Oberstaatsanwalt Samm: Die Bekundung des Beekmann| Präsidenten, daß ihm über den Steinmeh Rock nichts Nach. ist so wenig erheblich, daß ich bezüglich der Mittheilung des theiliges bekannt geworden sei. Herrn Bürgermeisters feinen Antrag zu stellen habe. Beekmann hat nur etwas bezüglich einer Mittheilung des Ullenboom befundet, es dürfte daher genügen, nochmals den Ullenboom zu be fragen.
Klempner Ullenboom, der nunmehr in den Saal gerufen wird, bekundet auf Befragen des Präsidenten: Er habe am Peter- Paulstage Vormittags fein Pflegefind zu Buschhoff's mitgenommen. Er hätte das Kind an der Hand geführt. Ob das Kind mehrfach aus dem Hause gelaufen, wisse er nicht, die Möglichkeit gebe er aber zu.
Präs.: Sie sollen zu Beekmann und Frau gesagt haben: Ich begreife nicht, wie Mölders so bestimmt behaupten kann: der kleine Hegmann sei in das Buschhoff'sche Haus gezogen worden, es kann doch eine Verwechselung mit meinem kleinen Pflegetind stattgefunden haben?
Ullenboom: Das habe ich allerdings gesagt. Oberstaatsanwalt: Sind Sie denn der Meinung, daß Ihr Pflegekind mit dem mit dem kleinen Hegmann zu verwechseln war?
ullenboom: Wer beide Kinder kannte, konnte sie allerbings nicht verwechseln.
Oberstaatsanwalt: Ihr Kind war lleiner als der
Teine Hegmann
uitenboom: Jawohl. Oberstaatsanwalt: Der kleine Hegmann trug bereits Höschen, während Ihr Pflegekind noch ein Kleidchen trug? Úllenboom: Jawohl.
Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Jch bemerte, daß Mölders bekundet hat, er habe beide Kinder nicht gekannt. Präs.: Das ist richtig.
Bertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Ist es richtig, Herr Ullenboom, daß Sie Ihrer Erzählung an die Beekmann'schen Eheleute hinzufügten: Ich darf das nicht laut werden lassen, sonst werde ich noch mehr geschädigt und verfolgt? Zeuge: Jawohl.
Es meldet sich alsdann nochmals Metzgermeister Abraham Bruckmann. Dieser befundet: Er erinnere fich nun des 20. Auguft 1891 ganz genau. Es sei damals über den Fall Buschhoff im Schlachthause nichts gesprochen worden, sondern nur über geschäftliche Angelegenheiten.
Kaufmann Oster: Es sei unwahr, daß Beekmann des Nachts bei ihm gewesen sei. Overhagen habe ihm allerdings einmal er: zählt, daß er nach Cleve vorgeladen sei und habe ihn auch gefragt: wie er sich verhalten solle. Er habe ihm jedoch gesagt, daß er ihm bezüglich seiner Zeugenaussage teinerlei Rathschläge ertheilen könne. Beekmann sei aber niemals bei ihm gewesen.
Schuster Beekmann: Er bestreite, des Nachts bei Oster gewefen zu sein, er habe vielleicht einmal mit Herrn Oster gesprochen, er habe aber nicht nothwendig, Judengeld anzunehmen. Er habe einmal 108 M. für Arbeiten erhalten und sich einen fleinen Rausch gekauft. Seine Schwiegermutter habe infolge dessen Angst bekommen, daß er das ganze Geld ausgeben könne und könne vielleicht gesagt haben, der hat jetzt das viele Geld bekommen, wenn das nur gut geht.
Präs.: Haben Sie denn für Oster einmal gearbeitet? Beuge: Nein, ich habe wohl für mehrere andere Juden in Xanten , nicht aber für Oster gearbeitet. Frau Beekmann stellt entschieden in Abrede, am Sonnabend mit einem Juden längere Zeit über den Prozeß gesprochen zu haben. Sie habe wohl mit Michels gesprochen, über den Prozeß sei jedoch kein Wort gefallen.
Der Botenmeister des hiesigen Landgerichts Ruppelt theilt alsdann mit, daß hier erzählt worden sei: eine Frau Seegers in Xanten habe am 19. Juni 1891 in das Buschhoff'sche Haus einen feingekleideten Herrn hineingehen sehen, Frau Seegers sei der Meinung, daß dies ein Jude war.
