Nr. 186. 21.
21. Jahrgang.
Parteigenossen!
II.
Arbeitsprogramm der
Socialdemokratischen Partei der Schweiz . 1. Ausbau der Demokratie. Proportionales Wahlverfahren. Wahl der gesetzgebenden administrativen und richterlichen Behörden durch das Volt. Obligatorisches Referendum. Gesetzgebungs- Initiative. Decentralisation der Bundesverwaltung. Autonomie der Gemeinde. Erleichterung der Stimmabgabe durch Einführung gedrudter Stimmzettel und Aufstellung von Wahlurnen am Sonnabendabend. Obligatorische Stimmabgabe durch die Urne bei allen Wahlen und Abstimmungen. Abschaffung der Bürgergemeinde. Erleichterung der Einbürgerung von Ausländern. Trennung von Kirche und Staat.
2. Gleichheit und Gleichstellung der Bürger. Gleichstellung der Frau mit dem Manne im öffentlichen und Privatrecht; als Anfang: Ausdehnung des aktiven und passiven Wahlrechts der Frau für die Schul-, Kirchen- und Armenbehörden. Beseitigung der bürgerlichen Ehrenfolgen der fruchtlosen Bei= treibung und bes Stonturses, sowie bei Unterstützung aus öffentlichen Mitteln.
Gleichstellung der Schweizerbürger mit den Kantonsbürgern in tantonalen und Gemeindeangelegenheiten.
3. Schutz der persönlichen Freiheitsrechte. Abschaffung der Bundesanwaltschaft und der politischen Polizei. Weitherziges Asylrecht. Humane Handhabung der Bestimmungen über Niederlassung und Aufenthalt.
Wirksamer Schutz der freien Meinungsäußerung, der Preßfreiheit, des Versammlungs-, Vereins- und Streikrechtes durch wirksame Strafbestimmungen.
Parlamentarische Immunität für alle eidgenössischen, kantonalen und tommunalen Boltsvertretungen.
4. Demokratisierung des Wehrwesens. Vereinfachung der Bekleidung und Ausrüstung. Wahl der Offiziere durch die Mannschaft. Bekleidung und Ausrüstung der Offiziere durch den Staat. Gleiche Verpflegung für Offiziere und Mannschaft. Abschaffung des Militärstrafrechtes und der Militärgerichtsbarkeit in Friedenszeiten.
Unterstübung der Familie während des Dienstes des Ernährers. Schutz des Wehrmannes gegen die ökonomischen Folgen der Entlaffung wegen des Militärdienstes. Abschaffung des Schuldverhaftes wegen Richtbezahlung des Militärpflichterfakes.
5. Steuergesetzgebung.
Progressive Vermögens- und Einkommenssteuer in Staat und Gemeinde. Stärkere Belastung des Kapitaleinkommens gegenüber dem Arbeitseinkommen. Besteuerung des Wertzuwachses unbebauter Grundstücke. Publikation der Steuerregister.
Erbschaftssteuer, progressiv nach der Größe des Erbanfalles und
der Entfernung der Verwandtschaft.
Strenge Maßregeln zur Ermittelung der Steuerobjekte. Nonfistation des der Steuer entzogenen Vermögens.
Steuerbefreiung eines zum Leben notwendigen Betrages. Betämpfung der indirekten Steuern und der Schutzollpolitik.
6. Schulwefen und Berufslehre. Unentgeltlichkeit der Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien. Unentgeltlicher Unterricht für alle Begabten bis zu den obersten Stufen, Universität und Polytechnikum einbegriffen. Unterstützung der Bedürftigen durch ausreichende Stipendien, Berabfolgung von Nahrung und Kleidung.
