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Nr. 184. 21. Jahrgang.

1. Beilage des, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Sonntag, 7. Auguft 1904.

Parteigenossen! Mittwochabend Zahlabend in allen Bezirken Berlins  !

Wohnungswesen.

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unmittelbaren Verkehr ausschließt, getrennt sein; alleinstehenden eine rechtlich völlig zweifelsfreie Unterlage geschaffen wird. Durch Männern und Frauen ist es gestattet, Einlieger oder Schlafgänger Artikel 3 Abfaz 2 soll ferner gegenüber einzelnen in rechtlicher Be gleichen Geschlechts in ihre Schlafräume aufzunehmen; ziehung hervorgetretenen Bedenken der zweckmäßige Ausbau der Jm Reichs- Anzeiger" wird der Entwurf eines Gegänger müssen, unbeschadet der Vorschrift im§ 3, den Anforderungen Mittel zur Bekämpfung der ungefunden Bodenspekulation erwiesen 2. die Schlafräume der Zimmermieter, Einlieger und Schlaf- Kommunalbesteuerung vom Grundbesize, der sich als ein wertvolles fezes zur Verbesserung der Wohnungs- Verhält- bes 87 Biffer 1, 2, die Schlafräume der Einlieger und Schlaf hat, in der wünschenswerten Weise sichergestellt werden. nisse"( für Preußen) veröffentlicht. Der Entwurf ist zuerst vor gänger außerdem auch den durch die Wohnungsordnung fest Häuser mit Kleinwohnungen für Minderbemittelte sind trotz Jahresfrist bekannt geworden, als er den Regierungspräsidenten zur zusetzenden Mindestanforderungen hinsichtlich der Einrichtung, Aus- verhältnismäßig größerer Bruttoerträge heute um deswillen weniger Begutachtung übersandt wurde. In seiner jezigen Gestalt stellt er sich dar stattung und Unterhaltung entsprechen; die dem Wohnungsgeber für beliebt, weil sie stärkerer Abnutzung unterliegen, ihre Verwaltung mit als Abänderung des preußischen Gesetzes über die Anlegung und sich und seine Familienangehörigen verbleibenden Räume müssen mancherlei Unannehmlichkeiten verknüpft ist und der Mietseingang, Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen den Anforderungen des§ 4 genügen; namentlich in wirtschaftlich ungünstigen Zeiten, weniger sicher erscheint. Ortschaften", vom 2. Juli 1875. Er enthält Bestimmungen über die gleichzeitig nur mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde und nur Bauunternehmung, solche schwerer absetzbaren Häuser zu errichten, 3. Einlieger oder Schlafgänger verschiedenen Geschlechts dürfen Um der hierdurch hervorgerufenen geringen Neigung der privaten Festlegungen von Fluchtlinien, Beschaffenheit von Baublocks, An- bann aufgenommen werden, wenn die Schlafräume der Einlieger nach Möglichkeit entgegenzuwirken und einen Anreiz zur Herstellung legung und Ausbau von Straßen, Ermäßigung der Anliegerbeiträge. oder Schlafgänger verschiedenen Geschlechts von einander baulich von Häusern mit gesunden und zweckmäßig eingerichteten Klein­Ferner über die Bebauungsdichtigkeit, Ausschluß gewisser oder in einer sonst geeigneten Weise, die den unmittelbaren Verkehr wohnungen zu geben, sieht Artikel 1 Biffer 5 eine Begünstigung industrieller Betriebe aus einzelnen Ortsteilen. Dann über ausschließt, getrennt sind; diese Bestimmung findet insoweit teine solcher Häuser hinsichtlich der Straßenkostenbeiträge vor, die in der die Rechtswirkungen des Kommunalabgabengesezes hinsichtlich Anwendung, als Ehepaare oder Eltern oder Voreltern mit ihren Ab- Regel für alle diejenigen Gemeinden in Aussicht genommen werden der Bau- und Grundabgaben, über die Benutzung der Gebäude, fömmlingen( auch Pflegekindern) aufgenommen werden, jedoch müssen soll, für welche nach näherer Prüfung der Verhältnisse die ausreichende beziehungsweise die Beschaffenheit und Belegung der Wohnräume in diesem Falle, abgesehen von Ehepaaren, die Einlieger oder Schlaf- Herstellung guter kleiner Wohnungen nicht anderweit dauernd gewähr und über die Wohnungsaufsicht. Also in der Hauptsache Polizei- gänger über vierzehn Jahre nach dem Geschlechte getrennt in be­maßregeln. Von mehr ist auch in der dem Entwurfe beigegebenen, mit reichlichem statistischen Material über Wohnungsmißstände aus­gestatteten umfangreichen Begründung nicht die Rede. Und diese Polizeimaßregeln sind in ihren Einzelheiten nicht einmal besonders einschneidend. Das in der Begründung anerkannte dringende Be­dürfnis nach Vermehrung fleiner, preiswerter und guter Wohnungen hofft man befriedigen zu können, indem man die private Bau­thätigkeit", das heißt also die Bauspekulation in dieser Richtung

