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Achtung, Bauarbeiter aller Branchen! Seit nahezu 20 Wochen stehen in den drei Unterweser-Orten Bremerhaven , Lehe , Geestemünde die Bauhandwerker im Wwehr- streik. Sie kämpfen gegen die Anerkennung eines obligatorischen Arbeitsnachweises für das Baugewerbe, der von dem Arbeitgeber- Verband zu dem Zweck eingerichtet ist, die Organisationen der Arbeiter sämtlicher Bauberufe zu zerstören. Auf diesem Nachweis erhält nur derjenige Arbeit, der sein Verbandsbuch abgicbt und sich schriftlich verpflichtet, keiner geWerk- schastlichen Organisation anzugehören. Die Arbeitgeber machen die größten Anstrengungen, aus allen Gegenden Arbeitswillige nach hier zu locken. Hier angekommen, werden diese in elenden Baracken untergebracht und wie Gefangene bewacht. Jeder Arbeiter hüte sich, Verträge mit den Unternehmern oder Agenten abzuschließen, da sie dadurch schwer geschädigt werden. Arbeiterfreundliche Blätter werden um Abdruck gebeten. Die Streikleitung der Maurer, Zimmerer, Tischler, Klempner und Bauarbeiter an den Unterweser-Orten. Husland. Ueber die Vorgänge in Briix meldet das Wölfische Telegraphen- Bureau unter dem 12. August: In einer gestern abend hier statt- gehabten Versammlung von etwa 1S0V Bergarbeitern wurde be­schlossen, die Beschlußfassung über die Frage, ob man in den Aus- stand treten solle, auf Sonntag zu vertagen. Nach Schluß der Ver- sammlung wollten die Teilnehmer unter Johlen und Singen vor das Revierbergamt ziehen, wurden aber unterwegs von der Polizei zerstreut. Im Verlaufe der Kundgebung wurden mehrere Fenster- und Laternenscheiben eingeschlagen. Die Polizei nahm einige Ver- Haftungen vor. In Bruch w,rd auf allen Werken gefeiert.' Zwei Compagnien Militär sind dort eingetroffen. Die Streikbewegung der siidschwcdischen Landarbeiter entwickelt sich immer weiter und Pflanzt sich fort von Hof zu Hof. Bon den schwedischen Jndustrie-Arbeitern wird gegenwärtig für die im Lohn- kämpfe stehenden Landarbeiter gesammelt; als erstes Ergebnis der Sammlung wurden bereits 2000 Kronen an die Streikkasse ab- geliefert. Achtung, Maurer! Die gestrige Generalversammlung des Maurer-BerbandeS hat vefchlofien» über den Bau des Unternehmers Küthe am Nonnen- dämm, woselbst ca. 200 Maurer die Arbeit niedergelegt haben, die Sperre zu verhängen. Der Borstand erhielt gleichzeitig Bollmacht, wenn nötig auch sämtliche übrigen Bauten des Unternehmers Küthe zu sperren. 8o2iales. Kapitalismus , LandcZ-Bersicherungsaustalten und Baugenossenschaften. In der letzten Nummer derSocialen Praxis' ist zu lesen: Die Beschaffung der zweiten Hypotheken für gemeinnützige Bauten, die bisher oft unüberwindlichen Schwierigkeiten begegnete und allgemein wohl nur durch Errichtung gemeinnütziger öffent licher Wohnungsbanken zu ermöglichen sein dürfte svergleiche Sociale Praxis' XITT Sp. 1065), kann, wenn die Landes- Versicherungsanstalten ihre Aufgaben richtig verstehen, auch in geeigneten Fällen mit ihrer Hilfe unschwer erfolgen, wie das Vorgehen der Berliner Anstalt zeigt. Ihr Leiter, Dr. Freund, hatte bereits im Jahre 1901(. Sociale Praxis" X Sp. 977) die Forderung aufgestellt, daß die Landes-Versicherungsanstalten den Bau von Arbeiterwohnungen durch Garantieübernahme