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Nr. 189.

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Berliner Volksblatt.

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Telegramm- Adresse: ,, Sozialdemokrat Berlin".

Zentralorgan der fozialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.

Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.

Der Königsberger Prozeß

Sonnabend, den 13. August 1904.

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV. Nr. 1984.

und die Reform der Strafprozeßordnung. zahlreicher Anträge der Verteidigung find den Angeklagten während staatsgefährlicher Mensch. Denn Tags zuvor wurde dem Vertrauens­

Bor mehr als Jahresfrist hat das Reichs- Justizamt eine Kom­mission einberufen, welche die Vorarbeiten zu der als notwendig anerkannten Reform unfrer Strafprozeßordnung liefern soll. Den Arbeiten dieser Kommission könnte der Königsberger Prozeß die reichste Anregung bieten. Er hat bligartig grell alle Mängel des in Deutschland geltenden Strafprozeßrechts beleuchtet. Geht aber die Kommission, wie nach ihrer einseitigen Zusammensetzung zu fürchten ist, achtlos an den Ergebnissen des Königsberger Prozesses vorüber, so wird es Sache des Reichstages sein, das, was dieser Prozeß uns gelehrt hat, nicht vergessen zu lassen.

Und

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Sofort.

Frankfurt a. M., 9. August 1904. Nach Zeitungsankündigungen soll in der von Ihnen an gemeldeten öffentlichen Versammlung am 10. d. M., Uhr abends, im hiesigen Gewerkschaftshause der österreichische Reichs­rats Abgeordnete E. Pernerstorfer aus Wien einen Vortrag über Die Entwicklung der Socialdemokratie in Desterreich" halten. Da Bernerstorfer Reichs- Ausländer ist, so untersage ich ihm hiermit, in der vorerwähnten Versammlung als Redner aufzutreten. Ich ersuche Sie, hiervon dem Genannten, dessen zeitiger Aufenthalt hier nicht bekannt ist, Mitteilung zu machen. Bei der Nichtbeobachtung dieser Anordnung wird der überwachende Bolizeibeamte in der Bersammlung gegen Bernerstorfer fofort einschreiten und letzterer als läftiger Ausländer ausgewiesen Scherenberg.

werden.

"

Herr Reichskanzler!