Durch Polizeimaßregeln fördert.

Um auf die Einzelheiten des Entwurfs einzugehen, so sollen die Polizeibehörden ihre Maßregeln bei Festsetzung der Fluchtlinien und Baublöde, der Straßenbreite und des Ausbaues der Straßen auch mit der Rücksicht auf das Wohnungsbedürfnis begründen dürfen.

onderen Räumen schlafen.

Gastwirtschaften, der sogenannten Nachtherbergen( Bennen) sowie Die vorstehenden Bestimmungen finden auf den Betrieb der auf die Aufnahme von Pensionären zu Erziehungszwecken keine An­wendung."

Endlich wird über die Wohnungsaufsicht vorgeschrieben:

§ 1.

leistet erscheint. Zugleich follen durch Artikel 3 Abs. 1 des Entwurfs einzelne rechtliche Bedenken beseitigt werden, die der Gewährung bühren für Kanalbenutzung, Wafferbezug, Baugenehmigung, sowie bei weitergehender Begünstigungen für solche Häuser hinsichtlich der Ges der Heranziehung zur Steuer vom Grundbesitz entgegenstehen." Zur Beruhigung der Hausagrarier heißt es im weiteren Verlauf dieses Teiles der Begründung:

Ein nachhaltiger Einfluß auf die Bethätigung des privaten allgemeinen gesetzlichen Befugnisse der Drtspolizeibehörden, dem Ge- nach den bisherigen Erfahrungen von der in Aussicht genommenen Die Aufsicht über das Wohnungswesen liegt, unbeschadet der Baugewerbes zur vermehrten Herstellung von Kleinwohnungen ist meindevorstand ob. Er hat sich von den Zuständen im Wohnungs- Erstreckung der Begünstigung auf die gemeinnüßigen Bauvereine nicht wesen fortlaufend Kenntnis zu verschaffen, auf die Fernhaltung und zu erwarten. In dieser Beziehung kommt namentlich in Betracht, Beseitigung von Mißständen sowie auf die Verbesserung der Wohnungs- daß bei der Schwierigkeit, die geeigneten organisatorischen Kräfte und verhältnisse, namentlich der Minderbemittelten, hinzuwirken und die eine Bethätigung des Interesses der Nächstbeteiligten zu finden sowie Befolgung der Vorschriften der Wohnungsordnung zu überwachen. das erforderliche Kapital zu beschaffen, die gemeinnügige Bauthätigkeit Hinsichtlich der Anliegerbeiträge lautet der Entwurf: Für Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern ist zur erfahrungsgemäß nur dort ergänzend einsetzt und fortgeführt wird, " Die Beiträge sollen in der Regel nur zu einem Teile, und Durchführung der Wohnungsaufsicht ein Wochnungsamt zu errichten, wo das Bedürfnis nach guten fleinen Wohnungen nicht in andrer zwar höchstens zu drei Vierteln erhoben werden, wenn sie wegen der das mit dem erforderlichen, in geeigneter Weise vorgebildeten Ber- Weise befriedigt wird. Trotz der bisher schon den gemeinnüßigen Errichtung solcher Wohngebäude zur Hebung gelangen, welche vor- fonal, insbesondere mit einer genügenden Anzahl beamteter Bauvereinen durch die Gesetzgebung gewährten Begünstigungen hat wiegend dazu bestimmt sind, minderbemittelten Familien gesunde Wohnungsauffeber, befezt sein muß; dem Wohnungsamte können fich daher ihre Thätigkeit im allgemeinen in engen Grenzen gehalten. und zweckmäßig eingerichtete Wohnungen zu gewähren. Als solche kleinere Gemeinden kann durch Anordnung der zuständigen Minister tungen im Jahre 1900 veranstalteten Erhebung