für Kapital und Zinsen der zweiten Hypothek unterstützen sollten. Nunmehr hat die Berliner Anstalt mit Genehmigung des Reichs- Versichcrungsamts eine derartige Garantieübernahme für die zweite Hypothek auf das Gewerk- Vereinsbaus der Hirsch-Dunckerschen Organisation beschlossen, so daß das Geld für diese vollkommen sichere Bauschuld zum Zins: fuße der ersten Hypothek jetzt leicht aufzubringen ist. Die Ver sicherungsanstalt erhält als Gegenleistung eine Jahresprämie von ',8 Proz., die in einen besonderen Garantiefonds fließt. Dieses scheinbar gemeinnützige Verfahren ist in Wirklichkeit ganz das Gegenteil davon. Es soll, wie wir erfahren, auch den Bau- genossenschaften gegenüber angewendet werden und bedeutet deren Auslieferung an das Privatkapital. Nicht den Genossenschaften, son- dern dem Kapital wird ein Dienst erwiesen durch dieses Verfahren. Bisher gaben die Landes-Versicherungsanstalten für Baugenossen- schaften und sonstige gemeinnützige Bauzwecke die erste Hypothek. Nach dem neuen Plan sollen sie das nicht mehr thun, sondern die Hergabe von Hypotheken dem Privatkapital überlassen, dafür aber für die zweite Hypothek, die allerdings bisher schwerer zu beschaffen war, die Garantie übernehmen. Unter dem Deckmantel, den Ge- nossenschaften die Beschaffung der erforderlichen Kapitalien zu er- leichtern, wird so dem Privatkapital die Anlegemöglichkeit er- leichtert, indem ihm die sichere erste Hypothek überlassen und die zweite sichergestellt wird. Die Baugenossenschaften werden damit wie gesagt dem Privat- kapital ausgeliefert. Dieses kann den Genossenschaften seine Be- dingungen stellen und es wird sie so stellen, daß dabei die Interessen des Kapitals ganz allein berücksichtigt werden. Es wird sich sichern, auf daß nicht das genossenschaftliche Bauwesen der Zunft der Grund- und Bodenwucherer gefährlich werde. Die Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses wird wieder gänzlich dem Privatkapital über- lassen. Für den Bau von Arbeiterwohnungen allein hatten die Träger der Invalidenversicherung bis Ende vorigen Jahres 118>/z Millionen Mark hergegeben. Dazu kommen noch eine Anzahl Millionen für sonstige gemeinnützige Bauzwecke. Es handelt sich also um ganz er- hebliche Summen. Dazu kommt, daß das Baugenossenschaftswesen im Aufblühen ist und daß durch Stärkung des socialen Geistes in der Verwaltung der Landes-Versicherungsanstalten noch ganz erheblich viel größere Summen, die jetzt in staatlichen Anleihen untergebracht sind, für diese gemeinnützigen Zwecke flüssig gemacht werden könnten. Dem würde, wenn das neue Verfahren allgemein wird, ein für alle- mal ein Ende gemacht und die Riesensummen, die zur Hälfte von den Arbeitern aufgebracht werden, kommen, anstatt dem Wohle der Arbeiter zu dienen, dem staatlichen Anleihebedürfnis zu gute. Wir halten es für unsre Pflicht, auf die Konsequenzen dieses Planes aufmerksam zu machen, damit seine Weiterverfolgung möglichst verhindert werde. Die Leistungsfähigkeit des Arztes. Zu der Frage, wieviel Kassenmitglieder ein Arzt mit ärztlicher Hilfe versorgen kann, werden uns aus Königsberg i. Ostpr. einige beachtenswerte Mitteilungen gemacht. Dort bestehen neben der Gemeinsamen Ortskrankenkasse mit ca. 17 000 Mitgliedern