Der Gerichtshof beschließt auf Antrag des Oberstaatsanwalts, Die Frau Seegers als Zeugin zu laden.
Fräulein Marie Küppers bekundet: Sie erinnere fich, daß Üllenboom mit Gerißen in ihrer Gastwirthschaft gewesen feien, auf das zwischen denselben stattgefundene Gespräch habe sie aber nicht geachtet.
Die Metzgermeister Hermann Bruckmann und Levy Paßmann befunden übereinstimmend, daß sie am 20. August 1891 eine Ruh, die sie soeben gekauft, geschlachtet haben, von Buschhoff haben sie jedoch nichts gesprochen. Die Schlachthausthür habe offen gestanden, den Schreinerlehrling Hölsten haben fie aber nicht gesehen.
Präs.: Hölsten, die Herren haben sämmtlich beeidet, daß fie nicht ein Wort von Buschhoff gesprochen haben?
Hölsten: Ich habe ganz genau gehört, daß die Leute fagten: Sie haben wohl schon viel herausbekommen, mehr sollen fie aber nicht herausbekommen, wir müssen dahin wirken, daß Buschhoff sich nicht verplappert".
Berth. Rechtsanwalt Stapper: Jch ersuche, den Zeugen zu fragen, wer ihm seine Aussage aufgeschrieben hat? 3euge: Das habe ich mir selbst aufgeschrieben.
1 Oberstaatsanwalt: Liegt die Synagoge in Xanten in der Nähe der Buschhoff'schen Wohnung? 3euge: Nein, die Synagoge liegt von der Buschhoff'schen Wohnung ziemlich weit entfernt.
Oberstaatsanwalt: Buschhoff, Sie haben uns gesagt, Sie hatten am Freitag vor dem Morde dem Wesendrup getündigt und den Steinmetz Kock dafür engagirt? Buschhoff: Jawohl.
Oberstaatsanwalt: Wie kam es nun, daß Sie am Tage nach dem Morde den Wesendrup trotzdem bei sich arbeiten ließen?
Buschhoff: Jch bin am Dienstag frühzeitig von Hause fortgegangen und erst Mittags nach Hause gekommen. Als ich bei meiner Nachhaufefunft hörte, daß Wefendrup im Schlacht hause arbeitete, habe ich sofort meiner Frau Vorwürfe gemacht, daß sie ihn hineingelassen habe.
Oberstaatsanwalt: Sie hätten doch zu Wesendrup fagen tönnen: Machen Sie, daß Sie aus meiner Werkstatt hinauskommen?
meister?
kennen?
Bürgermeister Schleß: Jawohl.
zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in Xanten die Präs.: Und Sie halten es für nothwendig, daß morgen Hilfe des Militärs in Anspruch genommen wird? Bürgermeister Schleß: Jawohl.
Pras.: Ich werde danach das Erforderliche veranlassen. Erster Staatsanwalt Baumgard: Ich habe mitzutheilen, daß einem der Herren Geschworenen ein Schreiben zugegangen ist, in dem behauptet wird: In der Gastwirthschaft von Struck habe ullenboom zu einem gewissen Görigen gesagt:„ Buschhoff ist der Mörder". Ich beantrage: den Görigen und den Gastwirth Struc als Zeugen zu laden.