waren bis Ende des auch ehrenamtlich thätige Personen als Mitglieder angehören. Für Nach einer von der Centralstelle für Arbeiterwohlfahrts- Einrich­Wohngebäude gelten insbesondere diejenigen der 1. Attiengesellschaften, Genossenschaften und Gesellschaften mit die Errichtung eines den vorstehenden Bestimmungen entsprechenden Jahres 1899 in Deutschland   im Wege der gemeinnüßigen Bau­beschränkter Haftung, deren sagungsmäßig bestimmter Zwed Wohnungsamts oder die Anstellung besonderer, in geeigneter Weise thätigkeit im ganzen nur 8478 Häuser mit 24 075 Wohnungen fertig­mausschließlich darauf gerichtet ist, minderbemittelten Familien Mehrere Gemeinden fönnen sich mit Genehmigung ber staatlichen einen zahlungsfähigen soliden Abnehmer, so daß auch in dieser Be­vorgebildeter beamteter Wohnungsaufseher vorgeschrieben werden. gestellt. Für das Baugewerbe bilden die gemeinnüßigen Bauvereine gefunde und zweckmäßig eingerichtete Wohnungen in eigens Aufsichtsbehörde zur Errichtung eines gemeinsamen Wohnungsamts ziehung Bedenken gegen ihre Förderung nicht erhoben werden erbauten oder angetauften Häusern zu billigen Preisen au erbauten oder angetauften Häusern zu billigen Preisen zu für ihre Bezirke vereinigen. Unter der gleichen Voraussetzung kann können verschaffen, und deren Sazung den an die Gesellschafter zu auch ein weiterer Kommunalverband für seinen Bezirk oder Teile adverteilenden Jahresgewinn auf höchstens vier vom Hundert feines Bezirts ein gemeinsames Wohnungsamt errichten. ihrer Anteile beschränkt, auch den Gesellschaftern für den Fall seines Bezirks ein gemeinsames Wohnungsamt errichten. der Auflösung der Gesellschaft nicht mehr als den Nennwert Dem Wohnungsamte können von der Gemeinde, sofern fich viel nügen. Von einer Bodenpolitik zur Bekämpfung des Wohnungs­ihrer Anteile zusichert, den etwaigen Rest des Geſellſchafts- amts vereinigt haben, durch übereinstimmende Beschlüsse der beteiligten Rede. So etwas kann man von der preußischen Regierung nicht ihrer Anteile zusichert, den etwaigen Rest des Gesellschafts- mehrere Gemeinden zur Errichtung eines gemeinsamen Wohnungs- wuchers ist natürlich in der Begründung mit keinem Worte die vermögens aber für gemeinnüßige Zwede beſtimmt; 2. Arbeiter und diesen wirtschaftlich gleichzustellenden Personen, Gemeinden und, sofern die Errichtung durch einen weiteren Kommunal- verlangen. 2. Arbeiter und diesen wirtschaftlich gleichzustellenden Personen, verband erfolgt, durch Beschluß des letzteren andre verwandte Auf­wenn die Wohngebäude dazu bestimmt sind, von ihnen aus­

gaben übertragen

Also, habt keine Sorge, ihr Hausagrarier und Bauspekulanten; was die preußische Regierung thut, das

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wird dem Volke nicht

ſchließlich oder außzer von ihnen nur von höchstens zwei andren für über tagen werden. Auf Anordnung des Regierungspräsidenten, Berliner   Partei- Angelegenheiten.

derartigen Familien bewohnt zu werden."

Ueber Bau und Grundabgaben wird bestimmt:

Berlin   des Oberpräsidenten, ist die

amts auf die Nachweisung Kleinerer Wohnungen zu erstrecken. § 2.