noch 19 Ortskrankenkassen und Käßchen für einzelne Berufe mit gegen 9000 Mitgliedern und 40 Betriebskrankenkasscn mit ca. 7000 Mit- gliedern. Der Gemeinsamen, die die freie Arztwahl am 1. Ja- nuar d. I. abschaffen wollte, haben die Aerzte sie auf weitere drei Jahre aufgezwungen. Die übrigen Kassen haben, mit wenigen Aus- nahmen, festangestellte Aerzte. Da die meisten bei den einzelnen kleinen Kassen festangestellten Aerzte auch auf der Liste für freie Arztwahl bei der Gemeinsamen stehen, hat sich ergeben, daß einzelne Aerzte eine recht umfangreiche Kassenpraxis zu bewältigen vermögen. So participiert ein Arzt unter 96 nach der Honorarverteilung allein mit 7,50 Proz. ai>l der Praxis bei der Gemeinsamen Kasse, es ent- fallen also ca. 1265 Mitglieder mit Angehörigen auf ihn. Ein andrer Arzt war mit 2,53 Proz. an der Praxis bei der Gemeinsamen beteiligt, es kamen also ca. 435 Mitglieder dieser Kasse auf ihn. Zudem war er aber noch Kassenarzt bei 4 andern Kassen, wo ins- gesamt 1146 Mitglieder auf ihn angewiesen waren. Der Herr genügte also zur Behandlung von 1531 Mitgliedern nebst Familien- ungehörigen. Auf einen weiteren Arzt aber entfielen 1035 Mit- glieder von der Gemeinsamen und 952 von drei andern Kassen, bei denen er fest angestellt war. Dieser genügte also für 1977 Mitglieder nebst Angehörigen. Ein andrer genügte sogar für 2012 Mitglieder nebst Angehörigen, denn es entfielen auf ihn von der Gemeinsamen Kasse 860 und von drei weiteren Kassen, bei denen er fest angestellter Kassenarzt war, 1152 Mitglieder. Sämtliche in Frage kommende Kassen gewährten auch freie ärztlich- Behandlung für Familienangehörige der Mitglieder. Zudem standen die an- geführten Aerzte noch auf den Aerztelisten zur freien Arztwahl bei 3 kleinen Ortskrankenkassen und 6 Betriebskrankenkassen mit zusammen 2754 Mitgliedern, auch trieben sie noch Privatpraxis. Die Ortskrankenkasse Leipzig hatte soviel Aerzte angestellt, daß neben mehreren ärztlichen Beratungsstellen etwa je 2000 Mitglieder auf einen Distriktsarzt kamen, und zwar ohne Familicnbchandlung. Trotzdem wurde ihr mit der Begründung, sie hätte nicht genug Aerzte angestellt, die freie Arztwahl aufgezwungen. Mit dieser für die Kassen überaus wichtigen Frage wird sich auch der Ortskassentag in München beschäftigen. Es liegt ihm bereirs ein Antrag vor, die Kassen zur Sammlung von Material über die An­gelegenheit zu veranlassen._ Der Kussrnstreit in Leipzig . Der Aktionsausschuß für Aerztesachen<das ist die fteigewählte Kommission der Kassenmitglieder zur Wahrung der Kasseninteressen gegenüber den Aerzten) giebt in derLeipziger Volkszeituug" eine ausführliche Darstellung der gegenwärtigen Sachlage. Wir er- fahren daraus zunächst näheres über den Inhalt des Sonder- abkomniens mit der Kreishauptmannschaft, das die bisherigen Distriktsärzte auf Anraten des Aktionsansschusses angenommen haben. Da§ Angebot des neuen Abkommens ist offensichtlich eine Frucht der Gründung des Sanitätsvereins, durch welche die Hoffnung der Verbandsärzte auf Wiedereinführung der Familienbehandlung auf längere Zeit geschwunden ist. Es wird nun den bisherigen Distriktsärzten in dem neuen Abkommen zunächst ihr festes Gehalt garantiert. Die Distriktsärzte verzichten auf die Eigenschaft