Sache für aufgeklärt halten, widerspricht die Vertheidigung Bertheidiger Rechtsanwalt Stapper: Obwohl wir die allen diesen neuen Beweisanträgen nicht, um nicht den Ver hätten. dacht zu erregen, daß wir irgend eine Zeugenaussage zu fürchten
Ullenboom für morgen Nachmittag als Zeugen zu laden. Der Gerichtshof beschließt: Görigen und Struck und auch
Buschhoff: Wesendrup war an diesem Tage betrunken und in solchem Zustande ist er sehr jähzornig. Ich hatte zu befürchten, daß, wenn ich ihm die Thür gewiesen, er das Eisen so gelegt hätte, daß der Stein taput gegangen wäre, ich hätte ihm Es erscheint alsdann als Zeuge der praktische Arzt alsdann nicht einmal die Absichtlichkeit nachweisen können. Oberstaatsanwalt: Sie haben bisher bestritten, dem aus Anlaß einer Ballfestlichkeit auf dem Fürstenberg in anten Dr. van Housen( Emmerich): Ich bin am Peter- Paulstage Postbeamten Hader am Mittage des Peter Baulstages begegnet gewefen. Als der Mord bekannt wurde, begab ich mich in die zu sein. Haber erinnert sich aber ganz bestimmt, daß er Ihnen Küppers'sche Scheune. Es wird etwa 9 Uhr Abends gewesen am Peter- Baulstage Mittags auf dem Marktplatz begegnet sei fein, als ich in die Scheune fam. Bei meinem Eintreffen waren und auch mit Ihnen gesprochen habe? Buschhoff: Ich erinnere mich jetzt nicht, daß dies am Buchwald bereits dort. Ich bemerke, daß ich die Leiche nicht die Herren Bürgermeister Schleß, Dr. Steiner und Gerichtsaffeffor Peter- Paulstage war, ich war bisher der Meinung, daß es Sonn- weiter untersucht, mir auch die Verwundung nicht an tag gewesen sei. Oberstaatsanwalt: Am Peter- Paulstage Vormit- Spuren vorhanden waren und auch die Spreu unberührt gesehen habe. Ich fand blos, daß sehr wenig Blut tags foll ein feingekleideter Jude bei Ihnen gewesen sein? Aus diesem Umstande gewann ich die Ueberzeu Buschhoff: Das ist mir nicht erinnerlich. Oberstaatsanwalt: Wiffen Sie genau, wann Felle- alsdann, daß in den Händen des Kindes Spreu zufammengeballt gung, daß das Kind nicht am Fundort ermordet sei. Ich fab mann, genannt Matje Degen, bei Ihnen gewesen ist? war. Ich untersuchte die Spreu und fand, daß dieselbe mit der Buschhoff: Matje Degen ist am Sonntag vor dem Mord Spreu in der Scheune, auf der das Kind lag, identisch war. bei mir gewesen.
sich gehabt?
Oberstaatsanwalt: Hat der Mann eine Tasche bei Buschhoff: Das ist möglich.
Erster Staatsanwalt Baumgard: In verschiedenen Zeitungen wird bemerkt, daß der ermordete Knabe wohl erst betäubt und alsdann geschlachtet worden sei. Ich bemerke ausdrücklich, daß an dem Ermordeten außer der großen Verwundung am Halse nur noch eine kleine Verwundung am Kinn fonstatirt worden sei.
Der Präsident bemerkt, daß die Obduktionsprotokolle dies bestätigen.
Es sollen nun noch einige Zeugen vernommen werden, die aber erst sämmtlich zum Nachmittag vorgeladen sind. Der Präsident vertagt infolge dessen gegen 11/2 Uhr Vormittags die Sigung bis 4 Uhr Nachmittags.
war.
Präs.: Durch diesen Umstand änderten Sie Ihre Meinung? 3euge: Jawohl, ich gewann dadurch die Ueberzeugung, daß, wenn vielleicht auch nicht die That in der Scheune begangen worden, der Knabe doch noch, als er in die Scheune gebracht wurde, gelebt haben muß.
Präs.: Woraus entnehmen Sie das?
Beuge: Weil ich die Ueberzeugung gewann, daß die Spreu noch bei Lebzeiten in die Hände des Kindes gekommen ist.
Präf.: Sie sind aber der Meinung, daß der Mord viel leicht trotzdem nicht in der Scheune ausgeführt ist?