Die§§ 7, 20, 27 des Kommunalabgaben Gesetzes   vom 14. Juli 1898( Gefeßsamml. S. 152) stehen einer Abstufung der Die mit der Wohnungsaufsicht betrauten Personen sind berechtigt, Gebühren- und Steuerfäße nicht entgegen, insbesondre nicht einer bei Ausübung der Wohnungsaufsicht alle Räume, die zum dauernden Begünstigung der in Artikel 1 Ziffer 5 unter a bezeichneten, für Aufenthalte von Menschen benutzt werden, sowie die dazugehörigen minderbemittelte Familien bestimmten Wohngebäude bei Festsetzung Nebenräume, Zugänge, Aborte zu betreten. Sie haben den Wohnungs­non Gebühren für Kanalbenutzung, Wasserbezug, für Genehmigung inhaber ober deſſen Vertreter bei dem Beginn der Besichtigung mit von Neubauten, Umbauten oder andren baulichen Herstellungen sowie dem Zweckt ihres Erscheinens bekannt zu machen und sich unaufgefordert bei der Heranziehung zur Steuer vom Grundbesitz.  durch öffentliche Urkunde über ihre Berechtigung auszuweisen.

Ebensowenig schließt§ 27 aus, daß die einzelnen Arten von Grundstücken in der Gemeinde nach verschiedenen Normen zu den Steuern vom Grundbesize herangezogen werden."

lästigung der Beteiligten thunlichst vermieden wird. Sie darf nur in Die Besichtigung muß so vorgenommen werden, daß eine Be­der Zeit von 9 Uhr morgens bis 6 Uhr abends, bei Wohnungen, in Für Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern müssen, die Einlieger oder Schlafgänger aufgenommen werden, nur in der für Kleinere Gemeinden können Wohnungsordnungen erlassen Zeit von 6 Uhr morgens bis 9 Uhr abends erfolgen. werden. Für die Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern Der Wohnungsinhaber oder sein Vertreter ist verpflichtet, über müssen die Wohnungsordnungen den gesetzlichen Mindestanforde- die Art der Benutzung der Räume wahrheitsgemäße Auskunft zu rungen entsprechen. Die hauptsächlichsten dieser Vorschriften sind die folgenden:

§ 8.

Ms Wohn- oder Schlafräume( auch Küchen) dürfen nur solche Räume bemußt werden, welche zum dauernden Aufenthalt von Menschen baupolizeilich genehmigt sind.

Mietwohnungen.

§ 4.

Mietwohnungen, die nach Inkrafttreten der Wohnungsordnung bezogen werden oder deren Mietverhältnis nach diesem Zeitpunkte berlängert oder tros Zulässigkeit der Kündigung fortgesetzt wird, müssen, unbeschadet der Vorschrift im§ 3, folgenden Anforderungen genügen:

erteilen.

§ 3.

Soweit sich bei Ausübung der Wohnungsaufsicht ergiebt, daß sie zu stellenden Anforderungen nicht entspricht, ist Abhilfe in der bie Wohnung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit oder Benutzung den an Regel zunächst durch Nat, Belehrung oder Mahnung zu versuchen. Läßt sich auf diese Weise Abhilfe nicht schaffen, so ist das Erforder­liche wegen Herbeiführung polizeilichen Einschreitens zu veranlassen.

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Schließlich wird noch angeordnet, daß zur Beaufsichtigung der Thätigkeit der Gemeinde- und Orts- Polizeibehörden auf dem Gebiete der Wohnungsaufsicht den Regierungspräsidenten nach Be­dürfnis besondere Wohnungs- Aufsichtsbeamte beizugeben sind. Dies die wesentlichen Bestimmungen des Entwurfs. Aus der

Partei- Konferenz für Berlin   und die Provinz Brandenburg  .

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Auf Sonntag, den 4. September, mittags 12 Uhr, berufe ich hiermit die Provinzial Konferenz für Berlin   und die Provinz Brandenburg   nach dem Gewerkschaftshause in Berlin  , Engel­fer 15, ein.

Als stimmberechtigte Mitglieder dieser Konferenz sollen gelten: 1. Bis zu je drei Delegierten aus jedem Wahlkreise Berlins   und der Provinz Brandenburg  , 2. Die Reichstags- Abgeordneten und Reichstags- Kandidaten der Wahlkreise, 3. Die Mitglieder der Agitations- Kommission für die Provinz Brandenburg  , Berlin   und der Provinz erscheinenden Parteizeitungen: Vorwärts  ", 4. Je ein Vertreter der Redaktion und des Verlages der in Brandenburger Zeitung", Märkische Volksstimme"," Fackel",

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5. Weibliche Delegierte, die in einer der Organisation ent sprechenden Weise gewählt sind.

