeschdins Wiedergeburt des Revolutionismus Gronauschen Hause erhalten haben. Dies ist der Laden Treptaus. Attentaten haben wir gehört, daß nur das von Karpowitsch in Rußland " für die weiteren Maßnahmen der Polizei und Staats- Bei ihm finden sich schon ein Notizkalender für 1900, die Züricher akademisch war, die andern hingegen durchweg politisch. Dem anwaltschaft maßgebend gewesen sind. entsprechend finden sich in den Schriften direkte Aufforderungen zum Behauptung aufgestellt worden, daß diese Inhaltsangaben nicht zu Auskunft des Hauptsteueramts Sendungen erhalten. Die Briefe von Nun ist hier öffentlich die und Londoner Adressen. Schon im Jahre 1900 hat er nach der Zarenmord, und wenn es nötig sein sollte, zu einer ganzen Reibe treffend gewesen sind. Die eine Stelle auf Seite 37 der Broschüre, Stub bit beweisen seine intime Bertrautheit mit ihm, schon durch von Barenmorden. Kann man sich etwas Schandbareres denken als bie angeblich völlig erfunden sein soll, steht dem Inhalt nach auf das selbst bei Parteigenoffen feineswegs durchweg übliche Du" und diese Schriften, und muß es nicht Aufsehen erregen, wenn deutsche Seite 38. Alle andren Fehler, soweit solche nachzuweisen find, sind die Anrede„ Lieber Hermann". Wenn Stubbit dem Kugel bei der Reichsangehörige und preußische Staatsbürger den Vertrieb solcher mit der Eile der Uebersetzung zu entschuldigen und unerheblich. Die Angeklagten, alle Angeklagten. Sie sämtlich gehören zur social- Broschüren von Anfang bis zu Ende durchfah, vermiffen lassen, als nichts dabei gedacht haben das harmlose Gemüt. Die Briefe Schriften in Rußland bewerkstelligt haben! Zn diesen gehören die Verteidigung hat also hier die Sorgfalt, mit der sie sonst alle Rückkehr aus Rußland schreibt, es brodle, wie in einem Revolutionsfeifel, und nächstens müsse der Krach lommen, so will er sich gar fessel, und nächstens müsse der Krach kommen, so will er sich gar demokratischen Partei, nur Rögst hat sich nicht darüber ge- fie den Vorwurf der Fälschung erhob. äußert; Kugel will jezt mit dieser Partei gebrochen haben. Nun wie weit seine Verbindungen reichen. bon Weßmann und die mit der Unterschrift Ehrenpforts beweisen,
das Steueramt
dem befreundeten russischen Reiche
diese geheime Verbindung
kann man ja den Angeklagten die Schriften nicht anrechnen, fahrens ausgebrochen ist, ist gänzlich unbegründet, und es Der Sturm der Entrüstung, der über die Einleitung des Verdie nicht bei ihnen gefunden worden sind und bezüglich deren leider ist ja begreiflich, daß die preußische Regierung nicht mehr hat festgestellt werden können, bei wem sie gefunden worden sind. Auch für die Schriften kann ihnen die Verantwortung nicht auferlegt werden, von denen nur festgestellt ist, daß sie in der Kenntnis geben und anfragen mußte, ob die Regierung von ihrem Memeler Stifte gefunden worden sind. Auch die bei Millart ge- Rechte des Strafantrages Gebrauch machen wollte oder nicht. Sie fundenen Schriften find nur für die Beurteilung des Schriften- wissen, meine Herren Richter, daß dann nach dem Königsberger fchmuggels bemerkenswert, aber dafür sind sie auch interessant Falle einer der Beteiligten nach dem andern entdeckt und und wichtig. Zieht man all das ab, so bleiben doch noch eine Menge Schriften, die den Angeklagten zur Last fallen. Redner giebt eine Uebersicht über die inkriminierten Schriften darunter die von Deutsch : Aus Sibirien und zurück", die bei Mertins gefunden worden ist und Kautskys:" Sociale Revolution", die bei klein beschlagnahmt worden ist. Ueber den Geist der Schriften habe ich schon vorher Einiges gefagt. Ihr Biel war, die Verfassung Rußlands zu ändern; fie mußten aus dem Ausland eingeschmuggelt werden. Ueber die Art und den Umfang diefes Schmuggels hat uns Kriminalkommissar auch die Einwirkung auf das benachbarte Deutschland Wynen berichtet. Der Hauptherstellungsort war Genf , von wo als unvermeidlich erwartet und vorausgesetzt werden. Damit kann Biechanoff, Axelrod und Burgeff ihre Schriften vertrieben. ich meine allgemeinen Ausführungen schließen und bitte zur DarDa von dort aus ein diretter Schmuggel nicht möglich war, mußten legung der Schuld der einzelnen Angeklagten meinem die Schriften eine Zufluchtsstelle in Deutschland suchen. Das Haupt- Herrn Kollegen das Wort zu geben. bureau hier war
die Expedition des Vorwärts",
in der Person des Angeklagten Bägel , Filialniederlagen waren bei Mertins, Treptau, Kugel usw. Von diesen aus wurden die Schriften direkt über die Grenze geschmuggelt.