3euge: Nach dem, was ich nachträglich von den Sachverständigen gehört, halte ich den Fundort für den Thatort. Ein Geschworener: Halten Sie es für möglich, Herr Doktor, daß die That trotzdem nicht in der Scheune begangen, sondern der Knabe blos in der Scheune gestorben ist? Vertheidiger Rechtsanwalt Stapper: Wir können hier Nach Wiedereröffnung der Verhandlung nimmt der Präsident nicht mit Möglichkeiten rechnen. Wenn der Herr Doktor ein nochmals Beranlassung, die Berichterstatter zu ersuchen, den solches Gutachten abgeben soll, dann beantrage ich, demselben falschen Bericht in der Kölnischen Volkszeitung" betreffs der das Leichenbefunds- Protokoll, das Obduktions- Protokoll, das Guts Kontroverse des Präsidenten mit dem Rechtsanwalt Gammersbach achten des Medizinalkollegiums und die Kleidchen des Ermordeten vom Sonntag Nachmittag richtig zu stellen. Es ist das von mir vorzulegen. heute Vormittag bereits geschehen. Der Präsident bemerkt noch, daß in dem„ Klever Kreisblatt" der betreffende Passus richtig gestanden habe.
Oberstaatsanwalt Hamm : Wir haben noch einen neuen Antrag zu stellen. Die Anklage ist hauptsächlich erhoben worden auf Grund des Zeugnisses des Mölders, das von dem Knaben Heister unterstützt wird.
deserch Referendars Franong, hat das Zeugniß des Die Vernehmung des Herrn Landgerichts- Raths Brigius Mölders zweifellos in hohem Grade erschüttert.
Die Befundungen des Herrn Untersuchungsrichters, Landgerichtsraths Brigius und des Herrn Referendars Franour stehen nicht in den Akten und waren uns bisher unbekannt. dem Knaben Heister beobachtete Hineinziehen des Knaben HegDie Herren haben uns gesagt, daß das von Mölders und mann in das Buschhoff'sche Haus in der von Mölders beschriebenen Weise gar nicht habe stattfinden können. Bei der großen Wichtigs feit der Sache halte ich es für erforderlich, daß wir uns die Sache an Ort und Stelle ansehen. Ich beantrage deshalb, daß liche Staatsanwaltschaft, die Herren Geschworenen , der Gerichtshof beschließe, daß der Gerichtshof, die königeinmal das Buschhoff'sche Haus anzusehen, andererseits aber theidiger und der Angeklagte sich nach Kanten begeben, um auch, um festzustellen: ob Mölders und der Knabe Heister von ihrem Standpunkte aus das Hineinziehen des Kindes in das den Herrn Landgerichtsrath Brixius, den Herrn Referendar Buschhoff'sche Haus haben sehen können. Ich beantrage außerdem Franour, den Mölders, den Knaben Heister und auch den
Ver
Bräf: Wie kommen Sie auf den Gedanken, sich das auf- boom mit eit beim Buge 7 Uhr 48 min. nach Xanten fahren seinem Pflegekinde nach Kanten zu laden. Wir könnten
zuschreiben?
Zeuge: Der Herr Bürgermeister Schleß hat mir das gesagt. Bürgermeister Schles: Ich habe das dem Zeugen jeden falls nicht gesagt. Es ist aber möglich, daß, als ich den Zeugen vernahm, ihm gefagt habe: merken Sie sich Ihre Bekundungen, damit Sie sich derselben, wenn Sie vor Gericht kommen, noch
erinnern.
Präs.: Bei wem find Sie in der Lehre? 3euge: Bei dem Schreinermeister Börgermann in Xanten . Bräf.: Ist dieser Börgermann nicht ein Schwager von
Junkermann?
Beuge: Jawohl.
Dienstmagd Riesen: Sie habe bei dem Juden Koopmann
Verhandlungen fortzusetzen. und gegen 4 Uhr Nachmittags wieder in Cleve sein, um die
Präs.: Ich werde alle diese Dinge dem Herrn Doktor übergeben und diesen ersuchen, sich zum Zwecke der Information ins Richterzimmer zu begeben.
Während sich Dr. van Housen mit den erwähnten Protokollen ins Richterzimmer begiebt, wird mit der Zeugen vernehmung fortgefahren. Es erscheint zunächst als Zeugin Frau Rips, geb. Schlößer, aus Neuß : Buschhoff habe im vergangenen Eltern gewohnt. Eines Morgens fei fie über den of gegege Winter einmal vier Wochen mit seiner Familie im Hauſe ihrer und habe gesehen, wie Buschhoff seine Hände in die Höhe ges streckt und sich den Kopf gehalten habe. Sie habe sich gesagt, entweder ist der Mann verrückt, oder er hat kein gutes wissen; später habe sie gehört, es sei das eine Manipulation, die die Juden beim Beten anwenden.