Gunsten sprechenden Thatsachen zu geben. Wie unzureichend diese letter Stunde wurde aber dieses Vorhaben von der Polizei ver­gefeßliche Vorschrift ist, hat der Königsberger Prozeß gezeigt. Trotz eitelt. Jedenfalls erschien ihr Bernerstorfer als ein außerordentlich der ganzen Dauer der Voruntersuchung weder die inkriminierten mann und Einberufer der Versammlung, Genossen Georg Meier, Schriften vorgelegt, noch auch nur die Titel mitgeteilt folgendes Schreiben des Frankfurter Polizeipräsidenten zu worden. Eine wirksame Verteidigung war hiernach einfach gestellt: unmöglich. Diese Thatsache, daß eine monatelange Untersuchungs- Der königl. Polizeipräsident. haft über eine Anzahl deutscher Staatsbürger verhängt wurde, ohne daß fie die ihnen zur Last gelegten Strafthaten im einzelnen fannten, spricht mit bezwingender Wucht für die Beseitigung der geheimen richterlichen Voruntersuchung. Welcher der beiden von den Gegnern des heutigen Systems vorgeschlagenen Wege der bessere ist: die Durchführung völliger Parteienöffentlichkeit oder die vollständige Abschaffung der richterlichen Voruntersuchung, foll Wieder hat es sich gezeigt, daß mit der Regelung, welche die hier nicht erörtert werden. An dieser Stelle kam es nur darauf an Hauptverhandlung in unsrer Strafprozeßordnung erfahren hat, in großen zu zeigen, was unter der Herrschaft des geltenden Rechtes möglich und ganzen auszukommen ist, daß aber unser Vorverfahren, ist. Geht man nun noch einen Schritt weiter und läßt mit Kade die welches in seiner gesetzlichen Ausgestaltung an die finstersten Zeiten Atteneinsicht für den Angeklagten stets nur dann zu, wenn dies des mittelalterlichen Inquifitionsprozesses erinnert, unerträglich ist. nach dem freien Ermessen des Untersuchungsrichters den Gang Die Boruntersuchung, welche der Gesetzgeber ursprünglich der Untersuchung nicht stört, so heißt dies, den Angeklagten für völlig als Schutz für den Angeklagten gedacht hat, die ihm Gelegenheit vogelfrei erklären. zur Entkräftung der gegen ihn sprechenden Verdachtsgründe gewähren Ebenso wenig aber wie über die thatsächliche waren die sollte, hat diese Aufgabe nicht erfüllt, vielmehr sich in eine die Inter- Angeklagten auch über die rechtliche Seite der Beschuldigung in­essen des Angeklagten auf das schwerste gefährdende Maßregel ver- formiert. Letzteres nicht, weil Staatsanwalt und Untersuchungs­Genosse Bernerstorfer beröffentlicht nunmehr in der Frank wandelt. Schon der Name Untersuchungsrichter ist ein Wider richter hierüber selbst nicht zutreffend unterrichtet waren, weil ihnen furter Boltsstimme" einen offenen Brief an den höchsten Borgesetzten spruch in sich selbst. Der Richter soll objektiv und unparteiisch auf das Bestehen einer amtlichen, in der zweiten Abteilung Seiner der preußischen Polizei, den Reichskanzler und preußischen Minister Grund des ihm von den Parteien unterbreiteten Materials ent- Kaiserlichen Majestät Eignen Kanzlei" hergestellten deutschen Ueber- präsidenten Grafen v. Bülow. Der offene Brief kennzeichnet in scheiden. Wird er dagegen mit der Untersuchung, also einer sehung des russischen Strafgesetzbuches unbekannt war. Das würdigem Ernst und in feinem Spott die nationale Politik", die rein polizeilichen Aufgabe betraut, so muß er sich notwendig in ein russische Gesetz aber war vorliegend integrierender Be- in Preußen- Deutschland unter dem glorreichen Negime dieses Drgan der Strafverfolgung verwandeln. Dem Angeklagten stehen standteil des zur Anwendung zu bringenden deutschen Rechtes, Reichskanzlers geübt wird. Genosse Bernerstorfer, der in unsren mithin zwei Gegner gegenüber, der Staatsanwalt und dessen Hilfsorgan, das die Verfolgung lediglich unter der Voraussetzung Kreisen oft ein elementares Empfinden für deutschnationales Wesen der Untersuchungsrichter, der in einem geheimen, schriftlichen Inquifitions- einer nach russischem Geseze verbürgten Gegenseitigkeit zu befundete, hat durch seinen offenen Brief ein wertvolles Dokument verfahren das Material sammelt, ohne daß der Angeschuldigte oder läßt. Gab es von diesem eine amtliche Uebersetzung, zur deutschnationalen Reichsherrlichkeit unsrer Tage geschaffen. dessen mit äußerstem Mißtrauen behandelter Verteidiger von den so war nichts zweckentsprechender, als diese zu Grunde zu legen. gegen den Angeschuldigten unternommenen Schritten etwas erfahren. Statt dessen operierten Voruntersuchung und Anklageschrift mit einer was das schlimmste ist Als ich Dienstag früh vor Nürnberg im Eisenbahncoupé auf das unter dem Namen des von russischen Behörden gelieferten unvollständigen und falschen Untersuchungs richters von dem Gesetz mit den Aufgaben der Uebertragung. Was würde man sagen, wenn der deutsche Richter wachte und in die dort nicht übermäßig reizvolle Gegend hinaus­Strafverfolgung betraute Organ soll zugleich unparteiisch an Stelle der Benutzung des deutschen Strafgesetzbuchs die unrichtige schaute, überkam mich, wie jedesmal, wenn ich deutschen Reichs­über Eingriffe in die Rechte des Angeklagten, insbesondere die Wiedergabe desselben in irgend einem Buche wählen würde? Aehn- boden betrete, ein wonniges Heimatsgefühl. Das ist der einschneidende Maßregel der Verhängung der Untersuchungshaft lich aber ist in Königsberg verfahren. heilige Boden, auf dem Dein Volt seine selbständige entscheiden. Der Einfluß des Untersuchungsrichters beschränkt sich Aber nehmen wir einmal an, die amtliche deutsche Ausgabe des politische Eristenz lebt- dieser Gedanke bestel mich wieder mit aber