als Distriktsärzte. Jedoch lebt der alte Distriktsarzt-Vertrag von selbst wieder auf, falls die Einrichtung der freien Arztwahl aufgehoben wird. Geschieht das nicht, dann gelten die DistriktSärzte ohne weiteres als zur fteien Arztwahl zugelassene Aerzte, sobald der alte Distriktsarzt-Vertrag durch normalen Zeitablauf aufgehört hat. Die Aerzte müssen sich jedoch, so lange die Kasse die Familien- behaudlung nicht wieder einführt, auf ihr festes Gehalt alles an- rechnen lassen, was sie aus der Behandlung der Faniilien- angehörigen beziehen, so weit eS auch nach ihrem alten Vertrage anrechenbar war. Mit kurzen Worten heißt das, das Einkommen der bisherigen Distriktsärzte aus der Faniilienbehaudlung durch Vennittelung deS Sanitätsvereins soll in das Pauschale hineinkommen und damit den Freigewählten zu gute kommen. Insoweit die Distriktsärzte von diesem Vertrage berührt werden, ist ihre Position durch das neue Abkommen gesichert. Für den Aktionsausschuß bleibt nun übrig, Maßregeln zu ergreifen, um auch unter dem neugeschaffenen Zustande den Kampf um Beseitigung der die Kasse und das Selbstbestimmungsrecht der Ver- sicherten schwer beeinträchtigenden octroyierten fteien Arztwahl führen zu können. Es wird, da das Statut des Sanitätsvereins dies ge- stattet, dafür sorgen, daß jede Verbindung des Vereins mit den Aerzten aufhört. Man wird es den Mitgliedern dieses Vereins über- lassen, sich als Privatkranke behandeln zu lassen und wird ihnen dann das Arzthonorar ersetzen. Dann liegt nicht mehr Behandlung von Familienangehörigen der Ortskassemnitglieder sondern einfache Privatpraxis vor, die den Aerzten ohne weiteres gestattet ist. Von einer Erhöhung der Pauschale der Freigewählten durch das Honorar des Sanitäts Vereins ist dann nicht mehr die Rede. Es ist dies das Mittel, den Freigewählten den Segen dieses Systems möglichst handgreiflich zu machen. Während die Gesamtsumme des ärztlichen Honorars ftüher 600 000 M. betrug, beträgt sie jetzt zwar 700000 M., da aber hier- von die festen Gehälter und die Bezüge der Bcratungsanstalten mit 450 000 M. abgehen, bleiben den Freigewählten nur noch 250 000 M. Dies ist der Punkt, an dem den Aerzten fühlbar wird, daß sie den Kassen nicht ein System aufzwingen können, das diese nicht wollen. Daran wird es klar, weshalb den bisherigen Distriktsärzten das neue Abkommen angeboten wurde und weshalb der Aktionsausschuß verhindern muß und wird, daß es in dem Punkte praktische Wirkung übt, auf den eS den Freigewählten an­kommt, nämlich Erringung des Honorars für Familienbehandlung. Ueber die rechtliche Bedeutung von Tarifverträgen fällte das Gewerbegericht München ein interessantes Urteil, das schon um deswillen allgemein« Beachtung verdient, als seither in der Rechtsprechung der Gewerbcgerichte Deutschlands der Tarifvertrag eine verschiedenartige Beurteilung gefunden hat. Während das Gewerbegericht Berlin in einem Urteil(abgedr. Gewerbegericht" II. Jahrg. S. 14) die Ansicht vertritt, daß der Tarifvertrag lediglich eine Offerte der Arbeitgeber an die Arbeit- nehmer sei. auf Grundlage der darin aufgenommenen Bestimmungen fernerhin Arbeitsverträge schließen zu wollen, ist in einem Urteile des Gewerbegerichts Stuttgart (s.Gewerbegericht" I. Jahrg. S. 