die Bedeutung des§ 102
bertraut.
Von Now agrobti wissen wir nur, was Duessel und Nowas grogli selbst uns mitgeteilt haben. Nowagrobki bekommt eines Tages eine Menge verschiedener Batete aus allen möglichen Städten ber Schweiz und nun entsinnt er sich eines über ein Jahr zurückliegendent Gesprächs mit Duessel und nimmt sofort an, daß dies die damals angekündigten Schriften find. Er will uns ertlären, er habe alles für harmlos gehalten. Aber er hat auch gesagt, Schriften der heilsarmee seien es nicht; er hat also doch gewiß den Unterdes§ 128 näher darzulegen. Ich hebe nur hervor, daß Geheim- nicht nennen, wie er selbst sagte, um sie nicht strafbar zu machen. aufgedeckt wurde. Auch hier verzichte ich darauf, die Voraussetzungen schied zwischen diesen Schriften und Erbauungsbüchern gewußt. ( Heiterkeit.) Nowagrogli wollte die Empfänger seiner Sendungen bündelei nach bekannten Präjudizen teine weitere Voraussetzung hat,( Widerspruch der Berteidiger.) als gemeinsamen Zwed" und" Geheimhaltung" Ferner muß der Nowagrogli die Sachen so schnell fortschaffen, wenn sie fie file un Und warum sollte denn Frau Bund öffentliche Juteressen behandelt haben, die nicht nur solche Deutschlands , sondern auch Rußlands sein können. Sollten Sie aber bedentlich hielt? Bum mindesten der Beihilfe zur Verbreitung dieser Schrift ist der Angeklagte Nowagroszki schuldig. das Erfordernis verlangen, daß deutsche öffentliche Angelegenheiten Schrift ist der Angeklagte Nowagrogki schuldig. behandelt worden find, so muß bei der Internationalität der staats- erste Aussage richtig ist. Mit dem Herrn Ersten Staatsanwalt nehme ich an, daß Kleins Er wäre mir sonst ein psychologisches feindlichen Gesinnung Rätsel.( Große Heiterfeit.) Brauns Vertrautheit mit der Sache zeigt auch der Briefwechsel mit Treptau. Der Brief hängt mit dem Borchardischen zusammen. Er ist gewissermaßen der weitere Nachlang zu dem Heroitum.( Seiterkeit.) Da wird dem Treptau der Borwurf gemacht, daß er Geld aus dem Verkauf ruffischer Schriften für sich behalten habe. Slein hat ebenfalls ohne jeden Zweifel den Vorsatz gehabt, zu Gunsten der Verbindung Schriften zu ber breiten. Er selbst hat auch bekannt, daß er einen Teil der ihm bon Nowagrogli übersandten Schriften verbreitet habe. An ihn richtet auch Stubbit die Aufforderung, einen ständigen Seewveg herzustellen.