nicht nur auf das Vorverfahren, er greift tief in die Haupt- russischen Strafgesetzbuchs existierte nicht, so daß das russische Original Macht, und ich freute mich, auf meiner Reise nach Amsterdam verhandlung hinein. Der Vorsitzende und der Berichterstatter haben die einzige, auch dem deutschen Richter zur Verfügung stehende einige Tage in reichsdeutschen Landen verbringen zu können. sich aus den Protokollen des Untersuchungsrichters ihre Ansicht ge- Rechtsquelle wäre. Wie konnte man sich dann mit der Lange schon war es mein Wunsch, die alte Reichsstadt Frank bildet. Die Aussagen der Zeugen sind festgelegt. Jede spätere Ab- Uebersetzung einer ausländischen, der Jurisdiktion der deutschen furt a. M., an der ich bis jetzt immer nur vorübergefahren war, weichung, die das eingeprägte Bild zerstört, wird ihnen vorgeworfen, Gerichte nicht unterstehenden und ihnen nicht Rechenschaft schuldigen einmal besuchen und besichtigen zu können, die Stadt und die Furcht, in den Verdacht eines Falscheides zu geraten, hindert Behörde begnügen? Das Gerichtsverfassungs- Gesez bestimmt, daß, fo- Goethes und der Paulskirche, die Stadt, die jedem Deutschen die Berichtigung. Auf diese Weise ist es dahin gekommen, daß das bald eine in einer fremden Sprache abgefaßte Schrift als Beweismittel doppelt teuer ist als die Stätte, an der das größte deutsche Urteil weniger auf Grund der mündlichen Verhandlung, als der benutzt werden soll, die Zuziehung eines Dolmetschers zu erfolgen Genie geboren wurde und in der nach trübseligen Tagen politischer Protokolle des geheimen, schriftlichen Vorverfahrens gefällt wird, hat, deffen Befugnisse und Pflichten vom Gesetz im einzelnen genau Bersplitterung zum erstenmal ein deutsches Boltsparlament zu zu dessen abgeblaßter Wiederholung die Hauptverhandlung herab- geregelt find, dessen ganze Stellung, deffen durch Disciplinar- und sammentrat. gesunken ist. Strafgesetze verschärfte Verantwortlichkeit die Garantien für eine Nun weiß ich freilich, daß weder Sie, Herr Reichskanzler, noch Daß dieser Zustand ein unhaltbarer ist, geben vorurteilslose ehrliche und sorgfältige Ausübung seines Amtes gewährt. Wie sach- die preußische Polizei, deren oberster Chef Sie sind, mir nicht das und gebildete Praktiker neuerdings rückhaltslos zu. Erkannte doch kundige und gewissenhafte Dolmetscher dem Königsberger Gericht geringste in den Weg gelegt hätten und in den Weg legen würden, ein Straßburger Staatsanwalt in seinem Gutachten für die legte zur Verfügung standen, hat die Hauptverhandlung gezeigt. hier und wo anders innerhalb Preußens mich Deutschlands zu Versammlung der Internationalen kriminalistischen Vereinigung zu Die Folgen, daß man im Vorverfahren nicht diese, sondern die freuen, wenn ich nicht die Absicht gehabt hätte, in Einlösung eines Stuttgart an, daß der Untersuchungsrichter im Zweifel, selbst da, wo gewiß nicht unverdächtige russische Behörde über die entscheidende alten Versprechens, meinen Parteigenossen in Frankfurt in einer Ver­es sich um die persönliche Freiheit des Angeschuldigten handelt, stets Frage zu Rate gezogen hat, ob die Gegenseitigkeit verbürgt ist, also fammlung etwas über die Entwicklung der Socialdemokratie in derjenigen Entscheidung den Vorzug geben wird, welche den Jnter- der ganze Prozeß überhaupt ein rechtliches Fundament hat, sind Desterreich" zu erzählen. Daß dieser Gegenstand der preußischen Polizei essen der Strafverfolgung entspricht", und daß der Untersuchungs- bekannt. Eine Monate dauernde Voruntersuchung ist geführt, eine allzu bedenklich erscheinen würde, konnte ich in keiner Weise vermuten, richter, der thatsächlich Partei ist", unmöglich unbefangen sein Monate dauernde Freiheitsentziehung ist über eine Anzahl Menschen denn ich habe über ihn schon 1901 in Berlin in einer großen Ver­fann. Und in einer der letzten Nummern der Juristen- Zeitung" ausgesprochen worden, während doch das ganze, den Hochverrat und ſammlung gesprochen, ohne bei den überwachenden Polizei- Organen redet ein andrer Staatsanwalt der völligen Ausschaltung des Unter die Barenbeleidigung betreffende Verfahren in demselben Augenblick Anstand zu erregen. Außerdem war ich fest entschlossen, kein Wort suchungsrichters aus dem System unsres Gesetzes das Wort, nach hätte eingestellt werden müssen, in dem man die Frage zutreffend über die innere Politik Deutschlands zu sprechen. Ich hätte bloß dem man einzusehen beginnt, daß auch er der Subjektivität unter- beantwortete, welche von allem Anfang an und bevor man irgend berichtet, wie die österreichische Socialdemokratie als Kind der worfen und den Versuchungen jedes Inquirenten aus einen Angeklagten in Untersuchungshaft steckte, unter Zuziehung deutschen Bewegung entstanden, wie fie groß geworden ist trotz der gesetzt ist". eines gewissenhaften und sachkundigen Dolmetschers von Amtswegen tausendfachen Verfolgungen österreichischer Regierungen und trotz der gestellt werden mußte. verabscheuungswürdigsten Versuche einer tüdischen, österreichischen Polizei, sie durch Lodspigelei innerlich zu forrumpieren. Ich hätte am Schlusse mitteilen können, daß die österreichische Socialdemokratie nunmehr ein anerkannter und respektierter Faftor im öffentlichen Leben geworden ist und daß bei uns in Desterreich kein Politiker und Staatsmann von einiger Bedeutung zu finden ist, der ernsthaft glauben würde, die socialdemokratische Partei und ihre Bestrebungen feien durch schwazhafte Reden oder durch brutale Polizeimaßregeln aus der Welt zu schaffen.