36) angeführt,daß der Tarif-Vertrag nicht in dem Sinne bindend sei, daß das Gericht anderweitige Abmachungen einfach ignorieren dürfte"...,daß der Tarif nur so lange angewendet werden muß, als nicht klar und deutlich seine Geltung ausgeschlossen ist." Endlich hat in einem Urteil des 3. Strafsenats des Reichs- gcricht vom 30. April d. I. das innerhalb der deutschen Gewerk- schaftsbewegung allgemeines Kopfschütteln erregte die Tarif­verträge als Vereinigungen und Verabredungen(Koalitionen) im Sinne der§8 152 und 153 der Gewerbeordnung angesehen. Das Münchener Gewerbegericht konnte sich keiner dieser Auffassungen anschließen. Das Gericht steht auf dem Standpunkt, daß ein Tarif- vertrag keinArbeitsvertrag" sei, weil durch Abschluß desselben weder ein Arbeitgeber zur Zahlung von Lohn, noch ein Arbeiter zur Leistung von Arbeit verpflichtet werde.(Vgl. Lotmar I. c. S. 94.) Der Tarifvertrag sei aber auch keinVertragsantrag", weil durch den- selben die Schließung eines bestimmten Vertrags von keiner Seite angetragen wird.(B. G. B. s 145.) Sogar die Auffassung des Tarifvertrags als Vorvertrag zu Arbeitsverträgen überhaupt sei un- richtig, weil in der Hauptsache und in der Regel zwischen den beiden Kontrahenten nicht Verträge über den Abschluß künftiger Arbeits- Verträge abgeschlossen werden, sondern lediglich darüber eine Ver- p f l i ch t u n g festgelegt wird, wie, aber nicht, daß Arbeits- vertrüge abgeschlossen werden sollen. Die ftansitorischen Be- stimmungen in einem Tarifvertrag, daß nach einem Streik oder Sperre gewisse Persönlichkeiten wieder in Arbeit genommen, oder daß die Sperre über gewisse Betriebe wieder aufgehoben wird, sind lediglich nebensächlicher und unwesentlicher Natur. Was endlich die in dem angeführten Urteil des Reichsgerichts zum Ausdruck gebrachte Begriffsbestimmung des Tarifvertrags alsVereinigung" undVer- abreduug" im Sinne der ZZ 152 und 153 der G.-O. anlangt, so ist diese Auffassung unzufteffend, weil man einerseits unter Koalitionen Vereinigungen von Arbeitern oder Arbeit- gebern versteht(vgl. Soc. Prax. 1903 S. 1050), andrerseits die Tarifgemeinschaft nicht immer die Erlangung, sondern nur die F e st l e g u n g gewisser Lohn- und Arbeitsbedingungen tu zweckt. Auch sind die in einem Tarifverftag vereinbarten Lohn« bedingungen für die Tarifgemeinschaft keine günstigen im Sinne der G.-O., sondern günstig können sie immer nur für die eine oder andre Partei sein.(Soc. Prax. 1904 S. 1070.) Was die materielle Seite der Tarifverftäge anbelangt, so stellte das Münchener Gericht fest, daß die Arbeitgeberpartci nie Lohnsätze im Tarifverftage zu- stimmen würde, wenn sie nicht für das gesamte Gewerbe gleiöst festgelegt würden. Bei den diesbezüglichen Verhandlungen vor dem Einigungsamte wird immer ausdrücklich erwähnt, daßman durch den Tarif die sogen. S ch m u tz k o n kur r e n-, die sich in der Ausbeutung jugendlicher, dann schlecht entlohnter und un geschulter Arbeiter halten kann und die infolge der geringen Pro' uktions- kosten die Preise unverhältnismäßig drückt, er- schweren und unmöglich machen will..Aus diesen Gründen hat das Gewerbegericht München einen Bäckermeister, der einem Arbeiter einen geringeren Lohn bezahlte, als im Bäckertarif festgelegt, zur