red hot an Staatsanwaltschaftsrat Dr. Cafpar:
Das Verfahren hat seinen Ausgang genommen davon, daß bei Nowagrobti Schriften in russischer Sprache gefunden worden Wir wissen, daß dieser Schmuggel schon lange sind. Diese Schriften find von der Polizei geprüft und der Staats- Dem Angeklagten Ehrenpfort glauben wir ohne weiteres, bestanden hat. Schon 1892 fand in Tilfit deswegen ein Ver- anwaltschaft eingereicht worden mit dem Bemerken, daß die Schriften daß die Briefe nicht von seiner Hand find. Er sagt, es hätten fahren statt, aber befonders schwunghaft war der Schmuggel in den strafbaren Inhalt hätten und zwar nach den§§ 102 und 103 des auch Deutsche bei ihm gewohnt. Das wäre in Charlottenburg viel legten Jahren, und alle Angeklagten waren darin verwickelt. Strafgesetzbuches. Bevor ein Strafantrag der russischen Regierung weniger auffallend, als die vielen Russen. Seine Hinneigung Al die geschmuggelten Schriften nun, selbst die, die auf dem Boden vorlag, stand der Einleitung eines objektiven Strafverfahrens nichts zu diesen zeigt doch schon die Lektüre der" Dswoboshdenje". Er ist des socialdemokratischen Programms stehen, wollen die Herrschaft mehr entgegen. Es lag aber auch nahe, ein jubjektives Straf- ein politisch intelligenter Mann, der auch anarchistische Organe liest, des Zaren beseitigen, den Absolutismus zu Fall bringen und für verfahren einzuleiten. Es war auffällig, daß bei dieser That be- und da sollte er nicht mit den vielen Russen, die bei ihm wohnten, Rußland felbst eine Verfassung einführen. Zu diesem Programm teiligt waren Now agrosti in Königsberg, Quessel in Stettin gesprochen haben, sollte er nicht gewußt haben, daß die haben sich die Angeklagten befannt, und es ist flar, und Personen in Zürich . Es mußte also die Annahme nahe liegen, Russen feine Adresse benugten? In einem Falle, wie daß seine Verwirklichung auf dem Wege, wie in einer daß eine Verbindung bestehe zwischen diesen räumlich so beim Zeugen Hinz, mag ja die Benutzung seiner Adresse ohne Vortonftitutionellen Monarchie, in Nußland nicht möglich ist. Der weit getrennten Personen. Es wurde dann der Staatsanwalt- wissen des Genannten stattgefunden haben. Aber Ehrenpfort hat Sachverständige Professor v. Neußner, hat ausgesagt, daß es in schaft mitgeteilt, daß auch bei selein und Treptau in Memel offenbar zu dem Schriftenschmuggel seine Dienste bewußt geRußland keine Petitions - und keine Versammlungsfreiheit giebt. folche Schriften angekommen feien. Bei Treptau wurde eine lieben. Auch seine Gemeinschaft mit Klein, Kugel und Treptau ausgedehnte Korrespondenz gefunden, bei klein ferner ein scheint mir durch den Erkennungsbuchstaben" S" bewiesen. konnte dieses Ziel erreicht werden. Das ist es, was den An- Schreiben, in dem Angel erwähnt war. Als man die Kor- Der Angeklagte Mertins war uns nicht mehr unbekannt, als geklagten zum Bortvurf gemacht wird und worin sie sich gegen den respondenz durchfah, fand man, daß besonders viele Briefe von dem wir ihn bei Kögst als Absender der Käfte entdeckten. Wir hatten 102 des Strafgefegbuches vergangen haben. Studenten Stubbit in Zürich vorhanden waren. Ferner wurden durch einen Brief bei Treptau erfahren, daß Mertins an Minka in Ich will Ihnen die Adresse von E. Minta in London und mehrere Briefe aus London um Schriften telegraphierte. Die Angeklagten Pätzel und stin Charlottenburg , unterzeichnet mit dem Namen des Angeklagten Mertins haben ihre Beteiligung an der Schriftenverbreitung zugestanden. nicht weiter darlegen, meine