Daß allerdings solche die hergebrachte Schablone durchbrechenden Anschauungen vereinzelt dastehen, wird niemand, der die rückschritt- Deutlicher als aus diesen Thatsachen, die bei keiner Beratung lichen Ansichten unsrer praktischen Juristen fennt, wundernehmen. über die Abänderung der Strafprozeß- Ordnung vergeffen werden sollten, Welche Gefahren uns von dieser Seite bei der in die Wege geleiteten läßt sich wohl nicht, auch nicht für den verblendetsten Anhänger des fogenannten Reform der Strafprozeß- Ordnung drohen, dafür liefert geltenden Rechtes, llarlegen, daß die Rechtssicherheit eine Reform cine vor kurzem von dem Berliner Landgerichtsrat Kade heraus- des Borberfahrens an Haupt und Gliedern erfordert. Im Prozeß gegebene Schrift: Der deutsche Richter" den besten Beweis. giebt es fein Heil außer in den Formen, keine heiligere Pflicht, als Berdient diese Schrift wegen ihrer völligen wissenschaftlichen Wert diese zu wahren. Unser Vorverfahren mit seinem geheimen, inquifi­Tofigkeit auch keiner Erwähnung, so ist sie doch beachtenswert, da sie torischen Charakter aber macht es den Angeklagten unmöglich, fogar von einem im Amt befindlichen Untersuchungsrichter herrührt und ihrerseits den Nachweis zu führen, daß die wesentlichste formale die Möglichkeit besteht, daß die vom Reichs- Justizamt berufene Voraussetzung fehlte, mit der der ganze Prozeß stand und fiel. Kommission ähnlichen Ansichten zuneigen wird. Rechtsanwalt Hugo Heinemann .