Zahlung der Differenz von 35 Mk. kosi.nsällig ver- urteilt. - chl Dürre und Arbeiterstatistik. Der anhaltende Wassenuangel hat an einer Stelle Einfluß aus- geübt, an die schwerlich jemand gedacht hat: er hat die Arbeiter- statisiik aufs Trockene gesetzt. Bekanntlich sollte in diesem Jahre eine statistische Erhebung über die tägliche Arbeitszeit der in der Binnenschiffahrt beschäftigten Personen stattfinden. Der Fragebogen ist bereits aufgestellt und sowohl der Hafenarbeiter- Verband, als auch Arbeitgeber-Vereine haben Tagebücher aus- gegeben, damit zuverlässige Unterlagen zur Fragebeantwortung geschaffen werden. Unter den Fragen befindet sich auch eine über die Dauer der Unterbrechung durch Wassermangel oder Hochwasser. Während diese Unterbrechungen in normalen Zeiten nur einige Tage dauern und dann Ruhezeiten für daS Personal.bilden, stockt in diesem Jahre in weiten Gebieten die Binnenschiffahrt völlig, und das hat zur Ent- lassung des Personals geftihrt. Wollte man auf Grund der in diesem Jahre geführten Tagebücher eine Statistik aufnehmen, dann würde man ein sehr falsches Bild erhalten, da gerade die Zeit mit den längsten Tagen ausfällt. Es ist deshalb von dem Statistischen Amt der Vorschlag gemacht worden und hat die Zustimmung der beteiligten Regierungen gefunden, die Erhebungen um ein Jahr zu verschieben, bannt die Erhebungen auf Material aufgebaut werden können, das in einem normalen Jahre gesammelt ist. Im laufenden Jahre gesammeltes Material würde auf jeden Fall sehr viel an- gegriffen werden. Würden unverhältnismäßig lange Arbeitszeiten in der Herbstperiode festgestellt, dann würden die Unternehmer sagen, daß das abnorm sei, weil die Schiffahrt so lange still gelegen hat. Letzte jVachnchten und Depcfchcn. Truppentransport nach Südwcstafrika. Hamburg , 12. Angust.<B. H. ) Mit der.Silvia' geht am 20. d. M. der nächste Truppcnftansport nach Südwestafrika ab. Zugleich werden eine Menge Munitions- und Proviant- Fahrzeuge nach Swakopmund brfördert._ Grubenunglück. Lcobcn, 12. August. (B. H. ) Im Bergwerk der Alpinen Montan-Gescllschaft in Seegraben fand eine Explosion schlagender Wetter statt. Der Direktor und zwei Bergleute wurden todlich. zwei weitere Personen leicht verletzt. Stockholm , 12. August.(SB. T. B.) Das zum Küstengeschwader gehörige PanzerschiffThor" stieß gestern nachnnltag bei Soedra Ljusteroe dicht an der Küste auf Grund. Bis heute mittag war daS Schiff noch nicht losgekommen. Paris , 12. August. (B. H. ) In Toulon dauert der Ausstand der Arbeiter der Nahrungsmittelbranche fort. Die Bevölkerung leidet bereits erheblich unter den Folgen des Streiks. Die Roll- kutscher und Kommissionäre haben gleichfalls die Arbeit eingestellt. Englisches Unterhaus. London , 12. August. (W. T. B.) Im Laufe der Besprechung des Budgets für Ostindien erklärt der Staatssekretär für Indien B r o d r i ck: General Kitchcncr hat einen Plan für die R e o r g a» nisation des Mobrlisationssystems und der Aus- rüstung des indischen Heeres ausgearbeitet, den die indische Regierung gegenwärtig erwägt. Was die Tibetmission betrifft, hält die Regierung an der in der Depesche vom 6. November 1903 ent- haltenen Politik fest. Wir haben Lhassa mit der aufrichtigen Ab- ficht erreicht, die