Einführung des Handarbeitsunterrichts für beide Geschlechter. Haushaltungs- und Kochschulen. Obligatorische Fortbildungsschule für beide Geschlechter. Ausschluß des Religionsunterrichts aus der Schule. Ausdehnung des Voltsschulunterrichts mindestens bis zum
15. Altersjahre.
Ausreichende Sorge für die Bildung Schwachbegabter und nicht Bollsinniger, sowie für bildungsunfähige Kinder. Berufslehre in Lehrwerkstätten und Fachschulen, als Ersatz für die Berufslehre beim Meister.
7. Sorge für die Jugend außerhalb der Schule. Kindergärten, Jugendhorte. Spielturse. Ferienkolonien.
Waldschulen.
14. Armenwesen.
Agitation benötigte Anzahl von Exemplaren der„ Brandenburger Staatliche Armenunterstützung durch das Mittel der Wohnsitz- Beitung" dem Kreisvertrauensmann baldigst anzugeben hat, damit gemeinde. Gleichmäßige Verteilung der Armenlasten. Ausreichende dieser beim Verlag die für den ganzen Streis notwendige Auflage Unterſtüßung, um vorübergehend Berarmte wieder auf eigne Füße bestellen kann. zu stellen. Humane Behandlung der Unterstüßungsbedürftigen und Schutz ihrer Ehre.
Bei Stellungnahme zu der im September stattfindenden Provinzialfonferenz fand eine Resolution des Genossen Krasemann Annahme, durch welche die Agitationskommission Auftrag ers 15. Gewerblicher Arbeiterschuh. halten soll, im Herbst dieses Jahres ein Flugblatt, das KontraktbruchsAusbau des Fabrikgesetzes. Ausdehnung auf alle Betriebe, Gesetz betreffend, herauszugeben und den Wahlkreisen unentgeltlich in denen Motoren oder Personen unter 18 Jahren verwendet werden. zur Verfügung zu stellen. Als Delegierte zur Provinzialfonferenz Verkürzung des Magimalarbeitstages, zunächst auf 10 Stunden und wurden gewählt die Genossen Krasemann, Kabler und stufenweise bis auf acht Stunden. Freigabe des Sonnabend- Poßern, zum Parteitag in Bremen wurde Genosse rases nachmittages. Verbot der Bußen und des Decomptes. Verbot der mann gewählt. Die Wahl des Vertrauensmannes fiel wieder auf Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren. den Genossen Krasemann.
weiblicher Fabrikinspektoren. Heranziehung der Arbeiter zur Fabrikinspektion. Anstellung
Unterstübung der Wöchnerinnen während der Schonzeit. Schutz des Laden- und Wirtschaftspersonals namentlich durch Beschränkung der Arbeitszeit.
Allgemeines Verbot der Sonntagsarbeit.
In der Konferenz des Wahlkreises Westpriegnik, die am Sonntag in Wittenberge tagte, konnte festgestellt werden, daß die Organi fation im Streise trot vieler Schwierigkeiten Fortschritte macht. Der „ Märkische Landbote" ist in 7000 Gremplaren verbreitet worden. Die Zahl der verbreiteten Fackeln" ist von 300 auf 600 monatlich Agitationskomitee hat neun Sigungen abgehalten. Die Einnahmen der Kreiskaffe haben 386,50 M., die Ausgaben 362,24 M. betragen. Bestand bleibt 24,26 M.
Beschränkung und Regelung der Heimarbeit und Einrichtung gestiegen. Das Blatt wird in 67 Orten verbreitet. Das Kreisvon Betriebswerkstätten.
Folgen.
16. Arbeitsvertrag und Lohnschutz. Kollettiver Arbeitsvertrag. Gewerbegerichte. Schneller Rechtstrieb und hoher Verzugszins für Lohnforderungen. 17. Rampf gegen die Arbeitslosigkeit und deren Ständige Beobachtung des Arbeitsmarktes und Vorsorge für Bereithaltung öffentlicher Arbeiten im Regiebetrieb für die Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Bezahlung der ortsüblichen Löhne. Ausreichende Unterstützung der Arbeitslosen, denen keine Beschäftigung geboten werden kann.