Bräs.: Betete denn Buschhoff? Zeugin: Das weiß ich nicht. Höhe gehoben und sich den Kopf gehalten? Präs: Buschhoff, haben Sie einmal die Hände in die
Buschhoff: Das ist möglich, Herr Präsident, ich hatte im vergangenen Winter bisweilen heftige Zahnschmerzen.
Präf.: Gehört vielleicht eine solche Manipulation zu Ihren religiösen Gebräuchen? Buschhoff: Nein.
Präs. Zengin, haben Sie außerdem noch etwas gehört
oder gesehen?
Beugin: Nein.
Die folgende Zeugin ist die Schwester der Vorzeugin, Fräulein entdeckt wird, ba giebt es einen großen Ball und da bekomme im benten: Hermine Buschhoff, sagte mir einmal, wenn der Mörbeh ein neues Kleib. Ich werde alsdann in weißem Kleide auf dem Throne fizen, Mölders wird zu meinen Füßen liegen und ich
werde auf ihm herumtanzen.
Beuginnen vorgeschlagen hat? Präs.: Wissen Sie, wer Sie und Ihre Schwefter als Beugin: Nein.
Meinung nach eine weitere Aufklärung nicht nothwendig ist, widerBertheid. Rechtsanwalt Gammersbach: Obwohl unserer Präs.: Wissen Sie uns sonst noch etwas zu erzählen, bas spricht die Bertheidigung dem Antrage des Herrn Oberstaatsanwalts auf diese Mordthat Bezug hat? nicht. Bei der großen Tragweite und außerordentlichen Wichtigkeit Beugin: Nein. des Falles ist es nothwendig, daß auch kein Schatten eines Zweifels übrig bleibt, und die Sache nach allen Richtungen hin aufgeklärt wird. Die Vertheidigung stellt daher die Entscheidung dem hohen Gerichtshofe anheim und ist ebenfalls der Meinung, daß die Herren Landgerichtsrath Brixius und Referendar Franoux der Ortsbesichtigung beiwohnen. Rechtsanwalt Gammersbach
in Weeze gedient, sie habe einmal eines Tages gehört, wie ihr Bra f.: Ich kann bem Serrn Rechtsvopter Trammelte a
Dienstherr zu seinem Bruder sagte:„ Er hat es gethan". David und Leonard Koopmann, die alsdann als Zeugen erscheinen, befunden übereinstimmend, daß eine solche Aeußerung ihnen unbekannt sei.
Welch großes Aufsehen der Prozeß in der ganzen Welt erregt, geht aus dem Umstande hervor, daß ich täglich einen ganzen Stoß von Briefen aus dem In- und Auslande erhalte. Frau Löbschen, geb. Ofter: Sie habe einmal ihren Mann daß, wenn der Angeklagte morgen nach Xanten mitgenommen Bertheidiger Rechtsanwalt Stapper: Ich muß bemerken, aur Bahn in Xanten begleitet. Sie habe die Köchin Remy auch werden soll, ich es für erforderlich halte, die nöthigen Sicherheits auf dem Bahnhof gesehen, wisse aber nicht, was ihr Mann mit feinem Freunde Fröhlich gesprochen, jedenfalls habe sie ein maßregeln zu treffen, daß der Angeklagte von der Menge nicht Gespräch, wie es von
3eugin: Nein.
Präs.: Es ist bedauerlich, daß die Verhandlung durch der beitragen, derartig aufgehalten wird.
Die folgende Beugin ist Frau Seegers( anten). Juden zu Buschhoff gehen gefehen haben? Zeugin: Davon weiß ich nichts.