Als vorläufige Tagesordnung setze ich fest:

1. Bericht der Agitationskommission und der Wahlkreise, 2. Agitation und Organisation,

3. Presse,

4. Verrufserklärung der Landarbeiter,

5. Anträge, die aus der Mitte der Versammlung oder von Wahlkreisen gestellt werden.

diesjährigen Parteitage und Wahl von Delegierten finden am

Anträge sind spätestens bis zum 29. August an mich einzusenden. Augustin, Lindenstr. 69. Die Wohn- und Schlafräume( auch Küchen) dürfen nicht 1. Die Wohn- und Schlafräume( auch Küchen) dürfen nicht Begründung teilen wir noch einige Stellen mit, die, wie bereits baulich verivahrloft und nicht in gesundheitsschädlicher Weise feucht angedeutet, zeigen, daß man sich zwar der Mißstände bewußt ist, Parteigenossen und Genoffinnen! Behufs Stellungnahme zum fein; fie müssen einen durch feine fremden Wohn- oder Schlafräume aus Rücksicht auf die private Baufpekulation aber jede einschneidende ( auch Küchen) führenden verschließbaren Zugang haben: Dienstag, den 23. August, in allen Berliner   Wahlkreisen Maßregel vermeidet. So heißt es in der Begründung: 2. Wohnungen für eine gemeinschaftliche Haushaltung von zwei" Die Maßnahmen zur Abhilfe der hervorgetretenen Mißstände Bersammlungen statt. Die Versammlung der Frauen findet oder mehr Personen( Familienwohnungen) müssen den ortsüblichen werden entsprechend den dargelegten hauptsächlichen Ursachen der zu diesem Zweck am Dienstag, den 30. August, statt. Wir bitten Anforderungen entsprechende eigne Kochstelle, einen eignen verschließ- unbefriedigenden Wohnungszustände in erster Linie darauf abzielen alle Genossen und Genoffinnen, sich recht zahlreich an den Ver­baren Abort und, soweit in dem Gebäude Kanalisation oder Wasser- müssen, daß dem Bedürfnisse entsprechend die Herstellung fleiner, in fammlungen zu beteiligen. Leitung eingerichtet ist, einen eignen Ausguß und einen eignen gesundheitlicher, sittlicher und socialer Beziehung einwandfreier Die Berliner   Vertrauensleute. Wasserhahn besitzen; Wohnungen thunlichst gefördert und daß der Mietspreis dieser Dritter Wahlkreis. Dienstag, den 9. August, abends 8 Uhr, 3. die Wohn- und Schlafräume( auch Küchen) müssen insgesamt Wohnungen in angemessenen Grenzen gehalten wird. im Gewerkschaftshause, Engel- Ufer 15( großer Saal): General­den Bewohnern so viel Raum bieten, daß auf jede Person mindestens Die Befriedigung des Bedarfs an fleinen Wohnungen, wie die Bersammlung des socialdemokratischen Wahlvereins für den 10 Rubitmeter Luftraum und 4 Quadratmeter Bodenfläsche entfallen; Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses überhaupt, ist namentlich in britten Streis. Tagesordnung: 1. Bericht und Abrechnung vom für Kinder unter 10 Jahren können geringere Anforderungen festgefegt, den größeren und in den schnell wachsenden Gemeinden heute bor- legten Quartal. 2. Vortrag des Reichstags- Abgeordneten Genossen auch kann vorgesehen werden, daß die infolge der Geburt oder des wiegend auf die spekulative Thätigkeit der gewerbsmäßigen Bau- Dr. Südekum über: Ludwig Feuerbachs Leben und Lebenswert. Heranwachsens von Kindern während der Dauer des Mietsverhält- unternehmung angewiesen, welche die Wohnhäuser auf Vorrat her- 3. Diskussion. 4. Verschiedenes. Mitgliedsbuch legitimiert. Damen nisses eintretende Erhöhung des erforderlichen Mindestluft- und stellt, um sie demnächst weiter zu veräußern. Zur Erreichung des haben auf der Galerie Zutritt. Bahlreicher Besuch wird erwartet. -Flächenraums außervBetracht bleibt; angegebenen Zieles erscheinen daher vornehmlich Maßnahmen geboten, Mitglieder werden in der Versammlung, jeden zweiten Mittwoch im welche die heute der Errichtung fleiner preiswerter Wohnungen durch Monat auf dem Zahlabende, sowie in den folgenden Zahlstellen auf­die private Bauunternehmung erschwerend entgegenstehenden Ursachen genommen: Gottfried Schulz, Admiralstr. 40a( Rottbuser Platz). nach Möglichkeit beseitigen und auf die Bauunternehmer einen nach Wilhelm Börner, Ritterstr. 15. Emil Götte, Brandenburgstr. 18. haltigen Anreiz ausüben, mehr als bisher Häuser mit einen Adolf Flick, Simeonstr. 28. D. Blum, Alte Jakobstr. 119. Franz Wohnungen herzustellen. In Frage kommen in dieser Beziehung Krüger, Naunynstr. 54. in erster Linie Maßnahmen zur Bekämpfung der ungefunden Boden­spekulation. Die durch diese hervorgerufenen hohen Bodenpreise ver- Gesamträumen des Schloß Weißensee" ihr diesjähriges Sommer­Weißensee. Die Parteigenossen feiern am 18. August in den hindern die Herstellung von Wohngebäuden mit kleinen Wohnungen und treiben die Mieten der Wohnungen auf eine für die ärmeren fest und bitten um recht rege Beteiligung.( Siehe heutiges Inserat.) Bevölkerungsklassen unerschwingliche Höhe hinauf. Die Mittel, um Brit. Am Dienstag, den 9. August, findet die Wahl­