Für die Verbreitung der Presse soll eine lebhafte Agitation be trieben werden.
Bernowski- und Lindemann- Wittenberge delegiert. Zum Zur Provinzialfonferenz in Berlin werden die Genossen der aber beruflich nicht abkömmlich ist und das Mandat nicht an Delegierten des Parteitages wird Genosse Dr. Beyl vorgeschlagen, nehmen kann. Es wird beschlossen, das Mandat einem Delegierten des sechsten Berliner Wahlkreises mit zu übertragen. Ein Antrag des Wahlvereins Wittenberge ersucht die Konferenz, sich dahin zu erklären, daß die Maifeier in der bisher üblichen Weise Unterstüßung der von den Arbeiterorganisationen eingerichteten beibehalten wird. Für diesen Antrag sprechen: Hernowski, Bander, Arbeitslosenversicherung durch Gemeinde, Kanton und Bund. Fischer und in längerer Ausführung ein Wittenberger Genosse, 18. Monopole, öffentliche Dienste und Betriebe. sowie Dr. Weyl. Letzterer empfiehlt die Annahme der von FischerTabakmonopol mit der Zweckbestimmung, daß die Erträgniffe Berlin vorgeschlagenen Berliner Resolution, weil es wichtig sei, für Zwecke der Versicherung und socialen Fürsorge verwendet werden. sich für die Maifeier in der bisherigen Weise zu erklären, Monopolifierung der Wasserkräfte mit Beteiligung der Kan- da von zwei Richtungen gegen dieselbe Front gemacht werde. tone und Gemeinden, unter Voranstellung der öffentlichen Interessen. Die eine Richtung wolle die Maifeier gänzlich fallen lassen, die Monopolisierung des Getreidehandels und der Müllerei. andre verlange eine stritte Durchführung der Arbeitsruhe sowie der Straßenbahnen. Einrichtung von Gemeindebäckereien, Die Konferenz macht die Berliner Resolution zu der ihrigen; bie Kommunalisierung der Gas-, Waffer- und Glektricitätswerke, viel welde Konsequenzen aus dem Ruhenlaffen der Arbeit entstehen. als wirksame Demonstration für den Achtstundentag, gleich-Moltereien, Schlacht- und Viehhöfen, sofern diese Unternehmungen nicht von Genossenschaften in ausreichendem Maße gepflegt werden. Kommunale Arbeits- und Wohnungsvermittelung. Unentgeltliche Bestattung.
19. Anstellungsverhältnisse der Staats- und Gemeinde angestellten.
Minimallohn und Marimalarbeitszeit. Ferien mit Lohnzahlung. Bersicherung gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und Alter. Unterstüßung Hinterlassener. Arbeiter, deren Beschäftigung einen ständigen Charakter hat, sollen in die Kategorie der Festangestellten versetzt werden. Lohnzahlung während des Militärdienstes.
20. Regelung des Submissionswesens. Ausschluß solcher Unternehmer von öffentlichen Arbeiten, die das Vereinsrecht der Arbeiter berleben oder die Tarifverträge nicht einhalten, oder die den öffentlichen Arbeitsnachweis nicht benüßen. Verpflichtung der Unternehmer öffentlicher Arbeiten, in erster Linie ansässige Arbeiter zu beschäftigen, eine bestimmte Magimalarbeitszeit innezuhalten und Löhne zu bezahlen, die den Tarifberträgen oder dem ortsüblichen Lohnsatz entsprechen.
Partei- Nachrichten.
Entgegnung!
Feind jeder Breßpolemik verzichte ich, dem Verfasser des„ Wirrnis" artikels in Nr. 183 des„ Vorwärts" in der von ihm beliebten persön lichen Schreibweise zu antworten. Nachdem ich 18 Jahre im Klaffenfampf stehe und jederzeit meine materiellen und geistigen Kräfte dem Proletariat rüdhaltlos zur Verfügung gestellt habe, glaube ich mich gegen den Vorwurf der leichtfertigen" Schädigung des Broletariats in seinem Befreiungskampfe nicht verantworten zu sollen und richtet sich derselbe für jeden, der mich kennt, wohl selbst. Die weitere fachliche Vertretung meiner Anschauungen wird auf dem Kongreß in Amsterdam und nachher erfolgen. Dr. R. Friedeberg.