Stadt zu verlassen, sobald ein Abkommen getroffen ist; und die Expedition wird nicht dort bleiben, ausgenommen während eines Zeitraumes, währenddessen nach militärischem Urteil eine Zurückziehung der Truppen gefährlich sein würde. Es ist schwierig, die Frage der Bedingungen zu erörtern; eS muß aber eine Entschädigung irgend einer Art für verschiedene Vorkommnisse geben. Wir müssen hinsichtlich der Frage der Bedingungen das Haus auf- fordern, uns zu vertrauen. Wir sind nicht in Lhassa zum Zwecke einer dauernden Besetzung oder Einrichtung eines Protektorates. Wir beabsichtigen auch nicht, dort einen Residenten einzusetzen; wir. sind aber entschlossen, den britischen Namen geachtet zu machen und solche Vereinbarungen zu treffen, die unsre Selbstachtung fordert. Unsre Position haben wir der russischen Regierung vollständig aus- einandergesetzt und von ihr befriedigende Versicherungen erlangt. Auf Grund dieser Versicherungen hoffe ich aufrichtig, daß wir im stände sein werden, mit den Tibetanern ein Abkommen zu treffen, das die Notwendigkeit einer weiteren Intervention unsrerseits aus- schließt und den Feindseligkeiten ein Ende macht. Betreffend Afgha» nistan erklärt Brodrick, daß keine neuen Vereinbarungen mit dem jetzigen Emir hinsichtlich einer Subvention getroffen worden seien. Das Haus nahm die dritte Lesung der Bill betreffend das englisch - französische Abkommen an._ Im Laufe der Be- ratung wünschte B o w l e s, daß die Regierung die Annahme der Vorlage verschiebe, weil die französische Kammer die Konvention noch nicht angenommen habe und� weil die französische Regierung beabsichttge, die Konventton abzuändenl. B a l f o u r erklärte die Behaupttiug BowleS für unbegründet; die ftanzösifche Regierung habe nicht im geringsten den Wunsch, eine Abänderung der Kon» vention anzuregen. Redner forderte alsdann Bowles auf, seinen Protest zurückzuziehen und der Regierung zu gestatten. daS zu tun. was Frankreich zeigen werde, daß die Angelegenheit von der englischen Regierung in generösem Simie behandeln werde. BowleS drückte alsdann seine Zufriedenheit mit den Ver- sicherungen Balfours aus und zog seinen Protest zurück. Die Vor- läge wurde sodann unter dem Beifall des Hauses angenommen. Ansammlung englischer Kriegsschiffe vor den Dardanellen. Konstantinopel . 12. August.(B. H. ) Hier fällt die enorme An- sammlung englischer Kriegsschiffe vor den Dardanellen auf. Auf der Linie bis nach Alexandrien sind 67 Schisse angesammelt. Washington, 12. August. (Meldung des Reuterschen BuremiS.) Beamte des Staatsdepartements geben ihrer Befürchtung AuS- druck, daß die Angriffe auf den russischen Torpedoboots- zerstörerReschitelny" eine Verletzung der chinesischen Neuftalität darstelle, welche China als Bundesgenossen Japans in den Krieg verwickeln könne. Unzweifelhaft thun die Vereinigten Staaten ihr Sleußerstes, um mit andren Mächten eine Regelung herbeizuführen. durch welche das Abkommen, die KrregSoperati onen auf die Mand- schüret und Koreas zu beschränken, in vollem Umfange aufrecht er- halten wird. Verantw. Redakteur: Paul Büttner . Berlin . Inseratenteil verantw.: Th. Glocke, Berlin . Druck U.Verlag: VorwärtSBuchdr.u.BerlagSan!talt Paul Singer&. Co.. Berlin S W. Hierzu 2 Beilagen.