4. die Wohnung muß so viel Räume enthalten, daß, abgesehen von Ehepaaren, die über 14 Jahre alten Personen nach dem Geschlecht getrennt in besonderen Räumen schlafen können.

§ 5.

Sofern von einer Eigen- oder Mietswohnung ein Teil vermietet oder weiter vermietet wird, muß auch die dem Vermieter verbleibende Wohnung den Anforderungen des§ 4 genügen.

§ 6.

Das Komitee.

Ats Wohnung im Sinne der§§ 4,5 gelten auch die zum Wohnen einer ungefunden Bodenspekulation entgegenzuwirken, liegen, abgesehen besonders vermieteten oder weiter vermieteten Teile einer ursprünglich von Maßnahmen der Besteuerung, wesentlich auf dem Gebiete bes bereins- Versammlung statt im Lotal von G. Weniger, nur für eine Familie bestimmten Wohnung, sofern die Vermietung Bebauungsplanes und der Fluchtlinienfestsetzung sowie der Straßen- Werderstr. 27, mit folgender Tagesordnung: Vortrag des Genossen unmöbliert erfolgt. Herstellung und auf dem Gebiete der Bauordnung. Demgemäß wird Baege über:" Die Entstehung des Christentums." Aufnahme Für Dienstboten und Gewerbegehilfen werden die- in Artikel 1 Ziffer 1 bis 4 des Entwurfs eine zweckentsprechende Erneuer Mitglieder, Vereinsangelegenheiten und Fragen. felben fanitären Anforderungen gestellt. gänzung der Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Anlegung Karlshorst  . Montag, den 8. August, abends 812 Uhr, findet bei Für Schlafleute 2c. wird bestimmt: und Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten und länd- upsch der Zahlabend des Wahlvereins statt. Des 1. die Schlafräume der gimmermieter, Einlieger und Schlaf- lichen Ortschaften vom 2. Juli 1875( Gesetz- Sammlung S. 561) interessanten Vortrages wegen ist es Pflicht aller Mitglieder gänger müssen von denen des Wohnungsgebers und seiner Familien- sowie in Artikel 2 eine Ergänzung des geltenden Baupolizeirechts pünktlich zu erscheinen. Gäste willkommen. angehörigen baulich oder in einer sonst geeigneten Weise, die den dahin vorgesehen, daß für den Erlaß abgestufter Bauordnungen Der Vorstand.