8. Geistige und sittliche Hebung des Volkes. Die Kreiskonferenz für den Kreis Ruppin- Templin fand am Kampf gegen den Alkoholismus . Sachgemäße Verwendung des Sonntag in Zehdenid statt. Beim ersten Punkt der Tagesordnung Alkoholzehntels, namentlich Förderung aller Bestrebungen, durch-Berichterstattung- konnte der Kreisvertrauensmann die Thätigwelche die Arbeiter und ihre Organisationen vom Wirtshaus un feit der Genossen in den einzelnen Agitationsbezirken lobend hervor abhängig gemacht werden: Errichtung von Boltshäusern, öffent- heben. Auch haben sich die Einnahmen aus dem Streife selbst in erlichen Versammlungslokalen und Lesesälen. freulicher Weise vermehrt. Aus den Berichten der Bezirks- VerUnentgeltliche wissenschaftliche und fünstlerische Darbietungen: trauensleute ist ebenfalls ein zufriedenstellender Fortschritt zu verVorträge, Konzerte, dramatische Vorstellungen, Museumsbesuche. zeichnen. 9. Reform des Strafrechtes und des Straf= ⚫ prozesses.
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Vertretung derselben auf dem internationalen Kongreß soll dem Delegierten des sechsten Berliner Wahlkreises übertragen werden. Dem Antrage Fischer, die Tagesordnung des Parteitages noch durch die Behandlung der Schulfrage zu bereichern, stimmt die Konferenz zu. Ein Antrag von Jahn- Wittenberge auf Gründung eines KreisWahlvereins wird abgelehnt, weil der Kreis hierfür noch nicht reif erachtet wird.
Eine Wahllreis- Konferenz für Kaffel- Melsungen beschloß einstimmig, den Kreis zu einer einheitlichen Organisation zusammenzu schließen. Ein entsprechendes Statut wurde ſofort beſchloſſen.
In einer Konferenz der Wahlkreise Altona und Lauenburg wurden folgende allgemein interessierende geschäftliche Mitteilungen gemacht:
Nach der Abrechnung für die Zeit vom 16. August 1903 bis 6. August 1904 hatten die Kreise eine gemeinschaftliche Einnahme von 6362,74 M., eine Ausgabe von 4460,82 m. Es verbleibt somit ein Kassenbestand von 1901,92 m. Die Einnahmen der in beiden Wahlkreisen vorhandenen zehn Organisationen betrugen 25,467,90 M., die Ausgaben 17 179,88 m. Der Kassenbestand betrug am 1. Juli 1904 13 176,73 M. gegen 10 123,71 M. im vorigen Jahre. An die Agitations tommission in Neumünster wurden 1900 m., an die Parteikasse in Berlin 5300 M. gesandt. Der Wahlfreistasse überwiesen wurden 3576,35 M. Für die Landtagswahlen verausgabten die Organi fationen der einzelnen Orte 3604,30 m., für Kommunalwahlen( Gemeinde- und Schulvertreterwahlen) 1991,41 m., für Agitation 2886,20 m. Agitationsversammlungen fanden 20 statt. Flugblätter wurden verteilt: Allgemeine 30 000, zur Landtagswahl 74 200, au Gemeindewahlen 31 100, Broschüren 1760, Voltskalender 19 500 Maizeitungen 7246. Versammlungslokale find 25 größere und 20 leinere vorhanden. Versammlungen fanden statt: öffentliche, 92 Vereins Versammlungen. Der Abonnentenstand stellt sich wie folgt: Vorwärts" 23( 6)[ die eingeflammerten Ziffern geben den vorjährigen Abonnentenstand an. D. B.], Neue Beit" 32( 26), Hamb . Echo" 6314( 5790), Schleswig- Holst. VoltsBeitung" 154( 6), Lübecker Voltsbote" 30( 55), Jacob" 3091( 3084), Postillon" 102( 111). Die Zahl der Mitglieder in beiden Wahlfreisen ist von 5809 im vorigen Jahre auf 6238 gestiegen.