Politische Ueberlicht.

Berlin , den 12. Auguft.

Das hätte ich im wesentlichen ausgeführt. Ich bin nicht dazu gekommen, da mir Ihre Polizei verwehrt hat, in Frankfurt a. M. zu sprechen. Ist das, was ich da ausführen wollte, in Preußen zu sagen wirklich nicht erlaubt? Jch erinnere mich, Herr Reichskanzler, daß Sie sich einmal als einen Verehrer Johann Gottlieb Fichtes er flärt haben. Was hätte dieser große Deutsche zu dem Verhalten Ihrer Frankfurter Polizei gesagt, jener Polizei, für die Sie ver antwortlich find?! Oder gehören Sie, Herr Reichskanzler, zu jenen, die, um ein Wort Lassalles zu gebrauchen, die großen deutschen Dichter und Denker nur deshalb loben, weil sie sie nicht gelesen haben?

Kade geht davon aus, daß der Untersuchungsrichter nicht ein Verfolger, sondern ein objektiver Ermitteler der Wahrheit ist. Und von diesem Standpunkte aus kommt er zu der Forderung, daß der Angeschuldigte und sein Verteidiger Einsicht von den Untersuchungs­atten stets, jedoch nur nach Ermessen dieses objektiven Ermittelers der Wahrheit nehmen dürfen, nämlich, nur, soweit dies nicht Ein offener Brief an den Reichskanzler. den Gang der Untersuchung stört". Das Recht des Dem österreichischen Reichsrats- Abgeordneten Genossen Angeklagten, Beweisanträge in der Voruntersuchung zu stellen, soll Engelbert Bernerstorfer wurde durch die Polizei sich darauf beschränken, daß der Angeklagte dem Untersuchungsrichter in Frankfurt a. M. verboten, in einer Versammlung Sie haben, Herr Reichskanzler, vor nicht langer Zeit russische Vorschläge machen darf. Beim Abschluß der Voruntersuchung endlich als Redner zu sprechen. Staatsangehörige ausgewiesen, weil sie sich erlaubt haben, preußische soll der Untersuchungsrichter seine Ansicht über den Sachverhalt Der Russenkurs des Grafen Bülow ist um eine Großthat reicher. Regierungsmaßregeln zu kritisieren. Es mutete seltsam an, daß ein äußern. Weitere Maßuahmen, so schließt Kade, find zum Schuhe Nicht bloß jüdische Schnorrer und Verschwörer" werden von Bülow großer Staat so viel Furcht vor der Kritik einiger weniger hatte, des Angeklagten nicht erforderlich. und feinen polizeilichen Helfershelfern verfolgt und mit dem Bannstrahl hinter denen keinerlei materielle Macht stand. Noch verwunderlicher der Ausweisung belegt; auch urgermanische Deutsche trifft dieses wirkte der Hohn, mit dem Sie, Herr Reichskanzler, diese machtlosen Schicksal. Am Mittwochabend wollte Genosse Reichsrats- Abgeordneter einzelnen übergossen. Sie gehören einem vornehmen" Geschlechte Bernerstorfer aus Wien auf seiner Durchreise nach Amsterdam an, Herr Reichskanzler, ich bin bloß proletarischer" Abstammung. zum Internationalen Socialistentongreß in Frankfurt einen Vortrag Aber ich muß gestehen, ich wäre, wenn ich mich in Ihren Fall ver­über Die Entwicklung der Socialdemokratie in Desterreich" halten. In fete, absolut außer stande, zum Schaden auch noch den Spott zu

Brüfen wir nun an der Hand des Königsberger Prozesses diese angeblichen Rechtsgarantien. Das Gesetz schreibt vor, daß dem Be­schuldigten zu eröffnen ist, welche strafbare Handlung ihm zur Last gelegt wird, um ihm die Gelegenheit zur Beseitigung der gegen ihn vorliegenden Verdachtsgründe und zur Geltendmachung der zu seinen