Herren Richter, ich will nur noch auf Ehrenpfort, gefunden. Die Beziehungen Treptaus gingen also Mertins hat ganz konsequent jede Verbreitung der liberalen die Erklärung aufmerksam machen, die in dem bekannten Urteil das nach London , Charlottenburg und nach verschiedenen Dswoboshdenje" abgelehnt. Ich kann nun nicht nachweisen, daß Reichsgericht dem Begriff der Vorbereitung" gegeben hat. Ueber großen Centren der Schweiz . Es war offenbar, daß es sich um diese Gruppe mit Stubbit und den Königsbergern in Verdie Rechtzeitigkeit und die Rechtmäßigkeit der Form des Straf - einen organisierten Zusammenhang zum Vertrieb russischer Schriften bindung stand, aber sicherlich doch mit der Centrale. Die Verbindung, die ich hier nachzuweisen versucht habe, ist, antrages haben wir auf den Wunsch der Verteidigung schon am handelte. zweiten Tage der Verhandlung diskutiert. Der Gerichtshof hat sich Der Gerichtshof hat sich Die geringe Quantität der Schriften, die die Angeklagten aus wie§ 128 verlangt, dauernd gewesen. Die Absicht, die Verbindung damals schon meiner Auffassung angeschlossen. Ich bemerke nur, dem Auslande erhielten, nötigte aber zu der Annahme, daß im geheim zu halten, bestand min bestens bei den Leitern, daß auch der Angeklagte Bägel von dem Strafantrage umfaßt wird. Inlande größere Depots solcher Schriften bestanden. In einem und das genügt. Stubbik wechselt beständig seine Adresse und rät Jetzt wirft die Verteidigung ein, Briefe von Ehrenpfort war auch gefagt: Wenn die Leipziger den deutschen Genossen, ihre Namen bei der Weiterversendung von Schriften rechtzeitig ankommen, so laffen Sie die Berliner und Bateten abzureißen. Ebenso beweist die Absicht der Geheimhaltung daß die Gegenseitigkeit noch nicht verbürgt ist. Charlottenburger Schriften zurück." Es bestand damals die Ver- die etappenweise Verschickung von Zürich nach Berlin , nach SeönigsSchon im ersten Strafantrag hat der russische Bot- mutung, daß große Redaktionen und Buchhandlungen große berg oder Tilfit und nach der Grenze. Nun sagen die Angeklagten, schafter namens feiner Regierung die Gegenseitigkeit verbürgt. Sendungen solcher Schriften bekamen. Man wollte nun ermitteln, daß fie die Verbreitung vor der russischen Polizei geheim halten Auch im russischen Strafgesetzbuch wird der Hochverrat bestraft, und durch welche Personen die Schriften über die Grenze gewollten. Wenn wir das ihnen hätten glauben sollen, fo fann die Verbürgung der Gegenseitigkeit durch die Erklärung der schmuggelt wurden. Der bon dem Landrat in Memel so hätte die Verteidigung so manche Frage nicht stellen dürfen. ruffischen Regierung erfolgen. Und wenn sie dies erklärt, so ist das damit beauftragte Gendarm kam auch zu Kögst und fand ihn nicht, daß die russische Polizei in Deutschland ihren Spuren nachfür das deutsche Gericht maßgebend. Dieser Ansicht sind auch die gerade damit beschäftigt, eine als Schuhwaren" bezeichnete Kiste geben würde, haben die Angeklagten befürchtet, sondern daß die hervorragendsten Praktiker und Theoretiker wie Liszt und b. DIs von dem Schuhmacher Mertins in Tilfit aufzumachen, in welcher preußische Polizei es der russischen mitteilen würde. Alle Polizeihausen. Sollte das Gericht sich aber wirklich auf den Standpunkt lettische Schriften enthalten waren. Bei Mertins fand man dann beamten haben diefe fälschlich vermutete Verbindung der russischen stellen, daß es uns etwas angeht, ob§ 260 des russischen Straf- noch weitere Batete mit lettischen Schriften von dem Expedienten der mit der