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den Entwurf zu einem Organisationsstatut vor, wonach die dazu geFür das westliche Westfalen legt ein damit beauftragtes Komitee hörenden fünf Wahlkreise einheitlich organisiert werden auf ber Grundlage der Vereinsbildung. Die Kreisfonferenz jedes Wahlkreises foll zusammengefeßt sein aus Delegierten der einzelnen Orte nach dem Verhältnis der Parteibeiträge. Die Provinzialfonferenz foll Bum Bunft 2- Drganisation betonte Genosse Freythaler zusammengesetzt werden aus Delegierten, deren Anzahl von der Bahl bei der Einleitung zunächst Notwendigkeit und Nutzen der Organi- der bei der letzten Reichstagswahl abgegebenen Stimmen bestimmt Berbeiständung des Angeschuldigten während der Untersuchung. sation, um sodann auf die für den Kreis als geeignet erscheinende wird. Die Beitragsleistung an die Provinzialorganisation wird fest Erhöhung des strafmündigen Alters auf das zurückgelegte 16. Alters- Organisationsform näher einzugehen. jahr. Beschränkung des Untersuchungs- und Sicherheitsverhaftes Seine Ausführungen gipfelten darin, daß die Vorbedingungen auf dringende Fälle. Fürsorge für die Familien der Verhafteten für eine geschlossene Kreisorganisation vorhanden seien. Er empfahl durch den Staat. Bedingte Verurteilung. Beseitigung der Um- der Konferenz folgenden Antrag zur Annahme: wandlung von Geldbußen in Freiheitsstrafe. Ausgestaltung des Die Kreistonferenz beschließt, für den ganzen Kreis ist eine festStrafvollzuges im Sinne eines Besserungs- und Erziehungsmittels. gefügte, geschlossene Organisation zu schaffen und zwar auf folgender Abschaffung der Todesstrafe. Beseitigung der Strafminima. Ent. Basis: schädigung unschuldig Verhafteter und Verurteilter.
10. Civilprozeß und Schuldbeitreibung. Unentgeltlicher Rechtsbeistand. Unentgeltliche Prozeßführung für Bedürftige. Beseitigung der Lohnpfändung. Ermäßigung der Beitreibungsgebühren.
11. Oeffentliche Gesundheitspflege und Wohnungspolitit. Boltsbäder. Spielpläge und Promenaden. Versorgung mit Säuglingsmilch. Anstellung von Schulärzten. Vermehrung des staatlichen und kommunalen Grundeigentums. Wohnungsinspektion. Erstellung von billigen Wohnungen durch die
Gemeinde.
12. Oeffentliche Krantenpflege. Unentgeltliche ärztliche Hilfe und Heilmittel. Ausreichende Beschaffung von Krantenheilanstalten. Sanatorien für Lungen- und Rervenleidende. Beschaffung unentgeltlicher Krankenpflege im Hause. Erholungshäuser für Genesende. Unentgeltliche Geburtshilfe und Wöchnerinnenpflege.
Ausreichende Asyle für Unheilbare.
13. Einrichtungen der Versicherung und socialen Fürsorge.
Versicherung gegen die ökonomischen Folgen von Krankheit, Unfall, Invalidität, Alter und Tod.