Präs.: Sie sollen am Peter- Paulstage einen feingekleideten
bei
Bras: Haben Sie überhaupt einmal einen fremden Juben
Buschhoff gesehen?
fie habe auch nicht gesehen, daß ihr Mann mit Fröhlich sich an- gänge sich aus Anlaß des Mordes in Xanten zugetragen haben, aber nicht sagen: ob das am Peter- Paulstage war.
und es ist nicht anzunehmen, daß die Erregung sich inzwischen
Zeugin: Ich habe einmal in der Kirchstraße einen fremden Juden getroffen, der anscheinend zu Buschhoff ging, ich fann Es sind noch drei Zeugen, aus Anlaß eines anonymen
Raufmann 25bschen: Er habe vielleicht seinem Unmuth gelegt hat. Die gegenwärtige Verhandlung hat im Gegentheil Schreibens, desselben Themas wegen vorgeladen, es wird jedoch
allseitig auf die Bernehmung dieser Zeugen verzichtet.
gestoßen habe. über die aus Anlaß des Knabenmordes in Szene gesetzte zweifellos die Erregung noch bedeutend vergrößert. Judenheze Ausdruck gegeben, jedenfalls habe er nicht gefagt: Präs.: Gesetzlich sind wir verpflichtet, den Angeklagten mit Buschhoff ist dumm, daß er die Leiche in die Scheune hat schaffen nach Xanten zu nehmen. laffen. vernommen. Verth. Rechtsanwalt Stapper: Es ist das selbstverständlich, maßregeln zu treffen, damit der Angeklagte von der Menge nicht
Hierauf werden nochmals die medizinischen Sachverständigen Geh. Regierungs- und Medizinal- Rath Dr. Kirchgäßer
Präsident: Haben Sie vielleicht das Wort Scheune" ich mache nur auf die Nothwendigkeit aufmerksam, Sicherheits- bekundet u. a.: Wir haben 400 Gramm frisches Ochsenblut
gebraucht?
Beuge: Das ist möglich, ich gebe ja zu, daß ich mich mißhandelt wird.
und alsdann gefunden
daß der
auf Spreu gegossen Geschworener Graf v. 208: Der Herr Präsident hat gestern Ein Kind, wie das ermordete, hat aber 1,27 Liter Blut im Erdboden unter der Spreu nur zum Theil mit Blut bedeckt war. mit Fröhlich ganz offen über den Fall Buschhoff unterhalten mit Recht hervorgehoben, daß er die Bevölkerung von Cleve Körper. Es ist nun selbstverständlich, daß ein Theil des Blutes und Umgegend achten und schäßen gelernt habe, ich bin daher noch in dem Leichnam bleibt, danach kann der Ermordete etwa der Meinung, daß auch ohne besondere Sicherheitsmaßregeln die 0,95, also noch nicht ein volles Liter Blut verloren haben. Diefer
habe.
Präs.: Haben Sie sich gegenseitig angestoßen? Beuge: Absichtlich jedenfalls nicht.
Präf.: Die Remy behauptet: Sie hätten sich, als Sie merkten, daß die Remy auf Ihre Unterhaltung aufmerksam wurde, in einer fremden Sprache unterhalten?
3euge: Ich bin einer fremden Sprache gar nicht mächtig. Präs: Die Jfraeliten können doch alle hebräisch sprechen? Beuge: Das ist ein Jrrthum, Herr Präsident; ich fann wohl hebräisch lesen, kann das Hebräische aber nicht einmal ins Deutsche übersehen und das wird wohl bei der großen Mehrheit ber Juden der Fall sein.
Person des Angeklagten uicht gefährdet ist.
Präf.: Meine geftrigen Bemerkungen bezogen sich auf die Bevölkerung von Cleve und Umgegend, die Kantener Bevölterung fenne ich nicht.
Scheune.
ständig an.
Umstand erklärt die verhältnißmäßig geringe Blutmenge in der Profeffor Dr. Köfter schließt sich diesem Gutachten voll einen Menschen mordet, um ihm das Blut zu entziehen, halten Oberstaatsanwalt Hamm : Herr Professor! Wenn Jemand Bürgermeister Schleß: Ich halte es für nothwendig, daß Sie alsdann die Halsabschneidung für die geeignetste Form des
Oberstaatsanwalt Hamm : Die Veranstaltung von Sicher heitsmaßregeln ist Sache des Vorsitzenden.
behufs Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in Xanten für morgen die Hilfe des Militärs in Anspruch genommen
Bürgermeister Schleß bekundet alsdann auf Befragen des wird,
Mordes?
au dem Zwecke der Blutentziehung für die ungeeignetste Form, Profeffor Dr. Köster: Die Halsdurchschneidung halte ich