preußischen Polizei bestritten, aber die Fragen der Vergesetzbuches ein ausdrücklich und allgemein publiziertes Gesetz für Buchhandlung Vorwärts in Berlin , Paz e I. Nun war das Bild teidiger danach haben zur Genüge gezeigt, daß die Angeklagten Sie Gegenseitigkeit verlangt, so wäre dies im§ 102 des vollständig. Jezt sah man, daß die Schriften aus dem Auslande das Dasein oder den Zweck ihrer Verbindung oder wahrscheinlich deutschen Strafgefegbuches gegeben. Die beiden Be- erst nach der Centrale in Berlin gingen und von da nach den kleinen beides auch vor den deutschen Behörden haben geheimhalten stimmungen ergänzen sich und ersetzen jede Vereinbarung. Depots an der Grenze ſpediert wurden. wollen. Das Bestehen der Verbindung und die Beteiligung In idealer Konkurrenz mit Hochverrat find die Angeklagten der Jetzt wurde es flar, daß im Auslande Verbindungen von der Angeklagten an derfelben halte ich für nachgewiesen. Majestätsbeleidigung gegenüber dem russischen Baren schuldig. Hier ist ruffischen Politikern bestanden, die mit Hilfe von Vertrauenspersonen Es wird den Angeklagten aber auch noch vorgeworfen, daß sie aufebenfalls der Strafantrag rite gestellt und die Gegenseitigkeit ver- in Deutschland russische Schriften nach Rußland einschmuggelten. rührerische Schriften gegen Rußland verbreitet haben. Ich möchte bürgt. Ich habe das wegen der Wichtigkeit für die beschlagnahmten Es ist dies ja auch von dem Beugen Queffel, dessen Glaub- zunächst auf den Rechtsstandpunkt eingehen, denn seit der EinSchriften ausdrücklich hervorgehoben. Läge Majestätsbeleidigung würdigkeit, wenn er auch unvereidigt geblieben ist, für mich über Leitung des Hauptverfahrens hat sich die Rechtslage ber nicht vor, so tönnten die bei Millart gefundenen und sonst nicht jeden Zweifel erhaben ist, bestätigt worden. Zu dem Schmuggel fchoben. Bei Einleitung des Hauptverfahrens fchien 241 des strafbaren socialdemokratischen Schriften nicht einbezogen werden. nach Rußland benugt man teils direkte Verbindungen, teils gehen ruffischen Strafgesetzbuches maßgebend, doch hat uns Profeffor Demgegenüber ist der Einwand, daß die Angeklagten weder russisch Emissäre nach Deutschland , um Verbindungen anzufnüpfen. Das v. Reußner gefagt, daß in der Praxis bei Majeftätsbeleidigungen noch lettisch fönnten und sich schon deshalb nicht strafbar gemacht hat der Student Stubbit auch hier im Often gethan. die Verurteilungen nach§ 246 erfolgen. Es ist auch bekanntlich haben könnten, hinfällig. Bunächst kann Kugel trop feines Leugnens So waren die Vorbedingungen für die geheime Verbindung notwendig, daß die Gegenseitigkeit verbürgt ist. Jm§ 260 werden russisch, aber gegeben. Denn die Leute, die sich in der Schweiz besondere Staatsverträge oder besondere publizierte Gefeße zur Verdarauf kam gar nichts an. zum Versand von russischer Litteratur zusammengethan haben, bürgung der Gegenseitigkeit verlangt. Was sind das mun für Gefehe? Die Angeklagten mußten mit der Möglichkeit rechnen, daß der Ver- bilden eine solche Verbindung, und wer fie unterstützt, wird Mitglied Ich verstehe es nicht, wie scharfsinnige Juristen darauf fommen trieb der Schriften darauf abzielt, den Absolutismus zu be- dieser Berbindung. Es braucht keine Erklärung vorzuliegen, dauernd konnten, zur Verbürgung der Gegenseitigkeit ein russisches Gesetz zu feitigen und in Rußland eine Verfassung einzuführen. Und bei der Verbindung zu bleiben, die einzelnen Mitglieder brauchen verlangen. Es handelt sich hier um die Beurteilung deutscher