Ausreichende freundliche Asyle für Invalide, Gebrechliche und Altersschwache
Der Kreis ist in eine entsprechende Anzahl von Bezirken einzuteilen. Für jeden dieser Bezirke ist ein Wahlberein zu gründen. Diese Wahlvereine bilden in ihrer Vereinigung den Kreis- Wahl verein. Die ganze Agitations- und Organisationsthätigkeit hat durch diesen Wahlverein zu erfolgen.
Zur Ausarbeitung der Statuten ist eine Kommission zu wählen, welche baldmöglichst ihre Thätigkeit aufzunehmen und das Resultat einer alsbald einzuberufenden Delegiertenkonferenz zur Beschlußfaffung zu unterbreiten hat.
In der Debatte wurden Einwendungen gegen diefe Form der Organisation an sich nicht gemacht und der Antrag nach Aufklärung einzelner, die Organisation selbst nicht treffender Bedenken angenommen und auch sofort eine Kommiffion gewählt. Zum Punkt Presse wurde nach dem Referat des Genoffen Riesel folgende von diesem eingebrachte Resolution einstimmig an
genommen:
bestimmt.
Soziales.
Der Achtstunden- Tag.
Die Juli- Nummer des amerikanischen Official Journal" giebt eine Zusammenstellung über die derzeitige Achtstunden- Gesetzgebung in Amerika . Danach haben, außer den Vereinigten Staaten , noch 27 Staaten und Territorien( d. H. Gebiete unter 60 000 Einwohnern) ein Achtstunden Gesetz. In sechs Staaten ist der Achtstunden- Tag als Magimal- Arbeitstag vorgeschrieben, und es sind keinerlei Ausnahme- Bestimmungen für irgend welche Tage, Konjunkturen oder dergleichen vorgesehen: Diese sechs Staaten find: Konnektikut , Illinois , Indiana , Missouri , New York , Pennsyl vania.- Nevada und Vereinigte Staaten heben in den bezüglichen Bestimmungen die Rieselfeld Arbeiter, New York die Arbeiter am Reservoir ausdrücklich hervor.
In Wistonsin ist der Achtstundentag für die Manufakturen und Maschinenbranche vorgeschrieben; weitere Bestimmungen existieren hier nicht. In folgenden Staaten wieder ist der Achtstundentag für die Arbeiter in Bergwerken und Schmelzhütten gesetzlich festgelegt: Arizona , Kolorado , Missouri , Montana , Nevada , Utah , Wyoming . Den Achtstundentag als Maximal- Arbeitstag in GemeindeDie Streistonferenz beschließt, angesichts der immer größer betrieben haben eingeführt: Kalifornia, Kolorado , Kolumbia, werdenden Anstürme der Realtion in eine intensivere Agitation Hawaii , Idaho , Kansas , Maryland ( Baltimore ), Minnesota , Mons für die Parteipresse einzutreten. Die Zahl der vorhandenen tana, Nevada , Ohio, Pennsylvania , Portorico , Utah , Washington, Abonnenten entspricht keineswegs der bei der letzten Reichstagswahl West- Virginia , Wyoming . Die Vereinigten Staaten bereiten ein abgegebenen Stimmen. Die Konferenz ist der Meinung, daß mit Gesetz vor, wonach Staats arbeitern der Achtstundentag garantiert der größeren Ausdehnung der Parteipreffe die Genossen mehr werden soll. gestärkt werden in den Bestrebungen der Socialdemokratie gegenüber der heutigen Gesellschaftsordnung. Aus diesen Erwägungen heraus beschließt die Konferenz, in eine persönliche Agitation für die Parteipresse einzutreten.
Anschließend hieran stimmte die Konferenz dem Vorschlage zu, daß jeder Bezirksvertrauensmann die für seinen Bezirk zu dieser
Neberarbeit und Invalidität.
In beachtenswerter Weise hat das Reichs- Versicherungsamt in einer Entscheidung die Frage behandelt, ob ein durch erhebliche ueberarbeit erzielter Verdienst als Maßstab für die Feststellung der Invalidität im Sinne des Invaliden- Versicherungsgefeges gelten kann.